Lyautey-Kaserne in Villingen-Schwenningen (Stadtgebiet Villingen

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FELIX ZINKE
ökolog. Berater
FZ
GUTACHTEN
KARTIERUNGEN
ARTENSCHUTZ
FZ * Felix Zinke * Blauenweg 18 * D-78050 VS-Villingen
Blauenweg 18
D-78050 VS-Villingen
fon +49 (0)7721 – 21 52 2
Fax +49 (0)7721 – 21 52 2
Mobil +49 (0)179 – 64 12 14 5
Lyautey-Kaserne in Villingen-Schwenningen
(Stadtgebiet Villingen)/ Schwarzwald-Baar-Kreis
Nachuntersuchungen zu Fledermausvorkommen (Gebäude) sowie
Artenschutzrechtliche Prüfung.
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bismarckallee 18 – 20
79098 Freiburg
Villingen, den 19. Juli 2015
Bankverbindung
Volksbank e-G Villingen * Konto-Nr. 120 040 103 * BLZ 694 900 00
IBAN: DE16 6949 0000 0120 0401 03
BIC: GENODE61VS1
FELIX ZINKE
Ökolog. Berater
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Einleitung/ Planungsvorhaben
Untersuchungsgebiet
Methodik, Untersuchungsumfang
Ergebnisse der Messungen und Sichtungen
Auswirkungen der Baumaßnahmen auf nachgewiesene Arten
Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen
Literatur
02
03
03 05 08 11 12
04
08
10
12
1. Einleitung/ Planungsvorhaben
Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem ehemaligen Kasernenareal Lyautey.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine planungsrechtliche Neuordnung
des Geländes angestrebt.
Vorgesehen ist ein Nutzungskonzept mit einer gemischten Nutzung neben Dienstleistungs –
und Büronutzungen sowie Verwaltungseinrichtungen und sonstigen
Gemeinbedarfsnutzungen für ein urbanes stadtnahes Wohnquartier.
1997 räumte das Jägerregiment die Kasernen, im Jahr 2000 endete auch eine ZwischenNutzung durch die deutsch-französische Brigade auf dem Lyautey-Gelände.
Als Folge der fortschreitenden Aufgabe der militärischen Nutzungen seit den 1990er Jahren
liegt das Lyautey-Gelände zunehmend brach.
Mit der Heeresvergrößerung im Vorfeld des ersten Weltkriegs wurde Villingen im Jahr
1913 nach knapp 170 Jahren erneut Garnisonsstadt.
Von 1914 bis 1917 entstanden die ersten Gebäude der Infanterie-Kaserne an der Kirnacher
Straße.
Ausrichtung und Architektur der Bausubstanz stehen daher unter Denkmalschutz.
Somit werden die Hauptgebäude (Stabs – und Verwaltungs- Veranstaltungsgebäude sowie
die Quartiere/ Unterkünfte) im Rahmen der Neuordnung grundsätzlich integriert sowie
im der entsprechend zeitgenössischen Architektur renoviert bzw. umgebaut.
Ein vollständiger Abriss sowie Neuaufteilung der Baufläche ist nicht vorgesehen!
Es besteht daher die Möglichkeit architektonische Strukturen der
Dach – Fassadenkonstruktion, Mitteltürme, Erker als gewachsene Habitatstrukturen einer
Fauna urbaner Lebensräume (insbesondere Fledermäuse bzw. Gebäude-brütende
Vogelarten) zu erhalten bzw. baulich im Zuge der Renovierungsarbeiten entsprechend
nachzuarbeiten.
S:\nplas006\Planung\Bebauungspläne\Im Verfahren\Villingen\Bereich-E\Lyautey\02 Offenlage 15.08.2015 bis 23.09.2015\ausgehänge Unterlagen\Artenschutzrechtliche Prüfung Lyautey Fledermäuse
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2. Untersuchungsgebiet
Lage
Naturraum: Rand der Baar-Hochmulde (Villingen-Bräunlinger Schwarzwald-Vorland)
Gemarkung: Stadtgebiet Villingen
Koordinaten: 48° 03` N.// 08° 26` E.
