Exposé meines Dissertationsvorhabens aus Rechtsgeschichte: “Völkerrechtliche und außenpolitische Beziehungen der Habsburgermonarchie zu Lateinamerika 18151918” Mag. Miriam Gassner Matrikelnummer 0447131 Betreuer: Ao.Univ.Prof. Dr. Thomas Olechowski Juli 2010 1 Inhaltsverzeichnis I. Überblick .......................................................................................................................................... 3 II. Überlegungen zum ersten Teil meines Dissertationsvorhabens ...................................................... 4 1. Die Zeit 1815-1830 .......................................................................................................................... 4 A. Die österreichische Außenpotitik in Europa 1815 – 1848 .......................................................... 4 a) Die Heilige Allianz und der Deutsche Bund .......................................................................... 4 b) Überblick über die österreichischen Außenpolitik zwischen 1815 und 1848 - Die Auswirkungen des Wiener Kongresses auf die Habsburgermonarchie ...................................... 5 B. Spanien und Lateinamerika zu Beginn des 19. Jahrhundert – die Unabhängigkeitsbestrebung Lateinamerikas ................................................................................................................................ 9 C. Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeitserklärung ........................................................ 13 III. Literaturübersicht ......................................................................................................................... 15 IV. Arbeitsplan ................................................................................................................................... 17 2 I. Überblick In meiner Doktorarbeit beschäftige ich mich mit der Außenpolitik der Habsburgermonarchie zwischen 1815 und 1918, insbesondere im Bezug auf Lateinamerika. Ich habe vor, meine Dissertation im wesentlichen in drei große Gebiete zu gliedern: Im ersten Teil meiner Dissertation werde ich mich mit der österreichischen Außenpolitik zwischen 1814/15 und 1830 auseinandersetzen, wobei hier besonders Österreichs Reaktion auf den lateinamerikanischen Unabhängigkeitskrieg und die Auswirkungen der Unabhängigkeitserklärungen der ehemaligen spanischen Kolonien interessieren wird. Auch werde ich mich in diesem ersten Teil mit den völkerrechtlichen Auswirkungen und Charakter der Unabhängigkeitserklärungen auseinandersetzen und der Frage nachgehen, unter welchen Voraussetzungen ein Staat Anfang des 19. Jahrhunderts von der Staatengemeinschaft als eigener, unabhängiger Staat anerkannt wurde. Dabei werde ich vor allem auf die Sonderstellung Brasiliens eingehen, welches als einziges der sich für unabhängig erklärt habenden Staaten unmittelbar von der internationalen Staatengemeinschaft und somit auch von Österreich als eigenständiger unabhängiger Staat anerkannt wurde. Hervorzuheben sind auch die engen Beziehungen zwischen Brasilien und Österreich, die durch die Ehe einer Habsburgerin, einer Tochter Franz I., mit dem dem portugiesischen Königshaus entstammenden ersten brasilianischen Kaiser Dom Pedro I. entstand. Dieser erste Teil meiner Dissertation war auch Gegenstand meiner Dissertationsvorstellung im Rahmen des rechtsgeschichtlichen Seminars „Große Juristen“. Im zweiten Teil meiner Arbeit werde ich mich dann mit den völkerrechtlichen Beziehungen der Habsburgermonarchie zwischen 1848 und 1914 beschäftigen. Insbesondere wird im zweiten Teil meiner Arbeit der Aufstieg Maximilian von Habsburg zum Kaiser von Mexiko (1864-1867) und ein Schiedsspruch von Kaiser Franz Joseph aus den 1860er Jahren interessieren, mit dem bis heute die Grenzen Nicaraguas festgelegt werden. Aus internationaler Sicht werde ich mich mit dem zunehmenden Einflussbestreben der USA hinsichtlich des südamerikanischen Raumes auseinandersetzen und untersuchen, wie dieses Einflussbestreben von den europäischen Staaten (insbesondere Österreich) aufgefasst wird. Den dritten Teil meiner Arbeit werde ich dann den Untersuchungen nach der Rolle der lateinamerikanischen Staaten im ersten Weltkrieg und ihrer Reaktion auf den Zerfall der Habsburgermonarchie und das Ausrufen der Republik Österreich 