„grünen“ Aufgaben in die neuen Ämter des Bezirksamtes

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Strukturveränderungen im Bezirksamt Lichtenberg Wo befinden sich nun die „grünen“ Aufgaben in den Ämtern des Bezirksamtes?
von Heinz Nabrowsky
Immer wieder fragen Bürger, warum sich die Zuordnungen der Aufgaben des Amtes für Umwelt und Natur seit
November 2011 verändert haben und wo nun was zu finden sei.
Mit Beginn der 17. Wahlperiode trat das Achte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (GVBl.
2008, S. 292) in Kraft. Gemäß § 37 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes sollen alle Bezirke eine einheitliche
Ämterstruktur erhalten. Anlass zur neuen Gesetzgebung war ein Beschluss des Rates der Bürgermeister, der vor
allem aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und Vergleichbarkeit eine einheitliche Ämterstruktur in den Bezirken
schaffen wollte.
Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 11.11.2011 diese Struktur eingeführt. Dabei wurden einige Aufgaben des
ehemaligen Amtes für Umwelt und Natur dem neuen Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt zugeordnet. Über
den langen Weg der verschiedenen Amtsbezeichnungen (Garten- bzw. Gartenämter, Naturschutz- und Grünflächenämter, Ämter für Umwelt und Natur) wurden die Aufgaben der Grünflächenunterhaltung und –verwaltung, sowie der Landschaftsbau und die Bearbeitung von Landschaftsplänen dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
zugeordnet.
Im Umwelt- und Naturschutzamt verbleiben die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde, des technischen Umweltschutzes, der Wasserbehörde des Bezirkes sowie die Projektentwicklung.
Seit November 2011 kommt es von Bürgern und Kunden immer wieder zu Nachfragen, wo denn bestimmte Aufgaben bearbeitet werden. Deshalb soll an dieser Stelle noch einmal die aktuelle Zuordnung von den am meisten
nachgefragten Leistungen des ehemaligen Amtes für Umwelt und Natur dargestellt werden, insofern sie durch die
neue Ämterstruktur betroffen sind:
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt:
•
Verwaltung und Unterhaltung aller öffentlichen Kinderspielplätze und öffentlichen Grünanlagen (einschließlich der Landschaftsschutzgebiete, Geschützten Landschaftsbestandteile und stehenden Gewässer)
•
Belange des Kleingartenwesens
•
Verwaltung und Verpachtung von Landwirtschaftsflächen
•
Pflege und Unterhaltung des Straßenverkehrsgrüns/ Straßenbäume sowie von weiteren Freiflächen des
Bezirksamtes (z.B. Sportanlagen, Schulflächen)
•
Verwaltung und Unterhaltung der bezirkseigenen Friedhöfe
•
Ausbildung von Gärtnern, Garten und Landschaftsbau
•
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Grünanlagengesetz und der Berliner Baumschutzverordnung (nur bei Bäumen im öffentlichen Straßenland, öffentlichen Grünanlagen, öffentlichen Friedhöfen, öffentlichen Kinderspielplätzen)
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Umwelt- und Naturschutzamt:
•
Ausnahmegenehmigungen nach Berliner Baumschutzverordnung für Bäume auf privaten Grundstücken
•
Befreiungen von der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen
•
Artenschutzrechtliche Befreiung für die Beseitigung von Bruthöhlen
•
Ausnahmegenehmigungen zur Beseitigung geschützter Biotope
•
Anmeldung von geschützten Tieren
•
Steggenehmigungen
•
Wasserbehördliche Erlaubnisse für stehende Gewässer zweiter Ordnung
•
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Artenschutzrecht, dem Berliner Wassergesetz, dem
Berliner Naturschutzgesetz sowie der Berliner Baumschutzverordnung (private Grundstücke)
Trotz der Veränderungen sind in der Regel die gleichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner für die
Sachgebiete geblieben. Auch wenn es in den ersten Wochen zu kleineren Umzügen innerhalb des Dienstgebäudes kommt, bleiben die Telefonnummern gleich.
Bei Fragen werden Ihnen die Geschäftsstellen der beiden Ämter (Tel. 90296 6361) bzw. die Fachbereichsleiter
behilflich sein.
Februar 2012
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