Höhe NN: 718 m.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Villingen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die „Kirnacher Straße“ im Süden, der „Peterzeller Straße“
im Westen, der „Richthofen Straße“ im Osten sowie dem ehemaligen „SABA-Gelände“
im Norden.
3. Methodik , Untersuchungsumfang: (siehe auch Auswertungstabelle zu
Habitatstrukturen der jeweils untersuchten Gebäude)
Einsatz von EcoOBs –Batcorder 2.0 in folgenden Zeiträumen
1 Standgerät (Gerät 1) pro Nacht und Gebäude
Ermittlungen von Winterquartieren
Absuchen und Ausleuchten der Kellerräume mit Erfassung von Kotspuren (sofern vorhanden)
und geeigneten Nischen bzw. Hangplätzen mit anschließender Bewertung der jeweiligen
Eignung (siehe Tabelle)
Kontrolle mit Batscanner (Detektor) ob potenzielle Winterquartiere in der Abenddämmerung
über glasfreie Kellerfenster oder offene Kellereingänge verlassen werden.
20.02.2015 v. 09:00 - 16:00
26.03.2015 v. 17:00 - 20:00
18.04.2015 v. 19:00 - 22:00
Überprüfung der Dachstühle und Außenfassaden auf Eignung als Sommerquartiere/ Koloniestandorte
und Wochenstuben Gebäude-besiedelnder Fledermausarten.
Einsatz von einem EcoObs-Batcorder 2,0 als Standgerät an geeignetem Standort
(glasfreies Dachfenster, Dachöffnung) des jeweiligen Dachstuhls (Auto + Timer bis 7:00)
sowie Transektrouten im engeren Umfeld des jeweiligen Gebäudes ab der frühen Abenddämmerung.
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I.Durchgang
12. - 13. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
13. - 14. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
17. - 18. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
II. Durchgang
27. - 28. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
28. -29. 05. 2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
29. - 30. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
30. - 31. 05.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
31. 05. - 01.06. 2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
01. - 02. 06. 2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
02. - 03. 06. 2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
III. Durchgang
17. - 18.06.2015 v. 19:00 - 22:00 (Standortanalysen, Routengänge) Einsatz als Standgerät bis 07:00
18. - 19.06.2015 v. 21:00 - 22:00 (Beschränkung auf Routengänge während der Dämmerung,
danach Einsatz als Standgerät bis 07:00)
19. - 20.06.2015 v. 21:00 - 22:00 (Beschränkung auf Routengänge während der Dämmerung,
danach Einsatz als Standgerät bis 07:00)
20. - 21.06.2015 v. 21:00 - 22:00 (Beschränkung auf Routengänge während der Dämmerung,
danach Einsatz als Standgerät bis 07:00)
21. - 22.06.2015 v. 21:00 - 22:00 (Beschränkung auf Routengänge während der Dämmerung,
danach Einsatz als Standgerät bis 07:00)
Eine Nachbegehung, da Dachstuhl von Gebäude 5 während des gesamten Messungszeitraumes
nicht zugänglich
01. – 02. 07.2015 v. 20:00 – 22:00 (Beschränkung auf Routengänge während der Dämmerung,
danach Einsatz als Standgerät bis 07:00)
Als Folge der ungünstigen Wetterlage von 18. – 21. Juni wurde der tägliche Erfassungszeitraum auf
das enge Zeitfenster der Dämmerung (v. 21:00 – 22:00) reduziert, danach wurde das Gerät an
geeignetem Standort innerhalb des jeweiligen Gebäudes installiert.
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4. Ergebnisse der Messungen und Sichtungen zum Fledermausbestand
innerhalb des Untersuchungsareals (siehe auch AuswertungsTabellen zu Habitat-Strukturen der jeweils untersuchten Gebäude sowie
Der tabellarischen Relevanzeinschätzung pro nachgewiesener Art)
Unterschieden wurden folgende Habitat-Präferenzen
Legende: Status - ökologische Anspruchstypen
W.
-
Waldfledermaus Sommerquartiere, Wochenstuben, Winterquartiere ausschließlich oder
überwiegend Waldgebiete und/ oder größere Gehölze.
