Völkerrechtliche und außenpolitische Beziehungen

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Exposé meines Dissertationsvorhabens aus Rechtsgeschichte:
“Völkerrechtliche und
außenpolitische
Beziehungen
der Habsburgermonarchie
zu Lateinamerika 18151918”
Mag. Miriam Gassner
Matrikelnummer 0447131
Betreuer: Ao.Univ.Prof. Dr. Thomas Olechowski
Juli 2010
1
Inhaltsverzeichnis
I. Überblick .......................................................................................................................................... 3
II. Überlegungen zum ersten Teil meines Dissertationsvorhabens ...................................................... 4
1. Die Zeit 1815-1830 .......................................................................................................................... 4
A. Die österreichische Außenpotitik in Europa 1815 – 1848 .......................................................... 4
a) Die Heilige Allianz und der Deutsche Bund .......................................................................... 4
b) Überblick über die österreichischen Außenpolitik zwischen 1815 und 1848 - Die
Auswirkungen des Wiener Kongresses auf die Habsburgermonarchie ...................................... 5
B. Spanien und Lateinamerika zu Beginn des 19. Jahrhundert – die Unabhängigkeitsbestrebung
Lateinamerikas ................................................................................................................................ 9
C. Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeitserklärung ........................................................ 13
III. Literaturübersicht ......................................................................................................................... 15
IV. Arbeitsplan ................................................................................................................................... 17
2
I. Überblick
In meiner Doktorarbeit beschäftige ich mich mit der Außenpolitik der Habsburgermonarchie
zwischen 1815 und 1918, insbesondere im Bezug auf Lateinamerika. Ich habe vor, meine
Dissertation im wesentlichen in drei große Gebiete zu gliedern:
Im ersten Teil meiner Dissertation werde ich mich mit der österreichischen Außenpolitik zwischen
1814/15 und 1830 auseinandersetzen, wobei hier besonders Österreichs Reaktion auf den
lateinamerikanischen
Unabhängigkeitskrieg
und
die
Auswirkungen
der
Unabhängigkeitserklärungen der ehemaligen spanischen Kolonien interessieren wird. Auch werde
ich mich in diesem ersten Teil mit den völkerrechtlichen Auswirkungen und Charakter der
Unabhängigkeitserklärungen auseinandersetzen und der Frage nachgehen, unter welchen
Voraussetzungen ein Staat Anfang des 19. Jahrhunderts von der Staatengemeinschaft als eigener,
unabhängiger Staat anerkannt wurde. Dabei werde ich vor allem auf die Sonderstellung Brasiliens
eingehen, welches als einziges der sich für unabhängig erklärt habenden Staaten unmittelbar von
der internationalen Staatengemeinschaft und somit auch von Österreich als eigenständiger
unabhängiger Staat anerkannt wurde. Hervorzuheben sind auch die engen Beziehungen zwischen
Brasilien und Österreich, die durch die Ehe einer Habsburgerin, einer Tochter Franz I., mit dem dem
portugiesischen Königshaus entstammenden ersten brasilianischen Kaiser Dom Pedro I. entstand.
Dieser erste Teil meiner Dissertation war auch Gegenstand meiner Dissertationsvorstellung im
Rahmen des rechtsgeschichtlichen Seminars „Große Juristen“.
Im zweiten Teil meiner Arbeit werde ich mich dann mit den völkerrechtlichen Beziehungen der
Habsburgermonarchie zwischen 1848 und 1914 beschäftigen. Insbesondere wird im zweiten Teil
meiner Arbeit der Aufstieg Maximilian von Habsburg zum Kaiser von Mexiko (1864-1867) und ein
Schiedsspruch von Kaiser Franz Joseph aus den 1860er Jahren interessieren, mit dem bis heute die
Grenzen Nicaraguas festgelegt werden. Aus internationaler Sicht werde ich mich mit dem
zunehmenden
Einflussbestreben
der
USA hinsichtlich
des
südamerikanischen
Raumes
auseinandersetzen und untersuchen, wie dieses Einflussbestreben von den europäischen Staaten
(insbesondere Österreich) aufgefasst wird.
Den dritten Teil meiner Arbeit werde ich dann den Untersuchungen nach der Rolle der
lateinamerikanischen Staaten im ersten Weltkrieg und ihrer Reaktion auf den Zerfall der
Habsburgermonarchie und das Ausrufen der Republik Österreich 1918 widmen. Insbesondere wird
3
hier interessieren, wie es dazu kam, dass zahlreiche lateinamerikanische Staaten der
Habsburgermonarchie den Krieg erklärten und ab wann es nach dem Ausrufen der ersten Republik
zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Lateinamerikanischen Staaten und
Österreich kam.
