Ökologische Begleitforschung zur Windenergienutzung im Offshore-Bereich der Nord- und Ostsee: Teilbereich „Instrumente des Umwelt- und Naturschutzes: Strategische Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung und Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung“ Forschungsvorhaben im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 0327531) Band III Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung von Offshore-Windenergieanlagen Endbericht August 2003 Instutut für Landschafts- und Umweltplanung Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin, Sekr. FR 2-6 Tel.: + 49/ (0)30/ 314 73324; Fax: + 49/ (0)30/ 314 23507 [email protected] ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Projektleitung: Prof. Dr. Johann Köppel, TU Berlin Bearbeitung: TU Berlin Dr. Wolfgang Peters Cand.-Ing. Stefanie Sommer Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht der Universität Rostock Dr. Stefan Mahlburg In Zusammenarbeit mit Anna Ziese (Bundesamt für Naturschutz) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ........................................................................................................................1 1 Einführung .......................................................................................................................2 2 Rechtliche Grundlagen der FFH-VP in der AWZ ..........................................................3 2.1 3 Beeinträchtigung von NATURA 2000-Gebieten .........................................................3 Vorprüfung, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist .......................7 3.1.1 4 Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung ........................................................12 4.1 4.2 4.3 Einführung ................................................................................................................12 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumfangs.....................................12 Erstellung der FFH-Verträglichkeitsstudie ................................................................15 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.5 5 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen ....................................................... 8 Einführung......................................................................................................................... 15 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner Wirkfaktoren ...................................................................................................................... 17 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten .......................................................................................................................................... 19 Prognose der Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Gebiete........................................................................... 28 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ........................................................................................................... 31 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit........................34 Berücksichtigung des Ergebnisses der Verträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren ..........................................................................................35 Ausnahmeverfahren......................................................................................................36 5.1 5.2 Rechtliche Fragen ....................................................................................................36 Nachweis fehlender Alternativen ..............................................................................38 6 Verknüpfung von UVP und FFH-VP im Genehmigungsverfahren für Offshore-WKA in der AWZ .....................................................................................................................40 7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf ........................................................................41 8 Literatur..........................................................................................................................42 Anhänge ................................................................................................................................45 Anhang I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer FFH-VP gem. Art.6 FFH-RL 45 Anhang II: Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und FFH-VP ....55 Anhang III: Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach FFH-RL und Vogelarten nach VS-RL .........................................................................................................57 Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL ....................................................................... 57 Arten des Anhangs II der FFH-RL in der AWZ ................................................................. 61 Anhang IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen..................110 I ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verfahrensschritte der FFH-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG..........................6 Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Vorprüfung ......................................................................................9 Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der FFH-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen (BERNOTAT 2003)...............................................................................................15 Kasten 1: Informationsbefarf für die Durchführung der Vorprüfung .......................................10 Kasten 2: Fragen für die Besprechung des Untersuchungsumfangs beim Scoping-Termin bzw. der Antragskonferenz................................................................................14 Kasten 3: Mustergliederung FFH-Verträglichkeitsuntersuchung............................................17 Kasten 4: Kriterien des Anhangs III der FFH-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen Gebietes für NATURA 2000 ...........................................................27 Kasten 5: Inhalte des Berichts über die Verträglichkeitsprüfung............................................35 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Arbeitsschritte der FFH-VP in der AWZ und zuständige Akteure ............................7 Tabelle 2: Unterschiede zwischen FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung (BERNOTAT 2003)...............................................................................................11 Tabelle 3: Erforderliche Informationen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung ..........................12 Tabelle 4: Struktur der Formulierung von Erhaltungszielen ...................................................22 Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten ...................................24 Tabelle 6: Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der NATURA 2000-Gebiete in der AWZ ..................................................................32 II ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Vorbemerkung Der ursprüngliche offizielle Zeitplan der Auswahl und Abgrenzung der FFH- und Vogelschutzgebiete in der deutschen AWZ sah vor, den Fachvorschlag zur Abgrenzung der Gebiete bis zum Ende des Jahres 2002 vorgelegt zu haben. Entsprechend wurde bei der Konzeption und Bearbeitung des vorliegenden Anforderungsprofils zur FFH-Verträglichkeitsprüfung davon ausgegangen, dass die Abgrenzungen und die inhaltliche Charakterisierung der Gebiete abschließend vorliegt. Aufgrund der mit ca. 10 Gebieten sehr überschaubaren Zahl der zu erwartenden Gebietsmeldungen, ist es anders als bei entsprechenden Anforderungsprofilen oder Leitfäden zur FFH-VP hier möglich und sinnvoll, die Anforderungen im Detail direkt auf die konkreten Gebiete zu beziehen. Durch die Verzögerung der Gebietsauswahl konnte dieses Konzept in der vorgesehen Laufzeit des Vorhabens nicht bis in die für einen Leitfaden notwendige Detaillierung umgesetzt werden. Dennoch wurde in Abstimmung mit dem Forschungsbegleitkreis an dem Grundkonzept festgehalten. Solange die Gebietsmeldungen nicht erfolgt sind, muss die erforderliche Konkretisierung über die allgemein in der deutschen AWZ vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-RL sowie der Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie erfolgen. Die dazu notwendigen Informationen sind soweit vorliegend im Anhang III zusammengestellt. -1- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 1 Einführung Seit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes finden die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie auch in der AWZ Anwendung, so dass der Bund nach § 38 BNatSchG aufgefordert ist, Schutzgebieten nach der FFH-RL und der Vogelschutzrichtlinie in der AWZ auszuweisen. Inzwischen hat das Bundesamt für Naturschutz eine erste Auswahl und Abgrenzung von FFH- und Vogelschutzgebieten in der AWZ der Nord- und Ostsee vorgenommen (vgl. http://www.HabitatMareNatura2000.de). Nach der Ressortabstimmung meldet das BMU die Gebietsvorschläge an die EU-Kommission. Wenn die Vorschläge für Vogelschutzgebiete offiziell als SPA (Special Protected Area), d.h. als besondere Schutzgebiete gemeldet werden bzw. die FFH-Vorschlagsgebiete der EUKommission als SCI (Site of Community Interest, Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung) gemeldet sind, sind die Vorschriften zu Verträglichkeitsprüfung nach FFH-RL in vollem Umfang anzuwenden. Die fachlich-methodischen Anforderungen an die FFH-VP in der AWZ können nicht ohne weiteres vom terrestrischen Bereich übertragen werden. Da die Lebensräume der zu schützenden Arten nicht ohne Weiteres wissenschaftlich abzugrenzen sind, ist es erforderlich, bei der Prognose und Bewertung der Auswirkungen von Offshore-WEA sehr konkret auf Gegebenheiten in den einzelnen Gebieten einzugehen. Daneben sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die spezifischen Empfindlichkeiten der betreffenden Arten und Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten gegenüber der Errichtung von Offshore-WEA noch sehr unzureichend. Auf der anderen Seite ist die Zahl der zu meldenden Vogelschutz- und FFH-Gebiete sehr überschaubar, so dass es sinnvoll ist die fachlich-methodischen Anforderungen an die Bestandserfassung, die Wirkungsprognose und die Bewertung der Beeinträchtigungen direkt im Hinblick auf die Gegebenheiten in den konkreten Gebieten zu formulieren. Aus diesem Grund sollen nach Abgrenzung und Meldung der Gebiete, neben den allgemeinen Anforderungen an die FFH-VP, gebietsbezogene Untersuchungsrahmen vorgegeben werden, die die Anforderungen an • die zu erfassende Artengruppen und abiotische Faktoren, • die Erfassungsmethoden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen), • die Methoden der Wirkungsprognose sowie • die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen formulieren. -2- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Angesicht der bisher noch nicht abgeschlossenen und veröffentlichten Gebietsauswahl und meldung liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Anforderungen an die FFH-VP im Wesentlichen im Bereich der fachlich-methodischen Notwendigkeiten im Hinblick auf die spezifische Situation der FFH-VP im Rahmen der Genehmigung nach § 3 SeeAnlV. Die Arbeit gibt die Struktur einer FFH-VP vor, daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Zuständigkeiten geklärt. Die Anhänge liefern umfangreiche Informationen zu den relevanten Lebensraumtypen und Arten. Adressaten der vorliegenden Arbeit sind sowohl die Gutachter, die im Auftrag der Vorhabensträger die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen haben als auch die Prüfbehörden. 2 Rechtliche Grundlagen der FFH-VP in der AWZ 2.1 Beeinträchtigung von NATURA 2000-Gebieten Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtline bestimmt, dass Pläne oder Projekte, die ein NATURA 2000 Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen erfordern. Die Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung gilt für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie für ausgewiesene Europäische Vogelschutzgebiete. Gleichzeitig legt die Richtlinie als konkrete Rechtsfolge der FFH-VP fest, dass die zuständige Behörde dem Plan bzw. Projekt nur zustimmen darf, wenn sie festgestellt hat, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird. Neben den Regelungen der §§ 2, 3 SeeAnlVO sind für die Zulassung von Windkraftanlagen in der AWZ also auch die §§ 34, 38 BNatSchG bedeutsam, soweit es sich bei dem Vorhaben zur Errichtung der Windkraftanlagen um ein Projekt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 11 BNatSchG1 handelt, was in aller Regel zutrifft. Solche Projekte sind nach dem der Umsetzung der FFH-Richtlinie2 und der Vogelschutzrichtlinie3 dienenden § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen4. Ergibt sich dabei, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 genannten Gebiets in seinen für 1 2 3 4 Zum Projektbegriff vgl. etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 f.); WIRTHS (2000, 190 ff.); ders. (2003: 150, 152 f.) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. EG Nr. L 206, 7. Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, ABl. EG Nr. L 103, 1. Allg. zur Verträglichkeitsprüfung etwa APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999, 63, 69 ff.); BECKMANN/LAMBRECHT (2000: 1, 1 ff.); BERG (2002: 130 ff.); WIRTHS (2003: 150, 150 ff.); SCHINK (2002: 340, 340 ff.); ders. (1999: 417, 417 ff.); zur Erheblichkeit der Beeinträchtigungen in diesem Zusammenhang jüngst GELLERMANN/SCHREIBER (2003: 205, 205 ff.) -3- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Abweichend davon darf ein Projekt nach Abs. 3 der Vorschrift nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es: 1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und 2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre Arten, können nach § 34 Abs. 4 BNatSchG als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat. Abschließend regelt Abs. 5 der Vorschrift, dass, soweit ein Projekt nach Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden soll, die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" notwendigen Maßnahmen vorzusehen sind und die zuständige Behörde die Kommission über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet.5 Ähnlich wie in den Vorschriften zur FFH-VP in der Umsetzung der FFH-RL spielt der Begriff der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen als rechtsfolgenauslösende Schwelle auch in der Vogelschutzrichtlinie eine zentrale Rolle. Artikel 4 (4) dieser Bestimmung fordert die Mitgliedsstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, „um die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel, sofern sich diese auf die Zielsetzung dieses Artikels erheblich auswirken, (...) zu vermeiden(...)“. Die erforderliche Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle von Beeinträchtigungen wird damit auch im Rahmen der Zulassung von Offshore-WEA in der AWZ zur zentralen Aufgabe der FFH VP. Die EU KOMMISSION (2000, S.30) hat sich in Bezug auf die Verträglichkeitsprüfung gem. Art. 6 FFH-RL dahingehend geäußert, dass der Begriff der „Erheblichkeit“ objektiv interpretiert werden muss. Gleichzeitig sollte die Signifikanz von Auswirkungen in Abhängigkeit von den spezifischen Merkmalen des von dem Plan bzw. Projekt betroffenen Schutzgebietes 5 Ob mit diesem Regelungsregime eine dem Anforderungen des europäischen Rechts entsprechende Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie gelungen ist, ist vielfach diskutiert worden und kann in diesem Rahmen nicht vertieft werden. Vgl. insoweit nur WIRTHS (2003: 150, 150 ff.) mit zahlreichen weiteren Nachweisen. -4- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA und den dort herrschenden Umweltbedingungen beurteilt werden, wobei den Erhaltungszielen für das Gebiet besonderes Augenmerk gelten muss.“ Aus den rechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie und des BNatSchG lassen sich drei Hauptprüfschritte der FFH-VP ableiten, in denen jeweils eine zentrale Frage beantwortet werden muss (vgl. Abbildung 1). -5- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 1. Vorprüfung (=> § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG) Sind die Tatbestände erfüllt, die eine FFH-VP erforderlich machen? a) Ist der Plan oder das Projekt Prüfpflichtig? und b) Ist das betroffenen Gebiet ein Natura 2000 Gebiet? und c) Sind Wirkbeziehungen zu erwarten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kö t ? Ja ⇒ FFH-VP erforderlich 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung(=> § 34 (1, 2) BNatSchG) Kann das Projekt oder der Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteilen führen? Nein ⇒ Zulassung des Projektes oder Plans a) Was sind die relevanten Wirkungen des Projektes oder Plans? b) Welche Erhaltungsziele bestehen und was sind die dafür maßgeblichen Bestandteile? c) Welche negativen Veränderungen sind zu erwarten und wie erheblich sind diese? Ablehnung des Projektes oder Plans ⇐ Ja ⇒ Ausnahmeverfahren 3. Prüfung der Ausnahmebestimmungen (=> § 34 (3, 4) BNatSchG) Sind die für eine Zulassung erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben? a) Fehlen verträglichere Alternativen? b) Können die Ausnahmegründe geltend gemacht werden? c) Sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kohärenz von NATURA 2000 möglich? Ja ⇒ Zulassung des Projektes oder Plans Abbildung 1: Verfahrensschritte der FFH-VP nach § 34 und § 35 BnatSchG -6- Nein ⇒ Ablehnung des Projektes oder Plans ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Um die drei Hauptprüfschritte der FFH-VP zu durchlaufen, sind jeweils mehrere Arbeitsschritte erforderlich, die von unterschiedlichen Akteuren zu bewältigen sind (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Arbeitsschritte der FFH-VP in der AWZ und zuständige Akteure Prüfschritte Beteiligte Akteure 1. Vorprüfung Rechtlich: Prüfpflichtiges/er Projekt oder Plan? Prüfpflichtiges Gebiet? Fachlich: Erhebliche Beeinträchtigungen möglich bzw. nicht auszuschließen? BSH BSH, BfN BSH im Benehmen mit dem BfN 2. FFH-Verträglichkeitsprüfung (Wirkungsabschätzung und –bewertung) Festlegung des Untersuchungsumfangs Prognose und fachliche Beurteilung der Auswirkungen (FFH-Verträglichkeitsstudie) Behördliche Bewertung der Beeinträchtigungen BSH, BfN und Vorhabensträger mit Gutachter Vorhabensträger mit Gutachter BSH im Benehmen mit dem BfN 3. Ausnahmeverfahren Nachweis fehlender Alternativen BSH, Vorhabensträger BSH, Vorhabensträger und Abprüfen der Ausnahmegründe Gutachter BSH unter Beteiligung des Festlegen von Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz BfN auf Vorschlag des Gutvon NATURA 2000 achters 3 Vorprüfung, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist In der Vorprüfung ist die Frage zu klären, ob im Zuge der Genehmigung eines Projektes oder Plans eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, d.h. die formalen und sachlichen Tatbestände erfüllt sind, die eine FFH-VP vorschreiben. Dazu sind drei Aspekte zu Berücksichtigen: 1. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des Projektes oder Plans Handelt es sich bei den vorgesehenen Aktivitäten um ein Projekt- oder Plantyp im Sinne der Definitionen des § 10, § 34 (1) und § 35 BNatSchG, der prinzipiell prüfpflichtig ist? 2. Rechtliche Prüfpflichtigkeit des betroffenen Gebietes Besitzt das durch Einwirkungen betroffene Gebiete den Status eines prinzipiell prüfpflichtigen Gebietes nach § 10 (1), § 33 und § 34 BNatSchG? Dieser Schritt wird sich in der Zukunft -7- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA vermutlich erübrigen, da bereits FFH- und Vogelschutzgebiete identifiziert sind und vermutlich Ende des Jahres 2003 die Meldung nach Brüssel erfolgt. 3. Sachliche Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen Besteht in der konkreten Konstellation von prinzipiell prüfpflichtigem Projekt bzw. Plan und prinzipiell prüfpflichtigem Gebiet die Möglichkeit, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommt oder können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden? Verantwortlich für die Durchführung der Vorprüfung ist die für die Genehmigung des Vorhabens zuständige Behörde. Zur Entscheidungsfindung sind in der Regel Informationen der Naturschutzbehörde und des Vorhabenträgers bzw. seines Gutachters erforderlich. Die Vorprüfung sollte stets in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen. RP DARMSTADT (1999) sieht die Zuständigkeit für die abschließende Entscheidung über die Durchführung einer FFH-VP bei der Naturschutzbehörde. Da Offshore-WEA eindeutig den Projektbegriff der FFH-RL erfüllen und davon ausgegangen werden kann, dass die Kulisse der einer Prüfpflicht unterliegenden NATURA 2000Gebiete nach der fachlichen Auswahl des BfN eindeutig definiert ist, kann sich die Vorprüfung von Anträgen für Offshore-WEA in der AWZ auf die Untersuchung der sachlichen Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Lage des Projektes zu den NATURA 2000-Gebieten beschränken. Da mögliche erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten auch durch Fernwirkungen hervorgerufen werden können, beschränkt sich eine FFH-VP Pflicht nicht allein auf solche Vorhaben, die in oder in unmittelbarer Näher von NATURA 2000-Gebieten angesiedelt werden sollen. 3.1.1 Konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen Die konkrete Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP ist dann gegeben, wenn die Arten oder Lebensräume durch die von dem Plan oder Projekt ausgehenden Wirkfaktoren betroffen sind – also Ursache-Wirkungs-Beziehungen denkbar sind (WEIHRICH 2001). Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz. Das heißt, wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-VP durchzuführen. Die konkrete Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen kann nur bezogen auf den Einzelfall abgeschätzt werden. Im Einzelnen sind dabei folgende Aspekte von Bedeutung: • Die Art des Vorhabens und die von ihm ausgehenden Wirkfaktoren (Reichweite und Intensität); • Die Lage der NATURA-2000-Gebiete zum geplanten Vorhaben (Entfernung und Ausrichtung); • Andere Pläne und Projekte, die ggf. im Zusammenwirken mit dem Vorhaben zu kumulativen Beeinträchtigungen führen könnten; -8- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA • Die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete und die spezifische Empfindlichkeit der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile gegenüber den Wirkfaktoren. Abgeleitet aus diesen Kriterien sind die potentiell möglichen Beeinträchtigungen des Gebiets darzustellen. Dabei ist v.a. zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen mit Sicherheit auszuschließen sind (vgl. Abbildung 2). Vorhaben Reichweite und Intensität der Wirkfaktoren Andere Pläne und Projekte Reichweite und Intensität der Wirkfaktoren NATURA 2000-Gebiete Lage zum Vorhaben und spezifische Empfindlichkeit gegenüber den Wirkfaktoren Beeinträchtigungen von NATURA 2000 nicht ausgeschlossen ? Entscheidung über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung Abbildung 2: Einflussfaktoren der Prüfung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen im Rahmen der Vorprüfung Beeinträchtigungen können insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn keine Ursache-Wirkungsbeziehungen zwischen den Projektwirkungen einerseits und den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile der Gebiete andererseits erkennbar sind (vgl. Karte mit Zonen in denen Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete ausgeschlossen werden können). Der Aufwand der Vorprüfung kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Häufig ist die Notwendigkeit einer FFH-VP so eindeutig, dass auf eine eigene Prüfung de facto verzichtet werden kann. Genauso wird eine Vorprüfung auch dann sehr kurz ausfallen kann, wenn selbst in größerer Entfernung kein NATURA 2000-Gebiet vorkommt und mögliche direkte oder indirekte Zerschneidungs- oder Fernwirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden können. Voraussetzung ist jedoch eine vorausgegangene Betrachtung der möglichen Fern- -9- ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA wirkungen durch Scheuch- und Vertreibungseffekt der Anlagen oder zusätzlichen Schiffsverkehr (Vögel, Säuger) sowie der Barrierewirkung (Rast- und Zugvögel, z.T. Säuger). Die EU-Kommission verweist in ihrer Ausarbeitung zum Art. 6 Abs. 3 und 4 der FFH Richtlinie bei der Entscheidungsfindung, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, auf das anzuwendende Vorsorgeprinzip (EU-KOMMISSION 2000). Allein die Wahrscheinlichkeit, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind, reicht aus, um die Prüfpflicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auszulösen. Für die Durchführung der Vorprüfung muss die zuständige Behörde (BSH in Benehmen mit BfN) Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen zugrunde legen (vgl. Kasten 1). Informationsbedarf für die Durchführung der Vorprüfung 1. Projektbeschreibung Genaue Lage, Umfang, Größe, Flächenverbrauch, technische Daten, Abstand zum bzw. Lage im Natura 2000-Gebiet oder zu wichtigen Gebietsmerkmalen (möglichst Flächenverschneidungen mit GIS), vorgesehener Zeitplan (für Bauphasen und die geplanten Untersuchungen im Rahmen der UVU und FFHVU), chemische und physikalische Auswirkungen und Veränderungen, die aus dem Bau, der Anlage, Betrieb, aus Störfällen oder dem Rückbau resultieren, Ressourcenverbrauch, erzeugter zusätzlicher Verkehr, Rückbaukonzept Sicherheitsvorkehrungen, Gutachten zu Schiffskollisionen Beschreibung und Bewertung der kumulativen Auswirkungen (Bestimmung der Wirkungsarten und -pfade) 2. Merkmale des Schutzgebietes Auswertung der Standarddatenbögen und Karten (Anhang III-Kriterien und weitere Bewertungen des Gebietes) Auswertung von vorhandenen Forschungsergebnissen, Daten und Kartenmaterial (Sedimentaufnahmen, Fauna-Flora-Erfassungen und Auswertungen, IBA-Daten, hydrologische Daten etc.) Literatur und Daten zu den betroffenen Arten oder Lebensraumtypen Bewertung der Kohärenz (NATURA 2000-Netz) Aktuelle Gefahren oder Störungen des Gebietes 3. Prüfung der Möglichkeit von Beeinträchtigungen Beispiele für Erheblichkeitsindikatoren (EU-KOMMISSION 2000): Prozentualer Flächenverlust von Lebensräumen Fragmentierung (Dauer, Ausmaß, Vergleich vorher-nachher) Störung (Dauer, Abstand zum Gebiet) Bestandsverlust (Dichte vorher-nachher) Veränderung der Habitatansprüche (Dauer, Wiederherstellbarkeit) Für die Bewertung der Beeinträchtigungen auf das Schutzgebiet als Ganzes: Eingriffe in die Schlüsselbeziehungen, die charakteristisch für die Struktur des Gebietes sind Eingriff in die Schlüsselbeziehungen, die charakteristisch für die Funktion des Gebietes sind Kasten 1: Informationsbefarf für die Durchführung der Vorprüfung Für die Beurteilung der Frage, ob Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, reichen häufig die Informationen aus, die bereits für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erar- - 10 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA beiten sind. In den Fällen wo die Situation weniger eindeutig ist, sollte im Sinne der Vorsorge besser eine FFH-VP durchgeführt werden, statt den Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad im Rahmen der Vorprüfung zu erhöhen und die Unterschiede zur eigentlichen FFH-VP zu verwischen (vgl. Tabelle 2). Tabelle 2: Unterschiede zwischen FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung (BERNOTAT 2003) FFH-Vorprüfung FFH-VP Ermittelt, ob prinzipiell (erhebliche) Beeinträchtigungen eines Gebiets auftreten könnten Ermittelt, ob erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile eines Gebietsauftreten können Erfolgt i.d.R. überschlägig anhand vorhandener Unterlagen, allgemeingültiger Informationen bzw. akzeptierter Erfahrungswerte Erfolgt i.d.R. anhand detaillierter Untersuchungen, die auch Kartierungen u. differenzierte Aussagen zu Spezialfällen einschließen Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit Sicherheit auszuschließen sein, sonst FFH-VP Erhebliche Beeinträchtigungen müssen mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen sein, sonst ist das Projekt unzulässig Vermeidungsmaßnahmen werden i.d.R. noch nicht berücksichtigt (da Wirksamkeit schwer feststellbar) Vermeidungsmaßnahmen werden differenziert ermittelt und gehen voll in die FFH-VP ein Die Ergebnisse der Vorprüfung sind in jedem Fall ausführlich zu protokollieren und zu dokumentieren. Insbesondere dann, wenn man zu dem Ergebnis gelangen sollte, dass erhebliche Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes ausgeschlossen werden können und damit eine FFH-VP als nicht erforderlich angesehen wird, sind die Gründe sorgfältig und nachvollziehbar darzulegen. Die EU-Kommission hat hierfür entsprechende Formblätter entwickelt (vgl. EU-KOMMISSION 2000). Offshore-Windenergieanlagen sind grundsätzlich geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten oder einzelnen Arten hervorzurufen, so dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wenn NATURA 2000-Gebiete im Wirkungsbereich einer geplanten Anlage liegen und Wirkungsbeziehungen zu den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen bestehen. Nach Festlegung der Abgrenzungen und der Erhaltungsziele der zu meldenden NATURA 2000-Gebiete in der AWZ kann ausgehend von den spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Gebiete für jedes Gebiet spezifisch festgelegt werden, bis zu welcher Entfernung von den Grenzen der Gebiete eine FFH-VP durchzuführen ist. - 11 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 4 Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung 4.1 Einführung In der eigentlichen FFH-VP ist zu klären, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in NATURA 2000-Gebietes „in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann“ (§ 34 (2) BNatSchG). Die Durchführung des Verfahrens der Verträglichkeitsprüfung ist Sache der zuständigen Behörde (EU-Kommission 2001), das heißt hier des BSH. Grundlage der Prüfung sind die Informationen verschiedener Beteiligter. Dazu gehören neben dem Antragsteller und dessen Gutachter insbesondere die Naturschutzbehörde der zuständigen Verwaltungsebene sowie die Naturschutzverbände. Genau wie bei der UVP muss der Antragsteller der zuständigen Behörde die für die FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlichen Informationen (in der Regel in Form einer FFH-Verträglichkeitsstudie als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung) vorlegen (vgl. Tabelle 3). Auf der Grundlage dieser Informationen beteiligt die verfahrensführende Behörde dann die weiteren Akteure. Tabelle 3: Erforderliche Informationen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung Informationen zum Vorhaben: Informationen zu NATURA 2000: Beschreibung des Projektes oder Plans NATURA 2000-Gebiete im Einflussbereich des Vorhabens Wirkfaktoren des Plans oder Projektes Kumulativ wirkende Wirkfaktoren anderer Pläne oder Projekte Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck Für die Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche Bestandteile Auswirkungen des Planes oder Projektes auf die Natura 2000 Gebiete In welcher Detaillierung die erforderlichen Informationen zu den vorgenannten Bereichen zu erheben sind, ist sinnvoller Weise möglichst frühzeitig im Planungsprozess festzulegen. Die zuständige Behörde sollte dazu den Untersuchungsrahmen mit den verschiedenen beteiligten Akteuren vorab in der Antragskonferenz oder zu einem gesonderten Termin besprechen. 