Studienauftrag Sonnental Goldach

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Projekt Nr. 1.015.6.006
Studienauftrag Sonnental Goldach
Beurteilungsbericht
29. Juni 2016
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage und Anlass des Studienauftrags
3
2
Verfahren
4
2.1
Auftraggeber
4
2.2
Organisation und Moderation
4
2.3
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
4
2.4
Art der Ausschreibung
4
2.5
Beurteilungsgremium
5
2.6
Teilnehmer
6
2.7
Befangenheit
7
3
Zwischenbesprechung
7
4
Vorprüfung
7
5
6
4.1
Formelle Vorprüfung
8
4.2
Materielle Vorprüfung
8
Beurteilung
9
5.1
Beurteilungskriterien
9
5.2
Beurteilung der Beiträge
9
5.3
Zweite Beurteilungsrunde
10
5.4
Engere Auswahl
11
5.5
Ernennung des Siegerarbeit
12
5.6
Kontrolldurchgang
12
5.7
Entschädigung
12
5.8
Empfehlung des Beurteilungsgremiums
12
5.9
Würdigung
12
Genehmigung
Anhang
13
14
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Seite 3
1 Ausgangslage und Anlass des Studienauftrags
Der Gemeinderat Goldach hat am 24. Januar 2012 den kommunalen Richtplan genehmigt.
Im Rahmen der Nutzungsplanung wurde für das Gebiet Untereggerstrasse (Parz. Nr. 1392,
1368, 564) mit einer Erschliessungs- und Überbauungsstudie eine mögliche Entwicklung aufgezeigt. Mit dem Teilzonenplan Sonnenberg und dem Überbauungsplan Sonnenberg wurden
die Ergebnisse der Studie in grundeigentümerverbindliche Planungsinstrumente umgesetzt.
Beide Instrumente sind rechtskräftig. In der Zwischenzeit wurde das Strassenprojekt ausgearbeitet und mit dem Bau der Strasse begonnen.
Der Überbauungsplan Sonnenberg legt für den darin festgelegten Baubereich A fest, dass
eine Bebauung nur auf Grundlage eines Gestaltungsplans unter Miteinbezug des Freihaltebereiches entlang der Untereggerstrasse erfolgen kann. Die Herbeiführung der Umsetzung der
Überbauung im Baubereich A war Anlass dieses Studienauftrags.
Orthofoto Planungsgebiet
Quelle: Orthofoto
geoportal.ch
Blau = Perimeter
Überbauungsplan
Rot = Perimeter
Studienauftrag
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2 Verfahren
2.1
Auftraggeber
Veranstalterin ist die Gemeinde Goldach. Die Federführung liegt beim Gemeinderat.
2.2
Organisation und Moderation
Die Organisation und Administration des Studienauftrags, die Vorprüfung der eingereichten
Unterlagen sowie die gesamte Begleitung des Studienauftrags erfolgte durch das nachfolgende Büro:
ERR Raumplaner AG
Ivo Liechti
Kirchgasse 16
9004 St. Gallen
T +41 71 227 62 62
F +41 71 227 62 63
[email protected]
www.err.ch
2.3
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
Die Gemeinde Goldach verkauft die zur Verfügung stehende Fläche und überträgt die Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu den im Studienauftragsprogramm umschriebenen
Konditionen an die durch das Beurteilungsgremium empfohlene Arbeitsgemeinschaft. Am 28.
Februar 2016 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Landverkauf zu.
2.4
Art der Ausschreibung
Die Gemeinde möchte die in der Überbauungsstudie vorgesehenen Mehrfamilienhäuser im
Baubereich A des Überbauungsplans Sonnenberg nicht selber bauen. Um dennoch eine
qualitätsvolle und realisierbare Überbauung sicherzustellen, wurde das Konkurrenzverfahren
unter 7 Teams aus Architekten und Investoren durchgeführt. Die Auswahl der Teams erfolgte
durch eine Präqualifikation, deren Bewertung sich insbesondere auf zwei Referenzprojekte
der teilnehmenden Architekturbüros abstützte. Das eigentliche Varianzverfahren wurde als
nicht anonymer Studienauftrag durchgeführt.
