PLANERGRUPPE ASL S T A D T K R O N B E R G i. T S. GRÜNER WEG BESTANDSAUFNAHME DER LANDSCHAFT UND BEWERTUNG ALS GRUNDLAGE FÜR EINEN BEBAUUNGSPLAN L 125/05 ERLÄUTERUNGSBERICHT August 2005 / Januar 2006 PLANERGRUPPE ASL KIRSCHBAUMWEG 6, 60489 FRANKFURT A. M. TEL 069 / 78 88 28 FAX 069 / 789 62 46 E-MAIL [email protected] Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Zeitraum der Bestandsaufnahme: Mai bis Juli 2005 Stand: 08.08.2005 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Klaus Hoffarth Dipl.-Ing. Helmut Hamann (Projektkoordination) (Karte und allgemeine Erläuterung) Planergruppe ASL, Frankfurt im Auftrag der Planergruppe ASL: Dipl.-Biol. Martina Kempf (Botanik, §15d Schutzwürdigkeit) Bürogemeinschaft Angewandte Ökologie, Darmstadt Dr. Gerd Rausch (Zoologie) Bio-plan, Ober-Ramstadt E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 2 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL INHALT Seite 1. Lage 4 2. Planungsstatus 4 3. Umgebung 6 4. Erschließung im Gelände und Relief 7 5. Situation im Geltungsbereich 9 6. Biologische Besonderheiten 11 7. Zusammenfassung der natürlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Bebaubarkeit 14 8. Rahmenplanung Kronberg Süd 15 Es folgen: - Botanische Bewertung hinsichtlich § 15 HENatG und FFH-Richtlinie - Faunistische Untersuchungen E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 3 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 1. Lage des Gebiets und Aufgabe Das Untersuchungsgebiet „Grüner Weg“ schließt im Süden an die Ortslage Kronberg an. Es beginnt südwestlich der Randbebauung der Frankfurter Straße und reicht weiter nach Südwesten bis an den Grünen Weg. Alle Grundstücke in diesem Bereich, die nicht Teil der im Zusammenhang bebauten Ortslage sind, gehören dazu. Die Flächengröße beläuft sich auf gut 8 ha. Seine größten Ausdehnungen sind in Ost-West-Richtung 570 und in Nord-SüdRichtung 220 m. Die Aufgabe der Arbeit besteht darin, die Landschaftsgegebenheiten im Vorfeld einer B ebauungsplanung darzulegen und zu werten. Schon vorher wurden vom Vermesser alle Bäume ab einem Stammdurchmesser von 20 cm aufgenommen. Der Landschaftsarchitekt stellt die vorkommenden Biotoptypen dar und we rtet die Schutzwürdigkeit der Bäume für eine spätere Planung. Botanikerinnen stufen die nach Hessischem Naturschutzgesetz gesetzlich geschützten Biotope ein, im Gebiet Streuobstbestände und Feldgehölze und liefern ergänzend botanische Artenlisten. Der Zoologe b eschreibt die im Gelände ermittelten, für die Fauna charakteristischen Artengruppen Vögel und Fledermäuse. Möglichkeiten und Vorgaben für eine zukünftige Bebauungsplanung werden in Verbindung mit der von der Planergruppe ASL in den Jahren 2003 und 2004 für das betreffende Gebiet bearbeiteten Rahmenplanung hergeleitet. 2. Planungsstatus Der Regionalplan stellt das Gebiet als Siedlungsbereich Bestand dar. Das Landschaftsschutzgebiet Osttaunus beginnt erst mit Abstand weiter im Südwesten. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 4 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Flächennutzungsplan Planungsverband 1997, einzelne Nachträge bis 2002 Wilhelm- Geschwister-Scholl- Bonn-Straße Straße Frankfurter Straße Grüner Weg Sodener Stock Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan des Planungsverbands weitgehend als Wohnbaufl äche ausgewiesen, davon Teile schraffiert als bebaute Fläch en. Eine unbebaute Fläche für Alteneinrichtungen ist dargestellt und ein Streifen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen. Letztere Darstellung wird als Systemskizze interpretiert, die nicht flächenidentisch umgesetzt werden muss. Wiederkehrend wird Bezug genommen auf die „Analyse zur Avifauna der Streuobstwiesen der Gemarkung Kronberg im Taunus“, eine umfangreiche Diplomarbeit von Thomas Gottschalk, Bingen 1994. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 5 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 3. Umgebung Das Gebiet liegt südwestlich hinter der durchmischten Bebauung der Frankfurter Straße: An der Frankfurter Straße gibt es unterschiedliche Gewerbebetriebe, u. a. aus der Automobi lbranche, einen Lebensmittelmarkt, brachliegende Grundstücke, ein kleineres Obstgrundstück, ein Dienstleistungsgebäude, eine Zeile Reihenhäuser sowie im Norden eine größere Altenwohnanlage mit großzügigen Freiflächen. Südlich der Automobilbetriebe führt von der Frankfurter Straße (L 3005) der Grüne Weg nach Westen. Bei Erreichen des unbebauten Untersuchungsgebiets auf seiner Nordseite wird er auf der Südseite im ersten Drittel noch 150 m von Einzelhausbebauung begle itet. Weiter nach Westen südlich des Grünen Wegs wird das mittlere Drittel von landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Flächen eingenommen. Schließlich wird das westliche Drittel vom Betriebsgelände des Gartenbaubetriebs Kilb eingenommen. Eingestreut ist hier das Einzelhaus Grüner Weg Nr. 18. Südwestlich der Fortsetzung der Wilhelm-Bonn-Straße schließen gleichfalls landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Flächen und dicht bewachsene Gartenflächen an. Die übrigen umgebenden Bereiche nach Nordwesten sind wieder Teil der Kronberger Ort slage. Sie werden über die Ludwig-Christ-Straße von Nordwesten, den Ferdinand-Brütt-Weg und die Geschwister-Scholl-Straße erschlossen. In einem nördlichen Abschnitt von 150 m grenzt das Gebiet direkt an die Geschwister-Scholl-Straße. Abgesehen von der Bebauung an der Frankfurter Straße mit gemischter Nu tzung, ist das Planungsgebiet im Nordwesten und Südosten von W ohnbebauung eingeschlossen. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 6 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 4. Erschließung im Gelände und Relief Die Haupterschließungsachse im Bestand bildet der asphaltierte Grüne Weg am südlichen Rand. Für die Planung ist eine Haupterschließung weiter nördlich durch den Bebauungsplan Kreuzäcker vorgesehen, und zwar gegenüber der Neubronnerstraße, südlich des Gebäudes Frankfurter Straße 44. Ganz im Osten liegt ein leicht befestigter Behelfsparkplatz des VW-Kfz-Betriebs. Von hier aus flankiert den Nordosten eine durchgängige, oft nur schmale Fußw egeverbindung, teils als Wiesenweg, teils als Erdweg, teils über geschotterte Parkplatzerschließungen oder Feuerwehrwege. Sie reicht vom Grünen Weg bis zur Geschwister-Scholl-Straße. Im östlichen Drittel gibt es zwischen Grünem Weg und nordöstlichem Fußweg zwei Rasenwegverbindungen. Sie liegen auf den Flurstücken 92 in Verlängerung des Lebensmitte lmarkts und 83 und 84 in Höhe des Bolzplatzes. Leicht östlich in der Mitte des Geländes liegt der Reitplatz über einem alten Flurstück, das mit „Graben“ bezeichnet ist. Dieses Flurstück „Graben“ ist heute außerhalb des Reitplatzes Weg und bindet von Nordost und Südwest den Reitplatz an. Das