Erläuterungsbericht

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PLANERGRUPPE ASL
S T A D T K R O N B E R G i. T S.
GRÜNER WEG
BESTANDSAUFNAHME DER LANDSCHAFT UND BEWERTUNG
ALS GRUNDLAGE
FÜR EINEN BEBAUUNGSPLAN
L 125/05
ERLÄUTERUNGSBERICHT
August 2005 / Januar 2006
PLANERGRUPPE ASL
KIRSCHBAUMWEG 6, 60489 FRANKFURT A. M.
TEL 069 / 78 88 28 FAX 069 / 789 62 46 E-MAIL [email protected]
Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“
PLANERGRUPPE ASL
Zeitraum der Bestandsaufnahme: Mai bis Juli 2005
Stand: 08.08.2005
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Klaus Hoffarth
Dipl.-Ing. Helmut Hamann
(Projektkoordination)
(Karte und allgemeine Erläuterung)
Planergruppe ASL, Frankfurt
im Auftrag der Planergruppe ASL:
Dipl.-Biol. Martina Kempf
(Botanik, §15d Schutzwürdigkeit)
Bürogemeinschaft Angewandte Ökologie, Darmstadt
Dr. Gerd Rausch
(Zoologie)
Bio-plan, Ober-Ramstadt
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Stadt Kronberg, Bestandsaufnahme Landschaft und Bewertung „Grüner Weg“
PLANERGRUPPE ASL
INHALT
Seite
1. Lage
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2. Planungsstatus
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3. Umgebung
6
4. Erschließung im Gelände und Relief
7
5. Situation im Geltungsbereich
9
6. Biologische Besonderheiten
11
7. Zusammenfassung der natürlichen Grundlagen
im Hinblick auf eine Bebaubarkeit
14
8. Rahmenplanung Kronberg Süd
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Es folgen:
- Botanische Bewertung hinsichtlich § 15 HENatG und FFH-Richtlinie
- Faunistische Untersuchungen
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PLANERGRUPPE ASL
1. Lage des Gebiets und Aufgabe
Das Untersuchungsgebiet „Grüner Weg“ schließt im Süden an die Ortslage Kronberg an. Es
beginnt südwestlich der Randbebauung der Frankfurter Straße und reicht weiter nach Südwesten bis an den Grünen Weg. Alle Grundstücke in diesem Bereich, die nicht Teil der im
Zusammenhang bebauten Ortslage sind, gehören dazu. Die Flächengröße beläuft sich auf
gut 8 ha. Seine größten Ausdehnungen sind in Ost-West-Richtung 570 und in Nord-SüdRichtung 220 m.
Die Aufgabe der Arbeit besteht darin, die Landschaftsgegebenheiten im Vorfeld einer B ebauungsplanung darzulegen und zu werten.
Schon vorher wurden vom Vermesser alle Bäume ab einem Stammdurchmesser von 20 cm
aufgenommen. Der Landschaftsarchitekt stellt die vorkommenden Biotoptypen dar und we rtet die Schutzwürdigkeit der Bäume für eine spätere Planung. Botanikerinnen stufen die nach
Hessischem Naturschutzgesetz gesetzlich geschützten Biotope ein, im Gebiet Streuobstbestände und Feldgehölze und liefern ergänzend botanische Artenlisten. Der Zoologe b eschreibt die im Gelände ermittelten, für die Fauna charakteristischen Artengruppen Vögel
und Fledermäuse.
Möglichkeiten und Vorgaben für eine zukünftige Bebauungsplanung werden in Verbindung
mit der von der Planergruppe ASL in den Jahren 2003 und 2004 für das betreffende Gebiet
bearbeiteten Rahmenplanung hergeleitet.
2. Planungsstatus
Der Regionalplan stellt das Gebiet als Siedlungsbereich Bestand dar.
Das Landschaftsschutzgebiet Osttaunus beginnt erst mit Abstand weiter im Südwesten.