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2.5
Beurteilungsgremium
Das Beurteilungsgremium setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
2.5.1
Sachbeauftragte (mit Stimmrecht)
•
Thomas Würth, Gemeindepräsident Goldach
•
Peter Buschor, Gemeinderat Goldach
•
Andreas Gehrig, Gemeinderat Goldach
2.5.2
Fachleute (mit Stimmrecht)
•
Bruno Bossart, Dipl. Architekt GHK/HBK/BSA/SIA, St.Gallen
•
Paul Knill, Dipl. Architekt, BSA, Herisau
•
Martin Klauser, Landschaftsarchitekt BSLA, Rorschach
2.5.3
•
Ersatz-Fachleute (ohne Stimmrecht)
Ivo Liechti, Dipl. Ing. FH Raumplaner FSU, St.Gallen
Als Gäste waren während des Beurteilungstags folgende Personen anwesend:
•
Kathrin Metzler, Gemeinderätin Goldach
•
Martin Hochreutener, Gemeinderat Goldach
•
Urs Bücheler, Gemeinderat Goldach
•
Richard Falk, Gemeinderatsschreiber
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2.6
Teilnehmer
Im Rahmen der Präqualifikation wählte das Beurteilungsgremium am 15. Februar 2016
8 Teams aus und lud diese zur Teilnahme am Studienauftrag ein. Ein Team zog sich Anfang März vom Studienauftrag zurück. Die verbliebenen und folgend aufgeführten 7 Teams
reichten einen vollständigen Beitrag ein. Sämtliche Teams haben für die Bearbeitung einen
Landschaftsarchitekten beigezogen.
Team 1
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
atelier ww Architekten SIA AG, Zürich
Zoller Investment AG, Mörschwil
Brunner Landschaftsarchitekten GmbH BSLA, St.Gallen
Team 2
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
Architekturbüro Arch5 GmbH, Bülach
CUESTA AG, St.Gallen
Hager Partner AG, Zürich
Team 3
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
Viola Architekten, Wil
ARGE Baumgartner Baurealisation / Bruno Baumgartner, Rorschach
Mettler Landschaftsarchitektur, Gossau
Team 4
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
ARCHPLAN AG, St.Gallen
Stutz AG, Hatswil
Parbat Landschaftsarchitektur GmbH, Appenzell
Team 5
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
Daniel Cavelti Architektur AG, St.Gallen
Implenia Immobilien AG, St.Gallen
Pauli | Stricker GmbH Landschaftsarchitekten BSLA, St.Gallen
Team 6
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
archform dipl. architekten gmbh, St.Gallen
Pluris Immobilien AG, St.Gallen
Semalit Landschaftsarchitektur AG, Winterthur
Team 7
Architekt
Investor
Landschaftsarchitekt
Flur Architekten AG, St.Gallen
Rheintal Trust AG, St.Margrethen
Stalder Landschaften, St.Gallen
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2.7
Befangenheit
Im Rahmen der Präqualifikation hatte das Beurteilungsgremium zwei Befangenheitsfragen zu
klären.
Die Implenia AG nimmt als Investorin am Studienauftrag teil. Da Gemeinderat Adrian Eberle
bei der Implenia AG in leitender Funktion tätig ist, hat er am gesamten Verfahren nicht teilgenommen, weder als Sachbeauftragter noch in beratender Funktion oder als Gast während der
Beurteilung.
Die nahe Verwandtschaft von I. Liechti (Organisation) und L. Liechti (Teilnehmer archform
dipl. architekten gmbh) wurde intensiv beraten. Aufgrund des nicht nach SIA durchgeführten
Verfahrens und der lediglich beratenden Funktion von I. Liechti beschloss das Beurteilungsgremium, die archform dipl. architekten gmbh nicht vom Verfahren auszuschliessen. I. Liechti
musste während der Beurteilung nicht die Funktion eines stimmberechtigten Mitgliedes des
Beurteilungsgremiums einnehmen.
3 Zwischenbesprechung
An der obligatorischen Zwischenbesprechung wurden alle Beiträge von den Teilnehmern an
den Plänen und Modellen in einer viertelstündigen Präsentation einzeln vorgestellt. Anschliessend wurden Problemstellungen und offene Fragen mit den Teilnehmern diskutiert. Das
Beurteilungsgremium formulierte seine Empfehlungen für die Weiterbearbeitung im Anschluss
in schriftlicher Form und stellte diese den Teilnehmern einzeln zu. Allgemeingültige Fragen
wurden gesammelt und ebenso den Teilnehmern zugestellt.
4 Vorprüfung
Die eingereichten Beiträge wurden im Auftrag des Veranstalters durch das Büro ERR Raumplaner AG, St.Gallen, einer wertungsfreien Vorprüfung unterzogen. Sie umfasste auf der
formellen Seite die Kontrolle der Abgabefristen, der Vollständigkeit sowie der Lesbarkeit. Auf
der materiellen Seite wurde die Einhaltung der Programmbestimmungen geprüft.
Die Ergebnisse der Vorprüfung wurden im Bericht vom 15. Juni 2016 festgehalten. Der Vorprüfungsbericht wurde sämtlichen Mitgliedern des Beurteilungsgremiums am Tag der Beurteilung abgegeben.
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4.1
Formelle Vorprüfung
Mehrere Beiträge weisen leichte, unwesentliche Abweichungen in der geforderten Darstellung
auf. Eine wesentliche Abweichung liegt bei folgendem Beitrag vor:
Team atelier ww Architekten
Der Beitrag des Teams weist einen Poststempel mit einer zu späten Abgabezeit auf (16.36
Uhr statt 15.00 Uhr).
