Gelbbauchunke - Verbandsgemeinde Unkel

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VERBANDSGEMEINDE UNKEL
Teilflächennutzungsplanung
"Windkraft" der VG Unkel
FAUNISTISCHES GUTACHTEN
TEILUNTERSUCHUNG GELBBAUCHUNKE
Auftraggeber:
Verbandsgemeinde Unkel
Linzer Straße 4
53552 Unkel
Januar 2015
Bearbeitung:
Ginster
Landschaft + Umwelt
Marktplatz 10a
53340 Meckenheim
Tel.:
Fax:
0 22 25 / 94 53 14
0 22 25 / 94 53 15
[email protected]
I
INHALTSVERZEICHNIS
1
Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................. 1
2
Übersicht über das Plangebiet ............................................................................. 2
2.1
Lage der geplanten Konzentrationszone................................................. 2
2.2
Naturräumliche Situation ........................................................................ 2
3
Beschreibung des Vorhabens................................................................................ 3
3.1
Technische Beschreibung ....................................................................... 3
3.2
Mögliche Auswirkungen auf die Gelbbauchunke ..................................... 3
4
Untersuchungsmethodik......................................................................................... 5
4.1
Betroffene Lebensräume......................................................................... 5
4.2
Untersuchungsraum ............................................................................... 5
4.3
Methodik................................................................................................ 5
4.3.1
Identifizierung geeigneter Lebensräume................................................. 6
4.3.2
Untersuchung der Gewässer ................................................................... 6
4.3.3
Begehungen der Landhabitate ................................................................ 6
4.3.4
Raumnutzungsanalyse ........................................................................... 7
4.3.4.1
Fotografische Bauchmuster-Erfassung ................................................... 7
4.3.4.2
Telemetrie.............................................................................................. 8
5
Ergebnisse.................................................................................................................. 10
5.1
Untersuchung der Gewässer ................................................................. 10
5.2
Begehungen der Landhabitate .............................................................. 11
5.3
Raumnutzungsanalyse ......................................................................... 11
5.4
Weitere Amphibienarten ....................................................................... 14
Ginster
Landschaft + Umwelt
Teiluntersuchung Gelbbauchunke
VG Unkel: Teiflächennutzungsplan "Windkraft"
II
6
Artenschutzrechtliche Beurteilung .................................................................. 15
6.1
Rechtliche Grundlagen ......................................................................... 15
6.2
Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
............................................................................................................ 16
6.3
Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen zu Gunsten der Gelbbauchunke
............................................................................................................ 18
6.4
Artenschutzrechtliche Empfehlung für den Flächennutzungsplan ......... 19
6.4
Artenschutzrechtliche Gesamtbeurteilung ............................................ 20
7
Zusammenfassung ................................................................................................. 21
Quellen
........................................................................................................................................ 23
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:
Termine Begehungen der Gewässer.................................................. 6
Tabelle 2:
Termine Begehungen geeigneter Landhabitate ................................. 7
Tabelle 3:
Termine Telemetrierung .................................................................. 8
Tabelle 4:
Gewicht gefangener und ggf. telemetrierter Gelbbauchunken ........ 12
Tabelle 5:
Weitere nachgewiesene Amphibienarten ........................................ 14
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:
Gelbbauchunke im Gewässer und fixiert zur Bauchmustererfassung 8
Abbildung 2:
Verwendeter Sender und besenderte Gelbbauchunke ....................... 9
Abbildung 3:
Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Gelbbauchunken ............. 10
Abbildung 4:
Diversität der Bauchmuster verschiedener Tiere ............................. 11
Abbildung 5:
Bauchmuster eines Tieres bei vier Fängen ...................................... 11
Abbildung 6:
Empfehlung
zur
Rücknahme
der
Konzentrationszone
für
Windenergieanlagen zum Schutz der Gelbbauchunke ..................... 19
Ginster
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Teiluntersuchung Gelbbauchunke
VG Unkel: Teiflächennutzungsplan "Windkraft"
1
1
ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt, im Zuge der Flächennutzungsplanung
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen neu auszuweisen. Damit soll der Planungsvorbehalt genutzt werden, der den Gemeinden gemäß § 35 (3) des Baugesetzbuches BauGB eingeräumt wurde, um auf die Genehmigung von gemäß § 35 (1) Nr. 6
(BauGB) im Außenbereich privilegierten Anlagen zur Windenergienutzung einwirken
zu können. So ermöglicht der Gesetzgeber die planerische Steuerung der Errichtung
von Windenergieanlagen. Um eine Streuung vieler Einzelanlagen über die Landschaft
zu verhindern, ist es möglich, eine Konzentration von Windenergieanlagen planerisch
festzulegen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet auszuschließen.
Zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet Unkel fand in den Jahren 2009/2010 ein Standortfindungsverfahren statt,
dessen Ergebnisse in die Erarbeitung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes eingeflossen sind (vgl. WEST-STADTPLANER 2013). Die standortbezogene Genehmigung der
einzelnen Anlagen erfolgt dann im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG.
Die im Vorentwurf für den Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen
liegen an der nördlichen Grenze des Verbandsgemeinde-Gebietes und damit an der
Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie als Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich der betroffenen Gebiete DE-5309-305 "Asberg bei
Kalenborn" und des auf nördlich auf nordrhein-westfälischer Seite angrenzenden
FFH-Gebietes DE-5309-301 "Siebengebirge" wurde die Population der Gelbbauchunke am Asbergsee intensiv untersucht. Die Betreuung der Felduntersuchungen erfolgte durch das PLANUNGSBÜRO VALERIUS, Dorsel.
Ginster
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2
ÜBERSICHT ÜBER DAS PLANGEBIET
2.1
Lage der geplanten Konzentrationszone
Die geplante Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt im Nordwesten des
Verbandsgemeindegebietes westlich der Landesstraße L 253 an der Landesgrenze zu
Nordrhein-Westfalen.
In der Konzentrationszone liegt das FFH-Gebiet DE-5309-305 "Asberg bei Kalenborn", im Norden grenzt auf nordrhein-westfälischem Gebiet das FFH-Gebiet DE5309-301 "Siebengebirge" an, das durch die ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG FÜR
DAS
NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE" (Stand: ERSTE ÄNDERUNG vom 8. Mai 2012) in na-
tionales Recht umgesetzt wurde.