G. / F. -
Gebäude- Fels – Höhlenbesiedler, Fels - Mauerspalten, Hohlräume - Verschalungen,
Dachstühle als Wochenstuben und Sommerquartiere bzw. ausschließlich Kellergewölbe,
Stollen, natürliche Höhlen als Winterquartiere.
G.
-
Ausschließlich oder überwiegend Gebäudebesiedler - Spaltbesiedler (oberirdische Standorte
als Wochenstuben, Sommerquartiere und Winterquartiere (ehemals bzw. in dünn – oder
unbesiedelten Regionen auch Felsbesiedler).
F.
-
Ausschließlich oder überwiegend Felsbesiedler (ober u. unterirdische Standorte als Sommerquartiere,
Wochenstuben und Winterquartiere.
In Mitteleuropa weitgehend fehlend oder reine Gebäudebesiedler – sonst Hochgebirgslandschaften,
mediterrane Gebirge, mediterrane Karstlandschaften, aride Gebirge).
M
-
Mischquartiere, Fels – Gebäude- Baumbesiedler als Wochenstuben und Sommerquartiere
bzw. ausschließlich Kellergewölbe, Stollen, natürliche Höhlen als Winterquartiere
W./ G. -
Waldfledermaus mit primärer Bindung an Gebände (Waldsiedlungen) als Wochenstuben
und Sommerquartiere bzw. ausschließlich Kellergewölbe, Stollen, natürliche Höhlen
als Winterquartiere.
W./ F.
Waldfledermaus mit primärer Bindung an Alt, Faul – u. Totholzbestände als Wochenstuben und
Sommerquartiere sowie Stollen und natürliche Höhlen als Winterquartiere.
Wa.
Generelle Bindung an Wasser bzw. Bevorzugung von Gewässernähe.
Ergebnisse der Messungen nach Anzahl der Aufnahmen
(innerhalb und außerhalb der Gebäude)
Art
Großer Abendsegler
Wimperfledermaus
Graues Langohr
Zwergfledermaus
Mückenfledermaus
Zweifarbfledermaus
Weißrandfledermaus
Rauhautfledermaus
Aufnahmen (insgesamt))
innerhalb / außerhalb
(-)
1
1 (Sichtung)
80
(-)
1
(-)
(-)
1
1
(-)
143
1
(-)
1
1
Status
W.
G./F.
G./F.
M.
G. (Wa.)
G./F.
G.
W. (M.)
Rote Liste Baden-Württemberg
i (gefährdete wandernde Art)
R (Art mit geograph. Restriktion)
1 (vom Aussterben bedroht)
3 (gefährdet)
G (Gefährdung anzunehmen)
G (Gefährdung anzunehmen)
D (Daten defizitär)
i (gefährdete, wandernde Art)
Zielartenliste
FFH.
N (Naturraumart)
LA (Landesart A)
LB (Landesart B)
streng geschützt
N (Naturraumart)
LA (Landesart A)
streng geschützt
N (Naturraumart)
IV
II/ IV
II/ IV
IV
IV
IV
IV
Die jeweilige Gebäudezugehörigkeit bzw. die jeweilige Streuung der Messareale mit Anzahl der
Aufnahmen sind aus der Übersichtskarte sowie aus den Auswertungstabellen zu entnehmen.
Für das Untersuchungsareal „Lyautey“ ergibt sich hinsichtlich der engeren ökologischen Bindung
von Fledermausarten an das unmittelbare Umfeld der Gebäude sowie der Gebäude selbst
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entsprechend der Messdaten folgendes Bild (siehe auch Auswertungstabelle zur Relevanz pro Art).
Bedeutung des Untersuchungsraumes, insbesondere der untersuchten Gebäude für die innerhalb
Der Erfassungssaison nachgewiesen Fledermausarten (siehe auch Auswertungstabelle der Arten)
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Das Untersuchungsgebiet "Lyautey" wird nur von einzelnen Individuen des Großen
Abendsegler überflogen bzw. zum Jagdflug im offenen Luftraum frequentiert.
