Beeinträchtigung der wassergebundenen Fauna und Flora durch

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Beeinträchtigung der
wassergebundenen Fauna und Flora
durch Kanutouristik
Störpotential und Ableitung eines
Nutzungskonzeptes für die
Fränkische Saale – II. Phase 2008
Lkr. Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen & Main-Spessart
Im Auftrag des
Fischereiverbandes Unterfranken e.V.
Bearbeiter: Dipl.-Biologe Stefan Kaminsky
Dipl.-Biologin Alexandra Kaminsky
Geise & Partner
www.geise-und-partner.de
Oktober 2008
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Inhaltsverzeichnis:
1.
Zusammenfassung.........................................................................................................4
2.
Einleitung ........................................................................................................................6
3.
Das Untersuchungsgebiet .............................................................................................8
4.
Erfassung der Vogel-Leitarten ......................................................................................9
5.
6.
7.
4.1.
Methodik ...................................................................................................................9
4.2.
Ergebnisse..............................................................................................................10
Bootszählungen............................................................................................................14
5.1.
Methodik .................................................................................................................14
5.2.
Ergebnisse..............................................................................................................15
5.2.1.
Detailergebnisse der einzelnen Zählstellen ....................................................16
5.2.2.
Vergleich zwischen den Jahren ......................................................................21
5.2.3.
Bootsgrößen ...................................................................................................22
5.2.4.
Herkunft der Bootstouristen ............................................................................23
5.2.5.
Zusätzliche Beobachtungen ...........................................................................25
Artenschutzrechtliche Betrachtung............................................................................26
6.1.
Einleitung ................................................................................................................26
6.2.
Betroffenheit der Arten ...........................................................................................29
6.2.1.
Streng und besonders geschützte Tierarten...................................................29
6.2.2.
Besonders geschützte Tierarten.....................................................................37
6.2.3.
Besonders geschützte Pflanzenarten .............................................................41
6.2.4.
Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen............42
Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes 5627-371.............................................44
7.1.
Einleitung ................................................................................................................44
7.2.
Betroffenheit der Arten ...........................................................................................47
7.2.1.
Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen............53
8.
Weitere Entwicklung der Fränkischen Saale und Lenkungskonzept ......................54
9.
Ausblick auf die Untersuchungsphase III. 2009 ........................................................57
10. Literatur .........................................................................................................................60
Fotodokumentation..............................................................................................................65
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1. Zusammenfassung
Um den beobachteten Artenrückgang an der Fränkischen Saale zu stoppen, wurde 2007 im
Rahmen einer Studie damit begonnen, das Störpotential der zunehmenden Kanuaktivitäten
gezielt zu ermitteln und ein Konzept zu entwickeln, das eine verträgliche Freizeitnutzung
sichert.
In der vorliegenden Untersuchung standen weitergehende Kartierungen von Leitarten und
ausführlichere Bootszählungen im Vordergrund. Die dann zur Verfügung stehende zweijährige Datenbasis diente insbesondere als Grundlage dafür, potenzielle negative Auswirkungen
auf den Erhaltungszustand von national und europarechtlich geschützten Arten sowie auf die
Erhaltungsziele des im besonderen Maße betroffenen NATURA 2000-Gebietes 5627-371
„Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ auszuarbeiten.
Die Auswertung der Bootszählungen bestätigte die bereits 2007 festgestellte Entwicklung
einer deutlichen Zunahme von Booten gerade im Bereich der Oberen Fränkischen Saale.
Insgesamt waren mehr als die Hälfte der Bootstouristen eindeutig gewerblich organisiert, von
überregionalen Bootsvermietungen stammte knapp ein Fünftel der Boote gewerblicher Herkunft.
Die artenschutzrechtliche Betrachtung ergab, dass auf der Fränkischen Saale derzeit für
neun streng und/oder besonders geschützte Arten potenzielle Verbotstatbestände speziell
durch den Bootstourismus ausgelöst werden.
Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes 5627-371 wurde in der Form offenbar, als dass
derzeit potenziell der Erhaltungszustand von neun charakteristischen Arten des Lebensraumtyps (LRT) 3260 speziell durch den Bootstourismus negativ beeinflusst wird.
Zur Vermeidung dieser potenziellen negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von
national und europarechtlich geschützten Arten sowie auf die Erhaltungsziele des betroffenen NATURA 2000-Gebietes 5627-371 werden folgende konfliktvermeidende Maßnahmen
empfohlen:
•
Befahrungsverbot der Fränkischen Saale bis 30. Juni eines Jahres
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
•
Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen
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2. Einleitung
Im Bereich der Fränkischen Saale führt insbesondere die massive Zunahme von Kanuaktivitäten seit einigen Jahren zu Verdrängungseffekten der gewässergebundenen Fauna und
Flora. Mehrere Gutachten zeigten bereits die schädlichen Einflüsse der Kanufahrer auf Fische und Fischnährtiere der Fränkischen Saale (Strohmeier 2003, Tombek 2002 & 2003,
GuFi 2002), aber auch Beobachtungen von Ornithologen zeigten in den vergangenen Jahren
einen deutlichen Rückgang der Brutvorkommen bei Eisvogel, Wasseramsel, Blässhuhn,
Teichhuhn und Wildenten. Die Flora der Fränkischen Saale ist offensichtlich ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, denn vielerorts ist die Schwimmblattvegetation fast verschwunden und
somit wichtige Laichplätze für viele Fischarten.
Dass dieser Artenrückgang gestoppt werden muss, darüber besteht Konsens zwischen Naturschutz, Fischerei und Kanuorganisationen. Damit die Fränkische Saale der Natur und den
Erholungssuchenden erhalten bleibt, wurde daher 2007 das Störpotential gezielt ermittelt
und ein Konzept abgeleitet, welches eine verträgliche und nachhaltige Nutzung sichern
könnte (Kaminsky & Kaminsky 2008). Das Untersuchungsgebiet dieser Untersuchung (Phase I.) erstreckte sich von der Saalebrücke der B 19 bei Salz (Flusskilometer 94) bis zur Mündung der Fränkischen Saale in den Main bei Gemünden (Flusskilometer 0).
Die Methodik stellte die Erfassung der Schutzgüter und das Störpotential in den Mittelpunkt.
Das fachlich nachvollziehbare Bewertungsverfahren beinhaltete eingehende Naturraumanalysen und tierartenspezifische Bestandserfassungen. Zusätzlich wurde die Nutzungsintensität anhand von vergleichbaren Bootszählungen ermittelt und in die übrigen Ergebnisse eingearbeitet. Ziel war es, möglichst wenige und wiederkehrende Lenkungsregeln für eine einheitliche Anwendung bereitzustellen.
Das Ergebnis der Bewertung war, dass der mit Booten befahrbare Bereich der Fränkischen
Saale einerseits, in Bezug auf die seltene bzw. störanfällige Fauna, eher großräumig zusammenzufassen ist. Andererseits, in Bezug auf wertvolle Strukturen und die Naturraumausstattung, aber sehr kleinräumig gegliedert ist, so dass eine Unterteilung in unterschiedlich
reglementierte Abschnitte nicht sinnvoll erschien.
Die Ergebnisse der Störungsanalyse bestätigten ein steigendes Bootsaufkommen über die
letzten Jahre. Vor dem Hintergrund zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die signifikante
Beeinträchtigungen von Wirbeltieren und Invertebraten durch die Kanutouristik aufzeigen,
deuteten verschiedene Beobachtungen sowie die Betrachtung der Verteilung von faunistischen Leitarten in Abhängigkeit vom Bootsaufkommen auf kausale Beeinträchtigungen
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durch Bootswanderer hin. Vor allem intensiv und bis in den Abend befahrenen Abschnitten
drohen weitere Artenverluste, vor allem da sich empfindliche Arten dort nicht mehr fortpflanzen können.
Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge wurden folgende generelle Empfehlungen für
ein Lenkungskonzept erarbeitet:
•
jahreszeitliche Sperrung der Fränkischen Saale für den Kanutourismus auch zur „Frühjahrsschonzeit“ bis 30. Juni eines Jahres,
•
tageszeitliche Befahrungsbeschränkung bis 18:00 Uhr *1),
•
Befahrungsverbot für alle gesetzlich geschützten Fischschonbezirke inkl. der Mäander
Aschach und Gräfendorf *1),
•
Eindeutige Beschilderung der Umsetzstellen zur Vermeidung der Befahrung von Flachwasserbereichen
In der vorliegenden Untersuchung (II. Phase 2008) standen weitergehende Kartierungen von
Leitarten und ausführlichere Bootszählungen im Vordergrund. Die dann zur Verfügung stehende zweijährige Datenbasis sollte als Grundlage dafür dienen, potenzielle negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von national und europarechtlich geschützten Arten
sowie auf die Erhaltungsziele des im besonderen Maße betroffenen NATURA 2000-Gebietes
5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ auszuarbeiten.