1918 widmen. Insbesondere wird 3 hier interessieren, wie es dazu kam, dass zahlreiche lateinamerikanische Staaten der Habsburgermonarchie den Krieg erklärten und ab wann es nach dem Ausrufen der ersten Republik zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den Lateinamerikanischen Staaten und Österreich kam. II. Überlegungen zum ersten Teil meines Dissertationsvorhabens 1. Die Zeit 1815-1830 A. Die österreichische Außenpotitik in Europa 1815 – 1848 Die Zeit vom Ende des Wiener Kongresses im Jahre 1815 bis zum Jahr 1848 wird auch als Vormärz bezeichnet und wird innerhalb der Habsburgermonarchie wesentlich durch die Figur des Außenministers (1809-1821) und ab 1821 Haus-, Hof- und Staatskanzlers Fürst Metternich und sein System geprägt. Der Wiener Kongress 1814/15 sollte vor allem zu einer Neuordnung Europas nach den napoleonischen Kriegen beitragen. Ziel der meisten europäischen Herrscher die am Wiener Kongress teilnahmen war, die Restauration (Wiederherstellung) der politischen Zustände von 1792. Dieses Ziel versuchten sie den gesamten Vormärz über zu verwirklichen. England blieb als eines der wenigen Länder Hoffnung der liberal-demokratischen Kräfte. a) Die Heilige Allianz und der Deutsche Bund Zur Sicherung der Ergebnisse des Wiener Kongresses wurde zwischen der Habsburgermonarchie, Preußen und Russland am 26. September 1815 in Paris die Heilige Allianz geschlossen. Dabei handelt es sich um die erste neuzeitliche Friedensorganisation, der im Laufe des 19. Jahrhunderts alle europäischen Staaten mit Ausnahme des Hl. Stuhles, Großbritanniens und der Türkei beitreten sollten. Die Politik der Herrscher, welche der Heiligen Allianz beigetreten waren, sollte „in Gemäßheit der Worte der heiligen Schrift“ erfolgen. Die Herrscher wollten gemäß der heiligen Schrift in christlich-patriarchalischer Art ihre Völker regieren und sie zum gegenseitigen Verstehen anleiten. Hervorzuheben ist, dass Zar Alexander I. als Schirmherr der griechisch-orthodoxen Christenheit diese, Kaiser Franz I. das katholische und König Wilhelm III. v. Preußen das evangelische Christentum repräsentierte. Die Heilige Allianz war nichts anderes als ein System der Solidarität der Monarchen und wurde zu einem der wichtigsten Machtinstrumente der konservativreaktionären Politik des Vormärz. Die Heilige Allianz wurde schließlich durch den Krimkrieg (1853-1856), indem sich die ehemaligen Verbündeten Russland auf der einen Seite und das Osmanische Reich, Großbritannien und Frankreich auf der anderen Seite, gegenüberstanden 4 beendet. Nach der Niederlage Napoléons und der Auflösung des “Rheinbundes” war es eines der Ziele des Wiener Kongresses 1814/15 Deutschland politisch in einem neuen rechtlichen Rahmen zu einigen. Erwogen wurden die Pläne einer Wiederherstellung des Hl. Römischen Reiches, eines nationalen Einheitsstaates und eines Bundesstaates, sie scheiterten aber an der beharrlichen Verteidigung der Souveränität der Einzelstaaten sowie am Dualismus Österreich-Preußen. Der Deutsche Bund war als Vereinigung souveräner Staaten auf völkerrechtlicher Basis ein Staatenbund. Das Kaisertum Österreich gehörte diesem mit seinem ehemaligen Reichsterritorien an. In der Bundesversammlung, dem einzigen Organ des Deutschen Bundes, führte es den Vorsitz. Die Deutsche Bundesakte aus 1815 und die Wiener Schlussakte aus 1820 bildeten die Verfassung des Deutschen Bundes und beschränkten trotz seiner völkerrechtlichen Basis (gebunden wurden primär nur die Mitgliedstaaten, die Staatsbürger konnten nur verpflichtet werden, sofern die Bundesgesetze als Landesgesetze verkündet wurden) die einzelstaatliche Souveränität. Der Deutsche Bund diente der Aufrechterhaltung der monarchischen Legitimität in den deutschen Staaten und verfolgte somit die gleichen restaurativen Tendenzen wie die ebenfalls 1815 geschlossene Heilige Allianz auf gesamteuropäischer Ebene. b) Überblick über die österreichischen Außenpolitik zwischen 1815 und 1848 - Die Auswirkungen des Wiener Kongresses auf die Habsburgermonarchie Durch die am Wiener Kongresse 1815 vorgenommene Neuaufteilung Europas war Franz I. in Besitz eines Reiches gelangt, das ausgedehnter und gleichzeitig kompakter war, als das irgendeines seiner Vorgänger seit Karl V.1 Obwohl man die Niederlande und die Vorlande am