2.2
Naturräumliche Situation
Das an der westlichen Grenze der kontinentalen biogeografischen Region gelegene
Gebiet ist Teil des Rheinwesterwälder Vulkanrückens (324.9) in der naturräumlichen
Haupteinheit 324 - Niederwesterwald, Großlandschaft 32 - Bergisches Land.
Der Rheinwesterwälder Vulkanrücken setzt den Höhenzug des in NRW angrenzenden
Siebengebirges in südlicher Richtung fort. Er erreicht eine Höhe von etwa 350 m
üb. NN. Die hier wie im Siebengebirge charakteristischen Vulkankuppen wurden bzw.
werden weitgehend abgebaut, so dass die Landschaft heute durch eine Reihe großer
Basaltsteinbrüche geprägt ist. In den oft stillgelegten, teilweise aber auch noch in
Betrieb befindlichen Abbauflächen entstanden teilweise Sekundärgewässer (so z. B.
im Asberg). An den Rändern ist der Höhenzug durch steile Täler und Schluchten (Siefen) mit naturnahen Bachläufen zergliedert.
Der Landschaftsraum ist zu etwa 75 % bewaldet, Nadel- und Laubholz sind etwa gleich
verteilt. Auf den wenig fruchtbaren Böden der Rodungsinseln dominiert die Grünlandnutzung. Am Rand der Siedlungen haben sich z. T. größere Streuobstbestände erhalten, die eine charakteristische Ortseingrünung bilden.
Ginster
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3
3.1
BESCHREIBUNG DES VORHABENS
Technische Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Unkel verfolgt im Zuge der Flächennutzungsplanung die Neuausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung. Vor dem Hintergrund
des technischen Windenergiepotenzials wurden in einem Gesamtkonzept für das Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des Schutzes von Wohnfunktionen (Ausschluss
akustischer und visueller Beeinträchtigungen), der Tabuzonen zu Gunsten von Landespflege, Forst- und Wasserwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Luftverkehr und weiterer Nutzungen mögliche Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung abgegrenzt (WEST STADTPLANER 2013). Gleichzeitig wird die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen.
In dem so abgegrenzten Gebiet ist die Errichtung von bis zu 16 Windenergieanlagen
möglich, sofern aufgrund der vorliegenden Gutachten keine Reduktion der Fläche
vorgenommen wird.
3.2
Mögliche Auswirkungen auf die Gelbbauchunke
Mit der durch die von der Verbandsgemeinde beabsichtigte Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ermöglichten Errichtung von Windenergieanlagen können negative Auswirkungen für die Gelbbauchunke bei Bau und Erschließung der Anlagen, durch die Anlagen selbst und durch den
Betrieb der Anlagen verbunden sein.
Auf Ebene des Flächennutzungsplans ist zu klären, ob artenschutzrechtliche Aspekte
und Anforderungen von Schutzgebieten – hier mit Bezug auf die Gelbbauchunke - die
Errichtung von Windenergieanlagen generell ausschließen und welche Möglichkeiten
zur Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen bestehen (z. B. Standortwahl,
Wegeführung und Art des Ausbaus, Querungshilfen). Der endgültige Nachweis für die
Verträglichkeit konkret geplanter Anlagen und deren Zuwegungen ist auf der Ebene
der standortbezogenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu führen.
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Baubedingte Auswirkungen können durch direkte Inanspruchnahme essentieller Habitate (Sommer- und Winterlebensräume, Wanderstrecken) im Baufeld von Anlagen,
Leitungsverlegungen und Zuwegungen sowie für die Baustelleneinrichtung und die
Lagerung von Baumaterialien entstehen. Je nach Bauzeit (Jahreszeit und Dauer) können damit wichtige Vernetzungslinien zu Winterquartieren und ggf. der Austausch mit
anderen Populationen temporär unterbrochen werden. Bei der Gelbbauchunke sind
Wanderungen über den gesamten Aktivitätszeitraum zwischen Ende März und Mitte
September möglich (PETERSEN et al. 2004).
Durch den Baustellenverkehr besteht das Risiko der Tötung von Gelbbauchunken.
Als anlagebedingte Wirkung des Vorhabens ist eine direkte Zerstörung von Gelbbauchunken-Lebensräumen möglich. Dies betrifft neben den Windenergieanlagen
selbst mit ihren Fundamenten die erforderlichen befestigten Kranstellflächen und Nebenanlagen sowie auszubauende oder neu zu bauende Erschließungswege.
Weiterhin können die Verbindungen zwischen Teillebensräumen und Wanderstrecken
durch die Barrierewirkung der Anlagen und befestigten Kranstellflächen sowie insbesondere durch den Aus- und Neubau von Erschließungswegen betroffen sein.
Betriebsbedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen können neben dem Risiko
der Tötung von Amphibien durch erhöhten Verkehr zur Wartung der Anlagen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und Eiswurf sein.
Der Wartungswerksverkehr wird, gemessen am bestehenden forstwirtschaftlichen
Verkehr im Bereich des Vorkommens, eine so geringe Mehrbelastung darstellen, dass
keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos eintritt.
Bezüglich des Schattenwurfs ist davon auszugehen, dass sich ein Gewöhnungseffekt
einstellen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Individuen durch Eisschlag/Eiswurf getötet werden, ist zu vernachlässigen und kann nicht zu einer signifikanten Erhöhung
des Tötungsrisikos führen.
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UNTERSUCHUNGSMETHODIK
4.1
Betroffene Lebensräume
Zentrale Lebensräume für die Gelbbauchunke sind zunächst die Aufenthalts- und
Laichgewässer, meist temporäre flache, sonnige, vegetationsarme Klein- und Kleinstgewässer mit geringem Konkurrenz- und Prädationsdruck. Landlebensräume sind
lichte Feuchtwälder, Röhrichte, Wiesen, Weiden und Felder im Umfeld der Laichgewässer. Die Tiere überwintern im Boden, in frostfreien Spaltenverstecken unter Steinen und Wurzeln. Als Wanderkorridore fungieren kleine Fließgewässer oder feuchte
Mulden. (LANUV NRW 2014, PETERSEN et al. 2004)
Am Asberg sind im Bereich des aktuellen Vorkommens am östlichen Asberg-See die
Gewässer, insbesondere die neu angelegten Laichgewässer, sowie die SukzessionsGehölzbestände und Schutthalden im Umfeld als Lebensräume für die Gelbbauchunke
von Bedeutung. Funktionen als Wanderkorridore können neben Wegeseitengräben die
Fließgewässer Detzelbach und Ohbach mit ihren Quellbächen übernehmen.
