Änderungen Schweinehaltung (Folge 3)

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st.galler bauer 32 – 2013
betriebswirtschaft
Neue Tierschutzverordnung ab 1. September 2013 (3/4)
Beschäftigung und Wasser
Ab 1. September gelten für
die Schweinehaltung neue
Vorschriften. Neu brauchen
die Schweine Beschäftigung
und müssen jederzeit Zugang
zu Trinkwasser haben.
Die geltende Tierschutzverordnung
von 2008 sieht für Vorschriften, die
nicht sofort umsetzbar sind, Über­
gangsfristen vor. 2013 laufen ei­
nige dieser Übergangsfristen ab,
Stichtag ist der 1. September. Im
Folgenden sind sämtliche in der
Schweinehaltung ablaufenden Fris­
ten aufgeführt.
Jederzeit Beschäftigung
Schweine müssen sich jederzeit mit
Stroh, Raufutter oder anderem
gleichwertigem Material beschäfti­
gen können. Geeignete Beschäfti­
gungsmaterialien sind solche, die
kaubar, benagbar, fressbar und
nicht toxisch sind, wie Stroh, China­
schilf, Streue, entstaubte Hobelspä­
ne und Raufutter wie Heu, Ganz­
pflanzensilage sowie Stroh- oder
Heuwürfel. Ungeeignet und als
Mindestmasse
Kastenstände und Fressliege­
buchten müssen eine lichte Weite
von 65 x 190 Zentimetern auf­
weisen. Höchstens ein Drittel
der Stände darf auf 60 x 180
Zentimeter verkleinert sein. Die
bis anhin noch erlaubten Stände
von 55 x 170 Zentimetern müs­
sen daher bis am 1. September
2013 ersetzt werden. va.
Schweine müssen sich beispielsweise mit Stroh beschäftigen können.
a­ lleiniges Beschäftigungsmaterial
nicht akzeptiert sind deshalb Ket­
ten, Nagesterne oder Spielbälle.
Werden Strohraufen eingesetzt, ist
der Mindestabstand der Maschen­
gitter zu beachten, damit die Tiere
auch tatsächlich an das Beschäfti­
gungsmaterial gelangen können.
Dieser beträgt bei Absetzferkeln
etwa 2,5 Zentimeter, bei Mast­
schweinen 3,5 bis 5 und bei
Zuchtsauen 6,5 bis 7,5 Zentimeter.
Die Öffnungen sollten aber nicht
quadratisch sein, sonst rutscht das
Stroh nur schlecht nach. Deshalb
ist empfohlen, nur alle 9 bis 10
Zentimeter einen Querstab anzu­
bringen. Werden Raufen aus zum
Beispiel alten Silogittern selbst her­
gestellt, ist zu beachten, dass für
die Tiere keine Verletzungsgefahren
durch spitze Metallteile entstehen.
Stroh nicht verstauben lassen
Auch auf die Befüllung der Rau­
fen ist zu achten: Wird das Stroh
zu stark in die Raufe gedrückt, so
kann es von den Schweinen kaum
mehr herausgearbeitet werden.
Es bleibt dann tagelang in der
Raufe, verstaubt und wird nicht
mehr gerne aufgenommen. In sol­
chen Fällen sind bei Kontrollen
Beanstandungen zu erwarten.
Weichholz ist nur zulässig, wenn
es waagrecht bis leicht geneigt
und beweglich an der Wand auf­
gehängt ist, regelmässig erneuert
wird und die Schweine mindes­
tens dreimal täglich mit einer mit
Mindestflächen für Eber
Die Mindestabmessungen für
Eber müssen ab dem 1. Septem­
ber 2013 eingehalten werden:
Die Gesamtfläche für einen Eber
beträgt mindestens sechs Qua­
dratmeter, davon mindestens drei
Quadratmeter Liegefläche auf
einem Festboden. Eine Buchten­
breite muss mindestens zwei
Meter lang sein. va.
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betriebswirtschaft
Raufutter angereicherten Ration
gefüttert werden. Das Raufutter
muss dabei in der Ration erkenn­
bar sein. Es muss nicht mehr in
der ursprünglichen Grösse oder
Länge vorhanden sein, darf aber
auch nicht nur noch als gemahle­
nes Gut darin enthalten sein.
Ebenfalls zulässig ist Weichholz,
wenn den Schweinen immer, das
heisst während 24 Stunden am Tag,
Futter zur freien Verfügung steht.