oberen Rhein nicht verteidigen hatte können, blieben die mittleren und östlichen Gebiete während der napoleonischen Kriege in seinem Besitz. Tirol und die Lombardei, die verloren gegangen waren, wurden zurückgewonnenen und Salzburg, Venetien, Illyrien und Dalmatien wieder in Besitz genommen. So war die Stellung des österreichischen Kaiserreichs in Norditalien abgesichert und konnte mit Hilfe der dynastischen Verbindungen mit dem mittelitalienischen Herzogtümern sowie eines Vertrages mit dem Königreich beider Sizilien seine ihm im Wiener Kongress zugedachte Rolle als „Eindämmer“ des französischen Militarismus auf der Halbinsel erfüllen. Zusammenfassend lasst sich wohl sagen, dass durch eine geschickte Diplomatie die Habsburgermonarchie 1815 eine imposante Stellung erworben hatte, die auf Dauer kaum aufrecht zu erhalten war. Der Monarchie fehlten die Hilfsquellen, um auf sich selbst gestellt das Aufrechtzuerhalten, was sie nur dank der 1 Francios Roy Bridge in Die Habsburgermonarchie 1815-1918 [Hrsg. Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch] VI/I, Österreich-Ungarn unter den Großmächten, 196 (1987). 5 Hilfe der tatsächlichen Großmächte, Großbritannien und Russland, erworben hatte. In wirtschaftlicher Hinsicht ließ sich die Habsburgermonarchie zu Beginn des 19. Jahrhunderts als eine schwache Agrarmacht charakterisieren, unfähig, in ihrer industriellen Entwicklung mit England und Frankreich konkurrieren zu können und ohne das Menschenpotential, mit dessen Hilfe Russland seine Mängel in dieser Beziehung wettmachte. Die Tatsache, dass die Habsburgermonarchie alleine die 1815 erworbene Stellung nicht aufrecht erhalten konnte wurde von Metternich bzw. seinem Sekretär Friedrich v. Gentz erkannt.2 Dies erklärt auch sein unermüdliches Bestreben die Unterstützung wenigstens einer der führenden Mächte zu gewinnen, um die bestehende Ordnung in Italien, Deutschland und dem Nahen Osten zu verteidigen. Metternich versuchte krampfhaft auch in Friedenszeiten jenen Geist der Solidarität am Leben zu erhalten, der im letzten Stadium des Kampfes gegen Napoléon und seine Truppen entstanden war. Die wiederhergestellt Monarchie in Frankreich, die nicht in der Lage war die revolutionären Geränge im eignen Land zu unterdrücken, sondern auch immer wieder offenkundige Versuche machte, die internationalen Fesseln, die ihr durch die Friedensbestimmungen von 1815 auferlegt worden waren zu durchbrechen, war Metternichs bester Verbündeter in seinem Bestreben, die anderen Mächte von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass die Koalition gegen Frankreich andauern müsse. In den ersten Friedensjahren hatte es den Anschein, als ob die Österreicher einen natürlichen Verbündeten in Großbritannien gefunden hätten. Die Interessen beider Mächte standen nirgendwo im Widerspruch – die Sorge der Briten um ihre Vormachtstellung im Mittelmeerraum und auf den Ionischen Inseln ließ sie Österreichs Anwesenheit in Italien als Garantie gegen ein Wiederaufleben des französischen Einflusses in diesem Gebiet willkommen heißen. Auch wegen ihres Interesses an der Erhaltung des Landweges nach Indien durch die Türkei und Persien stand es einer russischen Herrschaft über das Ottomanische Reich ebenso ablehnend gegenüber wie die Österreich. Am Aachener Kongress 1818, an welchem neben den aus den Krieg gegen Napoléon siegreich hervorgegangenen Staaten der Heiligen Allianz (Österreich, Russland, Preußen und Großbritannien) auch Frankreich teilnahm, wurde über Maßnahmen beraten um die revolutionär-demokratische Bewegung in Europa zu bekämpfen. Eine Denkschrift "Über den gegenwärtigen Zustand Deutschlands" wurde vom Zaren dem Kongress unterbreitet. Darin wurden strenge Maßregeln zur Überwachung des geistigen Lebens und der Universitäten gefordert. Im Bezug auf Frankreich wurde der sofortige Abzug der Besatzungstruppen aus Frankreich - ursprünglich erst für 1820 vorgesehen - und die Herabsetzung der Kriegsentschädigungen festgelegt. In einer Konvention 2 Richard Blaas, Staatskanzler Fürst Metternich in Diplomatie und Außenpolitik Österreichs [Hrsg. Erich Zöllner] 94. 