II. Überlegungen zum ersten Teil meines Dissertationsvorhabens
1. Die Zeit 1815-1830
A. Die österreichische Außenpotitik in Europa 1815 – 1848
Die Zeit vom Ende des Wiener Kongresses im Jahre 1815 bis zum Jahr 1848 wird auch als Vormärz
bezeichnet und wird innerhalb der Habsburgermonarchie wesentlich durch die Figur des
Außenministers (1809-1821) und ab 1821 Haus-, Hof- und Staatskanzlers Fürst Metternich und sein
System geprägt. Der Wiener Kongress 1814/15 sollte vor allem zu einer Neuordnung Europas nach
den napoleonischen Kriegen beitragen. Ziel der meisten europäischen Herrscher die am Wiener
Kongress teilnahmen war, die Restauration (Wiederherstellung) der politischen Zustände von 1792.
Dieses Ziel versuchten sie den gesamten Vormärz über zu verwirklichen. England blieb als eines der
wenigen Länder Hoffnung der liberal-demokratischen Kräfte.
a) Die Heilige Allianz und der Deutsche Bund
Zur Sicherung der Ergebnisse des Wiener Kongresses wurde zwischen der Habsburgermonarchie,
Preußen und Russland am 26. September 1815 in Paris die Heilige Allianz geschlossen. Dabei
handelt es sich um die erste neuzeitliche Friedensorganisation, der im Laufe des 19. Jahrhunderts
alle europäischen Staaten mit Ausnahme des Hl. Stuhles, Großbritanniens und der Türkei beitreten
sollten. Die Politik der Herrscher, welche der Heiligen Allianz beigetreten waren, sollte „in
Gemäßheit der Worte der heiligen Schrift“ erfolgen. Die Herrscher wollten gemäß der heiligen
Schrift in christlich-patriarchalischer Art ihre Völker regieren und sie zum gegenseitigen Verstehen
anleiten. Hervorzuheben ist, dass Zar Alexander I. als Schirmherr der griechisch-orthodoxen
Christenheit diese, Kaiser Franz I. das katholische und König Wilhelm III. v. Preußen das
evangelische Christentum repräsentierte. Die Heilige Allianz war nichts anderes als ein System der
Solidarität der Monarchen und wurde zu einem der wichtigsten Machtinstrumente der konservativreaktionären Politik des Vormärz. Die Heilige Allianz wurde schließlich durch den Krimkrieg
(1853-1856), indem sich die ehemaligen Verbündeten Russland auf der einen Seite und das
Osmanische Reich, Großbritannien und Frankreich auf der anderen Seite, gegenüberstanden
4
beendet.
Nach der Niederlage Napoléons und der Auflösung des “Rheinbundes” war es eines der Ziele des
Wiener Kongresses 1814/15 Deutschland politisch in einem neuen rechtlichen Rahmen zu einigen.
Erwogen wurden die Pläne einer Wiederherstellung des Hl. Römischen Reiches, eines nationalen
Einheitsstaates und eines Bundesstaates, sie scheiterten aber an der beharrlichen Verteidigung der
Souveränität der Einzelstaaten sowie am Dualismus Österreich-Preußen. Der Deutsche Bund war
als Vereinigung souveräner Staaten auf völkerrechtlicher Basis ein Staatenbund. Das Kaisertum
Österreich gehörte diesem mit seinem ehemaligen Reichsterritorien an. In der Bundesversammlung,
dem einzigen Organ des Deutschen Bundes, führte es den Vorsitz. Die Deutsche Bundesakte aus
1815 und die Wiener Schlussakte aus 1820 bildeten die Verfassung des Deutschen Bundes und
beschränkten trotz seiner völkerrechtlichen Basis (gebunden wurden primär nur die Mitgliedstaaten,
die Staatsbürger konnten nur verpflichtet werden, sofern die Bundesgesetze als Landesgesetze
verkündet
wurden)
die einzelstaatliche Souveränität.
Der
Deutsche Bund
diente
der
Aufrechterhaltung der monarchischen Legitimität in den deutschen Staaten und verfolgte somit die
gleichen restaurativen Tendenzen wie die ebenfalls 1815 geschlossene Heilige Allianz auf
gesamteuropäischer Ebene.