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*1) Anmerkung:
Seit Juli 2007 ist von der Regierung von Unterfranken eine Änderung der bestehenden Verordnung (siehe z.B. Kaminsky & Kaminsky 2008) geplant. Folgende Punkte sind im Entwurf
zur Änderung bereits festgehalten:
„2. Ganzjährig dürfen nicht befahren werden
c) die Fischschonbezirke Mäander von Aschach und Gräfendorf
3. Ganzjährig ist das Befahren der Fränkischen Saale und ihrer Nebengewässer in der Zeit
von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr verboten.“
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3. Das Untersuchungsgebiet
Wie in der Phase I. 2007 erstreckte sich das Untersuchungsgebiet von der Saalebrücke der
B 19 bei Salz (Flusskilometer 94) bis zur Mündung der Fränkischen Saale in den Main bei
Gemünden (Flusskilometer 0).
Ca. 9 km der untersuchten Fließstrecke befinden sich im Landkreis Rhön-Grabfeld, ca. 67
km im Landkreis Bad Kissingen und ca. 18 km im Landkreis Main-Spessart (Abb. 1; Naturräumliche Einordnung, Geographie und Klima vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008).
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet
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4. Erfassung der Vogel-Leitarten
4.1.
Methodik
Von allen für die Fränkische Saale wichtigen Fließgewässer-Leitarten (Kaminsky & Kaminsky
2008; vgl. Tab. 1) wurden in der diesjährigen Phase 2008 nur die Vogelarten nochmals erhoben. Da diese Artengruppe sehr empfindlich auf Störungen reagiert und sich punktgenau
mit Brutstatus kartieren lässt, bietet sie sich für eine vergleichende Untersuchung besonders
an. Des weiteren sind für viele Vogelarten die negativen Auswirkungen verschiedenster
Sport- und Freizeitaktivitäten durch zahlreiche Studien sehr gut untersucht (BfN 2008).
Die Vogel-Leitarten (Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Eisvogel und Wasseramsel; vgl. Tab.
1) wurden durch zwei Befahrungen der gesamten Untersuchungsstrecke mittels Kanu gezielt
erhoben. Bei den Kartierungen 2007 ergaben sich trotz verhältnismäßig vieler Beobachtungen von Flussuferläufern (Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht) keine Hinweise
auf einen Brutverdacht dieser sehr gefährdeten Art im Untersuchungsgebiet. Um gerade in
Bezug auf den Brutstatus des Flussuferläufers noch genauere Angaben zu erhalten, wurden
beide Befahrungen 2008 innerhalb der artspezifisch empfohlenen Erfassungszeiträume Mitte
Mai und Anfang Juni durchgeführt (1. Befahrung: 13.-23.05.2008; 2. Befahrung: 03.05.06.2008; vgl. Südbeck et al. 2005).
Die Erfassung aller Vogel-Leitarten erfolgte durch Sichtbeobachtungen und Verhören. Ergänzt wurden die Daten durch Beobachtungen im Rahmen der Kanuzählungen.
Tabelle 1: Leitarten, Beeinträchtigungen durch Kanutourismus und empfohlene Schutzzeiten (aus Kaminsky &
Kaminsky 2008); kartierte Vogel-Leitarten 2008 grau hinterlegt
*Hinweise bezüglich der formulierten Schutzzeiten:
-
Die Schutzzeiten der Fischarten beinhalten sowohl die eigentliche Phase der Fortpflanzung (vgl.
Schonzeiten laut AVFiG), als auch die anschließende Zeit der Ei- und Larvalentwicklung bis nach dem
Dottersackstadium. Die letztgenannten Entwicklungszeiten sind insbesondere abhängig von der Wassertemperatur („Tagesgrade“) und deshalb selbst innerartlich sehr variabel.
-
Die Schutzzeiten der Vogelarten beinhalten sowohl die eigentliche Phase der Fortpflanzung, als auch
die Zeiten der Eibebrütung und der Jungenaufzucht bis hin zum selbständig werden der Jungvögel.
-
Alle Schutzzeiten wurden an die klimatische Situation in Unterfranken angepasst.
Priorität
Störwirkung auf
Schutzzeit*
Vögel
Reviersuche, Brutplatzwahl, Fortpflanzung,
Flussuferläufer
1
Flussregenpfeifer
1
Eisvogel
2
Brutplatzwahl, Fortpflanzung
15.2. - 30.7.
Wasseramsel
3
Brutplatzwahl, Fortpflanzung
1.2. - 30.6.
Populationsdichte
Reviersuche, Brutplatzwahl, Fortpflanzung,
Populationsdichte
1.4. - 30.6.
1.3. - 15.6.
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Säuger
Biber
Fortpflanzung, Populationsdichte
Ganzjährig
19:00-9:00 Uhr
Fische
Äsche
2
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.3. - 31.5.
Koppe
2
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.3. - 15.6.
Bachforelle
3
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
15.10. - 28.2.
Bachneunauge
1
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.3. - 30.6.
Barbe
2
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.5. - 15.7.
Schneider
1
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.4. - 15.6.
1-2
Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung
1.4. - 31.5.
Nase
Muscheln
Teichmuschel
Bachmuschel
Beschädigung, durch Trübung auf Fortpflanzung
Ganzjährig
Beschädigung, durch Trübung auf Fortpflanzung
Ganzjährig
Libellen
Kleine Zangenlibelle
Durch Trübung auf Fortpflanzung
Ganzjährig
Blauflügelige Prachtlibelle
Durch Trübung auf Fortpflanzung
Ganzjährig
4.2.
Ergebnisse
Vom Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) wurden 2008 lediglich zwei Einzeltiere beobachtet. Eines im Bereich der „Großen Steine“ unterhalb von Bad Kissingen während der ersten
Befahrung Mitte Mai, eines oberhalb der Rossmühle bei der zweiten Befahrung Anfang Juni
(vgl. Abb. 2 und 3). Analog wie in der I. Phase der Untersuchung (2007) wurde der Brutstatus vom Flussuferläufer anhand der gängigen Kriterien (Südbeck et al. 2005) daher aktuell
als A (Brutzeitfeststellung/mögliches Brüten) eingeordnet.
Der Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) wurde bei den Befahrungen 2008 nicht festgestellt, und ist demzufolge aktuell nicht als Brutvogel im Bereich der Fränkischen Saale einzustufen.
Der Eisvogel (Alcedo atthis) wurde während beider Erfassungen, insbesondere aber im
Juni im gesamten Untersuchungsabschnitt beobachtet. Schwerpunkte waren dabei der Be____________________________________________________________________________________________________
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reich der Oberen und Mittleren Saale (vgl. Abb. 2 und 3). Aufgrund der Beobachtung von
Futter tragenden Altvögeln ist der Brutstatus vom Eisvogel aktuell als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Auffällig war, dass 2008 eine Brutröhre im Mäander
Aschach offensichtlich aufgegeben wurde (vgl. Fotodokumentation im Anhang).
Auch die Wasseramsel (Cinclus cinclus) wurde während beider Erfassungen, insbesondere aber im Juni im gesamten Untersuchungsabschnitt beobachtet. Der Schwerpunkt war dabei der Bereich der Oberen Saale (vgl. Abb. 2 und 3). Aufgrund der Beobachtung von Jungvögeln ist zumindest in diesem Bereich der Brutstatus der Wasseramsel aktuell als C
(Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Auffällig war, dass 2008 der in den Vorjahren regelmäßig besetzte Brutplatz unter der Diebacher Saalebrücke offensichtlich nicht
von Wasseramseln genutzt wurde.
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Abbildung 2: Nachgewiesene Vogel-Leitarten 2008 – Vögel 1. Begehung Mitte Mai
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Abbildung 3: Nachgewiesene Vogel-Leitarten 2008 – Vögel 2. Begehung Anfang Juni
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5. Bootszählungen
5.1.
Methodik
Die Nutzungsintensität mehrerer Abschnitte wurde anhand von vergleichbaren Zählungen
ermittelt. Dazu wurden zum einen am 24.08.2008 gleichzeitig an sechs Stellen tagsüber
achtstündige (9:00-17:00 Uhr) Zählungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden drei nachmittägliche/abendliche Zählungen an klassischen Ausstiegstellen durchgeführt (Beobachtungsstellen siehe Abb. 4). Bei den Zählungen wurden ein besonderes Augenmerk auf die getrennte Erfassung von gewerblich und privat organisierten Bootstouristen gelegt. So wurden
Boote, die von gewerblichen Vermietern an Ein- oder Ausstiegstellen ge- oder entladen wurden und vorbeifahrende Bootsgruppen (> 3 Boote) mit eindeutigem, gleichen Logo einer
Bootsvermietung als gewerblich organisiert gewertet. Einzelfahrer und kleinere Gruppen mit
gleichen Booten (bis 2 Boote) wurden als privat organisiert eingestuft, im Zweifelsfall erfolgte
die Einstufung als fraglich (vgl. Abb. 18 und 19). Bootsvermieter mit den KFZ-Kennzeichen
NES, KG und KG wurden als regional, alle anderen als überregional eingestuft.