Beschluss Beurteilungsgremium:
Das Beurteilungsgremium beschliesst, alle Beiträge zur Beurteilung zuzulassen. Das Team
atelier ww Architekten, hat sich durch die als geringfügig angesehene Zeitüberschreitung
keinen wesentlichen Vorteil verschafft.
4.2
Materielle Vorprüfung
Alle Projekte weisen gewisse, tolerierbare Abweichungen von den Programmbestimmungen
auf. Wesentliche Abweichungen liegen bei folgenden Beiträgen vor:
Team Arch5
Der grosse Grenzabstand ist beim westlichsten Haus gegen Westen nicht auf der gesamten
Gebäudelänge eingehalten.
Team Archform
Die Balkone ragen auf das Grundstück der Bachparzelle.
Team Archplan
Beim Haus Süd beträgt die Gebäudehöhe ca. 11.8m. Diese Überschreitung ist auch mittels
SNP nicht regelbar. Ebenso ist mit der Anzahl von vier Vollgeschossen die Regelbarkeit im
Gestaltungsplan überschritten.
Sämtliche Abweichungen werden beitragsweise vom Beurteilungsgremium begutachtet und
diskutiert. Alle Abweichungen scheinen heilbar durch Anpassungen an den Projekten (Team
Archplan: Tiefersetzung Gebäude; Team Archform: Anpassung Balkone), durch privatrechtliche Vereinbarungen (Team Archform: Überbauungsrecht für Balkone) oder sind durch den
Gestaltungsplan regelbar (Team Arch5: Grenzabstand). Insbesondere beim Team Arch5
wurden die Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch die Nähersetzung an die Grenze
diskutiert. Da die Wohnungsanordnung eine genügende Belichtung gewährleistet und keine
benachbarten Wohn- oder Arbeitsräume beeinträchtigt werden, erachtet das Beurteilungsgremium die Abweichung gegenüber der Nichtbauzone trotz der Aussagen im Kapitel 6.1 des
Programmes als für die Beurteilung zulässig. Der Teilnehmer hat sich in dem Sinne keinen
Vorteil verschafft, da die Reduktion des Abstandes insbesondere das eigene Gebäude betrifft.
Der kleine Grenzabstand ist eingehalten.
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Beschluss Beurteilungsgremium:
Das Beurteilungsgremium beschliesst, alle Beiträge zu beurteilen und keinen Beitrag für die
Weiterbearbeitung auszuschliessen, die genannten Abweichungen jedoch bei der Beurteilung
zu berücksichtigen.
5 Beurteilung
Die Mitglieder des Beurteilungsgremiums traten unbefangen an die Beurteilung der Beiträge
heran.
5.1
Beurteilungskriterien
Alle eingereichten Studienarbeiten wurden im Rahmen der Beurteilung nach den folgenden,
im Programm aufgeführten Kriterien beurteilt:
- Situation
Reaktion auf die bestehende Situation, Gestaltung der Baukörper und
des Freiraumes, Erschliessung und Fusswegverbindungen
- Gestaltung
Architektonischer Ausdruck, Qualität der Innen- und Aussenräume
und ihre gegenseitige Beziehung, Qualität der Wohnungen
- Ökologie
Energiekonzept zur Erreichung des Minergie Standards;
Materialvorschläge mit Hinweis zur Nachhaltigkeit
5.2
Beurteilung der Beiträge
Die Präsentation durch die Beitragsverfasser sowie die anschliessende Beurteilung der Beiträge fand am 16. Juni 2016 statt. Die Projekte wurden durch die jeweiligen Verfasser in einer
15 minütigen Präsentation vorgestellt. Danach hatte das Beurteilungsgremium die Möglichkeit
den Projektverfassenden Fragen zu stellen.
5.2.1
Erster Rundgang
In einem ersten Rundgang wurden sämtliche Projekte im Plenum hinsichtlich des ortsbaulichen und gestalterischen Grundsatzes diskutiert und beurteilt. Das Beurteilungsgremium
beschloss einstimmig, das Projekt des Teams archform in der ersten Beurteilungsrunde
auszuscheiden.
Team archform dipl. architekten gmbh
Der Beitrag sieht eine Gruppe von drei frei zueinander gestellten Gebäuden vor, wobei zwei
grössere identische Bauten längs zum Hangverlauf ausgerichtet werden und ein kleineres
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Volumen auf dem Hochpunkt im nordöstlichen Teil des Perimeters thront. Die Anordnung zeigt
die durch die Verfasser erwünschte Torsituation an der neuen Erschliessungsstrasse. Die Hinweise aus der Zwischenbesprechung wurden in anerkennender Weise aufgenommen, wobei
das Beurteilungsgremium dem kleinen Baukörper wesentlich mehr Wichtigkeit zugesteht, als
die Verfasser dies ausführen.