b) Überblick über die österreichischen Außenpolitik zwischen 1815 und 1848 - Die
Auswirkungen des Wiener Kongresses auf die Habsburgermonarchie
Durch die am Wiener Kongresse 1815 vorgenommene Neuaufteilung Europas war Franz I. in Besitz
eines Reiches gelangt, das ausgedehnter und gleichzeitig kompakter war, als das irgendeines seiner
Vorgänger seit Karl V.1 Obwohl man die Niederlande und die Vorlande am oberen Rhein nicht
verteidigen hatte können, blieben die mittleren und östlichen Gebiete während der napoleonischen
Kriege in seinem Besitz. Tirol und die Lombardei, die verloren gegangen waren, wurden
zurückgewonnenen und Salzburg, Venetien, Illyrien und Dalmatien wieder in Besitz genommen. So
war die Stellung des österreichischen Kaiserreichs in Norditalien abgesichert und konnte mit Hilfe
der dynastischen Verbindungen mit dem mittelitalienischen Herzogtümern sowie eines Vertrages
mit dem Königreich beider Sizilien seine ihm im Wiener Kongress zugedachte Rolle als
„Eindämmer“ des französischen Militarismus auf der Halbinsel erfüllen. Zusammenfassend lasst
sich wohl sagen, dass durch eine geschickte Diplomatie die Habsburgermonarchie 1815 eine
imposante Stellung erworben hatte, die auf Dauer kaum aufrecht zu erhalten war. Der Monarchie
fehlten die Hilfsquellen, um auf sich selbst gestellt das Aufrechtzuerhalten, was sie nur dank der
1 Francios Roy Bridge in Die Habsburgermonarchie 1815-1918 [Hrsg. Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch] VI/I,
Österreich-Ungarn unter den Großmächten, 196 (1987).
5
Hilfe der tatsächlichen Großmächte, Großbritannien und Russland, erworben hatte. In
wirtschaftlicher Hinsicht ließ sich die Habsburgermonarchie zu Beginn des 19. Jahrhunderts als
eine schwache Agrarmacht charakterisieren, unfähig, in ihrer industriellen Entwicklung mit England
und Frankreich konkurrieren zu können und ohne das Menschenpotential, mit dessen Hilfe
Russland
seine
Mängel
in
dieser
Beziehung
wettmachte.
Die
Tatsache,
dass
die
Habsburgermonarchie alleine die 1815 erworbene Stellung nicht aufrecht erhalten konnte wurde
von Metternich bzw. seinem Sekretär Friedrich v. Gentz erkannt.2 Dies erklärt auch sein
unermüdliches Bestreben die Unterstützung wenigstens einer der führenden Mächte zu gewinnen,
um die bestehende Ordnung in Italien, Deutschland und dem Nahen Osten zu verteidigen.
Metternich versuchte krampfhaft auch in Friedenszeiten jenen Geist der Solidarität am Leben zu
erhalten, der im letzten Stadium des Kampfes gegen Napoléon und seine Truppen entstanden war.
Die wiederhergestellt Monarchie in Frankreich, die nicht in der Lage war die revolutionären
Geränge im eignen Land zu unterdrücken, sondern auch immer wieder offenkundige Versuche
machte, die internationalen Fesseln, die ihr durch die Friedensbestimmungen von 1815 auferlegt
worden waren zu durchbrechen, war Metternichs bester Verbündeter in seinem Bestreben, die
anderen Mächte von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Koalition gegen Frankreich
andauern müsse.
In den ersten Friedensjahren hatte es den Anschein, als ob die Österreicher einen natürlichen
Verbündeten in Großbritannien gefunden hätten. Die Interessen beider Mächte standen nirgendwo
im Widerspruch – die Sorge der Briten um ihre Vormachtstellung im Mittelmeerraum und auf den
Ionischen Inseln ließ sie Österreichs Anwesenheit in Italien als Garantie gegen ein Wiederaufleben
des französischen Einflusses in diesem Gebiet willkommen heißen. Auch wegen ihres Interesses an
der Erhaltung des Landweges nach Indien durch die Türkei und Persien stand es einer russischen
Herrschaft über das Ottomanische Reich ebenso ablehnend gegenüber wie die Österreich.
Am Aachener Kongress 1818, an welchem neben den aus den Krieg gegen Napoléon siegreich
hervorgegangenen Staaten der Heiligen Allianz (Österreich, Russland, Preußen und Großbritannien)
auch Frankreich teilnahm, wurde über Maßnahmen beraten um die revolutionär-demokratische
Bewegung in Europa zu bekämpfen. Eine Denkschrift "Über den gegenwärtigen Zustand
Deutschlands" wurde vom Zaren dem Kongress unterbreitet. Darin wurden strenge Maßregeln zur
Überwachung des geistigen Lebens und der Universitäten gefordert. Im Bezug auf Frankreich
wurde der sofortige Abzug der Besatzungstruppen aus Frankreich - ursprünglich erst für 1820
vorgesehen - und die Herabsetzung der Kriegsentschädigungen festgelegt. In einer Konvention
2 Richard Blaas, Staatskanzler Fürst Metternich in Diplomatie und Außenpolitik Österreichs [Hrsg. Erich Zöllner] 94.
6
bekräftigten die vier Siegermächte - Russland, Preußen, Österreich und Großbritannien - ihre
Entschlossenheit, dass in Frankreich wieder eingesetzte feudale Regime der Bourbonen notfalls mit
Waffengewalt zu unterstützen. Frankreich trat damit als fünfte Großmacht wieder in das
Europäische Konzert ein.