Besondere Störungen, weitere relevante Beobachtungen etc. während der Zählungen wurden gesondert vermerkt.
Ergänzt wurden die eigenen Erhebungen durch die Befragung von Ortskennern (Kanuveranstalter, Angelvereine, Naturschutzbehörden etc.).
Abbildung 4: Beobachtungsstellen zur Bootszählung 2008
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5.2.
Ergebnisse
Während der simultanen Zählung am 24.08.2008 (relativ bewölkter und verhältnismäßig kühler Sonntag) wurden von 9:00-17:00 insgesamt 420 Personen in 132 Booten registriert (Zählstellen 1-6; vgl. Tab. 2 und Abb. 5).
Im Rahmen der stichprobenhaft durchgeführten, nachmittäglichen/abendlichen Zählungen
wurden bei der ebenfalls achtstündigen Zählung an der Probestelle Rossmühle am
30.08.2008 im Zeitraum von 12:30-20:30 Uhr (sehr sonniger und heißer Samstag) alleine
177 Personen in 72 Booten beobachtet (Zählstelle 9; vgl. Tab. 2 und Abb. 5).
Tabelle 2: Ergebnisse der Bootszählungen 2008
Nummer
Standort
Datum
Zeit
Boote gesamt
Personen gesamt
1
Roth-Ruppelmühle
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
15
37
2
Aschach-Mäander
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
11
27
3
Euerdorf
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
17
48
4
Westheim
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
33
91
5
Diebach-Rödermühle
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
46
126
6
Gräfendorf-Mäander
24.08.08
09.00-17.00 Uhr
43
91
132
420
Summe 24.08.2008 9:00-17:00 Uhr
7
Roßmühle
24.08.08
17.00-21.00 Uhr
17
44
8
Gemünden
24.08.08
17.00-21.00 Uhr
9
23
9
Roßmühle
30.08.08
12.30-20.30 Uhr
72
177
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Abbildung 5: Ergebnisse der Bootszählungen 2008 (rot = Zählung am 24.08.08, 9:00-17:00 Uhr; grün = Zählung
am 24.08.08, 17:00-21:00 Uhr; gelb = Zählung am 30.08.08, 12:30-20:30 Uhr)
5.2.1. Detailergebnisse der einzelnen Zählstellen
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Abbildung 6: Bootszählungen Ruppelmühle, Roth 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
An der Ruppelmühle wurden insgesamt 15 Boote registriert (Abb. 6; ähnlich wie 2007 ca.
1/3 Einsteiger, die an der Einsatzstelle unterhalb des Wehres ihre jeweilige Tagesetappe
begannen; ca. 1/3 Umsteiger, die ab mittags an der Ausstiegsstelle oberhalb des Wehres
eintrafen, ihre Boote umsetzten und die Tour an der Einstiegsstelle fortsetzten; 1/3 Bootstouristen, die an der Ausstiegsstelle ihre Tagestour beendeten). Wie 2007 wurden hier bei Zusatzbeobachtungen vielfach Gruppen registriert, die gegen Abend eintrafen und im Bereich
der Ausstiegsstelle ohne Genehmigung auf einer privaten Wiese bis zum nachfolgenden Tag
zelteten (vgl. Fotodokumentation im Anhang).
Im Bereich des Aschacher Mäanders wurden insgesamt 11 passierende Boote während
der Zählung registriert, von denen 73% (acht Boote) den Mäander selbst durchfuhren. Hinsichtlich der zeitlichen Verteilung zeigte sich wie 2007 kein besonderes Muster (Abb. 7).
In Euerdorf (Abb. 8) wurden ausschließlich zwischen 12:30 und 14:00 Uhr Boote registriert,
wobei es sich bei allen um vorbeifahrende Boote handelte (die aber teilweise dort anlegten).
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Abbildung 7: Bootszählungen Mäander, Aschach 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
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Abbildung 8: Bootszählungen Euerdorf 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
Ähnlich wie 2007 wurde in Westheim ca. die Hälfte der Boote bereits morgens registriert
(Abb.9). Dabei handelte es sich bei allen um Einsteiger, die an der Einsatzstelle ihre jeweilige Tagesetappe begannen.
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Abbildung 9: Bootszählungen Westheim 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
Wie 2007 zeigte sich in Diebach (Abb. 10), dass im gesamten Tagesverlauf kontinuierlich
Boote eintrafen und/oder neu eingesetzt wurden (insgesamt 46 Boote).
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Abbildung 10:
Bootszählungen Diebach 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
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Abbildung 11:
Bootszählungen Mäander, Gräfendorf 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
Am Mäander bei Gräfendorf wurden insgesamt 43 passierende Boote während der Zählung
registriert (Abb. 11). Mehrere Boote versuchten dabei vergeblich in den Mäander einzufahren, einem Boot gelang dieses. Wie 2007 zeigte sich auch hier wiederum eine kontinuierliche
Bootsaktivität über de gesamten Tagesverlauf.
Bei den abendlichen Zählungen an der Rossmühle und in Gemünden von 17:00-21:00
Uhr am Sonntag, 24.08.2008 wurden insgesamt 67 Personen in 26 Booten registriert (Abb.
12 und 13). Auffällig war hierbei, dass einzelne Boote an der Rossmühle sogar noch mehr
als eine Stunde nach Sonnenuntergang (19:01 Uhr) eintrafen.
Im Rahmen der am Samstag, 30.08.2008 ebenfalls an der Rossmühle durchgeführten
nachmittäglichen/abendlichen Zählung von 12:30-20:30 Uhr zeigte sich eine vergleichbare
Bootsaktivität in den späten Abendstunden (Abb.14). So wurden auch hier noch mehrere
Boote mehr als eine Stunde nach Sonnenuntergang (18:49 Uhr) registriert. Der Vergleich
beider Zählungen an der Rossmühle (Abb. 13 und 14) belegt die in Abhängigkeit von Wochentag und Wetter sehr unterschiedlich hohe Bootsaktivität gerade in diesem Bereich der Mittleren Fränkischen Saale (vgl. Bayerischer Kanu-Verband 2001). So wurden
ab 17:00 Uhr am 30.08. (sehr heißer und sonniger Samstag) 104 Personen in 44 Booten, am
24.08. (relativ kühler und bewölkter Sonntag) 44 Personen in 17 Booten registriert.
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Abbildung 12:
Bootszählungen Gemünden 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote
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Abbildung 13:
Bootszählungen Rossmühle 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote (24.08.2008)
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Abbildung 14:
Bootszählungen Rossmühle 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote (30.08.2008)
5.2.2. Vergleich zwischen den Jahren
2)
Die Variabilität wird auch beim Vergleich* der diesjährigen Daten mit den im Jahr 2001 vom
Bayerischen Kanu-Verband e.V. erhobenen Daten sowie den Zählungsergebnissen der I.
Phase 2007 deutlich (Abb. 15). So lagen die Zählerergebnisse 2008 in der Summe im Bereich des Mittelwertes der bisherigen Zählungen.
Wie in 2007 wurde auch 2008 insbesondere eine deutliche Zunahme von Booten im Bereich der Oberen Fränkischen Saale ersichtlich. So wurden abermals in Steinach und Aschach bereits bei der einmaligen Zählung am 24.08.2008 jeweils Bootszahlen registriert, die
um ein Mehrfaches über den Maximalzahlen von 2001 lagen.
__________________________________________________________________________
*2) Anmerkung:
Die Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes e.V. wurden 2001 an fünf Stellen (Steinach, Aschach, Trimberg, Diebach, Schönau) durchgeführt, die prinzipiell den Zählstellen
2008 entsprechen. So sind Steinach, Aschach und Diebach 2001 und 2008 als identisch
anzusehen. Darüber hinaus gibt es zwischen den Zählstellen Gräfendorf 2008 und Schönau
2001 keine Ausstiegsstelle, so dass auch diese beiden Stellen von der Datenauswertung her
als identisch zu betrachten sind. Im Falle von Trimberg 2001 ist davon auszugehen, dass die
Zahlen mit der Summe aus den drei umsetzenden Booten in Westheim 2008 (Einsteiger in
Trimberg) plus den passierenden Booten in Euerdorf 2008 (Aussteiger in Trimberg) zu vergleichen sind (vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008).