Geeignete Lebensstätte (große Baumhöhlen, ausgefaulte Stämme) wurden im Rahmen der
Erfassung der Lebensraumtypen nicht nachgewiesen! Die untersuchten Gebäudekomplexe in Lyautey
sind für die Art sowohl als Winterquartiere wie auch als Sommerquartiere/ Wochenstuben
ohne Bedeutung!
Ohne Relevanz für die untersuchten Gebäude, da reine Waldfledermaus mit enger Bindung
an Altholz – und/ oder totholzreiche Baumbestände!
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
-
ohne Relevanz
keine Besiedlung
Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
Innerhalb des Untersuchungsareals Lyautey beansprucht die Wimperfledermaus im Bereich der Dachstühle
Die gleichen Habitatstrukturen wie die beiden Langohren (Plecotus spec.)
Eine hohe Relevanz für die untersuchten Gebäude ist somit gegeben, zumal im Rahmen der Nachkontrolle
(01.07.) auch eine Feststellung innerhalb des Gebäudes 5 erfolgte.
Die Wahrscheinlichkeit einer Populationsbildung ist jedoch aufgrund regionaler Seltenheit (außerhalb
des geschlossenen Verbreitungsareals in Baden-Württemberg) jedoch sehr gering
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
- sehr hoch
- Einzelvorkommen gering bis mittel
(Anwesenheit innerhalb v. Gebäude 5 nachgewiesen!)
Populationsbildung dagegen sehr gering!
Graues Langohr (Plecotus austriacus
Die Habitat-Präferenzen des Grauen Langohrs beziehen sich vornehmlich auf Dachstühle mit
ausreichend Hangplätzen und Spaltverstecken (Balkenkehlen, Firstlatten, Dachsparren, Ziegellagen)
(Balkenkehlen, Firstlatten, Dachsparren, Ziegellagen) und gleichen somit
weitgehend denen de Braunen Langohrs, welches innerhalb des Kasernengeländes mit größerer
Wahrscheinlichkeit zu finden ist, jedoch nicht nachgewiesen wurde.
Die ökologische Relevanz der Dachstühle aller Gebäude ist aufgrund des umfangreichen Angebotes
geeigneter Habitat-Strukturen sehr hoch!
Reinkolonien dieser beiden Arten bzw. Mischkolonien mit dem Großen Mausohr wurden
dennoch nicht nachgewiesen, obgleich Besiedlungen mit Koloniebildung durchaus denkbar wäre.
Einzelindividuen vermutlich beider Langohren übersommern nachweislich, u. a. Einzelsichtung
von Grauem Langohr sowie Fraß-Spuren (Schmetterlingsflügel) –siehe Tabellen.
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
- sehr hoch
- Anwesenheit innerhalb v. Gebäude 1 nachgewiesen!
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Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Da die Standortwahl der Zwergfledermaus als euryöke Art für Wochenstuben und Sommer / Winterquartieren ausgesprochen variabel ist, bieten sich für diese Art innerhalb der Bauwerke
zahlreiche Habitat-Optionen an: Spalten und Hohlräume zwischen den Dachsparren und engmaschige
Anordnung der Verstrebungslatten sowie Verschalungen der Dachvorsprünge, daneben aber auch
Spaltquartiere (oftmals Kleinstquartiere) an den Außenfassaden.
Die Zwergfledermaus wurde als häufigste/ dominante Art während der Messungen registriert!
Somit umfasst die hohe ökologische Relevanz neben den Dachkonstruktionen nahezu alle
Fassadenbereiche der Gebäude.
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
- sehr hoch
- Besiedlung innerhalb v. Gebäude 1, 2, 5 u. 7 nachgewiesen!
Zweifarbfledermaus (Verspertilio murinus)
Die Art ist wahrscheinlich als seltener bodenständiger Siedlungsnachbar der Zwergfledermaus,
mit der sie vermutlich innerhalb des Kasernengeländes Lyautey dieselben Lebensstätten teilt,
nicht auszuschließen.
Hohe Relevanz besteht insbesondere für die Dachstühle, Dachverschalungen und Außenfassaden
der untersuchten Gebäude.
Einzelnachweis (Messung mit einer Aufnahme innerhalb eines Gebäudes - siehe Tabellen),
sowie Doppelfunktion von Außenfassaden und Verschalungen als Sommer - und Winterquartiere).