4.2
Untersuchungsraum
Ausgangspunkt der Untersuchungen sind die Gewässer auf dem ehemaligen Abbaugelände des Steinbruchs am Asberg. Der Schwerpunkt lag auf dem bekannten Vorkommen der Gelbbauchunke am östliche Asberg-See bzw. den kleinen Teichen und
Tümpeln in dessen direkter Umgebung. Ausgehend hiervon wurden im Umfeld von
ca. 500 m die geeigneten Landhabitate untersucht.
Da im Zuge der Errichtung der Windenergieanlagen i. d. R. ein Aus- und Neubau von
Erschließungswegen erforderlich wird, wurde in der Untersuchung ein Schwerpunkt
auf den Nachweis der Art im Bereich der vorhandenen Wege gesetzt.
4.3
Methodik
Die Feldarbeit wurde unter Betreuung durch das PLANUNGSBÜRO VALERIUS, Dorsel, von
DANIEL GELLER, Bonn, durchgeführt.
Um eine fundierte die Raumnutzungsanalyse durchführen zu können, wurde eine Methodenkombination aus Begehungen der Gewässer und der Landhabitate, der fotografischen Bauchmuster-Erfassung der gefundenen Gelbbauchunken zur Wiedererkennung sowie der Telemetrie ausgewählter Tiere angewendet.
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4.3.1
Identifizierung geeigneter Lebensräume
Am 08.05.2013 erfolgte die erste Begehung des Gebietes zur Erfassung geeigneter
Laich- und Aufenthaltsgewässer sowie geeigneter Landlebensräume im Bereich des
ehemaligen Steinbruchs und in den umliegenden Wäldern. Dabei wurden die Flächen
für die weiteren Begehungen der Gewässer und Landhabitate festgelegt.
4.3.2
Untersuchung der Gewässer
Zwischen Anfang Mai und Ende August 2013 folgten weitere 6 Begehungen zur Erfassung der Art im Gewässer (Tab. 1). Die Begehungen erfolgten in den Abendstunden
bei geeigneten Witterungsbedingungen (trocken, warm, windarm) und umfassten neben den Gewässern im Steinbruch einige kleinere Gewässer in der Umgebung.
Tabelle 1:
Termine Begehungen der Gewässer
Datum
Zeit
Temperatur
Bewölkung
Wind (bft)
Niederschlag
08.05.2013
16:30 – 00:00 Uhr
17°C
7/8
1
gering
15.06.2013
21:30 – 00:30 Uhr
16°C
7/8
2
gering
19.06.2013
21:30 00:30 Uhr
24°C
2/8
0
-
04.07.2013
21:30 – 02:00 Uhr
18°C
3/8
0
-
15.07.2013
22:00 – 01:00 Uhr
18°C
3/8
0
-
25.07.2013
22:00 – 01:00 Uhr
22°C
1/8
2
-
20.08.2013
20:00 – 23:00 Uhr
17°C
3/8
1
-
Die Gewässer wurden akustisch und optisch nach adulten Tieren abgesucht, um diese
zu fangen, zu untersuchen und schnellstmöglich wieder freizulassen.
Für die Suche nach Larven wurde ein besonders feinmaschiger Kescher verwendet.
4.3.3
Begehungen der Landhabitate
Die Begehungen der Landhabitate erfolgten an 10 Terminen zwischen Anfang Mai und
Mitte September (s. Tab. 2) bei geeigneten Witterungsbedingungen (feucht, warm,
windarm) und umfassten die Zuwegungen, Waldschneisen sowie das Umfeld der im
Untersuchungsgebiet liegenden Gewässer. Sie wurden aufgrund möglicher Wanderaktivitäten der Gelbbauchunke auf geeignete Landlebensräume und Wanderkorridore
(s. Kap. 4.3.1) im Umfeld der Gewässer ausgedehnt.
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Tabelle 2:
Termine Begehungen geeigneter Landhabitate
Datum
Zeit
Temperatur
Bewölkung
Wind (bft)
Niederschlag
08.05.2013
16:30 – 00:00 Uhr
17°C
7/8
1
gering
05.06.2013
19:30 – 00:00 Uhr
15°C
7/8
2
-
22.06.2013
22:30 – 03:00 Uhr
16°C
8/8
0
gering
26.06.2013
21:30 – 00:30 Uhr
14°C
7/8
2
mäßig
19.07.2013
19:30 – 00:00 Uhr
21°C
3/8
2
-
22.07.2013
15:00 – 18:00 Uhr
23°C
3/8
2
-
24.07.2013
22:00 – 02:30 Uhr
22°C
2/8
1
-
07.08.2013
22:00 – 02:30 Uhr
20°C
6/8
2
gering
08.08.2013
22:00 – 01:00 Uhr
17°C
7/8
2
-
12.08.2013
22:00 – 01:00 Uhr
16°C
4/8
1
-
14.08.2013
23:00 – 02:00 Uhr
15°C
4/8
2
-
21.08.2013
15:00 – 19:30 Uhr
23°C
1/8
1
-
23.08.2013
19:00 – 00:30 Uhr
22°C
1/8
1
27.08.2013
18:00 – 21:00 Uhr
20°C
1/8
1
-
29.08.2013
18:00 – 21:00 Uhr
21°C
6/8
1
-
09.09.2013
15:00 – 18:00 Uhr
15°C
6/8
1
-
13.09.2013
17:00 – 20:00 Uhr
16°C
6/8
1
gering
16.09.2013
19:30 - 22:30 Uhr
11°C
7/8
1
-
Die Begehungen erfolgten meist in den Abendstunden, lediglich die Termine Ende
August und Anfang September wurden den Nachmittagsstunden absolviert, um potenzielle Aufenthaltsgewässer im Landlebensraum nach Tieren abzusuchen. Der Fokus dieser Begehungen lag darauf, wandernde Tiere auf dem Weg in die Winterquartiere ausfindig zu machen.