____________________________________________________________________________________________________
21
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Schönau
260
Diebach
Trimberg
Aschach
Steinach
240
220
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
12.05.
14.06.
30.06.
28.07.
Zählungen Kanuverband 2001 (Auszug)
Abbildung 15:
26.08.
2007
24.08.08
Zählungen 2007/08
2)
Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes (2001) und Zählungen 2007/08 im Vergleich *
5.2.3. Bootsgrößen
Bezüglich der Bootsgrößen (Abb. 16) zeigte sich wie 2001 und 2007, dass der überwiegende
Teil der Boote (82%) in allen Abschnitten von zwei oder drei Personen gefahren wird. Als
gemäß der gültigen Verordnung mit einer verbotenen Personenzahlen besetztes Boot (> vier
Personen) wurde ein mit sieben Personen besetztes Schlauchboot in Gräfendorf registriert.
Entsprechend der registrierten Bootszahlen zeigt sich ein ähnliches Bild bei der Betrachtung
der Verteilung von Personen auf die verschiedenen Bootsgrößen (Abb. 17), d.h. 83% der
Personen fuhren zu zweit oder dritt in einem Boot.
____________________________________________________________________________________________________
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
1-er Boot
2-er Boot
3-er Boot
4-er Boot
7-er Boot (verboten!)
75
50
25
0
Ruppelmühle
Abbildung 16:
Aschach
Euerdor f
West heim
Diebach
Roßmühle
Gr äf endor f
Gemünden
Bootszählungen 2008 – Anteile der verschiedenen Bootsgrößen
1-er Boot
2-er Boot
3-er Boot
4-er Boot
7-er Boot (verboten!)
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Ruppelmühle
Abbildung 17:
Aschach
Euerdor f
West heim
Diebach
Roßmühle
Gräf endorf
Gemünden
Bootszählungen 2008 – Anteile von Personen in den verschiedenen Bootsgrößen
5.2.4. Herkunft der Bootstouristen
Bezüglich der Herkunft/Organisation der Boote zeigte sich, dass insgesamt 53% der Boote
eindeutig als gewerblich organisiert einzustufen sind (Abb. 18). Von überregionalen
Bootsvermietungen stammten 17% der gewerblich organisierten Boote (11 Boote in
Westheim, 8 Boote an der Rossmühle). Als privat organisiert wurden 14% eingestuft. Gerade
____________________________________________________________________________________________________
23
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
aufgrund des hohen Anteils an fraglichen Booten in Aschach und Gräfendorf (hier befanden
sich keine Ein- oder Ausstiegstellen, so dass kein An- oder Abtransport beobachtet werden
konnte) wurden 33% der Boote als fraglich eingestuft.
Entsprechend der eingestuften Boote wurden insgesamt 56% der Personen als gewerblich
organisiert eingestuft, wobei 15% der Personen von überregionalen Veranstaltern betreut wurden (Abb. 19).
75
Gewer blich ( überr egional)
Gewer blich ( regional)
Privat
Fr aglich
50
25
0
Ruppelmühle
Abbildung 18:
Aschach
Euerdor f
West heim
Diebach
Roßmühle
Gräf endorf
Gemünden
Bootszählungen 2008 – Herkunft der Boote
180
160
Gewerblich (über regional)
Gewerblich (r egional)
140
Pr ivat
Fraglich
120
100
80
60
40
20
0
Ruppelmühle
Abbildung 19:
Aschach
Euerdor f
West heim
Diebach
Roßmühle
Gräf endorf
Gemünden
Bootszählungen 2008 – Organisation der Bootstouristen
____________________________________________________________________________________________________
24
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
5.2.5. Zusätzliche Beobachtungen
Folgende Einzelbeobachtungen wurden während der Vogelerhebungen und/oder Bootszählungen gemacht bzw. ergaben sich im Zuge der Erhebungen:
a) An den Einstiegstellen wurde beobachtet, dass die 2007 installierten Infotafeln mit ausführlichen Informationen zu den einzelnen Strecken und eben naturschutzrelevanten
Verhaltensregeln etc. überhaupt nur von sehr wenigen Personen beachtet wurden, wobei
die Tafeln auch in diesen Fällen nur „angelesen“ wurden.
b) An den Mäandern in Aschach und Gräfendorf befinden sich derzeit noch keine Hinweistafeln, dass dieses Bereiche nicht befahren werden sollen/dürfen. Aufgrund des unklaren
Tourenverlaufes fährt deshalb gerade in Aschach ein Großteil der Bootstouristen nach
wie vor durch den Mäander, in Gräfendorf wird dieses zumindest häufig versucht.
c) Nach wie vor sind vereinzelt mit mehr als vier Personen besetzte Boote auf der Fränkischen Saale unterwegs.
d) Wiederholt wurden stark alkoholisierte Bootstouristen beobachtet.
e) Die überregionalen Bootsvermietungen stammten aus dem Raum Fulda, Frankfurt und
Hassfurt.
f)
Anwohner in Westheim berichteten, dass am Tag vor den Bootszählungen insgesamt ca.
30 Boote verbotenerweise direkt am Wehr umgesetzt wurden und demzufolge im sehr
flachen Wasser der dortigen Muschelbank unterwegs waren. Das Wasser war zu dieser
Zeit derart flach, dass fast alle Boote im Endeffekt über die Muschelbank gezogen werden mussten (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Nahezu ständige, deutlich hörbare
Grundberührungen waren die Folge. Im Rahmen der Zählungen wurden ca. 50% der
Boote verbotenerweise direkt hinter dem Wehr wieder eingesetzt.
g) Wie 2007 wurden auch bei der Rödermühle (Diebach) und bei der Ruppelmühle (Roth)
zahlreiche Boote verbotenerweise über die Wehre gezogen bzw. die Wehre wurden überfahren. Hierdurch wurden nicht zuletzt die in den Flachwasserzonen befindlichen
Jungfische massiv gestört.
h) Wie 2007 wurden mehrfach zusammengebundene Boote beobachtet.
i)
Im Bereich der „Großen Steine“ unterhalb von Bad Kissingen und im Bereich der Ausstiegstelle an der Ruppelmühle wurde mehrfach größere Gruppen von Bootstouristen
beobachtet, die dort „wild“ übernachteten (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Gerade
im Bereich der „Großen Steine“ wurden dabei unmittelbar an benachbarte Waldbestände
angrenzend wiederholt Lagerfeuer entzündet.
j)
Wiederholt wurde beobachtet, dass Bootsfahrer mutwillig durch Schwimmblattpflanzenbestände und/oder in die Gehölzsäume des Ufer fuhren. In vielen Fällen wurde an nicht
ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen gehalten, das Ufer wurde dort betreten und beschädigt.
____________________________________________________________________________________________________
25
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
6. Artenschutzrechtliche Betrachtung
6.1.
Einleitung
In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.01.2006 (Rs. C-98/03) u.a. zur
Unvereinbarkeit des § 43 Abs. 4 BNatSchG a.F. mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben
der FFH-Richtlinie wurde das Bundesnaturschutzgesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten Änderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes sind am 18.12.2007 in Kraft getreten.
Mit dieser Novelle werden die Verbotstatbestände in § 42 Abs. 1 BNatSchG an die FFH- und
Vogelschutzrichtlinie angepasst:
„§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn
sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder
zu zerstören (Zugriffsverbote).“
Die folgende Tabelle stellt eine Auswahl von besonders und/oder streng geschützten Arten
dar, die entweder im Rahmen dieser Studie (vgl. auch Kaminsky & Kaminsky 2008) beobachtet wurden oder deren Nachweise der ASK, Tombek (2002 & 2003), Strohmeier (2003)
oder aktuellen WRRL-Befischungen (2007) entstammen und die aufgrund ihrer Lebensraumansprüche, Verhaltensweisen und/oder aufgrund von Literaturhinweisen grundsätzlich
durch Bootstourismus beeinträchtigt sind oder potenziell sein könnten.