Reitgelände im Nordo sten ist komplett mit leichten Zäunen versehen und nicht für öffentlichen Zugang gedacht. Im S üdabschnitt kann jeder auf dem genannten Weg, der vom Grünen Weg direkt westlich der Scheune ausgeht, bis an den Reitplatz gehen. Von diesem südlichen Weg führt 60 m nördlich der Scheune ein Weg nach Nordwest mit zwei rechtwinkligen Schwenkungen. Er teilt sich nach knapp 100 m: Der eine Teil führt weitgehend durch Kleingartengelände und nach 100 m d irekt auf die Geschwister-Scholl-Straße. Der zweite Teil passiert Gehölze, Obstwiesen, Wiesen und Gärten und mü ndet erst nach 200 m, weiter südwestlich auf die Geschwister-Scholl-Straße. Ganz im Südwesten erreicht der Grüne Weg die Fortsetzung der Wilhelm Bonn -Straße. Die Wilhelm-Bonn-Straße kommt vom Rathaus und ihre Verlängerung führt, nach Passage des Gebiets Grüner Weg oberhalb des Schafhofs auf die Schwalbacher St raße. Diese Verbindung wird als Kfz-„Schleichweg“ genutzt. Im Westen lässt sich der Geltungsbereich in der Entfernung einer Baureihe umrunden und zwar über die W egeverlängerung der LudwigChrist-Straße und den Ferdinand-Brütt-Weg. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 7 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Das Gelände fällt unter leichten Verschwenkungen von Nord nach Süd mit einer Neigung von rund 10 %. Einzelne Böschungsbereiche um den Sportplatz und den Reitplatz sowie ganz im Westen sind jedoch deutlich steiler. Der höchste Punkt an der Geschwister-SchollStraße ganz im Norden liegt bei 221 m ü. NN, die anderen Eckpunkte des Geltungsbereichs im Norden sind ca. 215 m hoch. Der südliche Rand liegt in der Regel etwas über 200 m. Das Gehölz am Grünen Weg gegenüber dem Ende der B ebauung im Südosten bildet den tiefsten Punkt mit 197 m ü. NN. Der gut besonnte Südhang ist gleichermaßen geeignet für wärmeliebende Arten wie für gut besonnte Bebauung. Der Hang würde sich als Modellgebiet für Solarnutzung eignen. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 8 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 5. Situation im Geltungsbereich Im Westen des Gebiets liegen wenige bebaute Grundstücke mit Hausgärten und Hausgärten zu benachbarter Bebauung außerhalb des Gebiets in der Größenordnung von knapp ein ha. Von den drei Wohnhäusern im Geltungsbereich sind zwei bewohnt und gepflegt und ein drittes, Wilhelm-Bonn-Straße 69, ist seit einiger Zeit unbewohnt. Im Nordosten liegt, eingebettet in Hecken und Feldgehölze, ein gepflegter Bolzplatz von 20 mal 40 m. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 60 m. Das Gebiet war bis vor wenigen Jahrzehnten durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. „Landwirtschaftliche“ Nutzung meint hier die mühsame Nutzung der schmalen Flurstücke, die mit der Realteilung entstanden sind, großenteils als „Baumstücke“ oder Obstwiesen. Ein großer Teil der verbliebenen Obstwiesen ist in seinem Baumbestand vergreist. Nur ein Teil der zahlreichen Obstbäume besitzt verhältnismäßig große, vitale Kronen. Viele Kronen sind gekennzeichnet durch große, abgestorbene Kronenanteile oder zeigen infolge ma ngelnder Pflege dürre Äste. Einige Bäumen sind von Pferden angen agt. Schon bei Gottschalk, 1994, wurde im Gebiet ein hoher Flurstücksanteil mit Bäumen ohne Baumschnitt festgestellt. Für einen großen Teil der Flurstücke ermittelte er eine hohe Zahl an „Totholzpunkten“. Seine „ökologische Bewertung