6 bekräftigten die vier Siegermächte - Russland, Preußen, Österreich und Großbritannien - ihre Entschlossenheit, dass in Frankreich wieder eingesetzte feudale Regime der Bourbonen notfalls mit Waffengewalt zu unterstützen. Frankreich trat damit als fünfte Großmacht wieder in das Europäische Konzert ein. Mit dem Tod des britischen Außenministers Castlereagh 1822 und der neuen Politik seines Nachfolgers Canning, der sich von Metternich deutlich distanzierte, entzog sich Großbritannien dem Einfluss Österreichs und näherte sich Russland an. Als 1822 die Griechen unter großer Sympathie vieler Europäer (Philhellenismus) ihre Unabhängigkeit gegenüber dem osmanischen Reich proklamierten und Zar Nikolaus I., der aus machtpolitischen Gründen als Schirmherr der orthodoxen Christen auftrat und mit französischer und britischer Hilfe die Griechen unterstützte, war Metternichs Isolierung und Verzweiflung vollkommen.3 Nachdem sich die „wirklichen Großmächte“ nun annäherten, schien die Rolle Österreichs als Vermittler am internationalen Parkett an Bedeutung zu verlieren. Metternich konnte nur hilflos zusehen wie schließlich 1829 ein russisches Protektorat über die Donaufürstentümer Moldau und Walachei begründet wurde und ein verhängnisvolles Vorrücken des russischen Einflusses an die südöstliche Monarchie anzeigte. Österreichs Isolierung war allerdings, wie sich in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhundert zeigen sollte, vielmehr eine zufällige Nebenerscheinung als das bewusste Ziel der Politik der Großmächte Österreich ernstlich zu schwächen. Angesichts der Junirevolution 1830 in Frankreich verstärkten sich in ganz Europa die liberalen, nationalen und revolutionären Bewegungen. So kam es im selben Jahr auch zu einem Aufstand der Belgier (katholisch-wallonischer Süden) gegen die Vorherrschaft der Niederländer (protestantisch-flämischer Norden) - Holland und die habsburgischen Niederlande (Belgien) waren ja seit 1815 zu einem Staat („Königreich der Vereinigten Niederlande“) vereinigtinfolgedessen sich am 18. November 1830 die südlichen Niederlande für unabhängig erklärten und das selbständige Königreich Belgien, welches durch die Großmächte im Londoner Protokoll 1831 anerkannt wurde, proklamierten. Auch in Polen kam es 1830 zu Unruhen, der Aufstand wurde von Russland unter der Unterstützung Preußens allerdings niedergeschlagen und Polen zu einer russischen Provinz degradiert. Diese Ereignisse des Jahres 1830 schienen Zar Nikolaus von der absoluten Notwendigkeit den status quo aufrecht zu erhalten und zu respektieren zu überzeugen. Im Jahre 1833 wurde schließlich bei Münchengrätz ein Abkommen zwischen Österreich und Russland unterzeichnet, mit dem sich beide Mächte verpflichteten, nichts zu unternehmen, was den status quo va im Bezug auf das Osmanische Reich gefährdete. Dies wiederum hatte die erhöhte Skepsis 3 Francios Roy Bridge in Die Habsburgermonarchie 1815-1918 [Hrsg. Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch] VI/I, Österreich-Ungarn unter den Großmächten 202, (1987). 7 Großbritanniens gegenüber Österreichs zur Folge. Als die Orientfrage im Jahre 1839 wieder aktuell wurde und Frankreich - das seit dem Kongress von Aachen im Jahre 1818 wieder als Großmacht anerkannt war - damit begann das seit 1715 unter osmanischer Herrschaft stehende Ägypten unter der Führung von Muhammad Ali Pascha tatkräftig zu unterstützen, beschlossen die Großmächte Österreich, Großbritannien, Russland und Preußen 1840 in der 1. Konvention von London auf Seiten den Sulatans Abdülmecid I. zu intervenieren und Frankreich zur Ordnung zu rufen. 1841 wurde Österreich nun endlich wieder von einer Verbindung der stärksten Mächte Europas unterstützt, die von neuem entschlossen war, jedem Versuch Frankreichs, den status quo in Italien, Deutschland oder dem Nahen Osten zu stören entgegenzutreten. Trotz allem wurde Österreich in seinem Bestrebungen zur Aufrechterhaltung seiner Vormachtstellung in Italien va von den Briten lange nicht mehr so unterstützt wie in der Zeit nach dem Wiener Kongress. Für den britischen Premierminister Palmerston war der wirksamste Damm gegen das Wiederaufleben des französischen Einflusses nicht mehr die Habsburgermonarchie, sondern deren Feind, das italienische Nationalgefühl. Im Jahre 1847 versuchte Metternich aus diesem Grund eine konservative Entente mit Louis Philippe dem Bürgerkönig der Franzosen in die Wege zu leiten, aber auch eine solche kam nicht zustande. Auch