____________________________________________________________________________________________________
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Tabelle 3: Besonders und/oder streng geschützte, potenziell betroffene Tier- und Pflanzenarten
RL Bay = Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns (Bayerisches Landesamt für Naturschutz 2003)
RL D = Rote Liste Deutschlands 2002
1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: potenziell gefährdet
Gefährdungskategorie
Deutscher
Wissenschaftlicher
RL
RL
Name
Name
Bay
D
2
2
1
FFH Anhang IV-Arten (streng und besonders geschützt)
Biber
Castor fiber
Bachmuschel
Unio crassus
Europäische Vogelarten (streng und besonders geschützt)
Flussuferläufer
Actitis hypoleucos
1
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
3
Wasseramsel
Cinclus cinclus
Eisvogel
Alcedo atthis
Bachstelze
Motacilla alba
Bläßhuhn
Fulica atra
Gebirgsstelze
Motacilla cinerea
Höckerschwan
Cygnus olor
Reiherente
Aytha fuligula
Stockente
Anas platyrhynchos
Teichhuhn
Gallinula chloropus
Teichrohrsänger
Acrocephalus scirpaceus
V
V
V
V
Weitere national besonders geschützte Tierarten
Bachneunauge
Lampetra planeri
1
2
Große Teichmuschel
Anodonta cygnea
3
2
Blauflügel-Prachtlibelle
Calopteryx virgo
V
3
2
2
Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens
Kleine Zangenlibelle
Onychogomphus forcipatus
National besonders geschützte Pflanzenarten
Gelbe Teichrose
Nuphar lutea
____________________________________________________________________________________________________
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Das Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, potenzielle artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 Änderung BNatSchG, die durch den Kanutourismus potenziell erfüllt werden könnten, exemplarisch zu ermitteln, darzustellen und
konfliktvermeidende Maßnahmen aufzuzeigen.
Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen orientieren sich dabei auf die mit
Schreiben der Obersten Baubehörde vom 08.01.2008 (Gz. IID2-4022.2-001/05) eingeführten
"Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP)" (OBB 2008). *3)
__________________________________________________________________________
*3) Anmerkung:
In einer eigentlichen saP werden für Eingriffsvorhaben lediglich die artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs
IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt,
sowie für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG
(entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist.
____________________________________________________________________________________________________
28
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
6.2.
Betroffenheit der Arten
6.2.1. Streng und besonders geschützte Tierarten
Biber (Castor fiber)
Tierart nach Anhang IV FFH-RL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: -
Bayern: -
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig
ungünstig - unzureichend
ungünstig - schlecht
unbekannt
Biber leben in Einehe, in der Regel das Elternpaar mit zwei Generationen Jungtieren. Jede
Familie besitzt ein Revier, das in guten Lebensräumen etwa 1-2 km Flussstrecke umfasst. Die
besten Biberreviere sind langsam fließende oder stehende Gewässer mit ausreichender (>80
cm) Wassertiefe, reich gegliederten Ufern bestehend aus grabbarem Substrat und ausreichend Vegetation für Sommer- und Winternahrung am Ufer (vgl. LfU 1994).
Lokale Population:
Biber sind im gesamten Einzugsbereich der Fränkischen Saale einschließlich der Sinn inzwischen wieder weit verbreitet. In der Saale selbst ist eine zunehmende Dichte hin zur Mündung
festzustellen, die wahrscheinlich in erster Linie auf die dort abnehmende Fließgeschwindigkeit
zurück zu führen ist.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen des Bibers
durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Trotz seiner überwiegenden nächtlichen Aktivität sind Störungen speziell durch Bootstouristen
für diese Art nicht auszuschließen. Vor allem lautstarke Störungen lösen ggf. Fluchtreaktionen
aus. Außerdem nutzen Biber sehr gerne Teichrosen als Winternahrung. Werden diese
Schwimmpflanzen durch Kanus abgerissen, leidet darunter auch der Biber.
Insgesamt sind die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen aber als
unerheblich einzustufen, weil davon auszugehen ist, dass sich der Erhaltungszustand der
lokalen Population dadurch nicht verschlechtert.
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten des Bibers durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
____________________________________________________________________________________________________
29
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel (Unio crassus)
Tierart nach Anhang IV FFH-RL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 2
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig
ungünstig - unzureichend
ungünstig - schlecht
unbekannt
Bachmuscheln bewohnen Bäche und Flüsse mit klarem, schnell fließendem Wasser über
sandigem und kiesigem Substrat. Die Art ist getrenntgeschlechtlich. Zur Fortpflanzungszeit
von April bis Juli verlagern die Weibchen die Eier von der Keimdrüse in die Bruttaschen am
äußeren Kiemenpaar. Nach erfolgter Besamung entwickeln sich die Glochidien (Muschellarven), die im Mai bis August an das bewohnte Gewässer abgegeben werden. Als Wirtsfischarten für die Glochidien kommen unter anderem die Elritze, der Döbel, die Mühlkoppe oder aber
die Rotfeder in Frage. Die Glochidien lassen sich nach 4 bis 6 Wochen von den Wirtsfischen
abfallen und wandern für 2 bis 5 Jahre in die Gewässersohle. Die Art erreicht normalerweise
ein Alter von 15 bis 35 Jahren, kann aber auch bis zu 50 Jahre alt werden. Als Filtrierer nehmen die Tiere Schwebe- und Sinkstoffe als Nahrung zu sich.
Lokale Population:
Im Bereich der Fränkischen Saale existieren derzeit keine Hinweise auf eine von Bachmuscheln gebildete Muschelbank. Aktuelle Funde älterer Schalen bei Diebach, Westheim und
aus dem FFH-Gebiet 5627-371 sowie ein vor einigen Jahren im Milzbereich gefundenes Tier
deuten aber an, dass dieses Art noch vereinzelt im Einzugsbereich der Fränkischen Saale zu
finden ist und sich daher potenziell wieder im Untersuchungsraum etablieren könnte.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Relativ schnell durchströmte, sandig-kiesige Flachwasserbereiche wie z.B. unterhalb der
Wehre in Unterebersbach und Westheim stellen potenzielle Lebensräume für die Bachmuschel dar. In diesen Bereichen besteht prinzipiell die Gefahr einer direkten mechanischen
Schädigung von dort potenziell vorkommenden Adulttieren sowie der Glochidien durch Boote.
Darüber hinaus kann es durch die vermehrte und häufige Aufwirbelung von Sedimenten
durch die Boote zu indirekten Schädigungen kommen (ggf. Verstopfen des Kiemendarmes
und somit Ersticken; vgl. Tobias 1995 bei Libellenlarven).
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Störungen speziell durch Bootstouristen können sich während der Fortpflanzungszeit dadurch
ergeben, dass die für die Entwicklung der Glochidien notwendigen Wirtsfische durch das häufige Befahren der Flachwasserbereiche von dort immer wieder vertrieben werden. Gerade in
der Phase des Abfallens der Glochidien von den Wirtsfischen können diese Störungen bewirken, dass potenzielle Lebensstätten nicht besiedelt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit einer potenziellen Wiederbesiedlung der
Fränkischen Saale durch diese Störungen sinkt, ist davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch noch weiter verschlechtert.
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
____________________________________________________________________________________________________
30
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene
mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereichen besteht prinzipiell auch
die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten der Bachmuschel.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)
Europäische Vogelart nach VRL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 1
Bayern: 1
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Der Flussuferläufer lebt in Uferbereichen von Flüssen, Altwässern und Gebirgsbächen. Das
Nest baut er in der Nähe von Gewässern direkt auf den Boden von vegetationsarmen oder
vegetationsfreien Sand-, Kies- und Schotterbänken. Ideale Brutplätze liegen auf festem kiesigem und sandigen Untergrund mit Pioniervegetation oder lockerem Gehölzbestand.
Flussuferläufer führen eine monogame Saisonehe. Die Revierbesetzung erfolgt zwischen
Mitte April und Ende Mai. Anhängig von der Revierbesetzung beginnt die Eiablage Ende April
und dauert bis Anfang Juni. Ein Vollgelege besteht aus ca. vier Eiern, die innerhalb von 21-22
Tagen von beiden Eltern ausgebrütet werden. Nach dem Schlüpfen werden die Jungen noch
ca. 26-28 Tage geführt, eine zweite Brut findet nicht statt.
Lokale Population:
Derzeit ist in ganz Bayern von nur 150-180 Brutpaaren des Flussuferläufers auszugehen
(Bezzel et al. 2005), der gesamte Bestand in Deutschland liegt bei maximal ca. 320 Brutpaaren (Sudfeldt et al. 2007, Bauer et al. 2002). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung
war er im Bereich der Fränkischen Saale zumindest noch 1998 als B (wahrscheinlich brütend/Brutverdacht) eingestuft, bei den aktuellen Kartierungen 2007/2008 wurde er jedoch nur
während der Brutzeit nachgewiesen (Status A). Gerade die unerwartet hohe Anzahl von dabei
festgestellten Einzeltieren 2007 deutet an, welche Bedeutung die Fränkische Saale selbst für
die lokale Population dieser Art in ihrem Gewässereinzugsbereich besitzt.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Gerade sandig-kiesige Uferbereiche abseits der regulären Umsetzstellen werden sporadisch
von Bootstouristen angefahren und betreten. Diese ansonsten ungestörten Bereiche stellen
oft Optimalhabitate zur Anlage eines potenziellen Nestes dar. Demzufolge besteht prinzipiell
die Gefahr, dass hier insbesondere Eier im sehr gut getarnten Nest unbeabsichtigt beschädigt
bzw. zerstört werden.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
____________________________________________________________________________________________________
31
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Durch zahlreiche Studien ist belegt, dass Störungen speziell durch Bootstouristen dazu führen können, dass potentielle Brutplätze erst gar nicht belegt werden oder dass Bruten aufgegeben werden (siehe z.B. Kneucker 2003, Matthes & Meyer 2001).
