Umwelt und Naturschutzplan Neben der Erzielung des wirtschaftlichen Erfolges durch den Anbau von Obst und Gemüse ist sich der Betrieb über die Bedeutung des Natur und Umweltschutzes und den Einfluss der Bewirtschaft der Flächen auf die Natur und Umwelt bewusst. Zum Schutz der Umwelt und Natur durch die Bewirtschaftung der Flächen setzt der Betrieb folgende Maßnahmen um: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nach den Grundsätzen der Integrierten Produktion und den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes. Der Einsatz erfolgt unter Berücksichtigung von Schadschwellen und Warndienstaufrufen. Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln achtet der Betrieb darauf, dass durch den Einsatz: - angrenzende Gewässer - Randkulturen - benachbarte Flächen - Biotope - sowie das Grundwasser nicht durch den Einsatz der Pflanzenschutzmittel beeinträchtigt werden. Dies geschieht durch eine genaue Dosierung der Pflanzenschutzmitte, durch den Einsatz abdriftmindernden Techniken, durch Beachtung der Witterung, insbesondere der Windrichtung und Windstärke und Einhaltung ausreichender Abstände zu Gewässern und Saumkulturen. Düngung: Düngemaßnahmen werden vom Betrieb ausschließlich bedarfsgerecht durchgeführt. Dabei stellt der Betrieb sicher, dass es Aufgrund des Einsatzes von Düngemitteln nicht zu unkontrollierten Einträgen in die Umwelt, insbesondere Gewässer, Biotopen, Nachbarflächen kommt. Zudem werden die ausgebrachten Düngemittel genau dosiert und somit eine Überdüngung der Fläche, sowie die Gefahr von Auswaschungen ins Grundwasser verhindert. Gefahrstoffe: Die Lagerung und der Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Betrieb erfolgt ordnungsgemäß, so dass unkontrollierte Einträge in die Umwelt, in Gewässer oder in die Kanalisation wirksam verhindert werden. Abfallstoffe und Recycling: Durch die Ordnungsgemäße und regelmäßige Entsorgung von Abfällen über die kommunale sowie privatwirtschaftliche Abfallentsorgung (DSD, PAMIRA) stellt der Betrieb sicher, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt und ein hoher Anteil der Abfälle und Abfallstoffe dem Recycling oder der Wiederverwendung zugeführt werden. Der Betrieb hält seine Mitarbeiter dazu an Abfälle, defekte Verpackungen usw. nach Beendigung der täglichen Erntearbeiten von den Feldflächen zu entfernen, so dass das r Biotope / FFH Gebiete usw. Auf dem Betrieb befindliche Biotope, sowie in FFH Gebieten liegende Fläche unterliegen dem besonderen Schutz. Die Biotope werden vom Betrieb aktiv gefördert und erhalten. Einschränkungen für die Bewirtschaftung von Flächen in ausgewiesenen FFH Gebieten werden vom Betrieb beachtet. QS-GAP Umwelt- & Naturschutz Version 1.0, gültig ab 01.01.2008 Im Einflussbereich des Betriebes befinden sich folgende Biotope und Flächen in FFH Gebieten: Biotope im Bereich der Schläge: FFH Gebiete folgende Schläge sind betroffen: Vogelschutz: Zur Förderung von Vögeln hat der Betrieb Nistkästen (Anzahl) aufgehängt. Die Nistkästen sind geeignet für folgende Vogelarten: Zudem hat der Betrieb zur Förderung von Greifvögeln geeignete Sitzstangen errichtet. Cross Compliance Im Rahmen der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterliegt der Betrieb den Anforderungen des Cross Compliance. Zu den Hauptzielen von Cross Compliance gehören der Schutz von Mensch (Gesundheitschutz), Tieren und Pflanzen, sowie die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, sowie die Einhaltung der Vorgaben der FFH-Richtlinien und des Vogelschutzes (soweit zutreffend). Die Einhaltung der Vorgaben von Cross Compliance werden durch systematische Kontrollen basierend auf Risikoanalysen (Cross Checks) durch staatliche Kontrollorgane überwacht. Datum QS-GAP Unterschrift Umwelt- & Naturschutz Version 1.0, gültig ab 01.01.2008