Mit dem Tod des britischen Außenministers Castlereagh 1822 und der neuen Politik seines
Nachfolgers Canning, der sich von Metternich deutlich distanzierte, entzog sich Großbritannien
dem Einfluss Österreichs und näherte sich Russland an. Als 1822 die Griechen unter großer
Sympathie vieler Europäer (Philhellenismus) ihre Unabhängigkeit gegenüber dem osmanischen
Reich proklamierten und Zar Nikolaus I., der aus machtpolitischen Gründen als Schirmherr der
orthodoxen Christen auftrat und mit französischer und britischer Hilfe die Griechen unterstützte,
war Metternichs Isolierung und Verzweiflung vollkommen.3 Nachdem sich die „wirklichen
Großmächte“ nun annäherten, schien die Rolle Österreichs als Vermittler am internationalen Parkett
an Bedeutung zu verlieren. Metternich konnte nur hilflos zusehen wie schließlich 1829 ein
russisches Protektorat über die Donaufürstentümer Moldau und Walachei begründet wurde und ein
verhängnisvolles Vorrücken des russischen Einflusses an die südöstliche Monarchie anzeigte.
Österreichs Isolierung war allerdings, wie sich in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhundert zeigen
sollte, vielmehr eine zufällige Nebenerscheinung als das bewusste Ziel der Politik der Großmächte
Österreich ernstlich zu schwächen. Angesichts der Junirevolution 1830 in Frankreich verstärkten
sich in ganz Europa die liberalen, nationalen und revolutionären Bewegungen. So kam es im selben
Jahr auch zu einem Aufstand der Belgier (katholisch-wallonischer Süden) gegen die Vorherrschaft
der Niederländer (protestantisch-flämischer Norden) - Holland und die habsburgischen Niederlande
(Belgien) waren ja seit 1815 zu einem Staat („Königreich der Vereinigten Niederlande“) vereinigtinfolgedessen sich am 18. November 1830 die südlichen Niederlande für unabhängig erklärten und
das selbständige Königreich Belgien, welches durch die Großmächte im Londoner Protokoll 1831
anerkannt wurde, proklamierten. Auch in Polen kam es 1830 zu Unruhen, der Aufstand wurde von
Russland unter der Unterstützung Preußens allerdings niedergeschlagen und Polen zu einer
russischen Provinz degradiert. Diese Ereignisse des Jahres 1830 schienen Zar Nikolaus von der
absoluten Notwendigkeit den status quo aufrecht zu erhalten und zu respektieren zu überzeugen. Im
Jahre 1833 wurde schließlich bei Münchengrätz ein Abkommen zwischen Österreich und Russland
unterzeichnet, mit dem sich beide Mächte verpflichteten, nichts zu unternehmen, was den status quo
va im Bezug auf das Osmanische Reich gefährdete. Dies wiederum hatte die erhöhte Skepsis
3 Francios Roy Bridge in Die Habsburgermonarchie 1815-1918 [Hrsg. Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch] VI/I,
Österreich-Ungarn unter den Großmächten 202, (1987).
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Großbritanniens gegenüber Österreichs zur Folge.
Als die Orientfrage im Jahre 1839 wieder aktuell wurde und Frankreich - das seit dem Kongress
von Aachen im Jahre 1818 wieder als Großmacht anerkannt war - damit begann das seit 1715 unter
osmanischer Herrschaft stehende Ägypten unter der Führung von Muhammad Ali Pascha tatkräftig
zu unterstützen, beschlossen die Großmächte Österreich, Großbritannien, Russland und Preußen
1840 in der 1. Konvention von London auf Seiten den Sulatans Abdülmecid I. zu intervenieren und
Frankreich zur Ordnung zu rufen. 1841 wurde Österreich nun endlich wieder von einer Verbindung
der stärksten Mächte Europas unterstützt, die von neuem entschlossen war, jedem Versuch
Frankreichs, den status quo in Italien, Deutschland oder dem Nahen Osten zu stören
entgegenzutreten.
