Die Frühe Republik Der Anfang der frühen Republik lässt sich mit dem Jahr 510 v. Chr. genau datieren. In diesem Jahr wurde der letzte von sieben Königen, Lucius Tarquinius Superbus, vertrieben. Nun stand der Wille des Volkes (res populi) an erster Stelle. Die Römer wurden so gewissermaßen, zusammen mit den Griechen, die Erfinder der Demokratie. Die folgenden Zeitspanne nach 510 v. Chr. war geprägt von zwei Dingen: Erstens durch die „Festigung der jungen Republik“ und zweitens durch einen „großen Machtzuwachs“. Die Macht hatte jedoch am Anfang hauptsächlich der Adel inne. An der Spitze des Staates standen zwei Konsuln. In dieser Zeit wurden die beiden Prinzipen „Annuität“ und „Kollegialität“ eingeführt. Das heißt, dass sich zwei Konsuln für ein Jahr gegenseitig kontrollieren, um einer allzu großen Macht des Einzelnen entgegenzuwirken. Der Adel hatte die wichtigste Rolle im Staat inne, was viele Differenzen zwischen den Ständen zur Folge hatte. So besaß die Unterschicht nicht die „volle Rechtsfähigkeit“. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass die folgenden 200 Jahre von Ständekämpfen geprägt waren, deren Beginn mit dem „Auswandern aus der Stadt (dem so genannten „Secessio plebis“) zu datieren ist. Trotz dieser schwierigen Zeit galt das oberste Bestreben „fast immer, den Staat als solchen zu erhalten und zu mehren“. Schließlich stand man den Plebejern „eine eigene Institution“ zu, die ihnen erlaubte ein Veto, zum Beispiel bei Senatsbeschlüssen, einzulegen. Im Jahr 450 v. Chr. brachte das „Zwölf-Tafel-Gesetz“ endlich Ruhe in die ständigen Auseinandersetzungen zwischen Patrizier und Plebejer. Diese Gesetzestafeln, die „nach griechischem Muster“ entstanden waren, beseitigte die „Rechtsunsicherheit“. Sie galten lange Zeit als „Grundlage des römischen Rechtswesens“. Nach dem „Zwölf-Tafel-Gesetz“ folgten noch die „Heeres- und Versammlungsordnung“ und im Jahre 287 erlangte die Plebs durch das „lex Hortensia“ die „volle politische Gleichberechtigung“. Schon am Anfang der Republik, als Rom mit Karthago seinen ersten Handelsvertrag geschlossen hatte, war zu erkennen, dass die Römer ihr Reich ausweiten wollten. So nahmen sie im Jahr 396 v. Chr. die Stadt Veii ein beendeten somit den „Freiheitskampf gegen die Etrusker“. Durch den Vormarsch in Italien, waren die Römer gezwungen, sich gegen die Kelten zu wehren, die sich in Norditalien aufhielten. Am „dies ater“ also am „Schwarzen Tag“ im Jahre 390 v. Chr., nahm der König Brennus, nach einer schweren Niederlage der Römer, die Stadt Rom ein. Wegen „zunehmender Landnot“ kämpften die Römer auch um Ebenen, wie zum Beispiel Latium oder Campanien. Sie wollten stets einen „bellum iustum“, also einen gerechten Krieg führen und vermieden es der Urheber eines Krieges zu sein. Cicero soll gesagt haben, dass „die Römer ihr Reich dadurch gewonnen haben, dass sie sich verteidigen“. Bei einer Kriegserklärung, beriefen sich die Römer auf die Götter, als „Zeugen des erlittenen Unglücks“. Dieses Gefühl, stets einen Verteidigungskrieg zu führen, war sicherlich ein Grund, warum die „Heeresdisziplin“ so beständig war. Im Jahre 338 „wurden die Latiner in den römischen Staat integriert“, sie erhielten die Staatsangehörigkeit und durften ihr Ackerland selbst verwalten. Der Krieg gegen die Samniten fügte dem römischen Reich großen Schaden zu, und die Entscheidung zu Gunst der Römer fiel erst 295 v. Chr. bei Sentium. Das Ende der frühen Republik kann man mit dem Jahr 287 v. Chr. festmachen. In dieser Zeit war die Expansion in Italien zu Ende. Quellen: Buc: „Die Römer (S. 15-18) Zusammenschau „Periodisierung der römischen Geschichte“ von Fr. Lutz