4.2 Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumfangs Anders als bei der UVP ist die Besprechung und Festlegung des Untersuchungsumfangs in der FFH-VP kein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt. Dennoch ist es im Sinne einer zügigen Verfahrensabwicklung dringend zu empfehlen, sich frühzeitig mit den beteiligten Akteuren darüber zu verständigen, welche Informationen wie detailliert erforderlich sind (vgl. Kasten 2). Gleichzeitig kann im Rahmen dieses Termins geklärt werden, welche Infor- - 12 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA mationen zu den einzelnen Bereichen bereits vorliegen und vor allem, wie und von wem die fehlenden Informationen zu erarbeiten sind. Neben der verfahrensführenden Behörde und dem Vorhabensträger mit seinem für die Erarbeitung der FFH-VU verantwortlichen Fachgutachter, sollten auf jeden Fall die zuständige Naturschutzbehörde und möglichst auch bereits die Naturschutzverbände an dem Termin teilnehmen. Bei UVP-pflichtigen Projekten oder Plänen ist es zweckmäßig, die Besprechung des Untersuchungsumfangs für die FFH-VP in die nach UVPG vorgeschriebene Besprechung des vorläufigen Untersuchungsrahmens zu integrieren. Auf diese Weise wird eine enge Verknüpfung der erforderlichen Untersuchungen gefördert und Doppelarbeit vermieden. Als Vorlage zur Besprechung des Untersuchungsumfangs ist es sinnvoll, das Vorhaben bereits so weit zu konkretisieren ( Aufgabe des Vorhabensträgers) und die vorliegenden Informationen zu den betroffenen NATURA 2000-Gebiete so aufzubereiten ( Aufgabe der Naturschutzbehörde und des Gutachters), dass die möglichen Konfliktbereiche bereits identifiziert werden können. So können die notwendigen Untersuchungen ganz gezielt auf die Aufklärung der entscheidungsrelevanten Sachverhalte ausgerichtet werden. - 13 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Fragen für die Besprechung des Untersuchungsumfangs beim Scoping-Termin bzw. der Antragskonferenz Zum Vorhaben: Gibt es mehrere technische Varianten, Aufstellungskonzepte, Baumethoden für das Vorhaben mit jeweils unterschiedlichen Auswirkungen auf die marine Natur und Umwelt? Welche Projektteile und Projektvarianten sind in die Untersuchungen einzubeziehen? (Diese Frage ist auch im Zusammenhang mit der UVP zu beantworten.) Welche Wirkfaktoren des Projektes sind zu berücksichtigen (auch UVP-relevant)? Sind Projekte bekannt von denen kumulative Wirkungen auf die betreffenden Gebiete ausgehen (vgl. SIEDENTOP 2001)? Zu NATURA 2000: Welche NATURA 2000-Gebiete in bis zu welcher Entfernung sind voraussichtlich betroffen und zu untersuchen (vgl. WEIHRICH 1999)? Abfrage vorliegender Informationen: Welche Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke sind für die Gebiete bereits benannt? Was sind die bekannten für die Erhaltungsziele bzw. Schutzzweck maßgebliche Bestandteile der zu untersuchenden Gebiete? Wie sind die günstigen Erhaltungszustände definiert? Festlegung erforderlicher Untersuchungen: Welche Artengruppen sind zu erfassen? Welche Erfassungsmethoden sind zu verwenden (Art, Frequenz, Dauer etc. der Untersuchungen)? Zur Wirkungsprognose und -bewertung: Wie ist die Wirkungsprognose durchzuführen? Wie soll die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen vorbereitet werden? Dokumentation der Ergebnisse: Welche Textlichen Darstellungen in welcher Form (Tabellen, Diagramme, Fließtext)ß Welche Karten in welchem Maßstab? Wenn abzusehen ist, dass erhebliche Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten auftreten und der Vorhabensträger beabsichtigt eine ausnahmsweise Genehmigung zu beantragen, ist es sinnvoll bereits in diesem Gespräch auch die Vorhabensalternativen festzulegen, deren Prüfung im Ausnahmeverfahren nachzuweisen ist. Kasten 2: Fragen für die Besprechung des Untersuchungsumfangs beim Scoping-Termin bzw. der Antragskonferenz Die Untersuchungen können sich bei sehr großen Schutzgebieten auf Teilräume (Wirkräume) beschränken. Der Untersuchungsumfang der FFH-VU wird von der Behörde auf der Grundlage der Informationen aus der Besprechung und in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde abschließend festgelegt und dem Vorhabensträger mitgeteilt. Nach bekannt werden der Erhaltungsziele und der für sie maßgeblichen Bestandteile der in der AWZ gemeldeten NATURA 2000-Gebiete sollte ausgehend von den spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Gebiete für jedes Gebiet einzeln festgelegt werden, welche Aspekte im Falle einer FFH-VP von Offshore-WEA besonders zu untersuchen wären - 14 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 4.3 4.3.1 Erstellung der FFH-Verträglichkeitsstudie Einführung Die FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) bildet als Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) den fachlichen Kern des Verfahrens der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die FFH-VS liefert damit die wesentlichen Fachinformationen für die im Rahmen der FFH-VP zu treffenden Entscheidungen. Verantwortlich für die Erarbeitung der FFH-VS ist der Vorhabensträger, der dazu in der Regel einen Gutachter beauftragen wird. Je nach erforderlichen Einzeluntersuchungen zu spezifischen Arten oder Artengruppen werden weitere Fachgutachter hinzugezogen. Genau wie in der UVS und im Eingriffsgutachten ist auch in der FFH-VU den Auswirkungen des Plans oder Projektes entsprechend dem Grundmodell von „Ursache-WirkungBetroffener-Beeinträchtigung“ nachzugehen (vgl. Abbildung 3). vorhabensbedingte Wirkfaktoren mit spezifischen Wirkgrößen treffen auf art-/lebensraumspezifische Empfindlichkeiten gegenüber diesen Wirkfaktoren führen zu Auswirkungen bestimmter Intensität Abbildung 3: Grundprinzip der im Rahmen der FFH-VU zu untersuchenden Wirkbeziehungen (BERNOTAT 2003) Die im Rahmen der FFH-VU zu untersuchenden Beeinträchtigungen ergeben sich als negative Veränderungen grundsätzlich aus den vom Projekt oder Plan ausgehenden Wirkfaktoren und ihren direkten sowie indirekten Auswirkungen auf die für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile. Um die für die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Vorhabens relevante Grundmuster der Wirkungsbeziehungen zwischen Vorhaben und betroffenen NATURA 2000-Gebiet aufzuklären, muss die FFH-VU 1. Das Vorhaben und seine Wirkfaktoren erfassen; 2. Die für die Erhaltungsziele der betroffenen Gebiete maßgeblichen Bestandteile identifizieren und ihre spezifischen Empfindlichkeiten analysieren; 3. Die Auswirkungen im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen prognostizieren und bewerten. Folgende Mustergliederung sollte als Orientierung für die Inhalte und den Aufbau der FFHVerträglichkeitsuntersuchung herangezogen werden (vgl. Kasten 3). - 15 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Mustergliederung FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 0 Erläuterung der Methodik 1 Das Vorhaben 1.1 Beschreibung des Vorhabens: - Planungsstand - Art und Aufstellung der einzelnen Anlagen und Umfang des gesamten Vorhabens - Art und Ausführung der Anlagenteile und Nebenanlagen - Lage des Vorhabens - ggf. die zu untersuchenden Varianten 1.2 Begründung des Vorhabens (im Hinblick auf ggf. erforderliche Prüfung, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen 1.3 Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens - Art - Intensität - Reichweite der Auswirkungen (v.a. im Verhältnis zu den Schutzgebieten) 1.4 Darlegung der ggf. geplanten Alternativen und deren Wirkfaktoren 1.5 Andere Pläne oder Projekte, die kumulativ wirken 2 Das europäische Schutzgebiet bzw. das Schutzgebietssystem 2.1 Allgemeine Beschreibung des bzw. der betroffenen gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete - Lage, Abgrenzung - Lebensraumtypen, Strukturen, vorkommende Arten, welche davon liegen im Einwirkungsbereich des Vorhabens 2.2 Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete - Auswertung der Angaben in den Standarddatenbögen; ersatzweise Heranziehung des Schutzzweckes, so weit er sich auf die Schutzgüter gem. FFH- bzw. V-RL erstreckt 2.4 Darstellung bzw. Ermittlung der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile - Darstellung und Beschreibung der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Lebensgemeinschaften, relevanten Standortfaktoren und funktionalen Beziehungen - Darstellung und Beschreibung der vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse (FFH-RL und VRL) und ihrer Lebensräume im Hinblick auf relevante Standortfaktoren und funktionale Beziehungen; Unterscheidung nach prioritären und nicht prioritären Arten - Beschreibung der abiotischen Faktoren, die als maßgebliche Bestandteile in den Erhaltungszielen für das Schutzgebiet entsprechende Anforderungen formuliert sind - vorhandene Nutzungen und Beeinträchtigungen 2.5 Darstellung der Bedeutung der Gebiete bzw. Vorkommen (Signifikanz => Standarddatenbögen) - Bedeutung der Vorkommen der relevanten Arten und Lebensräume im Schutzgebiet im regionalen und überregionalen Kontext - wenn bereits möglich, Stellung im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 2.6 Darstellung und Bewertung der vorhabensbezogenen Empfindlichkeit des Gebietes (Standarddatenbögen) - 16 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 3 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes durch das Vorhaben 3.1 Feststellung der Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen unter Berücksichtigung der kumulativen Wirkungen mit anderen Plänen oder Projekte 3.2 Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen 3.3 Planoptimierung: Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen in die Antragsvariante 3.4 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes 4 ggf. Gesamtvergleich der Alternativen und Begründung der Trassenauswahl im Hinblick auf das europäische Schutzgebietssystem, wenn erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt wurden 5 Votum des Gutachters zur Verträglichkeit Kartographische Darstellung: Lage des Vorhabens zum Schutzgebiet Darstellung der LRT oder gesichteten Schweinswale, Seetaucher etc. Lage weiterer evt. kumulativ wirkender Projekte (nach: Eisenbahn-Bundesamt 2002, FROELICH & SPORBECK 2002, verändert) Kasten 3: Mustergliederung FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Da sich die Methodik von UVU und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum großen Teil überlagert, sollten die Bestandsaufnahmen in den im Scoping-Termin festgelegten Untersuchungs- und Referenzgebieten aus Effizienzgründen auch zusammen durchgeführt werden. Dabei sollten die Voruntersuchungen, wenn abzusehen ist, dass auch eine Prüfung gem. FFH-Richtlinie durchzuführen ist, besonders die FFH-Arten und Lebensraumtypen bzw. die Vogelarten gem. der Vogelschutz-Richtlinie ermitteln6. Auch die Ergebnisse der Beeinträchtigungsbilanz der UVU sind für die Beeinträchtigungsprognose innerhalb der FFH-VU von Bedeutung. So können sich durch Veränderung der UVU-Schutzgüter Boden oder Wasser die Habitate oder Strukturen für FFH-Arten oder Lebensraumtypen erheblich verändern. 4.3.2 Beschreibung des Vorhabens und Erfassung der Intensität und Reichweite seiner Wirkfaktoren Beschreibung des Vorhabens Entsprechend dem festgelegten Untersuchungsrahmen muss der Gutachter die einzelnen Vorhabensbestandteile bzw. Einzelaktivitäten des Projektes beschreiben und die daraus resultierenden Wirkfaktoren detailliert darstellen. Die Vorhabensbeschreibung sollte einen solchen Detaillierungsgrad aufweisen, dass damit verbundene Wirkfaktoren bzw. Wirkungen abgeleitet und möglicherweise auch schon quantifiziert werden können. Um Doppelarbeit mit der Erstellung der FFH-VU zu vermeiden, kann die Vorhabensbeschreibung gemein6 So sollten z.B. in einem FFH-Gebiet in dem die Lebensraumtypen Riffe und/oder Sandbänke vorkommen, im Rahmen der FFH-VU kartografisch die Flächen dargestellt werden, die innerhalb des Wirkraumes des geplanten WKA-Vorhabens liegen. Nur auf diese Weise ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung möglich. - 17 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA sam mit der UVU abgearbeitet werden. Sie sollte jedoch auch in der FFH-VU dokumentiert sein, damit eine eigenständige Prüf- und Lesbarkeit möglich ist. Begründung des Vorhabens Die Projektbegründung ist im Rahmen der FFH-VP besonders dann von großer Bedeutung, wenn aufgrund einer festgestellten Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der betroffenen NATURA 2000-Gebiete ein Projektgenehmigung im Wege des Ausnahmeverfahrens angestrebt wird. In diesem Fall sollte die Begründung hier bereits so dargestellt werden, dass sie dann mit den rechtlich vorgegebenen Ausnahmetatbeständen abgeglichen werden kann. Da jedoch bei einer Genehmigung von Windenergieanlagen nach SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren nach § 34 (3) BNatSchG möglich ist, kann im Rahmen der FFH-VU auf eine detaillierte Projektbegründung verzichtet werden. Darlegung der Wirkfaktoren des Vorhabens Neben der Art der einzelnen Wirkfaktoren sind insbesondere ihre räumlichen Reichweiten, ihre Intensitäten sowie die Zeitdauer des Auftretens zu erfassen (vgl. Wirkfaktorenkatalog im UVP-Leitfaden). Dabei sollte besonderes Augenmerk auf diejenigen Wirkfaktoren gelegt werden, die aufgrund der spezifischen Empfindlichkeiten der betroffenen NATURA 2000Gebiete zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Darlegung der Alternativen und deren Wirkfaktoren Wenn erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind und eine Genehmigung des Vorhabens im Zuge des Ausnahmeverfahrens angestrebt wird, sollten zur Verfahrensbeschleunigung bei der Erfassung des Vorhabens und der Wirkfaktoren bereits frühzeitig die zumutbare Alternativen mit berücksichtigt werden. Es ist zu bedenken, dass für eine ausnahmsweise Genehmigung der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Standort für die Windenergieanlage in Frage kommt, der zu geringeren Beeinträchtigungen von NATURA 2000 – Gebieten führen würde. Da jedoch bei einer Genehmigung von Windenergieanlagen nach SeeAnlV kein Ausnahmeverfahren möglich ist, kann im Rahmen der FFH-VU auf den Nachweis der FFH-verträglichsten Alternative verzichtet werden. Andere Pläne oder Projekte, die kumulativ wirken Aus der Verpflichtung des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen von NATURA 2000 - Gebieten durch Vorhaben auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu bewerten, ergibt sich für die Bestandserfassung und für die Bewertung der Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-VU die Verpflichtung, neben dem zur Prüfung anstehenden Windpark auch alle Projekte oder Pläne zu ermitteln, die mit dem Vorhaben kumulativ zusammenwirken könnten. Dieses können sein: • Projekte und Pläne, die bereits abgeschlossen sind • bereits genehmigte, aber noch nicht realisierte Pläne und Projekte - 18 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA • in Planung befindliche Pläne oder Projekte mit bereits erkennbarer planerischer Verfestigung (vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, SIEDENTOP 2001). Nach GELLERMANN (1996) ist ein Plan oder Vorhaben dann konkret genug, um berücksichtigt zu werden, wenn das Stadium der Einleitung des öffentlichen Zulassungsverfahrens erreicht wird. Neben anderen bestehenden oder geplanten Windparks, sind insbesondere auch Kies- und Sandentnahmen, Gas- oder Ölförderungen, Kabelverbindungen an Land, ggf. weitere Pipelines, Kabel und Aquakulturen zu berücksichtigen. Die Betrachtungsperspektive ist in der FFH-VP damit umgekehrt zur UVP oder der Eingriffsregelung. Das Wirkungsgefüge wird hier nicht ausgehend von Plan oder Vorhaben betrachtet. In der FFH-VP müssen vielmehr ausgehend vom NATURA 2000-Gebiet die aus unterschiedlichen Quellen (andere Projekte oder Pläne) einwirkenden Wirkfaktoren erfasst und im Hinblick auf ihre gleichzeitige Einwirkung auf das Gebiet analysiert werden. Hierzu ist zunächst festzulegen, welche anderen Pläne und Projekte in die Analyse einzubeziehenden sind. Sofern diese Entscheidung nicht schon bei der Besprechung des Untersuchungsrahmens getroffen wurde, sind Informationen hierzu bei den Planungsbehörden der Küstenländer und des Bundes (insbesondere dem BSH) abzufragen. Die Festlegung der in die Untersuchung der kumulativen Wirkungen einzubeziehenden Projekte und Pläne sollte in enger Abstimmung mit dem BSH und dem BfN erfolgen. Genau wie zu dem beantragten Projekt sind auch zu den kumulativ wirkenden Projekten oder Plänen die aus Sicht der spezifischen Empfindlichkeiten der NATURA 2000-Gebiete relevanten Wirkfaktoren zu erfassen. 4.3.3 Analyse der betroffenen NATURA 2000-Gebiete und ihrer spezifischen Empfindlichkeiten Allgemeine Beschreibung des oder der betroffenen NATURA 2000-Gebiete Neben der naturräumlichen Lage und der Abgrenzung der möglicherweise betroffenen NATURA 2000 - Gebiete, sollten in der allgemeinen Beschreibung der Gebiete insbesondere die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-RL bzw. die vorkommenden Vogelarten nach Anhang I der VRL aufgeführt und ihre Verbreitung innerhalb der Gebiete in einer Karte dargestellt werden. Darlegung der Erhaltungsziele der Gebiete Als zentraler Bewertungsmaßstab für die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung und damit der Verträglichkeit des Windparkprojektes kommt den Erhaltungszielen der NATURA 2000 - Gebiete zentrale Bedeutung zu. Allgemein beschreiben die Erhaltungsziele den für ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet festzulegenden angestrebten Zustand (Zielzustand), der für die nachhaltige Sicherung der Lebensräume und Arten nach Anhang I und II FFH-RL sowie Anhang I VRL erforderlich ist (LOUIS, ENGELKE 2000). Die Formulierung der Erhaltungsziele der Gebiete in der AWZ ist - 19 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Aufgabe des BfN. Die Festlegung der Erhaltungsziele ist Gegenstand des Ausweisungsverfahrens und nicht der FFH-Verträglichkeitsprüfung (AG EINGRIFFSREGELUNG 1998). Da konkrete Erhaltungs- und Entwicklungsziele häufig erst im Rahmen der Managementpläne bzw. Schutzgebietsverordnungen für die nationalen Schutzgebiete formuliert werden, können vorläufige Schutzziele vom Gutachter entwickelt werden. Diese müssen dann mit dem BfN als zuständiger Naturschutzbehörde abgestimmt werden, um eine einheitliche Handhabung sicherzustellen und Widersprüche zu dem in der künftigen Schutzerklärung zu bestimmenden Schutzzweck zu vermeiden. Anforderungen an die Formulierung von Erhaltungszielen Unabhängig davon, wie die Erhaltungsziele im Detail formuliert sind, umfassen sie nach § 10 (1) Nr. 9 BNatSchG) im Kern die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands a) Der im Anhang I der FFH-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume und der im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, die in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorkommen; b) Der im Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten und Zugvögel sowie ihrer Lebensräume, die in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorkommen. Der aktuelle Erhaltungszustand jedes einzelnen Lebensraumtyps und der einzelnen Populationen jeder Art eines Gebietes ist im Standard-Datenbogen bereits nach den Kategorien `A = hervorragend‘, `B = gut‘ oder `C =durchschnittlich oder beschränkt‘ vorbewertet. Nach Art. 1e und i FFH-RL sind die Voraussetzungen für einen günstigen Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes und einer Art dann gegeben, wenn • „sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen; und • die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifische Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden; und • der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten günstig ist.‘ Bei einer Art ist ein günstiger Erhaltungszustand dann vorhanden, wenn: • „aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bleiben wird; und • das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird; und • ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.“ - 20 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Die bloße Benennung des günstigen Erhaltungszustandes als Erhaltungsziel eines Gebietes genügt als Maßstab für die FFH-VP jedoch häufig nicht. Vielmehr müssen auch die Bedingungen formuliert werden, die für die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume und Arten erforderlich sind (vgl. BREUER 2000). Neben dem aktuellen Bestand kann das Erhaltungsziel auch das Entwicklungspotenzial des Gebiets berücksichtigen und eine anzustrebende positive Entwicklung als Soll-Zustand des Gebiets formulieren (GELLERMANN 2001, Louis, ENGELKE 2000). Als Ausgangsbasis für eine konkrete Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist es wichtig, den günstigen Erhaltungszustand der FFH-Arten und -Lebensraumtypen für das jeweilige FFH-Gebiet zu definieren und dessen charakteristische Arten bzw. maßgeblichen Bestandteile zu erfassen. Dies ist im Falle einiger FFH-Gebiete und FFH-Arten schwierig, aber je konkreter und gebietsspezifischer die Erhaltungs- und Entwicklungsziele vom BfN formuliert werden, desto eher gelangt man zu möglichen Schwellen der Erheblichkeit. Die Erhaltungsziele sollten grundsätzlich so konkret formuliert sein, dass differenzierte Aussagen über die Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen der einzelnen Lebensräume bzw. Arten getroffen werden können (AG FFH-VP 1999, EISENBAHN-BUNDESAMT 2002) und der großen Auslegungsspielraum bei der Bewertung der Erheblichkeit vermindert werden kann. Die Zielformulierungen sollten von allgemeinen Zielen auf spezifische Ziele heruntergebrochen werden. Bei der Formulierung der Ziele sollten auch die Funktionen, die das FFHGebiet erfüllt (z.B. Sandbänke als Nahrungsinseln in tieferen Gewässern), berücksichtigt werden. Die Ziele sollen sich nicht nur auf die FFH-Arten und Lebensraumtypen, sondern auch die für die Lebensraumtypen charakteristischen Arten sowie auf die abiotischen maßgeblichen Bestandteile beziehen. Damit ergibt sich eine gewisse Grundstruktur der Formulierung von Erhaltungszielen für FFH-Gebiete in der AWZ (vgl. Tabelle 4). - 21 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Tabelle 4: Struktur der Formulierung von Erhaltungszielen Allgemeines Erhaltungsziel Maßgebliche Bestandteile Günstiger Erhaltungszustand LRT-/artbezogen und gebietsbezogen Erforderliche Voraussetzung natürlich Nutzungsbezogen Riffe Charakt. Art 1 Sicherung (und Entwicklung) eines günstigen Erhaltungszustandes der im FFHGebiet vorkommenden LRT, ihrer charakteristischen Arten sowie der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-RL. Insbesondere soll .... Charakt. Art 2 Charakt. Art 3 : Sandbänke Charakt. Art 1 Charakt. Art 2 Charakt. Art 3 : Schweinswal Robbe Seehund Finte : : Sollte es erforderlich sein, die Erhaltungsziele im Rahmen der FFH-VP entsprechend zu konkretisieren, kann auf verschiedene Informationen zurückgegriffen werden: • Auswertung aller bei der Naturschutzbehörde verfügbaren Daten, insbesondere der Standard-Datenbögen und der Gebietsbeschreibungen, die zur Gebietsmeldung erarbeitet wurden - 22 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA • Eigene Ermittlung fehlender Daten der Standard-Datenbögen • Auswertung weiterer Unterlagen, z.B. wissenschaftliche Kartierungen im Rahmen der ökologischen Begleitforschung. Um die Nachvollziehbarkeit der Erhebungen zu gewährleisten, sollte dokumentiert werden, welche Stellen zur Informationsrecherche konsultiert wurden und welche Quellen bzw. Pläne ausgewertet wurden. Beispiel: Generelle Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen Riff und Sandbank Hinsichtlich der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist das Ziel für die Lebensraumtypen die Entwicklung der aktuellen Biozönosen. Die Gemeinschaften sollten sich insbesondere in Abhängigkeit vom Standort wieder vermehrt aus langlebigen Benthos Arten zusammensetzen. Ein weiteres Merkmal für einen günstigen Erhaltungszustand ist die Tiefenverbreitung der Großalgengemeinschaften. Die Formulierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sollte nicht nur gebietsspezifisch erfolgen, sondern kann auch differenziert auf einzelne Lebensräume innerhalb der FFHGebiete eingehen, z.B. ein Riff abgrenzen, in dem kein oder nur ein festgelegter, geringer Flächenverlust akzeptabel ist. Die Datengrundlagen für solche Zonierungen sind derzeit schlecht. Es ist aber möglich, den Gutachter der FFH-VU damit zu beauftragen, die exakten Abgrenzungen von Riffstrukturen zumindest im Wirkraum des Vorhabens zu ermitteln. Dazu müsste das BfN die Methodik der Erfassung und die gebietsspezifischen Kriterien für die Abgrenzung einer typischen Riffausprägung beibringen, z.B. die typische Packungsdichte von Steinen im jeweiligen FFH-Gebiet benennen. Lebensraumtyp Riffe (1170) Der günstige Erhaltungszustand ist über die typischen Lebensgemeinschaften in Ost- und Nordsee zu ermitteln. Als Indikatorarten bzw. charakteristische Arten für einen günstigen Erhaltungszustand können die tote Mannshand (Alcyonium) und der große essbare Seeigel (Echinus) herangezogen werden. Manche Seescheiden sind empfindlich gegenüber Trübungsfahnen und können diesbezüglich ggf. als Indikatorarten dienen. Hinsichtlich eines Entwicklungs-/Wiederherstellungsziels für biogene Riffe (z.B. Miesmuschel- oder Austernbänke) sind alle Reststrukturen, die eventuell noch in den FFH-Gebieten gefunden werden, unbedingt zu erhalten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel: Sicherung und/oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes des Riffs und Entwicklung seiner charakteristischen Arten in seiner derzeitigen räumlichen Ausdehnung. - 23 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen: a) Strukturelle, morphologische Aspekte Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein? Beispiele für Zielaussagen: - Erhalt der dichten, flächenhaften Block- und Steinbedeckung - Erhalt der bis über die Meeresbodenoberfläche hinausragen Auftragungen aus Geschiebe b) Charakteristische Arten Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung vorkommen (vgl. Tabelle 5)? Die Klärung dieser Frage ist generell schwierig, da die Zusammensetzung anthropogen nicht beeinflusster Gemeinschaften nicht mehr bekannt ist. Deshalb sind feste Abundanz und Alterszahlen kaum sinnvoll. Vielmehr müsste ein Trend zum Ausweisungszeitpunkt beschrieben werden. Tabelle 5: Darstellung der Zielaussagen zu charakteristischen Arten charakteristische Arten Benthos: Fische: Vögel: Algen: Anzahl/Dichte Altersstruktur Räumliche Verteilung ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... .. c) Funktion des Lebensraums für die charakteristischen Arten und andere Teile der Meeresumwelt Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße erbracht werden? Beispiel für ein Erhaltungsziel: Erhaltung der Trittsteinfunktion für die auf Hartsubstrat siedelnden, küstennahen, benthischen Populationen. - 24 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Lebensraumtyp Sandbank (1110) Der Status Quo von Sandbänken ist vor allem hinsichtlich seiner Qualität und nicht hinsichtlich seiner Größe zu verbessern. Es ist noch zu erörtern, wie die konkreten, gebietsspezifischen Entwicklungsziele zu definieren sind. Als charakteristisch für ungestörte Strukturen sind z.B. langlebige Muschelarten zu sehen. Einige Sandbänke zeichnen sich durch ihre funktionale Bedeutung im Ökosystem aus, z.B. als Nahrungshabitate für Seevögel. Im Gegensatz zum Lebensraumtyp Riff ist die künstliche Einbringung von Hartsubstrat nicht förderlich für eine natürliche, typische Entwicklung von Sandbank-Biozönosen. Beide Lebensraumtypen, insbesondere aber die Sandbänke, profitieren von einer Regulierung und Verminderung der fischereilichen Aktivitäten. Daraus ergibt sich als allgemeines Erhaltungsziel: Erhalt bzw. Entwicklung/Regeneration der Sandbank mit ihrer typischen Hydro- und Morphodynamik und ihrer charakteristischen Arten im derzeitigen räumlichen Umfang bzw. in einer anzugebenden Mindestgröße. Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen: a) Strukturelle, morphologische Aspekte Leitfrage: Welche abiotischen Bedingungen sollten wie erfüllt sein? Differenziert nach - Substrat: - Relief (Hangneigung, Höhe): - Morphodynamik: - Hydrodynamik: b) Charakteristische Arten Leitfrage: Welche Arten sollen in welcher Anzahl/Dichte, Altersstruktur und räumlichen Verteilung vorkommen? Hier ergeben sich allerdings ähnliche Schwierigkeiten, wie bei den Riffen. Besonderes Augenmerk sollte auf langlebige Arten mit Indikatorfunktion gelegt werden. c) Funktion des Lebensraums für die charakteristischen Arten und andere Teile der Meeresumwelt Leitfrage: Welche natürlichen Wirkbeziehungen und Funktionen sollen wo in welchem Maße erbracht werden? Beispiele für Erhaltungsziele: Der Lebensraum soll in seiner Funktion als WinterNahrungsquelle für die Art .... gesichert werden. - 25 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Schweinswal (Art des Anhang II der FFH-RL) Allgemeines Erhaltungsziel: Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Schweinswalvorkommen im FFHGebiet. (Das Ziel ergibt sich direkt aus dem allgemeinen Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet „Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorkommenden Arten des Anhang II“) Bezugsebenen der konkreteren Zielaussagen: a) Anzahl/Dichte der Individuen - Räumliche Verteilung - Zeitliche Verteilung - Altersstruktur Beispiel für Erhaltungsziele: Im Gebiet soll langfristig eine Individuendichte von mind. .... Tieren/km2 gesichert sein. Davon soll in der Jahreszeit von ..... bis .... mind. ....% Kälber sein. Der Konkretisierungsgrad dieses Ziels ist vermutlich nicht zu erfüllen. Hier müsste über andere Wege nachgedacht werden, z.B. die Überprüfung im Rahmen der FFH-VU, ob die aktuellen Vorkommen den beschriebenen entsprechen. Verluste oder Vertreibungen sollten den angestrebten, positiven Entwicklungstrend nicht nachteilig beeinträchtigen. Die Anwesenheit der Tiere soll ganzjährig möglich sein. b) Funktionen des Gebietes für Schweinswale - Nahrungsgrundlage - Austauschbeziehungen Beispiel für Erhaltungsziele: Im Gebiet sollen Wander- und Austauschbeziehungen ermöglicht werden. Neben den Erhaltungszielen ist eine Einschätzung der Bedeutung der möglicherweise betroffenen Gebiete für das gesamte Netz NATURA 2000 Voraussetzung für die Durchführung der Verträglichkeitsprüfung (WEIHRICH 1999). Diese Bedeutung ist anhand der Kriterien des Anhangs III der FFH-RL zu beurteilen, die auch für die Auswahl der Gebiete relevant sind (vgl. Kasten 4). - 26 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Kriterien des Anhangs III der FFH-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen Gebietes für NATURA 2000 A. Kriterien zur Beurteilung der Bedeutung des Gebietes für einen natürlichen Lebensraumtyp des Anhangs I a) Repräsentativitätsgrad des in diesem Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtyps. b) Vom natürlichen Lebensraumtyp eingenommene Fläche im Vergleich zur Gesamtfläche des betreffenden Lebensraumtyps im gesamten Hoheitsgebiet des Staates. c) Erhaltungsgrad der Struktur und der Funktionen des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps und Wiederherstellungsmöglichkeit. d) Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung des betreffenden natürlichen Lebensraumtyps. B. Kriterien zur Beurteilung des Gebiets für eine gegebene Art des Anhangs II a) Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den Populationen im ganzen Land. b) Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederherstellungsmöglichkeit. c) Isolierungsgrad der in diesem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum türlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art. na- d) Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art. Kasten 4: Kriterien des Anhangs III der FFH-RL zur Beurteilung der Bedeutung des betroffenen Gebietes für NATURA 2000 Darstellung bzw. Ermittlung der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist ein Plan oder Projekt unzulässig wenn er/es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines NATURA 2000-Gebietes „in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile“ führen kann. Die Art und vor allem die Empfindlichkeit der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes sind also ganz entscheidend für die Beurteilung von Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-VP. In der FFH-VU kommt der Erfassung der maßgeblichen Bestandteile durch Gutachter daher ein besonders Gewicht zu. Maßgebliche Bestandteile der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind zunächst vor allem die in den Erhaltungszielen als zu schützen, zu entwickeln oder wiederherzustellen benannten Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie. Maßgebliche Bestandteile der Europäischen Vogelschutzgebiete sind entsprechend die in den Erhaltungszielen benannten Vorkommen der im Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Vogelarten sowie ihre Lebensräume. Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile können aber auch abiotische Teile von Natur und Landschaft sein, die wichtig sind, um die Habitate oder Lebensraumbedingungen zu sichern (z.B. eine bestimmte Artenzusammensetzung von Fischen als Nahrungsgrundlage, ein besonderer Salzgehalt im Wasser oder eine spezifische Sedimentstruktur). Darüber hinaus können auch Biotope oder Artenvorkommen, die nicht von der FFHoder Vogelschutzrichtlinie erfasst sind, als maßgebliche Bestandteile fungieren, wenn sie für - 27 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA einen günstigen Erhaltungszustand der zu schützenden Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind. Die für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile müssen, wenn sie nicht in den Unterlagen zur Gebietsmeldung bereits hinreichend konkretisiert sind, im Rahmen der FFH-VU ermittelt werden. Für die in Anhang I FFH-RL aufgeführten Lebensraumtypen bedeutet das, dass sie nicht abstrakt oder pauschal in die Prüfung der Verträglichkeit Eingang finden, sondern unter Berücksichtigung ihrer charakteristischen Arten und deren Empfindlichkeit gegenüber den verschiedenen konkret auftretenden Wirkfaktoren beurteilt werden müssen (vgl. u.a. BAUMANN et al. 1999, KÜSTER 2001). Im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung wird die Betrachtung der charakteristischen Arten v.a. dann relevant, wenn durch sie besondere Empfindlichkeiten der Lebensraumtypen bedingt werden. Welche der charakteristischen Arten zugleich maßgebliche Bestandteile des Gebietes darstellen, ist im Einzelfall anhand ihrer Bedeutung für das Gebiet zu ermitteln. Hierzu ist es in der Regel erforderlich, vertiefende Untersuchungen über die Beschaffenheit und die spezifische Empfindlichkeit dieser Bestandteile anzustellen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Lebensräume und Arten, als auch hinsichtlich ihrer Standort- und Habitatbedingungen. Der erforderliche Untersuchungsumfang sollte in Abstimmung mit dem BfN festgelegt werden. Die Lebensraumtypen und Arten sind in der Regel in den Standarddatenbögen zu den NATURA 2000 - Gebieten erfasst. Die Bearbeitungstiefe und der Untersuchungsumfang sind im Einzelfall festzulegen. Beides ergibt sich nicht zuletzt aus der Empfindlichkeit charakteristischer Arten gegenüber den auftretenden Wirkfaktoren. Vor allem die charakteristischen Tierarten werden aufgrund ihrer Mobilität, ihrer räumlich-funktionalen Beziehungen sowie spezieller Empfindlichkeiten gegenüber weitreichenden Wirkfaktoren wie Lärm, Licht, Störung etc. den Untersuchungsumfang mitbestimmen. Charakteristische Arten (ggf. auch ganze Artengruppen), für die dagegen entweder grundsätzlich keine vorhabensbedingten Auswirkungen bekannt sind oder für die im konkreten Fall Auswirkungen auszuschließen sind, brauchen i.d.R. nicht untersucht zu werden (BERNOTAT 2003). Im Rahmen der FFH-VU sind also sehr gezielte eigene Untersuchungen erforderlich, die in der Regel nicht ohne die Hinzuziehung von Fachgutachtern leistbar sind, die auf die konkret betroffenen Lebensraumtypen oder Arten spezialisiert sind. 4.3.4 Prognose der Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile der Gebiete Die Prognose der Auswirkungen der geplanten Offshore-WEA hat im Hinblick auf alle für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile der NATURA 2000 - Gebiete zu erfolgen, damit alle entscheidungsrelevanten „erhebliche Beeinträchtigungen“ vollständig und qualifiziert ermittelt werden können. Insbesondere sind zu prognostizieren: • Auswirkungen auf die FFH-Lebensraumtypen - 28 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA • Auswirkungen auf die Arten nach Anhang I und II FFH-RL und Anhang I VRL und deren Habitate, • Auswirkungen auf die charakteristischen Arten der Lebensräume, • Veränderungen abiotischer Faktoren, die als maßgebliche Bestandteile auf die Erhaltungsziele der Gebiete negativ zurückwirken können, • Auswirkungen auf die Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsaspekte der Erhaltungsziele. Dabei sind jeweils zu unterscheiden • direkte und indirekte Wirkungen, • Kurz- und Langzeitwirkungen, • Wirkungen in der Bauphase, der Betriebsphase und der Stilllegungsphase, • Einzelwirkungen und interaktive oder kumulative Wirkungen. (vgl. BAUMANN ET AL. 1999, EU-KOMMISSION 2000, GARNIEL, MIERWALD 2001) Wie in der UVP müssen in der Wirkungsprognose die ermittelten Wirkfaktoren mit den in der Analyse der betroffenen Gebiete ermittelten maßgeblichen Bestandteilen und deren Empfindlichkeiten. verknüpft werden Besonderes Augenmerk ist in der FFH-VU auf die kumulativen Wirkungen zu legen. Dabei sind verschiedenen Arten zu unterscheiden (vgl. SIEDENTOP 2001): • Mehrere Projekte oder Pläne führen durch gleiche Wirkfaktoren zu einer summierten Wirkung auf einzelne maßgebliche Bestandteile eines Gebiets (z. B. summierte Flächenverluste, summierte Immissionen). • Verschiedenartige Projekte oder Pläne mit unterschiedlichen Wirkfaktoren wirken auf den gleichen maßgeblichen Bestandteil eines Gebietes (z. B. Grundwasserabsenkungen durch Flächenversiegelung und Grundwasserentnahme). • Ein Gebiet kann schließlich auch durch Belastungen aus verschiedenartigen Belastungsquellen mit Wirkungen auf verschiedene maßgebliche Bestandteile Auswirkungen erfahren (z. B. Populationsrückgang einer Tierart aufgrund von multiplen Stresseinflüssen). Dabei ist insgesamt zu beachten, dass die Wirkfaktoren auch gegenseitige Abhängigkeiten aufweisen und in ihrem Zusammenwirken nicht nur summarische, sondern auch synergetische Wirkungen erzeugen können (BERNOTAT 2003). Die Ergebnisse der detaillierten Prognosen sollten tabellarisch aufgearbeitet und in Wirkfaktor-Beeinträchtigungsketten möglichst weitgehend qualifiziert und ggf. quantifiziert werden - 29 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA (BAUMANN et al. 1999). Dabei sollte zur leichteren Anknüpfung an die nachfolgende Bewertung immer auch der Bezug der als Auswirkungen prognostizierten negativen Veränderungen der maßgeblichen Bestandteile zu den für das Gebiet formulierten Erhaltungszielen deutlich gemacht werden. Ist frühzeitig abzusehen, dass im Rahmen des Ausnahmeverfahrens eine Alternativenprüfung erforderlich wird, sollten die Prognosen bereits von Anfang an auf die zu vergleichenden Alternativen ausgedehnt und die Ergebnisse vergleichend dargestellt werden (näheres Kap.5 Ausnahmeverfahren). Die Frage, ob die Ausnahmeregelungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Offshore-WEA Anwendung prinzipiell Anwendung finden dürfen, ist noch nicht abschließend geklärt. Zeichnen sich negative Auswirkungen auf Lebensräume oder Arten ab, fordert die EU-KOMMISSION (2001) ‚Maßnahmen zur Schadensbegrenzung‘ zu entwickeln und vorzuschlagen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die auf eine Minimierung oder möglichst eine Beseitigung der negativen Auswirkungen eines Plans oder Projekts abzielen und eine Modifikation der Ausführung des Projektes oder Plans, in diesem Fall den Windpark bzw. die einzelnen WKA, betreffen. Sie sind in die Projektbeschreibungen aufzunehmen und in der Wirkungsprognose zu berücksichtigen. Als Maßnahmen zur Schadensbegrenzung kommen z.B. in Frage: • Modifikation der Termine und des Zeitplans , z.B. beim Bau der WKA, der Durchführung des Vorhabens (beispielsweise außerhalb der Brutzeit einer geschützten Vogelart), • räumliche Begrenzung in der Planung und beim Bau, • Schutzvorkehrungen, wie z.B. Vergrämungsmaßnahmen: Pinger oder Maßnahmen zur Minderung der Schallausbreitung: Bubble curtains, • Meidung störempfindlicher Habitate einer Art, z.B. Steinfeldern (vgl. auch die entsprechende Checkliste im Anhang V). Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sind strikt von den im Rahmen des Ausnahmeverfahrens zur FFH-VP ggf. festzulegenden Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes NATURA 2000 (Sicherungsmaßnahmen) zu unterscheiden. Da die Effektivität der genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen häufig nicht wissenschaftlich belegt ist, sollten im Rahmen des Monitoring-Programms die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung auf ihre Wirksamkeit geprüft und ggf. angepasst werden. - 30 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 4.3.5 Gutachterliche Bewertung der Auswirkungen und Einschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist prinzipiell Aufgabe derjenigen Behörde, die die Genehmigung oder Zustimmung für den Plan oder das Projekt erteilt (EUKOMMISSION 2000). Im Rahmen der FFH-VU sollte die Bewertung der prognostizierten Beeinträchtigungen jedoch bereits durch den Gutachter vorbereitet werden (WEIHRICH 1999). Für die Praxis bedeutet das, dass der Gutachter faktisch bereits einen Vorschlag für die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen zu erarbeiten hat (AG FFHVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 1999, anders sieht das LOUIS 2001). Die anzulegenden Kriterien dürfen dabei keine anderen sein als bei der abschließenden förmlichen Bewertung durch die zuständige Behörde, die die Bewertung des Gutachters nachvollziehen und sich zu Eigen machen muss. Entscheidend für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines sich auf NATURA 2000 auswirkenden Projektes oder Plans ist die Frage, ob die Beeinträchtigungen erheblich sind. Erheblich sind die Beeinträchtigungen dann, „wenn die für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck eines NATURA 2000-Gebietes maßgeblichen Bestandteile so verändert oder gestört werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck nur noch in deutlich eingeschränktem Umfang erfüllen können“ (BAUMANN et al. 1999). Die Feststellung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgebiet und seine maßgeblichen Bestandteile muss einzelfallbezogen, d.h. für jedes Schutzgut einzeln und bei jedem Projekt neu geschehen, da das Ziel der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ein Schutz der individuell aufgeführten Arten ist. Auch der Kohärenz-Aspekt der FFH-Richtlinie sollte bei der Bewertung der Erheblichkeit berücksichtigt werden. Die Bewertung der Erheblichkeit des Vorhabens sollte sich auf das gesamte FFH- oder Vogelschutzgebiet beziehen. Die EU-KOMMISSION (2001) verlangt eine objektive Anwendung des Begriffs der Erheblichkeit und stellt zugleich fest, dass es absolute Grenzwerte der Erheblichkeit nicht geben kann. Daraus folgt, dass die Erheblichkeitsschwelle abhängig von den betroffenen Arten bzw. Lebensräumen bei jeder Prüfung einzelfallbezogenen begründet werden muss. Um die Objektivität zu gewährleisten, sind dabei allerdings Regeln einzuhalten, anhand derer eine Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen nach einheitlichen Maßstäben sowie unabhängig von persönlichen Auffassungen der Gutachter vorgenommen werden kann. Die genaue Ausgestaltung dieser Regeln ist derzeit noch intensiv in der Diskussion. Die Einführung von Schwellenwerten (oder auch Relevanz-, Bagatellewerten o.ä.) würde in der Praxis wesentlich zu einem klareren Bewertungsverfahren für den Gutachter und die Genehmigungsbehörde bzw. die ins Benehmen zu setzenden Behörden beitragen. Darüber hinaus würde dadurch die Nachvollziehbarkeit, die Transparenz und die Vergleichbarkeit von FFHVerträglichkeitsuntersuchungen gefördert. WACHTER, JESSEL (2002) gehen jedoch davon aus, dass allgemein standardisierte Erheblichkeitsschwellen nicht im Sinne der Einzelfall- und auf das jeweilige Schutzgebiet bezoge- 31 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA nen Prüfung sind. Als hilfreich werden aber für exemplarische Fallgestaltungen abzuarbeitende Prüfkriterien erachtet, die ggf. mit „Entscheidungsbäumen“ strukturiert werden sollten (einen Ansatz hierfür liefert FROEHLICH & SPORBECK 2002). Kriterien zur Bewertung der Erheblichkeit Bedeutender Maßstab für die Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist der günstige Erhaltungszustand der für die Erhaltungsziele der Gebiete maßgeblichen Bestandteile. Je ungünstiger dieser ist, desto niedriger liegt die Schwelle der Erheblichkeit (BREUER et al. 1999). Dabei kann auch die Verhinderung der Entwicklung zu einem günstigen Erhaltungszustand eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen, wenn die Erhaltungsziele für ein Gebiet ‚Entwicklung’ vorsehen. Wenn im Rahmen der Bestandsanalyse einerseits die maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes differenziert erfasst und jeweils der günstige Erhaltungszustand bestimmt wurde und andererseits die durch die Wirkungen des Plans oder Projektes verursachten negativen Veränderungen der maßgeblichen Bestandteile prognostiziert wurden, können die Beeinträchtigungen als Abweichungen vom gewünschten günstigen Erhaltungszustand interpretiert und bewertet werden. Neben der Art der Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes sind zur Bewertung der Erheblichkeit auch noch deren Umfang, Intensität sowie Dauer zu berücksichtigen. Die Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen und zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle setzen also im Wesentlichen an den Lebensraumtypen und Arten an die als maßgebliche Bestandteile die Erhaltungsziele der Gebiete bestimmen (vgl. Anhang III). Ähnlich wie die Bewertung der Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der UVP konzentriert sich auch die Bewertung der Beeinträchtigungen in der FFH-VP insbesondere auf folgende Beeinträchtigungskomplexe (vgl. Tabelle 6). Tabelle 6: Möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der NATURA 2000-Gebiete in der AWZ • Kollision oder Verscheuchung von Seevögeln des Anhangs 1 der Vogelschutz-RL • Schädigung und/ oder Vertreibung der Meeressäuger des Anhangs II der FFH-RL durch Bau- und Betriebslärm • Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischarten und Rundmäuler des Anhangs II der FFH-RL durch Sedimentfahnen und/ oder elektromagnetische Felder • Schädigung und/ oder Verlust der Lebensraumtypen Sandbank und Riff und deren BenthosLebensgemeinschaften der durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen • Verschmutzung der NATURA 2000-Gebiete durch Schiffskollisionen Entscheidend für die Bewertung der Erheblichkeit ist die Frage, ob die Wirkfaktoren eines Projektes oder Plans zu den negativen Veränderungen führen können, nicht ob dies nachweislich und mit Sicherheit so sein wird (GELLERMANN 2001). - 32 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Die Bezugsgröße zur Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist immer der günstige Erhaltungszustand des betroffenen Vorkommens im konkreten NATURA 2000Gebiet, nicht etwa eine übergeordnete Population oder etwa die europäische Verbreitung (BAUMANN et al. 1999, WEIHRICH 2001). Da den in den Anhängen der FFH-Richtlinie als prioritär gekennzeichneten Arten und Lebensräumen eine herausragende Bedeutung zugewiesen wird, kann davon ausgegangen werden, dass bei diesen Arten die Erheblichkeitsschwelle besonders niedrig ist. In der AWZ sind allerdings nur 2 prioritäre FFH-Arten zu verzeichnen: Stör und Nordsee-Schnäpel. Beeinträchtigungen sind laut BREUER et al. 1999 und GÜNNEWIG (1999) erheblich, wenn die für die Erhaltungs- und Entwicklungsziele maßgeblichen Bestandteile, z.B. alle wichtigen Schutzgüter und Parameter, die die Lebensraumansprüche einer bestimmten FFH-Art sichern, so verändert und gestört werden, dass sie ihre Funktion in Bezug auf die Erhaltungsund Entwicklungsziele nur noch in deutlich eingeschränktem Umfang erfüllen können. Zum unbestimmten Rechtsbegriff der „erheblichen Beeinträchtigung“ schlägt CZYBULKA (2002) vor, von einer Erheblichkeit auszugehen, wenn die Beeinträchtigung „nicht nur geringfügig und nicht nur vorübergehend“ sei. HALMA (2001), als Richter beim BVerwG tätig, kommt zu dem Schluss, dass die Erheblichkeitsschwelle nicht losgelöst von Art. 6 Abs. 2 FFH-RL (Verschlechterungsverbot) betrachtet werden kann: „Jede Veränderung, die zu einer Verschlechterung der natürlichen Lebensräume oder Habitate führt, ist erheblich. Davon ist auszugehen, wenn das Biotop oder Habitat durch die Verwirklichung eines Projekts oder Plans unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen wird. Denn eine Inanspruchnahme dieser Flächen für andere Zwecke widerspricht zwangsläufig den Erhaltungszielen der Richtlinie“. Auch GELLERMANN (2001) weist darauf hin, dass von einer erheblichen Beeinträchtigung eines Schutzgebietes im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie auszugehen sei, „...wenn die notwendigen Gebietsbestandteile in negativer Weise beeinflusst werden können, und zwar unabhängig von der Schwere der Einwirkung.“ Wirkt sich ein Plan oder Projekt dagegen „...nicht auf diese Gebietsteile, sondern allein auf sie umgebende Flächen, namentlich auf Rand- und Pufferzonen, Erweiterungs- oder solche in die Gebietskulisse einbezogenen Bereiche aus, die der Wiederherstellung schutzwürdiger Strukturen dienen, ist eine Verträglichkeitsprüfung nur erforderlich, wenn die zu erwartenden negativen Einflüsse von einigem Gewicht und einiger Schwere sind“. Ein Kriterium zur Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist, dass die definierten Erhaltungsund Entwicklungsziele trotz der Auswirkungen des Vorhabens erreicht werden müssen. Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Erheblichkeitsschwelle ist zudem die Pflicht, weitere Pläne und Projekte, die mit dem geplanten WEA-Vorhaben zusammen erhebliche kumulative Beeinträchtigungen des Schutzgebietes verursachen können, zu berücksichtigen (Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie). Das bedeutet, dass selbst wenn die geplante Windenergieanlage alleine keine erheblichen Beeinträchtigungen befürchten lässt, die Erheblichkeitsschwel- - 33 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA le durch die zusätzliche Prüfung kumulativer Effekte weiterer Vorhaben erreicht werden kann. Bei der Einschätzung der Erheblichkeit dürfen im Übrigen Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden (EU-KOMMISSION 2000, VERWALTUNGSVORSCHRIFT BRANDENBURG 1999, LOUIS 1999, CZYBULKA 2002 bezieht sogar Minderungsmaßnahmen mit ein). Da die Verträglichkeitsprüfung vor der Zulassungsentscheidung durchzuführen ist, können zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausgleichsmaßnahmen fest- oder umgesetzt werden. Ausgleichsmaßnahmen können daher nicht dazu dienen, die Erheblichkeitsschwelle in Bezug auf befürchtete Beeinträchtigungen zu erhöhen. Die Erfahrungen mit der Eingriffsregelung zeigen zudem, dass die Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf die angedachten Funktionen, die erfüllt werden sollen, häufig nicht, nur unzureichend oder erst sehr spät gegeben ist. Auch wenn die Bewertung der Erheblichkeit als Voraussetzung für die Entscheidung über die Verträglichkeit eines Plans oder Projektes zunächst nur zweistufige Bewertungsskalen mit den Stufen „erhebliche Beeinträchtigung“ und nicht „erhebliche Beeinträchtigung“ erfordert, genügt es vor dem Hintergrund der Anforderungen eines ggf. nachfolgenden Ausnahmeverfahrens nicht, lediglich das Unter- oder Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle zu bestimmen. Spätestens für den Alternativenvergleich im Rahmen des Ausnahmeverfahrens ist eine weitergehende Differenzierung der Beeinträchtigungsintensitäten oberhalb der Erheblichkeitsschwelle erforderlich. Sollte sich daher im Laufe der Verträglichkeitsuntersuchungen abzeichnen, dass durch den Plan oder das Projekt erhebliche Beeinträchtigungen auftreten werden und eine ausnahmsweise Genehmigung angestrebt wird, ist es empfehlenswert, bereits jetzt eine mehrstufige Skala zur Bewertung der Beeinträchtigungen anzulegen (vgl. MIERWALD 2003). Im Ergebnis müssen die erarbeiteten Unterlagen insgesamt die zuständigen Behörden in die Lage versetzen können, im Rahmen der formalen Verträglichkeitsprüfung die Folgen des Projekts zu erkennen und zu bewerten, um diesbezüglich über die ggf. zu ergreifenden Rechtsfolgen entscheiden zu können. 4.4 Bewertung der Beeinträchtigungen und Prüfung der Verträglichkeit Die Bewertung der Verträglichkeit oder Unverträglichkeit eines Plans oder Projektes und direkt damit verbunden - die Entscheidung über dessen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ist Aufgabe des BSH als für die Zulassung von Offshore-WEA in der AWZ zuständige Behörde. Die für diese Entscheidung erforderliche Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ist ebenfalls Aufgabe der verfahrensführenden Behörde. Fachliche Grundlage dieser Bewertung sind im Wesentlichen die in der FFH-VS dokumentierten Ergebnisse der FFH-VU. Die Behörde kann diese Verträglichkeitsuntersuchung als Grundlage für Konsultationen mit internen und externen Fachleuten und anderen Beteiligten verwenden und muss darüber hin- - 34 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA aus ggf. Berichte erstellen lassen, die sicherstellen, dass die abschließende Prüfung umfassend und objektiv ist (EU-KOMMISSION 2001). Um die Bewertung fachlich abzusichern, sollte sich das BSH eng mit dem BfN als zuständiger Naturschutzbehörde abstimmen. Das BfN sollte die Ergebnisse der FFH-VU dazu fachlich beurteilen und dem BSH ggf. zusätzliche entscheidungsrelevante Fachinformationen und vom Urteil der Gutachter abweichende Bewertungen mitteilen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wird zu Überprüfungen oder: zur Überprüfung der Einhaltung der im Leitfaden formulierten fachlichen Anforderungen im Anhang des Leitfadens eine Checkliste als Prüfprofil zur Verfügung gestellt. Aufbauend auf der eigenen Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen muss die verfahrensführende Behörde die Verträglichkeit oder Unverträglichkeit des Planes oder Projektes feststellen. Dabei ist zu beachten, dass jede einzelne erhebliche Beeinträchtigung eines für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteils zur Unverträglichkeit des Projekts bzw. Plans führt (LOUIS, ENGELKE 2000, WEIHRICH 1999). Die EU-KOMMISSION (2001) empfiehlt der verfahrensführenden Behörde, nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung einen Prüfbericht zu erstellen (vgl. Kasten 5). Inhalte des Berichts über die Verträglichkeitsprüfung - möglichst ausführliche Beschreibung des Projekts/Plans, um dem Bürger einen Eindruck vom Umfang und von der Größenordnung sowie von den Zielen zu vermitteln; - Beschreibung der Ausgangsbedingungen in dem Natura-2000-Gebiet; - Charakterisierung der nachteiligen Auswirkungen des Projekts bzw. Plans auf das Natura-2000Gebiet; - Aussage darüber, wie diese Auswirkungen durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen vermieden werden können; - Aufstellung eines Zeitplans und die Bestimmung der Mechanismen, anhand derer die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung fest geplant, durchgeführt und überwacht werden (aus: EU-KOMMISSION 2001: 28) Kasten 5: Inhalte des Berichts über die Verträglichkeitsprüfung 4.5 Berücksichtigung des Ergebnisses der Verträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren Mit einer Unverträglichkeit eines Projektes mit den Erhaltungszielen eines oder mehrerer NATURA 2000-Gebiete ist der in der SeeAnlV genannte Versagensgrund „Gefährdung der Meeresumwelt“ erfüllt, so dass das Vorhaben nicht zugelassen werden darf. Rechtlich zu klären ist noch die Frage, ob die nach FFH-RL möglichen Ausnahmegründe im Verfahren nach SeeAnlV Anwendung finden dürfen. Wenn Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines NATURA 2000-Gebietes eine „Gefährdung der Meeresumwelt“ im Sinne - 35 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA der SeeAnlV darstellt und damit nicht nur aus Sicht der FFH-VP zum Versagen der Genehmigung führt, sondern auch nach SeeAnlV ein Versagensgrund besteht, dürften die Ausnahmegründe nach §34 BNatSchG keine Anwendung finden, da die SeeAnlV keine Ausnahmen vom Verbotstatbestand vorsieht. Sollten die in § 34 BNatSchG formulierten Ausnahmegründe dennoch Anwendung finden dürfen, wäre als erstes der Nachweis zu führen, dass zur beantragten Form des Projektes keine zumutbaren Alternativen bestehen. Dieser Nachweis dürfte in der Praxis angesichts der großen Zahl möglicher Alternativstandorte kaum zu erbringen sein. 5 Ausnahmeverfahren 5.1 Rechtliche Fragen In materieller Hinsicht ist zunächst zu fragen, ob es angesichts der Regelungen der §§ 2, 3 SeeAnlVO überhaupt denkbar ist, dass die Errichtung und der Betrieb von OffshoreWindkraftanlagen genehmigt wird, obwohl die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG erbracht hat, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG sehen solche ausnahmsweisen Zulassungen unter den dort normierten Voraussetzungen vor. Von NEBELSIECK ist insoweit darauf hingewiesen worden, dass zwischen den Regelungen der §§ 38, 34 BNatSchG und § 3 SeeAnlVO eine ausdrückliche Verknüpfung fehlt.7 Von der Prämisse ausgehend, dass der Versagungsgrund der Gefährdung der Meeresumwelt in § 3 SeeAnlVO gemeinschaftsrechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass Projekte, die Natura 2000 - Gebiete im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich beeinträchtigen können, zugleich auch als Gefährdung der Meeresumwelt einzustufen sind, folgert NEBELSIECK weiter, dass die Ausnahmemöglichkeiten des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG der Normstruktur des § 3 SeeAnlVO widersprechen und folglich Projektbetreiber sich bei Projekten, die erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000 - Gebieten haben können, nicht auf etwaige Ausnahmegründe nach § 34 Abs. 3 und 4 bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL berufen können.8 Diese Argumentation verdient insoweit Zustimmung, als die mangelnde gesetzgeberische Abstimmung der naturschutzrechtlichen und der seeanlagenrechtlichen Normen untereinander gerügt wird. Ebenso sprechen gute Gründe dafür, jedes Projekt, das zu erheblichen Beeinträchtigung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, zugleich als die Meeresumwelt gefährdend anzusehen. 7 8 NEBELSIECK (2002: 24 f.) NEBELSIECK (2002: 25) - 36 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA Fraglich erscheint aber die Pauschalität, mit der NEBELSIECK meint, die Ausnahmemöglichkeiten des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG bzw. des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL fänden in der Normstruktur des § 3 SeeAnlVO keinen Platz. Hier wird übersehen, dass § 3 S. 1 und § 4 Abs. 2 SeeAnlVO vorsehen, dass eine Genehmigung auch dann zu erteilen ist, wenn zwar eine Gefährdung der Meeresumwelt vorliegt, diese jedoch durch Befristung, Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Es ist danach jedenfalls abstrakt denkbar, dass geplante Offshore-Windkraftanlagen zwar eine Gefährdung der Meeresumwelt i.S.v. § 3 SeeAnlVO darstellen und zugleich zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000 - Gebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BNatSchG führen können, aber gleichwohl genehmigungsfähig sind, weil einerseits die Gefährdung der Meeresumwelt durch Befristung, Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann und andererseits Gründe für eine ausnahmsweise Zulassung nach § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG vorliegen. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der seeanlagenrechtliche Ausgleich in § 3 S. 1 bzw. § 4 Abs. 2 SeeAnlVO wohl in Parallele zum Ausgleichsbegriff9 der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in § 19 Abs. 2 S. 2 BNatSchG zu interpretieren sein wird und im Übrigen trotz aller rechtlichen Unterschiede im Detail10 häufig eine gewisse Deckungsgleichheit mit den von § 34 Abs. 5 BNatSchG geforderten notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ bestehen dürfte. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die jeweils formellen und materiellen Vorgaben für die Genehmigung bzw. Zulassung von Offshore-Windkraftanlagen enthaltenden §§ 2, 3 SeeAnlVO und §§ 38, 34 BNatSchG zwar vom Gesetzgeber unbefriedigend miteinander verknüpft wurden, es aber gleichwohl abstrakt denkbar erscheint, dass die Ausnahmetatbestände des § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG im konkreten Fall zum Tragen kommen können. Ausnahmsweisen Zulässigkeit von Projekten nach § 34 Abs. 3 BNatSchG Soweit man im Gegensatz zu NEBELSIECK11 wie oben dargelegt davon ausgeht, dass der Ausnahmetatbestand des § 34 Abs. 3 BNatSchG auch für die Genehmigung von OffshoreWindkraftanlagen in der AWZ Bedeutung entfalten kann, gilt es die einzelnen Ausnahmegründe in diesem Zusammenhang näher zu betrachten. § 34 Abs. 3 BNatSchG fordert für die Abweichung vom grundsätzlichen Verbot des § 34 Abs. 2 BNatSchG kumulativ sowohl die Notwendigkeit des Projekts aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art12, als auch das Nichtgegebensein von zumutbaren Alternativen, um den mit 9 10 11 12 Allgemein dazu noch zur Rechtslage vor der BNatSchG-Novelle GASSNER (1996, § 8 Rdnr. 27 ff.); LOUIS 2000, (§ 8 Rdnr. 212 ff.) Vgl. dazu BERG (2002: 164 ff.); FISAHN (2000: 92 ff.); WIRTHS (2003: 150, 153); SCHINK (2002: 45, 56); SCHRÖDTER (2001: 8, 17); DURNER (2001: 601, 606 ff.) NEBELSIECK (2002: 24 f.) Näher dazu BERG (2002: S 160 ff); APFELBACHER/ADENAUER/IVEN (1999: 63, 76) - 37 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA dem Projekt verfolgten Zweck auch an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen13. Diese beiden Bedingungen sind im Rahmen des Ausnahmeverfahrens zu überprüfen. 5.2 Nachweis fehlender Alternativen Das mit § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG geforderte Nichtvorhandensein zumutbarer Alternativen, dürfte mit Blick auf Offshore-Windkraftanlagen in der AWZ jedenfalls kurz- und mittelfristig kaum zu bejahen sein. Solange technisch nach dem derzeitigen Stand der Technik unproblematisch erschließbare und wirtschaftlich attraktive Standorte in der AWZ vorhanden sind, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000 - Gebieten ausgeschlossen werden kann, werden sich die Projektbetreiber regelmäßig auf diese Standorte verweisen lassen müssen.14 Ohne die technische Erschließbarkeit und die wirtschaftliche Attraktivität von Standorten für Windkraftanlagen in der AWZ hier abschließend beurteilen zu können und ohne die künftig als Natura 2000 - Gebiete auszuweisenden Meeresräume in allen Einzelheiten zu kennen, wird gleichwohl davon auszugehen sein, dass Standorte für Windkraftanlagen in der AWZ außerhalb und mit genügendem Abstand zu Natura 2000 - Gebieten über längere Sicht in ausreichendem Maße verfügbar sind. Dies umso mehr, als sich die auf dem festen Land bei der Alternativenprüfung häufig limitierende Problematik der zivilrechtlichen Verfügbarkeit oder Verfügbarmachung der notwendigen Flächen15 in der AWZ mangels privaten Eigentums nicht stellt. Wenn derartige Flächen für Windkraftanlagen in der Zukunft vollständig überplant und erschöpft sein sollten, wird der Frage nachzugehen sein, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß sich Projektbetreiber darauf verweisen lassen müssen, vor einer Inanspruchnahme von Natura 2000 - Gebieten zunächst weniger attraktive Standorte unter Vorantreiben des Standes der Technik zu erschließen. Dies entzieht sich jedoch einer allgemeingültigen Betrachtung. Vielmehr werden im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die konkreten Umstände und Interessen abzuwägen sein.16 Nach alledem dürfte jedenfalls in näherer Zukunft die Zulassung von Windkraftanlagen in der AWZ auf der Grundlage von § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG nicht ernsthaft in Betracht kommen, weil in ausreichendem Maße alternative Standorte im Sinne von Nr. 2 der Vorschrift verfügbar sein dürften. Die Frage, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses i.S.d. § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG für die Errichtung von Windkraftanlagen in der AWZ streiten, bedarf danach an sich keiner Beantwortung mehr. Lediglich der Vollständigkeit halber, sei darauf hingewiesen, dass es wegen der mit der Offshore-Windenergienutzung verbundenen Absicht, die weitgesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, nicht ganz 13 14 15 Näher dazu BERG 2002, S 147 ff.; APFELBACHER/ADENAUER/IVEN, NuR 1999, 63, 75 f. So auch NEBELSIECK (2002: 35) Vgl. etwa BERG (2002: 150 f.); KUES (2001: 145). - 38 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA fernliegend erscheint, hier überwiegende öffentliche Interessen zu bejahen, soweit jene Klimaschutzziele nicht bereits mit den Offshore-Windkraftanlagen, die ohne Beeinträchtigung von Natura 2000 - Gebieten errichtet werden können, erreichbar sind.17 16 17 So zurecht NEBELSIECK (2002: 35) Vgl. NEBELSIECK (2002: 35) - 39 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 6 Verknüpfung von UVP und FFH-VP im Genehmigungsverfahren für Offshore-WKA in der AWZ Da die FFH-VU einen anderen Schwerpunkt und andere Prüfkriterien (Erhaltungs- und Entwicklungsziele) aufweist als die UVU und vor allem verbindlichere Rechtsfolgen als eine UVP gemäß UVPG hat, sollte eine getrennte Dokumentation der Untersuchungen erfolgen. Die bereits entwickelten und in der Praxis vielfach angewendeten Methoden der UVU, z.B. zu Bestandsaufnahmen und zu Bewertungsverfahren können und sollten aber durchaus für die FFH-VU übernommen werden (EU-KOMMISSION 2000, dazu auch BERNOTAT, HERBERT 2001 und Anhang VII dieser Ausarbeitung). Hat die Vorprüfung am Anfang des Genehmigungsverfahrens ergeben, dass erhebliche Beeinträchtigungen eines bereits gemeldeten oder potenziellen/faktischen FFH- bzw. Vogelschutzgebietes nicht auszuschließen sind, muss parallel zur UVP, die generell bei mehr als 19 WKA durchzuführen ist, eine FFH-VP durchgeführt werden. In diesem Fall könnte bereits die Phase des Scoping im UVP-Verfahren als Möglichkeit genutzt werden, auch den Untersuchungsrahmen der FFH-VU abzustimmen und zu koordinieren. Die Voruntersuchungen sollten für UVU und FFH-VU zusammen durchgeführt werden. Dazu wird das Untersuchungskonzept der UVU um die betroffenen „maßgeblichen Bestandteile“ des Schutzgebietes erweitert, d.h. die signifikanten FFH-Arten, -Lebensraumtypen, Vogelarten nach VSR und die Strukturen und Funktionen, die für die jeweiligen Habitate wichtig sind. Die Beeinträchtigungsbilanz muss, auch wenn die Methodik der Wirkungsprognose für beide Prüfinstrumente durchaus gleich sein kann, getrennt durchgeführt werden, da die Bewertungsmaßstäbe unterschiedlich sind. Die Suche nach Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und Alternativlösungen, die keine oder weniger Auswirkungen auf die Umwelt haben, kann wiederum für UVU und FFH-VU parallel geschehen. Das Monitoringkonzept für die UVU muss bei einer parallel zur UVU durchgeführten FFH-VU besonders die betroffenen Schutzgüter des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes berücksichtigen. - 40 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 7 Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf Mit den vorliegenden Ergebnissen sind die grundlegenden Anforderungen an die FFHVerträglichkeitsprüfung von Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ bestimmt. Da eine weitere Konkretisierung der fachlich-methodischen Anforderungen an die im Rahmen der FFH-VP zu leistende Bestandserfassung, Prognose und Bewertung im konkreten Bezug auf die spezifischen Eigenschaften der gemeldeten Gebiete und vor allem deren individuelle Erhaltungsziele erfolgen soll, ist zunächst die abschließende Auswahl und Meldung der Gebiete abzuwarten. Stehen die Gebiete fest, sollten die in der vorliegenden Ausarbeitung bereits angelegten gebietsbezogenen Konkretisierungen erfolgen. Parallel dazu sollte die Formulierung möglichst konkreter Erhaltungsziele für die Gebiete vorangetrieben werden, damit entsprechend detaillierte Maßstäbe für die Prüfung der Verträglichkeit von Vorhaben vorliegen, die möglichst eine Feststellung der Überschreitung von Erheblichkeitsschwellen ermöglichen. - 41 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA 8 Literatur AG EINGRIFFSREGELUNG der Landesanstalten/-ämter und des Bundesamtes für Naturschutz (1998): Empfehlungen zum Vollzug der Eingriffsregelung Teil II - Inhaltlichmethodische Anforderungen an Erfassungen und Bewertungen. - Veröff. Manuskript. AG FFH-VP (Arbeitsgemeinschaft FFH-Verträglichkeitsprüfung) 1999: Handlungsrahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Praxis. Natur und Landschaft, Heft 2/1999, S.65-73 APFELBACHER, D, ADENAUER, U., IVEN, K. (1999): Das zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – Innerstaatliche Umsetzung und Durchführung gemeinschaftlicher Vorgaben auf dem Gebiet des Naturschutzes – Teil 2: Biotopschutz. Natur und Recht, Heft 2/1999, S.63-78 BAUMANN, W.; BIEDERMANN U.; BREUER W.; HERBERT M.; RUDOLF E.; WEIHRICH, D.; WEYRATH, U.; WINKELBRANDT, A. (1999): Naturschutzfachliche Anforderungen an die Prüfung von Projekten und Plänen nach § 19c und § 19d BNatSchG (Vertäglichkeit, Unzulässigkeit und Ausnahmen). In: Natur und Landschaft Jg.74, Nr.11, S. 463-472) BECKMANN, M.; LAMBRECHT, H. (2000): Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeregelung nach § 19c BNatSchG. Zeitschrift für Umweltrecht 11 (1): 1-8. BERG, G. (2002): Europäisches Naturschutzrecht und Raumordnung, Münster (Beiträge zur Raumplanung (ZIR), Bd. 205) BERNOTAT, D. (2003): FFH-Verträglichkeitsprüfung - Fachliche Anforderungen an die Prüfungen nach § 34 und § 35 BNatSchG. In: UVP-Report (17) Sonderheft „UVPKongress“, 17-26 BERNOTAT, D.; HERBERT, M. (2001): Verhältnis der Prüfung nach §§ 19c, 19d BNatSchG zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Eingriffsregelung. UVP-Report 15 (2): 75-80. BREUER, W., HERBERT, M., WINKELBRANDT, A., WEIHRICH, D. (1999): Naturschutzfachliche Anforderungen an die Prüfung von Projekten und Plänen nach § 19c BNatSchG (Verträglichkeit, Unzulässigkeit und Ausnahmen). Hildesheim, Leipzig, Halle (Saale). DURNER, W. (2001): Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft nach deutschem und europäischem Recht, NuR 2001, 60 EISENBAHN-BUNDESAMT (HRSG.) (2002): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen (3. Fassung, Stand Juli 2002) (als pdf-Datei unter www.eba.bund.de verfügbar) - 42 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA EU-KOMMISSION (2000): Natura 2000 - Gebietsmanagement. Die Vorgaben des Artikels 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. April 2000. EU-KOMMISSION HRSG. 2001: Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete. - Methodische Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG. Oxfort FISAHN, A. (2000): Die Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Verhältnis zur Eingriffsregelung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In: Erbguth, W., Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz: Rechtsfragen, Baden-Baden 2000, S. 91-108 FROELICH & SPORBECK 2002: Leitfaden zur Durchführung von FFHVerträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Erstellt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. 49 S. + Anlagen, Anhang und Glossar GARNIEL, A., MIERWALD, U. (2001): Wachtelkönig und geplante Bebauung NeugrabenFischbeck 15 (Hamburg). UVP-report (Jg. 15, Nr. 2, S. 93-95) GASSNER, E. BENDOMIR-KAHLO, G., SCHMIDT-RÄNTSCH, A. (1996): Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kommentar, 1. Auflage., GELLERMANN, M. (1996): Rechtsfragen des europäischen Habitatschutzes. Natur und Recht 18 (11/12): 548-558 GELLERMANN, M. (2001): Natura 2000: Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland, 2. neubearb. und erw. Aufl., Berlin; Wien u.a., 293 S. GELLERMANN, M.; SCHREIBER, M. (2003): Zur "Erheblichkeit" der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten und solchen, die es werden wollenin: Natur und Recht, 2003, Heft 4, S. 205-213 GÜNNEWIG, D. (1999): Inhaltliche und Methodische Anforderungen an die Prüfung von Projekten und Plänen gemäß § 19c BNatSchG. Vortrag IWU-Seminar Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie am 10.05.1999 in Magdeburg, Manuskript, Hannover HALAMA, G. (2001): Die FFH-Richtlinie – unmittelbare Auswirkungen auf das Planungs- und Zulassungsrecht. NVwZ 2001 (5): 506-513. KÜSTER, F. (2001): Die FFH-Verträglichkeitsprüfung in der Verkehrswegeplanung auf den Ebenen Linienbestimmung und Planfeststellung als landschaftsplanerische Leistung im Sinne des § 50 HOAI“. UVP-report, Heft 2/2001. S.81-87 LANDESREGIERUNG BRANDENBURG (2000): Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Anwendung der §§ 19 a bis 19 f Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Bran- - 43 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA denburg, insbesondere zur Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie vom 24.06.2000, ABl. 28/00 S. 358 LOUIS, H. W. (2001): Die Anforderungen an die Verträglichkeitsprüfung nach der FaunaFlora-Habitat-Richtlinie in der Umsetzung durch die §§ 19a ff. BNatSchG“. UVPreport, Heft 2/2001: S.61-66 LOUIS, H. W., ENGELKE, A. (2000): Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar der §§ 1 bis 19f, 2. Aufl., Braunschweig. 746 S. MIERWALD, U. (2003): Zur Erheblichkeitsschwelle in der FFH-Verträglichkeitsprüfung – Erfahrungen aus der Gutachterpraxis. In: UVP-Report (17) Sonderheft „UVP-Kongress“, 134-140. NEBELSIECK, R. (2002): Die Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ. Rechtsgutachten (http://www.NABU-SH.de/Rechtsgutachten.pdf) DARMSTADT (HRSG.) (1999): Informationen REGIERUNGSPRÄSIDIUM Verträglichkeitsprüfung. Darmstadt, 18 S. + Anhang zur FFH- SCHINK, A. (1999): Die Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie. UPR 1999, Heft 1112, S.417ff SCHINK, A (2002): Die Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Eignungsgebiete. Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2002, S. 45 ff. SCHRÖDTER (2001): Bauleitplanung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, NuR 2001, S. 8ff. SIEDENTOP, S. (2001): Zum Umgang mit kumulativen Umweltwirkungen in der FFHVerträglichkeitsprüfung. UVP-Report (15. Jg.) Heft 2, S. 88-93 WACHTER, T., JESSEL, B. (2002): Einflüsse auf die Zulassung von Projekten im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Naturschutz und Landschaftsplanung, Heft 5/2002, S.133-138 WEIHRICH, D. (1999): „ Rechtliche und naturschutzfachliche Anforderungen an die Verträglichkeitsprüfung nach § 19c BNatSchG“. aus: „Deutsches Verwaltungsblatt – Sonderdruck“. Heft 15. Dez./1999. Carl Heymanns Verlag KG, Berlin/Köln. S.16971704 WIRTHS, V. (2000): Gemeinschaftsrechtlicher Habitatschutz und deutsches Immissionsschutzrecht – Zu den Einwirkungen der FFHRichtlinie auf das deutsche Recht. In: Zeitschrift für Umweltrecht 03/00. S. 190- 197. WIRTHS, V. (2003): Defizite bei der Umsetzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung im neuen BNatSchG und ihre Konsequenzen - in: Natur und Recht, 2003, Heft 3, S. 150-154 - 44 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Anhang Anhang I: Checkliste zur Überprüfung der Erfordernisse einer FFH-VP gem. Art.6 FFH-RL In Anlehnung an EU-Kommission, DG Umwelt (2001a) Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? I. Informationen über den Standort der WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das FFH- oder Vogelschutzgebiet (Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen) I.1 Ist das Ziel des Projekts beschrieben? I.2 Ist der Standort/die Lage des Vorhabens angegeben? Gibt es Karten, Übersichten, Koordinaten? I.2.1 Ist beschrieben, wie viel Fläche des Schutzgebietes von dem geplanten Vorhaben für wie lange eingenommen wird? Bzw. die Distanz zum Schutzgebiet I.2.2 Gibt es einen realistischen Zeitplan für die verschiedenen Bau- und Betriebsphasen? I.3 Sind die Hauptkomponenten des Vorhabens beschrieben? I.3.1 Ist der Anlagentyp beschrieben (insbesondere Höhe)? I.3.2 Ist die Art des Fundaments beschrieben? - 45 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU I.3.3 Ist die elektrotechnische Erschließung im Windpark und zur Küste beschrieben? (Karten) I.3.3.1 Wird Dreh- oder Gleichstrom verwendet? In welcher Art von Kabeln? I.3.4 Ist die Anordnung der einzelnen Anlagen beschrieben? (Karten) Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? I. Informationen über die WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das FFH- oder Vogelschutzgebiet (Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen) I.3.5 Ist die Wartung des Windparks geregelt? (zusätzlicher Schiffsverkehr) I.4 Sind alle nötigen Baumaßnahmen beschrieben? I.5 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Betrieb der WKA beschrieben? I.6 Sind alle nötigen Maßnahmen für den Rückbau beschrieben? I.7 Sind die Auswirkungen des Projekts hinreichend genau beschrieben? I.7.1 Wird der Einsatz von umweltschädigenden Stoffe beschrieben und quantifiziert? Liegt ein Konzept vor, wie z.B. bei drohenden Austritten reagiert wird (Öl, Anti-Fouling-Anstriche)? I.7.2 Ist der Körper- und Luftschalleintrag dargestellt und quantifiziert? (Reichweite und Dauer bei Bau und Betrieb) - 46 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU I.7.2.1 Wurden Berechnungen durchgeführt oder anhand einer Pilotanlage hochgerechnet? 1.7.2.2 Wurde zusätzlicher Schiffs- und Flugzeugverkehr dabei berücksichtigt? I.7.3 Wurde die zu erwartende Trübungsfahne beim Bau und Rückbau der Anlage ausreichend ermittelt? (Anteil, Dichte und Ausdehnung der Schwebstofffracht? I.7.4 Erfolgte eine Durchführung von Untersuchungen oder Berechnungen zur Veränderung der Wasserschichtung, Sedimentologie, Auskolkung Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? I. Informationen über die WKA-Anlage und mögliche Auswirkungen auf das FFH- oder Vogelschutzgebiet (Angaben sind z.T. der UVU und dem Screening-Verfahren zu entnehmen) I.7.5 Wurde die Entstehung von elektromagnetischen Feldern und Wärmeabstrahlung der Kabel ermittelt? I.7.6 Wurden die Lichtquellen der WKA ermittelt/dargestellt? (Reichweite, Intensität, Höhe) I.7.7 Wurde der Schattenwurf der WKA ermittelt? I.7.8 Wurde ein Gutachten zur Gefahr von Schiffskollisionen erstellt? I.7.8.1 Aussagen, wie und wie schnell kann in Gefahrenfällen (bei Unwettern, drohenden Kollisionen, Feuer, defekten Anlagen) reagiert werden kann? - 47 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. I.8.1 Frage zur Überprüfung der FFH-VU Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? Wurden Unsicherheiten bei der Ermittlung und Abschätzung der zu erhebenden Daten dargestellt und diskutiert? II. Kumulative Effekte (Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen) II.1 Wurden alle Projekte und Pläne identifiziert, die durch ihr Zusammenwirken mit dem vorgeschlagenen WKAVorhaben negative Effekte auf das FFH- oder Vogelschutzgebiet befürchten lassen? II.1.1 Liegen Gebietsgrenzen vor, in denen kumulative Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden? II.1.2 Ist die Prüfung der Auswirkungen kumulativer Effekte nachvollziehbar, fundiert und ausreichend? III. Beschreibung des FFH- oder Vogelschutzgebietes (Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen) III.1 Größe und Abgrenzung des/r Schutzgebiete/s (Karten) ausreichend dargestellt? III.2 Sind die besonderen Schutzgüter des FFH- oder Vogelschutzgebietes (FFH-Arten, Lebensräume, Vogelarten) beschrieben? III.2.1 Ist die jeweilige Signifikanz/Populationsgröße/Erhaltungszustand der Arten/Lebensraumtypen klar (Anhang III)? - 48 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU III.2.2 Erfolgte eine Beschreibung des derzeitigen Zustands des Schutzgebietes und seiner Elemente? Beschreibung der Hauptstrukturen, Gefährdungen, bes. Empfindlichkeiten III.2.3 Gibt es Aussagen über die Einbindung in das Natura 2000-Netz eingebunden (Trittsteinfunktion etc.)? III.2.4 Gibt es bereits vollständige Standarddatenbögen? III.3 Welcher Bereich des Schutzgebietes und welche FFH-Arten und Lebensraumtypen bzw. welche Habitate von Vögeln werden vermutlich beeinträchtigt? (Wirkraum) III.3.1 Welche Methodik wurde zur Erfassung der FFH-Arten und Lebensraumtypen bzw. der Vogelarten im Untersuchungs- bzw. Wirkraum angewendet? II.3.1.1 Wurden Naturschutzbehörden und Verbände für die Datenbestandsaufnahme konsultiert? Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? III. Beschreibung des FFH- oder Vogelschutzgebietes (Angaben sind z.T. dem Screening-Verfahren zu entnehmen) - 49 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU III.3.2 Gibt es Karten mit dem Wirkraum und seinen FFHLebensraumtypen, ggf. FFH- oder Vogelarten? III.4 Gibt es Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die betroffenen FFH-Arten, -Lebensraumtypen bzw. Vo18 gelarten? III.4.1 Wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele gutachterlich vorgeschlagen, wenn noch keine Schutzziele vorliegen? III.4.2 Sind diese gutachterlich entwickelten Schutzziele mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgesprochen, qualitativ ausreichend und detailliert genug? Frage hinreichend beantwortet? Welche weiteren Informationen sind nötig? IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose IV.1 Wurden die verwendeten Methoden hinreichend erläutert? (Matrix, Checklisten, Simulations- u. Berechnungsmodelle, GIS-Darstellungen?) 18 Wenn keine Standarddatenbögen oder Managementpläne vorliegen, aus denen Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für die maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes hervorgehen, müssen die Lebensraumansprüche und Habitate der betroffenen Arten und Lebensraumtypen und deren Gefährdungsgrund und –grad ermittelt werden. Daraus folgend sind, nach gängiger Planungspraxis, von Seiten des Gutachters Erhaltungs- und ggf. Entwicklungsziele für die betroffenen Vogel- und FFH-Arten bzw. Lebensraumtypen zu entwickeln. Dieser Vorgang sollte in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden erfolgen. Beispiele von bereits erarbeiteten FFHVerträglichkeitsuntersuchungen verdeutlichen die Bedeutung dieses Schrittes: bei fehlenden oder unzureichenden Erhaltungszielen fehlen Bewertungsmaßstäbe und die gesamte Beeinträchtigungsprognose wird damit hinfällig. - 50 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU Frage hinreichend beantwortet? IV.1.1 Sind die gewählten Methoden geeignet, um zu einer möglichst genauen Beeinträchtigungsbilanz zu gelangen? IV.1.1.1 Wurden die Bewertungskriterien und ggf. Parameter nachvollziehbar dargestellt? Welche weiteren Informationen sind nötig? IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose IV.1.1.2 Wurden dabei die Erhaltungs- und Schutzziele des Gebietes einbezogen? (siehe auch III.4) IV.2 Wurden alle bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen beschrieben und wenn möglich, quantifiziert? IV.2.1 Wurde unterschieden zwischen kurz, langfristigen bzw. mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen? IV.2.2 Sind Reichweite, Dauer und Intensität der Auswirkungen auf die maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes plausibel und fundiert beschrieben? IV.2.3 Wurden die Signifikanz / die Erheblichkeit der einzelnen bilanzierten Auswirkungen nachvollziehbar diskutiert? IV.2.4 Wurden kumulative Wirkungen ausreichend berücksichtigt? (siehe II) IV.3 Wurden alle signifikanten FFH-Arten, Lebensraumtypen und Vogelarten des Schutzgebietes und deren Erhaltungs- und Entwicklungsziele in die Beeinträchtigungsprognose mit einbezogen? - 51 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU IV.3.1 Wurden weitere maßgebliche Bestandteile des Gebietes dabei berücksichtigt (z.B. Nahrungsgrundlagen, Wasserqualität und weitere Habitatansprüche)? IV.3.2 Sind Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern dargestellt? (siehe UVU IV.5) IV.4 Wurden Fachgutachten eingeholt, bzw. Expertengespräche geführt, um Unsicherheiten bei der Beeinträchtigungsbilanz zu diskutieren? Frage hinreichend beantwortet? IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose IV.5 Sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit in die Beeinträchtigungsbilanz eingeflossen? IV.5.1 Wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vorgeschlagen, sind sie ausreichen? IV.6 Wurden Unsicherheiten bei der Bewertung der Beeinträchtigungen ausreichend dargestellt und diskutiert? IV.7 Ist das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt? (eigentliche Verträglichkeitsprüfung, die folgenden Fragen sollten dabei berücksichtigt werden) IV.7.1 Besteht die Möglichkeit, dass das WKA-Projekt zu Verzögerungen bei der Verwirklichung der Erhaltungsziele des Gebietes führt oder sie verhindert? IV.7.2 Werden durch das WKA-Projekt Faktoren gestört, die zu einer Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes des Schutzgebietes beitragen? - 52 - Welche weiteren Informationen sind nötig? ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU Frage hinreichend beantwortet? IV.7.3 Greift das WKA-Vorhaben in das Gleichgewicht, die Verteilung und die Dichte der Schlüsselarten ein? Wird der Bestand reduziert? IV.7.4 Führt das Vorhaben zu Veränderungen der wichtigsten Bestimmungsfaktoren die für die Funktion oder die Struktur des Schutzgebietes ausschlaggebend sind? (z.B. Sedimentstruktur, Benthos IV.7.5 Wird die verfügbare Fläche für die Schlüsselarten des Schutzgebietes reduziert? Welche weiteren Informationen sind nötig? IV. Wirkungs- bzw. Beeinträchtigungsprognose IV.7.6 Wird die biologische Vielfalt des Gebietes verringert? IV.7.7 Führt das WKA-Vorhaben zu einer Fragmentierung des Schutzgebietes? IV.8 Wurde bei offenen Bewertungsfragen das Umweltvorsorgeprinzip beachtet? V. Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen V.1 Wurden alle durchzuführenden Maßnahmen einzeln beschrieben und erläutert inwiefern sie negative Auswirkungen auf das Schutzgebiet vermeiden oder vermindern können? V.2 Ist klar, von wem und wann (Zeitrahmen) die Maßnahmen durchgeführt werden sollen? - 53 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG I – CHECKLISTE ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ERFORDERNISSE EINER FFH-VP Nr. Frage zur Überprüfung der FFH-VU V.3 Wie ist die Erfolgswahrscheinlichkeit zu beurteilen? (gibt es Beispiele aus anderen Projekten?) V.4 Ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen vorgesehen? Frage hinreichend beantwortet? - 54 - Welche weiteren Informationen sind nötig? ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND FFH-VP Anhang II: Gegenüberstellung der Betrachtungsgegenstände in einer UVP und FFH-VP Betrachtungsgegenstand UVP gemäß UVPG FFH-VP gem. § 34 BNatSchGNeuregG Ziel Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt zur wirksamen Umweltvorsorge Sicherung und Schutz des ökologischen kohärenten Netzes NATURA 2000 (aus FFH- und Vogelschutzgebieten) Schutzgegenstand Bestandserfassung Schutzgüter: Menschen, Kultur und Sachgüter, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaftsbild NATURA 2000-Gebiet und seine maßgeblichen Bestandteile, d.h. FFHArten und -Lebensräume (Anhang I und II der FFH-Richtlinie) bzw. Vogelarten (Anhang I der VogelschutzRichtlinie) und Zugvögel (gem. Art. 4 Vogelschutz-Richtlinie) und Funktionen, die ein Habitat oder Lebensraum dieser Arten erfüllen muss (z.B. bestimmte Sedimentverhältnisse) einschließlich ihrer Wechselwirkungen Anwendungsfall Art des Vorhabens gem. Anhang UVPG (WKA: Anlage 1, Nr. 1.6) Projekte und Pläne, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen ein FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich auch durch Fernwirkungen beeinträchtigen können Untersuchungsraum Größe entsprechend den zu erwarteten räumlichen Auswirkungen des Vorhabens Bewertet wird das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung. Solange es die entsprechende Liste der EUKommission noch nicht gibt und Umsetzungsdefizite bestehen, alle FFHGebiete und europäischen Vogelschutzgebiete Für die Bestandsaufnahme bzw. die Untersuchungen auch kleinere Untersuchungsräume (voraussichtliche Wirkräume) denkbar Ermittlung der Beeinträchtigungen einzelvorhabensbezogene Beschreibung der zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Empfindlichkeiten der Schutzgüter Prognose der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen von Projekten und Plänen, die einzeln oder in Zusammenwirken die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Schutzgebietes erheblich beeinträchtigen können Maßstäbe für Bewertung Bewertung von Umweltauswirkungen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge anhand fachgesetzlicher Regelungen und Richtlinien und evtl. vorhandener Umweltqualitätsziele; Einhaltung von gemeinschaftlichen Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines FFH- oder Vogelschutzgebiets, d.h. Erhaltungs- und Entwicklungsziele bilden den Bewertungsmaßstab. Zu berücksichtigen ist dabei die Kohärenz - 55 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG II – GEGENÜBERSTELLUNG DER BETRACHTUNGSGEGENSTÄNDE IN EINER UVP UND FFH-VP und internationalen Rechts und Abkommen Betrachtungsgegenstand Vermeidung und Verminderung bzw. Kompensation UVP gemäß UVPG Darstellung von Vermeidung, Verminderung, Ausgleich, Ersatz und der geprüften Vorhaben- bzw. Standortalternativen einschl. Null-Variante des NATURA 2000-Netzes. Einschätzen der Erheblichkeit, eigentliche Prüfung der zuständigen Behörde: wird das „Gebiet als solches“ beeinträchtigt? FFH-VP gem. § 34 BNatSchGNeuregG Vermeidung/Verminderung; Unzulässigkeit, wenn Erhaltungs- und Entwicklungsziele erheblich beeinträchtigt werden, Zulässigkeit nur aus zwingenden Gründen öffentlichen Interesses und nicht gegebenen zumutbaren und verträglichen Alternativen (Alternativenprüfung) dann sind Maßnahmen zur Sicherung des „NATURA 2000“ Netzes als Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. strengere Ausnahmeregelungen bei prioritären FFH-Lebensräumen und -Arten Rechtsfolgen Berücksichtigung der Ergebnisse (UVS kommt einem Gutachten gleich) Rechtsfolgen verbindlich; direkte Unzulässigkeit, kann nicht durch Abwägung überwunden werden, Ausnahmebestimmungen möglich Zuständigkeit verfahrensführende Behörde, in der AWZ: BSH Nach BNatSchGNeuregG: Ausweisung der Gebiete vom BfN über das BMU (Ressortabstimmung), Prüfung der Verträglichkeit und Ausnahmeregelungen jedoch nicht BfN, vermutlich obliegt diese Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde (BSH). Bei anzunehmenden erheblichen Auswirkungen auf prioritäre Arten, hat die EUKommission Stellung zu nehmen Beteiligung der Naturschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange, hier v.a. BfN keine genauen Regelungen (s.o.) Beteiligung der Öffentlichkeit Einbeziehung der Öffentlichkeit bzw. betroffener Mitgliedstaaten (auch gemäß Espoo- und AarhusKonvention) nicht vorgeschrieben, in Hinsicht auf die verabschiedete Aarhus-Konvention jedoch anzuraten - 56 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Anhang III: Materialsammlung zu Arten und Lebensraumtypen nach FFH-RL und Vogelarten nach VS-RL Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind zwei Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie anzutreffen: 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, 1170 Riffe. Die genauen Definitionskriterien dieser Typen sind bisher nicht abschließend geklärt. Die zu den Lebensraumtypen verfügbaren Informationen werden entsprechend der Struktur der nachfolgend dargestellten Tabellen systematisch mit Blick auf die zu erwartenden Konflikte mit Offshore-Windenergieanlagen aufbereitet. 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser Kenndaten Sandbänke des Sublitorals (euphotische Zone) reichen i.d.R. bis dicht unter die Meeresoberfläche (selten mehr als 20 m) und fallen bei MTNW noch nicht frei, einschließlich des darüber liegenden Wasserkörpers. Sie sind vegetationsfrei oder mit zumeist spärlicher Makrophytenvegetation (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de). In Abhängigkeit von den Meeresströmungen kann der Lebensraum relativ stabil sein oder aber einer hohen Dynamik mit ständiger Abtragung und Aufsandung unterliegen. Kartierungshinweise Der Lebensraumtyp stellt Erhebungen des Meeresgrundes dar und ist auf das Sublitoral bzw. die euphotische Zone beschränkt. Diese erstreckt sich in der Nordsee durchschnittlich in größere Tiefen als in der Ostsee. Für die Abgrenzung ist weiterhin das Vorkommen von Sanden (Fein- bis Grobsand) ausschlaggebend. In der Regel unterliegen die Sandbänke einer gewissen Umlagerungsdynamik. Sie können sowohl vollständig aus Sanden bestehen, wie z.B. die Oderbank als ertrunkene Düne oder als mehr oder weniger mächtige Ablagerungen auf submarinen Geschiebemergelrücken oder anderen Hartsubstraten auftreten. Bei Letzterem können die Übergänge zu Riffen (EUCode 1170) fließend sein und teilweise besonders in der Ostsee eine enge Verzahnung aufweisen. Eine Zuordnung zur Sandbank erfordert eine flächenhafte Dominanz der Sande mit einer Mindestmächtigkeit von 30-40 cm, um den typischen Sandbodengemeinschaften einen Lebensraum zu bieten. Einzelne erratische Blöcke können die Oberfläche durchragen. Die Abgrenzung zu den Wattflächen der Nordsee wird durch die mittlere TideNiedrigwasserlinie (MTNW) gebildet. Die Abgrenzung kann anhand der Wassertiefenangaben der Topographischen Karten bzw. anhand der Auswertung von Luftbildern erfolgen. Sandbänke im freien Meer, die bei Ebbe regelmäßig trocken fallen, sind als Teile des Sandwattes (1140) aufzufassen und werden dort erfasst. Windwattflächen gehören nicht zu diesem Typ (vgl. Lebensraumtyp 1140) (BfN, NATURA 2000-Datenbank). Typische Tier- und Pflanzenarten Sandbänke sind oft vegetationsfrei oder nur mit einer spärlichen Makrophytenvegetation bewachsen - 57 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Pflanzen: Potamogeton pectinatus (Kamm Laichkraut), Zostera marina (Seegrass) Wirbellose: Seestern, Sandgrundel, Gerippte Tellmuschel, Trogmuschel, ZwergSeeigel, Vielborster, Ruderfußkrebs, Gewöhnlicher Blutwurm, Spindelförmiger Borstenwurm, Opalwurm Säuger: Ostsee-Kegekrobbe, Ostsee-Ringelrobbe Atlantischer Seehund Vögel: Nahrungshabitat rastender und überwinternder Vögel z.B. Prachttaucher und Trauerente Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte z.B. Oderbank in der Ostsee, Doggerbank in der Nordsee (pdf-Datei des WWF mit Karte der Sandbänke in der Nordsee: http://www.ngo.grida.no/wwfneap/Projects/reflink.htm#reefsbanks) Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee In der Nord- und Ostsee kommen in den folgenden potenzielle NATURA-2000- Gebieten Sandbänke vor: „Doggerbank“, „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Adlergrund“, “Pommersche Bucht mit Oderbank“, „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche sandiges Substrat, submarin, meist Meeresströmungen ausgesetzt mit entsprechender Substratumlagerung, Wassertiefen bis 20 m. Erfassungsmethodik Untersuchungen der Sedimentstruktur und ihrer natürlichen Dynamik mit dem Seitensichtsonar (Erkundung der Bodentopographie und des Substrattypus) anhand Seitensichtsonar (SSS mit Fahrtgeschwindigkeit max. 4 kn; möglichst flächendeckendeerfassung, zumindest aber mit einem Profilabstand von 500 m) Untersuchungen zu den Sedimenteigenschaften + Korngrößenverteilung Die Untersuchungen zu den vorkommenden Benthoslebensgemeinschaften sollten sich an den Vorgaben des Standarduntersuchungskonzeptes des BSH orientieren (BSH 2003) Empfindlichkeiten / Wirkungen Schad- und Nährstoffeintrag, Sandabbau, Grundschleppnetzfischerei, Ölförderung, Störung durch Schifffahrt und Tourismus pot. Konflikte mit WEA baubedingt: Störung durch Baustelleneinrichtung, Rammen der Piles und Schiffsverkehr, Sedimentumlagerung anlagebedingt: Flächeninanspruchnahme durch die Piles, Auskolkungen an den Piles Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Alle Formen der Gründung von Anlangen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums dieses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen sonstiges Literatur: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm http://www.bfn.de/03/030301_typ1110.htm 1170 Riffe Kenndaten Riffe sind vom Meeresboden aufragende Hartsustrate des Sublitorals (euphotische Zone, i.d.R. bis max. 15 m Tiefe) und des Litorals, Riffe sind vom Meeresboden schwach bis stark aufragende mineralische Hartsubstrate wie Felsen, Geschiebe, Steine, hauptsächlich Moränenrücken mit Block- und Steinbedeckung in kiesig-sandiger Umgebunghäufig (BfN 2003: http://www.HabitatMareNatura2000.de). Dazu kommen biogene Hartsubstrate wie Sandkorallen-Riffe und Miesmuschelbänke. Eingeschlossen sind sowohl das Felswatt, Riffe entlang der Felsküsten (litoral reefs) als - 58 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL auch im freien Meer aufragende Riffe (offshore reefs) Riffe sind von Großalgen und Muscheln bewachsen, v.a. in der Ostsee auch von höheren Pflanzen. Kartierungshinweise Zu den Riffen zählen dauerhaft überflutete oder bei Niedrigwasser herausragende Erhebungen aus Hartsubstraten, wie Felsen, Felswatt, Geschiebe und biogene Bildungen (Muschelbänke [z.B. Miesmuschelbänke auf Moränen] und Sandkorallen(SabellariaRiffe), aber auch anstehender Geschiebemergel auf submarinen, schwellenartigen Moränenrücken. In der Regel sind sie im Bereich des Sublitorals der euphotischen Zone anzutreffen, zuweilen, insbesondere in der Nordsee in Zusammenhang mit Muschelbänken, jedoch auch tiefer reichend. Auf Grund der spezifischen glazialen und postglazialen Entwicklung von Nord- und Ostsee treten hier vielfach enge Verzahnungen mit dem Lebensraumtyp 1110 (Sandbank) auf. Geschiebereiche Erhebungen mit Mischsubstraten (z.B. Geschiebe, Mergel, Sande, Schlick) werden zu diesem Typ gestellt, wenn das Hartsubstrat dominiert. Typische Tier und Pflanzenarten Riffe sind Lebensraum und Rückzugshabitat für z.T. seltener und z.B. durch Fischerei gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Großalgen, Muschelarten Seeanemone, Miesmuschel, Seeigel, Seenelke Verbreitung/Verbreitungsschwerpunkte submarin oder im Litoralbereich (wechselhalin); Felssubstrat und große Felsblöcke inkl. Moränenverwitterungsmaterial Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee In den potenziellen NATURA 2000 –Gebieten „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Fehmarnbelt“, „Kadettrinne“, „Westliche Rönnebank“, „Adlergrund und „SPA Pommersche Bucht“ kommt der FFH-Lebensraumtyp ‚Riff‘ vor. Bsp.: Nordsee: Helgoländer Felssockel und Steingrund, Ostsee: Blockfelder in der Kadetrinne Lebensraum-/ Standortansprüche Erfassungsmethodik Zur Erfassung der Benthos-Lebensgemeinschaften der Riffe vgl. die Vorgaben des Standarduntersuchungskonzeptes (BSH 2003) Empfindlichkeiten/ Wirkungen Schad- und Nährstoffeintrag, Grundschleppnetzfischerei nach Muscheln, Schwermetalleintrag, Verschlammung pot. Konflikte mit WEA Verschlammung durch Trübungsfahnen während der Bauphase, Lebensraumverlust durch die Fundamente der Anlagen Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Alle Formen der Gründung von Anlangen innerhalb der Grenzen eines Lebensraums dieses Typs verursachen erhebliche Beeinträchtigungen sonstiges Literatur: u.a. http://www.indira.de/riff.htm http://www.starfish.ch/Korallenriff/ http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm Zur Vervollständigung der Informationen und insbesondere zur Festlegung von möglichen Hinweisen auf Erheblichkeitsschwellen zur Bestimmung der Zulässigkeit von Beeinträchtigungen müssen noch weitere abgeschlossenen und laufende Kartierungen und Forschungsprojekte ausgewertet werden. Daneben sollen mit ausgewählten Bearbeitern der Projekte Gespräche geführt werden, um zu abgestimmten Bewertungsskalen zu kommen. - 59 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Kartierung der Sandbänke und Riffe Inventarisierung von Sandbänken und Riffen in der Nordsee durch den WWF Basierend auf verfügbaren Daten, nicht sehr detailliert Download demnächst unter: http://www.panda.org/resources/programmes/epo/about_epo/epo_mission.cfm Kartierung Sandbänke und Riffe (F+E-Vorhaben, Universität Kiel) Schiffseinsätze unter Verwendung von Sidescann-Sonar zur Sediment und Meeresbodenstrukturerfassung in ökologisch wertvollen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee Erste Grobkartierung der Anhang I Lebensräume in der deutschen 12-SM-Zone und der AWZ (BfN-Vilm) Auf der Grundlage vorhandener Informationen aus Karten und Literatur. (Hinweis von Dieter Boedeker, Workshop NATURA 2000, 27 June to 1 July 2001 Vilm) Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Nordsee (BfN-Vilm, Abschluss 2002) Wichtige Grundlagen für die Ausweisung von NATURA 2000-Gebieten Erfassung und Bewertung ökologisch wertvoller Lebensräume in der Ostsee (BfN-Vilm, abgeschlossen) Wichtige Grundlagen für die Ausweisung von NATURA 2000-Gebieten Erarbeitung von Abgrenzungskriterien für Sandbänke (F+E-Vorhaben, N.N.) Anwendung von Computermodellen zur Auswertung hochauflösender Tiefendaten Vorarbeiten zur Ableitung von Fachlichen Kriterien für die Benennung und Abgrenzung von besonderen Schutzgebieten nach Art. 4 Abs. 1 u. 2 der Vogelschutzrichtlinie bzw. Vorschlagsgebieten gem. Art. 4 der FFH-RL für die deutsche AWZ (ZIP-Vorhaben, Schreiber Umweltplanung) - 60 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Arten des Anhangs II der FFH-RL in der AWZ Neben den Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL kommen vier Säugetierarten und sechs Fischarten des Anhangs II der FFH-RL regelmäßig in der deutschen AWZ der Nordoder Ostsee vor: Art Säugetiere: Kegelrobbe Seehund Schweinswal Teichfledermaus Natura 2000 Code Wissenschaftlicher Name 1364 1365 1351 1318 Halichoerus grypus Phoca vitulina Phocoena phocoena Myotis dasycneme Fische: Stör * 1101 Acipenser sturio Maifisch 1102 Alosa alosa Finte 1103 Alosa fallax Nordsee-Schnäpel * 1113 Coregonus oxyrhinchus Flussneunauge 1099 Lampetra fluviatilis Meerneunauge 1095 Petromyzon marinus Groppe 1163 Cottus gobio * prioritäre FFH-Arten des Anhang II, insbesondere bei Anwendung der Ausnahmeregelungen von Bedeutung Ähnlich wie zu den Lebensraumtypen werden auch die verfügbaren Informationen zu den vorkommenden Arten des Anhangs II entsprechend der Struktur der nachfolgend dargestellten Tabellen systematisch mit Blick auf die zu erwartenden Konflikte mit OffshoreWindenergieanlagen aufbereitet. Säugetiere 1364 Halichoerus grypus (FABR., 1791) Kegelrobbe Eigenschaften/ Kenndaten Kegelrobben können einen Zeitraum von 20 Minuten lang und 140 Meter tief tauchen. Bei Niedrigwasser rasten die Tiere auf Sandbänken oder Felsen, bei Hochwasser gehen sie auf die Jagd. Die Jungen werden ab Dezember an ungestörten, hochwassersicheren Plätzen geboren. Sie werden bis zu 2,30 m lang und 300 kg schwer. Jedes Tier braucht etwa 10 kg Fisch täglich. Kegelrobben haben ein vielseitiges Nahrungsspektrum mit Schwerpunkt auf juvenilen Schwarm- und Schulfischen, Tintenfischen und kleinen Polypen. Sie ernähren sich jedoch auch von hochwertigere Speisefischen wie Hering, Scholle, Flunder, Kabeljau. Pro Tag können sie über 12 kg Fisch fressen, legen aber Fastentage ein (http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm, http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html, http://www.marinemammals.de sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Im Wattenmeer kommen sie in drei kleinen Kolonien vor: bei Terschelling, auf Helgoland und zwischen Sylt und Amrum. Im gesamten Wattenmeer der Nordsee gibt es zwei ständige Kolonien, bei der Insel Terschelling und westlich von auf den Knobsänden. Bei Amrum halten sich etwa 25 - 61 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Tiere ständig auf, während der im Frühling sind es bis zu 120 Tiere. Zur Zeit gibt es zwei Aufzuchtgebiete für Kegelrobben im Wattenmeergebiet. Eines bei der Insel Vlieland in den Niederlanden mit rund 315 Tieren, wo mindestens 30 Jungtiere pro Jahr geboren werden, sowie eine kleine Fortpflanzungskolonie von rund 30 bis 40 Tieren in Schleswig-Holstein in Deutschland. „Auf der Helgoländer Düne sind Kegelrobben ganzjährig anwesend, mit einem Maximum von Oktober bis Dezember (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 72). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Ein ständiges Vorkommen von Kegelrobben-Populationen kann im „Sylter Außenriff“, dem “Borkum Riffgrund“, dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“, und um „Fehmarnbelt“ verzeichnet werden. Lebensraum-/ Standortansprüche Generell kommt die Kegelrobbe in klippigen Fels- und Geröllküsten, weniger auf Sanden und Watten vor (VAN DEN BRINK 1957, 138). Erfassungsmethodik Zur Ermittlung des Vorkommens und der Verbreitung mariner Säugetiere sollten Sichtungen mittels Transektuntersuchungen und simultanem Einsatz von Schlepphydrophonen, ggfs. in Kombination mit Klickdetektoren erfolgen. Die Untersuchungen sollen mindestens 6 mal im Jahr, im Februar, Mai, August und November und während der Fortpflanzungszeit zur Erfassung der Kälber im Juni und Juli stattfinden. Durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ist mit einem breitbandigen Schalleintrag (u.a. Körperschall und Luftschall) in den Wasserkörper zu rechnen. Die Bildung von Interferenzen kann nicht ausgeschlossen werden. Es sollen standortbezogene Immissions- wie auch schallquellenbezogene Emissionsmessungen (während der Bau- und Betriebsphase des Offshore-Windparks; auch Hintergrundgeräuschsmessungen) durchgeführt werden. Linientransekt-Methode Entsprechend der Methodenbeschreibung "Introduction into Distance Sampling" (Buckland, S.T. et al. (2001):Oxford University Press) vom Schiff oder von Flugzeug. Ein Wechsel der Methoden ist nicht zulässig, es sei denn, eine Ermittlung des Korrekturfaktors zur Bestimmung absoluter Dichteangaben wurde für beide Methoden (einschließlich Beobachter) durchgeführt. Schiffstransekt-Untersuchungen ist der Vorzug zu geben. Schiffstransektuntersuchungen: • Transektabstände: Mindestabstand von 2 km , gerade Linien oder ZickzackKurs, repräsentative Erfassung, eventuell vorhandenen Dichtegradienten soll möglichst gefolgt werden • Transektstrecke: mindestens 200 Kilometer • Fahrtgeschwindigkeit: Fahrtgeschwindigkeit zwischen 8 bis 10 kn. • Beobachtungsaufwand: mindestens drei Beobachter (2 Beobachter + 1 Datenaufzeichner; Rotationsprinzip), zu beiden Seiten des Schiffes. Beobachtungen sollen entsprechend dem beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage) • Begleitparameter: Temperatur und Salzgehalt • Witterungsbedingter Abbruch: Zuverlässige Zählungen sind nur bei guter Sicht bis zu einer Windstärke von 3 Beaufort möglich. • Hydrophone: Einsatz von Schlepphydrophonen mit nachgeschalteten Klickdetektoren zur Erhöhung der Effizienz der visuellen Erfassung von Schweinswalen. Flugzeugtransektuntersuchungen: • Beobachtungsaufwand: Die visuelle Erfassung vom Flugzeug aus muss mit 2 Beobachtern durchgeführt werden. Beobachtungen sollen entsprechend dem beigefügten Protokoll registriert werden (Anlage) • Witterungsbedingter Abbruch: Erfassungen sind nur bei guten Witterungsbedingungen (bis Windstärke 2) möglich. • Flughöhe/Geschwindigkeit: Die Flughöhe sollte unterhalb von 200 m liegen und - 62 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL die Fluggeschwindigkeit ca. 160 km/h betragen. Klickdetektoren: Positionierung: In Kerngebieten von Planungs- und Referenzgebiet sind jeweils mindestens 12 Klickdetektoren in einem Abstand von 600 – 700 Meter ca. 5 m unter der Wasseroberfläche zu installieren. An größer dimensionierten WEA-Standorten, an denen Unterschiede in der Verteilung und Habitatnutzung innerhalb des Standortes nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Ausdehnung des Untersuchungsaufwandes (höhere Anzahl von Klickdetektoren / mehrere Detektorenfelder) vorzunehmen. Randbedingungen: Eine fischereiliche Nutzung oder Untersuchungen sollte im Gebiet der Detektoren vermieden werden, um für die Betriebsphase die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus dem Anlagenbereich und dem Referenzgebiet zu gewährleisten und um den Verlust oder eine Beschädigung der Geräte zu vermeiden (STANDARDUNTERSUNCHUNGSKONZEPT 2001, 21 ff). Gefährdung und gesetzlicher Schutz Kegelrobben sind durch die Anhänge II (IV und V) der FFH-Richtlinie geschützt. Sie werden ebenfalls im Anhang II der Bonner Konvention aufgezählt. Nach der Roten Liste Deutschlands sind sie stark gefährdet; nach der Roten Liste des Deutschen Wattenmeers und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“ (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.4.1). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Aufnahme von Schadstoffen: die Ostseepopulation ist durch die Belastung mit Chlorkohlenwasserstoffen vom Aussterben bedroht. Vergleiche hierzu auch entsprechenden Abschnitt Seehunde pot. Beeinträchtigungen durch WEA Stör- und Scheuchwirkung durch: 1. Schalleintrag 2. elektromagnetische Strahlung 3. Schattenwurf Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Die Hörempfindlichkeit von Kegelrobben liegt in etwa bei 2-90 kHz. Da aber die Lautäußerungen in der Luft 0,1-16 kHz betragen, ist wahrscheinlich auch eine Hörempfindlichkeit unterhalb von 2 kHz anzunehmen (U.S.-NAVY 2001). Unterwasser – Verhaltensaudiogramme zeigen, dass die Hörempfindlichkeit in einem Frequenzbereich zwischen 1 kHz und 50 kHz unterhalb von 85 dB re 1µPa liegt (DANISH INSTI-TUTE FOR FISHERIES RESEARCH 2000 nach LOUDEN 1998, 34 nach TERHUNE & TURNBULL, 1995). In der Luft scheinen Robben im Bereich um 2 kHz und 8 – 16 kHz am sensibelsten zu sein. In diesem Bereich liegt die Hörschwelle bei ca. 45 dB re 1µPa (ebd.). Bezüglich des Meidungsverhaltens von Robben gegenüber Schallemissionen durch Ramm- oder Bohrtätigkeiten liegen nur wenige und darüber hinaus widersprüchliche Beobachtungen vor. So konnte einerseits die Tolerierung von Schallpegeln von ca. 130 dB re 1 µPa nachgewiesen werden, andererseits nahm die Robbendichte in einem Umkreis von 3,7 km um diese Schallquelle ab (ARSU 1998, 142 nach RICHARDSON 1995). Genauere Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Kegelrobben sind derzeit nicht/kaum möglich. Diese Erkenntnissen sollten als Grundlage und erste Hinweise für die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen dienen. Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen am anfälligsten. Bei Seehunden liegt dieser Zeitraum im Sommer von Juni bis Juli, bei den Kegelrobben etwas später in der Zeit von Oktober bis November. Seehunde nutzen im Durchschnitt einen Bereich von 50 km um den Sandbänken, um dort zu fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der Liegeplätze (www.sky2000.info/n-studiemeer.htm ) (DISKUSSIONSPLATTFORM Kap.6.3.8 und 6.3.11). - 63 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Sonstiges Literatur: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html http://www.marine-mammals.de 1365 Phoca vitulina (L., 1758) Seehund Eigenschaften/ Kenndaten Die Raubtiere sind mit ihrem Körperbau und den zu Flossen umgewandelten Vorderund Hintergliedmaßen an die Jagd unter Wasser angepasst: Hier fangen Seehunde vor allem Plattfische wie Schollen und Flundern. Seehunde können kurzzeitig 35 Stundenkilometer schnell schwimmen und ausdauernd tauchen. Während das Weibchen eine Größe zwischen 1.30 m und1.55 m (Gewicht: max. 95 kg) aufweist, werden die Männchen ca. 1.50 m bis 1.75 m groß und max. 110 kg schwer. Die Tauchleistung des Seehundes ist regional durch die topographischen Bedingungen sehr unterschiedlich. Seehunde können jedoch bis über 500 Meter tief und bis zu einer halben Stunde lang tauchen. Sie ernähren sich vorwiegend von Grundfischen. Ihre Hauptnahrungsquelle ist der Sandaal, gefolgt von Grundeln und Plattfischen. Aber auch Kleinkrebse, Schwarmfische, Schnecken, Muscheln und Tintenfische finden sich in seinem Nahrugsspektrum (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61 sowie http://www.seehundstationnorddeich.de/daten_fakten.HTM#verbreitung). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In den deutschen Gewässern der Ostsee befinden sich keine Hauptlebensräume des Seehundes. Allerdings ist der Seehund eine charakteristische Art des Wattenmeeres. In der Nordsee wird aber auch der „Offshore-Bereich ganzjährig genutzt (...). Es wird geschätzt, dass sich (...) rund 20% der Wattenmeerpopulation (im Winter) in diesem Bereich aufhalten.“ (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Ähnliches gilt für die Sommermonate. (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Bei koordinierten Flügen im gesamten Wattenmeergebiet wurden 1997 insgesamt 12.927 Seehunde gezählt, davon 2.783 Jungtiere. 1999 wurden im gesamten Wattenmeer 15.244 Seehunde (Phoca vitulina) gezählt, davon 6.134 im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. „Die stark schwankenden Zahlen auf Helgoland rastender Seehunde und telemetrische Untersuchungen (...) deuten auf einen regelmäßigen Austausch zwischen den einzelnen Vorkommensgebieten entlang der Wattenmeerküste hin, wobei auch der Offshore-Bereich bis Helgoland eingeschlossen ist“. Auf Helgoland konnten maximale Aufenthaltszahlen von Seehunden von Juni bis August festgestellt werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Auf dem Durchzug sind im Bereich der „Doggerbankk“ Seehunde kartiert worden. Nicht ziehende Populationen sind im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“, dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ und um das „Fehmarnbelt“ anzutreffen. Lebensraum-/ Standortansprüche In Nord- und Ostsee sind sie sowohl an Felsküsten als auch auf den Sandbänken des Wattenmeeres anzutreffen. Ihr Vorkommen ist an Wassertiefen bis etwa 20 m gebunden. Es werden selten Tiere in tiefern Bereichen der Nordsee gesichtet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 68). Erfassungsmethodik Siehe hierzu entsprechendem Abschnitt Kegelrobbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Seehunde fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt. Nach der Roten Liste Deutschlands und des deutschen Wattenmeers gelten sie als „gefährdet“; in der Roten Liste der Ostsee sind sie als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM - 64 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Kap. 6.3.4.1). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Bedroht sind die Seehundpopulationen der Nord- und Ostsee v.a. durch Schadstoffbelastungen (Schwermetalle und Chlorierte Kohlenwasserstoffe, die über die Nahrung aufgenommen und im Körper, z.B. Nieren, Leber und Fettgewebe eingelagert werden), Krankheiten (Parasiten, Viren, erhöhte Infektionsanfälligkeit und Immunschwäche durch Schadstoffe sowie erhöhtes Erkrankungsrisiko durch Nahrungsmangel), Verschmutzung sowie Verlust an Lebensraum und Nahrungsgrundlage. Auch die Störung durch den Menschen (v.a. während den Sommermonaten Juni bis September Paarungszeit, Geburt und Jungenaufzucht) tragen zu einer Gefährdung der Populationsgröße bei, da die Tiere besonders in diese Zeit empfindlich gegenüber Störungen/Unruhe sind. (http://www.seehundstation-norddeich.de/daten_fakten.HTM#gefährdung). pot. Beeinträchtigungen durch WEA Stör- und Scheuchwirkung durch: 1. Schalleintrag 2. elektromagnetische Strahlung 3. Schattenwurf Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Seehunde besitzen eine gutes Hörvermögen im Bereich von 1 – 50 kHz. Die Hörempfindlichkeit liegt in einem Frequenzbereich zwischen 1 und 50 kHz teilweise weit unter 85 dB re 1µPa. Der empfindlichste Bereich ist um 30 kHz, dort werden Geräusche schon bei 60 dB re 1µPa wahrgenommen (vgl. Audiogramme in LUCKE in DEUTSCHES WINDENERGIE – INSTITUT 2001, 66). Aus diesen Aussagen bezüglich der Empfindlichkeit der Seehunde gegenüber der Nutzung mariner Flächen durch WEA sind erste Hinweise für die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen ggf. ableitbar. Kegelrobben und Seehunde sind in der Geburts- und Aufzuchtsphase für Störungen am anfälligsten. Bei Seehunden liegt dieser Zeitraum im Sommer von Juni bis Juli, bei den Kegelrobben etwas später in der Zeit von Oktober bis November. Seehunde nutzen im Durchschnitt einen Bereich von 50 km um den Sandbänken, um dort zu fressen. Die räumliche Empfindlichkeit beschränkt sich auf das nähere Umfeld der Liegeplätze (www.sky2000.info/n-studiemeer.htm ). Sonstiges Literatur: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html http://www.marine-mammals.de 1351 Phocoena phocoena (L., 1758) Schweinswal Eigenschaften/ Kenndaten Zum Lebensraum der Tiere gehören die flachen Küstenbereiche, aber auch tiefere Schelfgebiete, Buchten, Fjorde und Flussmündungen Die maximale Tauchzeit der Tiere liegt bei etwa sechs Minuten, die meisten Tauchgänge sind aber kürzer als 30 sec. Schweinswale sind darauf angewiesen, auch im Trüben zu fischen - dafür haben sie ein Schall-Ortungssystem. Ihr Kopf ist abgerundet und besitzt keinen Schnabel, höchstens ansatzweise, da der Unterkiefer länger als der Oberkiefer ist. Sie haben eine dunkelgraue bis blauschwarze Rückenfärbung und einen weißlich bis hellgrau gefärbten Bauch. Die Lippen der Tiere sind schwarz, ebenso wie das Kinn. Bei der Geburt messen Schweinswale zwischen 67 und 85 cm, 1,4 bis 1,9 Meter messen die Tiere im ausgewachsenen Zustand und wiegen als ausgewachsene Tiere zwischen 55 bis 65 kg. Die Tiere brauchen täglich mindestens 4 kg Fisch, zum Beispiel Seezunge und Flunder, Grundeln, Sandaal und Kabeljau sowie gelegentlich Tintenfisch, Krill und andere Kleinkrebse. - 65 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Typische Verhaltensmerkmale: langsamer Schwimmer; relativ scheu; kommt normalerweise in kleinen Gruppen oder allein vor Im Wattenmeer haben Schweinswale keine Feinde. Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In der Ostsee und der südlicher Nordsee ist der Bestand seit Mitte des 20. Jh. stark zurückgegangen. In der Nord- und Ostsee findet man den Schweinswal in küstennahen Gebiete mit einer Wassertiefe bis 20 m . Etwa 264.000 Schweinswale leben in der Nordsee. Hier sind die NationalparkGewässer westlich der Inseln Sylt und Amrum bevorzugte Gebiete. Nach MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001 gibt es keine Begünstigung der Gebiete um Sylt; die Tiere kommen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer im gesamten Offshore-Bereich bis in eine maximale Wassertiefe von 20 m vor (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74). Maximalzahlen an Schweinswal-Sichtungen liegen im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer im Herbst (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 74). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee In der Nord- und Ostsee kommt der Schweinswal in allen potenziellen NATURA-2000-Gebieten vor. Lebensraum-/ Standortansprüche Die kleinen Wale sind in fast allen europäischen Küstengewässern zu finden. Erfassungsmethodik Schalleintrag (Baulärm): • Messung der Unter- und Übererwassergeräuschemissionen • Kenntnisse zu Schallübertragung und -ausbreitung sowie Spezifizierung des Einwirkbereiches der Schallemissionen (Entfernungen zum Windpark) • Anzahl der Schallimpulse und die Dauer der Beschallung (aus: DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.3.1). Gefährdung und gesetzlicher Schutz Schweinswale sind im Anhang II der Bonner Konvention aufgelistet. Sie sind nach Anhang II, IV und V FFH-RL geschützt. In der Roten Liste Deutschlands sind sie als „stark gefährdet“ aufgenommen; nach der Roten Liste des Deutschen Wattenmeers und der Ostsee gelten sie als „vom Aussterben bedroht“. Das ASCOBANS – Abkommen (Abkommen zum Schutz von Kleinwalen in der Nordund Ostsee 1992) enthält ebenfalls Anweisungen zum Schutz/Umgang mit Schweinswalen zu deren Schutz (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80 sowie DISKUSSIONSPLATTFORM Kap. 6.3.4.1 und 3.6.5). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Bootsverkehr, intensive Fischerei (Stellnetzfischerei), Lebensraumverlust, menschliche Störung, chemische Meeresverschmutzung, Lärmbelastung, Erschöpfung der Beutefischpopulationen (Nahrungsmangel) Schweinswale werden in subarktischen und den kühleren Gewässern des Nordatlantik und Nordpazifik gefunden. Am häufigsten kommen sie in der 10 km-Zone vor den Küsten vor. Abhängig von der Verteilung der Nahrung über das Jahr sind sie im Sommer eher in Küstengewässern, im Winter jedoch in der Hochsee zu finden. Aufgrund der hohen Abhängigkeit vom Hörsinn weisen sie eine besondere Empfindlichkeit gegenüber akustischen Störungen auf. Schweinswale hören schnelle beispielsweise Katamaranfährboote schon in 15 km Entfernung, große Schiffe mit Kavitationsgeräuschen in 2 km Entfernung und Fischereiboote in 600 m Entfernung. Gehörschäden sind bei 6-150 m zu diesen Fahrzeugen zu erwarten. Unterhalb der Hörschädigung gibt es allerdings einen weiten Bereich der Verhaltensreaktion (z.B. Flucht) und Maskierung akustischer Signale, der als maßgeblich für die Empfindlichkeit von Schweinswalen gegenüber Beeinträchtigungen angesehen wird. Kleinwale reagieren jedoch besonders empfindlich auf Störungen und Auswirkungen von Hochgeschwindigkeitsbooten (z.B. Jet Skis) sowie auf die Auswirkungen der - 66 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Fischerei (Beifang). Mögliche Folgen von Vergnügungsbooten und Schiffen sind starke Schallemissionen unter Wasser, die das Kommunikations- und Orientierungssystem von Kleinwalen stören, die Gefahr eines Zusammenstoßes mit schnellen Booten, die von Walen nur schwer geortet werden können, sowie Störungen, die eine dauernde Trennung von Mutter und Jungtier bewirken. Die Beifänge der Fischerei stellen eine massive Bedrohung für die Schweinswale dar. Nach einer Hochrechnung beläuft sich die Zahl der in dänischen Stellnetzen getöteten Tiere im gesamten Nordseegebiet auf etwa 7.000 pro Jahr. Schweinswal reagieren während Kalbungszeit im Sommermonate besonders 19 empfindlich auf Störungen . pot. Beeinträchtigungen durch WEA Gehörschädigungen durch Rammen der Piles Vergrämung, Einengung des Lebensraums Stör- und Scheuchwirkung durch: 1. Schalleintrag 2. elektromagnetische Strahlung 3. Schattenwurf Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Besonders relevant für Beurteilung schallbedingter Beeinträchtigungen ist die Intensität und der Frequenzbereich (zwischen 0,1 Hz und 150 Hz). Daher ist es für die Bewertung der Beeinträchtigungen von Meeressäugern zu ermitteln, in welcher Intensität und in welchen Frequenzbereichen beim Rammen der Piles von Offshore WEA Lärm entsteht. (Der Hörbereich der Schweinswale erstreckt sich auf 1 – 150 (160) kHz und weist in diesem Bereich eine maximale Hörempfindlichkeit von <50 dB re 1µ Pa in 1m auf (FORSCHUNGS- UND TECHNOLOGIEZENTRUM WESTKÜSTE 2002, 8; aus: Diskussionsplattform Kap. 6.3.3.2). ) Da die Tiere vermutlich eine unterschiedliche Empfindlichkeit gegenüber Schallqualitäten besitzen, ist es erforderlich, neben dem Frequenzbereich auch die Frequenzbreite (d.h. handelt es sich um beitbandige Geräusche oder um sinusförmige Schwingungen) zu be-trachten (vgl. LUCKE in DEUTSCHES WINDENERGIE – INSTITUT 2000c, 65; aus: Diskussionsplattform Kap. 6.3.3.1). Starke physiologische Effekte sowie deutliche Vermeidungsreaktionen treten bspw. bei Schweinswalen bei empfangenen Schalldruckpegeln (Immission) von ca. 155 dB re 1 µPa in 1 m Wassertiefe (bei Emissionsquellen in 2,7 km Entfernung mit 224 dB re 1 µPa in 1 m) auf (LUCKE 2000, 169ff; aus: Diskussionsplattform Kap. 6.3.3.1). Bereits bei Schalldruckpegeln über 140 dB werden in Nahrungs-, Aufzucht- oder Rasthabitaten Wale voraussichtlich beeinträchtigt. Bei Geräuschen über 150 dB in anderen Gebieten, wie bspw. Wanderrouten, können wandernden Wale gestört werden (ENVIRONMENT AUSTRALIA 2001, 5, aus: Diskussionsplattform Kap. 6.3.3.1). Bei einem Immissionswert von <160 dB re 1 µPa im entsprechenden Frequenzbereich kann, nach UBA mündlich 19.11.02, von einer sehr starken Beeinträchtigung gesprochen werden. Bis zu einem Wert von 160 dB re 1 µPa im entsprechenden Frequenzbereich liegt eine starken Beeinträchtigung vor. In den Fällen, in denen die Immissionsgeräusche durch den Hintergrundschall überlagert werden, kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Für Aufzuchtsgebiete (Mutter – Kalb - Gruppen), Nahrungs- und Rasthabitate sowie Wanderrouten oder auch Zeiten der Reproduktion und Kalbung ist auch im Sinne der vom UVPG geforderten Umweltvorsorge ein strengerer Maßstab als 160 dB re 1µPa im entsprechenden Frequenzbereich aufgrund der höheren Empfindlichkeit der Tiere anzulegen (ENVIRONMENT AUSTRALIA 2001, 5; LUCKE 2000, 176; LUCKE 2001, 31; LUCKE; SCHEIDAT 2000, 29; UBA mündlich 19.11.2002; aus: Diskussionsplatt- 19 http://www.sky2000.info/n-wale.htm - 67 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL form Kap. 6.3.3.3). Sonstiges Verhalten: obwohl Schweinswale nahe der Küste leben, sind sie relativ scheue Tiere und bleiben die meiste Zeit unter der Wasseroberfläche. Jedoch können sie trotzdem gelegentlich beim Ruhen an der Oberfläche beobachtet werden. Sie schwimmen langsam und gewöhnlich eher in kleinen Gruppen, oder allein. Bis 6 Minuten können sie tauchen, bevor sie zum Atmen an die Wasseroberfläche kommen. Der Blas eines Schweinswals kann aufgrund des "schneuzerartigen Puffgeräusches" leicht wahrgenommen werden. Literatur: http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm http://www.schutzstation-wattenmeer.de/wissen/tiere.html http://www.marine-mammals.de Bewertung der Beeinträchtigungen von Meeressäugern Zur Ermittlung geeigneter Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten mit Säugetieren sollen die nachfolgend aufgeführten Forschungsprojekte ausgewertet werden. Laufende und abgeschlossenen Forschungsaktivitäten Erfassung der Dichte und Verteilung von Schweinswalen in der deutschen Nord- und Ostsee (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum) Flächendeckende Flugzeugerfassung von Schweinswalen in der Nord- und Ostsee, geplant sind vier Erfassungen in 2002/2003 Erfassung von Schweinswalen (F+E-Vorhaben, Deutsches Meeresmuseum) Akustische Erfassung von Schweinswalen in weiteren ausgewählten Gebieten der Ostsee mit Hilfe von POD’s Untersuchungen zur Raumnutzung durch Schweinswale mit Hilfe akustischer Verfahren (PODs) (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, Deutsches Meeresmuseum Einsatz von stationären Klickdedektoren in ausgewählten Gebieten von Nord- und Ostsee zur kleinräumigen, kontinuierlichen akustischen Erfassung von Schweinswalen Erfassung von Meeressäugetieren (F+E-Vorhaben, FTZ-Büsum) Flugzeugzählungen in ausgewählten Meeresgebieten von Nord und Ostsee Untersuchungen zum Einfluss akustischer Emissionen von Offshore-Windkraftanlagen auf mariene Säuger (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, Kellermann et al.) Untersuchungen zur räumlichen und zeitlichen Nutzung der deutschen Nordsee durch Seehund und Kegelrobbe im Hinblick auf die Errichtung von Offshore-Windparks (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, Prof. Dr. Adelung) Fische und Rundmäuler (12 Arten in Anhang II) 1101 Acipenser sturio (L., 1758) Stör Kenndaten Der Stör hat einen langen Torpedoförmigen Körperbau. Sein Rücken ist Bräunlich, Seitlich ist er silberschimmernd und der Bauch ist weißlich. Statt mit Schuppen ist die Haut auf Rücken, Seiten und Bauch mit Knochenschildern besetzt. Er hat ein unter- 68 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL ständiges Maul mit Barteln vor dem Oberkiefer. Er ist der größte heimische anadrome Wanderfisch, bei dem die Männchen bis 2 m und die Weibchen sogar bis 6 m lang und über 400 kg schwer werden. Störe können bis zu 100 Jahre alt werden. Sie verbringen den Hauptteil ihres Lebens im Meer. Männchen werden mit 7-9 Jahren und Weibchen mit 8-14 Jahren geschlechtsreif, dann wandern die Fische zum Laichen flussaufwärts. Sie leben am Boden. Beim trägen Schwimmen über den Boden berühren die Bartfäden den Untergrund und spüren die überwiegend tierische Nahrung auf, die mit der vorstülpbaren Mundöffnung eingesaugt wird. Die Nahrung besteht aus Würmern, Weichtieren, Krebsen und kleinen Fischen (http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und http://www.riesadiver1.de/derstr.htm). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Früher gab es ihn großer Anzahl an den europäischen Küsten vom Nordkap durch das Mittelmeer bis ins Schwarze Meer, auch in der Ostsee, im Onega- und Ladogasee war er weit verbreitet. Heute steht der Stör fast in seinem ganzen Verbreitungsgebiet am Rand der Ausrottung. Dieser Wanderfisch steigt nur noch in wenigen mittel- und westeuropäischen Flüssen zum laichen auf. Größere Bestände gibt es nur noch im Schwarzen Meer. Dieser stattliche Fisch ist heute in West- und Mitteleuropa sehr selten geworden ist. Nur in einigen großen Strömen, so in der Elbe, in der Gironde (Westfrankreich) und im Guadalquivir (Süds panien) steigen im Frühjahr noch wenige Störe auf. In der Nord- und Ostsee ist er vereinzelt zu beobachten; v.a. im Bereich zur Nord- und Ostsee entwässernder Flusssysteme. In der Ostsee „besiedelt“ er den größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich der AWZ und der inneren Gewässer (http://www.das-tierlexikon.de/stoere.htm und http://www.riesadiver1.de/derstr.htm). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Der Stör konnte in Bereichen der potenziellen NATURA-2000-Gebiete „SPA Pommersche Bucht“ und „Pommersche Bucht mit Oderbank“ nachgewiesen werden. Lebensraum-/ Standortansprüche Er ist ein Wanderfisch, der zur Laichzeit von Juni bis Juli aus dem Meer in die Flüsse aufsteigt, wo sie über festem Grund und Kiesbänken, in 2 bis 10 m Tiefe, im strömenden Wasser ablaichen. Der Aufstieg aus dem Meer in die Flüsse beginnt jedoch schon in den Monaten April und Mai. Die Jungfische verbleiben 1 bis 2 Jahre im Süßwasser und wandern dann ebenfalls ins Meer ab (http://www.riesadiver1.de/derstr.htm). Erfassungsmethodik Charakterisierung und Erfassung der Fischfauna mittels Untersuchungen mit Schleppnetz und/ oder Baumkurre (zufällige Stationsverteilung oder festes Stationsnetz); begleitend sind Informationen zu Wetter, Tiefe, Salzgehalt, Temperatur, Sauerstoffgehalt und Sedimentcharakteristika (Korngrößenverteilung, organischer Kohlenstoffgehalt) zu ermitteln und festzuhalten (STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 16) Gefährdung und gesetzlicher Schutz Eine nach CMS (Bonner Konvention) zu schützende Art ist der Stör, der im Anhang II der Richtlinie aufgelistet ist. In der FFH-Richtlinie ist der Stör im Anhang II aufgelistet, wobei er hier zusätzlich als prioritäre Art (strengerer Schutz) ausgewiesen ist (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 95 ff). Der Stör gilt in Deutschland als „ausgestorben oder verschollen“ (ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Die Ursachen für sein Verschwinden in Deutschland sind eindeutig. Der Stör wurde Opfer von Flussregulierungen, Gewässerverschmutzungen und Überfischung. Auch die Raubfischerei hat zu ihrer Minimierung beigetragen. Durch den Verbau der Wanderwege wurde die europäische Stör-Population bis auf Restbestände in Frankreich und Spanien vernichtet. Die Hauptursache für die Gefährdung der Fische liegt gegenwärtig nicht in der Nutzung der Bestände durch Fischerei, sondern in der Verschlechterung der Lebensräume z. B. durch Begradigungsmaßnahmen und Uferbefestigungen sowie die Anlage von Staustufen. Bestandsmindernd hat sich auch die Verschlechterung der Wasserqualität durch die zunehmende Umweltverschmutzung ausgewirkt (http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf - 69 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL und http://www.angeltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html sowie http://snb.blinx.de/service/gruenstift/gst12-01/pflanzen_und_tiere_des_jahres.htm und http://www.umwelt-deutschland.de/index.html). pot. Beeinträchtigungen durch WEA Im Zuge der Errichtung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee muss mit einer potenziellen Schädigung und/ oder Vertreibung des Störs durch Sedimentfahnen, Vibration und elektromagnetische Felder gerechnet werden. Während die Sedimentfahnen nur zu einer temporären Beeinträchtigung (Vertreibung) der Fische im Bereich der zu errichtenden WEA während der Bauphase führen könnten, sind erheblichere Auswirkungen auf die Fische durch elektromagnetische Felder in der Nähe der Stromkabel zu erwarten. Diese Annahme wird gestützt durch die Tatsache dass der Stör als anadrome Art elektromagnetische Felder zur Orientierung während seiner Wanderungen nutzt. Ausführlichere Darstellungen sind in der Diskussionsplattform nachzulesen (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 89 ff). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Die generelle Hörfähigkeit von Fischen liegt zwischen 0-130 kHz20. Fische sind im Allgemeinen nur für einen beschränkten Frequenzbereich sensibel. Er liegt zwischen 30 Hz und 3 kHz. Die Erzeugung und die Fähigkeit der Wahrnehmung von Geräuschen ist artspezifisch und kann in Einzelfällen den oben angegebenen Frequenzbereich überschreiten. Die maximale Empfindlichkeit des Hörens liegt beim Hering zwischen 20 Hz und 1.2 kHz; beim Kabeljau in einer sehr viel engeren Bandbreite zwischen 100 und 300 Hz (ANON. 1994). Einige Arten können auch Ultraschall von mehr als 10 kHz wahrnehmen. Viele Fische reagieren auch sehr sensibel und wiederum artspezifisch auf den Infraschall. SAND et al. (1986) stellten die Hypothese auf, dass Fische Informationen aus dem Verteilungsmuster des Infraschalls ziehen, während sie Wanderungen unternehmen. Auf starken Infraschall sollen Fische mit einem Fluchtverhalten reagieren (KNUDSEN et al., 21 1992). Fische reagieren stark auf tiefe Frequenzen unter 50 Hz 22 23 Fische verlassen Bereiche mit Trübungsfahnen Schädigung von Fischlaich durch Bedeckung mit Sedimenten24 Wird bei Fischeiern der Gasaustausch durch die Bedeckung mit Sediment erheblich beeinträchtigt, kommt es zu einer erhöhten Sterblichkeit der Embryonen [BAVECO 1988]. Möglicherweise werden einige Arten durch die Trübungsfahnen abgeschreckt, da sie zum Teil ihre Beuteoptisch wahrnehmen und dieses durch die Trübung erschwert wird [BAVECO 1988]. In der Regel meiden Fische jedoch Gebiete mit extremer Trübung, da der Kiemenapparat durch das feinsuspendierte Material beschädigt werden 25 kann. Sonstiges Literatur: G.-M. Arndt 1999: Der Stör Acipenser sturio L. Vergangenheit und Perspektive im Nordund Ostseeraum (Ausdruck, http://www.sdn-web.de/Mag1999/STOER.pdf) http://www.ens.dk/nyt/Hoeringer/VindHornsRev/BaggrundsMateriale/Rapport_24.pdf http://www.angeltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html vgl. auch DISKUSSIONSPLATTFORM zum UVP-Leitfaden 1103 Alosa fallax (LACEPEDE, 1803) Finte Kenndaten Die Finte ist durchschnittlich 40 cm, maximal bis 55 cm groß und weißt ein Gewicht von maximal bis 2 kg auf. 20 http://www.sky2000.info/n-empf.htm EHRICH 2000 S. 2 22 LOUDEN 1998 nach Danish Institute for Fisheries Research 23 BfN (2000a) S. 12 nach Ices Wgext (1998) 24 BfN (2000a) S. 12 nach Hygum (1993) 25 STERR S. 34 21 - 70 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Sein Körper ist langgestreckt, im Querschnitt fast drehrund und er besitzt einen kegelförmiger Kopf mit vergleichsweise großen Augen Sie hat dunkle Flecken auf der unteren Rückenpartie. Die Oberseite ist dunkel blaugrün bis stahlblau, die Seite gelblich silbern, der Bauch weißlich bis silbern, die Flossen grünlichgrau. Hinter dem oberen Teil des Kiemendeckels hat sie einen schwarzen Fleck und die Brustflossen sind schwärzlich. Die Finten sind Schwarmfische, die sich in den unteren Flußgebieten aufhalten. Zum Laichen wandern die Finten in die Flüsse hinauf. Nahrung: Insekten , Würmer Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Meereslebensräume der Finte liegen neben Hubold im wesentlichen in den Gewässern der Deutschen Bucht. Im größten Teil des deutschen Ostseegebietes einschließlich der AWZ und der inneren Gewässern könne Finten vorkommen. Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Nicht ziehend wurde die Finte im „Sylter Außenriff“, dem „Borkum Riffgrund“; dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ und der „Westlichen Rönnebank“ (potenzielle NATURA-2000Gebiete) im Zuge von Forschungsprojekten beobachtet. Lebensraum-/ Standortansprüche Sie ist eine reine Süßwasserformen; vor allem in Oberitalien. Sie ist in allen europäische Küstengebiete außer nördliches Skandinavien anzutreffen. Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Stör. Gefährdung und gesetzlicher Schutz Die Finte ist eine geschützte Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Sie ist ebenfalls geschützt im Zuge der Bonner Konvention (DISKUSSIONSPLATTFORM 2003, 95 ff). Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (1998) gilt die Finte als „stark gefährdet“ (ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 63). In der RotenListe der Ostsee ist die Finte als „ausgestorben oder verschollen“ eingeschätzt und nach der Roten Liste des Wattenmeeres als „gefährdet“ eigestuft (HEIBGES & HÜPPOP 2000,41 sowie MERCK & NORDHEIM 1996, 85 f). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Diese Fische sind sehr empfindlich gegen Gewässerverschmutzung und dadurch leider selten geworden. pot. Beeinträchtigungen durch WEA Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Siehe hierzu entsprechender Abschnitt Stör sonstiges Literatur: http://www.angeltreff.org/fische/meeresfische/finte/finte.html 1163 Cottus gobio Groppe oder Mühlkoppe Kenndaten Die Groppe, ein kleiner 10-18 cm großer Süsswasserfisch mit spindelartiger/ keulenförmiger Körperform, und wird ca. bis 100 g schwer. Sie hat einen grossen, breiten Kopf, der mit einem Stachel an jeder Seite versehen ist und glatte, schuppenlose Haut. Auffällig sind die weite Mundspalte, der Kiemendeckel mit kräftigem gekrümmten Dorn, die vordere Rückenflosse mit Stachelstrahlen und die große Brustflosse. Der Körper ist meist grau oder hellbraun gefärbt, ist gepanzert und hat eine unregelmässige, dunklere Marmorierung mit vier undeutlichen dunklen Querstreifen. Die Flossen sind überwiegend hellgrau und gefleckt. Männchen unterscheiden sich von den Weibchen durch ihren grösseren Kopf, das breitere Maul und vor allem durch die röhrchenartig verlängerte Genitalpapille. Die Groppen besitzen keine Schwimmblase und sind sehr schlechte Schwimmer. Die zuweilen bis 8 Jahre alt werdenden Fische laichen von März bis Mai. Das Männ- - 71 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL chen gräbt eine Grube unter Felsen, das Weibchen legt bis 250 orangefarbene Eier klumpenweise an der Unterseite der Felsen ab. Das Männchen bewacht die Eier und sorgt durch ständige Flossenbewegung für sauerstoffreiches Wasser. Drei bis vier Wochen später schlüpfen die Jungen aus und zerstreuen sich sofort. Die Groppe sucht am Tag Zuflucht unter Steinen, geht nachts auf Jagd nach Krebstieren, kleinen Fischen und Insektenlarven. Die Nahrung der Koppe besteht vorwiegend aus wirbellosen Kleintieren (Insektenlarven, Bachflohkrebse). Die Koppe wurde früher zu Unrecht - als gefährlicher Brut- und Laichräuber für Forellen angesehen und auch "bekämpft". Die Koppe ist im Gegenteil eine wichtige Beute für größere Forellen (http://www.fischerweb.ch/groppe.htm, http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml) Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Verbreitung: Grossteil Europas Die Koppe kommt in Mitteleuropa hauptsächlich westlich der Elbe bis zu den Pyrenäen vor. Sie fehlt in Irland, Schottland, Norwegen, Süditalien und Süddalmatien. Östlich der Elbe bis Sibirien und in Skandinavien findet sich häufig die sehr ähnliche Ostgroppe oder Sibirische Groppe (http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Speziell in der Ostsee kommt die Groppe in den beiden potenziellen NATURA–2000Gebieten „SPA Pommersche Bucht“ sowie „Pommersche Bucht mit Oderbank“ ständig vor. Lebensraum-/ Standortansprüche Groppen können in Salz- und Süßwasser leben. Sie kommen vor allem in seichten Gebirgs- und Vorgebirgsflüssen und Bächen mit gegliedertem, steinigem Grund vor. Sie bewohnt bevorzugt kleinere, klare und rasch fließende Bäche der Forellenregion. Tagsüber verstecken sie sich unter Steinen, in den Abend- und Nachtstunden werden sie aktiv. Ihr Versteck verlassen sie, wenn sie gestört werden, wobei sie sich dann mit kurzen Sprüngen zur nächsten Deckung bewegen (http://www.fischerweb.ch/groppe.htm, http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.naturparkbarnim.de/html/natur/eg03c2a.shtml). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Stör Gefährdung und gesetzlicher Schutz Bei den Gefährdungsursachen sind an erster Stelle die Gewässerverunreinigung und wasserbauliche Maßnahmen zu nennen. Eine Bedrohung der Groppen-Populationen liegt beispielsweise in der Zerstückelung der Bachoberläufe. Negativ wirken sich zudem Maßnahmen wie der Uferverbau oder der Bau von Wehren aus, da die Groppe sehr empfindlich auf Lebensraumveränderungen reagiert und schon sehr niedrige Hindernisse nicht überwinden kann. In einigen Ländern ist die Groppe durch die Landesfischereiordnung geschützt (Bsp.: Nordrhein-Westfalen: Schutz nach § 1 der Landesfischereiordnung). Nach der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (1998) gilt die Groppe als „stark gefährdet“ http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm und http://www.biostation-gt-bi.de/artenschutz/html/25-groppe.html sowie ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 58). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Die Groppe ist sehr empfindlich gegenüber Verunreinigungen (http://www.murl.nrw.de/sites/fische/steckb/fsb2801.htm). pot. Beeinträchtigungen durch WEA Sie reagiert empfindlich auf Lebensraumveränderungen. Mit der Errichtung von Windparken könnte hier eine Beeinträchtigung der Groppen; evtl. auch eine Vertreibung aus dem jeweiligen Raum erfolgen (so sie in den Plangebieten vorkommen). Gewässerverunreinigungen durch Bau und Betrieb sind zu vermeiden. Siehe hierzu auch entsprechender Abschnitt Stör Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges - 72 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Verbreitung von FFH-Fischarten Bei vielen anadromen Fischarten weiß man nicht, ob sie im offenen Meer bzw. in der AWZ vorkommen. Zur Erfassung von Fluss- und Meerneunauge sind zunächst neue Fangmethoden zu entwickeln. Mögliche Beeinträchtigungen der Fischfauna durch Windenergieanlagen Stör- und Scheuchwirkung durch: 1. elektromagnetische Felder 2. Schalleintrag 3. Sedimentfahnen (baubedingt) 4. Schattenwurf Einflüsse von Offshore-WEA auf die Fischfauna (aus: EHRICH o. J.): 1. Trübungsfahnen und Sedimentveränderungen während der Bauphase Im Vergleich zu den natürlichen und anthropogenen Sedimentaufwirbelungen sind die diesbezüglichen Folgen der Fundamentgründungen von Windkraftanlagen als gering zu betrachten. 2. Biotopveränderung durch Einbringung von Hartsubstraten (Fundamente) Die Fundamente von Windkraftanlagen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Tieren als begehrte Hartsubstrate angenommen und besiedelt. 3. Erhöhter Lärmpegel während des Betriebes der Windräder Es ist bisher nicht möglich zu beurteilen, ob Fische sich durch die Schallemissionen der Anlagen gestört fühlen und eventuell den Nahbereich verlassen. Es ist nicht bekannt, mit welcher Intensität und Frequenz der Lärm und die Vibrationen ins Wasser übertragen werden. 4. Magnetische und elektrische Felder über den Stromkabeln Eine mögliche Beeinträchtigung der Gesundheit bzw. der Fortpflanzungsfähigkeit von Meereslebewesen, die sich in der Nähe des Kabels aufhalten, konnte aus wissenschaftlicher Sicht nicht bestätigt werden. Eine Auswirkung auf das Orientierungsverhalten adulter (erwachsener) Exemplare von Arten, die elektrische oder magnetische Felder zur Orientierung nutzen (wie Aale, Haie, Lachse), wird nur kurzfristig sein, denn die Fische greifen auf unterschiedliche Umweltparameter zurück, die im Zusammenspiel für die Orientierungsleistungen verantwortlich sind (KULLNICK und MARHOLD (1999). Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die im oder auf dem Boden liegenden Kabel keinen Einfluss auf die Larvendrift haben. 