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Flächennutzungsplan Planungsverband 1997, einzelne Nachträge bis 2002
Wilhelm-
Geschwister-Scholl-
Bonn-Straße
Straße
Frankfurter
Straße
Grüner Weg
Sodener
Stock
Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan des Planungsverbands weitgehend als Wohnbaufl äche ausgewiesen, davon Teile schraffiert als bebaute Fläch en. Eine unbebaute Fläche für
Alteneinrichtungen ist dargestellt und ein Streifen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen. Letztere Darstellung wird als
Systemskizze interpretiert, die nicht flächenidentisch umgesetzt werden muss.
Wiederkehrend wird Bezug genommen auf die „Analyse zur Avifauna der Streuobstwiesen
der Gemarkung Kronberg im Taunus“, eine umfangreiche Diplomarbeit von Thomas Gottschalk, Bingen 1994.
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3. Umgebung
Das Gebiet liegt südwestlich hinter der durchmischten Bebauung der Frankfurter Straße: An
der Frankfurter Straße gibt es unterschiedliche Gewerbebetriebe, u. a. aus der Automobi lbranche, einen Lebensmittelmarkt, brachliegende Grundstücke, ein kleineres Obstgrundstück, ein Dienstleistungsgebäude, eine Zeile Reihenhäuser sowie im Norden eine größere
Altenwohnanlage mit großzügigen Freiflächen.
Südlich der Automobilbetriebe führt von der Frankfurter Straße (L 3005) der Grüne Weg
nach Westen. Bei Erreichen des unbebauten Untersuchungsgebiets auf seiner Nordseite
wird er auf der Südseite im ersten Drittel noch 150 m von Einzelhausbebauung begle itet.
Weiter nach Westen südlich des Grünen Wegs wird das mittlere Drittel von landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Flächen eingenommen. Schließlich wird das westliche Drittel vom
Betriebsgelände des Gartenbaubetriebs Kilb eingenommen. Eingestreut ist hier das Einzelhaus Grüner Weg Nr. 18.
Südwestlich der Fortsetzung der Wilhelm-Bonn-Straße schließen gleichfalls landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Flächen und dicht bewachsene Gartenflächen an.
Die übrigen umgebenden Bereiche nach Nordwesten sind wieder Teil der Kronberger Ort slage. Sie werden über die Ludwig-Christ-Straße von Nordwesten, den Ferdinand-Brütt-Weg
und die Geschwister-Scholl-Straße erschlossen. In einem nördlichen Abschnitt von 150 m
grenzt das Gebiet direkt an die Geschwister-Scholl-Straße.
Abgesehen von der Bebauung an der Frankfurter Straße mit gemischter Nu tzung, ist das
Planungsgebiet im Nordwesten und Südosten von W ohnbebauung eingeschlossen.
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4. Erschließung im Gelände und Relief
Die Haupterschließungsachse im Bestand bildet der asphaltierte Grüne Weg am südlichen
Rand. Für die Planung ist eine Haupterschließung weiter nördlich durch den Bebauungsplan
Kreuzäcker vorgesehen, und zwar gegenüber der Neubronnerstraße, südlich des Gebäudes
Frankfurter Straße 44.
Ganz im Osten liegt ein leicht befestigter Behelfsparkplatz des VW-Kfz-Betriebs.
Von hier aus flankiert den Nordosten eine durchgängige, oft nur schmale Fußw egeverbindung, teils als Wiesenweg, teils als Erdweg, teils über geschotterte Parkplatzerschließungen
oder Feuerwehrwege. Sie reicht vom Grünen Weg bis zur Geschwister-Scholl-Straße.
Im östlichen Drittel gibt es zwischen Grünem Weg und nordöstlichem Fußweg zwei Rasenwegverbindungen. Sie liegen auf den Flurstücken 92 in Verlängerung des Lebensmitte lmarkts und 83 und 84 in Höhe des Bolzplatzes.