Im Weiteren vermag die Ausgestaltung der Bauten und des Freiraumes die gewünschte und
für den Gestaltungsplan erforderliche vorzügliche Qualität jedoch nicht vollends zu erzeugen. Die strikte Anordnung der Zugänge auf der Nordseite - und damit teilweise abseits des
zentralen Platzes - sowie die Einführung einer wohl schief auszugestaltenden Platzebene in
der Mitte der Bauten - direkt an der Erschliessungsstrasse - können den angestrebten Zusammenhalt der drei Bauten nur eingeschränkt bewerkstelligen. Zudem hätte sich das Beurteilungsgremium eine ortsbezogene Ausformulierung der Architektur der Bauten gewünscht. Den
vorgehängten Balkonen kann die Qualität als privater Aussenraum nur bedingt attestiert wird.
5.3
Zweite Beurteilungsrunde
In der zweiten Beurteilungsrunde wurden die verbleibenden sechs Arbeiten durch das Beurteilungsgremium vertieft auf die ortsbauliche und architektonische Eingliederung in den örtlichen
Kontext hin diskutiert und gegeneinander abgewogen. Das Beurteilungsgremium beschloss
einstimmig, die Beiträge der Teams ARCHPLAN, Daniel Cavelti und Viola in der zweiten Beurteilungsrunde auszuscheiden.
Team ARCHPLAN AG
Das Projekt weist eine sorgfältige Ausarbeitung und Auseinandersetzung mit dem Ort auf,
wobei den Verfassern die Bildung eines zentralen Hofes wichtig ist. Durch die Anordnung von
drei orthogonal zueinander gestellten Bauten kann dies erreicht werden. Die gestalterische
Ausformulierung des «Hofs» wird jedoch hinsichtlich des Bezuges zwischen den Bauten und
dem Freiraum sowie auch in der Freiraumgestaltung zu wenig konsequent umgesetzt. Der
Zugang des Hauses oberhalb der Strasse ist nicht auf den Hof ausgerichtet. Die Erschliessungsstrasse verläuft ohne eine freiräumliche Einbindung quer durch den Hof.
Das kleine Bauvolumen unterhalb der Strasse überschreitet mit seinen vier Vollgeschossen
die Regelungsmöglichkeiten des Gestaltungsplans in der Wohnzone W2. Auch wenn das
Gebäude visuell nur drei Geschosse aufweist, ist das Untergeschoss mit der Tiefgarage baurechtlich als Vollgeschoss zu werten. Eine abweichende Anwendung der Niveaupunktregelung kann alleine mit der Nutzung und dem Bezug auf die neu erstellte Erschliessungsstrasse
nicht gerechtfertigt werden. Eine Absenkung des Gebäudes scheint bautechnisch durchaus
möglich, zieht jedoch nach vertiefter Betrachtung weitreichendere Konsequenzen in der Ausformulierung der Umgebung und der Beziehung zwischen Gebäude und Aussenraum mit sich.
Im Weiteren wird die Ausrichtung des Wohnungsmixes auf mehrheitlich kleine Wohnungen als
nicht standortgünstig angesehen.
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Team Daniel Cavelti Architektur AG
Der Beitrag besticht durch die Wahrheit des Ansatzes und den hohen Detaillierungsgrad
in der Ausformulierung der Bauten und der Freiräume. Zwei grössere Baukörper mit im
Grundsatz quadratischer Grundform werden in den Hang gestellt. Die Erschliessungsstrasse verläuft als Zugang zum benachbarten Einfamilienhausquartier isoliert durch den Hang.
Die Strasse wird nicht in die Gebäudeumgebung eingebunden, sondern als eigenständiges
Element angesehen.
Trotz der Potentiale im Projekt erachtet das Beurteilungsgremium die befürchtete Anonymität
als Schwäche des Projektes und als nicht geeignet für den vorliegenden Standort. Zudem ist
die Höhenentwicklung der Bauten, die teilweise sechsgeschossige Talfassaden aufweisen,
hinsichtlich des Gestaltungsplanverfahrens stark Risikobehaftet, auch wenn alle Abmessungen die Vorgaben der nächsthöheren Zone W3 einhalten.
Team Viola Architekten
Der Beitrag weist einen grossen inneren Bezug der Gebäude zueinander auf und bindet die
Strasse in den grossen verflechteten Freiraum ein. Die Bauten sind in einer orthogonalen
Ordnung in den Hang gestellt. Die Abstufung der Bauten nimmt dabei Rücksicht auf den
Terrainverlauf. Zwischen den Bauten wird die disperse, aber durch die detaillierte gestalterische Ausformulierung durchaus qualitätsvolle Platzgestaltung in der Längsrichtung der neuen
Erschliessungsstrasse ausformuliert. Die Gebäudezugänge sind logischerweise alle auf den
gemeinsamen Freiraum ausgerichtet. Im Weiteren vermag auch die Umgebungsgestaltung
um die Bauten durch den örtlichen Bezug zu überzeugen.