Trotz
allem
wurde
Österreich
in
seinem
Bestrebungen
zur Aufrechterhaltung
seiner
Vormachtstellung in Italien va von den Briten lange nicht mehr so unterstützt wie in der Zeit nach
dem Wiener Kongress. Für den britischen Premierminister Palmerston war der wirksamste Damm
gegen das Wiederaufleben des französischen Einflusses nicht mehr die Habsburgermonarchie,
sondern deren Feind, das italienische Nationalgefühl. Im Jahre 1847 versuchte Metternich aus
diesem Grund eine konservative Entente mit Louis Philippe dem Bürgerkönig der Franzosen in die
Wege zu leiten, aber auch eine solche kam nicht zustande. Auch innerhalb des Deutschen Bundes
weitete Preußen nun seine Macht aus. Für Russland hatte Österreich solange diese mit
Großbritannien, einer wirklichen Großmacht zusammenarbeiten konnte auch nur mehr zweitrangige
Bedeutung. Zar Nikolaus, der nach dem galizischen Aufstand 1846 die Österreicher sogar dazu
antreiben musste Krakau zu annektieren, wurde immer ungehaltener über Metternichs
hoffnungslose Unbeweglichkeit. Der plötzliche Zusammenbruch der metternich'schen Ordnung
angesichts der Unruhen im März 1848 war für den Zaren dann endgültig der Beweis, dass
Österreichs Anspruch, als Großmacht ernst genommen zu werden, gegenstandslos war.
8
B. Spanien und Lateinamerika zu Beginn des 19. Jahrhundert – die
Unabhängigkeitsbestrebung Lateinamerikas4
Durch die Niederlage der spanischen Macht in den internationalen Konflikten und durch den Verfall
der bourbonischen Dynastie, ferner durch die von Napoléon erzwungene Abdankung des legitimen
spanischen Königs und seines Nachfolgers sowie der Proklamierung Joseph Bonapartes zum
spanischen König, entstand seit dem Jahre 1796 in Spanischamerika ein Machtvakuum, was die
Kreolen zur Stärkung ihrer eigenen Position gegenüber einem geschwächten Spanien und den
spanischen Kolonialbehörden nutzten. Va im ökonomischen Bereich insbesondere im so viel
versprechend gewachsenen Handelsverkehr hatte Spanien Schwächung gezeigt.
Bedingt durch die Kriege die Spanien gegen Großbritannien führen musste seit es im Vertrag von
Ildefonso 1796 zum Bündnispartner Frankreichs geworden war, erlebten die Handelsverbindungen
zwischen Spanien und seinen Kolonien häufig Unterbrechungen. Spanien konnte weder eine
Versorgung mit europäischen Gütern gewährleisten noch für weitere Absatzmöglichkeiten von
Agrarprodukten sorgen. Zudem wurde die kommerzielle Bindung dadurch gelockert, dass Spanien
den Kolonien 1797 das Recht einräumen musste, mit neutralen Nationen, wie zB den USA Handel
zu treiben. Vertrauen verspielten die Spanier auch durch die Politik zur Entschuldung seiner
Staatsfinanzen, die durch die hohen Kriegskosten entstanden, große Teile des Kirchenbesitzes zu
veräußern. Diese Maßnahmen wurden per Dekret vom 26. Dezember 1804 auch auf Lateinamerika
ausgedehnt. Außenpolitisch versuchte Spanien sich trotzdem ihm durch den Vertrag von Ildefonso
aufgezwungenen Bündnisses mit Frankreich aus den napoleonischen Kriegen herauszuhalten, seine
„Neutralität“ wurde aber von England nicht anerkannt, sodass Spanien keine andere Wahl blieb als
1804 in den Krieg gegen Großbritannien einzutreten. Als in der Seeschlacht von Trafalgar 1805 die
französisch-spanische Flotte eine erbitterte Niederlage erlitt und Spanien den Großteil seiner Flotte
verlor, ging das Vertrauen in Spaniens Beschützerrolle ebenfalls verloren. Die englische Invasion in
der La-Plata-Mündung 1806/07 enthüllten dies mit aller Deutlichkeit: Die Spanier waren zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, die Briten zu vertreiben. Es waren vielmehr die Freiwilligen der
Stadt Buenos Aires, denen dies schlussendlich gelang. Nicht nur die Einwohner von Buenos Aires
feierten die Sieg über die Engländer als Ausdruck ihrer Fähigkeit, Entschlossenheit und Stärke,
auch andere Amerikaner wie die Einwohner von Bogota nahmen regen Anteil an den Vorgängen.
Zu den militärischen Machtverfall des Mutterlandes kam eine innenpolitische Instabilität hinzu, die
durch interne Ausseinandersetzungen in der bourbonischen Dynastie bedingt war. Der seit 1788