Gegenüber 1996 ergaben sich aktuell keine Hinweise auf einen Brutverdacht vom Flussuferläufer im Bereich der Fränkischen Saale. Gleichzeitig zeigte sich gerade im oberen Bereich
eine deutliche Zunahme von Bootstouristen über die letzten Jahre. Es lässt sich daher nicht
ausschließen, dass diese Art aktuell aufgrund der Störungen durch Bootstouristen nicht mehr
im Untersuchungsraum brütet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population hat sich demzufolge potenziell durch diese Störungen bereits verschlechtert.
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot von potenziell geeigneten Abschnitten bis 30. Juni des Jahres
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
•
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
Europäische Vogelart nach VRL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: -
Bayern: 3
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Ursprüngliche Bruthabitate vom Flussregenpfeifer sind unbewachsene Schotter-, Kies- und
Sandufer sowie kahle oder spärlich bewachsene abtrocknende, schlammige Uferstreifen.
Ideale Brutplätze liegen auf übersichtlichen Stellen mit kiesigem bzw. schottrigem Untergrund,
auf Sandflächen werden Stellen mit Kies oder Muscheln bevorzugt (typischer „Sandstrand“).
Flussregenpfeifer führen eine monogame Saisonehe. Die Ankunft im Brutgebiet erfolgt bereits
Anfang/Mitte März, die Eiablage erfolgt im Mittel 35 Tage später. Die Hauptlegezeit erstreckt
sich dabei von Ende April bis Ende Mai. Ein Vollgelege besteht aus drei bis vier Eiern, die
innerhalb von 22-28 Tagen von beiden Eltern ausgebrütet werden. Nach dem Schlüpfen werden die Jungen noch ca. 24-29 Tage geführt, eine zweite Brut ist möglich.
Lokale Population:
Derzeit ist in ganz Bayern von nur noch 400-600 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005).
Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) war er im Bereich der Fränkischen
Saale zumindest noch 1996/97 bei Hammelburg, Bad Bocklet und Salz anzutreffen – teilweise sogar mit der Einstufung C (gesichertes Brüten/Brutnachweis). Bei den aktuellen Kartierungen wurde er dagegen nur einmal 2007 beobachtet, demzufolge ist der Brutstatus im Bereich der gesamten Saale aktuell höchstens nur noch als A (Brutzeitfeststellung/mögliches
Brüten) einzuordnen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
____________________________________________________________________________________________________
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Gerade sandig-kiesige Uferbereiche („Sandstrand“) abseits der regulären Umsetzstellen werden sporadisch von Bootstouristen angefahren und betreten. Diese ansonsten ungestörten
Bereiche stellen oft Optimalhabitate zur Anlage eines potenziellen Nestes dar. Demzufolge
besteht prinzipiell die Gefahr, dass hier insbesondere Eier im sehr gut getarnten Nest unbeabsichtigt beschädigt bzw. zerstört werden.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Durch zahlreiche Studien ist auch für den Flussregenpfeifer belegt, dass Störungen speziell
durch Bootstouristen dazu führen können, dass potentielle Brutplätze erst gar nicht belegt
werden oder dass Bruten aufgegeben werden (siehe z.B. Kneucker 2003, Matthes & Meyer
2001).
Gegenüber 1996/97 ergaben sich aktuell keine Hinweise auf einen Brutverdacht vom Flussregenpfeifer im gesamten Bereich der Fränkischen Saale. Gleichzeitig zeigte sich gerade im
Oberen Bereich eine deutliche Zunahme von Bootstouristen über die letzten Jahre. Es lässt
sich daher nicht ausschließen, dass diese Art aktuell aufgrund der Störungen durch Bootstouristen nicht mehr in diesem Bereich brütet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population hat
sich demzufolge potenziell durch diese Störungen bereits verschlechtert.
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot von potenziell geeigneten Abschnitten bis 15. Juni des Jahres
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
•
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Wasseramsel (Cinclus cinclus)
Europäische Vogelart nach VRL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: -
Bayern: -
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Die Wasseramsel brütet vorwiegend an rasch fließenden, permanent wasserführenden Gewässern des Epirhitrals. Das Ufer sollte einen lockeren Gehölzbestand aufweisen und das
Wasser höchstens mäßig verunreinigt sein. Das Gewässer muss einen steinigen oder kiesigen Grund mit eingestreuten Felsbrocken haben und darf nur stellenweise seichte Wasserstellen enthalten. Diese Ausprägung des Gewässerbettes gewährleistet die erforderlichen
Turbulenzen und die damit verbundene Sauerstoffsättigung. Das Nest befindet sich auf einer
Höhe von 0,5 m bis 3,5 m meist unmittelbar am Wasser. Bevorzugte natürliche Standorte sind
Halbhöhlen oder dunkle Winkel, Höhlräume an Felsspalten, Verwitterungshöhlen, Erdrisse
und unterspülte Wurzeln.
____________________________________________________________________________________________________
33
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Wasseramseln weisen eine große Revier-, Brutplatz- und Partnertreue auf. Sie verteidigen ihr
Revier hartnäckig und benutzen jahrzehntelang das gleiche Nest. Die Paarbildung findet bereits im Herbst statt, die Brutzeit geht von März bis Juni. Die Dauer des Nestbaus ist sehr
variabel und dauert abhängig von der Wetterlage 9-28 (39) Tage. Das Weibchen legt vier bis
sechs Eier, die in 14-18 Tagen ausgebrütet werden. Nach weiteren 20-24 Tagen werden die
Jungen Anfang April bis Ende Juni flügge.
Lokale Population:
In ganz Bayern ist noch von 2.000-4.000 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) ist sie im Bereich der Fränkischen Saale
verbreitet und vielfach als C (gesichertes Brüten/Brutnachweis) eingestuft. Bei den Erfassungen wurde sie im gesamten Untersuchungsraum nachgewiesen, Schwerpunkte der Beobachtungen war dabei der Bereich der Oberen Saale. Aufgrund der Beobachtung von Jungvögeln,
die von Altvögeln gefüttert wurden, ist zumindest im Bereich der Mittleren und Oberen Saale
der Brutstatus der Wasseramsel aktuell noch als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen der Wasseramsel durch Bootstouristen besteht nicht (Hinweis: der durch Störungen potenziell indirekt
verursachte Tod von Jungvögeln wird nachfolgend unter 2.2 betrachtet).
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Für Wasseramseln ist belegt, dass Störungen, die ab dem zwölften Tag nach dem Schlüpfen
auftreten, zum vorzeitigen Verlassen des Nestes führen können. Die meisten Jungen überleben das nicht (vgl. Kneucker 2003).
Für die Wasseramsel liegen keine verlässlichen Daten zur Bestandsentwicklung im Bereich
der Fränkischen Saale vor. Sie ist derzeit zwar noch weit verbreitet und als Brutvogel angetroffen wurden. Insgesamt sind aber die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten
Störungen als erheblich einzustufen, weil nicht auszuschließen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch mittelfristig verschlechtert (siehe z.B. fehlender Brutnachweis Diebach 2008).
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot von schwerpunktmäßig besiedelten Abschnitten bis 31. Mai des
Jahres (Ende der Erstbrut)
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
•
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
____________________________________________________________________________________________________
34
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Eisvogel (Alcedo atthis)
Europäische Vogelart nach VRL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: V
Bayern: V
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Der Eisvogel brütet vorwiegend an langsam fließenden Gewässern mit klarem Wasser und
ausreichendem Fischbestand. Notwendige Vorraussetzungen sind Sitzwarten im oder am
Wasser sowie durch Vegetation geschützte Prallhänge oder Steilufer, die zum Anlegen der
Brutröhren dienen. Er nistet jedoch auch in Wurzeltellern umgeworfener Bäume oder in Erdaufschlüssen.
Ab Februar beginnen Eisvögel, ihre Reviere zu besetzten. Die Eiablage beginnt im März und
erstreckt sich bis in den Juni hinein. In der Regel bestehen die Gelege aus sechs bis sieben
Eiern und werden in der 18-21 Tage dauernden Brutzeit von Männchen und Weibchen bebrütet. Nach etwa 25 Tagen verlassen die Jungen das Nest und die zweite Jahresbrut wird begonnen.