In Anbetracht des baulichen Kontexts der benachbarten Wohnbebauung wird der Massstabssprung als wesentlich angesehen. Als konzeptioneller Schwachpunkt wird insbesondere die
Anordnung des grossen bewohnten Sockels beim östlichen Haus unterhalb der Erschliessungsstrasse beurteilt, welcher in dieser Form in der Talansicht dem Ort zu wenig entspricht.
Die zusätzlich geschaffenen allgemeinen zugänglichen Aussenflächen auf der Dachfläche des
Sockels erscheinen als Aussichtspunkt aufgrund der Nähe zu den Erdgeschosswohnungen
und der Einsehbarkeit in der Nutzbarkeit nur von geringer Qualität.
5.4
Engere Auswahl
Folgende drei Beiträge verblieben nach der ersten und zweiten Beurteilungsrunde in der
engeren Auswahl:
Team atelier ww Architekten
Team Architekturbüro Arch5
Team Flur Architekten AG
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5.5
Ernennung des Siegerarbeit
Nach intensiver Auseinandersetzung mit den Beiträgen und der Abwägung aller Kriterien, legt
das Beurteilungsgremium folgende informelle Rangierung der Beträge der engeren Auswahl
fest. Die einzelnen Projektbeschriebe mit den Argumentationen befinden sich im Anhang
dieses Berichtes.
1. Rang
2. Rang
3. Rang
5.6
Team Architekturbüro Arch5 GmbH, Bülach
Team atelier ww Architekten SIA AG, Zürich
Team Flur Architekten AG, St.Gallen
Kontrolldurchgang
Nach der Ernennung des Siegerprojekts führte das Beurteilungsgremium einen Kontrolldurchgang durch und betrachtete noch einmal alle Beiträge. Die Überprüfung der bisherigen
Beurteilung führte zu keiner Änderung.
5.7
Entschädigung
Jedes Team wird für die vollständig abgegebene Arbeit mit je CHF 10`000 (inkl. MwSt) entschädigt.
5.8
Empfehlung des Beurteilungsgremiums
Das Beurteilungsgremium empfiehlt dem Veranstalter einstimmig den Beitrag des Teams
Architekturbüro Arch5 GmbH zur Weiterbearbeitung und Ausführung.
Das Beurteilungsgremium empfiehlt dem Veranstalter das Landschaftsarchitekturbüro Hager
Partner AG mit der Projektierung der Bachumgebung des Katzenbächleins zu beauftragen.
5.9
Würdigung
Sämtlichen Teilnehmern gebührt für die Einreichung ihrer interessanten Studienarbeiten ein
grosser Dank. Sie haben unter anderem mit der Vielfalt an Lösungsvorschlägen dazu beigetragen, eine intensive Diskussion und Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung zu
ermöglichen. Die Durchführung des Studienauftrags hat sich aus Sicht des Beurteilungsgremiums gelohnt. Insbesondere möchte das Beurteilungsgremium betonen, dass in der Folge
der Zwischenbesprechung sämtliche Projekte eine wesentliche Steigerung der Qualität ihrer
Beiträge erwirken konnten.
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Seite 13
6 Genehmigung
Das Beurteilungsgremium genehmigt in seiner Zusammensetzung vom 16. Juni 2016 den
vorliegenden Bericht.
Thomas Würth, Gemeindepräsident Goldach
_______________________
Peter Buschor, Gemeinderat Goldach
_______________________
Andreas Gehrig, Gemeinderat Goldach
_______________________
Bruno Bossart, Dipl. Architekt GHK/HBK/BSA/SIA, St.Gallen
_______________________
Paul Knill, Dipl. Architekt, BSA, Herisau
_______________________
Martin Klauser, Landschaftsarchitekt BSLA, Rorschach
_______________________
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Anhang
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Architekturbüro Arch5 | Siegerprojekt
Projektverfasser
Architekturbüro Arch5 GmbH, Bülach
Investor
CUESTA AG, St.Gallen
Landschaftsarchitekt
Hager Partner AG, Zürich
Modellfoto
Situation
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Erdgeschoss mit
Umgebung
Ansicht Süd-Ost
Ansicht Nord-West
Visualisierung
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Projektbeschrieb
Durch die Verteilung der Baumasse auf vier Häuser entstehen Baukörper, die der Lage am
Dorfrand und zur Nachbarschaft mit bestehenden und geplanten Einfamilienhäusern angemessen sind. Mit letzteren haben sie neben den kompakten Ausmassen auch ihre Ausrichtung gemeinsam. Je zwei der Häuser sind im Winkel so zueinander angeordnet, dass sie
höhenversetzt über die diagonal im Hang liegende Strasse hinweg ein längsrechteckiges Geviert aufspannen. Die Baugruppe bildet eine Art Vorhof zum dahinterliegenden neuen Quartier
«Am Rebberg».
Die Umgebung wird geprägt von bis zu den Häusern geführten Wiesen mit vereinzelten Nutzbäumen, durch welche am Hangfuss ohne zuviel Aufhebens das Katzenbächli geführt wird.