der Streuobstwiesen“ zeigt eine für Kronberg sehr hohe Punktzahl für die Wiese im Osten, eine hohe für einige weitere und eine mittlere bis geringe Wertigkeit für die übrigen. Nachgepflanzt wurden Obsthochstämmen vor einigen Jahren auf den Wi esen im Osten und vor nicht langer Zeit auf der Wiese westlich des Reitplatzes. Der reine Grünlandanteil ohne Wege macht aktuell über drei ha aus, von denen mindestens zwei ha mit Obstbäumen bestanden sind. Der Reitbetrieb im Geltungsbereich nutzt Obstwiesen als Pferdekoppeln. Zur Infrastruktur des Reitplatzes und des Bewegungsrondells kommen Pferdeunterstände, Bürohütte, Mistl agerplätze und Pferdeauslaufflächen vor den Ställen ohne Vegetation. Die Pferde bleiben in einem Beispiel zu rund einem halben Dutzend so lange auf der Weide, bis sie ganz kurzrasig abgeweidet ist und sogar vom Ampferunkraut höchstens kleine Reste übrig bleiben. Das soll heißen, dass auf den zahlreichen, von Pferden wechselnd bewe ideten Flächen alles Grün und Holz stark verbissen wird und der Boden deutlich trittbelastet ist. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 9 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Viele Wiesen sind auch ohne Pferdebeweidung eingezäunt. Knapp ein ha Fläche fällt unter den Biotoptyp Rasen, Wiese, Obstgarten, der nicht mehr als Grünland, sondern eher als Garten bezeichnet werden kann. Es handelt sich nur um einen kleinen Bruch teil der Gesamtfläche, aber die Kleingärtner investieren einen verhältnismäßig großen Aufwand in das He rrichten und Pflegen und werden daher von einer Umnutzung am stärksten betroffen sein. Andererseits bekommen die Kleingärtner ihr Nutzungsrecht oft erst, weil das Gebiet im Flächennutzungsplan schon seit Jahren als Baufläche ausgewiesen ist und sich für die Besitzer Investitionen in eine andere Landnutzung nicht lohnen. Ohne Wiesen- oder Gartennutzung verbuschen die Wiesen schnell mit Brombeeren und Prunussämlingen. Flurstück 86 war nach dem Luftbild noch 1997 eine Obstwiese. 2005 ist das Flurstück jedoch hoch mit Brombeeren, ... verbuscht. Im Gebüsch reichen wiederkehrend heimische, wilde Rosensträucher bis oben in die Kronen der alten Obstbäume. Die Gehölzflächen nehmen schon heute eineinhalb ha des Geltungsbereichs ein. Auch aktuell setzt sich auf einigen Flurstücken die Ausbreitung kleinerer Gehölzinseln fort. Zur aufgelassenen Nutzung passen die Gartenbrachen mit Verbuschung von ca. 0,15 ha. Eindeutig zu Landwirtschaft und Gartenbau gehören die Ackerflächen und Ackerbrachen des Gartenbaubetriebs mit gut 0,25 ha. Die übrigen Flächen teilen sich auf in Pferde- und Reitplätze, Bolzplatz, eine Vielzahl unterschiedliche Wegeflächen und auch einen Parkplatz des Automobilbetriebs im Osten. Versiegelte Flächen sind der Grüne Weg selbst, die drei Wohnhäuser mit Garagen, die Scheune, Freiflächen der beiden bewoh nten Häuser und zwei Flächen im Reitensemble. Knapp 30 Grundstücke sind mit Gartenhütten ausgestattet. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 10 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Schutzwürdige Einzelbäume werden in verhältnismäßig geringer Zahl als „zu erhalten“ bewertet. Das liegt von allem an dem oben beschriebenen, schlechten Erhaltungsz ustand der Obstbäume und bei Wildbäumen am schrägen Stamm oder einer ungleichmäßigen Krone. Besonders große und markante Bäume sind im Rahmen eines Baukonzepts als „vorrangig zu erhalten“. Das heißt, das Baukonzept soll sich nach ihnen richten. Die anderen gekennzeichneten Bäume sind abhängig vom Baukonzept zu e rhalten. Die geschützte Art Speierling kommt in drei Exemplaren im Geltungsbereich vor: Ein großer Baum am Südrand gegenüber Grünem Weg Nr. 18, ein weiterer alter Baum am Ende des Stichwegs Frankfurter Straße 30 bis 36, der hier einer Verlängerung direkt im Wege steht und schließlich in der Nähe ein kleinerer, neu gepflanzter Baum. Charakteristisch für das Gelände sind einige, neun, große Eichen, die sich markant über die Gebüsche erheben. Von ihnen sollten bei einer Baugebietsplanung einige erhalten werden. In den Hausgärten werden ein schöner Walnussbaum am Grünen Weg Nr. 20 und zwei blaue Atlaszedern im Garten vom Grünen Weg Nr. 22 dargestellt. Eingemessene, auch größere Gartengehölze werden darüber hinaus nicht einzeln genannt. Dargestellt werden weiterhin ein schöner Spitzahornsolitär auf Flurstück 61/1 und ein im Feldgehölz freigeschnittener prächtiger Birnbaum auf Flurstück 91. Von der Botanikerin werden noch zwei markante Obstbäume zur Erhaltung vorgeschl agen. Ihr Kronenzustand ist jedoch zu licht oder mit zu vielen toten Ästen, als dass sich die Übernahme in ein Baukonzept empfehlen würde. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 11 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 6. Biologische Besonderheiten Eine Spezialistin für Botanik und ein Spezialist für Zoologie haben das Gelände im Frü hjahr und Sommer 2005 auf schutzwürdige Arten und Biotopt ypen hin detailliert untersucht. 6.1 Botanik Flora-Fauna-Habitat (FFH) Lebensraumtypen und FFH Pflanzenarten Es wurden keine nach europäischem Recht geschützte Lebensraumtypen oder Pflanzena rten ermittelt. Schutzwürdige Pflanzenarten Bereit oben erwähnt und im Plan hervorgehoben sind die drei vorkommenden Speierlingbäume. Der Speierling ist eine in Hessen gefährdete Pflanzenart (Rote Liste 3). Schutzwürdige Biotope nach § 15d Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) Die gute Durchmischung von Grasland und Gehölzbeständen, zusätzlich ergänzt durch alte Bäume, vor allem Obstbäume mit gutem Höhlenangebot, liefert ein reich strukturiertes Landschaftsbild für die Erholung und bietet einer Vielzahl von Tieren Lebensraum. Weil die genannten Biotoptypen die Grundlag e vielfältiger Landschaftsstrukturen sind, werden sie bei bestimmter Ausprägung gesetzlich geschützt. Sie sind im Umfeld des Taunus und der Mainebene gerade in den Kronberger Gemarkungen noch recht gut vertreten. Der Geltungsbereich ist hiervon eine Teilfläche. Die Botanikerin hat 13 Einzelflächen auskartiert, die unter den Schutz nach § 15d fallen, d avon 10 Streuobstwiesen und drei große Feldgehölze. Diese Flächen sind im botanischen Gutachten nach Aspekt, Kleinbiotopen und Pflanzenarten genau b eschrieben. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 12 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Die Botanikerin bewertet die Flächen wie folgt: „Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sollten die genannten Teilbereiche des gepla nten Baugebietes „Grüner Weg“ aus Naturschutzsicht mit äußerster Rücksichtnahme behandelt werden. Bei allen Streuobstwiesen und Feldgehölzen ist zu prüfen, inwieweit man Teilbereiche bei der Planung erhalten und pflegen kann. Es sollten auch in Gartengrundstücken Nac hpflanzungen von regional typischen Hochstammobstsorten vorgeschrieben werden. Vor allem sehr alte schutzwürdige Obst-, Nadel- und Laubbäume sind vorrangig zu erhalten, zu pflegen und in das Baukonzept einzubinden.