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
- sehr hoch
- Anwesenheit innerhalb v. Gebäude 1 nachgewiesen!
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus /mediterraneus)
Mögliche Habitat-Optionen der Kasernengebäude beschränken sich für diese Art insbesondere
die Dachkonstruktion (Ziegellagen sowie Dachverschalungen im Bereich der Vorsprünge) sowie als
Spaltbesiedler auch Fassadenbereiche.
Eine gewisse Relevanz weist das Untersuchungsareal für die Art aus folgende Gründen auf:
Die Mückenfledermaus tritt wie alle (pipistrelloiden) Kleinfledermäuse nicht selten als
Siedlungsnachbar der Zwergfledermaus auf..
Die Brigach als Jagdrevier (Mückenschwärme) befindet sich in mittelbarer Nähe.
Außenfassaden, Verschalungen im Bereich der Dachkonstruktion entwickeln eine Doppelfunktion
als Sommer – und Winterquartiere.
Eine dauerhafte, Individuen-reiche Ansiedlung der Art dürfte jedoch aufgrund deren VerbreitungsSchwerpunktes im Flachland und unteren Hügelland (bis 400 m. NN.) derzeit nicht wirksam
werden.
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
-
hoch
gering
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Weißrandfledermaus ( Pipistrellus kuhlii)
Innerhalb der Gebäude wurde die Art nicht nachgewiesen, jedoch ist eine potenzielle Vergesellschaftung
mit der Zwergfledermaus insbesondere in Bereichen von Dachverschalungen nicht auszuschließen.
So auch Doppelfunktion der Habitat-Strukturen als Sommer- und Winterquartier.
Eine ökologische Relevanz der Gebäude besteht bei der Weißrandfledermaus als möglicher
Siedlungsnachbar der Zwergfledermaus mit ähnlichen Habitat-Ansprüchen.
Die Besiedlungswahrscheinlichkeit ist aufgrund genereller Seltenheit (in Baden-Württemberg
derzeit nur Einzelnachweise) jedoch äußerst gering).
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
-
hoch
sehr gering
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Da es sich bei der Rauhautfledermaus um eine wandernde Charakterart bewaldeter Landschaften
(Baumbesiedler) handelt, ist eine Bodenständigkeit auf dem Kasernenareal Lyautey nicht zu erwarten.
Eine Möglichkeit der Überwinterung einzelner Individuen ist im Bereich der leerstehenden Gebäude
(Dachverschalungen, Mauerfugen) jedoch nicht ganz auszuschließen.
Die Relevanz für die untersuchten Gebäude bezüglich der Rauhautfledermaus ist daher gering bis mittel.
Habitat-Relevanz der Gebäude
Besiedlungswahrscheinlichkeit
-
gering/ mittel
gering
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5. Auswirkungen der Baumaßnahmen
Baubedingte Auswirkungen
Tatbestände gemäß § 44/ Absatz 1 BNatSchG.
1. Schädigung und/ oder Störung (Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Lebensstätten
und Niststandorten außerhalb der Fortpflanzungsperioden bzw. Winterquartieren von
Fledermäusen außerhalb der Winterruhe).
2. Erhebliche Störung (Eingriffe in Lebensstätten, Nist – und Ruheplätzen während
Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser bzw. in Winterquartieren von Fledermäusen während
der Winterruhe).
3. Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren. (insbesondere Eingriffe während der FortpflanzungsPeriode mit Folge der Zerstörungen belegter Nester oder Wochenstuben aber auch massive Störungen
in Winterquartieren von Fledermäusen während der Winterruhe).
Dem Verfasser liegt noch kein konkreter Bauplan für das Lyautey-Gelände vor, somit kann
keine detaillierte Analyse hinsichtlich der Eingriffs- Ausgleichs – Bilanzierung vorgenommen werden.