5. Erwärmung des Bodens und des Wassers in unmittelbarer Nähe des Kabels Da die Kabel der Windparks in ca. 3m Tiefe verlegt werden, tritt keine Erwärmung des Bodenwassers in unmittelbarer Umgebung der Kabel eines Windparks auf, die einen Einfluss auf die Fischfauna haben könnte. Voraussichtliche Veränderungen der Fischfauna im Bereich des Windparkgebietes: Bezogen auf die gesamte Nord- oder Ostsee wird durch die Einrichtung vieler Windparks keine Änderung im Artenreichtum zu erwarten sein. Falls die Anzahl und Größe der in der AWZ geplanten Windparks, auf die anderen Nord- und Ostsee Anliegernationen übertragen werden, dann erreichen die für die Fischerei teilweise oder ganz geschlossenen Gebiete eine Größe, die einen nachweisbaren positiven Effekt auf die Rekrutierung haben müsste (EHRICH o.J.). - 73 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben Erfassung Fische (F+E-Vorhaben, BFA Fischerei) Auswertung von Fangstatistiken für FFH-Anhang II-Fischarten; Beschreibung der Fischfauna in ökologisch wertvollen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee Abgrenzung von pSCI für die Finte (F+E-Vorhaben, Uni Oldenburg) Anwendung von Computermodellen zur Auswertung diffuser Datensätze Ökologische besonders wertvolle Meeresgebiete (BfN-Ab-grenzung) Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Bereich der AWZ Flächen abgegrenzt, die derzeit ohne Schutzstatus sind, für die aber ein besonderer naturschutzfachlicher Wert u.a. aufgrund des Vorkommens von Lebensraumtypen gem. Anhang I FFH-RL und/oder Arten gem. Anhang II FFH-RL vermutet wird. Die Abgrenzung dieser Fläche wird mit deren besonders wichtigen ökologischen Vernetzungs- oder Trittsteinfunktionen auf Grund der Benthosgemeinschaften bzw. ihrer Bedeutung als Lebensraum für marine Säuger begründet. Das BfN nimmt an, dass dieses Gebiet möglicherweise nach weiterer naturschutzfachlicher und –rechtlicher Prüfung in das Netz NATURA 2000 integriert werden muss. Vogelschutz Bestehende IBA Gebiete (Hauptkriterium: Vogelvorkommen internationaler Bedeutung, d.h. > 1% der Gesamtpopulation) Für die Abgrenzung von marinen IBA haben SKOV et al. (1995) die Kriterien auf marine Bedingungen angepasst und präzisiert. Sie empfehlen, das 1%-Kriterium künftig auf eine Fläche von 3000 km² anzuwenden. Das heißt, dass ein Gebiet als IBA benannt werden soll, wenn sich 1% einer biogeografischen Population oder eines „Flyways“ auf einer Fläche von bis zu 3000 km² befinden (oder 2% auf bis zu 6000 km² usw.). Eine ausführliche Darlegung der Methodik findet sich in SKOV et al. (2000). Nordsee: BA Gebiet „Östliche Deutsche Bucht mit Helgoland“ 800.000 ha DE291 Das grenzüberschreitende Gebiet reicht von der Elbmündung bis nördlich von Esbjerg. Das IBA umfasst gem. des Vorschlags von SKOV et al. (1995) eine Gesamtfläche von 12.800 km², wovon 8400 km² auf den deutschen Kontinentalschelf entfallen, der Rest auf den dänischen Kontinentalschelf. Die westliche Grenze liegt im Bereich von Sylt etwa - 74 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL 65 km westlich der Insel (vgl. Abbildung 6, S.1-26). Die Abgrenzung des IBA ist aufgrund der bei Abfassung des Vorschlags lückigen Datenlage als ungenau und vorläufig zu bezeichnen. SKOV et al. (1995) empfehlen, die angegebenen Grenzen als Richtlinien anzusehen, die vor der Ausweisung von Schutzgebieten durch weitere Forschungsarbeiten zu verifizieren sind. Neuere Angaben weisen darauf hin, dass sich die schutzwürdigen Bestände einiger Arten deutlich weiter nach Westen über die IBA-Grenze hinaus ausdehnen. Im IBA-2000 Verzeichnis (HEATH & EVANS 2000) ist der dänische Teil des IBA Östliche Deutsche Bucht bereits erheblich vergrößert worden und umfasst jetzt 11.500 km² allein in den dänischen Gewässern. Eine neue Karte wird bei HEATH & EVANS (2000) jedoch nicht angegeben, nach den schriftlichen Angaben reicht das IBA von 1 m bis 40 m Wassertiefe. Der deutsche Teil des IBA Östliche Deutsche Bucht bezieht sich jedoch unverändert auf die ursprüngliche Abgrenzung von SKOV et al. (1995) und wird wohl auch in diesen Grenzen als deutscher IBA Vorschlag benannt (SUDFELD et al. im Druck). Ausschlaggebend für die Benennung als IBA sind international bedeutende Vorkommen von 7 Vogelarten mit einem Gesamtbestand von 245.000 Exemplaren: Pracht- und Sterntaucher 24.000 Rothalstaucher 1.850 Trauerente 190.000 Zwergmöwe 2.900 Sturmmöwe 21.500 Brandseeschwalbe 6.700. Die einzelnen Arten verteilen sich jedoch nicht gleichmäßig auf alle Bereiche des IBA. Während die Seetaucher großflächig im IBA verbreitet sind, konzentrieren sich die anderen Arten meist in Teilbereichen des IBA. Knapp 80 % der Vogelindividuen entfallen auf die Trauerente, deren Vorkommen auf den küstennahen Bereich beschränkt ist. Das Vorkommen des Rothalstauchers konzentriert sich vor der dänischen Küste, das der Brandseeschwalbe liegt im Elbemündungsgebiet, wo sich große Brutkolonien befinden. Legt man für das IBA Östliche Deutsche Bucht das Kriterium zugrunde, dass sich 1 % einer Population auf 3000 km² Seegebiet konzentrieren müssen (SKOV et al. 2000), so wird das IBA-Kriterium für die Sturmmöwe nicht für das Gesamtgebiet erreicht, auch wenn die Gesamtzahl der Sturmmöwen in dem Gebiet recht hoch ist. Eine internationale Bedeutung für diese Art besteht nach SKOV et al. (1995) nur für den Bereich der Amrum Bank. Für die Zwergmöwe lagen aus dem Bereich westlich der Insel Sylt bislang nur Einzelbeobachtungen vor (CAMPHYSEN 2000). Die im Rahmen der vorliegenden Studie durchgeführten Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieser Bereich auch für diese Art von Bedeutung ist, - 75 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL jedoch mit deutlicher Betonung der küstennahen Bereiche. Für die Beurteilung des Konfliktpotenzials mit dem geplanten Windpark und insbesondere die westliche Abgrenzung des IBA sind demnach in erster Linie die Vorkommen der beiden Seetaucherarten (Stern- und Prachttaucher) bestimmend, wobei die Zwergmöwe aufgrund neuerer Erkenntnisse mit in die Betrachtung einbezogen werden muss (aus: UVS Butendieck 2002). Vorschlag für Erhaltungsziele: Ziel ist die Sicherung der Funktion des Gebietes als Nahrungs-, Mauser- und Überwinterungshabitat für Seevögel, insbesondere für fischfressende Arten wie See- und Lappentaucherarten, Zwergmöwen und Seeschwalben. Hierbei kommt der Sicherung der Nahrungsressourcen (Fischreichtum) und einer ausreichenden Störungsarmut sowie dem Erhalt der funktionsökologischern Vernetzung mit den weiteren Teillebensräumen der Arten (z.B. Brutgebiete) eine besondere Bedeutung zu (aus: UVS Butendieck 2002). Ostsee: IBA-Gebiet DE040 „Pommersche Bucht“ 333.425 ha Site Description An open, shallow bay with mainly sand and gravel sediments rich in benthic fauna, lying offshore from Vorpommern (Germany) and Poland. The IBA comprises only the German part of the bay. Sea/marine area Open Sea Sea inlets and coastal features Birds The site is a wintering area for approximately 1.25 million seaducks, one of the largest concentrations in Europe. Species Season Year Min Max Data/Quality Criteria Red-necked Grebe (Podiceps grisegena) Horned Grebe (Podiceps auritus) Long-tailed Duck (Clangula hyemalis) Black Scoter (Melanitta nigra) Trauerente White-winged Scoter winter 1993 425 0 unset A4i, B1i, C3 winter 1993 570 0 unset A4i, B1i, C2 winter 1993 273020 0 unset winter 1993 31099 0 unset A4i, A4iii, B1i, C3 A4i, A4iii, B1i, C3 winter 1993 121451 0 unset - 76 - A4iii, B1i, C3 ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL (Melanitta fusca) Samtente Red-breasted Merganser(Mergus serrator) winter 1993 1807 0 unset B1i, C3 nach: BirdLife international: IBA Factsheet – Germany (http://www.birdlife.net/sites/) - 77 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Geschützte Vogelarten Vogelarten in der AWZ mit mehr als 1%-Anteil (nicht abschließend): Sterntaucher Prachttaucher Rothalstaucher Haubentaucher Ohrentaucher Trauerente Eisente Samtente Mittelsäger Zwergmöwe Sturmmöwe Brandseeschwalbe Gryllteiste (nach E-mail Garthe) Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie Nicht abschließende Liste von Vogelarten in der AWZ (Brut-, Zugvogel oder Nahrungsgast) nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie V-RL Art Natura 2000 Code Wissenschaftlicher Name 1 Sterntaucher A 001 Gavia stellata 2 Prachftaucher A 002 Gavia arctica 3 Eistaucher A 003 Gavia immer 4 Ohrentaucher A 007 Podiceps auritus 112 Brandseeschwalbe A 191 Sterna sandvicensis 114 Flussseeschwalbe A 193 Sterna hirundo 115 Küstenseeschwalbe A 194 Sterna paradisaea 12 Sturmschwalbe A 012 Hydrobates pelagicus 13 Wellenläufer A 013 Oceanodroma leucorhoa 27 Schwarzstorch A 030 Ciconia niqra 28 Weißstorch A 031 Ciconia ciconia 32 Zwergschwan A 032 Cygnus bewickii - 78 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL 33 Singschwan A 038 Cygnus cygnus 35 Zwerggans A 042 Anser erythropus 36 Nonnengans A 045 Branta leucopsis 37 Rothalsgans A 396 Branta ruficollis 42 Wespenbussard A 072 Pernis apivorus 44 Schwarzmilan A 073 Milvus migrans 45 Rotmilan A 074 Milvus milvus 46 Seeadler A 075 Haliaeetus albicilla 52 Rohrweihe A 081 Circus aeruginosus 53 Kornweihe A 082 Circus cyaneus 55 Wiesenweihe A 084 Circus pygargus 60 Schreiadler A 089 Aquila pomarina 67 Fischadler A 094 Pandion haliaetus 69 Merlin A 098 Falco columbarius 72 Wanderfalke A 103 Faico peregrius 90 Kranich A 127 Grus grus 95 Säbelschnäbler A 132 Recurvirostra avosetta 99 Mornellregenpfeifer A 139 Charadrius morinellus 100 Goldregenpfeifer A 140 Pluvialis apricaria 102 Kampfläufer A 151 Philomachus pugnax 105 Bruchwasserläufer A 166 Trinaa alareola 106 Odinshühnchen A 170 Phalaropus lobatus 107 Schwarzkopfmöwe A 176 Larus melanocephalus 110 Lachseeschwalbe A 189 Sterna nilotica 111 Raubseeschwalbe A 190 Sterna caspia 116 Zwergseeschwalbe A 195 Sterna albifrons 118 Trauerseeschwalbe A 197 Chlidonias niger 129 Sumpfohreule A 222 Asio flammeus 131 Ziegenmelker A 224 Caprimulgus europaeus ? Zwergsäger A 068 Mergus albellus Bezüglich der Vögel, die in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind und in der AWZ als Durchzügler vorkommen, bestehen derzeit große Wissenslücken über die Zugrouten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Anhang I-Vogelarten in der AWZ vorkommen. - 79 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Arten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG A 002 Gavia arctica Prachttaucher Kenndaten Seine Körperlänge beträgt rund 60 cm. Im Brutkleid ist er leicht am aschgrauen Oberkopf von den anderen Seetauchern zu unterscheiden. Im Winterkleid ist die Unterscheidung nicht so einfach, auch dann bleibt der Oberkopf heller als der schwarzgraue Rücken. Der Schnabel ist etwas schwächer und die Körperlänge etwas bis deutlich geringer als beim Eistaucher. Ihr Schnabel ist ungemein scharfrandig Er bleibt bei der Jagd bis zu zwei Minuten unter Wasser und dabei über 100 Meter weit tauchen. Prachttaucher liegen leicht wie Enten auf dem Wasser, tauchen aber meist tiefer ein. Wenn sie sich bedroht fühlen, so machen sie sich durch Auspressen der Luft aus dem Gefieder so schwer, dass nur noch Kopf und Nacken aus dem Wasser ragen. Im Flug strecken sie wie alle Taucher den Hals starr nach vorn und die Füße nach hinten. Sie sind ausdauernde Flieger, auch wenn sie nur nach einem längeren Anlauf aus dem Wasser starten können. Er setzt beim Landen auf dem Wasser mit nach hinten gestreckten Beinen und auf der Brust auf und kann bei der Landung übergangslos wie ein Pfeil in die Tiefe schießen. Prachttaucher greifen auch Fische an, die sie nicht ganz verschlingen können und reißen ihnen Fleischstücke aus dem Körper. Als Beikost nimmt er Wasserinsekten, Schnecken, Würmer und Krebse. Auch soll er manchmal die Küken anderer Seevögel angreifen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Ein größeres Überwinterungsgebiet des Prachttauchers liegt in der Deutschen Bucht. Entlang der 20-m Tiefenlinie nördlich von Helgoland konnte für die Nordsee ebenfalls ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell meiden Seetaucher den Bereich von Schifffahrtswegen. Hauptüberwinterungsgebiete sind die Ostsee, das Schwarze und das Mittelmeer. Einige Vögel überwintern regelmäßig auf den großen Voralpenseen. In der Deutschen Bucht kommen die Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen Anfang Oktober und Anfang Mai auf (Bestandsmaxima: Dezember – Februar) vor. Vereinzelt können Prachttaucher bereits ab Mitte Juli auftreten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Der Prachttaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000Gebieten Deutschlands. Die einzigen Ausnahmen sind die „Doggerbank“ und die „Westliche Rönnebank“. Lebensraum-/ Standortansprüche Zur Brutzeit sucht der Prachttaucher meist große, tiefe, klare und fischreiche Seen auf. In Meeresnähe begnügt er sich auch mit kleineren Seen und jagt dann im Meer. Öfters befischt ein Paar mehrere kleine Seen. Als Zugvogel folgt er den Flüssen und überwintert meist in Küstennähe auf dem Wasser (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Grundlegende Erfassung der großräumigen Verteilung und Dichte des Vogelaufkommens sowie des Verhaltens der Vögel (Fluggewohnheiten, Störungsempfindlichkeit) zur Überprüfung der Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und/oder Mausergebiet. Erfassung der Nahrungsgäste, Mauser- und Rastbestände mittels SchiffstransektUntersuchungen (Position und Uhrzeit sind zu jeder Beobachtung mittels Hand-GPS (je Beobachter ein Gerät) als Wegpunkt zu speichern). Es sollten 2-3 Untersuchungseinheiten pro Monat erfolgen (empfohlener Transektabstand 3 km, ein Abstand von 1,5 km ist nicht zu unterschreiten; Gefahr von Vertreibungseffekten bei störungsempfindlichen Arten; Transektbreite: bei guten Witterungsverhältnissen beidseitige Beobachtungen von jeweils 300 m möglich bei einer Fahrtgeschwindigkeit zwischen 7 und 16 kn). Flugzeugtransekt-Untersuchungen werden als Ergänzung zu den Schiffstransekt-Untersuchungen empfohlen (STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 18). Gefährdung und gesetz- Prachttaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei - 80 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL licher Schutz das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Prachttaucher verstricken sich gelegentlich in Fischernetzen und gehen zugrunde. „Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber herannahenden Schiffen und fliegen bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Butendiek, 45). Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung von 2 km zu einem sich nähernden Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Beeinträchtigungen rastender Prachttaucher sind hier nicht auszuschließen. pot. Beeinträchtigungen durch WEA Prachttaucher haben eine schlechte Manövrierfähigkeit, wodurch sie Windenergieanlagen kaum ausweichen können. Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und weisen Fluchdistanzen von mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜPPOP2002, BfN 2000). Prachttaucher sind relativ eng an bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie nur schlecht in andere Gebiete ausweichen können. Prachttaucher gelten als besonders empfindlich gegenüber Offshore-Windparks (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 001 Gavia stellata Sterntaucher Kenndaten Der Sterntaucher ist der kleinste aus der Familie der Seetaucher, etwas größer als eine Ente. Die Länge des Männchens beträgt um die 66 cm, die des Weibchens um 60 cm bei einer Spannweite über 1 Meter. Im Brutkleid ist er unverwechselbar durch das rostrote Halsgefieder, im Winter bilden der mit hellen Sternpunkten übersäte Rücken und der etwas nach oben gerichtete Schnabel sichere Kennzeichen. Die Vögel fliegen mühelos und ohne Anlauf vom Wasser auf. Als einzige Seetaucher können sie auch vom Land aus sicher starten. Sie gehen außer zum Brüten nie freiwillig an Land. Sterntaucher ziehen teils einzeln, teils in lockeren Gesellschaften. Die Nahrung wird unter Wasser erbeutet und besteht hauptsächlich aus Fischen, dazu kommen Krebse, Schnecken und Wasserinsekten, vor allem Libellenlarven. Kleinere Beutetiere werden unter Wasser tot gequetscht und verschluckt, mit größeren taucht der Vogel auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Ein größeres Überwinterungsgebiet des Sterntauchers liegt in der Deutschen Bucht. Entlang der 20-m Tiefenlinie nördlich von Helgoland konnte für die Nordsee ebenfalls ein Verbreitungsschwerpunkt in den Wintermonaten nachgewiesen werden. Generell meiden Seetaucher den Bereich von Schifffahrtswegen. In der Deutschen Bucht kommen die Seetaucher im küstennahen Bereich zwischen Anfang Oktober und Anfang Mai auf (Bestandsmaxima: Dezember – Februar) vor (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54 ff). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Der Sterntaucher überwintert in fast allen potenziellen marinen NATURA-2000Gebieten Deutschlands; Ausnahme bildet die „Doggerbank“ und die „Westliche Rönnebank“. - 81 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Lebensraum-/ Standortansprüche Zur Brutzeit lebt der Sterntaucher an ruhigen, nicht unbedingt großen Seen, meist in Küstennähe. Er erscheint im Mai oder Anfang Juni auf seinem Brutgewässer, dem er lebenslang treu bleibt. Der Wegzug im Herbst erfolgt mit der ersten Eisdecke auf dem Brutsee, im hohen Norden manchmal schon im August. Die Taucher fliegen auf dem Zug hoch und schnell und immer nachts. Sie rasten auf Flüssen, Strömen und Binnenseen, vor allem aber in Meeresbuchten oder zwischen Inseln, wo der Wellengang geringer ist. Ziehende Sterntaucher erscheinen ab Oktober, hauptsächlich aber im November an den Küsten der Ost- und Nordsee, viele ziehen weiter bis in den Atlantik. Einzelne überwintern auch im Mittelmeer, viele, die aus östlichen Brutgebieten kommen, im Schwarzen Meer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Sterntaucher sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC), wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen „Seetaucher sind hoch empfindlich gegenüber herannahenden Schiffen und fliegen bereits mehrere hundert Meter vorher auf (Camphuysen & Leopold 1994, Camphuysen et al. 1999; Mitschke at al. 2001)“ (it. nach: Fachgutachten Rastvögel/UVS Butendiek, 45). Es kommt häufiger vor, dass sie sich in Fischernetzen verstricken und dann verenden. pot. Beeinträchtigungen durch WEA Sterntaucher haben eine schlechte Manövrierfähigkeit, wodurch sie Windenergieanlagen kaum ausweichen können. Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und weisen Fluchdistanzen von mehreren Kilometern auf (GARTHE & HÜPPOP 2002 und MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54). Seetaucher fliegen oft bereits bei einer Entfernung von 2 km zu einem sich nähernden Schiff auf (BIOCONSULT 2002, 1-98). Hier ist eine Beeinträchtigung der (rastenden) Sterntaucher während des Baus und Betriebs der WEA zu erwarten. Sterntaucher sind relativ eng an bestimmte Habitatstrukturen gebunden, so dass sie nur schlecht in andere Gebiete ausweichen können. Gegenüber Offshore-Windparks gelten Sterntaucher als besonders empfindlich (GARTHE & HÜPPOP 2002 und (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 54). Auch Störungen der Seetaucher durch Lärmemissionen während der Bauphase der Offshore-Windparks sind nicht auszuschließen (BIOCONSULT 2002, 1-98). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 24.000 Pracht- und Sterntaucher vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 1200 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 007 Podiceps auritus Ohrentaucher Kenndaten Der Ohrentaucher ist größer als der Schwarzhalstaucher mit einer Länge um 33 cm. Im Brutkleid am rostfarbenen Hals, dem schwarzen Backenbart und den rostroten Federohren leicht zu erkennen. Im Winter ist er unscheinbar grau und weiß. Vom Schwarzhalstaucher am sichersten an Form und Farbe des Schnabels zu erkennen: er ist gerade, kräftig und schwärzlichgrau mit gelbroter Spitze. Die Stimme ist trillernd bis gackernd. Außerhalb der Brutzeit stumm. Als Nahrung nimmt er Wasserinsekten, Flohkrebse, Fischchen, dazu Wasserpflanzen und deren Samen in so großen Anteilen, dass man nicht von pflanzlicher Beikost, sondern von einer gemischten Ernährung sprechen kann, zu sich (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Überwinterungsgebiete liegen über 1000 km südlich des Brutgebietes in Westund Südeuropa; nur im wintermilden England berühren sich Sommer- und Winterherberge. Im Winter kommen sie meist auf Strömen und an der Meeresküste, nicht selten - 82 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL in Hafenbecken vor. Einzelne Tiere überwintern auch auf den deutschen und Schweizer Alpenseen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Der Ohrentaucher überwintert in der deutschen Nord- und Ostsee in der „Pommerschen Bucht mit Oderbank“ sowie im „SPA Pommerschen Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Im Sommer findet man Ohrentaucher auf krautreichen Süßwasserseen in der nordischen Nadelwaldzone, auch auf Island und in Nordamerika kommen sie vor. Manchmal während der Brutzeit sind sie auch an langsam fließenden Strömen, selten aber auf dem offenen Wasser, sondern mehr in der Ufervegetation zu finden (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html.). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands wird der Ohrentaucher als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion klassifiziert“. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe Kenndaten Sie rudert, schwebt und rüttelt fast pausenlos über dem Wasser. Flussseeschwalben haben einen steil nach unten gerichteten roten Schnabel mit Spitze, hochrote Füsse und im Winterkleid einen schwarzem Schnabel mit heller Stirn. Im Jugendkleid tragen die grauen Federn. Ihr Flug wirkt schwerelos. Sie sitzt mit eingezogenem Kopf und über dem Schwanz gekreuzten Flügeln, schwimmt schlecht, ruht aber gelegentlich, vor allem in den heißesten Stunden, auf dem Wasser. Reckt beim Starten und Landen elegant die langen Schwingen in die Höhe. Stimme kreischend "kriää" und "kirri...kirri" sowie keckernde Laute. Länge 35 cm, Spannweite um 80 cm. Flussseeschwalben sind Stoßtaucher, die die Beute im Rüttelflug anpeilen und dann senkrecht ins Wasser stoßen. So erbeuten sie kleine Fische, Kaulquappen, junge Frösche, Wasserinsekten und Blutegel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Generell lässt sich feststellen, dass die Flussseeschwalbe, genau wie die Küstenseeschwalbe, vorwiegend in Gebieten mit einer Wassertiefe von maximal 20 m vorkommt. Jedoch kommen sie in der Nordsee während der Nachbrutzeit auch südlich von Helgoland vor. Die Flussseeschwalbe tritt vorwiegend im küstennahen Bereich auf (Ende April bis Ende September) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35 ff). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Flusseeschwalbe ist ein Durchzügler. Sie kommt in folgenden potentiellen NATURA-2000-Gebieten vor: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Die Flussseeschwalbe ist sehr anpassungsfähig. Ihr Idealbiotop sind Flüsse mit weiten flachen Betten, klarem fischreichem Wasser und vegetationslosen Kies- oder Sandinseln. Sie kommt aber auch an der Meeresküste vor. Heute ist sie im Binnen- - 83 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL land bis auf geringe Reste ausgerottet. Flussseeschwalben sind Fernzieher, die im August in kleinen Gesellschaften südwärts ziehen und meist an tropischen Küsten überwintern. Ende April kehren sie in ihre mitteleuropäischen Brutgebiete zurück (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Bei ziehenden Vögeln ist die Erfassung des Vogelzugs und Vogelbewegungen anhand von Radaruntersuchungen anzuraten. Die Untersuchungsfrequenz sollte mindestens 1 Tag/Monat, in den Hauptzugzeiten 7 Tage/Monat (Untersuchungstage = volle 24 Stunden) umfassen. Im Jahresverlauf ist von einer Mindestanzahl von 50 Untersuchungstagen auszugehen. Überwachungsradar Radargerät mit horizontal drehender Antenne zur Feststellung der Flugrichtung und intensität mit einer Leistung (nominal peak power output) von mindestens 25 kW. Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel von 25° x 1,2° und einer Sendefrequenz von etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (range) sollte 1,5 nm oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch 0,75 nm). Höhenradar [Überwachungen mit dem Höhenradar werden für die Basisaufnahme empfohlen. In der Bau- und Betriebsphase ist die Überwachung mit dem Höhenradar erforderlich.] Radargerät mit vertikal drehender Antenne zur Analyse der Flugintensität in verschiedenen Flughöhen mit einer Leistung (nominal peak power output) von mindestens 10 kW. Bewährt haben sich Antennen mit einem Öffnungswinkel von 25° x 1,2° und einer Sendefrequenz von etwa 9,4 GHz. Bevorzugter Arbeitsbereich (range) sollte 1,5 nm oder 3 nm sein (bei besonderem Bedarf – z.B. bei niedrig fliegenden Vögeln auch 0,75 nm). Die Messungen sollten vorzugsweise von unbeweglichen Standorten aus durchgeführt werden, ansonsten von Schiffen. Zur Bestimmung des Artenspektrums der mit Radar erfassten Vögel sind parallel tagsüber Sichtbeobachtungen durchzuführen und nachts die Flugrufe zu registrieren. Dies kann stichprobenartig in Blöcke von jeweils 2 X 15 Min pro Stunde erfolgen (STANDARDUNTERSUCHUNGSKONZEPT 2001, 19 f). Gefährdung und gesetzlicher Schutz Flusseeschwalben fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt. Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Flussseeschwalben sind nicht ganz unempfindlich gegenüber Offshore-Windparks. Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten Manövrierfähigkeit gut ausweichen, allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken. (GARTHE & HÜPPOP 2002) Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor. MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP geben für die nordwesteuropäische Population (Flussseeschwalbe) einen RamsarWert von 6.000 Exemplaren an (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 194 Sterna paradisaea Küstenseeschwalbe - 84 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Kenndaten Der Schnabel ist bei der Küstenseeschwalbe während der Brutzeit durchgehend rot, allenfalls mit einem kleinen schwarzen Fleck an der Spitze; im Winter ist der Schnabel schwarz, und manchmal auch noch im Frühjahr zur Zeit der Umfärbung. Die Küstenseeschwalbe ist besonders kurzbeinig und ihre Brust hellgrau überflogen, ihre Wangen wirken auffallend weiß. Die Flügelspitzen (äußere Handschwingen) wirken bei der Küstenseeschwalbe, von unten gesehen, eher grau mit dunklerem Außenrand. Stirn und Oberkopf der Küstenseeschwalbe sind im Winterkleid weiß. Die Stimme der Küstenseeschwalbe klingt schrill "kiraaa", wenn sie ihre Brut verteidigt. Sie verbringt mehr Zeit bei Tageslicht als jedes andere Tier der Welt: Sie lebt etwa 8 Monate des Jahres unter der Mitternachtssonne. Als Meeresvogel ist die Küstenseeschwalbe ein besonders geschickter und erfolgreicher Stoßtaucher. Sie erbeutet Fischchen, Wasserinsekten, Krebse; in ihren Winterquartieren auf der Sudhalbkugel lebt sie fast ausschließlich vom Krill, den als Plankton im Wasser treibenden Kleinkrebsen, von denen sich auch manche Walarten ernähren (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Küstenseeschwalbe kommt, genau wie die Flussseeschwalbe, vorwiegend in Gebieten mit einer Wassertiefe von maximal 20 m vor. Jedoch sind sie in der Nordsee während der Nachbrutzeit auch südlich von Helgoland anzutreffen. Die Küstenseeschwalbe tritt vorwiegend im küstennahen Bereich auf (Ende April bis Ende September) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 35 ff). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Küstenseeschwalbe nutzt auf ihrem Durchzug folgende potentiellen NATURA2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Im Schärengürtel der Ostsee brüten sie auf den äußersten, der Brandung ausgesetzten Klippen. Im Norden brütet die Küstenseeschwalbe auf flachen Felseninseln, in den Kiesbetten der Küste, in Sanddünen, Strandwiesen, küstennaher Flechtentundra und an ähnlichen Orten. Vereinzelt findet man sie auch im Binnenland an Flüssen und Seen. Außerhalb der Brutzeit ist die Küstenseeschwalbe ein Meeresvogel. Unter den Zugvögeln legt sie die längsten Wanderwege zurück. Die Vögel folgen den Küsten, überfliegen aber auch den Atlantik und überwintern schließlich in der Treibeiszone der Antarktis. Sie legen auf diesem Fernzug Strecken von etwa 18.000 km zurück (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Küstenseeschwalben fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt. Nach der Roten Liste der Brutvögel des deutschen Wattenmeers gelten sie als stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Küstenseeschwalben sind nicht besonders empfindlich gegenüber OffshoreWindparks. Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten Manövrierfähigkeit gut ausweichen und optisch wahrnehmen (tagsüber jagendS), allerdings fliegen sie ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate haben, können sich Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Seeschwalben zeigen wenig Scheu gegenüber herannahenden Schiffen o.ä. (BIOCONSULT 2002, 1100). Ähnliches könnte über ihr Verhalten gegenüber den WEA angenommen werden, so dass eine Scheuchwirkung nahezu ausgeschlossen werden kann. Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 6.200 Fluss- und Küstenseeschwalben vor (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). - 85 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Sonstiges A 191 Sterna sandvicensis Brandseeschwalbe Kenndaten Sie ist die größte heute noch an der Nordsee brütenden Seeschwalbe. Sie werden 41 cm lang und haben eine Spannweite von 110 cm. Im Nacken haben sie eine struppige Federhaube. Ihr lang, schlank Schnabel ist schwarz Schnabel mit einer weißen Spitze. Im Flug wirken Brandseeschwalben fast weiß. Sie sind treffsichere Stoßtaucher, die auch in die rollende Brandung stoßen und wenn nötig völlig untertauchen. Hauptnahrung sind kleine Fische. Als Beikost ernähren sie sich von Krebsen, Schnecken, Würmern sowie an Land erbeuteten Heuschrecken und Käfern. Sogar von ausgeplünderten Kleinvogelnestern wird berichtet. Brandseeschwalben sind strenge Koloniebrüter. Sie haben einen weißen Körper mit schmalen grauen Schwingen sowie einen zerzausten schwarzen Federschopf am Hinterkopf und einen markant krächzenden Ruf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte „Die Einzugsgebiete der einzelne Brutkolonien der Brandseeschwalbe“ in der deutschen Nordsee „sind recht gut voneinander unterscheidbar. (...) Vögel der ostfriesischen Inseln Juist und Wangerooge halten sich in der Umgebung ihrer Kolonien bis an sie 20 m Tiefenlinie am Südrand des Seeschifffahrtsweges auf,. Brutvögel von Nigehörn und Trischen nutzen die küstennahe Deutsche Bucht bis nach Helgoland. Vögel der Brutkolonie auf Norderoog finden ihre Nahrung vor allem vor Amrum und wohl auch südwestlich in Gewässern mit Tiefen zwischen 15 und 20 m bis vor Helgoland. Dabei ist in den Gewässern um Helgoland eine Trennung zwischen Brutvögeln der Nordseeküste und auf Helgoland übersommernden Nichtbrütern (im Mittel rund 300 Exemplare) nicht möglich. Während der Jungenaufzucht vergrößert sich der Verbreitungsraum/Aktionsraum aufgrund erhöhter Nahrungssuche.“ Brandseeschwalben meiden flache Gewässer als Nahrungshabitate (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 42 ff). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Auf ihrem Durchzug nutzt die Brandseeschwalbe folgende potentiellen NATURA2000-Gebiete: „Sylter Außenriff“, „Borkum Riffgrund“, „SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Die Brandseeschwalbe bewohnt alle Erdteile und verschiedene Klimagürtel von den Tropen bis in die kühlen Zonen ( z.B. Schweden ), aber ihr Lebensraum ist wie der anderer Seeschwalben in hohem Maß in kleinste Inseln zersplittert. In den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts brüteten an der deutschen Nordseeküste noch 6.000 bis 7.000 Paare in mehreren Kolonien, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Die Brandseeschwalbe bevorzugt fischreiche Meeresküsten mit klarem, flachem Wasser und vegetationslosen Inseln und Sandbänken. Sie bildet im Wattenmeer nur wenige, dafür aber oft große Kolonien mit 1000-8000 Brutpaaren. Pro Quadratmeter können 10 – 12 Paare leben! (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Brandseeschwalben sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC), wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist. Sie fallen unter die Bonner Konvention und sind nach FFH-RL geschützt. Sie sind nach der Roten Liste der Brutvögel des Wattenmeers stark gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Nur völlig ungestörte Brutplätze auf Vogelinseln werden von den Vögeln akzeptiert. Eine einzige Störung während der Koloniegründung kann reichen, um die ganze Kolonie zu vertreiben. (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html) pot. Beeinträchtigungen durch WEA Brandseeschwalben sind nicht ganz unempfindlich gegenüber Offshore-Windparks. Sie können den Anlagen aufgrund ihrer sehr guten Manövrierfähigkeit gut ausweih ll di fli i h tä di h D i i h h Alt lüb l b - 86 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL chen, allerdings fliegen sie auch ständig herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate haben und die biogeographische Population relativ klein ist, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 2.400 Brandseeschwalben vor. Nach MISCHKE, GARTHE UND HÜPPOP wäre ein Schwellenwert von 1.500 Exemplaren der nordwesteuropäischen Population als Kriterium (für Bestände von internationaler Bedeutung) anzusehen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG sind A 064 Clangula hyemalis Eisente Kenndaten Die unscheinbare Ente wird durch einen verwaschenen dunklen Wangenfleck auf hellerem Grund gekennzeichnet. Daneben kommen recht verschieden gezeichnete Übergangs- und Jugendkleider vor. Die Flügel aller Kleider sind einfarbig dunkel. Sie schwimmt mit tief im Wasser liegendem Vorderkörper und in der Erregung hochgehobenen Schwanzspießen. Eisenten können ohne Anlauf vom Wasser abheben. Sie fliegen meist niedrig und mit sehr schnellem Flügelschlag bei einer Geschwindigkeit um 100 km/h und sind im Flug recht ruflustig. Sie setzen mit der Brust und zurückgestreckten Beinen auf dem Wasser auf. Der Balzruf der Erpel ist ein wohlklingender, weittragender Drei- oder Vierklang. Die Eisente ist zwar die kleinste, aber auch die leistungsfähigste Tauchente. Im Meer taucht sie auf der Nahrungssuche zum Grund bis in 30 Meter Tiefe. Im Süßwasser, das weniger Auftrieb gibt, wurden Eisenten schon in Fischernetzen gefunden, die in 55 Meter Tiefe lagen. Die Eisente "fliegt" unter Wasser wie die Alken mit halb geöffneten Flügeln. Sie kann beim Auftauchen gleich in die Luft starten und sich umgekehrt aus der Luft unmittelbar in die Tiefe stürzen. Sie taucht leicht zwei Minuten. Sie verzehrt ihre Nahrung unter Wasser, vor allem Muscheln, aber auch Krebse und andere Meerestiere einschließlich kleiner Fische. Die Jungen auf den Süßwasserseen fressen vor allem Kleinkrebse und Mückenlarven (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Eisente kommt im hohen Norden von der Grenze der Waldtundra bis zum Packeisgürtel vor. Wichtige Überwinterungsgebiete liegen in der westlichen Ostsee um Öland, aber auch an den Südküsten der Ostsee. Weitere Scharen überwintern vor der norwegischen Küste etwa in Höhe der Färöer-Inseln und kommen nur in sehr strengen Wintern in größerer Zahl bis in die Deutsche Bucht (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Dieser in Deutschen Gewässern überwinternde Zugvogel ist in folgenden NATURA2000-Gebieten anzutreffen: ‚“Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“, „Westliche Rönnebank“, „Adlergrund“, „Pommersche Bucht mit Oderbank“ und „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Mit Ende der Brutzeit ziehen die Eisenten zurück aufs Meer. Sie besuchen außerhalb der Brutzeit fast niemals das Land und ziehen sich zum Ruhen und Schlafen weit aufs Meer zurück, während sie zur Nahrungssuche mehr in Küstennähe kommen, wo sie bis auf den Grund tauchen. Sie bevorzugen geschützte Buchten und Stillwasserzonen zwischen Inseln und flüchten vor Stürmen in großer Zahl in die Flussmündungen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher - 87 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen bedroht durch Entenjäger pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 066 Melanitta fusca Samtente Kenndaten Der Erpel trägt einen weißen, nach unten und hinten ausgezogenen Augenring und ein weißes Feld im Flügel, das aber je nach Körperstellung von dunklen Federn verdeckt sein kann. Im Schlichtkleid dunkelbraun mit einem hellen Wangen- und einem hellen Ohrfleck. Dazu hat die Samtente einen weißen Flügelspiegel wie im Prachtkleid, der im Flug sehr auffällt. Bei alten Weibchen treten die hellen Kopfseitenflecken manchmal wenig hervor. Samtenten tauchen mit halbgeöffneten Flügeln bis 14 Meter tief. Sie können länger als eine Minute unter Wasser bleiben. Generell ist diese Art recht schweigsam. Länge um 56 cm, Gewicht bis über 2 kg. Sie fressen Muscheln, Schnecken, Krebse, Stachelhäuter, kleine Fische (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Viele Samtenten überwintern an der Nord- und Ostsee. Sie halten sich dort oft außer Sichtweite vor der Küste auf, kommen aber auch, wo draußen das Wasser für sie zu tief ist, um bis auf den Grund zu tauchen, zur Nahrungssuche näher an die Küste heran (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Samtente ist ein in der Nord- und Ostsee überwinternder Zugvogel. Er kommt beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen Bucht mit Oderbank“ und dem „SPA Pommersche Bucht“ vor. Lebensraum-/ Standortansprüche Sie kommen außerhalb der Brutzeit auf dem Meer vor, auch während rauer See. Sie brüten in Gebieten von der Tundra bis in die unterwuchsreichen nördlichenWälder (PETERSON et al. 1983, 70 f). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich. Samtenten haben eine mittlere Manövrierfähigkeit. Sie sind gegenüber Schiffsbewegungen sehr störungsempfindlich und weisen hohe Fluchtdistanzen auf. Sie sind relativ eng an bestimmte Habitatstrukturen gebunden. Insgesamt wurde eine relativ hohe Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks prognostiziert (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges - 88 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL A 065 Melanitta nigra Trauerente Kenndaten Die Erpel besitzen ein tiefschwarzes Federkleid. Gesunde Trauerenten überwintern weit vor der Küste bis etwa zur 20 m-Tiefenlinie. Sie sind allenfalls als schwarze Pünktchen auf See zu erahnen. Auf dem Meer frisst sie Muscheln und Schnecken, die sie tauchend aus bis zu 30 m Tiefe heraufholt und im muskulösen Kaumagen zerknackt. Trauerenten sind sehr gesellig. Sie tauchen oft zu mehreren synchron nach Nahrung und kehren gleichzeitig wieder an die Oberfläche zurück. Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Den größten Teil des Jahres verbringen die europäischen Trauerenten auf der Nordund Ostsee, wo sie ab Juli zur Mauser und anschließend zur Überwinterung bleiben. Im Wattenmeer halten sich einige 10.000 Stück auf, auf der Ostsee bis zu 1 Million Exemplare. Im März ziehen sie wieder in ihre Brutgebiete. Während der Wintermonate zeichnen sich in der Nordsee das Äußere Rütergat, die äußere Eidermündung und der Elbemündungsbereich als Verbreitungsschwerpunkte ab. Ob der Bereich um die ostfriesische Küste ebenfalls als Verbreitungsschwerpunkt zu zählen ist, ist derzeit noch nicht hinreichend untersucht. In der Deutschen Bucht treten sie ganzjährig (küstennah und –fern) auf (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 50). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Dieser Zugvogel überwintert in der Nord- und Ostsee in folgenden potenziellen NATURA-2000-Gebieten: „SPA Östliche Deutsche Bucht“, „Kadetrinne“, „Adlergrund“, „Pommersche Bucht mit Oderbank“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Außerhalb der Brutzeit findet man sie auf dem Meer, aber eher in stillerem Wasser. Sie nisten an Seen, auf Hochmooren oder in der Tundra (PETERSON et al. 1983, 70). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Trauerenten fallen unter die Bonner Konvention (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Beim Wechsel zwischen den einzelnen Habitaten fliegen sie meist flach über dem Wasser in Höhen bis 5 m. Daher sind Kollisionen im Rotorbereich unwahrscheinlich. Trauerenten haben eine mittlere Manövrierfähigkeit. (GARTHE & HÜPPOP2002) Gegenüber Schiffsbewegungen sind sie hoch empfindlich und flüchten z.T. schon in kilometerweiter Entfernung (GARTHE & HÜPPOP2002, BfN 2000). Insgesamt wurde eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks prognostiziert. (GARTHE & HÜPPOP2002) Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 150.000 Trauerenten vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 8.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges Literatur: http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html http://www.wattenmeer-nationalpark.de/main.htm BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2000): Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen. Schriftenreihe, Bonn, 64 S. + 55 S. Anhang - 89 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL A 063 Somateria mollissima Eiderente Kenndaten Eiderenten sind große, eher plump wirkende Tauchenten, die ca. 2,5 kg wiegen. Sie haben einen relativ kurzen Hals und weisen eine Länge von ca. 58 cm auf. Die Erpel tragen bis Juli ihr Prachtkleid. Die Enten sind dunkelbraun mit dichter schwarzer Querstreifung. Sie sehen aus der Ferne schwärzlich aus. Neben den Alterskleidern kommen verschieden gefärbte und meist gescheckte Jugend- und Überganskleider vor. Charakteristisch sind der keilförmige Schnabel mit seitlich hereinlaufender Wangenbefiederung und die flache Stirn. An der Schnabelwurzel befindet sich eine Salzdrüse, die das zusammen mit der Nahrung aufgenommene überschüssige Salz ausscheidet. Halten sich die Enten längere Zeit, etwa ein Jahr, im Süßwasser auf, so verkümmert die Salzdrüse, und die Schnabelwurzel sinkt ein. Eiderenten fliegen mit gleichmäßigem Flügelschlag und mit etwa 55 km/h dicht über der Wasseroberfläche. Die Erpel im Prachtkleid wirken im Flug schwarzweiß mit einer schwarzen Kopfplatte. Das Kleid der Küken ist unscheinbar braungrau. Der Balzruf des Erpels , ein leises "Aguuu", wird mit einer charakteristischen Kopfbewegung vorgetragen. Die Weibchen rufen dumpf "korr". Eiderenten tauchen zur Nahrungsaufnahme bis 25 Meter tief und bis 3 Minuten lang. Sie rudern unter Wasser mit Beinen und Flügeln. Eiderenten fressen Muscheln, Schnecken, Krebse, Seesterne, Seeigel, Seegurken, Tintenfische und kleine Fische. (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html) Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Heute sind sie in England, auf den westfriesischen Inseln zahlreich vertretene Brutvögel. Seitdem das Sammeln von Eiern und Dunen verboten ist, haben sich besonders vermehrt. Die nördlichen Populationen sind Zugvögel, die im Winter bis an die Küsten der Nord- und Ostsee gelangen. Die Brutvögel der Nordseeinseln überwintern im Wattenmeer (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Überwinternd ist die Eiderente im Bereich des potentiellen NATURA-2000-Gebietes „Fehmarnbelt“ sowie der „Kadetrinne“ zu beobachten. Auf dem Durchzug nutzt er beispielsweise das „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Die Eiderente ist eine Meerente. Sie hält sich am liebsten zwischen vorgelagerten Inseln und in der Nähe geschützter Meeresbuchten auf, in die sie sich bei stürmischer See zurückzieht. Seit rund 100 Jahren ist zu beobachten, dass die Vögel ihr Brutgebiet nach Süden ausdehnen. Die Eiderente ist im hohen Norden ein sehr häufiger Vogel. Hier finden sich die Vögel während der Brutzeit an und auf küstennahen Süßwasserseen ein. Mit der Zunahme der Bestände in der Nordsee mehren sich auch Winterfunde auf den Voralpenseen. Hier scheint sich eine Überwinterungstradition herauszubilden, die durch die Zunahme der Wandermuschel gefördert wird, die von den Eiderenten gern als Nahrung genommen wird (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Eiderenten fallen unter die Bonner Konvention und sind nach der Roten Liste Deutschlands gefährdet, und speziell für den Bereich des Wattenmeeres gelten sie als potentiell gefährdet (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Eiderenten sind relativ empfindlich gegenüber Offshore-Windenergieanlagen. Sie können nur schlecht manövrieren. Gegenüber Schiffsverkehr haben sie recht hohe Fluchtdistanzen. In ihrer Habitatwahl sind sie recht eingeschränkt (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges - 90 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL A 005 Podiceps cristatus Haubentaucher Kenndaten Der Haubentaucher ist entengroß mit einer Länge um 48 cm - von einer Ente schon von fern durch den hochgereckten Hals zu unterscheiden. Der Schnabel ist rötlich. Im Brutkleid ist er mit beweglicher Federhaube und rostrotem Halskragen ausgestattet. Zum Winter verschwinden die Federohren fast ganz, die Wangen sind dann weiß ohne Braun. Der Vogel wirkt im Flug von unten fast ganz weiß. Er ist ruflustig, mit verschiedenen knarrenden Tönen. Unter Wasser schwimmen die Taucher mit angelegten Flügeln nur mit den Füßen, die sie ähnlich wie ein Brustschwimmer grätschend nach hinten schlagen. Sie bleiben bis 50 Sekunden unter Wasser und tauchen einige Meter tief. Sie fressen Fische, Schnecken, Frösche, Molche, Wasserinsekten, die meist tauchend erbeutet werden. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Haubentaucher kommen überall in Mitteleuropa an größeren Gewässern vor. Die mittel- und nordeuropäischen Haubentaucher ziehen im Winter süd- und westwärts und überwintern in Westeuropa, auch in England und im Mittelmeerraum (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Der Haubentaucher ist ein Durchzügler, der sich (jedoch) im Bereich des faktischen Vogelschutzgebietes „SPA Pommersche Bucht“ aufhält. Lebensraum-/ Standortansprüche Der Haubentaucher ist eine Zierde ruhiger, fischreicher Gewässer, die im Idealfall einen breiten Schilfsaum und eine reiche Wasserpflanzenwelt besiedeln. Hier finden sich die Vögel im April oder Mai ein und bleiben manchmal bis in den Spätherbst. Im Winter trifft man sie in ruhigen Buchten auf dem Meer an (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Haubentaucher haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber OffshoreWindenergieanlagen. Sie können den Anlagen nur schlecht ausweichen. Sie sind relativ eng an bestimmte Habitatstrukturen gebunden und daher weniger flexibel in der Wahl ihres Lebensraums. Individuenverlust können sich relativ stark auf die zahlenmäßig kleine Population auswirken, da die Altvogelüberlebensrate normalerweise sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 006 Podiceps grisegena Rothalstaucher Kenndaten Im Brutkleid ist er leicht durch den kastanienroten Hals, die grauweißen Wangen und den schwarzen Scheitel mit kleinen Federohren zu erkennen. Im Ruhekleid ist vor allem der kurze, gedrungene Schnabel mit gelber Wurzel und schwärzlicher Spitze ein sicheres Kennzeichen. Die Länge des Männchens beträgt ca. 45 cm, das Weibchen ist etwa 2 cm kleiner. Sie weisen ein Gewicht von über 0,5 kg auf. Der Vogel ist scheu und verbirgt sich oft im Schilfwald. Seine Stimme ist keckernd, zur Brutzeit Tag und Nacht zu hören. Rothalstaucher können unter Wasser bis 50 Meter zurücklegen. Fühlen sie sich bedroht, so flüchten sie in den Wasserpflanzengürtel und verbergen sich unter Wasser, - 91 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL wobei nur Schnabel und Augen herausragen. Die Nahrung besteht aus kleinen Fischen und Fröschen, Kaulquappen, Würmern, Schnecken oder Wasserinsekten. Dazu verzehren sie auch Pflanzenkost wie Sprosse von Wasserpflanzen und Schilfsamen. Die Nahrung wird teils im Schwimmen von der Wasseroberfläche aufgepickt, teils tauchend erbeutet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In Mitteleuropa selten, häufiger im Osten, vor allem in den Gewässern der Wolganiederung. Im Winter auf Seen im Tiefland, in Lagunen und in Meeresbuchten. In Mitteleuropa tritt der Rothalstaucher vor allem als Durchzügler auf. Dabei halten sie sich meist weit vom Ufer entfernt in der Seemitte auf (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Dieser in der Nord- und Ostsee überwinternde Zugvogel kommt beispielsweise im „SPA Östliche Deutsche Bucht“, im Bereich „Fehmarnbelt“ und dem „SPA Pommersche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) vor. Lebensraum-/ Standortansprüche Im Winter kommt der Rothalstaucher hautsächlich in Küstennähe vor. Er nistet im Röhricht und Pflanzendickicht in stilleren Gewässern (PETERSON et al. 1983, 38). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz In der Roten Liste Deutschlands (1997) ist er als „bedroht“ eingestuft (BEZZEL 1988, 192). Empfindlichkeiten/ Wirkungen Rothalstaucher werden insbesondere aufgrund ihrer schlechten Manövrierfähigkeit, ihrer engen Bindung an bestimmte Habitatstrukturen und wegen ihrer hohen Empfindlichkeit gegenüber Schiffsbewegungen als empfindlich gegenüber OffshoreWindenergieanlagen eingestuft (GARTHE & HÜPPOP2002). pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 184 Larus argentatus Silbermöwe Kenndaten Ist mit einer Länge von 56 bis 66 cm etwas größer als die Heringsmöwe. Sie hat eine Spannweite um 150 cm. Rücken und Flügeldecken ( der Mantel ) sind hell aschgrau bis dunkel schiefergrau. Die Füße der westeuropäischen und skandinavischen Vögel sind fleischfarben, sonst, etwa im Mittelmeerraum, gelb. Silbermöwen sind langsame, aber ausdauernde Flieger. Sie bewegen sich sehr ruhig, fast phlegmatisch und beherrschen den Segelflug im Aufwind von Küsten und Wellenbergen. Am Boden gehen sie nach Krähenart und sitzen gern auf Pfosten, Steinen und sogar Schiffsmasten. Silbsermöwen sind sehr gesellig. Außer dem durchdringenden Stimmlaut "kauu..kauu" hört man schrilles Gelächter und jaulende Rufe (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Silbermöwen sind Allesfresser. Sie suchen Genießbares im Spülsaum und im Müll, jagen Tauchenten die heraufgeholten Muscheln ab und können, Krabben und Muscheln aus großer Höhe auf Steine zu werfen, bis sie zerspringen. In Vogelkolonien stehlen sie gern Eier und Küken. Wo sich im hohen Norden Lemminge stark vermehrt haben, werden sie vorübergehend zu Landvögeln. Die Silbermöwen der asiatischen Steppenseen erbeuten sogar Springmäuse und Erdhörnchen (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Bei Untersuchungen in Brutkolonien der Nordsee konnten als Hauptnahrungstypen Muscheln und Crustaceen festgestellt werden (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Silbermöwe ist sehr anpassungsfähig. Ihr Brutgebiet reicht südwärts bis zu den Kanarischen und Kapverdischen Inseln, im Norden auf den Inseln des nördlichen Eismeeres und tief im asiatischen Binnenland bis in die Innere Mongolei. In Europa und in Amerika ist sie die am häufigsten vertretene und am weitesten verbleiteste - 92 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Großmöwe. Auf dem Zug durchstreift sie die fast gesamte nördliche Hemisphäre mit Ausnahme der vom Eis bedeckten Polkappe. In Mitteleuropa hat ihr Bestand in diesem Jahrhundert sehr stark zugenommen. Häfen und Müllplätze sichern ihr ein reiches und ganzjährig zur Verfügung stehendes Nahrungsangebot. (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html) Während des Winterhalbjahres weist die Silbermöwe in der Nordsee einen Verbreitungsschwerpunkt um Helgoland auf. Sie treten während der Wintermonate in größeren Dichten auf; auch weit abseits der Küste bis zu 50 km westlich entfernt von Helgoland (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 20) Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Silbermöwe ist ein Zugvogel, der im Bereich des „SPA Östliche Deutsche Bucht“ überwintert. Auf dem Durchzug nutzt sie das faktische Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Die Silbermöwe kommt an/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern und Feldern vor, z.T. auch tiefer im Binnenland vor. Sie nistet gewöhnlich kolonieweise auf Felsklippen, Inseln, am Strand und gelegentlich auch in Sümpfen (PETERSON et al. 1983, 144). Erfassungsmethodik Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen Silbermöwen sind weniger empfindlich gegenüber Offshore-Windparks. Sie können den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Allerdings fliegen sie häufig in Rotorhöhe (GARTHE & HÜPPOP2002). pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 11.600 Silbermöwen vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 14.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 182 Larus canus Sturmmöwe Kenndaten In der Färbung ähnlich der Silbermöwe, aber mit 45 cm Länge und um 112 cm Spannweite ist sie viel kleiner und zierlicher. Die Beine sind grünlich-grau, ohne roten Fleck am Unterschnabel. Die Altvögel weisen im Winterkleid dunkele graubraunen Streifen an Kopf und Nacken auf. Die Jungvögel sind schmutzig braun längsgefleckt mit braunschwarzen Schwingen und fast weißem Schwanz mit breiter schwarzer Endbinde. Sturmmöwen folgen mit großer Ausdauer den Schiffen. Durchdringende Stimmlaute auf "skiaa", in der Erregung "skak", bei der Verteidigung des Nestes kreischend "skriii" (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Sie ernährt sich vorwiegend von Muscheln, Polychaeten und Crustaceen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In Mitteleuropa ist sie weitgehend ein Küstenvogel, scheint aber auch hier langsam landeinwärts vorzudringen. An der Ostsee ist sie häufiger als an der Nordsee und hat hier auch ihre größten Kolonien bei Graswarder und Langenwerder mit zusammen über 12.000 Brutpaaren. Sie sind Zug- und Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). In der Nordsee ist die Deutsche Bucht ein bedeutendes Überwinterungsgebiet für die Sturmmöwe. „Im Winterhalbjahr wird ein Bestand von 9900 Exemplaren erreicht.“ (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59) Hier kommt sie schwerpunktmäßig nördlich und östlich von Helgoland vor (auch in tieferen Gewässern als 20 m). Weitere Verbreitungsschwerpunkte in der Nordsee liegen in den Flussmündungen, den Wat- - 93 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL tengebieten (sowie küstenfernen Bereichern jenseits der 20 m-Tiefenlinie) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 59). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Sturmmöwe überwintert im Bereich des „Sylter Außenriffs“, des „Borkum Riffgrunds“ und des „SPA Östliche Deutsche Bucht“. Das Gebiet des faktischen Vogelschutzgebietes „SPA Pommersche Bucht“ nutzend wurde sie auf dem Durchzug beobachtet. Lebensraum-/ Standortansprüche Die Sturmmöwe kommt an/in Meeresküsten, Flussmündungen, küstennahen Gewässern und Feldern vor, generell aber mehr im Binnenland als die Silbermöwe. Sie nistet gewöhnlich kolonieweise auf Mooren oder Inseln (PETERSON et al. 1983, 143). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Sturmmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (SPEC) (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Sturmmöwen sind weniger empfindlich gegenüber Offshore-Windparks. Sie können den Anlagen gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl flexibel (GARTHE & HÜPPOP2002). “Gegenüber Windkraftanlagen an Land zeigen sich (Sturm)Möwen wenig störempfindlich, so dass kaum damit zu rechne ist, dass die Vögel eine hohe Meidungszone um Windkraftanlagen einhalten (BIOCONSULT 2002, 1-100). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig mehr als 30.000 Sturmmöwen vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 16.000 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 183 Larus fuscus Heringsmöwe Kenndaten Mit einer Länge von 52 bis 56 cm und einer Spannweite um 140 cm ist die Heringsmöwe etwas kleiner als die Silbermöwe, doch ist der Unterschied ohne Vergleichsmöglichkeit kaum zu sehen. In Europa gibt es zwei Rassen, eine westliche mit dunkelgrauem Mantel (Flügel und Rücken) und eine mit schieferschwarzem Mantel im Norden und Osten. Dazwischen, etwa in Dänemark und Südnorwegen, treten auch Übergangsformen auf. Die Beine der Heringsmöwen sind stets gelb. Die Jungvögel sind meist etwas dunkler als gleichaltrige junge Silbermöwen, allerdings sind sie wegen der geringen Unterschiede schwer auseinander zu halten. Ihr Ruf ist volltönend "gag...gag" und zur Paarungszeit "kiau...kiau...kiau". Heringsmöwen sind Allesfresser. Die unverdaulichen Nahrungsbestandteile werden als Gewölle oder Speiballen ausgeworfen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html). Untersuchungen in Brutkolonien in der Nordsee zufolge sind die Hauptnahrungstypen der Heringsmöwe Fische, Muscheln und Crustaceen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In England und Frankreich ist eine helle Westrasse verbreitet, die seit einiger Zeit auch die Küsten von Holland und Deutschland besiedelt. Die dunkle Rasse im Nordosten ist kaum von der weiter östlich anschließenden Silbermöwe unterscheidbar. Eigene Vogelkundler sehen diese nur als Rasse der Heringsmöwe an. Die Heringsmöwen sind strenge Zugvögel. Sie überwintern an den Küsten Westeuropas, im Mittelmeer, im Roten und Schwarzen Meer und sogar an den großen Seen Ostafrikas (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html). Sie treten in der deutschen Nordsee vorwiegend in der Deutschen Bucht auf (küstennah von Mitte März bis Anfang Oktober). Ein maximaler Bestand ist hier während der zweiten Julihälfte zu verzeichnen. Auf Helgoland hingegen ist im August das Bestandsmaximum an Heringsmöwen zu erkennen (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 29). Verbreitungsschwer- Auf dem Durchzug rastet die Heringsmöwe in fast allen NATURA-2000-Gebieten - 94 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL punktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee (Ausnahme: „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Westliche Rönnebank“). Lebensraum-/ Standortansprüche Heringsmöwen brüten bevorzugt auf felsigen, bewachsenen Inseln. Die mitteleuropäischen Kolonien liegen am Meer z.B. auf der Vogelinsel Memmert. Im Norden und Osten brüten sie auch in kleinen Kolonien an Seen und Flüssen im Binnenland. Im April, im Norden auch im Mai und manchmal erst Anfang Juni finden sich die Vögel in der Brutkolonie ein, die über viele Jahre hin beibehalten wird. Beide Partner bauen ein recht geräumiges Nest. Es wurden auch schon Nester in Bäumen gefunden. In Wales, wo sie nicht verfolgt werden, brüten Heringsmöwen auf Hausdächern (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelHeringsmoeve.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Heringsmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Heringsmöwen weisen eine relativ geringe Empfindlichkeit gegenüber OffshoreWindenergieanlagen auf. Sie können gut manövrieren und den Anlagen ausweichen. In ihrer Habitatwahl sind sie sehr flexibel. Allerdings können sich Individuenverlust relativ stark auf die zahlenmäßig kleine Population auswirken, da die Altvogelüberlebensrate normalerweise sehr hoch ist (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Im Offshore-Bereich des deutschen Wattenmeeres kommen in der Nordsee regelmäßig ca. 18.000 Heringsmöwen vor. Legt man den Ramsar-Index (1% der nordwesteuropäischen Population) als Hinweis auf Erheblichkeitsschwellen zugrunde, so wäre eine Beeinträchtigung von 4.500 Exemplaren als „Schwellenwert“ zu betrachten (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Sonstiges A 187 Larus marinus Mantelmöwe Kenndaten Diese gänsegroße Möwe wird um 70 cm groß und erreicht eine Spannweite bis 170 cm. Die Flügelränder und -spitzen sind weiß, der Rücken und Oberseite der Flügel schieferschwarz. Der Nacken ist im Winterkleid leicht grau gefleckt. Im Gegensatz zur Heringsmöwe sind die Beine in allen Kleidern fleischfarben. Die Jungvögel sind lehmbraun quergestreift und haben dunkle Schwingen, eine schwarze Schwanzbinde und einen schwärzlichgrau Schnabel. Sie unterscheiden sich von jungen Silbermöwen durch die bedeutende Größe und die kontrastreichere Zeichnung, besonders auf dem Schwanz. Die Bewegungen der Mantelmöwe wirken bedächtig und kraftvoll. Sie fliegt langsam, aber ausdauernd. Bei Sturm senkt sie sich dicht auf die Wogen. Mantelmöwen sind gut Schwimmer und schlafen auch auf dem Wasser, selbst bei hohem Seegang. Die Stimme ist ein tiefes "kjau" in sehr verschiedenen Tonlagen sowie ein sonores "ga...ga...ga". Mantelmöwen ernähren sich räuberische. Sie erbeuten nicht nur Eier und Küken der Meeresvögel, sondern auch erwachsene Krabbentaucher, Papageientaucher, Blässhühner und andere, sogar Enten, wobei vor allem kränkelnde Tiere töten. Sie erbeuten auch Fische, wenn sie zum Laichen das Flachwasser aufsuchen, sogar den meterlangen Lachs. Aus dem Flug heraus stoßen sie ins Wasser und können etwa mit dem halben Körper untertauchen. An Land jagen sie Lemminge. Mantelmöwen lassen gepanzerte Krebse aus großer Höhe auf Felsplatten fallen, um sie zu zerbrechen. Sie laufen am Spülsaum des Meeres entlang und sammeln alles Fressbare. Sie waten dabei oft bis zum Bauchgefieder im Flachwasser und tauchen den Kopf ein (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelMantelmoeve.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Brutgebiet der Mantelmöwe nach Norden und Süden ausgedehnt. Sie siedelte mittlerweile auf Spitzbergen und weitete innerhalb von 20 Jahren ihr Verbreitungsgebiet an der amerikanischen Ostküste um 700 km nach Süden aus. Überall an, wo sie sich ganzjährig auf Müllkippen und in Fischereihäfen mühelos ernähren kann, stieg ihr Bestand an (http://www.reuber- 95 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL norwegen.de/RundeInfoVoegelMantelmoeve.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Ein wichtiges Gebiet für Mantelmöwen auf dem Durchzug ist das potenzielle NATURA-2000-Gebiet „SPA Pommersche Bucht“ Sie überwintern beispielsweise im Bereich des “Sylter Außenriff“, des „Borkum Riffgrund“ und dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiet). Lebensraum-/ Standortansprüche Mantelmöwen sind Strich- oder Standvögel, die im Winter an allen Küsten Mitteleuropas entlang streifen und auch in die Flussmündungen vordringen. Das ganze Jahr über trifft man nicht ausgefärbte Jungvögel an den Nordseeküsten an. Mantelmöwen brüten einzeln, in kleinen Gruppen oder in lockeren Kolonien, manchmal auch zusammen mit Silbermöwen. Die Nester liegen haben einige Dutzend Meter Abstand von einander. Manche Paare nisten hoch in den Felsen in der Nähe von Seevogelkolonien (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelMantelmoeve.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Mantelmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus (SPEC) generell nicht gefährdet, wobei das Vorkommen auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands wird die Mantelmöwe als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Mantelmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks. Sie können gut manövrieren und den Anlagen ausweichen. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate und eine geringe Populationsgröße haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 177 Larus minutus Zwergmöwe Kenndaten Sie ist die kleinste europäische Möwe. Das Alterskleid ist immer weiß, der Schnabel der Altvögel im Sommer rot, im Winter und bei den Jungvögeln ist er schwärzlich. Die Flügelunterseiten aller Kleider sind rußig grau. Zwergmöwen fliegen fast den ganzen Tag mit schroffen Wendungen und gaukelndem, an Seeschwalben erinnernden Flug. Länge um 28, Spannweite um 70 cm. Flügelspitzen Insekten, die im Flug von Halmen erhascht, aus der Luft gegriffen und von der Wasseroberfläche aufgelesen werden sowie im Winter kleine Fische und Plankton der obersten Wasserschicht bilden ihre Nahrung (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Brutgebiete ziehen sich, in zahlreiche Inseln aufgelöst, durch die nördliche gemäßigte Zone bis weit nach Asien hinein. Die Zwergmöwe ist nirgends häufig. Im Winter zeigt sie sich an der Nord- und Ostsee, am Schwarzen Meer und am Mittelmeer, auch fern der Küste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Zwergmöwe ist ein Zugvogel, der beispielsweise im faktischen Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche Bucht“ vorkommt. - 96 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Lebensraum-/ Standortansprüche Die Zwergmöwe kommt häufig im Binnenland und an der Küste vor. Sie sucht Seen, Flussufer, Rieselfelder, Häfen oder Äcker auf und nistet in kleinen, zerstreuten Kolonien, oft unter Seeschwalben oder anderen Möwen. Gewöhnlich legt sie ihren Nistplatz in Sümpfen des Binnenlandes an (PETERSON et al. 1983, 139). Erfassungsmethodik Siehe entsprechende Abschnitte zu Flussseeschwalbe und Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Zwergmöwen sind nach europäischem Gefährdungsstatus generell gefährdet (SPEC), wobei das Vorkommen nicht auf Europa konzentriert ist (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands (1998) wird sie als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Zwergmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks. Sie können sehr gut manövrieren und den Anlagen ausweichen. In ihrer Habitatwahl sind sie mäßig flexibel (GARTHE & HÜPPOP2002). Da sie ihre Nahrung vorwiegend tagsüber suchen, ist das Risiko einer Nicht-Wahrnehmung der Anlagen (Kollision) relativ gering (BIOCONSULT 2002, 1-99). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 179 Larus ridibundus Lachmöwe Kenndaten Lachmöwen haben im Sommer eine schwarzbrauner Gesichtsmaske, roten Beinen und rotem Schnabel. Sie sind gesellig und lärmend. Im Winter ist ihr Kopf weiß mit graubraunen "Schmutzflecken" in der Ohrgegend. Die Flügelvorderkante ist immer weiß. Lachmöwen erreichen eine Länge um 36 cm und eine Spannweite um 100 cm. Das Jugendkleid der Jungvögel ist in ihrem ersten Herbst auf dem Rücken braun gefleckt und im zweiten Sommer sind Füße und Schnabel noch graubraun. Erst im dritten Jahr bekommen sie die schwarzbraune Gesichtsmaske und Füße und Schnabel färben sich lackrot. Nur in diesem Kleid werden sie in den Brutkolonien geduldet und können dann zum ersten Mal brüten (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html.). Lachmöwen sind überwiegend Fleischfresser, die sich u.a. von Insekten, Würmer, Fischchen und Aas ernähren (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html). Bei Nahrungsanalysen in ihren Brutkolonien fand man als Nahrungsschwerpunkte. Muscheln und Polychaeten heraus (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 61). Auf Äckern folgen sie dem Pflug, fangen Heuschrecken in der Wiese, erbeuten Jungfische mit einem angedeuteten Stoßtauchen, bei dem sie sich kurz vor dem Wasserspiegel abfangen und nur mit dem Kopf ins Wasser stoßen. Auch Müllplätze werden zur Nahrungssuche genutzt. Die Verstädterung der Möwen begann erst um 1900 (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Die Lachmöwe nutzt auf dem Durchzug die faktischen Vogelschutzgebiete „SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Lachmöwe ist im gesamten gemäßigten und stellenweise auch im kalten Eurasien verbreitet. Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in den letzten 100 Jahren nach Norden und Nordwesten erweitert. Ab 1880 besiedelte sie Norwegen, ab 1911 auch Island, wo sie heute eine der häufigsten Möwen ist. Viele mitteleuropäische Lachmöwen überwintern in Westeuropa und in der Schweiz. Die Lachmöwen aus Osteuropa halten sich dafür im Winter in unsere Städte auf (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html). - 97 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Lebensraum-/ Standortansprüche Die Brutkolonien der Lachmöwe liegen im Uferbewuchs mooriger Weiher und Seen, in Lagunen, Salzsümpfen und zunehmend auch auf Inseln am Meer. Sie schließen sich oft andere Arten, wie Sturmmöwen und verschiedene Seeschwalbenarten, den Lachmöwen an. In den volkreichen Kolonien sind die von Wasser umgebenen Seggenbülten die begehrtesten Nistplätze (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelLachmoeve.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Lachmöwen sind gegenüber Offshore-Windenergieanlagen unempfindlich. Sie können den Anlagen sehr gut ausweichen und sind in ihrer Habitatwahl recht flexibel. Der Anteil der Flugbewegungen ist sehr gering (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 173 Stercorarius parasisticus Schmarotzerraubmöwe Kenndaten Die Schmarotzerraubmöwe erreicht eine Länge um 45 cm und eine Spannweite von 100 bis 110 cm. Es kommen zwei Farbvarianten der "Phasen" vor. Die helle Phase ist gekennzeichnet durch eine weißlichgraue Bauchseite und den einfarbig dunkelbraunen Rücken. In der dunklen Phase ist der Vogel gleichmäßig dunkelbraun. Dazwischen gibt es zahlreiche Übergänge, z.B. Individuen mit hellen Wangen und dunklem Scheitel und solche mit gelblichem Halsring. Die Jungvögel wirken im ersten Herbst durch helle Federsäume gefleckt und gestreift. Sie tragen erst Andeutungen der spitzen, weit herausragenden mittleren Schwanzfedern. Durch die Form und Länge dieser Schwanzspieße kann die Schmarotzerraubmöwe von der recht ähnlichen, nur wenig größeren Spatelraubmöwe unterschieden werden. In ihrem ersten Winter ähnelt das Kleid der Jungmöwen schon sehr dem der Eltern. Ihr endgültiges Alterskleid bekommen sie jedoch erst nach dem dritten Sommer. Meist fliegen die Vögel rasch und leicht mit gleichmäßigen Flügelschlägen dahin. Gelegentlich segeln sie auch oder verharren beobachtend im Rüttelflug. Bei der Jagd kann die Schmarotzermöwe falkenartig dahinschießen und aus kühnen Sturzflügen steil emporsteigen, im Wechsel schnell oder langsam, in Schlangenlinien oder in Rückenlage fliegen. Fliegerisch ist sie allen Meeresvögeln überlegen. Die Schmarotzerraubmöwe schwimmt möwenleicht und läuft am Boden hurtig. Ihre Stimme ruft pfauenartig laut "kaou", manchmal auch tief keckernd "kak...kak...". Schmarotzraubmöwen jagen anderen Vögeln die Nahrung ab. Ein vorüberfliegender fischtragender Vogel wird zum Fallenlassen seiner Beute gezwungen. Die Raubmöwe lässt jedoch von ihm ab, wenn es dem Überfallenen gelingt zu tauchen. Nicht das Auflauern, sondern die Hetze kennzeichnet ihre Jagdweise. Raubmöwen ernähren sich aber auch von Selbsterjagtem: Sie nehmen Vogelnester aus, selbst von den viel größeren Arten und jagen erfolgreich kleinere Vögel und Kleinsäuger (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte In den Tundren der nördlichen Hemisphäre ist die Schmarotzerraubmöwe die am häufigsten vertretene Raubmöwe, doch weichen sich Spatel- und Schmarotzerraubmöwe aus: Wo die Lemminge überhandnehmen, kommen die Spatelraubmöwen von weither zusammen und die Schmarotzerraubmöwe verschwindet. In Gebieten, wo Lemminge und Spatelraubmöwen fehlen, kann man mit der Schmarotzerraubmöwe rechnen. An den Küsten Mitteleuropas sieht man sie auf dem Durchzug im Mai und von August - 98 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL bis Oktober. Einzelne Tiere übersommern auch im Nordseeraum. Die Winterquartiere können südlich des Äquators liegen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Auf dem Durchzug nutzt die Schmarotzerraubmöwe die faktischen Vogelschutzgebiete „SPA Östliche Deutsche Bucht“ sowie „SPA Pommersche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Sie brütet bevorzugt in der Nähe von Seevogelkolonien, vor allem bei Seeschwalbenbrutplätzen. Die meiste Zeit des Jahres verbringt sie auf dem Meer. Sie halten sich meist in Küstennähe auf, sind aber auch wochenlang auf hoher See. Schmarotzerraubmöwen sind Koloniebrüter. In der Regel brüten nur einige Paare zusammen. Es gibt aber auch Kolonien mit bis zu 100 Paaren, von denen jedes einen Nestbezirk von 25 bis 50 Meter Durchmesser gegen die anderen Mitglieder der Kolonie verteidigt (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelSchmarotzerraubmoeve.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Schmarotzerraubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber OffshoreWindparks. Sie können sehr gut manövrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings fliegen sie sehr viel herum (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 175 Stercorarius skua Große Raubmöwe Kenndaten Die Große Raubmöwe ist ca. 58 cm lang. Der Körper ist größer und gedrungener als der der Silbermöwe. Das Gefieder ist ziemlich einfarbig dunkel, unten rostfarbener. Der Körperbau ist etwas plump; die Große Raubmöwe hat einen kurzen etwas keilförmigen Schwanz, einen kräftigen, hakenförmigen, schwarzen Schnabel (Oberschnabel mit 4 getrennten Hornplatten / Unterschnabel ist aus einem Stück) und sehr auffallend weiße Spiegel über den Wurzeln der Handschwingen. Die Flügel selbst sind breit und rund, nicht ganz spitz und die Beine sind schwärzlich. Sie besitzt kräftige, spitze Krallen. Außerhalb der Brutzeit sind diese Vögel ungesellig. Er lässt sich gern auf dem Wasser nieder. Die Stimme ist während eines Angriffs gutteral „tak-tak“, ferner rauh und nasal „skirr“ und tief bellend „ok- ok- ok“. Sie jagen anderen Vögeln ihre Nahrung ab (PETERSON et al. 1983, 134 f sowie http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Raubmöwen sind an unseren Küsten seltener. Normalerweise kommen sie nur im hohen Norden (Island) vor und finden sich bei uns nur in strengen Wintern ein. Häufig anzutreffen sind sie in Island, Färöer, auf den Shetland- und Orkney-Inseln, sowie in Nord- Schottland und Norwegen. Dieser Zugvogel wandert im Winter südwärts über den Atlantik und die westliche Nordsee bis Südspanien (und darüber hinaus). Außerhalb der Brutzeit halten sie sich auf dem Meer auf (PETERSON et al. 1983, 134 f sowie http://www.faunistik.net/BSWT/AVES/CHARADRIIFORMES/stercorariidae.