Leicht östlich in der Mitte des Geländes liegt der Reitplatz über einem alten Flurstück, das
mit „Graben“ bezeichnet ist. Dieses Flurstück „Graben“ ist heute außerhalb des Reitplatzes
Weg und bindet von Nordost und Südwest den Reitplatz an. Das Reitgelände im Nordo sten
ist komplett mit leichten Zäunen versehen und nicht für öffentlichen Zugang gedacht. Im S üdabschnitt kann jeder auf dem genannten Weg, der vom Grünen Weg direkt westlich der
Scheune ausgeht, bis an den Reitplatz gehen.
Von diesem südlichen Weg führt 60 m nördlich der Scheune ein Weg nach Nordwest mit
zwei rechtwinkligen Schwenkungen. Er teilt sich nach knapp 100 m: Der eine Teil führt weitgehend durch Kleingartengelände und nach 100 m d irekt auf die Geschwister-Scholl-Straße.
Der zweite Teil passiert Gehölze, Obstwiesen, Wiesen und Gärten und mü ndet erst nach
200 m, weiter südwestlich auf die Geschwister-Scholl-Straße.
Ganz im Südwesten erreicht der Grüne Weg die Fortsetzung der Wilhelm Bonn -Straße. Die
Wilhelm-Bonn-Straße kommt vom Rathaus und ihre Verlängerung führt, nach Passage des
Gebiets Grüner Weg oberhalb des Schafhofs auf die Schwalbacher St raße. Diese Verbindung wird als Kfz-„Schleichweg“ genutzt. Im Westen lässt sich der Geltungsbereich in der
Entfernung einer Baureihe umrunden und zwar über die W egeverlängerung der LudwigChrist-Straße und den Ferdinand-Brütt-Weg.
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Das Gelände fällt unter leichten Verschwenkungen von Nord nach Süd mit einer Neigung
von rund 10 %. Einzelne Böschungsbereiche um den Sportplatz und den Reitplatz sowie
ganz im Westen sind jedoch deutlich steiler. Der höchste Punkt an der Geschwister-SchollStraße ganz im Norden liegt bei 221 m ü. NN, die anderen Eckpunkte des Geltungsbereichs
im Norden sind ca. 215 m hoch. Der südliche Rand liegt in der Regel etwas über 200 m. Das
Gehölz am Grünen Weg gegenüber dem Ende der B ebauung im Südosten bildet den tiefsten
Punkt mit 197 m ü. NN.
Der gut besonnte Südhang ist gleichermaßen geeignet für wärmeliebende Arten wie für gut
besonnte Bebauung. Der Hang würde sich als Modellgebiet für Solarnutzung eignen.
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5. Situation im Geltungsbereich
Im Westen des Gebiets liegen wenige bebaute Grundstücke mit Hausgärten und Hausgärten zu benachbarter Bebauung außerhalb des Gebiets in der Größenordnung von knapp ein
ha. Von den drei Wohnhäusern im Geltungsbereich sind zwei bewohnt und gepflegt und ein
drittes, Wilhelm-Bonn-Straße 69, ist seit einiger Zeit unbewohnt.
Im Nordosten liegt, eingebettet in Hecken und Feldgehölze, ein gepflegter Bolzplatz von 20
mal 40 m. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 60 m.
Das Gebiet war bis vor wenigen Jahrzehnten durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. „Landwirtschaftliche“ Nutzung meint hier die mühsame Nutzung der schmalen Flurstücke, die mit der Realteilung entstanden sind, großenteils als „Baumstücke“ oder Obstwiesen.
Ein großer Teil der verbliebenen Obstwiesen ist in seinem Baumbestand vergreist. Nur ein
Teil der zahlreichen Obstbäume besitzt verhältnismäßig große, vitale Kronen. Viele Kronen
sind gekennzeichnet durch große, abgestorbene Kronenanteile oder zeigen infolge ma ngelnder Pflege dürre Äste. Einige Bäumen sind von Pferden angen agt. Schon bei Gottschalk,
1994, wurde im Gebiet ein hoher Flurstücksanteil mit Bäumen ohne Baumschnitt festgestellt.