In den Wiesen werden ein Spielbereich mit Geräten und an guter Aussichtslage ganz oben
im Grundstück ein chaussierter Platz mit Sitzmauer ausgeschieden. Es gelingt ein stimmiger
Übergang zur benachbarten Kulturlandschaft.
Im Gegensatz zum Umfeld wird der von den Bauten gefasste Raum nach innen intensiv gärtnerisch gestaltet. Hier, in den dem Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Gärten mit Zierkirschen, Heckenkörpern und Kleinsträuchern erfolgt über Rampen, Weganlagen,
Treppen und mit Stützmauern talseits gefasste, gut proportionierte Plätze die Erschliessung
der Häuser. Das Freiraumgestaltungskonzept unterstützt die Qualität der Setzung der Bauten
sowie die Beziehung untereinander und ihrer Zugänge.
Die Autoabstellplätze sind in zwei getrennten Garagen untergebracht, welche sinnvoll zur
Terrassierung des Geländes zwischen den Häusern eingesetzt werden.
Die Treppenhäuser sind unterirdisch angeschlossen. Mit ihrer unabhängigen Höhenlage
können sie und die übrigen Untergeschosse mit verhältnismässigen Baugruben in den Hang
eingesenkt werden.
Die vergleichsweise geringe Grundfläche der Häuser hat Vorteile bei der Grundrissgestaltung.
Die meisten Wohnungen sind mindestens dreiseitig ausgerichtet, optimal besonnt und verfügen über Aussicht Richtung See und Berge. Alle Treppenhäuser liegen an den Aussenwänden, sind somit natürlich belichtet, bedienen eine überschaubare Anzahl Wohnungen, was
sich in entsprechenen Nachbarschaften niederschlägt. Das Wohnungsangebot ist entsprechend attraktiv und vielfältig, was einer guten Durchmischung der Bewohnerschaft auch auf
lange Sicht förderlich ist.
Das Gepräge der Häuser wird bestimmt durch die Schichtung der Geschossplatten mit Ausfachungen dazwischen aus raumhohen Fenstertüren und Wandpartien, welche mit senkrecht
angeschlagenen Latten unterschiedlicher Breite und Tiefe bekleidet sind. Innerhalb der
geschossweisen Schichtung erweist sich das Prinzip als schlüssig, die in den Erläuterugen
beschriebene Absicht, die Bauten Rebstöcken gleich «aus der Wiese wachsen zu lassen»
kann die auch zwischen waagrechter Erdgeschossplatte und Terrain vorgesehene Lattenverkleidung nur schon wegen dem konstruktionsbedingten Abstand vom Boden nicht erfüllen.
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Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Hier wäre ein massiver Sockel angebracht, aus dem - auch Zitat Erläuterungen - «die mit
Stampfbeton ausgeführten Mauern im Aussenraum in die Landschaft heraus wachsen».
Der Monotonie in der Ansicht wirken Beschattungs- und Sichtschutzelemente entgegen, die
an der Aussenkante der Deckenplatten frei verschiebbar geführt sind .
Die architektonische Erscheinung der Häuser wirkt insgesamt unaufgeregt. Die Eingabe
überzeugt denn auch in der Summe aus Gestalt und darüber hinaus gehender Werte. Der
in Bezug auf die in kurzfristige Sicht auf die Erstellungskosten ungünstigere Verteilung der
Wohnungen auf kleinere Häuser stehen aussenräumliche Qualität, ein Wohnungsangebot,
welches nachhaltig Anklang finden dürfte und eine zu erwartende Belegung mit einer Bewohnerschaft gegenüber, welche diese zu schätzen weiss.
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Projektverfasser
atelier ww Architekten, Zürich
Investor
Zoller Investment AG, Mörschwil
Landschaftsarchitekt
Brunner Landschaftsarchitekten GmbH BSLA, St.Gallen
Modellfoto
Situation
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Erdgeschoss mit
Umgebung
Ansicht Süd-Ost
Visualisierungen
Querschnitt
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Projektbeschrieb
Atelier ww schlägt drei Bauten vor. Zwei sind parallel zum Hang gesetzt und nehmen über
Eck die diagonal durch das Grundstück führende Erschliessungsstrasse zwischen sich. Das
dritte Gebäude sitzt auf dem Geländesporn mit der Kurve der Untereggenstrasse am Fuss,
von wo aus es recht dominant in Erscheinung tritt. Die Aufmodellierung der oberen Hangkante
überhöht zusätzlich die heute schon markante Kuppe.
Die drei Baukörper werden allseitig von naturnahen Wiesen mit heimischen Bäumen und
Blütensträuchern umspült. Der ursprüngliche Terrainverlauf bleibt unter Berücksichtigung
der Höhenlage der Strasse weitgehend erhalten und zwischen den Häusern hindurchgeführt
spürbar. Die Hauszugänge erfolgen platzbedarfsminimiert geradlinig ab der Erschliessungsstrasse und als Abkürzungsalternative über Treppen. Beim oberen Haus, in direkter Beziehung
zu Gemeinschaftsraum und zum grosszügigen gedeckten Hausvorplatz wird ein hangseits mit
Stützmauern gefasster Platz erstellt. Die Spiel- und Begegnungsbereiche werden losgelöst
von den Baukörpern als Inseln in der Wiese angeboten.