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ d N d dO t Die Große Raubmöwe nutzt auf dem Durchzug beispielsweise Bereiche des faktischen Vogelschutzgebietes „SPA Östliche Deutsche Bucht“. - 99 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL der Nord- und Ostsee Lebensraum-/ Standortansprüche Sie kommen vorwiegend auf dem offenen Meer und in Küstengewässern vor. Große Raubmöwen nisten in zerstreuten Kolonien auf hochgelegenen Mooren in Meeresnähe (PETERSON et al. 1983, 134 f). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Raubmöwen haben eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Offshore-Windparks. Sie können sehr gut manövrieren und den Anlagen ausweichen. Allerdings fliegen sie sehr viel herum. Da sie eine hohe Altvogelüberlebensrate und eine geringe Populationsgröße haben, können sich jedoch Individuenverluste verhältnismäßig stark auswirken (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 188 Rissa tridactyla Dreizehenmöwe Kenndaten Die Dreizehnmöwe ähnelt in Größe und Färbung der Sturmmöwe, hat aber schwarzen Beinen. Ihr Rücken ist blaugrau und die Flügelspitzen sind schwarz gefärbt. Sie wird etwa 41 cm groß. Dreizehenmöwen haben einen gelben Schnabel mit einem roten Rachen. Die Hinterzehe ist noch mehr verkümmert als bei den anderen Möwen und bei der europäischen Rasse ohne Kralle. Das Jugendkleid ist markant gezeichnete und weist ein dunkles Längsband der Flügel auf, einen leicht gegabelten Schwanz mit schwarzer Endbinde und einen schwärzlichen Nackenring. Diese Möwenart ist sehr gesellig und zutraulich. Sie folgt mit großer Ausdauer den Schiffen. In den Brutkolonien ist ihre auffällige Stimme "kiti-we" ohne Unterlass zu hören, auf See aber nur selten. Ihre Nahrung besteht aus kleinen Fischen, Krebs- und Krustentieren und auf der Oberfläche treibenden Planktonorganismen. Auch Fischabfälle nehmen sie auf. Zur Nahrungssuche schwimmen die Möwen teils auf dem Wasser, teils stürzen sie in flachen Winkel auf das Wasser, das sie aber nur oberflächlich streifen und holen sich dabei kleine Fische aus einem Fischschwarm (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html). Verbreitungsschwerpunkte Die Dreizehenmöwe ist die einzige Hochseemöwe und zugleich der häufigste Vogel des Nordatlantiks. Die größte ihrer Kolonien liegt im Norden Norwegens in den Steilwänden des Svaerholtklubben. Schätzungsweise 360.000 Dreizehenmöwen brüten hier, zusammen mit Lummen, Papageitauchern, Gryllteisten, Tölpeln und anderen Meeresvögeln. Auch von Grönland gibt es eine Kolonie mit über 100.000 Brutpaaren. Im Norden brütenden Populationen ziehen im Winter Richtung Süden bis in gemäßigte Breiten. Die südlicher brütenden bleiben teilweise auch im Winter in der Nähe ihrer Kolonien. Die nördlichsten Möwenfelsen befinden sich auf Spitzbergen, die südlichsten in der Bretagne. Gelegentlich verfliegen sich Dreizehnmöwen im Binnenland, wo die meist ermattet und abgemagert aufgegriffen werden, da sie sich nur auf dem Meer und vom Meer ausreichend ernähren können (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Populationen der Dreizehenmöwe wurden im Zuge von Forschungsprojekten auf dem Durchzug im potenziellen NATURA-2000-Gebiet der „Doggerbank“ und überwinternde Populationen im Bereich des „Sylter Außenriffs“, dem „Borkum Riffgrund“ sowie dem „SPA Östliche Deutsche Bucht“ beobachtet. - 100 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Lebensraum-/ Standortansprüche Die Dreizehenmöwen leben außerhalb der Brutzeit auf dem offenen Meer. Ihre Flughöhe kann stark variieren; sie fliegen sowohl niedrig über den Wellen wie in großen Höhen. Auch schweren Stürmen können sie widerstehen und schlafen auf dem oft stark bewegten Wasser. Die Kolonien der Dreizehenmöwen sind teilweise uralt. Im April treffen die Möwen dort ein, im höchsten Norden auch im Mai, und im August oder September verlassen sie die Kolonie wieder (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelDreizehenmoeve.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechende Abschnitte bei Flussseeschwalbe und Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Die Dreizehenmöwe ist nach der Roten Liste Deutschlands (1997) potenziell bedroht (BEZZEL 1988, 202). Sie ist eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Die Dreizehenmöwe ist gegenüber Offshore-Windenergieanlagen unempfindlich. Sie kann den Anlagen sehr gut ausweichen und ist in ihrer Habitatwahl recht flexibel (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 200 Alca Torda Tordalk Kenndaten Tordalken haben eine Länge von etwa 41 bis 48 cm, eine Spannweite von 62 bis 78 cm und wiegen ca. 700 Gramm. Ihr Schnabel wirkt seitlich zusammengedrückt und in der Brutzeit aufgewölbt mit mehreren Querrinnen. Der gelber Rachen dient wahrscheinlich als Signalfarbe für die Jungen. Tordalken schwimmen mit aufgestelltem Schwänzchen und liegen hoch auf dem Wasser. Wenn die Vögel sich bedroht fühlen, machen sie sich schwer und sinken tiefer ein. Sie tauchen auch sehr früh weg und kommen erst in größerer Entfernung wieder hervor. Unter Wasser rudern sie mit halb ausgebreiteten Flügeln. In Notsituationen kann die Tauchdauer bis über 150 Sekunden dauern. Werden sie angegriffen, wehren sie sich mit ihren scharfen Schnäbeln. Tordalken senktem im Flug den Hals etwas ab, strecken die Füßen ausund spreizten den Schwanz. Sie fliegen reißend schnell mit schwirrenden, fast insektenartig schnellen Flügelschlägen. Auf dem Boden laufen die Tordalken ähnlich wie Pinguine mit aufrechtem Körper und zum Balancieren weggestreckten Flügeln. Sie landen nur auf dem Wasser, und zwar mit dem Kopf voran, wodurch sie zunächst völlig untertauchen. Beim Starten vom Wasser nehmen sie einen kurzen Anlauf. Zum Rasten stehen sie oft stundenlang, unbewegt auf Klippen. Sie geben nur selten Laute von sich, erschreckt oder zur Balzzeit lassen sie ihre rauhe Stimme hören, wie "korr". Während die Jungen ausschließlich mit Fischen aufgezogen werden, ernähren sich die Altvögel auch von Krebse, Würmer und anderes Meereskleingetier (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Nach Süden hin nisten Tordalken bis in die Bretagne. Sie sind im Süden jedoch selten anzutreffen, aber auch im Norden nicht besonders zahlreich. Es gibt aber auch Kolonien mit Tausenden von Brutpaaren, etwa auf den Lofoten und auf Runde. Tordalken haben auch in der Ostsee Brutreviere. Als einzige Alkenart brüten sie auch am Süßwasser, und zwar in einer kleinen Kolonie am Ladoga-See bei Leningrad. Tordalken gibt es nur im Nordatlantik (http://www.reuber- - 101 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Lebensraum-/ Standortansprüche Der Tordalk ist ein Zugvogel, der i in den faktischen Vogelschutzgebieten „SPA Östliche Deutsche Bucht“ und „SPA Pommersche Bucht“ vorkommt. Tordalken sind Teilzieher, halten sich aber meist in Küstennähe auf. Sie können dort bis zum Meeresgrund tauchen. Aber auch über 100 km von der Küste entfernt wurden sie schon angetroffen. In kalten Wintern streichen sie an der Altantikküste entlang bis in die Höhe von Spanien und erscheinen vereinzelt auch im Mittelmeer. Tordalken brüten meist einzeln oder in kleinen Gruppen inmitten der Lummenfelsen. Dort nisten sie in Felsspalten, Höhlen oder unter überhängenden Felsen, die sie alljährlich wieder aufsuchen. Im Süden brüten Tordalken im Mai, im Norden erst Ende Mai oder Anfang Juni (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Der Tordalk ist nach nicht gefährdet (SPEC), sein Vorkommen ist allerdings auf Europa beschränkt (MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. 2001; 80). Die Rote Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands (1988) führt den Tordalk als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ auf. Dieses sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Tordalken sind nicht allzu empfindlich gegenüber Offshore-Windenergieanlagen. Sie manövrieren zwar nur relativ schlecht, dafür fliegen sie selten herum und meist nur dicht über der Wasseroberfläche (unter 5 m) (GARTHE & HÜPPOP2002). Sie erbeuten ihre Nahrung zumeist tauchend und sind nicht wirklich scheu gegenüber herannahenden Schiffen, so dass eine Meidung der Gebiete auf Grund der Anlagen ziemlich ausgeschlossen werden kann (BIOCONSULT 2002, 1-101). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 202 Cepphus grylle Gryllteiste Kenndaten Sie ist etwas kleiner als die Lumme, Länge 34 cm, Spannweite 68 cm. Im Sommer der einzige Alk mit auch unterseits schwarzem Federkleid - sein scharf begrenztes Flügelfeld ist in allen Kleidern weiß. Im Winter weist sie eine völlig weiße Unter- und dunkel gefleckte Oberseite auf. Bei der Rast sitzen die Teisten in aufrechter Körperhaltung und mit S-förmig eingezogenem Hals auf Klippen oder Eisschollen. Ihr Gang ist ein beschwerliches Watscheln, der Flug hingegen ist rasch und schwirrend, nachdem die Vögel mit einem kurzen Anlauf vom Wasser abgehoben haben. Beim Tauchen rudern sie mit den Flügeln und steuern mit den Füßen. Sie brütet in Spalten zwischen Geröll und Felsen Gryllteisten suchen ihre Nahrung hauptsächlich am Gewässergrund. Deshalb entfernen sie sich nie weit von der Küste. Fische bilden bei ihnen gewöhnlich nur die Beikost. Hauptsächlich ernähren die sich von Krebsen aller Art, von Meereswürmern, Muscheln und Polypen. Bei der Nahrungssuche tauchen sie selten länger als etwa 30 Sekunden. Auf der Flucht bleiben sie aber bis 2 Minuten unter Wasser (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). - 102 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Die Gryllteiste ist zirkumpolar in den kühlen und kalten Meeren verbreitet. In Europa reicht das Brutgebiet von den Küsten Irlands im Süden bis zu den nördlichsten Inseln am Rande des Packeises, wo die Wassertemperatur auch im Sommer nicht über 0 Grad ansteigt. In der Ostsee geht die Gryllteiste bis an das Ende des Finnischen Meerbusens, wo das Wasser praktisch nicht mehr salzig ist und im Winter gefriert. Dann weichen die Teisten südwärts aus und sind Wintergäste an der deutschen Ostseeküste. In der Nordsee werden sie nur als seltene Irrgäste gesichtet (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Dieser Zugvogel überwintert beispielsweise im „Adlergrund“, der „Pommerschen Bucht mit Oderbank“ und dem „SPA Pommersche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000Gebiete). Lebensraum-/ Standortansprüche Die Gryllteiste ist kein Vogel des offenen Meeres, sondern lebt in Stillwasserzonen hinter vorgelagerten Inseln, in Fjorden und Flachwasserzonen; dort hält sie sich das ganze Jahr über auf (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 009 Fulmarus glacialis Eissturmvogel; Kenndaten Der Eissturmvogel ähnelt äußerlich der Möwe, ist aber leicht am ganz anderen Flug zu unterscheiden. Er kann auch nicht aufrecht stehen, sondern ruht auf der Laufsohle. Der Eissturmvogel hält seine Schwingen beim Segeln starr ausgebreitet und neigt den Körper mal auf die eine, mal auf die andere Seite. Er fliegt oft dicht über dem Wasser und folgt elegant und unermüdlich dem Heben und Senken der Wogen ohne von ihnen erfasst zu werden. Seine Flügelschläge sind rasch und kurz, aber im Aufwind der steilen Vogelberge nutzt er die Luftströme und gleitet schwerelos dahin. Der Eissturmvogel schwimmt ähnlich wie ein Korken auf dem Wasser und erhebt sich mühelos nach kurzem Anlauf. Auf geneigtem Boden kann er auch vom Festland aus starten. Es gibt zwei unterschiedliche Farbphasen und zwischen beiden kaum Übergänge. Die eine ist auf der Unterseite weiß und auf Rücken und Flügeldecken silbergrau, die andere fast einfarbig dunkelgrau. Körperlänge beträgt um 47 cm, Spannweite ca. 112 cm und das Gewicht um 800 g. Eissturmvögel haben einen kräftigen Schnabel mit röhrenförmigen Nasenlöchern. Sie sind sehr gesellig und lärmend. Von der Ferne hören sich die Stimmen wie das Gackern von Hühnern oder Gänseschnattern an und tragen sehr weit. Eissturmvögel ernähren sich von Fischen, Schnecken, Krebse, Aas und Abfälle. Die Nahrung wird ohne Tauchen von der Wasseroberfläche gepickt. Beim Streit um Fischereiabfälle hört man auch die Stimmen der sonst auf hoher See recht schweigsamen Vögel (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html). Verbreitung/ Verbrei- Die nördlichen Meere von der Packeisgrenze im Norden bis etwa auf die Höhe der - 103 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL tungsschwerpunkte Bretagne gehören zum Verbreitungsgebiet des Eissturmvogels. Seit einiger Zeit brüten auch auf Helgoland einige Paare (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee Überwinternde Populationen des Eissturmvogels konnten im Zuge von Forschungsprojekten für folgende potenzielle NATURA-2000-Gebiete nachgewiesen werden: „Doggerbank“ sowie „SPA Östliche Deutsche Bucht“. Lebensraum-/ Standortansprüche Während der Brutzeit entfernen sich die Vögel nicht mehr als 30 bis 40 km von den Kolonien, ansonsten streifen sie über das offene Meer. Die Vögel folgen oftmals den Fischereibooten und balgen sich um die Abfälle. Früher war der Eissturmvogel ein hochnordischer Vogel und bevölkerte die nördlichste Seevogelkolonie überhaupt, an der Nordspitze Grönlands, dicht an der Packeisgrenze. In den letzten hundert Jahren hat er sein Brutgebiet aber weit nach Süden erweitert und sich stark vermehrt. Er gilt heute als einer der am häufigsten vorkommenden Vögel. Seine Zahl wird auf etwa eine Million geschätzt. Der Eissturmvogel ist ein Koloniebrüter. Er brütet in oft riesigen Kolonien, meist in Gesellschaft anderer Meeresvögel. Die Kolonien liegen in der Regel in Felswänden über der Brandung bis in Höhen von einigen hunderten Metern. Am Brutplatz wirkt er ziemlich unbeholfen, liegt auf dem Bauch und schiebt sich an die Felskante, wenn Gefahr droht. Im März und April erscheinen die Vögel vor dem Brutfelsen, gehen aber anfangs meist nicht an Land. Der Eissturmvogel besetzt in den Vogelfelsen meist die obersten Etagen (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelEissturmvogel.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands ist der Eissturmvogel als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Der Eissturmvogel ist nur wenig empfindlich gegenüber Offshore-Windparks. Er ist in seiner Habitatwahl sehr flexibel. Er manövriert mittelmäßig, fliegt jedoch nicht allzu häufig herum (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 069 Mergus serrator Mittelsäger Kenndaten Mittelsäger sind mit etwa 58 cm Länge etwas kleiner als eine Stockente. Beide Geschlechter haben eine zweizipfelige Federhaube. Das Männchen ist im Prachtkleid durch ein rotbraunes Brustband von den anderen Sängern gut zu unterscheiden. Die Flanken sind grau gefärbt. Das Schlichkleid und das Kleid des Weibchens sehen den entsprechenden Kleidern des Gesängesägers recht ähnlich. Zu unterscheiden sind sie am allmählichen Übergang des rostfarbenen Kopfgefieders zum bräunlichgrauen Körpergefieder. Am langen, schmalen Schnabel ist an der Spitze einen kleinen Haken ausgebildet, der für den Fischfang nützlich ist. Die Säger liegen tiefer im Wasser als die Enten. Sie bewegen sich auch an Land recht gut und ruhen gern am Ufer, ein paar Schritte vom Wasser entfernt. Sie können sowohl vom Land als auch vom Wasser nach kurzem Anlauf auffliegen. Ein Bestimmungsmerkmal, besonders in der Nacht, ist das sausende Fluggeräusch. Im Flug ordnen sich meist mehrere Säger zu schrägen Linien zusammen. Aus dem Gleitflug - 104 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL heraus könne sie unmittelbar ins Wasser tauchen. Mittelsäger erreichen Fluggeschwindigkeiten bis über 100 km/h. Ihre Nahrung besteht aus Fischen, die meist in Gemeinschaftsjagd erbeutet wird. Mittelsäger tauchen selten länger als 20 Sekunden, beim Fluchttauchen aber bis 2 Minuten (http://www.reuber-norwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Mittelsäger brüten am Meer in ruhigen Buchten und in von kleinen Inseln durchbrochenen Süßwasserzonen, daneben auch an Seen und Flüssen in der nordischen Nadelwaldzone. Die südliche Grenze ihres Brutgebietes liegt in den Masurischen Seen und an der Ostseeküste. Im Winter kommen sie zahlreich an der Ostseeküste, vor Norwegen und um die Britischen Inseln vor (http://www.reubernorwegen.de/RundeInfoVoegelMittelsaeger.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee In dem faktischen Vogelschutzgebiet „SPA Pommersche Bucht“ konnten Populationen des Mittelsägers auf Durchzug wissenschaftlich dokumentiert werden. Lebensraum-/ Standortansprüche Außerhalb der Brutzeit findet man ihn hauptsächlich auf dem Meer. Er nistet im Heidekraut und sonstiger Vegetation, zwischen Felsen usw. an waldumsäumten Seen oder Flüssen, auf Inseln, in Meeresbuchten und in der Tundra (PETERSON et al. 1983, 72 f). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Flussseeschwalbe Gefährdung und gesetzlicher Schutz Der Mittelsäger ist in der Roten Liste Deutschland als 2stark gefährdet“ eingestuft. (ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERE DEUTSCHLANDS 1998, 46) Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 016 Sula bassana/ Morus bassanus Basstölpel Kenndaten Die etwa gänsegroßen Basstölpel werden um 92 cm lang und haben eine Spannweite um 175 cm. Sie sind weiß mit schwarzen Flügelspitzen. Die Jungvögel sind in den ersten Jahren mehr oder weniger braun gefleckt. Basstölpel fliegen meist in etwa 20 m Höhe mit raschen Flügelschlägen und eingeschobenem Segelflug dahin. Fern der Brutkolonien sind sie gewöhnlich einzeln anzutreffen. Basstölpel ernähren sich von Fischen. Sie lassen sich bei der Jagd aus 10 bis 40 Metern Höhe abkippen und stoßen steil nach unten. Anfangs steuern sie noch mit den Flügeln, dann legen sie die Flügel nach hinten und stoßen mit bis zu 100 km/h in die Wogen. Unter Wasser rudern sie mit den Füßen und tauchen 15 Meter tief (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Basstölpel kommen als Brutvogel in etwa 30 großen Vogelkolonien vor, von denen gut ein Dutzend auf den Britischen Inseln liegen, zwei an der norwegischen Küste und zwei an der Küste der Bretagne. Weitere Kolonien befinden sich auf Island, in Nordamerika, bei Australien, Neuseeland und Südafrika. Von manchen Zoologen werden die Tölpel der Südmeere als eigene Arten angesehen. Die Altvögel der nordatlantischen Populationen sind Strichvögel (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ Der Basstölpel ist ein Zugvogel, der im „Sylter Außenriff“, im „Borkum Riffgrund“ und im “SPA Östliche Deutsche Bucht“ (potenzielle NATURA-2000-Gebiete) überwintert. - 105 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL der Nord- und Ostsee Nicht ziehend wurden Populationen im Bereich der „Doggerbank“ dokumentiert. Lebensraum-/ Standortansprüche Basstölpel sind außerhalb der Brutzeit kaum in Sichtweite der Küsten anzutreffen, aber sie entfernen sich auch selten mehr als 200 km vom Festland. Sie sind streng ans Meer gebunden. Sie sammeln sich außerhalb der Brutzeit vor allem dort, wo es reichlich Fische gibt. Die Jungvögel dagegen fliegen in weitere Wanderungen nach Süden und kommen dabei bis vor die Küsten Westafrikas. Zahlreiche Basstölpel brüten in zum Teil jahrhundertealten, auf Inseln befindlichen Kolonien (in Nischen und auf Simsen). Bis zur Jahrhundertwende, als die Kolonien rücksichtslos geplündert wurden und der Tölpel vom Aussterben bedroht war, lagen die verbliebenen Brutplätze an unzugänglichen Steilwänden über der Brandung. Der Bestand hat sich heute wieder erholt. (PETERSON et al. 1983, 45 und http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands ist der Basstölpel als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ aufgeführt. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Basstölpel sind nicht besonders empfindlich gegenüber OffshoreWindenergienutzung. Sie haben eine durchschnittliche Manövrierfähigkeit und sind in ihrer Habitatwahl sehr flexibel. Da ihre Altvogelüberlebensrate sehr hoch und die biogeographische Population relativ klein ist, könnte sich der Verlust einzelner Individuen bemerkbar machen (GARTHE & HÜPPOP2002). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges A 199 Uria aalge Trottellumme Kenndaten Trottellummen sind etwa entengroß und weisen eine Länge von ca. 42 cm und eine Spannweite bis 70 cm auf. Im Sommer haben sie eine schwarze, im Winter eine weiße Kehle. Um das Auge tragen einige Lummen einen dünnen weißen Ring, von dem ein feiner weißer Strich zum Nacken weist. Sie werden dann als Ringellummen bezeichnet, stellen jedoch keine eigene Art oder Rasse dar, sondern sind nur eine Farbabart. Zur Brutzeit und zur Jungenaufzucht ernähren sich die Lummen fast ausschließlich von kleinen pelagischen Fischen, vor allem von Sandaale. Außerhalb der Brutzeit verzehren sie neben Fischen auch Krebse, Meereswürmer, Muscheln und sogar Quallen. Sie können bis über 100 Meter tief tauchen. Bleiben die Fischschwärme aus, kann es zu Hungersnöten kommen; am Strand vor den Brutfelsen werden dann zahlteiche tote Lummen angeschwemmt (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitung/ Verbreitungsschwerpunkte Trottellumme weisen von den Alkenvögeln die südlichsten Brutgebiete auf. Sie brüten bis hinunter zu Vogelfelsen an der spanischen Atlantikküste (http://www.reubernorwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Verbreitungsschwerpunktein der dt. AWZ der Nord- und Ostsee In der Nordsee im Bereich der „Doggerbank“ (potentielles NATURA-2000-Gebiet) kommt eine nicht ziehende Population Trottellummen vor. Überwinternde Trottellummen wurden nachgewiesen im „Sylter Außenriff“ und im „Borkum Riffgrund“. Lebensraum-/ Standort- Lummen brüten in volkreichen Kolonien auf den Simsen steiler Felswände und auf - 106 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL ansprüche flachen Gipfeln; oft mit Tordalken und Dreizehenmöwen gemeinsam. In den Vogelfelsen besetzen sie die mittleren Etagen. Trottellummen sind ausgesprochene Seevögel. Sie kommen in Küstengewässern und in einiger Entfernung zur Küste vor (PETERSON et al. 1983, 155 sowie http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Erfassungsmethodik Siehe entsprechender Abschnitt Prachttaucher Gefährdung und gesetzlicher Schutz Um 1880 war der Lummenbestand in der Ostsee durch Eiersammeln auf etwa 20 Paare gesunken. Aufgrund von Schutzmaßnahmen hat er sich bis heute auf einige 10.000 Paare erholt. Auch im Nordseebereich wurden die Lummen bejagt, z.B. am Lummenfelsen von Helgoland. Die globale Population an Trottellummen schätzt man heute auf etwa 20 Millionen. Jährlich werden schätzungsweise 1 Million für Speisezwecke gefangen (http://www.reuber-norwegen.de/FramesRundeVoegelAlph.html). Nach der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands wird die Trottellumme als eine „extrem seltene Art/Art mit geographischer Restriktion“ klassifiziert. Dies sind Arten mit sehr wenigen, aber stabilen Populationen in Deutschland. Die Vorkommen sind geographisch eng begrenzt, können aber hohe Individuenzahlen aufweisen (ROTEN LISTE DER GEFÄHRDETEN TIERARTEN DEUTSCHLANDS 1998, 14 und 47). Empfindlichkeiten/ Wirkungen pot. Beeinträchtigungen durch WEA Gegenüber Offshore-Windenergienutzung sind Trottellummen weniger empfindlich. Sie können zwar nur schlecht manövrieren, aber sie fliegen relativ selten und dann nur dicht über der Wasseroberfläche (max. 5 m), sodass das Kollisionsrisiko mit den Rotoren sehr gering ist. Sie sind nur bedingt an bestimmte Habitatstrukturen gebunden. Da sie eine geringe Scheu gegenüber herannahenden Schiffen aufweisen, ist eine Vertreibung der Trottellummen durch WEA unwahrscheinlich (GARTHE & HÜPPOP2002 und BIOCONSULT 2002, 1-101). Hinweise auf Erheblichkeitsschwellen Sonstiges Mögliche Beeinträchtigungen durch WEA Denkbare Risiken für Wasservögel aber auch für Landvögel, welche Meeresgebiete auf ihrem Zug überfliegen sind (nach HÜPPOP 2000, Vortrag Kiel): • Gefahr der Kollision mit WEA (Vogelschlag) bei Flugbewegungen jeglicher Art (Vogelzug, Flüge zwischen Nahrungs- und Rastgebieten), • Barrierewirkung von WEA auf „Zugstraßen“ oder „Zerschneidung“ der Verbindungen zwischen verschiedenen Rast- und/ oder Nahrungsgebieten, • kurzfristiger Verlust von Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) während der Bauphase und bei Wartungsarbeiten durch Versorgungsschiffe und evtl. –helikopter, • langfristiger Verlust von Lebensräumen (Rast-, Nahrungsgebiete) aufgrund der Scheuchwirkung von WEA, • Verlust von Nahrungsgebieten benthosfressender Enten durch Veränderung der Bodenstruktur. - 107 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL Laufende und abgeschlossenen Forschungsvorhaben zu See- und Zugvögeln Erfassung der Verbreitung, Häufigkeit und Wanderung von See- und Wasservögeln in der deutschen Nordsee und Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung internationaler Naturschutzziele (BfN-Skripten 34) See- und Wasservögel in der deutschen Ostsee und ihr Schutz im Rahmen internationaler Vereinbarungen (Boye, BfN, Abschluss 2002) Rastvogel-Vorkommen und Offshore-Windkraftnutzung: Analyse des Konfliktpotentials für die deutsche Nord- und Ostsee (Teilprojekt des ZIP-Vorhabens MINOS, FTZ Büsum) Flächendeckende Flugzeugerfassung von rastenden Seevögeln (Seetaucher, Meeresente etc.) in Nord und Ostsee; geplant sind 6 Erfassungen in 2002/2003 Vorkommen von Seevögeln/Abgrenzung von SPAs (F+E-Vorhaben, FTZ Büsum) Schiffszählungen in ausgewählten Gebieten von Nord- und Ostsee, z.B. IBA; Arbeit mit ESAS-Datenbank Auswertung von Radardaten der Bundeswehr zur Erfassung vn Vogelzugrouten über Nord- und Ostsee (F+E-Vorhaben, IfV Helgoland) Auswirkungen von WEA auf den Vogelzug und die Gefahr des Vogelschlages (Teilprojekt des ZIPVorhabens BEOFINO, AWI) Vor allem plattformgestützte Erfassung des Vogelzuges (Zugzeiten, Zugrichtung, Zughöhen) an drei Standorten in der Nord- und Ostsee (Borkum, Sylt, Kriegers Flak) mit Hilfe von Radar, Video etc. Literatur zum Anhang III ARSU (ARBEITSGRUPPE FÜR REGIONALE STRUKTUR- UND UMWELTFORSCHUNG) (1998): Errichtung und Betrieb einer Bohr- und Förderplattform in den Blöcken A6/ B4 der deutschen Nordsee. Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Oldenburg, S.162 und weitere BEZZEL, E. (1988): Vögel. BLV Verlagsgesellschaft. München, Wien, Zürich. BIOCONSULT SH & GFN mbH (2002): UVS und Verträglichkeitsprüfung für potenzieller NATURA-2000-Gebiete für den Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co KG. Husum. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998): Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands. Schriftreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 55. Bonn-Bad Godesberg BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE( BSH) (HRSG.) (2003): Standarduntersuchungskonzept für die Untersuchung und Überwachung der Auswirkungen von Offshore Windenergieanlagen( WEA) auf die Meeresumwelt., Hamburg und Rostock. - 108 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG III – MATERIALSAMMLUNG ZU ARTEN UND LEBENSRAUMTYPEN NACH FFH-RL & VS-RL CAMPHUYSEN, C.J. & LEOPOLD, M.F (1994): Atlas of Seabirds in the southern North Sea. IBN Research Report 94/6. Texel CAMPHUYSEN, C.J. LAVALEYE, M.S.S. & LEOPOLD, M.F (1999): Birds, marine mammals and macrobentic fauna around a potential gas-exploitation area at Q4 (North Sea). NIOZ-Report 1999/4. Netherlands Institute for Sea Research. Texel. DANISH INSTITUTE FOR FISHERIES RESEARCH (Hrsg.) (2000): Effects of marine windfarms on the distribution of fish, shellfish and marine mammals in the Horns Rev area. DEUTSCHES WINDENERGIE INSTITUT (DEWI) (2001): Weiterer Ausbau der Windenergienutzung im Hinblick auf den Klimaschutz- Teil 1 und 2. Wilhelmshaven. GARTHE, S. & HÜPPOP, O. (2002): Scaling possible adverse effects of marine wind farms on seabirds: suggestion of a vulnerability indexs and application to the southeastern North Sea. Manuskript, eingereicht bei „Journal of Applied Ecology“. HEIBGES, ANNE-KATHRIN, HÜPPOP DR. OMMO (2000): Ökologische Bedeutung der seewärtigen Bereiche des niedersächsischen Wattenmeeres. Studie des WWF Deutsch-land. Frankfurt am Main MERCK, TH. & VON NORDHEIM, H. (Bearb.) (1996): Rote Listen und Artenlisten der Tiere und Pflanzen des deutschen Meeres- und Küstenbereiches der Ostsee. BfN. in: Schriften-reihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 48. Bonn-Bad Godesberg MISCHKE, A., GARTHE, S., HÜPPOP, O. (2001): Erfassung der Verbreitung, Häufigkeiten und Wanderungen von See- und Wasservögeln in der deutschen Nordsee. In: BfNSkripten Bd. 34. PETERSON, R. et al. (1983): Die Vögel Europas. 13. Aufl. Verlag Paul Parey. Hamburg und Berlin. U.S.-NAVY (Hrsg.) (2001): Executive Summary, Final Overseas Environmental Impact Statement and Environmental Impact Statement for Surveillance Towed Array Sensor System Low Frequency Active (SURTASS LFA) Sonar VAN DEN BRINK, F.H. (1957): Die Säugetiere Europas. Verlag Paul Parey. Hamburg und Berlin. - 109 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN Anhang IV: Vorschläge möglicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Lebensraumverlust von Seevögeln Baubedingt Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vorangehende Bauablaufsplanung (SÖal. 2000, 65) KER et Vermeidung von Störungen während der Mauserzeit (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 44) Minimierung des Schiffsverkehrs Minimierung der Helikoptereinsätze Anlagebedingt Kleinere Ausbauvarianten für eine geringere Flächeninanspruchnahme Betriebsbedingt Minimierung des Schiffsverkehrs und der Helikoptereinsätze zur Wartung Schädigung und/ oder Vertreibung von Meeressäugern durch Bau- und Betriebslärm Baubedingt Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vorangehende Bauablaufsplanung (SÖal. 2000, 65) KER et Beschränkung der Bauzeit auf bestimmte „Zeitfenster“: Vermeidung störungs- und schallintensiver Baumaßnahmen während der Kalbungszeit (Mai bis Juli) und der Paarungszeit (Juli bis August) Vorzug von Tripoid-Konstruktionen für die Gründung vor Monopile-Konstruktionen (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 41) Einsatz akustischer Vergrämer („Pinger“) vor Baubeginn (LUCKE 2000, 176) Einsatz akustischer Sicherungsmaßnahmen (LUCKE 2000, 44) Schrittweise Erhöhung der Schallintensität von einem ungefährlichen Ausgangswert auf die höchste erforderliche Schallintensität („soft start procedure“) (LUCKE 2001, 77; FTZ Westküste 2002, 14) Vermeidung schallintensiver Verfahren: Schallemissionen auf Bereiche zw. 30 und 50 Hz begrenzen (GERASCH 2002, mündl.) Verminderung der Schallintensität bei der Bautätigkeit mittels Lufthülle/ Luftblasenschleiern („bubble curtains“) (LUCKE 2001, 77; OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al. 1988; TIMOFEEV et al. 1985; VAGLE; FARMER 1994) Reduzierung von Bohrgeräuschen durch Umleiten des Luftauslasses (OECOSUMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al. 1988) Rammtätigkeit: max. 10-20 Schläge pro Minute Alternativ zum Rammen: Einsatz eines Rüttlers oder – sofern möglich – des „Maulwurfverfahrens“ („Schildvortriebsverfahrens“) (GERASCH 2002, mündl.) Modifikation der Geräte (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 47 nach MATHERS et al. 1988) Anzeigen von Schweinswalvorkommen im näheren Bauumfeld mittels Klick-Detektor und Unterbrechung der schallintensiven Baumaßnahmen (LUCKE; SCHEIDAT 2000, 32) Minimierung des Schiffsverkehrs Minimierung der Helikoptereinsätze (SÖKER et al. 2000, 65) Zufahrtswege zum Baustandort an die Aufenthaltsorte von Schweinswalen anpassen (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 45) Anlagebedingt Bei der Aufstellung (Konfiguration) der einzelnen Anlagen ist darauf zu achten, dass durch den gleichzeitigen Betrieb keine schädlichen Interferenzen entstehen können (BSH 2003, 32) Betriebsbedingt Schallemissionen im hörbaren und nicht hörbaren Bereich auf das technisch sinnvoll dar- 110 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN stellbare Minimum reduzieren (CARSTENSEN 2000, 107) Entkoppelung zwischen Getriebe, Gondel und Turm zur Vermeidung von Schall und Vibrationen (CARSTENSEN 2000, 109) Minimierung des Einsatzes von Echolokation bei Wartungsarbeiten Schädigung und/ oder Vertreibung der Fischfauna durch Sedimentfahnen, Vibration und/ oder elektromagnetische Felder Baubedingt Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vorangehende Bauablaufsplanung (SÖal. 2000, 65) KER et Meidung von Laichgebieten bzw. Vermeidung von sedimentverlagernden Baumaßnahmen während der Laichzeit Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000, 105) Schädigung und/ oder Verlust von Benthos-Lebensgemeinschaften der Sandbänke und Riffe durch Überbauung und/ oder Sedimentumlagerungen Baubedingt Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vorangehende Bauablaufsplanung (SÖal. 2000, 65) KER et Vermeidung sedimentverlagernder und wassertrübender Bauweisen (CARSTENSEN 2000, 105) Anlagebedingt Schutzvorkehrungen zur Verhinderung der Auskolkung (Steinschüttung, Seegraspflanzung) (SÖKER et al. 2000, 68) Meeresverschmutzung durch Schiffskollisionen Baubedingt Reduzierung der Bauzeit auf ein Minimum durch vorangehende Bauablaufsplanung (SÖKER et al. 2000, 65) Kennzeichnung der für den Bauverkehr genutzten Schifffahrtsrouten (OECOSUMWELTPLANUNG 2001, 48) Sicherheitsabstand von 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOSUMWELTPLANUNG 2001, 48) Verhängung spezifischer Fahrverbote im Baugebiet und ggf. Umleitung des normalen Schiffsverkehrs (OECOS-UMWELTPLANUNG 2001, 48) Anlagebedingt Qualitätssicherung gemäß Standarduntersuchungskonzept (BSH 2003, 7ff) Sichtbarkeit der Schifffahrtszeichen und ihre Befeuerung darf nicht verdeckt oder eingeschränkt werden Schifffahrtzeichen einschließlich Befeuerung und AIS-Gerätschaften müssen eine Verfügbarkeit von > 99 % haben Befeuerung der Eckpositionen eines Blocks mit Kennung Ubr (3) gelb, 5 sm Nenntragweite und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position Befeuerung der peripheren Anlagen mit der Kennung Blz. gelb, Nenntragweite 2 sm und mit Anstrahlung des Turms sowie einer Benennung der Position Türme sind bis zu einer Höhe von 15 m über HAT (Highest Astronomical Tide) gelb (RAL 1023 nach DIN 6171; Teil 1) anzustreichen Verkehrstrennungs- und Sperrgebiete, Schifffahrtsrouten mit sicherem Abstand zum Windpark, Langsamfahrzonen (BRAASCH 2000, 66) Sicherheitsabstand von 500 m zum Windpark für normale Schifffahrt (OECOSUMWELTPLANUNG 2001, 48) Indirekte Beleuchtung (BRAASCH 2000, 65) - 111 - ANFORDERUNGEN AN DIE FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VON OFFSHORE-WEA ANHANG IV – VORSCHLÄGE MÖGLICHER VERMEIDUNGS- UND MINDERUNGSMAßNAHMEN Eckpositionen mit AIS (Automatic Identification System) und Sonartransponder (BRAASCH 2000, 65f) Signalfarbe (BRAASCH 2000, 65) Akustische Signale (BRAASCH 2000, 65f) Kollisionsfreundliche Bauweise: Möglichst keine Absteifungen (BRAASCH 2000, 65) WEA-Konstruktion mit schiffskörpererhaltendem Kollisionsverhalten (BRAASCH 2000, 65) Herunterfallen der Gondel auf kollidierende Schiffe konstruktiv vermeiden (UBA 2001, 7ff) WEA außerhalb der theoretischen Wurfweite von WEA-Teilen zu Schifffahrtswegen, Seezeichen, Bohrinseln, Landungsbrücken (CARSTENSEN 2000, 106) Geringe und schadstoffarme Mengen an Öl (BRAASCH 2000, 65) Stationierung von Bergungs-/ Stand-by-Schleppern und Gewässerschutzschiffen (BRAASCH 2000, 65f) Stationierung von Ölbekämpfungsmaterial (BRAASCH 2000, 65f) Betriebsbedingt Notfall- und Havariemanagementsystem (BRAASCH 2000, 65f) Schnellabschaltung (BRAASCH 2000, 65f) Lotsen-/ Beobachterübernahmen (BRAASCH 2000, 65f) Radar- und Funküberwachung (BRAASCH 2000, 65f) Integriertes System zur Diagnose und Fernwartung (CARSTENSEN 2000, 109) Hafenstaatkontrolle (BRAASCH 2000, 65f) Meldepflicht (BRAASCH 2000, 65f) - 112 -