4.3.4
Raumnutzungsanalyse
4.3.4.1
Fotografische Bauchmuster-Erfassung
Im Rahmen der Untersuchungen an den Gewässern erfolgte die fotografische Erfassung der individuellen der Bauchmuster der gefangenen Tiere, um über die Wiedererkennung der Individuen bei verschiedenen Begehungen eine Abschätzung der Mindestpopulation der Gelbbauchunke vorzunehmen zu können.
Ginster
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Teiluntersuchung Gelbbauchunke
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8
Jede Gelbbauchunke besitzt ein individuelles Bauchmuster, wodurch sich die Individuen eindeutig unterscheiden lassen. Diese Individualität ermöglicht eine Wiedererkennung, ohne die Tiere durch aufwendige und invasive Methoden markieren zu müssen. Die gefangenen Tiere wurden kurzzeitig in einem durchsichtigen Fangbehälter
fixiert und die Bauchseite fotografisch erfasst.
Abbildung 1:
Gelbbauchunke im Gewässer und fixiert zur Bauchmustererfassung
Diese schonende Methode hat sich in vielen Populationsuntersuchungen zur Gelbbauchunke bewährt (GOLLMANN & GOLLMANN 2002). Die Erfassung der Bauchmuster
ermöglicht in Kombination mit den übrigen Methoden eine Abschätzung über die
Mindestgröße der Population und Aussagen zur Raumnutzung der Gelbbauchunke im
Untersuchungsgebiet.
4.3.4.2
Telemetrie1
Um Informationen über Wanderrouten im Landlebensraum und zu Tagverstecken zu
erhalten, wurden im Juli 2013 insgesamt 5 Gelbbauchunken schonend gefangen und
mit artgerechten Telemetriesendern versehen. Im August wurden 3 weitere Tiere mit
Transmittern versehen, um Hinweise zur Wanderungen der Tiere vom Sommerlebensraum in die Winterverstecke zu erhalten.
Tabelle 3:
1
Termine Telemetrierung
Datum
Zeit
Temperatur
Bewölkung
Wind (bft)
Niederschlag
15.07.2013
22:00 – 01:00 Uhr
18°C
3/8
0
-
07.08.2013
22:00 – 02:30 Uhr
20°C
6/8
2
gering
25.08.2013
18:00 – 23:00 Uhr
15°C
8/8
1
gering
Die für diese Untersuchung erforderliche Genehmigung für die gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 b) BNatSchG in
Verbindung mit Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Tierart wurde von der zuständigen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz am 12.07.2013 erteilt.
Ginster
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Es wurden Telemetriesender des Typs V1 (0,36 g, 150 Mhz, 15 cm Antennenlänge)
der Firma "Telemetrie-Service-Dessau" verwendet. Eine Besenderung erfolgte nur bei
Tieren mit einem Gewicht von über 7,5 g, sodass die Sender weniger als 5 % des
Körpergewichts ausgemacht haben (Tab. 4 auf S. 12).
Abbildung 2:
Verwendeter Sender und besenderte Gelbbauchunke
Bei den auf die Telemetrierung folgenden Terminen zur Begehung der Landhabitate
und der Gewässer wurden jeweils die besenderten Tiere verfolgt. Die Ortung erfolgte
mittels Antenne und einem Empfänger des Typs VR-500 der Firma Yaesu.
Ginster
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5
ERGEBNISSE
5.1
Untersuchung der Gewässer
Bei der Gewässercharakterisierung wurden im Bereich südlich des östlichen AsbergSees zahlreiche frisch angelegte Gewässer mit Größen zwischen 4 und 24 m² erfasst.
Ergiebige Regenfälle führten dazu, dass diese Gewässer ab Juni miteinander verbunden waren.
Die im Untersuchungsgebiet gefundenen Gelbbauchunken befanden sich ausschließlich in diesen Kleingewässern. In den Kleingewässern an Wegen sowie entlang der
Waldschneisen konnten keine Gelbbauchunken nachgewiesen werden.
Die Verteilung der Tiere auf die Kartiertermine mit Fang nach Geschlecht zeigt Abb. 1.
Die höchste Individuenzahl wurde mit 13 Tieren am 25.07.2013 erfasst. Ende August
erfolgte nur noch ein Nachweis der Art unter Steinen im Uferrandbereich des östlichen
Asberg-Sees.
In der Fortpflanzungszeit fanden sich in den Gewässern des Untersuchungsgebiets
weder Laich noch Kaulquappen der Gelbbauchunke.
Abbildung 3:
Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Gelbbauchunken
(schwarz: Gesamtanzahl, hellgrau: Männchen, dunkelgrau: Weibchen)
Ginster
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5.2
Begehungen der Landhabitate
Trotz intensiver Suche bis in den September hinein waren in möglichen Landhabitaten
und potenziellen Wanderkorridoren keine Gelbbauchunken nachweisbar. Auch im Bereich der intensiv abgesuchten Wege konnte kein Nachweis der Art erbracht werden.
5.3
Raumnutzungsanalyse
Im Rahmen der Auswertung der individuellen Bauchmuster der Tiere konnten 13 Individuen (11 Männchen und 2 Weibchen) identifiziert werden.
Abbildung 4:
Diversität der Bauchmuster verschiedener Tiere
Abbildung 5:
Bauchmuster eines Tieres bei vier Fängen
Dieses Ergebnis deckt sich mit der maximalen Anzahl der Tiere, die bei der Begehung
am 25.07.2013 nachgewiesen wurden. 7 Individuen konnten mittels Bauchmustervergleich in mehreren Wiederfängen identifiziert werden (3x 2-fach, 3x 3-fach, 1x 4fach). Die Population der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet "Asberg bei Kalenborn"
(5309-305) beläuft sich demnach auf mindestens 13 Tiere.