Das «Katzenbächli» erfüllt, versehen mit einem standortgerechten Hochstaudensaum und
partiellen Uferbepflanzungen eine freiräumlich-ökologische Vernetzungsfunktion und bildet
einen Filter zwischen der neuen Bebauung und der Untereggerstrasse. Im oberen Bachabschnitt werden die Uferböschungen abgeflacht und mittels naturnaher Strukturen zu einem
Naturerlebnis- und Spielbereich gestaltet. Diese intensive Ausgestaltung des «Katzenbächlis»
unterliegt allerdings der Gefahr der Überinstrumentierung.
Die drei Bauten stehen aufgrund dessen, dass sie rechtwinklig zueinander angeordnet sind,
zwar miteinander in Beziehung, wegen der stark trennenden Wirkung der Strasse, der unterschiedlichen Höhenlage der Bauten und der spärlich eingesetzten Mittel der Landschaftsgestaltung wird der Zusammenhalt räumlich lose und vornehmlich aufgrund der Verwandtschaft
in der Gestalt erlebbar.
Für die Unterbringung der Fahrzeuge wird eine Tiefgarage vorgeschlagen, welche die Erschliessungsstrasse schleifend unterquert. Den Vorteilen, welche diese Disposition mit sich
bringt, nämlich die rationelle Anordnung der Stellplätze, die unterirdische Verbindung aller
Treppenhäuser, die Beschränkung auf nur eine Zu- bzw. Wegfahrt, stehen erhebliche Nachteile gegenüber, wie etwa die Abhängigkeiten mit dem Bau der Strasse, die sich überlagernden
Besitzverhältnisse, die Anforderungen an die Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion und die
Führung der Werkleitungen. Ungünstigerweise tritt an empfindlicher Stelle ennet der Brücke
der Geländeeinschnitt zur Garage direkt ins Sichtfeld.
Die Wohnungen sind je nach Ihrer Lage im Grundriss abgewandelt gestaltet. Die Möglichkeiten, sie auf mehrere Seiten mit den Umfeld in Beziehung zu setzen, werden durch die der
dreibündigen Anlage geschuldete Grundrissaufteilung aber eingeschränkt. Die innen liegenden Treppenhäuser sind auf das Nötigste reduziert und erhalten ebensowenig Tageslicht wie
die meisten Flure und Zugangsbereiche der Wohnungen und die ebenfalls im Kern angeordneten, knapp dimensionierten Nasszellen.
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Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Das Wohnungsangebot ist in Bezug auf Grösse, Anzahl Zimmer und Qualität vielfältig und
einer guten Durchmischung der Bewohnerschaft förderlich.
Die Wirkung der Bauten als zusammengesetzte, gestaffelte Kuben mit Einschnitten für Loggien und Eingängen, den verhältnismässig grossen Fensteröffnungen hängt stark von der
Wertigkeit der gewählten Sichtbetonkonstruktion ab. Die Gestalt der Häuser lässt routinierten,
aber eher seelenlosen Wohnungsbau anklingen.
Insgesamt vermittelt das Projekt solides Handwerk in Anlage und Erscheinung. Es vermag
jedoch aus dem Ort wenig besondere Eigenheit zu entwickeln.
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Flur Architekten AG | engere Auswahl
Projektverfasser
Flur Architekten AG, St.Gallen
Investor
Rheintal Trust AG, St.Margrethen
Landschaftsarchitekt
Stalder Landschaften, St.Gallen
Modellfoto
Situation
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Erdgeschoss mit
Umgebung
Ansicht Süd-Ost
Ansicht Nord-West
Visualisierung
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Projektbeschrieb
Drei gut in die Topografie gesetzte, unterschiedlich grosse Baukörper bilden ein Ensemble,
das auf selbstverständliche Weise den Dorfeingang von Goldach darstellt. Die Wohnbauten
folgen dem Höhenverlauf des Geländes. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen Strassenführung werden die Eingriffe in die Topografie minimiert. Anstelle der üblichen AttikaGeschosse stehen klar geschnittene Baukörper. Gebäudehöhe und Gebäudelänge werden
dabei etwas überschritten und auch der vorgeschriebene Gebäudeabstand wird nicht ganz
eingehalten. Die drei Baukörper haben eine wegführende Funktion – auf interessante Weise
wird man, dem Strassenverlauf folgend, auf das Geländeplateau mit den zukünftigen Einfamilienhäusern geführt. Aus dem räumlich gebildeten Zentrum heraus werden folgerichtig
alle Hauseingänge gut sichtbar erschlossen. Die „über Eck“ ins Gebäude eingeschnittene
Eingangspartie ist beim Haus B sehr gut gelöst. Weniger attraktiv erscheint der Zugang beim
Haus C, der ins unbelichtete gefangene Treppenhaus führt. Der hoch liegende und der natürlichen Topografie zuwiderlaufende Zugang zum Haus A widerspricht der Setzung des Gebäudes und der Idee der landschaftlichen Eingliederung. Das Treppenhaus beim Haus A ist sehr
grosszügig und hat fast den Charakter einer Treppe eines öffentlichen Gebäudes.