4 Hans-Joachim König, Kleine Geschichte Lateinamerikas [Hrsg.Reclam] (2006).
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herrschende Karl IV. (Carlos IV.) erwies sich zunehmend unfähig und überlies den Günstling
Manuel Godoy die Regierung. Die zunehmende Unzufriedenheit des Volkes mit dem Regierungsstil
Godoys und dem zur gemeinsamen Eroberung Portugals stattfindenden Einmarsches der
napoleonischen-französischen Truppen, führten zum Offiziersaufstand von Aranjuez im März 1809,
aufgrund dessen Karl IV. zugunsten seines Sohnes Ferdinand abdanken musste. In den Jahren
1809/10 besetzen schließlich französische Truppen die Halbinsel und behielten dort bis zum
Russlandfeldzug Napoleons 1812 die Oberhand. In der Zusammenkunft von Bayonne 1808 zwang
Napoléon Ferdinand VII. die Krone an seinen Vater zurück zu geben und brachte diesen wiederum
dazu abzudanken. Während Napoléon seinen Bruder Josef (José) Bonaparte zum „Rey de Espana e
Indias“ machte wurden die spanischen Bourbonen in Frankreich „gefangen“ gehalten. Bei dem
Coup war allerdings die Rechnung ohne das Volk gemacht worden. Die Anwesenheit fremder
Soldaten, die undurchschaubaren Vorgänge am Hof und der Exodus der Königsfamilie gaben vielen
Gerüchten Nahrung und erzeugten bei der Bevölkerung eine Proteststimmung. Am 2. Mai 1808
kam es zu einem ersten Ausbruch des Volkszorns in Madrid. Zwar wurde der Aufstand blutig
niedergeschlagen, doch der Funken der Empörung zündete in den Regionen. Es wurden lokale
Juntas gebildet und schließlich erfasste die Widerstandsbewegung das gesamte Land. Zwischen
1810 und 1813 uferte der Volkswiderstand gegen die französische Besatzung schließlich zum
spanischen Unabhängigkeitskrieg aus, der zum bewundernden Vorbild für die Erhebungen und
Befreiungskämpfe in ganz Europa wurde. Nach den Erfolgen Napoléons über die reguläre
spanische Armee und ein englisches Hilfsheer ging der Unabhängigkeitskrieg in die guerrilla über.
Am 24. September 1810 traten in Cadiz, dem letzten Zufluchtsort der Widerstandsregierung auf der
Isla de Leon die allgemeinen und außerordentlichen Cortes (Stände) zusammen. Ihr erster Akt war
die Anerkennung Ferdinands VII. und die Annullierung seines Thronverzichtes. Am Ende ihrer
Verhandlungen stand ein revolutionäres Werk: die berühmte Verfassung vom 12. März 1812. Sie
war die Grundlage des spanischen Liberalismus bis zur Ersten Republik. Das Modell der
französischen Verfassung von 1791, englische und amerikanische Einflüsse, aber auch altspanisches
Verfassungsdenken finden sich in ihren 384 Artikeln zusammengefasst. Die konstitutionelle
Erbmonarchie beruht demnach auf den Grundprinzipien der Volkssouveränität, Gewaltenteilung
und politische Repräsentation. Zu den wesentlichen Verfassungsbestimmungen gehörten die
richterliche Unabhängigkeit, die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament und die
Gleichheit vor dem Gesetz. Mit der Abschaffung der Grundherrschaft, der Aufhebung der
Inquisition und der Pressefreiheit wurden weitere liberale Ideen verwirklicht.
Angesichts der Krise der spanischen Monarchie und angesichts der militärischen und politischen
10
Ereignisse in Europa, die ein aktives Eingreifen Spanien in den Kolonien nicht gestattete, sahen die
unzufriedenen Kreolen die Möglichkeit ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Während die
Kolonialbehörden dazu neigten Napoléon bzw seinen Bruder José anzuerkennen, standen die
Kreolen dem legitimen König Ferdinand loyal gegenüber. Wie auch im spanischen Mutterland kam
es bald auch in den Kolonien zur Bildung von Juntas, die anfangs ihre Loyalität gegenüber Spanien
und den abgesetzten Monarchen betonten, bald aber die Autonomie zu fordern begannen. Zunächst
wollten die Juntas, innerhalb deren den Stadträten (cabildos) eine führende Rolle zukam, größere
Autonomie durchaus noch ihm Rahmen der spanischen Monarchie erreichen. Die bereits genannten
Gründe, insbesondere das Machtvakuum Spaniens, ermutigten die Kreolen zu weiteren
Forderungen nach politischer Mitbestimmung. Als noch dazu der seit 1810 amtierende
Regentschaftsrat die Kreolen mit immer höheren Geldforderungen an den Kriegskosten des
Mutterlandes beteiligen wollte, erfolgte ab Mitte 1810 in den meisten Kolonien, abgesehen von
Zentralamerika, Cuba und Peru, mit den sog. Unabhängigkeitserklärungen die ersten Schritte zur
Bildung eigener souveräner Staaten, was wiederum die mehr als fünfzehn Jahre dauernden
Unabhängigkeitskriege auslöste. Die Unabhängigkeitskriege durchliefen im wesentlichen zwei
Phasen, wobei diese immer wieder von den Ereignissen im Mutterland beeinflusst wurden: Die
erste Phase reichte von 1810 bis 1816, wobei durch die Rückkehr Ferdinand VII. auf den
spanischen Thron und das Rückgängigmachen der liberalen Verfassung von 1812 in den meisten
Teilen Lateinamerikas die spanische Herrschaft in ihrer absolutistischen Form wiederhergestellt
werden konnte.