Von den insgesamt 8 mit Sendern versehenen Tieren (s. Tab. 4) konnten bei der Verortung 6 Individuen wiedergefunden werden. Die Unken 1-5 (Besenderung
15.07.2013) hielten sich stets in den Gewässern auf, in denen sie zuvor gefangen
worden waren.
Ginster
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Teiluntersuchung Gelbbauchunke
VG Unkel: Teiflächennutzungsplan "Windkraft"
12
Unke 6 (Besenderung 07.08.2013) konnte insgesamt vier Mal im selben Gewässer
wieder gefunden werden. Das Tier wurde dabei stets im Uferbereich an der selben
Binse beobachtet.
Die Unken 7 und 8 (Besenderung 25.08.2013) verließen das Gewässer bereits am folgenden Tag in Richtung der bereits vorher vermuteten Überwinterungsquartiere im
Hang, unmittelbar westlich der im Sommer besiedelten Kleingewässer. In den umliegenden Waldgebieten konnten im gesamten Untersuchungszeitraum keine besenderten Unken nachgewiesen werden.
Tabelle 4:
Gewicht gefangener und ggf. telemetrierter Gelbbauchunken
Datum
Gewicht gefangener Gelbbauchunken
15.07.13
9,13
8,87
8,17
7,57
7,37
8,38
7,44
25.07.13
6,05
7,22
7,27
5,93
5,90
5,60
6,37
07.08.13
7,52
25.08.13
9,25
7,18
5,86
7,70
7,61
Grau hinterlegt: mit Sendern versehene Tiere
Im Untersuchungsgebiet besteht demnach eine sehr enge Bindung der Gelbbauchunke an die Gewässer. Die Art kommt nur im Gewässerkomplex südlich des östlichen
Asberg-Sees vor. Sowohl Sommer- als auch Winterquartiere der untersuchten Tiere
liegen in unmittelbarer Umgebung des östlichen Asberg-Sees.
Wandernde Tiere wurden in den umgebenden Wäldern nicht gefunden, so dass keine
Wanderungsbewegungen von und zum Asberg belegbar waren. Dies könnte auch
durch die eine Migration der Tiere erschwerenden Steilwände des ehemaligen Steinbruchs bedingt sein. Andererseits besteht bei der guten Ausstattung des Geländes
mit allen notwendigen Habitatstrukturen und dem fehlenden Populationsdruck für die
Tiere kaum ein Anlass zu weiteren Wanderungen.
Frühere Beobachtungen von Gelbbauchunken in den Waldungen südlich des FFH-Gebietes (NEKUM 2013 mdl.) konnten 2013 nicht bestätigt werden. Ein Hinweis auf Gelbbauchunken in Gewässern in einer Waldschneise im Fichtenforst östlich des AsbergSees von Florian STOFFELS (Ast & Baum, Hausen) 2013 zeigt, dass eine weitere Verbreitung der Art im Umfeld möglich sein könnte, auch wenn bei einer Nachsuche der Fund
nicht bestätigt werden konnte.
Ginster
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13
Im Ergebnis der vorliegenden Untersuchung befindet sich die Lokale Population der
Gelbbauchunke im FFH-Gebiet Asberg auch nach den Stützungsmaßnahmen mit Anlage der Tümpel am östlichen Asbergsee in einem schlechten Erhaltungszustand.
Diese Einschätzung basiert auf folgenden Faktoren:
•
Geringe Anzahl adulter Tiere (13, 11 männlich, 2 weiblich)
•
Fehlende sudadulte Individuen
•
Fehlende Reproduktion
•
Ungünstiges Geschlechterverhältnis
•
Kein Nachweis von Wanderungsbewegungen
Auf Basis dieser Befunde kann für die Population auch keine günstige Entwicklungsprognose abgegeben werden, zumal kein Austausch mit benachbarten Populationen
nachweisbar war.
Es fällt jedoch auf, dass beide im Juli gewogenen Weibchen sehr leicht (zu leicht für
eine Besenderung) waren. Es ist daher möglich, dass diese Tiere im Untersuchungsjahr einen Reproduktionsversuch unternommen haben, ein Nachweis hierfür gelang
allerdings nicht. In diesem Zusammenhang sei das Vorkommen des Dreistachligen
Stichlings (Gasterosteus aculeatus) in den potenziellen Laichgewässern bei allen Begehungen erwähnt, der sich u. a. von Amphibienlaich ernährt. Von Gelbbauchunken
für die Reproduktion bevorzugte Gewässer weisen jedoch aufgrund ihrer Struktur eine
geringe Räuberdichte und keinen Fischbesatz auf (PETERSEN et al. 2004).
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5.4
Weitere Amphibienarten
Im Untersuchungsgebiet wurden bei den Erhebungen neben der Gelbbauchunke die
in Tab. 5 aufgeführten Amphibienarten nachgewiesen:
Tabelle 5:
Weitere nachgewiesene Amphibienarten
Art
Deutscher Name
Monat
Wissenschaftlicher Name
Mai
Juni
Juli
August
September
x
x
x
x
x
Erdkröte
Bufo bufo
Geburtshelferkröte
Alytes obstetricans
x
Grasfrosch
Rana temporaria
x
x
x
Bergmolch
Triturus alpestris
x
x
x
Feuersalamander
Salamandra
mandra
x
x
x
Kammmolch
Triturus cristatus
x
x
x
Teichmolch
Triturus vulgaris
x
x
sala-
x
grau hinterlegt: streng geschützte Arten nach BNatschG
Insbesondere die nachgewiesenen, in Anhängen der FFH-Richtlinie enthaltenen Arten
Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans, Anhang IV) und Kammmolch (Triturus crista-
tus, Anhänge II und IV) sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
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6
ARTENSCHUTZRECHTLICHE BEURTEILUNG
6.1
Rechtliche Grundlagen
Das deutsche Artenschutzrecht gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert
neben dem allgemeinen Artenschutz einen weitergehenden Schutz der "Besonders
geschützten Arten" sowie der "Streng geschützten Arten". Die Einordnung in streng
und besonders geschützte Arten richtet sich nach den Anhängen der EU-Artenschutzverordnung (EUArtSchV), der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sowie der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
"Streng geschützten Arten" sind zugleich "Besonders geschützte Arten".
