Umwelt und Naturschutzplan - HP-Zert (QS

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Umwelt und Naturschutzplan
Neben der Erzielung des wirtschaftlichen Erfolges durch den Anbau von Obst und Gemüse ist
sich der Betrieb über die Bedeutung des Natur und Umweltschutzes und den Einfluss der
Bewirtschaft der Flächen auf die Natur und Umwelt bewusst.
Zum Schutz der Umwelt und Natur durch die Bewirtschaftung der Flächen setzt der Betrieb
folgende Maßnahmen um:
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nach den Grundsätzen der Integrierten
Produktion und den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Der Einsatz erfolgt unter Berücksichtigung von Schadschwellen und Warndienstaufrufen.
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln achtet der Betrieb darauf, dass durch den Einsatz:
- angrenzende Gewässer
- Randkulturen
- benachbarte Flächen
- Biotope
- sowie das Grundwasser
nicht durch den Einsatz der Pflanzenschutzmittel beeinträchtigt werden.
Dies geschieht durch eine genaue Dosierung der Pflanzenschutzmitte, durch den Einsatz
abdriftmindernden Techniken, durch Beachtung der Witterung, insbesondere der Windrichtung
und Windstärke und Einhaltung ausreichender Abstände zu Gewässern und Saumkulturen.
Düngung:
Düngemaßnahmen werden vom Betrieb ausschließlich bedarfsgerecht durchgeführt. Dabei
stellt der Betrieb sicher, dass es Aufgrund des Einsatzes von Düngemitteln nicht zu
unkontrollierten Einträgen in die Umwelt, insbesondere Gewässer, Biotopen, Nachbarflächen
kommt. Zudem werden die ausgebrachten Düngemittel genau dosiert und somit eine
Überdüngung der Fläche, sowie die Gefahr von Auswaschungen ins Grundwasser verhindert.
Gefahrstoffe:
Die Lagerung und der Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Betrieb erfolgt ordnungsgemäß, so
dass unkontrollierte Einträge in die Umwelt, in Gewässer oder in die Kanalisation wirksam
verhindert werden.
Abfallstoffe und Recycling:
Durch die Ordnungsgemäße und regelmäßige Entsorgung von Abfällen über die kommunale
sowie privatwirtschaftliche Abfallentsorgung (DSD, PAMIRA) stellt der Betrieb sicher, dass die
Abfälle ordnungsgemäß entsorgt und ein hoher Anteil der Abfälle und Abfallstoffe dem
Recycling oder der Wiederverwendung zugeführt werden.
Der Betrieb hält seine Mitarbeiter dazu an Abfälle, defekte Verpackungen usw. nach
Beendigung der täglichen Erntearbeiten von den Feldflächen zu entfernen, so dass das r
Biotope / FFH Gebiete usw.
Auf dem Betrieb befindliche Biotope, sowie in FFH Gebieten liegende Fläche unterliegen dem
besonderen Schutz. Die Biotope werden vom Betrieb aktiv gefördert und erhalten.
Einschränkungen für die Bewirtschaftung von Flächen in ausgewiesenen FFH Gebieten werden
vom Betrieb beachtet.
QS-GAP
Umwelt- & Naturschutz
Version 1.0, gültig ab 01.01.2008
Im Einflussbereich des Betriebes befinden sich folgende Biotope und Flächen in FFH Gebieten:
Biotope im Bereich der Schläge:
FFH Gebiete folgende Schläge sind betroffen:
Vogelschutz:
Zur Förderung von Vögeln hat der Betrieb Nistkästen
(Anzahl) aufgehängt.
Die Nistkästen sind geeignet für folgende Vogelarten:
Zudem hat der Betrieb zur Förderung von Greifvögeln geeignete Sitzstangen errichtet.
Cross Compliance
Im Rahmen der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterliegt der Betrieb den
Anforderungen des Cross Compliance.
Zu den Hauptzielen von Cross Compliance gehören der Schutz von Mensch
(Gesundheitschutz), Tieren und Pflanzen, sowie die Erhaltung der Flächen in einem
guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, sowie die Einhaltung der Vorgaben
der FFH-Richtlinien und des Vogelschutzes (soweit zutreffend). Die Einhaltung der
Vorgaben von Cross Compliance werden durch systematische Kontrollen basierend auf
Risikoanalysen (Cross Checks) durch staatliche Kontrollorgane überwacht.
Datum
QS-GAP
Unterschrift
Umwelt- & Naturschutz
Version 1.0, gültig ab 01.01.2008
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