Positiv bewertet wird die Erschliessung der beiden Tiefgaragen. Die Autos werden früh von
der Strasse weggenommen. Die grosse Tiefe der Garage erfordert eine hohe Aushub-Böschung am Hang. Etwas seltsam mutet die mit Holzleisten versetzte Längsfassade der Tiefgarage an beim Haus A – diese Gestaltung könnte auf eine aktive Nutzung hinweisen. Holz als
Aussenverkleidung ist ökologisch sinnvoll und verleiht den Gebäuden einen eigenständigen
und identitätsstiftenden Ausdruck.
Es wird eine sehr gute Mischung von 2 ½- bis 5 ½-Wohnungen angeboten, was auch von der
Gemeinde begrüsst wird. Die Wohnungen sind gut organisiert und weisen eine hohe Qualität
auf. Durch die Loggias und die Dachhöfe werden die vorgebrachten klaren Baukuben in ihrer
Stringenz unterstützt. Aus den Wohnungen wird eine schöne Aussicht in die Umgebung wie
den See und die nahen Hänge ermöglicht. Während bei den Gebäuden A und B ein Spielplatz
vorgesehen wird, reduziert sich die gestaltete Umgebungsfläche beim Haus C auf eine kleine
Fläche beim Hauseingang und bei der Garageneinfahrt. Dafür bleibt viel vom natürlich belassenen Gelände frei – die drei Häuser sind als Solitäre klar ins Gelände gesetzt, die Freifläche
wird bewusst nicht zur privaten Nutzung beansprucht.
Die drei Baukörper werden jeweils auf drei Seiten von landschaftlich geprägten Freiräumen
mit Wiesen und Apfel- und Zwetschgenbäumen umfasst. Auf den einander zugeordneten
Gebäudeseiten werden die Hauszugänge und kleine Plätze organisiert, die jedoch durch die
schwierigen Anpassungen an die Strassenlage in ihrer formalen Gestaltung etwas gequält in
Erscheinung treten. Es wird vorgeschlagen, das „Katzenbächli“ als naturnahes Gerinne mit
Rückhalte- und Retentionsbereichen sowie der Ansiedelung standortgerechter Pflanzengesellschaften zu gestalten, so dass wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna entstehen. Die
vorgeschlagenen Massnahmen sind stimmig im Bereich der landschaftlichen Eingliederung.
Besonders hervorzuheben ist der Erhalt des Hügelsporns zur Untereggerstrasse hin. Die
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Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
formale Ausgestaltung der hauszugewandten intensiv gestalteten Aussenräume dagegen
überzeugt nicht. Die Ausbildung des „Katzenbächlis“ erscheint etwas überinstrumentiert in der
Kulturlandschaft.
Insgesamt handelt es sich um ein sehr sorgfältig ausgearbeitetes Projekt, das viele innovative
Ideen aufzeigt. Vor allem der konzentrierte architektonische Eingriff ins Gelände wird anerkannt.
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Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
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ARCHPLAN AG | Ausscheidung 2. Rundgang
Projektverfasser
ARCHPLAN AG, St.Gallen
Investor
Stutz AG, Hatswil
Landschaftsarchitekt
Parbat Landschaftsarchitektur GmbH, Appenzell
Modellfoto
Situation
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Seite 28
Daniel Cavelti Architektur AG | Ausscheidung 2.
Rundgang
Projektverfasser
Daniel Cavelti Architektur AG, St.Gallen
Investor
Implenia Immobilien AG St.Gallen
Landschaftsarchitekt
Pauli | Stricker GmbH Landschaftsarchitekten BSLA, St.Gallen
Modellfoto
Situation
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
Seite 29
Viola Architekten | Ausscheidung 2. Rundgang
Projektverfasser
Viola Architekten, Wil
Investor
ARGE Baumgartner Baurealisation AG / Bruno Baumgartner, Rorschach
Landschaftsarchitekt
Mettler Landschaftsarchitektur, Gossau
Modellfoto
Situation
Goldach | Studienauftrag Sonnental Goldach | Beurteilungsbericht
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archform dipl. architekten gmbh | Ausscheidung 1.
Rundgang
Projektverfasser
archform dipl. architekten gmbh
Investor
Pluris Immobilien AG, St.Gallen
Landschaftsarchitekt
Semalit Landschaftsarchitektur AG, Winterthur
Modellfoto
Situation
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