Für "Besonders geschützte Arten" gilt gemäß § 44 (1) Nr. 1 u. 3 BNatSchG ein Zugriffsverbot (nachstellen / fangen / verletzen / töten / entnehmen, beschädigen oder
zerstören der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten). Der Schutz für "Streng geschützte
Arten", zu denen die Gelbbauchunke gehört, und der Europäischen Vogelarten2 wird
in § 44 (1) Nr. 2 um das Verbot der erheblichen Störung während der "Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten" erweitert. Erheblich ist eine Störung, wenn sich dadurch "der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert".
In § 44 (5) Satz 5 BNatSchG werden alle geschützten Arten außer den europäisch geschützten Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und Europäischen Vogelarten,
von den artenschutzrechtlichen Verboten pauschal freigestellt. Die Gelbbauchunke
fällt als Art der Anhänge II und IV der FFH-RL nicht unter diese Freistellung.
§ 44 (5) BNatSchG eröffnet die Möglichkeit der Freistellung von den Bestimmungen
des Artenschutzes für nach § 15 BNatSchG (Eingriffsregelung) zugelassene Eingriffe
in Natur und Landschaft. Für die Freistellung von den artenschutzrechtlichen Verboten
muss über die naturschutzrechtliche Genehmigung hinaus der Nachweis erbracht
werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird. Soweit Ausweichhabitate im
Untersuchungsgebiet zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob die betroffenen Populationen diese nutzen können und somit in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand verbleiben. Kann dies nicht ausreichend und langfristig gewährleistet werden, sind geeignete Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen, deren Wirksamkeit nachzuweisen ist.
2
Europäische Vogelarten sind gemäß Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind.
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6.2
Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen der Errichtung und des Betriebes von
Windenergieanlagen können für die Gelbbauchunke Verluste essentieller Lebensräume (§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) oder die Verletzung bzw. Tötung von Individuen (§ 44
(1) Nr. 1 BNatSchG) sowie Störungen in den Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG) sein (vgl. Kap. 3.2).
Im Vordergrund der Betrachtung müssen daher neben der Vermeidung des Verlustes
essentieller Lebensräume die Vermeidung möglicher Barrierewirkungen für den
Wechsel zwischen Sommer- und Winterhabitaten und den Austausch mit anderen Populationen stehen. Dies ist insbesondere bei der Standortfindung für die Anlagen und
bei der Planung der Zuwegungen (Neu- und Ausbau) zu berücksichtigen.
Gelbbauchunken sind generell eng an ihre Aufenthaltsgewässer gebunden (PETERSEN
et al. 2004). Der Aktionsradius für adulte Tiere beträgt nach LANUV NRW (2014) 10150 m, andere Untersuchungen geben durchschnittliche Aktionsradien von 20-120 m
(ABBÜHL 1997), 130-200 m (GOLLMANN et al. 2000) und 81-109 m (SY & GROSSE 1998)
an. Ausschlaggebend für die Aktionsradien ist die Habitatstruktur vor Ort (SY 1999).
In Anlehnung an die Angaben des LANUV NRW (2014) wird vorsorglich für die betroffene Population ein durchschnittlicher Aktionsradius von 150 m angenommen,
auch wenn dieser aufgrund der kleinräumigen und vielfältigen Habitat- und Vegetationsstrukturen in Verbindung mit der abwechslungsreichen Topografie vermutlich
deutlich kleiner sein dürfte, wie auch die Erhebungsergebnisse zeigen. Dort besteht
aufgrund der Nähe zu den Laichgewässern die Möglichkeit, dass die geeigneten Waldstrukturen eine Funktion als Landlebensraum und als Ruhestätte (Winterquartiere) der
Gelbbauchunke haben.
Der Verlust essentieller Lebensräume und die Tötung von Individuen der betroffenen
Population kann vermieden werden, indem die Flächen im Abstand von 150 m um die
besiedelten Kleingewässer am östlichen Asberg-See nicht für Windenergieanlagen in
Anspruch genommen werden. Um das Ziel des FFH-Gebietes DE-5309-305 "Asberg
bei Kalenborn" zu unterstützen, einen günstigen Erhaltungszustand für die Gelbbauchunken-Population zu erreichen, sollte der Schutzabstand auch um die möglichen Lebensräume an den übrigen, derzeit nicht besiedelten Gewässern am Asberg
gelegt werden. Beim Einhalten des Schutzabstandes von 150 m um die Gewässer am
Asberg ist demnach nicht mit erheblichen Risiken zu rechnen.
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Um Wanderkorridore zu schützen sollten im Bereich von Bachläufen und feuchten
Senken in den umgebenden Waldgebieten keine Anlagen errichtet werden.
Zur Vermeidung spezieller baubedingter Risiken sind grundsätzlich das Baufeld und
die Bauzeiten auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Bauunterbrechungen sind, sofern nicht witterungsbedingt erforderlich, zu vermeiden.
Beim Neu- und Ausbau der Zuwegungen ist bezüglich anlagebedingter Beeinträchtigungen darauf zu achten, dass die Entstehung dauerhafter Barrieren für den Wechsel
zwischen Gewässern und Winterlebensräumen und für einen Austausch mit benachbarten Populationen vermieden wird. Dazu sind die Wege möglichst nur wassergebunden zu befestigen. Für die Wanderung der Gelbbauchunke geeignete Korridore
(Bachläufe, feuchte Senken) sollten nicht zerschnitten werden. Wenn dies unvermeidbar ist, sind als Querungshilfen möglichst breite Übergänge mit durchgehend natürlichem Bodensubstrat (z. B. Betonplattenbrücken, Kastenprofile) zu errichten, unter
denen die Tiere weiter wandern können.