innerhalb des Deutschen Bundes weitete Preußen nun seine Macht aus. Für Russland hatte Österreich solange diese mit Großbritannien, einer wirklichen Großmacht zusammenarbeiten konnte auch nur mehr zweitrangige Bedeutung. Zar Nikolaus, der nach dem galizischen Aufstand 1846 die Österreicher sogar dazu antreiben musste Krakau zu annektieren, wurde immer ungehaltener über Metternichs hoffnungslose Unbeweglichkeit. Der plötzliche Zusammenbruch der metternich'schen Ordnung angesichts der Unruhen im März 1848 war für den Zaren dann endgültig der Beweis, dass Österreichs Anspruch, als Großmacht ernst genommen zu werden, gegenstandslos war. 8 B. Spanien und Lateinamerika zu Beginn des 19. Jahrhundert – die Unabhängigkeitsbestrebung Lateinamerikas4 Durch die Niederlage der spanischen Macht in den internationalen Konflikten und durch den Verfall der bourbonischen Dynastie, ferner durch die von Napoléon erzwungene Abdankung des legitimen spanischen Königs und seines Nachfolgers sowie der Proklamierung Joseph Bonapartes zum spanischen König, entstand seit dem Jahre 1796 in Spanischamerika ein Machtvakuum, was die Kreolen zur Stärkung ihrer eigenen Position gegenüber einem geschwächten Spanien und den spanischen Kolonialbehörden nutzten. Va im ökonomischen Bereich insbesondere im so viel versprechend gewachsenen Handelsverkehr hatte Spanien Schwächung gezeigt. Bedingt durch die Kriege die Spanien gegen Großbritannien führen musste seit es im Vertrag von Ildefonso 1796 zum Bündnispartner Frankreichs geworden war, erlebten die Handelsverbindungen zwischen Spanien und seinen Kolonien häufig Unterbrechungen. Spanien konnte weder eine Versorgung mit europäischen Gütern gewährleisten noch für weitere Absatzmöglichkeiten von Agrarprodukten sorgen. Zudem wurde die kommerzielle Bindung dadurch gelockert, dass Spanien den Kolonien 1797 das Recht einräumen musste, mit neutralen Nationen, wie zB den USA Handel zu treiben. Vertrauen verspielten die Spanier auch durch die Politik zur Entschuldung seiner Staatsfinanzen, die durch die hohen Kriegskosten entstanden, große Teile des Kirchenbesitzes zu veräußern. Diese Maßnahmen wurden per Dekret vom 26. Dezember 1804 auch auf Lateinamerika ausgedehnt. Außenpolitisch versuchte Spanien sich trotzdem ihm durch den Vertrag von Ildefonso aufgezwungenen Bündnisses mit Frankreich aus den napoleonischen Kriegen herauszuhalten, seine „Neutralität“ wurde aber von England nicht anerkannt, sodass Spanien keine andere Wahl blieb als 1804 in den Krieg gegen Großbritannien einzutreten. Als in der Seeschlacht von Trafalgar 1805 die französisch-spanische Flotte eine erbitterte Niederlage erlitt und Spanien den Großteil seiner Flotte verlor, ging das Vertrauen in Spaniens Beschützerrolle ebenfalls verloren. Die englische Invasion in der La-Plata-Mündung 1806/07 enthüllten dies mit aller Deutlichkeit: Die Spanier waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, die Briten zu vertreiben. Es waren vielmehr die Freiwilligen der Stadt Buenos Aires, denen dies schlussendlich gelang. Nicht nur die Einwohner von Buenos Aires feierten die Sieg über die Engländer als Ausdruck ihrer Fähigkeit, Entschlossenheit und Stärke, auch andere Amerikaner wie die Einwohner von Bogota nahmen regen Anteil an den Vorgängen. Zu den militärischen Machtverfall des Mutterlandes kam eine innenpolitische Instabilität hinzu, die durch interne Ausseinandersetzungen in der bourbonischen Dynastie bedingt war. Der seit 1788 4 Hans-Joachim König, Kleine Geschichte Lateinamerikas [Hrsg.Reclam] (2006). 9 herrschende Karl IV. (Carlos IV.) erwies sich zunehmend unfähig und überlies den Günstling Manuel Godoy die Regierung. Die zunehmende Unzufriedenheit des Volkes mit dem Regierungsstil Godoys und dem zur gemeinsamen Eroberung Portugals stattfindenden Einmarsches der napoleonischen-französischen Truppen, führten zum Offiziersaufstand von Aranjuez im März 1809, aufgrund dessen Karl IV. zugunsten seines Sohnes Ferdinand abdanken musste. In den Jahren 1809/10 besetzen schließlich französische Truppen die Halbinsel und behielten dort bis zum Russlandfeldzug Napoleons 1812 die Oberhand. In der Zusammenkunft von Bayonne 1808 zwang Napoléon Ferdinand VII. die Krone an seinen Vater zurück zu geben und brachte diesen wiederum dazu abzudanken. Während