Für einen großen Teil der Flurstücke ermittelte er eine hohe Zahl an „Totholzpunkten“. Seine
„ökologische Bewertung der Streuobstwiesen“ zeigt eine für Kronberg sehr hohe Punktzahl
für die Wiese im Osten, eine hohe für einige weitere und eine mittlere bis geringe Wertigkeit
für die übrigen. Nachgepflanzt wurden Obsthochstämmen vor einigen Jahren auf den Wi esen im Osten und vor nicht langer Zeit auf der Wiese westlich des Reitplatzes. Der reine
Grünlandanteil ohne Wege macht aktuell über drei ha aus, von denen mindestens zwei
ha mit Obstbäumen bestanden sind.
Der Reitbetrieb im Geltungsbereich nutzt Obstwiesen als Pferdekoppeln. Zur Infrastruktur
des Reitplatzes und des Bewegungsrondells kommen Pferdeunterstände, Bürohütte, Mistl agerplätze und Pferdeauslaufflächen vor den Ställen ohne Vegetation. Die Pferde bleiben in
einem Beispiel zu rund einem halben Dutzend so lange auf der Weide, bis sie ganz kurzrasig
abgeweidet ist und sogar vom Ampferunkraut höchstens kleine Reste übrig bleiben. Das soll
heißen, dass auf den zahlreichen, von Pferden wechselnd bewe ideten Flächen alles Grün
und Holz stark verbissen wird und der Boden deutlich trittbelastet ist.
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Viele Wiesen sind auch ohne Pferdebeweidung eingezäunt. Knapp ein ha Fläche fällt unter
den Biotoptyp Rasen, Wiese, Obstgarten, der nicht mehr als Grünland, sondern eher als
Garten bezeichnet werden kann. Es handelt sich nur um einen kleinen Bruch teil der Gesamtfläche, aber die Kleingärtner investieren einen verhältnismäßig großen Aufwand in das He rrichten und Pflegen und werden daher von einer Umnutzung am stärksten betroffen sein.
Andererseits bekommen die Kleingärtner ihr Nutzungsrecht oft erst, weil das Gebiet im Flächennutzungsplan schon seit Jahren als Baufläche ausgewiesen ist und sich für die Besitzer
Investitionen in eine andere Landnutzung nicht lohnen.
Ohne Wiesen- oder Gartennutzung verbuschen die Wiesen schnell mit Brombeeren und
Prunussämlingen. Flurstück 86 war nach dem Luftbild noch 1997 eine Obstwiese. 2005 ist
das Flurstück jedoch hoch mit Brombeeren, ... verbuscht. Im Gebüsch reichen wiederkehrend heimische, wilde Rosensträucher bis oben in die Kronen der alten Obstbäume. Die Gehölzflächen nehmen schon heute eineinhalb ha des Geltungsbereichs ein. Auch aktuell
setzt sich auf einigen Flurstücken die Ausbreitung kleinerer Gehölzinseln fort.
Zur aufgelassenen Nutzung passen die Gartenbrachen mit Verbuschung von ca. 0,15 ha.
Eindeutig zu Landwirtschaft und Gartenbau gehören die Ackerflächen und Ackerbrachen
des Gartenbaubetriebs mit gut 0,25 ha.
Die übrigen Flächen teilen sich auf in Pferde- und Reitplätze, Bolzplatz, eine Vielzahl unterschiedliche Wegeflächen und auch einen Parkplatz des Automobilbetriebs im Osten.
Versiegelte Flächen sind der Grüne Weg selbst, die drei Wohnhäuser mit Garagen, die
Scheune, Freiflächen der beiden bewoh nten Häuser und zwei Flächen im Reitensemble.
Knapp 30 Grundstücke sind mit Gartenhütten ausgestattet.