Da die Substanz zumindest der hohen Gebäudekomplexe (Verwaltung – Stab - Technische
Gebäude, Quartiere) im Zuge der planungsrechtlichen Neuordnung erhalten bleibt, beziehen sich
die baulichen Maßnahmen im Wesentlichen auf Modernisierung und Renovierung, teils Umbau
bzw. Dachausbau innerhalb der gesamten Bauwerke sowie Renovation der Fassaden (Neuanstrich,
Verschließung von Spalten), Aus – und Umbau von Fenster – und Türrahmen sowie Erneuerung/
Isolierung der Dachverschalungen an den Überständen zur Fassade.
Dies würde folgende Bau-bedingt negative Auswirkungen auf die real nachgewiesenen aber auch
potenziell siedelnden Fledermaus-Arten zur Folge haben:
1. Verschließung von Mauerfugen und Spalten im Zuge der Fassaden-Renovierung (Primär-Habitate
Spalt-besiedelnder Fledermausarten – u. a. Zweifarbfledermaus, Mückenfledermaus,
Zwergfledermaus, Weißrandfledermaus).
Tatbestand 1. (bzw. Tatbestände 2 und 3 bei Durchführung der Arbeiten während
der Fortpflanzungsperiode).
2. Mögliche Umgestaltung der Dachkonstruktion durch Verschalung und Isolierung in
Giebel – und Firstbereichen sowie im Bereich des Mittelturms von Gebäude 1
(Abdeckung mit Isolationsmaterial, dadurch Verlust von Hangplätzen – Primärhabitate von
Grauem Langohr, Braunem Langohr, Wimperfledermaus, sowie Spaltquartiere
von Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus).
Tatbestand 1. (bzw. Tatbestände 2 und 3 bei Durchführung der Arbeiten während
der Fortpflanzungsperiode).
3. Verschließung derzeit noch vorhandener Ein – und Ausflugöffnungen zu
den Wochenstuben und Sommerquartieren ( intensiv beanspruchte Flugpassagen – Primärhabitate
von Grauem Langohr, Braunem Langohr, Wimperfledermaus, sowie Spaltquartiere
von Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus).
Tatbestand 1.
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4. Verschließung derzeit noch vorhandener Ein- und Ausflugöffnungen zu möglichen
Winterquartieren in den Kellerbereichen (saisonal beanspruchte Flugpassagen).
Tatbestand 1. Da während der Voruntersuchungen im Spätwinter (Ermittlung potenzieller
Winterquartiere) und Vor – und Hochfrühling (Beobachtung von Schwärmverhalten) keine
Präsenz überwinternder Fledermausarten nachgewiesen wurde, die Kellerbereiche der Gebäude
auch nur sporadisch wenige geeignete Winterquartiere für Fledermäuse aufweisen, entfällt
dieser Tatbestand weitgehend.
5. Genereller Einsatz von Holzschutzmitteln mit toxischer Wirkung auf alle Wirbeltiere – insbesondere
im Bereich der Dachstühle - Primärhabitate von Grauem Langohr, Braunem Langohr,
Wimperfledermaus, sowie Spaltquartiere von Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus).
Tatbestand 3.
6. Innenseitige Bestreichung von Latten, Balken und Verschalungen mit Farbe und Holzschutzmitteln.
- Primärhabitate von Grauem Langohr, Braunem Langohr, Wimperfledermaus, sowie
Spaltquartiere von Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus).
Tatbestand 3.
7. Aus- Umbau bzw. Renovierungsarbeiten während der Fortpflanzungsperiode bzw. Belegung von
Sommerquartieren und Wochenstuben. – alle Arten.
Tatbestände 1. / 2. / 3.
8. Aus- und Umbau bzw. Renovierungsarbeiten während der Winterruhe in potenziellen
Winterquartieren der Kellerbereiche – alle Arten.
Tatbestände 1./ 2./ 3. . Da während der Voruntersuchungen im Spätwinter (Ermittlung potenzieller
Winterquartiere) und Vorfrühling (Beobachtung von Schwärmverhalten) keine
Präsenz überwinternder Fledermausarten nachgewiesen wurde, die Kellerbereiche der Gebäude
auch nur sporadisch wenige geeignete Winterquartiere für Fledermäuse aufweisen, entfallen
diese Tatbestände weitgehend.