“ Die 10 Streuobstwiesen nehmen 2,4 ha und die drei große Feldgehölze 0,75 ha ein. Da die Streuobstwiesen stellenweise große freie Flächen aufweisen, kann ihre Flächensumme auch niedriger mit rund 2,0 ha, wie vorausgehend geschätzt, angesetzt werden. Es zeigt sich, dass dennoch allein für die Kompensation der Flächen nach § 15 d fast 3 ha Kompensationsflächen angeboten werden müssen. Als Kompensationsmaßnahme ist die Neuanlage von Streuobstwiesen zugelassen, und wäre als Funktionsausgleich anzusehen. Für die an vielfältige Strukturen mit alten Bäumen angepassten Tierarten ist jedoch wesentlich effektiver, vorhandene Streuobstwiesen deutlich zu verbessern, die heute teilweise von Degradierung geprägt sind, d. h. von Verb uschung, zu vielen Einzelgehölzen, „die Landschaft störenden Gartenelementen“, dichten Hecken und hohen, dichten Zäunen. Der Wert für Arten - und Biotopschutz wie auch das Landschaftsbild können deutlich davon profitieren. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 13 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 6.2 Zoologie Die Methoden und Ergebnisse der Untersuchung werden im Gutachten ausführlich beschri eben. Zwei Fledermausarten und 38 Vogelarten wurden ermittelt. Bewertung der Befunde durch den Zoologen „Insgesamt wurden 2 relevante Tiergruppen (Fledermäuse und Vögel) bearbeitet, von d enen insgesamt 9 Arten entweder nach den Roten Listen von Hessen und/oder Deutsc hland als gefährdet, oder nach der BArtSchV streng bzw. besonders geschützt oder nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. Vogelschutz-Richtlinie streng geschützt sind. Bei der Betrachtung der Vorkommen dieser Arten im UG fallen einige Bereiche auf, wo sich diese Arten konzentrieren und somit diese Gebietsteile als besonders empfindlich gegenüber Eingriffe in Natur und Landschaft ausweisen. Die Untersuchungen der Fledermaus- und Vogelfauna in dem Streuobstgebiet haben g ezeigt, dass diese Streuobstwiesen, Hecken und Gärten bei einer faunistisch vierstufigen Werteskala (gering, mittel, hoch, sehr hoch) von mittlerer bis hoher Bedeutung für die Fauna sind. Die Kleingärten sowie der Reitplatz sind für die Fauna durch Störungen und fehlende Habitatstrukturen weniger wertvoll (mittel), dagegen sind die Hecken und die überwiegenden Streuobstbereiche wegen ihrer Brut- und Versteckmöglichkeiten und wegen ihrer Insektenproduktion als ökologisch sehr wertvoll (hoch) einzustufen. Selbst die Ackerfläche im SW des UG ist wertvoll (mittel-hoch), viele Vogelarten suchten dort am Boden sowie randlich Nahrung (Sämereien, Insekten) wie auch Magensteine. Hinzu kommt die Pufferfunktion des Gebietes zwischen Ortsrand im NO und halboffener Lan dschaft im SW. Graues Langohr und Zwergfledermaus nutzen das Gebiet jedoch nur in den offeneren B ereichen, hauptsächlich entlang des Grünen Weges, als Jagdhabitat. Deren Quartiere befinden sich in Gebäuden außerhalb des UG. Die Tiere nutzen hier überwiegend offene und übersichtliche Flugkorridore, die mit Gehölzen dichter zugewachsenen Teilflächen des UG werden jedoch gemieden. Baumhöhlenbewohnende Fledermausarten wie bspw. Männchen des Großen Mausohres konnten nicht nachgewiesen werden. Trotz seiner Vorbelastungen wie die Nähe zum Ortsrand, dem Reitplatz und den Kleingä rten ist der Untersuchungsbereich Brutgebiet des Grünspechtes (1 BP) und des Gartenrotschwanzes (3 BP), der auch im südwestlich angrenzenden Gebiet ein weiteres Bru tpaar aufwies. Durch die Habitatstrukturen mit teils alten höhlenreichen Obstbäumen und teils extensiven Grünlandflächen ist das Gebiet stellenweise für diese Arten als Lebensraum gut bis sehr gut geeignet.