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Schutzwürdige Einzelbäume werden in verhältnismäßig geringer Zahl als „zu erhalten“
bewertet. Das liegt von allem an dem oben beschriebenen, schlechten Erhaltungsz ustand
der Obstbäume und bei Wildbäumen am schrägen Stamm oder einer ungleichmäßigen Krone.
Besonders große und markante Bäume sind im Rahmen eines Baukonzepts als „vorrangig
zu erhalten“. Das heißt, das Baukonzept soll sich nach ihnen richten. Die anderen gekennzeichneten Bäume sind abhängig vom Baukonzept zu e rhalten.
Die geschützte Art Speierling kommt in drei Exemplaren im Geltungsbereich vor: Ein großer
Baum am Südrand gegenüber Grünem Weg Nr. 18, ein weiterer alter Baum am Ende des
Stichwegs Frankfurter Straße 30 bis 36, der hier einer Verlängerung direkt im Wege steht
und schließlich in der Nähe ein kleinerer, neu gepflanzter Baum.
Charakteristisch für das Gelände sind einige, neun, große Eichen, die sich markant über die
Gebüsche erheben. Von ihnen sollten bei einer Baugebietsplanung einige erhalten werden.
In den Hausgärten werden ein schöner Walnussbaum am Grünen Weg Nr. 20 und zwei
blaue Atlaszedern im Garten vom Grünen Weg Nr. 22 dargestellt. Eingemessene, auch
größere Gartengehölze werden darüber hinaus nicht einzeln genannt.
Dargestellt werden weiterhin ein schöner Spitzahornsolitär auf Flurstück 61/1 und ein im
Feldgehölz freigeschnittener prächtiger Birnbaum auf Flurstück 91.
Von der Botanikerin werden noch zwei markante Obstbäume zur Erhaltung vorgeschl agen.
Ihr Kronenzustand ist jedoch zu licht oder mit zu vielen toten Ästen, als dass sich die Übernahme in ein Baukonzept empfehlen würde.
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6. Biologische Besonderheiten
Eine Spezialistin für Botanik und ein Spezialist für Zoologie haben das Gelände im Frü hjahr
und Sommer 2005 auf schutzwürdige Arten und Biotopt ypen hin detailliert untersucht.
6.1
Botanik
Flora-Fauna-Habitat (FFH) Lebensraumtypen und FFH Pflanzenarten
Es wurden keine nach europäischem Recht geschützte Lebensraumtypen oder Pflanzena rten ermittelt.
Schutzwürdige Pflanzenarten
Bereit oben erwähnt und im Plan hervorgehoben sind die drei vorkommenden Speierlingbäume. Der Speierling ist eine in Hessen gefährdete Pflanzenart (Rote Liste 3).
Schutzwürdige Biotope nach § 15d Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)
Die gute Durchmischung von Grasland und Gehölzbeständen, zusätzlich ergänzt durch alte
Bäume, vor allem Obstbäume mit gutem Höhlenangebot, liefert ein reich strukturiertes Landschaftsbild für die Erholung und bietet einer Vielzahl von Tieren Lebensraum.
Weil die genannten Biotoptypen die Grundlag e vielfältiger Landschaftsstrukturen sind, werden sie bei bestimmter Ausprägung gesetzlich geschützt. Sie sind im Umfeld des Taunus
und der Mainebene gerade in den Kronberger Gemarkungen noch recht gut vertreten. Der
Geltungsbereich ist hiervon eine Teilfläche.
Die Botanikerin hat 13 Einzelflächen auskartiert, die unter den Schutz nach § 15d fallen, d avon 10 Streuobstwiesen und drei große Feldgehölze. Diese Flächen sind im botanischen
Gutachten nach Aspekt, Kleinbiotopen und Pflanzenarten genau b eschrieben.
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Die Botanikerin bewertet die Flächen wie folgt:
„Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sollten die genannten Teilbereiche des gepla nten Baugebietes „Grüner Weg“ aus Naturschutzsicht mit äußerster Rücksichtnahme behandelt werden.