Napoléon seinen Bruder Josef (José) Bonaparte zum „Rey de Espana e Indias“ machte wurden die spanischen Bourbonen in Frankreich „gefangen“ gehalten. Bei dem Coup war allerdings die Rechnung ohne das Volk gemacht worden. Die Anwesenheit fremder Soldaten, die undurchschaubaren Vorgänge am Hof und der Exodus der Königsfamilie gaben vielen Gerüchten Nahrung und erzeugten bei der Bevölkerung eine Proteststimmung. Am 2. Mai 1808 kam es zu einem ersten Ausbruch des Volkszorns in Madrid. Zwar wurde der Aufstand blutig niedergeschlagen, doch der Funken der Empörung zündete in den Regionen. Es wurden lokale Juntas gebildet und schließlich erfasste die Widerstandsbewegung das gesamte Land. Zwischen 1810 und 1813 uferte der Volkswiderstand gegen die französische Besatzung schließlich zum spanischen Unabhängigkeitskrieg aus, der zum bewundernden Vorbild für die Erhebungen und Befreiungskämpfe in ganz Europa wurde. Nach den Erfolgen Napoléons über die reguläre spanische Armee und ein englisches Hilfsheer ging der Unabhängigkeitskrieg in die guerrilla über. Am 24. September 1810 traten in Cadiz, dem letzten Zufluchtsort der Widerstandsregierung auf der Isla de Leon die allgemeinen und außerordentlichen Cortes (Stände) zusammen. Ihr erster Akt war die Anerkennung Ferdinands VII. und die Annullierung seines Thronverzichtes. Am Ende ihrer Verhandlungen stand ein revolutionäres Werk: die berühmte Verfassung vom 12. März 1812. Sie war die Grundlage des spanischen Liberalismus bis zur Ersten Republik. Das Modell der französischen Verfassung von 1791, englische und amerikanische Einflüsse, aber auch altspanisches Verfassungsdenken finden sich in ihren 384 Artikeln zusammengefasst. Die konstitutionelle Erbmonarchie beruht demnach auf den Grundprinzipien der Volkssouveränität, Gewaltenteilung und politische Repräsentation. Zu den wesentlichen Verfassungsbestimmungen gehörten die richterliche Unabhängigkeit, die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament und die Gleichheit vor dem Gesetz. Mit der Abschaffung der Grundherrschaft, der Aufhebung der Inquisition und der Pressefreiheit wurden weitere liberale Ideen verwirklicht. Angesichts der Krise der spanischen Monarchie und angesichts der militärischen und politischen 10 Ereignisse in Europa, die ein aktives Eingreifen Spanien in den Kolonien nicht gestattete, sahen die unzufriedenen Kreolen die Möglichkeit ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Während die Kolonialbehörden dazu neigten Napoléon bzw seinen Bruder José anzuerkennen, standen die Kreolen dem legitimen König Ferdinand loyal gegenüber. Wie auch im spanischen Mutterland kam es bald auch in den Kolonien zur Bildung von Juntas, die anfangs ihre Loyalität gegenüber Spanien und den abgesetzten Monarchen betonten, bald aber die Autonomie zu fordern begannen. Zunächst wollten die Juntas, innerhalb deren den Stadträten (cabildos) eine führende Rolle zukam, größere Autonomie durchaus noch ihm Rahmen der spanischen Monarchie erreichen. Die bereits genannten Gründe, insbesondere das Machtvakuum Spaniens, ermutigten die Kreolen zu weiteren Forderungen nach politischer Mitbestimmung. Als noch dazu der seit 1810 amtierende Regentschaftsrat die Kreolen mit immer höheren Geldforderungen an den Kriegskosten des Mutterlandes beteiligen wollte, erfolgte ab Mitte 1810 in den meisten Kolonien, abgesehen von Zentralamerika, Cuba und Peru, mit den sog. Unabhängigkeitserklärungen die ersten Schritte zur Bildung eigener souveräner Staaten, was wiederum die mehr als fünfzehn Jahre dauernden Unabhängigkeitskriege auslöste. Die Unabhängigkeitskriege durchliefen im wesentlichen zwei Phasen, wobei diese immer wieder von den Ereignissen im Mutterland beeinflusst wurden: Die erste Phase reichte von 1810 bis 1816, wobei durch die Rückkehr Ferdinand VII. auf den spanischen Thron und das Rückgängigmachen der liberalen Verfassung von 1812 in den meisten Teilen Lateinamerikas die spanische Herrschaft in ihrer absolutistischen Form wiederhergestellt werden konnte. Seit 1812 wurde im Mutterland Spanien das verstärkte Eingreifen der Briten unter dem Oberbefehl des Herzogs von Wellington kriegsentscheidend. In der kritischen Lage nach der Völkerschlacht bei Leipzig hatte Napoléon, um sich aus dem spanischen Krieg zu befreien, mit Ferdinad VII. im Jahre 1813 den Friedens – und Freundschaftsvertrag von Valencay geschlossen, in dem er gegen die Anerkennung des Königs die spanische Neutralität erhielt. 