Seit 1812 wurde im Mutterland Spanien das verstärkte Eingreifen der Briten unter dem Oberbefehl
des Herzogs von Wellington kriegsentscheidend. In der kritischen Lage nach der Völkerschlacht bei
Leipzig hatte Napoléon, um sich aus dem spanischen Krieg zu befreien, mit Ferdinad VII. im Jahre
1813 den Friedens – und Freundschaftsvertrag von Valencay geschlossen, in dem er gegen die
Anerkennung des Königs die spanische Neutralität erhielt. 1814 kehrte Ferdinand VII. auf den
spanischen Thron zurück, wo er unter großer Begeisterung sowohl vom Volk, als auch von Adel und
Kirche empfangen wurde. Der König fühlte sich politisch stark genug und schritt zur
Gegenrevolution. Am 4. Mai 1814 erklärte er die Verfassung 1812 und die Reformgesetze der
Cortes für ungültig und wirkungslos. Vordringlichste Aufgabe spanischer Politik war nun die
Bekämpfung der lateinamerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und die Sanierung der maroden
Staatsfinanzen.
Nach der Rückkehr Ferdinand VII. auf den spanischen Thron entsandte dieser 1815 ein Heer in die
(ehemaligen) Kolonien um diese zurückzuerobern. Dies ließ die Separationsbestrebungen neu
11
aufleben und leitete die zweite, nunmehr erfolgreiche Phase der Unabhängigkeitskriege ein, die bis
1826 dauern sollte. Entscheidend für den Erfolg der Lateinamerikaner war nicht nur die Aktivität
der Kreolen, sondern va die innerspanische Entwicklung, die sich durch eine Auseinandersetzung
der liberalen und konservativen Kräfte charakterisierte.
Anfang 1820 rebellierte im liberal gesonnenen Cadiz ein Teil eines für Lateinamerika bestimmten
Heeres unter der Führung des Oberst Rafael de Riego gegen das absolutistische Regime Ferdinand
VII. und forderte die Wiedereinsetzung der Verfassung von 1812. Andere Regionen folgten und es
wurde erreicht, dass der König den Eid auf die Verfassung 1812 leistete und im März 1820 die
liberale Verfassung von 1812 wieder einsetzte. Im Hintergrund aber setzte Ferdinand VII. alles
daran um die absolutistische Restauration wiederherzustellen.
Die Staaten der Heilige Allianz, darunter auch Österreich unter dem Außenminister Metternich,
beobachtete die Entwicklungen in Spanien mit großem Argwohn. 1822 beschloss die Heilige
Allianz auf dem Kongress von Verona schließlich, die Wiederherstellung des Absolutismus in
Spanien militärisch zu unterstützen. Nach dem von der Heiligen Allianz goutierten Einmarsch von
französischen Truppen in Spanien, konnte Ferdinand VII. schließlich im Frühjahr 1823 die
absolutistische Monarchie wiederherstellen, wobei er erneut die Verfassung von 1812 außer Kraft
setzte.
In Anbetracht dieser Umstände erfolgten
die ersten Unabhängigkeitsrevolutionen und
Staatsgründungen zuerst in den Vizekönigreichen Neu-Spanien (1821), Neu-Granada(1819) (=
Groß-Kolumbien, woraus 1830 dann Ecuador, Venezuela und Kolumbien entstehen) und Rio de
Plata (1816) (heute Argentinien), bevor sie ab 1820 auch auf den engeren Bereich des
Vizekönigreiches von Peru ( umfasste auch Chile) übergriffen.
12
C. Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeitserklärung5
Spanien verweigerte seinen ehemaligen Kolonien nicht nur die Selbständigkeit, sondern versagte
ihnen selbst noch die Anerkennung, als schon klar war, dass die Kolonien nicht mehr
zurückgewonnen werden konnten. Allerdings ist an dieser Stelle auf die Sonderstellung Brasiliens
hinzuweisen, welches als Kaisertum konzipiert war und dessen erster Kaiser Dom Piedro ein
Angehöriger des portugiesischen Königshauses war. Aus diesem Grund war der Bruch zwischen
Portugal und Brasilien weniger tief und so kam es, dass Brasilien als einzige ehemalige Kolonie
vom Mutterland Portugal und infolge auch von der Staatengemeinschaft ab 1826 anerkannt wurde.
Im 19. Jahrhundert besaß das europäische Staats- und Gesellschaftsverständnis universelle Geltung.