“ E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 14 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Interpretation der zoologischen Ergebnisse durch den Landschaftsarchitekten Die beiden Fledermausarten haben ihre Quartiere im Siedlungsbereich. Ausschließlich die Störung ihrer Quartiere (Brut- und Zufluchtstätten) fällt unter strengen Schutz (FFH). Das Untersuchungsgebiet selbst ist nur Nahrungsbiotop. Die Verbreitungsangaben des Zoologen in der Karte zeigen, dass sich diese Fledermausarten vor allem in den offeneren, weniger durch dichte Gehölze und Zäune eingeengten Bereichen oder „Schneisen“ bewegen. Ihre Beutetiere, fliegenden Insekten, sind offenbar über dem am Tag erwärmten Gr ünen Weg abends häufig. Als Kompensationsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation dieser Fledermausarten, kommt zunächst Grünlandneuanlage auf Acker in Frage. Um aber Streuobst investiv mit Maßnahmen zu erhalten, wäre es jedoch besser, allmählich dicht mit einzelnen Gehölzen zugestellte oder mit Gebüsch zuwachsende Streuobstbestände und Obstgärten in ihrem Gehölzvolumen deutlich aufzulichten und zu pflegen. Die zahlreichen festgestellten Vogelarten (38), zeigen die gute Durchmischung von Grasland und Gehölzbeständen an, die zusätzlich ergänzt wird durch alte Bäume, vor allem Obstbäume mit gutem Höhlenangebot. Der Gartenrotschwanz kommt 2005 mit drei Brutpaaren im Untersuchungsgebiet vor. Gottschalk nannte 1994 nur ein Brutpaar. Den Gartenro tschwanz kann man für die genannte Strukturvielfalt als Ziel- oder Leitart beschreiben, denn er benötigt alle diese Bedingungen; Höhlen alter Bäume als Brutplatz und Grünland und teilweise auch in Gehölzkronen als Nahrungsbiotop mit Insekten und Spinnen. Der Gartenrotschwanz vertritt also eine charakteristische für die Kronberger Landschaft typische Leben sgemeinschaft, die die Lebensbedingungen z ahlreicher weiterer Arten einschließt. Zur Kompensation von für den Gartenrotschwanz geeigneten Flächen gelten die Ausführu ngen im Kapitel Botanik. Unabhängig von den Kronberger Gegebenheiten könnten in noch besseren Streuobstb eständen 30 % mehr Vogelarten gefunden werden. Hier wären dann Steinkauz, We ndehals, Grauspecht und vielleicht sogar der Wiedehopf zu erwarten. Aber alle diese beso nders schutzwürdigen Arten kommen im Bereich Grüner Weg nicht vor. Daher ist über eine Zulässigkeit einer Bebauung voraussichtlich auch mit der Unteren Naturschutzbehörde und nicht mit der Oberen zu verhandeln. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 15 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 7. Zusammenfassung der natürlichen Grundlagen im Hinblick auf eine Bebaubarkeit: Das Gebiet von 8 ha ist reich strukturiert und ein typischer Bestandteil der Kronberger Landschaft. Als schutzwürdige Biotope, Streuobstwiesen und Feldgehölze, sind rund 3 ha zu veranschlagen, die sich über die gesamte Fläche verteilen. Ihre Dichte ist im Osten fast flächendeckend, in der Mitte durchmischt. Im Westen im Bereich der Kleingärten und Hausgärten nehmen die schützwürdigen Biotope ab. In der Mitte der Nordhälfte gibt es eine kleine Konzentration schutzwürdiger Einzelbäume. Dieser Bereich wird als Grüninsel innerhalb der Bebauung empfohlen. Er deckt sich in etwa mit Teilen der ausgewiesenen Grünfläche im Flächennutzungsplan. Es gibt also einen großen Anteil gesetzlich geschützter Biotope, aber keine besonders seltenen Arten oder Biotoptypen, für die ein besonders strenger Schutz anzuwenden wäre, wie zum Beispiel Magerrasen oder Nassbiotope. Die geplante Fläche ist im Flächennutzungsplan doppelt so groß wie das Untersuchungsgebiet ausgewiesen. In der Rahmenplanung 2003 wurde die Planergruppe ASL zunächst mit der Strukturierung des Gesamtbereichs des Flächennutzungsplans beauftragt. Die Beauftragung des nun vorliegenden Untersuchungsgebiets 2005 bedeutet gegenwärtig schon das Aussparen einer Hälfte. Die Diskussion über eine mögliche Bebauung in Abwägung zur Naturbewahrung sollte sich wegen der Verteilung schutzwürdiger Biotope und das insgesamt schon reduzierte Bauprogramm auf die Inanspruchnahme des Gesamtgebiets beziehen. Aus stadtplanerischen Gründen der Grünordnung mag im Norden, in der Nähe der Altenheime, Reservefläche erhalten werden. Es können hier auch Grünbestände an die Rasenflächen angeschlossen werden. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 16 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL Die Biotopstrukturen und die entsprechende Artenzusammensetzung lassen Eingriffe bzw. Bebauung bei entsprechender Kompensation zu: Die Kompensationsflächen müssen in ähnlicher Größenordnung wie die Ausdehnung der jetzigen Flächen mit Biotopstrukturen vorgehalten werden. Bei der Anrechnung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ist auch ihre Intensität mit den Flächen ins Verhältnis zu setzen. Dies gilt vor allem, wenn die Biotope nicht neu gestaltet, sondern durch investive Pflege aus degradierten Beständen wiederhergestellt werden. Eine Wiederherstellung bietet, gegenüber einer Neuanlage, Biotope mit ausgeprägter Qualität und mit deutlich besserem Lebensraumangebot für viele Arten. Die Ausgleichsvorsorge hat in dieser Richtung bereits Vorarbeit geleistet. Der Vorschlag der Botanikerin, Obstbaumhochstämme in neuen Gärten vorzuschreiben ist mit gestalterischer Freiheit auf den Grundstücken abzuwägen. Eine Empfehlung und Bezuschussung der Pflanzung von Obstbaumhochstämmen, ggf. auch Verbuchung im Ökokonto der Stadt, wäre sinnvoll. Je nach geplanter Grundstücksgröße kann jeweils ein Hausbaum vorgeschrieben werden. Die Naturschutzaspekte und die Kompensationserfordernisse sollten im Vorfeld jeder Art von Bebauungsplanung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 17 Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“ PLANERGRUPPE ASL 8. Rahmenplanung Kronberg Süd Die Rahmenplanung „Kronberg Süd“ wurde im Auftrag der Stadt von der Planergruppe ASL erstellt. Diese Rahmenplanung legt die grundsätzlichen strukturellen Möglichkeiten einer Bebauung Grüner Weg in Alternativen dar. Die Planung mit ihren Möglichkeiten kann bei einer Diskussion der Bebaubarkeit des Geltungsbereiches, ggf. aufbereitet, vorgetragen werden. Ein Beispiel aus den zahlreichen Darstellungen der Rahmenplanung. E:\ARBEIT\PROJEKTE\STADT\S449 Konzept Grüner Weg Kronberg\06 Begründung - Texterläuterung\L125EB03.DOC 18