Auch in den Einzelständen des
Deckzentrums müssen die Tiere
eine permanente Beschäftigung
vorfinden. Da die Tiere dort wäh­
rend maximal zehn Tagen im Kas­
tenstand stehen können, ist das
Anbieten von Beschäftigungsmate­
rial nicht ganz einfach, da dieses
im vorderen Bereich angeboten
werden muss. Damit besteht das
Pro­blem, dass der Trog mit dem Be­
schäftigungsmaterial gefüllt wird
(entweder durch direktes Anbieten
im Trog oder durch hineinfallendes
Beschäftigungsmaterial) und vor
jeder Fütterung geleert werden
muss. Oder das Beschäftigungsma­
Weitere Informationen
Nach Ablauf der Übergangsfrist
am 1. September 2013 werden
Mängel bei den Kontrollen für
die Direktzahlungen (ÖLN) oder
des Veterinäramts beanstandet.
Massnahmen sind kostenpflich­
tige Verfügungen mit einer kur­
zen Frist zur Behebung des Man­
gels, Kürzungen der Direktzah­
lungen und bei vorsätzlicher
Missachtung Strafanzeige. Sämt­
liche Vorschriften zu Nutztieren
finden sich auf der Homepage
des Bundesamtes für Veterinär­
wesen (www.nutztiere.ch). va.
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st.galler bauer 32 – 2013
terial im Trog wird durch Verlust­
wasser aus der Tränke nass und ist
daher für die Sauen nicht mehr at­
traktiv.
Eine Lösung aus der Praxis ist das
Anbringen eines Strohkanals, der
im vorderen Bereich über den
Deckständen montiert wird (siehe
Abbildung). Der Kanal besteht aus
U-förmigen Armierungseisen mit
einer Maschenweite von 10 x 10
Zentimetern. Die Breite beträgt
etwa 40 Zentimeter und die beiden
Seitenwände sind etwa 15 Zenti­
meter hoch. Befüllt wird der Kanal
mit Langstroh oder geschnittenem
Stroh.
Der Strohkanal muss möglichst
nahe am Trog montiert werden.
Wird er zu weit hinten platziert,
können die Sauen das Stroh nicht
mehr erreichen. Werden Beschäfti­
gungsmaterialien auf dem Boden
zur Verfügung gestellt, so muss je­
derzeit so viel vorhanden sein,
dass sich die Tiere damit beschäf­
tigen können.
Zugang zu Trinkwasser
Alle Schweine müssen jederzeit
­Zugang zu Wasser haben. Dies gilt
also auch für Saugferkel und Jager.
Suppen- oder Schottenfütterung
alleine gilt nicht als Zugang zu
Wasser. Einzige Ausnahme bildet
die Freilandhaltung von Schwei­
nen. Aber auch diese Tiere müssen
täglich mehrmals getränkt werden.
Bei der Gruppenhaltung muss bei
Trockenfütterung pro 12 Tiere und
bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere
eine Tränkestelle vorhanden sein.
Es ist darauf zu achten, dass die
Tränken auch für kleinere, frisch
eingestallte Schweine erreichbar
sind.
Veterinärdienst St.Gallen
Veterinäramt beider Appenzell
Telex
Höchster Bio-Anteil beim Gemüse. Bei den Spezialkulturen
weist Gemüse den höchsten BioAnteil auf. Biogemüse wird auf
einer Fläche von 1509 Hektaren
angebaut, wie der Marktbericht
Bio des Fachbereichs Marktbeob­
achtung zeigt. Das sind 16,9 Pro­
zent der Schweizer Gemüsefläche.
Mit einem Anteil von 9,9 Prozent
liegen Beeren auf Rang 2, gefolgt
von Kernobst (7,9%), Steinobst
(4,6%) und Reben (3,4%). lid.
Gefragte Schweizer Frühkartoffeln. Die Nachfrage nach
Frühkartoffeln aus der Schweiz
ist derzeit gut. Der Absatz ist
nach wie vor gut und deckt sich
mit dem Angebot. Auch die
Qualität der Kartoffeln ist gut.
Aufgrund des zuletzt warmen
und trockenen Wetters mussten
vermehrt Kartoffelfelder bewäs­
sert werden. lid.
Migros setzt auf Schweizer
Fleisch. Im Rahmen des Nach­
haltigkeitsprogramms «Genera­
tion M» will die Migros in ihren
Gastronomiebetrieben ab 2015
nur noch Schweizer Rind-, Kalbs-,
Schweine- und Pouletfleisch ver­
kaufen. Zudem soll bis 2020 Im­
portfleisch nach den Schweizer
Tierwohl-Standards hergestellt
werden müssen, wenn es in den
Regalen der Migros landen soll,
wie das Unternehmen bekannt
gab. Für die Bereiche Truten-, Ka­
ninchen- und Pferdefleisch ist
die Umsetzung dazu bereits im
Gang. Nun soll das Pouletfleisch
folgen und bis 2020 auch andere
Fleischarten. lid.
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