Lokale Population:
Derzeit ist in ganz Bayern noch von 1.500-2.000 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005).
Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) ist er im Bereich der Fränkischen Saale
als C (gesichertes Brüten/Brutnachweis) eingestuft. Bei den Erfassungen wurde der Eisvogel
im gesamten Untersuchungsraum nachgewiesen, Schwerpunkte der Beobachtungen waren
dabei die Bereiche der Mittleren und Oberen Saale. Aufgrund der Beobachtung von futtertragenden Altvögeln ist zumindest in diesen Bereichen der Brutstatus aktuell noch als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen des Eisvogels durch Bootstouristen besteht nicht (Hinweis: der durch Störungen potenziell indirekt verursachte Tod von Jungvögeln wird nachfolgend unter 2.2 betrachtet).
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Die Gefährdung für den Eisvogel durch Bootswanderer besteht in erster Linie in der Aufgabe
der Bruten bzw. in langen Fütterungspausen bei häufiger Störung (vgl. Kneucker 2003).
Auch für den Eisvogel liegen keine verlässlichen Daten zur Bestandsentwicklung im Bereich
der Fränkischen Saale vor. Auch er ist derzeit zwar noch weit verbreitet und als Brutvogel
angetroffen wurden. Insgesamt sind aber die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen als erheblich einzustufen, weil nicht auszuschließen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch mittelfristig verschlechtert (siehe z.B. verlassene Brutröhre im Mäander Aschach 2008).
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot von schwerpunktmäßig besiedelten Abschnitten bis 31. Mai des
Jahres (Ende der Erstbrut)
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht.
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35
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
•
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Weitere, gewässergebundene Vogelarten
(Bachstelze, Bläßhuhn, Gebirgsstelze, Höckerschwan, Reiherente, Stockente,
Teichhuhn, Teichrohrsänger)
Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: - bis V Bayern: - bis V Arten im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Lokale Population:
Bei allen Arten handelt es sich um weit verbreitete, derzeit ungefährdete Arten (z.B. Bezzel et
al. 2005). Alle aufgeführten Arten wurden bei den eigenen Kartierungen als Brutvögel im Bereich der Fränkischen Saale nachgewiesen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen durch
Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Prinzipiell besteht auch bei diesen Arten die Gefahr der Aufgabe von Bruten bzw. in langen
Fütterungspausen bei häufiger Störung (vgl. Kneucker 2003).
Insgesamt sind die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen aber als
unerheblich einzustufen, weil davon auszugehen ist, dass sich der Erhaltungszustand der
lokalen Populationen dieser häufigen Arten dadurch nicht verschlechtert.
Störungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
•
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
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36
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
6.2.2. Besonders geschützte Tierarten
Bachneunauge (Lampetra planeri)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 1
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region
günstig
ungünstig - unzureichend
ungünstig - schlecht
unbekannt
Die wurmförmigen Bachneunaugen gehören nicht zu den echten Fischen sondern zur Gruppe
der Rundmäuler. Sie können 12 bis 17 cm lang werden. Die Larven der Bachneunaugen bezeichnet man als "Querder". Sie sind augen- und zahnlos und ernähren sich indem sie abgestorbenes Pflanzenmaterial und Algen aus dem Sand des Gewässerbettes filtern. Die Querder leben etwa vier bis fünf Jahre und wandeln sich dann in die erwachsenen Bachneunaugen um. Dabei bilden sich Augen und Zähne aus, der Darm schrumpft und die Geschlechtsorgane entwickeln sich. Nach dieser Umwandlungsphase, die bis zu einem dreiviertel Jahr
dauern kann, nehmen die Tiere keine Nahrung mehr auf. Die Eier werden zwischen März und
Juni an flachen Stellen im Sand- oder Kiesgrund abgelegt. Nach dem Laichen sterben die
Tiere.
Bachneunaugen kommen in kleinen und mittelgroßen sauerstoffreichen Bäche der Mittelgebirge vor. Häufig sind sie mit Groppe und Bachforelle vergesellschaftet. Weitere Vorkommen
findet man in sandigen Tieflandbächen deren Untergrund nicht allzu hart ist.
Lokale Population:
In sauerstoffreichen Bächen im Einzugsbereich der Fränkischen Saale sind Bachneunaugen
vermutlich noch weit verbreitet. In der Fränkischen Saale selbst ist diese Art nur noch zwischen Elfershausen und Aura und im Oberlauf bei Salz zu finden.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Sandig Flachwasserbereiche wie z.B. unterhalb der Wehre in Unterebersbach und Westheim
stellen potenzielle Lebensräume für das Bachneunauge dar. Ebenso einzelne sandige Uferbereiche abseits der regulären Umsetzstellen. Alle Bereiche werden regelmäßig bzw. sporadisch von Bootstouristen betreten. Es existieren derzeit zwar keinerlei Hinweise in der Literatur, dass die Querder im Substrat durch das Betreten geschädigt werden. Die Eier hingegen
sind grundsätzlich der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene
mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereiche besteht prinzipiell auch
die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten des Bachneunauges.
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37
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Große Teichmuschel (Anodonta cygnea)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 3
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Mit einer Gehäuselänge von bis über 20 Zentimetern ist die Große Teichmuschel die größte
einheimische Großmuschel. Die dünnwandige Schale ist innen perlmuttglänzend, das Schloßband lang und schmal. Die Wirbelskulptur besteht aus zu den Anwachsstreifen parallelen,
bisweilen welligen Fältchen. Sie lebt in Seen, Altwässern, Kiesgruben, langsamfließenden,
häufig aufgestauten Bereichen von Bächen und Flüssen. Höchste Bestandsdichten erreicht
sie auf schlammigem Untergrund. Als Wirtsfische kommen Bachforelle, Flußbarsch, Zander
und der Dreistachelige Stichling in Betracht. Als Filtrierer nehmen die Tiere Schwebe- und
Sinkstoffe als Nahrung zu sich.
Lokale Population:
Die Große Teichmuschel ist in ganz Bayern mit Ausnahme der höheren Lagen weit verbreitet.
In der Fränkischen Saale selbst wurde sie bei den Kartierungen 2007 ober- und unterhalb der
Wehre Westheim und Diebach nachgewiesen.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Die aufgestauten Bereiche wie z.B. oberhalb der Wehre in Diebach und Westheim stellen
optimale Lebensräume für die Große Teichmuschel dar. Darüber hinaus deuten die Kartierungsergebnisse an, dass zahlreiche Exemplare auch in den Flachwasserbereichen unterhalb
der Wehre zu finden sind. Hier besteht prinzipiell die Gefahr einer direkten mechanischen
Schädigung von dort potenziell vorkommenden Adulttieren sowie der Glochidien durch Boote.
Darüber hinaus kann es durch die vermehrte und häufige Aufwirbelung von Sedimenten
durch die Boote zu indirekten Schädigungen kommen (ggf. Verstopfen des Kiemendarmes
und somit Ersticken; vgl. Tobias 1995 bei Libellenlarven).
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene
mechanische Verdichtung besteht prinzipiell auch die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der derzeitigen Lebensstätten zumindest unterhalb der Wehre.
____________________________________________________________________________________________________
38
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und
Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: - und 3 Bayern: - und V Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Die Prachtlibellen sind vor allem Bewohner von langsam fließenden Flüssen und Bächen, in
denen sich auch die Larven der Tiere entwickeln. Die Ruheplätze liegen meist in direkter Nähe des Wassers, die Tiere sind wenig flugaktiv. Wie alle Libellen ernähren sie sich von
Fluginsekten, wobei sie keine besondere Spezialisierung aufweisen. Die Larven der Prachtlibellen leben zwischen Wasserpflanzen in Fließgewässern. Alle Prachtlibellenlarven benötigen
für ihre Entwicklung relativ unverschmutztes Wasser, wobei die Blauflügel-Prachtlibelle etwas
empfindlicher ist als die Gebänderte Prachtlibelle. Die Larvalentwicklung der Prachtlibellen
dauert in Mitteleuropa etwa zwei Jahre, kann bei optimalen Bedingungen jedoch auch auf ein
Jahr verkürzt sein. Die Larven sind vor allem an der Vegetation im Wasser zu finden. Sie
benötigen die Stängel und Blätter vor allem in Bereichen mit stärkerer Strömung, um sich
daran festzuhalten. An vegetationsarmen Stellen sowie an flach auslaufenden Ufern oder
Bereichen mit glattem Steinboden findet man sie dagegen nur äußerst selten. In ruhigeren
Bereichen leben sie zwischen angeschwemmtem Laub oder an freiliegenden Wurzeln des
Uferbewuchses. Auch an Unterwasserpflanzen oder anderen Pflanzen sind sie zu finden.
