st.galler bauer 32 – 2013 betriebswirtschaft Neue Tierschutzverordnung ab 1. September 2013 (3/4) Beschäftigung und Wasser Ab 1. September gelten für die Schweinehaltung neue Vorschriften. Neu brauchen die Schweine Beschäftigung und müssen jederzeit Zugang zu Trinkwasser haben. Die geltende Tierschutzverordnung von 2008 sieht für Vorschriften, die nicht sofort umsetzbar sind, Über­ gangsfristen vor. 2013 laufen ei­ nige dieser Übergangsfristen ab, Stichtag ist der 1. September. Im Folgenden sind sämtliche in der Schweinehaltung ablaufenden Fris­ ten aufgeführt. Jederzeit Beschäftigung Schweine müssen sich jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigem Material beschäfti­ gen können. Geeignete Beschäfti­ gungsmaterialien sind solche, die kaubar, benagbar, fressbar und nicht toxisch sind, wie Stroh, China­ schilf, Streue, entstaubte Hobelspä­ ne und Raufutter wie Heu, Ganz­ pflanzensilage sowie Stroh- oder Heuwürfel. Ungeeignet und als Mindestmasse Kastenstände und Fressliege­ buchten müssen eine lichte Weite von 65 x 190 Zentimetern auf­ weisen. Höchstens ein Drittel der Stände darf auf 60 x 180 Zentimeter verkleinert sein. Die bis anhin noch erlaubten Stände von 55 x 170 Zentimetern müs­ sen daher bis am 1. September 2013 ersetzt werden. va. Schweine müssen sich beispielsweise mit Stroh beschäftigen können. a­ lleiniges Beschäftigungsmaterial nicht akzeptiert sind deshalb Ket­ ten, Nagesterne oder Spielbälle. Werden Strohraufen eingesetzt, ist der Mindestabstand der Maschen­ gitter zu beachten, damit die Tiere auch tatsächlich an das Beschäfti­ gungsmaterial gelangen können. Dieser beträgt bei Absetzferkeln etwa 2,5 Zentimeter, bei Mast­ schweinen 3,5 bis 5 und bei Zuchtsauen 6,5 bis 7,5 Zentimeter. Die Öffnungen sollten aber nicht quadratisch sein, sonst rutscht das Stroh nur schlecht nach. Deshalb ist empfohlen, nur alle 9 bis 10 Zentimeter einen Querstab anzu­ bringen. Werden Raufen aus zum Beispiel alten Silogittern selbst her­ gestellt, ist zu beachten, dass für die Tiere keine Verletzungsgefahren durch spitze Metallteile entstehen. Stroh nicht verstauben lassen Auch auf die Befüllung der Rau­ fen ist zu achten: Wird das Stroh zu stark in die Raufe gedrückt, so kann es von den Schweinen kaum mehr herausgearbeitet werden. Es bleibt dann tagelang in der Raufe, verstaubt und wird nicht mehr gerne aufgenommen. In sol­ chen Fällen sind bei Kontrollen Beanstandungen zu erwarten. Weichholz ist nur zulässig, wenn es waagrecht bis leicht geneigt und beweglich an der Wand auf­ gehängt ist, regelmässig erneuert wird und die Schweine mindes­ tens dreimal täglich mit einer mit Mindestflächen für Eber Die Mindestabmessungen für Eber müssen ab dem 1. Septem­ ber 2013 eingehalten werden: Die Gesamtfläche für einen Eber beträgt mindestens sechs Qua­ dratmeter, davon mindestens drei Quadratmeter Liegefläche auf einem Festboden. Eine Buchten­ breite muss mindestens zwei Meter lang sein. va. 19 betriebswirtschaft Raufutter angereicherten Ration gefüttert werden. Das Raufutter muss dabei in der Ration erkenn­ bar sein. Es muss nicht mehr in der ursprünglichen Grösse oder Länge vorhanden sein, darf aber auch nicht nur noch als gemahle­ nes Gut darin enthalten sein. Ebenfalls zulässig ist Weichholz, wenn den Schweinen immer, das heisst während 24 Stunden am Tag, Futter zur freien Verfügung steht. Auch in den Einzelständen des Deckzentrums müssen die Tiere eine permanente Beschäftigung vorfinden. Da die Tiere dort wäh­ rend maximal zehn Tagen im Kas­ tenstand stehen können, ist das Anbieten von Beschäftigungsmate­ rial nicht ganz