1814 kehrte Ferdinand VII. auf den spanischen Thron zurück, wo er unter großer Begeisterung sowohl vom Volk, als auch von Adel und Kirche empfangen wurde. Der König fühlte sich politisch stark genug und schritt zur Gegenrevolution. Am 4. Mai 1814 erklärte er die Verfassung 1812 und die Reformgesetze der Cortes für ungültig und wirkungslos. Vordringlichste Aufgabe spanischer Politik war nun die Bekämpfung der lateinamerikanischen Unabhängigkeitsbewegung und die Sanierung der maroden Staatsfinanzen. Nach der Rückkehr Ferdinand VII. auf den spanischen Thron entsandte dieser 1815 ein Heer in die (ehemaligen) Kolonien um diese zurückzuerobern. Dies ließ die Separationsbestrebungen neu 11 aufleben und leitete die zweite, nunmehr erfolgreiche Phase der Unabhängigkeitskriege ein, die bis 1826 dauern sollte. Entscheidend für den Erfolg der Lateinamerikaner war nicht nur die Aktivität der Kreolen, sondern va die innerspanische Entwicklung, die sich durch eine Auseinandersetzung der liberalen und konservativen Kräfte charakterisierte. Anfang 1820 rebellierte im liberal gesonnenen Cadiz ein Teil eines für Lateinamerika bestimmten Heeres unter der Führung des Oberst Rafael de Riego gegen das absolutistische Regime Ferdinand VII. und forderte die Wiedereinsetzung der Verfassung von 1812. Andere Regionen folgten und es wurde erreicht, dass der König den Eid auf die Verfassung 1812 leistete und im März 1820 die liberale Verfassung von 1812 wieder einsetzte. Im Hintergrund aber setzte Ferdinand VII. alles daran um die absolutistische Restauration wiederherzustellen. Die Staaten der Heilige Allianz, darunter auch Österreich unter dem Außenminister Metternich, beobachtete die Entwicklungen in Spanien mit großem Argwohn. 1822 beschloss die Heilige Allianz auf dem Kongress von Verona schließlich, die Wiederherstellung des Absolutismus in Spanien militärisch zu unterstützen. Nach dem von der Heiligen Allianz goutierten Einmarsch von französischen Truppen in Spanien, konnte Ferdinand VII. schließlich im Frühjahr 1823 die absolutistische Monarchie wiederherstellen, wobei er erneut die Verfassung von 1812 außer Kraft setzte. In Anbetracht dieser Umstände erfolgten die ersten Unabhängigkeitsrevolutionen und Staatsgründungen zuerst in den Vizekönigreichen Neu-Spanien (1821), Neu-Granada(1819) (= Groß-Kolumbien, woraus 1830 dann Ecuador, Venezuela und Kolumbien entstehen) und Rio de Plata (1816) (heute Argentinien), bevor sie ab 1820 auch auf den engeren Bereich des Vizekönigreiches von Peru ( umfasste auch Chile) übergriffen. 12 C. Völkerrechtliche Aspekte der Unabhängigkeitserklärung5 Spanien verweigerte seinen ehemaligen Kolonien nicht nur die Selbständigkeit, sondern versagte ihnen selbst noch die Anerkennung, als schon klar war, dass die Kolonien nicht mehr zurückgewonnen werden konnten. Allerdings ist an dieser Stelle auf die Sonderstellung Brasiliens hinzuweisen, welches als Kaisertum konzipiert war und dessen erster Kaiser Dom Piedro ein Angehöriger des portugiesischen Königshauses war. Aus diesem Grund war der Bruch zwischen Portugal und Brasilien weniger tief und so kam es, dass Brasilien als einzige ehemalige Kolonie vom Mutterland Portugal und infolge auch von der Staatengemeinschaft ab 1826 anerkannt wurde. Im 19. Jahrhundert besaß das europäische Staats- und Gesellschaftsverständnis universelle Geltung. Ursprünglich waren nur die europäischen Staaten Mitglieder der Völkerrechtsgemeinschaft, im 19.Jahrhundert wurde dieser Begriff dann allerdings auf alle „zivilisierten“ Staaten ausgedehnt, welcher im Wesentlichen die europäischen Staaten inklusive Russland, dem Osmanische Reich und die USA umfasste. Als „nicht zivilisierte Staaten“ waren die ehemaligen ibero-amerikanischen Gebiete auch nicht Teil der internationalen Gemeinschaft und somit bedurfte es für ihre Anerkennung auf den internationalen Parkett der Anerkennung der „zivilisierten“ Staaten. Die Option, dass sich die ehemaligen ibero-amerikanischen Kolonien selbst gegenseitig anerkennen reichte somit nach dem damaligen Völkerrechtsverständnis nicht aus. Die Völkerrechtsgemeinschaft