9. Beseitigung vorhandener Baumbestände, Gehölzgruppen, Strauchbänder mit Säumen
(Jagdreviere, Flugkorridore) _ alle Arten.
Tatbestand 1. ( Höhlenbäume – auch Tatbestände 2 u. 3)
10. Wieder – und/oder Neuversiegelung der unbebauten Flächen (Verminderung v. NahrungsangebotJagdreviere). – alle Arten.
Tatbestand 1.
Anlage- und Betriebsbedingte Auswirkungen/ Konflikte
1. Vollständiger Ausbau aller Dachstühle mit Umnutzung als Verwaltung – Büro – Lager – oder
Wohnbereiche mit Verlust der Hangplätze als Wochenstuben und Sommerquartiere.
- Primärhabitate von Grauem Langohr, Braunem Langohr, Wimperfledermaus, sowie
Spaltquartiere von Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus).
Tatbestand 1.
2. Periodische und dauerhafte Fassaden – Giebel – und Firstbeleuchtung, insbesondere mit
unmittelbarer Bestrahlung bestehender und potenzieller Ein – und Ausflugöffnungen
(Flugpassagen) – alle Arten.
Tatbestand 1./ 2.
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6 . Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen
Festsetzungsvorschläge zur Vermeidung und Verminderung
Dachstühle
1. Durchführung von Um – und Ausbauarbeiten im Bereich der Dachstühle außerhalb
der Fortpflanzungsperiode!
Beginn des Bezugs von Sommerquartieren etwa Mitte April - späteste Räumung der
Sommerquartiere (Braunes Langohr) etwa Ende Oktober.
Weitgehend konfliktfreies Zeitfenster für Arbeiten im bereich des Dachstuhl ist der
Zeitpunkt von Ende Oktober – Mitte April.
Sollten Um – oder Ausbauarbeiten während der Fortpflanzungsperiode unumgänglich sein, wird
empfohlen, die Dachstuhlbereiche vor der Besiedlung der Sommerquartiere zu verblenden d. h. Abdeckung (Verschließung) aller Einflugmöglichkeiten zu den Dachstühlen frühestens
ab Februar, um zu vermeiden, dass Sommerquartiere und Wochenstuben unmittelbar vor
den beginnenden Renovierung - Umbauarbeiten beflogen werden.
2. Grundsätzlicher Verzicht auf Holzschutzmittel mit toxischer Wirkung auf Wirbeltiere innerhalb der Dachstühle .
Bevorzugt sollte zur Bekämpfung des Hausbocks in Dachstühlen das heißluftverfahren angewandt werden!
3. Grundsätzlicher Verzicht auf innseitige Streichung der Latten von Dach - / Deckenverschalungen.
4. Sicherung vorhandener, sowie Einrichtung weiterer Quartierzugänge zu Dachstühlen an im Bereich
der Dachüberstände sowie Einbau von Fledermausziegel im Rahmen der Dachsanierung
5. Grundsätzlicher Verzicht auf dauerhafte und temporäre Bestrahlung des Giebelbereichs sowie der
Dachüberstände während der Fortpflanzungsperiode.
6. Weitgehende Erhaltung der vorhandenen Balkenkonstruktion (Dachsparren, Firstbalken, Balkenkehlen,
Dachlatten) bzw. Berücksichtigung ähnlicher Konstruktionsweise bei Neuausbau oder Umbau.
7. Zusätzlicher Einbau von Hangbrettern in Kombination mit Fledermaus-gerechten Einflugöffnungen
(Siehe beiliegende Anleitung zur Gestaltung von Fledermausquartieren / Landesamt für Umwelt und
Geologie Sachsen).
8. Sicherung von Hohlräumen zwischen Ziegelbeschichtung und Schrägdecke (mind. 20 cm.) bei Ausbau und
Deckenisolierung des Dachstuhls.
9. Sicherung eines Hohlraumes im Giebelbereich mit Hangplätzen und Quartierzugängen für größere Arten – wie
Mausohr, Langohren, Breitflügelfledermaus u. a. (mind. . 1 – 2 m zwischen Giebel und isolierter Flachdecke)
bei Ausbau der Dachstühle
Fassadenbereiche
1. Durchführung von Um – und Ausbauarbeiten im Bereich der Fassade außerhalb
der Fortpflanzungsperiode!