Bei allen Streuobstwiesen und Feldgehölzen ist zu prüfen, inwieweit man Teilbereiche bei
der Planung erhalten und pflegen kann. Es sollten auch in Gartengrundstücken Nac hpflanzungen von regional typischen Hochstammobstsorten vorgeschrieben werden.
Vor allem sehr alte schutzwürdige Obst-, Nadel- und Laubbäume sind vorrangig zu erhalten, zu pflegen und in das Baukonzept einzubinden.“
Die 10 Streuobstwiesen nehmen 2,4 ha und die drei große Feldgehölze 0,75 ha ein. Da die
Streuobstwiesen stellenweise große freie Flächen aufweisen, kann ihre Flächensumme auch
niedriger mit rund 2,0 ha, wie vorausgehend geschätzt, angesetzt werden.
Es zeigt sich, dass dennoch allein für die Kompensation der Flächen nach § 15 d fast 3 ha
Kompensationsflächen angeboten werden müssen.
Als Kompensationsmaßnahme ist die Neuanlage von Streuobstwiesen zugelassen, und wäre
als Funktionsausgleich anzusehen. Für die an vielfältige Strukturen mit alten Bäumen angepassten Tierarten ist jedoch wesentlich effektiver, vorhandene Streuobstwiesen deutlich zu
verbessern, die heute teilweise von Degradierung geprägt sind, d. h. von Verb uschung, zu
vielen Einzelgehölzen, „die Landschaft störenden Gartenelementen“, dichten Hecken und
hohen, dichten Zäunen. Der Wert für Arten - und Biotopschutz wie auch das Landschaftsbild
können deutlich davon profitieren.
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6.2
Zoologie
Die Methoden und Ergebnisse der Untersuchung werden im Gutachten ausführlich beschri eben. Zwei Fledermausarten und 38 Vogelarten wurden ermittelt.
Bewertung der Befunde durch den Zoologen
„Insgesamt wurden 2 relevante Tiergruppen (Fledermäuse und Vögel) bearbeitet, von d enen insgesamt 9 Arten entweder nach den Roten Listen von Hessen und/oder Deutsc hland als gefährdet, oder nach der BArtSchV streng bzw. besonders geschützt oder nach
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. Vogelschutz-Richtlinie streng geschützt sind. Bei
der Betrachtung der Vorkommen dieser Arten im UG fallen einige Bereiche auf, wo sich
diese Arten konzentrieren und somit diese Gebietsteile als besonders empfindlich gegenüber Eingriffe in Natur und Landschaft ausweisen.
Die Untersuchungen der Fledermaus- und Vogelfauna in dem Streuobstgebiet haben g ezeigt, dass diese Streuobstwiesen, Hecken und Gärten bei einer faunistisch vierstufigen
Werteskala (gering, mittel, hoch, sehr hoch) von mittlerer bis hoher Bedeutung für die
Fauna sind. Die Kleingärten sowie der Reitplatz sind für die Fauna durch Störungen und
fehlende Habitatstrukturen weniger wertvoll (mittel), dagegen sind die Hecken und die überwiegenden Streuobstbereiche wegen ihrer Brut- und Versteckmöglichkeiten und wegen ihrer Insektenproduktion als ökologisch sehr wertvoll (hoch) einzustufen. Selbst die
Ackerfläche im SW des UG ist wertvoll (mittel-hoch), viele Vogelarten suchten dort am
Boden sowie randlich Nahrung (Sämereien, Insekten) wie auch Magensteine. Hinzu
kommt die Pufferfunktion des Gebietes zwischen Ortsrand im NO und halboffener Lan dschaft im SW.
Graues Langohr und Zwergfledermaus nutzen das Gebiet jedoch nur in den offeneren B ereichen, hauptsächlich entlang des Grünen Weges, als Jagdhabitat. Deren Quartiere befinden sich in Gebäuden außerhalb des UG. Die Tiere nutzen hier überwiegend offene
und übersichtliche Flugkorridore, die mit Gehölzen dichter zugewachsenen Teilflächen
des UG werden jedoch gemieden. Baumhöhlenbewohnende Fledermausarten wie bspw.