Bezüglich baubedingter Beeinträchtigungen ist insbesondere beim Aus- und Neubau
von Wegen und bei Leitungsverlegungen zunächst zu prüfen, ob Lebensräume oder
Wanderkorridore der Gelbbauchunke betroffen sein können. Da Wanderungen einzelner Tiere über die gesamte Aktivitätszeit zwischen Ende März und Mitte September
möglich sind (PETERSEN et al. 2004), müsste vor dem Hintergrund des schlechten Erhaltungszustandes der betroffenen Population eine Bauzeiten-Beschränkung den gesamten Aktivitäts-Zeitraum der Gelbbauchunke umfassen, so dass Leitungsverlegungen und Wegebau im Bereich von Bachläufen, feuchten Mulden und Senken ohne besondere Schutzmaßnahmen nur zwischen Mitte September und Mitte März erfolgen
können. Sofern in der Aktivitätszeit Baumaßnahmen in diesen Lebensräumen notwendig werden, sind beim Bau von Kabeltrassen einfache Überquerungshilfen offener
Gräben vorzusehen oder die Böschungen abschnittsweise so flach auszubilden, dass
Amphibien diese überwinden können. Bei größeren Baumaßnahmen müssen ggf. die
Tiere durch Leiteinrichtungen um den Baubereich geführt oder, falls dies nicht möglich ist, abgefangen und auf der andere Seite des Baufeldes wieder ausgesetzt werden.
Um neben der direkten Zerstörung möglicher Habitate baubedingte Risiken und Barrierewirkungen auszuschließen, sollte an der Standortfindung für Windenergieanlagen im Bereich möglicher Gelbbauchunken-Lebensräume und insbesondere an der
Planung für die Erschließung ein Naturschutz-Experte beteiligt werden. Dies gilt auch
für die Verlegung von Leitungen (hier im Wesentlichen Ausschluss baubedingter Tötungsrisiken).
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Die dargestellten Maßnahmen dienen auch dem Schutz der übrigen Amphibienarten
im Gebiet (s. Kap. 5.4) und tragen dazu bei, artenschutzrechtlich relevante Risiken für
diese Arten zu vermeiden oder zu minimieren.
6.3
Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen zu Gunsten der Gelbbauchunke
Vor dem Hintergrund des Zieles im FFH-Gebiet DE-5309-305 "Asberg bei Kalenborn",
einen günstigen Erhaltungszustand für die Gelbbauchunken-Population zu erreichen,
werden im Folgenden Maßnahmen beschrieben, die im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen z. B. als Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Die
konkreten Maßnahmen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung in einem Kompensationskonzept festzuschreiben, das unter Einbezug des bestehenden Pflegekonzeptes der Umweltverbände und in Abstimmung mit den Fachbehörden erarbeitet
werden sollte.
Lebensräume der Gelbbauchunke sind Pionierlebensräume, die nur durch regelmäßige Dynamik mit entsprechenden Störungen oder durch Pflege erhalten werden können. Auf ehemaligen Abbauflächen ohne eigene Dynamik ist eine regelmäßige Pflege
erforderlich (PETERSEN et al. 2004, SCHLÜPMANN 1996). Hierzu gehören:
•
Freistellung stark verschatteter Gewässer- und Uferbereiche von Gehölzen
•
Schaffung bzw. Erhaltung junger Sukzessionsstadien im nahen Umfeld
•
Schutz, Pflege und Erhaltung eines Netzes unterschiedlich strukturierter Gewässer inkl. zeitweise trockenfallender Gewässer in verschiedenen Sukzessionsstadien
Im Umfeld der Population am östlichen Asberg-See sollten im Aktionsradius der Gelbbauchunke weitere Klein- und Kleinstgewässer geschaffen werden, die als dauerhafter Lebensraum oder als Trittstein für Wanderungen fungieren können. Dabei sollten
auch im Steinbruch selbst Gewässer angelegt werden, die bei hohem Wasserstand
keine Verbindung zum See erhalten, so dass Fische nicht direkt einwandern können.
Sollte aufgrund durchlässigen Untergrundes keine ausreichende Wasserführung gegeben sein, kann durch Einbau und Verdichtung lehmig-toniger Substrate die Dichtheit verbessert werden, wobei ein zeitweiliges Trockenfallen durchaus erwünscht ist.
Zur Verbesserung der Migrationsmöglichkeiten für die Gelbbauchunke sollten weiterhin Nadelholz-Bestände an Bächen und in feuchten Mulden und Senken in naturnahe
Laubholz-Bestände umgewandelt werden.
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6.4
Artenschutzrechtliche Empfehlung für den Flächennutzungsplan
Wie in Kap. 6.2 dargestellt, sind die essentiellen Lebensräume im Bereich von 150 m
um die Stillgewässer am Asberg von Windenergieanlagen freizuhalten. Aufgrund der
Größe der Flächen sollten diese aus der geplanten Konzentrationszone herausgenommen werden. In Abb. 2 ist der Bereich dargestellt, der aus der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgenommen werden sollten, um erhebliche Beeinträchtigungen für die Gelbbauchunke zu vermeiden.
Abbildung 6: Empfehlung zur Rücknahme der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zum Schutz der Gelbbauchunke
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6.4
Artenschutzrechtliche Gesamtbeurteilung
Mit Blick auf den Schutz der Gelbbauchunke sind bei der Errichtung von Windenergieanlagen zunächst mögliche Verluste essentieller Lebensräume gemäß § 44 (1) Nr. 3
BNatSchG durch den Bau der Anlagen und Zuwegungen zu beurteilen. Die Zerstörung
essentieller, aktuell genutzter Lebensräume für die Gelbbauchunke lässt sich im Rahmen der Standortfindung für Windenergieanlagen vermeiden, indem der Umkreis von
150 m um die Aufenthaltsgewässer als Aktionsbereich der untersuchten Population
von Anlagen freigehalten wird. Dadurch wird zugleich das Risiko der baubedingten
Verletzung bzw. Tötung von Individuen (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) vermieden, soweit
keine wandernden Tiere betroffen sind. Als weitere (potenzielle) essentielle Lebensräume im Aktionsbereich der betroffenen Population sollten die größeren Stillgewässer im Bereich des Asberges sowie deren strukturreiches Umfeld im Abstand von
150 m um die Gewässer nicht in Anspruch genommen werden.