einfach, da dieses im vorderen Bereich angeboten werden muss. Damit besteht das Pro­blem, dass der Trog mit dem Be­ schäftigungsmaterial gefüllt wird (entweder durch direktes Anbieten im Trog oder durch hineinfallendes Beschäftigungsmaterial) und vor jeder Fütterung geleert werden muss. Oder das Beschäftigungsma­ Weitere Informationen Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. September 2013 werden Mängel bei den Kontrollen für die Direktzahlungen (ÖLN) oder des Veterinäramts beanstandet. Massnahmen sind kostenpflich­ tige Verfügungen mit einer kur­ zen Frist zur Behebung des Man­ gels, Kürzungen der Direktzah­ lungen und bei vorsätzlicher Missachtung Strafanzeige. Sämt­ liche Vorschriften zu Nutztieren finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinär­ wesen (www.nutztiere.ch). va. 20 st.galler bauer 32 – 2013 terial im Trog wird durch Verlust­ wasser aus der Tränke nass und ist daher für die Sauen nicht mehr at­ traktiv. Eine Lösung aus der Praxis ist das Anbringen eines Strohkanals, der im vorderen Bereich über den Deckständen montiert wird (siehe Abbildung). Der Kanal besteht aus U-förmigen Armierungseisen mit einer Maschenweite von 10 x 10 Zentimetern. Die Breite beträgt etwa 40 Zentimeter und die beiden Seitenwände sind etwa 15 Zenti­ meter hoch. Befüllt wird der Kanal mit Langstroh oder geschnittenem Stroh. Der Strohkanal muss möglichst nahe am Trog montiert werden. Wird er zu weit hinten platziert, können die Sauen das Stroh nicht mehr erreichen. Werden Beschäfti­ gungsmaterialien auf dem Boden zur Verfügung gestellt, so muss je­ derzeit so viel vorhanden sein, dass sich die Tiere damit beschäf­ tigen können. Zugang zu Trinkwasser Alle Schweine müssen jederzeit ­Zugang zu Wasser haben. Dies gilt also auch für Saugferkel und Jager. Suppen- oder Schottenfütterung alleine gilt nicht als Zugang zu Wasser. Einzige Ausnahme bildet die Freilandhaltung von Schwei­ nen. Aber auch diese Tiere müssen täglich mehrmals getränkt werden. Bei der Gruppenhaltung muss bei Trockenfütterung pro 12 Tiere und bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle vorhanden sein. Es ist darauf zu achten, dass die Tränken auch für kleinere, frisch eingestallte Schweine erreichbar sind. Veterinärdienst St.Gallen Veterinäramt beider Appenzell Telex Höchster Bio-Anteil beim Gemüse. Bei den Spezialkulturen weist Gemüse den höchsten BioAnteil auf. Biogemüse wird auf einer Fläche von 1509 Hektaren angebaut, wie der Marktbericht Bio des Fachbereichs Marktbeob­ achtung zeigt. Das sind 16,9 Pro­ zent der Schweizer Gemüsefläche. Mit einem Anteil von 9,9 Prozent liegen Beeren auf Rang 2, gefolgt von Kernobst (7,9%), Steinobst (4,6%) und Reben (3,4%). lid. Gefragte Schweizer Frühkartoffeln. Die Nachfrage nach Frühkartoffeln aus der Schweiz ist derzeit gut. Der Absatz ist nach wie vor gut und deckt sich mit dem Angebot. Auch die Qualität der Kartoffeln ist gut. Aufgrund des zuletzt warmen und trockenen Wetters mussten vermehrt Kartoffelfelder bewäs­ sert werden. lid. Migros setzt auf Schweizer Fleisch. Im Rahmen des Nach­ haltigkeitsprogramms «Genera­ tion M» will die Migros in ihren Gastronomiebetrieben ab 2015 nur noch Schweizer Rind-, Kalbs-, Schweine- und Pouletfleisch ver­ kaufen. Zudem soll bis 2020 Im­ portfleisch nach den Schweizer Tierwohl-Standards hergestellt werden müssen, wenn es in den Regalen der Migros landen soll, wie das Unternehmen bekannt gab. Für die Bereiche Truten-, Ka­ ninchen- und Pferdefleisch ist die Umsetzung dazu bereits im Gang. Nun soll das Pouletfleisch folgen und bis 2020 auch andere Fleischarten. lid.