Beginn des Bezugs von Sommerquartieren (Spaltquartiere im Fassadenbereich)
etwa Mitte April - späteste Räumung der Sommerquartiere im Fassadenbereich
(Zwergfledermaus) etwa Mitte September.
Weitgehend konfliktfreies Zeitfenster für Arbeiten im Bereich der Fassade ist der
Zeitpunkt von Mitte September – Anfang Mai.
Sollten Fassadenarbeiten während der Fortpflanzungsperiode unumgänglich sein, wird
empfohlen, potenzielle Spaltbereich an den Fassaden vor der Besiedlung der Sommerquartiere
durch Spalt-besiedelnde Kleinfledermäuse zu verblenden d. h. Abdeckung (Verschließung) aller als potenzielle Sommerquartiere geeignete Spaltquartiere
frühestens ab Anfang Oktober (da Doppelfunktion als Sommer – und Winterquartiere)
um zu vermeiden, dass Sommerquartiere und Wochenstuben und Winterquartiere zum Zeitpunkt
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FELIX ZINKE
Ökolog. Berater
der beginnenden Renovierung - Umbauarbeiten durch Kleinfledermäuse besetzt sind.
2. Sicherung vorhandener (künstlicher, architektonisch geschaffener) Spaltquartiere
bei Renovierungsarbeiten im Fassadenbereich.
3. Grundsätzlicher Verzicht auf dauerhafte und temporäre Bestrahlung des Fassadenbereichs
während des ganzen Jahrs (Spaltquartiere mit Doppelfunktion als Sommer und Winterquartiere).
4. Einbau von Fledermausbrettern und Flachkästen sowie Fledermaussteine (Einbausteine
aus Holzbeton mit Hohlräume) im Rahmen der Sanierungsarbeiten an den Fassaden.
(Siehe beiliegende Anleitung zur Gestaltung von Fledermausquartieren / Landesamt für Umwelt und
Geologie Sachsen).
5.
Anbringung von Nistkästen in Witterungs-geschützter Fassaden - Exposition
(vorzugsweise südlich – südöstlich- östlich) möglichst unmittelbar unter den Dachüberständen.
Siehe beiliegende Anleitung zur Gestaltung von Fledermausquartieren / Landesamt für Umwelt und
Geologie Sachsen).
6. Zusätzliche Habitat-Entwicklung durch Fassadenbegrünung.
Wo realisierbar, gezielte Fassadenbegrünung mit je nach Verträglichkeit windenden, rankenden oder
kletternden Arten wie Efeu/ Hedera helix, Jungfernrebe/ Parthencissus spec. Wein/ Vitis vinifera,
Geißblatt/ Lonicera caprifolium, Schlingknöterich/ Bilderdykia spec. , Kletterhortensie/ Hydranga spec. ,
Waldrebe/ Clematis spec., Trompetenblume/ Campsis spec., Blauregen – Glyzinie/ Wisteria sinensis)
Häufig bevorzugte Tageseinstände und Sommerquartiere – insbesondere Efeu! für Kleinfledermäuse
(vor allem Zwergfledermaus).
7. Literatur
Bayerisches Landesamt für Umwelt – März 2008 / Fledermausquartiere an Gebäuden –
erkennen, erhalten, gestalten.
Monika Braun/ Fritz Dieterlen 2003 - Die Säugetiere Baden-Württembergs / Band 1
Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Bayern April 2011/ Empfehlungen für die
Berücksichtigung von Fledermäusen im Zuge der Eingriffsplanung, insbesondere im Rahmen
der s a P.
Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Freistaat Sachsen/ Anleitung zur Gestaltung von
Fledermausquartieren.
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) 1. März 2013/
Hinweise zur Veröffentlichung von Geo-daten für die Artengruppe der Fledermäuse.
Angelika Meschede und Bernd-Ulrich Rudolph 2004 / Fledermäuse in Bayern.
Günther Reichelt 1972/ Die Baar – Wanderungen durch Landschaft und Kultur.
gezeichnet: Felix Zinke
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