Bezüglich möglicherweise zu- oder abwandernder Gelbbauchunken ist das Risiko der
Zerstörung essentieller Lebensräume (hier Wanderkorridore) wie auch das Tötungsrisiko zu vermeiden, wenn beim Wegebau und für Leitungsverlegungen Bachläufe sowie
feuchte Mulden und Senken, aber auch kleine und kleinste Stillgewässer, möglichst
nicht in Anspruch genommen werden. Sofern eine Querung von Migrationskorridoren
durch Wege unvermeidbar ist, müssen geeignete Querungshilfen errichtet werden,
um die Funktion der Habitate weiter aufrecht zu erhalten.
Das baubedingte Tötungsrisiko (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sowie eine erhebliche Störung während der Wanderungszeiten (§ 44 (1) Nr. 2) treten nicht ein, wenn Maßnahmen zum Wege- und Leitungsbau im Bereich der potenziellen Wanderkorridore (Habitate s. o.) außerhalb der Aktivitätszeiten der Gelbbauchunke erfolgen. Ist dies nicht
möglich, sind die Amphibien durch Leitzäune vom Baufeld fernzuhalten und, falls erforderlich, auf die andere Seite zu verbringen. Durch diese Maßnahmen wird auch das
Risiko der Tötung durch Baustellenverkehr so weit minimiert, dass keine signifikante
Erhöhung des Tötungsrisikos mehr gegeben ist.
Betriebsbedingte Auswirkungen (Schattenwurf, Eiswurf) und die geringfügige Erhöhung des Verkehrs auf den Waldwegen durch die Wartung der Anlagen führen zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für die Gelbbauchunke.
Bei Umsetzung der Maßnahmen stehen somit der Ausweisung der Konzentrationszone unter dem Aspekt des Schutzes der Gelbbauchunke keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.
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7
ZUSAMMENFASSUNG
Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt im Zuge der Flächennutzungsplanung, im
Norden des Verbandsgemeinde-Gebietes an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde durch die Verbandsgemeinde Unkel die Faunistische Teiluntersuchung zur Gelbbauchunke als maßgeblicher Bestandteil des FFHGebietes DE-5309-305 "Asberg bei Kalenborn" für das Jahr 2013 beauftragt.
Vor dem Hintergrund der möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Gelbbauchunke wurden die für die Art geeigneten Lebensräume sowie Vorkommen der Art im Bereich der Steinbruchseen und
deren Umgebung kartiert. Auf Grundlage der Funddaten, einer fotografischen Bauchmustererfassung und der Telemetrierung ausgewählter Unken wurde eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt.
Die Ergebnisse belegen am Asberg eine Population der Gelbbauchunke, die sich mit
einer geringen Anzahl adulter Tiere (13, 11 männlich, 2 weiblich), ohne sudadulte
Individuen und Reproduktion, einem ungünstigen Geschlechterverhältnis und ohne
Wanderungsbewegungen in einem schlechten Erhaltungszustand befindet. Ein Austausch mit benachbarten Populationen war nicht nachweisbar.
Durch Vermeidungsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestande
des § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden, indem in essentiellen Habitaten für die
Gelbbauchunke keine Anlagen errichtet werden. Sofern dies im Falle von Wanderkorridoren (Wegebau) nicht möglich ist, sind Querungshilfen zu errichten. Baubedingte
Risiken können durch Schutzmaßnahmen abgefangen werden.
Es wird empfohlen, die essentiellen Dauerhabitate der Gelbbauchunke im Bereich der
Stillgewässer am Asberg (150 m-Umfeld um die Gewässer) aus der Konzentrationszone für Windenergieanlagen herauszunehmen.
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Der Ausweisung der Konzentrationszone stehen bei Umsetzung der beschriebenen
Maßnahmen keine unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.
Der endgültige Nachweis der artenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen ist
standortbezogen auf Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu führen.
Meckenheim, im Januar 2015
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Marktplatz 10a
53340 Meckenheim
Tel.:
Fax:
0 22 25 / 94 53 14
0 22 25 / 94 53 15
[email protected]
_______________________________
(Dr. Andreas Blaufuß-Weih)
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QUELLEN
ABBÜHL, R. 1997: Zur Ökologie der Gelbbauchunke (Bombina variegata L.). Populationsdynamik, Habitats- und Verhaltensstudien als Grundlagen zum Schutz. Dissertation Universität Basel.
GOLLMANN, B. u. GOLLMANN, G. 2002: Die Gelbbauchunke – von der Suhle zur Radspur.
Zeitschrift für Feldherpetologie Beiheft 4. Bielefeld
GOLLMANN, B. & GOLLMANN, G. (2000): Wiederfangstudie an einer Gelbbauchunkenpopulation: Überlebensraten und -ausbreitung. Beiträge zur Ökologie 4: 75-82.
LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW 2014: Steckbrief Gelbbauchunke (Bombina variegata (Linnaeus, 1758)). http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/amph_rept/steckbrief/102324, Aufruf am 28. 11. 2014
ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE", STÄDTE
KÖNIGSWINTER, UND BAD HONNEF, RHEIN-SIEG-KREIS, VOM 12. MAI 2005. Amtsblatt des
Regierungsbezirks Köln 185 (22) 2005: 262-270. Köln
ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE" VOM 8. MAI 2012. Amtsblatt des Regierungsbezirks
Köln 192 (21) 2012: 235-239, Köln
PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRÖDER, E. u. SSYMANK, A. 2004: Das
europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenr. f. Landschaftspfl. u. Naturschutz 69 Bd. 2. Bonn Bad-Godesberg
SCHLÜPMANN, M. (1996): Die Gelbbauchunke (Bombina v. variegata) in NordrheinWestfalen. Naturschutzreport 11: 113-130.
SY, T. (1999): Zur Bestands- und Gefährdungssituation der Gelbbauchunke (Bombina
v. variegata) im nordwestlichen Thüringen. Zeitschrift für Feldherpetologie 5: 81113.
SY, T. & GROSSE, W.-R. (1998): Populationsökologische Langzeitstudien an Gelbbauchunken (Bombina v. variegata) im nordwestlichen Thüringen. Zeitschrift für Feldherpetologie 5: 81-113.
WEST-STADTPLANER 2013: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Unkel, Teilbereich Windkraft. Begründung/Erläuterungsbericht. Vorentwurf Januar 2013. Ulmen
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