war mit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1779 erstmals mit dem Problem der Ausrufung der Eigenständigkeit ehemaliger Kolonien konfrontiert worden. Allerdings war damals die Ausgangslage eine andere, da das Mutterland auf den Herrschaftsanspruch recht bald verzichtete. Im Sinne der nordamerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1779 hatten sich somit zwei Kriterien herauskristallisiert, wann eine Unabhängigkeit anzuerkennen war: 1. Der Souverän musste auf seinen Herrschaftsanspruch verzichtet haben und 2. Das Volk musste sich für frei und unabhängig erklärt haben. Diese Voraussetzungen waren im Fall der ibero-amerikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen nicht gegeben. Innerhalb der Heiligen Allianz wurde insbesondere auf folgende Anforderungen geachtet: 1. Die Legitimitätsvorstellungen mussten auf dynastischer Ebenbürtigkeit beruhen 5 Karl-Heinz Ziegler, Völkerrechtsgeschichte² (2007). 13 2. Das Prinzip der erbmonarchische Souveränität musste verwirklicht werden 3. Die Begründung des Herrschaftsanspruches musste in der „göttl. Einsetzung“ des Monarchen liegen. Auch diese Anforderungen waren auf dem Gebiet der ehemaligen ibero-amerikanischen Staaten nicht erfüllt, weshalb ihnen die Anerkennung europäischen Mächte dh aller Mitglieder der Heiligen Allianz darunter auch Österreich , mit Ausnahme des liberalen Großbritanniens versagt blieb. Außer von Großbritannien wurden die ehemaligen spanischen Kolonien nur von den USA anerkannt. 14 III. Literaturübersicht • Aubert Hans-Joachim, Südamerika (1978) • Bakewell Peter, A history of latin America to 1823³ (2010) • Bayhaut Gustavo, Fischer Weltgeschichte 23: Süd und Mittelamerika von der Unabhängigkeit bis bis zur Krise der Gegenwart (1991) • Bernecker Walther [Hrsg.] Lateinamerika 1870-2000 (2007) • Blaas Richard, Staatskanzler Fürst Metternich in Diplomatie und Außenpolitik Österreichs,[hrg. von Erich Zöllner] (1977) • Bittner Ludwig, Chronologisches Verzeichnis der Staatsverträge III: Die Staatsverträge des Kaiserrtums Österreich und der österreichisch-ungarischen Monarchie von 1848 bis 1911 (1914) • Bittner Ludwig, Das österreich-ungarische Ministerium des Äußeren, seine Geschichte und seine Organisation in: Berliner Monatsheft 15 (1937) 819-843 • Brandt, Der österreichische Neoabsolutismus. Staatsfinanzen und Politik 1848-1860 • Brauneder Wilhelm , Österreichische Verfassungsgeschichte10 (2005) • Czoernig Carl, Österreichs Neugestaltung 1848-1858 (1858) • Dienstl Karl, Die außereuropäischen Fahrten der österreichischen Flotte nach 1848 (1949) • Fabela Isidro, Historia diplomatica de la Revolucion Mexicana (1959) • G.B de Mably, Le Droit Public de lÈurope fondé sur les traité (1957) • Kaller- Dietrich Martina, Lateinamerika Geschichte und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert (2004) • Klutz Georg, Metternich und Friedrich Gentz (2004) • König Hans-Joachim , Kleine Geschichte Lateinamerikas (hrg. von Reclam) (2006) • Matsch Erwin, Die Geschichte des Auswärtigen Dienst von Österreich-Ungarn (1986) • Olechowski Thomas , Die Entwicklung des Preßrechts in Österreich bis 1918 (2004) 15 • Rodriguez O. Jaime, The independence of Spanish America (1998) • Scheithauer/Schmeiszer/Woratschek, Geschichte Österreichs in Stichworten VI (1976) • Tobler Hans Werner, Lateinamerika und die USA im „langen“ 19. Jahrhundert (2009) • Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch [Hrsg.] Die Habsburgermonarchie 1815-1918, VI/I, (1987) • Adam Wandruszka/Peter Urbanitsch [Hrsg.] Die Habsburgermonarchie 1815-1918, VI/II, (1987) • Ziegler Karl-Heinz, Völkerrechtsgeschichte² (2007) • Zeuske Michael, Lateinamerika (1986) 16 IV. Arbeitsplan 2010/03 – 2010/06: vorbereitende Arbeiten; Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen 2010/07: Dissertationsvereinbarung 2010/07 - 2010/12: Literaturrecherche 2011/01 - 2011/04: Erstellung von genaueren Konzeptentwürfen; Arbeitsgespräche mit dem Betreuer 2011/05 - Teilnahme am Europäischen Forum Junger RechtshistorikerInnen in Maastricht/NL mit Präsentation der Arbeit 2011/06 - 2011/10: Literatur- und Archivrecherche 2011/11 - 2011/12: Erstellung eines Rohentwurfes 2012/01 - 2012/03: Arbeitsgespräche mit dem Betreuer 2012/04 - 2012/06: Fertigstellung der Arbeit 17