Männchen des Großen Mausohres konnten nicht nachgewiesen werden.
Trotz seiner Vorbelastungen wie die Nähe zum Ortsrand, dem Reitplatz und den Kleingä rten ist der Untersuchungsbereich Brutgebiet des Grünspechtes (1 BP) und des Gartenrotschwanzes (3 BP), der auch im südwestlich angrenzenden Gebiet ein weiteres Bru tpaar
aufwies. Durch die Habitatstrukturen mit teils alten höhlenreichen Obstbäumen und teils
extensiven Grünlandflächen ist das Gebiet stellenweise für diese Arten als Lebensraum
gut bis sehr gut geeignet.“
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Interpretation der zoologischen Ergebnisse durch den Landschaftsarchitekten
Die beiden Fledermausarten haben ihre Quartiere im Siedlungsbereich. Ausschließlich die
Störung ihrer Quartiere (Brut- und Zufluchtstätten) fällt unter strengen Schutz (FFH). Das
Untersuchungsgebiet selbst ist nur Nahrungsbiotop. Die Verbreitungsangaben des Zoologen
in der Karte zeigen, dass sich diese Fledermausarten vor allem in den offeneren, weniger
durch dichte Gehölze und Zäune eingeengten Bereichen oder „Schneisen“ bewegen. Ihre
Beutetiere, fliegenden Insekten, sind offenbar über dem am Tag erwärmten Gr ünen Weg
abends häufig.
Als Kompensationsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation dieser Fledermausarten,
kommt zunächst Grünlandneuanlage auf Acker in Frage. Um aber Streuobst investiv mit
Maßnahmen zu erhalten, wäre es jedoch besser, allmählich dicht mit einzelnen Gehölzen
zugestellte oder mit Gebüsch zuwachsende Streuobstbestände und Obstgärten in ihrem
Gehölzvolumen deutlich aufzulichten und zu pflegen.
Die zahlreichen festgestellten Vogelarten (38), zeigen die gute Durchmischung von Grasland und Gehölzbeständen an, die zusätzlich ergänzt wird durch alte Bäume, vor allem
Obstbäume mit gutem Höhlenangebot. Der Gartenrotschwanz kommt 2005 mit drei Brutpaaren im Untersuchungsgebiet vor. Gottschalk nannte 1994 nur ein Brutpaar. Den Gartenro tschwanz kann man für die genannte Strukturvielfalt als Ziel- oder Leitart beschreiben, denn
er benötigt alle diese Bedingungen; Höhlen alter Bäume als Brutplatz und Grünland und teilweise auch in Gehölzkronen als Nahrungsbiotop mit Insekten und Spinnen. Der Gartenrotschwanz vertritt also eine charakteristische für die Kronberger Landschaft typische Leben sgemeinschaft, die die Lebensbedingungen z ahlreicher weiterer Arten einschließt.
Zur Kompensation von für den Gartenrotschwanz geeigneten Flächen gelten die Ausführu ngen im Kapitel Botanik.
Unabhängig von den Kronberger Gegebenheiten könnten in noch besseren Streuobstb eständen 30 % mehr Vogelarten gefunden werden. Hier wären dann Steinkauz, We ndehals,
Grauspecht und vielleicht sogar der Wiedehopf zu erwarten. Aber alle diese beso nders
schutzwürdigen Arten kommen im Bereich Grüner Weg nicht vor. Daher ist über eine Zulässigkeit einer Bebauung voraussichtlich auch mit der Unteren Naturschutzbehörde und nicht
mit der Oberen zu verhandeln.