Ursprünglich waren nur die europäischen Staaten Mitglieder der Völkerrechtsgemeinschaft, im
19.Jahrhundert wurde dieser Begriff dann allerdings auf alle „zivilisierten“ Staaten ausgedehnt,
welcher im Wesentlichen die europäischen Staaten inklusive Russland, dem Osmanische Reich und
die USA umfasste. Als „nicht zivilisierte Staaten“ waren die ehemaligen ibero-amerikanischen
Gebiete auch nicht Teil der internationalen Gemeinschaft und somit bedurfte es für ihre
Anerkennung auf den internationalen Parkett der Anerkennung der „zivilisierten“ Staaten. Die
Option, dass sich die ehemaligen ibero-amerikanischen Kolonien selbst gegenseitig anerkennen
reichte somit nach dem damaligen Völkerrechtsverständnis nicht aus.
Die Völkerrechtsgemeinschaft war mit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1779
erstmals mit dem Problem der Ausrufung der Eigenständigkeit ehemaliger Kolonien konfrontiert
worden. Allerdings war damals die Ausgangslage eine andere, da das Mutterland auf den
Herrschaftsanspruch
recht
bald
verzichtete.
Im
Sinne
der
nordamerikanischen
Unabhängigkeitserklärung 1779 hatten sich somit zwei Kriterien herauskristallisiert, wann eine
Unabhängigkeit anzuerkennen war:
1. Der Souverän musste auf seinen Herrschaftsanspruch verzichtet haben und
2. Das Volk musste sich für frei und unabhängig erklärt haben.
Diese Voraussetzungen waren im Fall der ibero-amerikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen nicht
gegeben.
Innerhalb der Heiligen Allianz wurde insbesondere auf folgende Anforderungen geachtet:
1. Die Legitimitätsvorstellungen mussten auf dynastischer Ebenbürtigkeit beruhen
5 Karl-Heinz Ziegler, Völkerrechtsgeschichte² (2007).
13
2. Das Prinzip der erbmonarchische Souveränität musste verwirklicht werden
3. Die Begründung des Herrschaftsanspruches musste in der „göttl. Einsetzung“ des
Monarchen liegen.
Auch diese Anforderungen waren auf dem Gebiet der ehemaligen ibero-amerikanischen Staaten
nicht erfüllt, weshalb ihnen die Anerkennung europäischen Mächte dh aller Mitglieder der Heiligen
Allianz darunter auch Österreich , mit Ausnahme des liberalen Großbritanniens versagt blieb.
Außer von Großbritannien wurden die ehemaligen spanischen Kolonien nur von den USA
anerkannt.
14
III. Literaturübersicht
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•
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Unabhängigkeit bis bis zur Krise der Gegenwart (1991)
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Österreichs,[hrg. von Erich Zöllner] (1977)
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Klutz Georg, Metternich und Friedrich Gentz (2004)
•
König Hans-Joachim , Kleine Geschichte Lateinamerikas (hrg. von Reclam) (2006)
•
Matsch Erwin, Die Geschichte des Auswärtigen Dienst von Österreich-Ungarn (1986)
•
Olechowski Thomas , Die Entwicklung des Preßrechts in Österreich bis 1918 (2004)
15
•
Rodriguez O. Jaime, The independence of Spanish America (1998)
•
Scheithauer/Schmeiszer/Woratschek, Geschichte Österreichs in Stichworten VI (1976)
•
Tobler Hans Werner, Lateinamerika und die USA im „langen“ 19. Jahrhundert (2009)
•
Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch [Hrsg.] Die Habsburgermonarchie 1815-1918, VI/I,
(1987)
•
Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch [Hrsg.] Die Habsburgermonarchie 1815-1918, VI/II,
(1987)
•
Ziegler Karl-Heinz, Völkerrechtsgeschichte² (2007)
•
Zeuske Michael, Lateinamerika (1986)
16
IV. Arbeitsplan
2010/03
–
2010/06:
vorbereitende
Arbeiten;
Absolvierung
der
vorgeschriebenen
Lehrveranstaltungen
2010/07: Dissertationsvereinbarung
2010/07 - 2010/12: Literaturrecherche
2011/01 - 2011/04: Erstellung von genaueren Konzeptentwürfen; Arbeitsgespräche mit dem
Betreuer
2011/05 - Teilnahme am Europäischen Forum Junger RechtshistorikerInnen in Maastricht/NL mit
Präsentation der Arbeit
2011/06 - 2011/10: Literatur- und Archivrecherche
2011/11 - 2011/12: Erstellung eines Rohentwurfes
2012/01 - 2012/03: Arbeitsgespräche mit dem Betreuer
2012/04 - 2012/06: Fertigstellung der Arbeit
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