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7. Zusammenfassung der natürlichen Grundlagen
im Hinblick auf eine Bebaubarkeit:
Das Gebiet von 8 ha ist reich strukturiert und ein typischer Bestandteil der Kronberger
Landschaft. Als schutzwürdige Biotope, Streuobstwiesen und Feldgehölze, sind rund
3 ha zu veranschlagen, die sich über die gesamte Fläche verteilen. Ihre Dichte ist im
Osten fast flächendeckend, in der Mitte durchmischt. Im Westen im Bereich der Kleingärten und Hausgärten nehmen die schützwürdigen Biotope ab.
In der Mitte der Nordhälfte gibt es eine kleine Konzentration schutzwürdiger Einzelbäume. Dieser Bereich wird als Grüninsel innerhalb der Bebauung empfohlen. Er
deckt sich in etwa mit Teilen der ausgewiesenen Grünfläche im Flächennutzungsplan.
Es gibt also einen großen Anteil gesetzlich geschützter Biotope, aber keine besonders
seltenen Arten oder Biotoptypen, für die ein besonders strenger Schutz anzuwenden
wäre, wie zum Beispiel Magerrasen oder Nassbiotope.
Die geplante Fläche ist im Flächennutzungsplan doppelt so groß wie das Untersuchungsgebiet ausgewiesen. In der Rahmenplanung 2003 wurde die Planergruppe ASL
zunächst mit der Strukturierung des Gesamtbereichs des Flächennutzungsplans beauftragt. Die Beauftragung des nun vorliegenden Untersuchungsgebiets 2005 bedeutet gegenwärtig schon das Aussparen einer Hälfte.
Die Diskussion über eine mögliche Bebauung in Abwägung zur Naturbewahrung sollte
sich wegen der Verteilung schutzwürdiger Biotope und das insgesamt schon reduzierte Bauprogramm auf die Inanspruchnahme des Gesamtgebiets beziehen.
Aus stadtplanerischen Gründen der Grünordnung mag im Norden, in der Nähe der
Altenheime, Reservefläche erhalten werden. Es können hier auch Grünbestände an
die Rasenflächen angeschlossen werden.
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Die Biotopstrukturen und die entsprechende Artenzusammensetzung lassen Eingriffe
bzw. Bebauung bei entsprechender Kompensation zu: Die Kompensationsflächen
müssen in ähnlicher Größenordnung wie die Ausdehnung der jetzigen Flächen mit
Biotopstrukturen vorgehalten werden. Bei der Anrechnung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ist auch ihre Intensität mit den Flächen ins Verhältnis zu setzen.
Dies gilt vor allem, wenn die Biotope nicht neu gestaltet, sondern durch investive Pflege aus degradierten Beständen wiederhergestellt werden. Eine Wiederherstellung bietet, gegenüber einer Neuanlage, Biotope mit ausgeprägter Qualität und mit deutlich
besserem Lebensraumangebot für viele Arten. Die Ausgleichsvorsorge hat in dieser
Richtung bereits Vorarbeit geleistet.
Der Vorschlag der Botanikerin, Obstbaumhochstämme in neuen Gärten vorzuschreiben ist mit gestalterischer Freiheit auf den Grundstücken abzuwägen. Eine Empfehlung und Bezuschussung der Pflanzung von Obstbaumhochstämmen, ggf. auch Verbuchung im Ökokonto der Stadt, wäre sinnvoll. Je nach geplanter Grundstücksgröße
kann jeweils ein Hausbaum vorgeschrieben werden.
Die Naturschutzaspekte und die Kompensationserfordernisse sollten im Vorfeld jeder
Art von Bebauungsplanung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
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8.
Rahmenplanung Kronberg Süd
Die Rahmenplanung „Kronberg Süd“ wurde im Auftrag der Stadt von der Planergruppe ASL erstellt. Diese Rahmenplanung legt die grundsätzlichen strukturellen Möglichkeiten einer Bebauung Grüner Weg in Alternativen dar. Die Planung mit ihren Möglichkeiten kann bei einer Diskussion der Bebaubarkeit des Geltungsbereiches, ggf.
aufbereitet, vorgetragen werden.
Ein Beispiel aus den zahlreichen Darstellungen der Rahmenplanung.
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