Dabei halten sie sich im Regelfall in Tiefen von wenigen Zentimetern bis einigen Dezimetern
auf. Die letzte Häutung zur Imago erfolgt außerhalb des Wassers an Wasserpflanzen etwa 10
bis 40 Zentimeter über dem Wasserspiegel.
Lokale Population:
Beide Prachtlibellenarten sind in ganz Bayern noch weit verbreitet. In der Fränkischen Saale
selbst wurden sie bei den Kartierungen 2007 und 2008 flächendeckend und häufig beobachtet.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Schorr (2000) kommt am Beispiel der Libellen an der Wieslauter zwar grundsätzlich zu den
Schlussfolgerungen, dass auf die Larven wesentliche Schädigungswirkungen von Bootsportaktivitäten ausgehen. Durch Schrammen über der Gewässersohle und beim Aus- und
Einsteigen in Boote werden Larven verletzt oder getötet bzw. verdriftet. Die Verwirbelung von
Feinsediment kann zum Verstopfen des Kiemendarmes und somit zum Ersticken der Larven
führen (vgl. auch Tobias 1995). Darüber hinaus kann Wellenschlag beim Schlüpfen zum Tod
oder zumindest zu Entwicklungs- und Verhaltensstörungen der adulten Libellen führen, was
insbesondere Arten betrifft, die unmittelbar oberhalb der Spülsaumlinie schlüpfen.
Die Larven beider Prachtlibellen sind aber vor allem an Wasserpflanzen und eben nicht an
den besonders durch Bootstouristen frequentierten sandig-kiesigen Flachwasserbereichen zu
finden. Darüber hinaus findet die Häutung im Bereich von 10-40 cm über der Spülsaumlinie
statt, so dass bei beiden Arten grundsätzlich keine erhöhte Schädigungsgefahr von durch
Booten verursachten Wellenschlag besteht.
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten der Prachtlibellen durch Bootstouristen besteht nicht.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
Kleine Zangenlibelle (Onchychogomphus forcipatus)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 2
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Die Kleine Zangenlibelle kommt hauptsächlich an warmen Bächen und Flüssen mit kiesigem
oder sandigem Ufer vor. Sie entwickelt sich in schnell fließenden Bächen und breiten Flüssen.
Dort bevorzugt sie sonnige Gewässerabschnitte, die eine ausreichende Gewässergüte (Indikator für Güteklasse II), einen naturnahen Charakter und gering bewachsene Kiesbänke besitzen. Die Larven leben eingegraben im Grund ihrer Gewässer. Die Entwicklung dauert 3-5
Jahre. Die letzte Häutung zur Imago erfolgt außerhalb des Wassers unmittelbar oberhalb des
Wasserspiegels.
Lokale Population:
Die Kleine Zangenlibelle ist in ganz Bayern nur noch punktuell verbreitet. An der Fränkischen
Saale selbst wurden bei den Kartierungen 2007 lediglich drei fliegende Individuen im sandigkiesigen, weit auslaufenden Uferbereich unterhalb des Westheimer Wehres festgestellt.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Schorr (2000) kommt am Beispiel der Libellen an der Wieslauter grundsätzlich zu den
Schlussfolgerungen, dass auf die Larven wesentliche Schädigungswirkungen von Bootsportaktivitäten ausgehen. Durch Wellenschlag, ausgehend von den Bugwasserwellen der Boote,
werden im Moment der Emergenz, d.h. in der Zeitspanne der Metamorphose von der Larve
zum geflügelten Insekt, Deformationen an der Imago verursacht, die eine erfolgreiche Reproduktion unterbinden. Auf die Schlüpfpopulation wirken weitere Sekundäreffekte. Schlüpfende
Libellen, die bei der Metamorphose gestört werden, verhalten sich teilweise so auffällig, dass
sie von Vögeln leicht gefunden und erbeutet werden. Dieses Problem gilt insbesondere für die
Kleine Zangenlibelle, die primär Gewässerbereiche als Lebensraum nutzt, die auch für Kanuten eine besondere Attraktivität haben ("Sand/Kiesstrand"). Darüber hinaus schlüpft sie unmittelbar oberhalb der Spülsaumlinie des Wasserspiegels.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
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40
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene
mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereiche besteht prinzipiell auch
die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten der Kleinen Zangenlibelle.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt
6.2.3. Besonders geschützte Pflanzenarten
Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: -
Bayern: -
Art im UG nachgewiesen
potenziell möglich
Die Gelbe Teichrose gedeiht in stehendem bis leicht fließendem Gewässern. Sie ist eine ausdauernde krautige Pflanze. Sie bildet Rhizome als Überdauerungsorgane, die einen Durchmesser von 3 bis 8 cm aufweisen. In seichtem Wasser ragen die Blätter über den Wasserspiegel hinaus, in tieferen Teichen schwimmen sie an der Oberfläche. Wenn die Pflanze nicht
genügend Platz hat und durch andere Pflanzen verdeckt wird, treibt sie große runde leicht am
Rand gewellte, dem Rhabarber ähnliche, Blätter unter Wasser. Sobald der „Stau“ beseitigt ist,
treibt sie ihre normalen Blätter aus, die sich unter Wasser zu entrollen beginnen und sich
dann auf die Wasseroberfläche schieben. Die Blüten ragen an kräftigen, etwa 50 cm langen,
glatten Blütenstielen knapp über die Wasserfläche hinaus. Die sattgelben, zwittrigen,
radiärsymmetrischen Blüten erreichen Durchmesser von 4 bis 12 cm und erinnern in ihrer
Form und Farbe an übergroße, kugelförmige Dotterblumen. Am Morgen öffnet sich die Blüte
und schließt sich wieder am frühen Nachmittag. Die Blütezeit liegt zwischen Juli und September.
Lokale Population:
Die Gelbe Teichrose ist in der Fränkischen Saale wie auch in ganz Bayern weit verbreitet und
häufig.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:
hervorragend (A)
gut (B)
mittel - schlecht (C)
Bewertung nicht möglich
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: entfällt
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt
2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: entfällt
2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG:
Bei den Erhebungen 2007 und 2008 wurde wiederholt beobachtet, dass Bestände der Gelben
Teichrose absichtlich sowie unbeabsichtigt von Booten durchfahren wurden. Dabei wurde
beobachtet, dass Pflanzenteile aus den Beständen unbeabsichtigt, aber auch mutwillig herausgerissen wurden.
Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen
6.2.4. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen
Die zusammenfassende Betrachtung verdeutlicht, dass auf der Fränkischen Saale für neun
streng und/oder besonders geschützte Arten potenziell Verbotstatbestände speziell
durch den Bootstourismus ausgelöst werden (Tab. 4).
Allerdings ist davon auszugehen, dass sämtliche Verbotstatbestände vermieden werden
können, wenn die in der Phase I. formulierten Vermeidungsmaßnahmen (Kaminsky &
Kaminsky 2008) umgesetzt und befolgt werden.
____________________________________________________________________________________________________
42
Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Tabelle 4: Übersicht über potenziell durch Bootstouristen ausgelöste Verbotstatbestände und konfliktvermeidende Maßnahmen
Verbotstatbestand potenziell erfüllt
Deutscher
Name
§ 42 Abs. 1 § 42 Abs. 1
§ 42 Abs. 1 § 42 Abs. 1
Vorgeschlagene
Vermeidungsmaßnahmen
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Biber
-
-
-
-
Bachmuschel
+
+
+
-
1.
Flussuferläufer
+
+
-
-
2. und 3a.
Flussregenpfeifer
+
+
-
-
2. und 3b.
Wasseramsel
-
+
-
-
3c.
Eisvogel
-
+
-
-
3c.
Bachstelze
-
-
-
-
Bläßhuhn
-
-
-
-
Gebirgsstelze
-
-
-
-
Höckerschwan
-
-
-
-
Reiherente
-
-
-
-
Stockente
-
-
-
-
Teichhuhn
-
-
-
-
Teichrohrsänger
-
-
-
-
Bachneunauge
+
-
+
-
1. und 2.
Große Teichmuschel
+
-
+
-
1.
Blauflügel-Prachtlibelle
-
-
-
-
Gebänderte Prachtlibelle
-
-
-
-
Kleine Zangenlibelle
+
-
+
-
1. und 2.
Gelbe Teichrose
-
-
-
+
4.
Vermeidungsnahmen:
1.
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
3.
Befahrungsverbot von potenziell für die Fortpflanzung geeigneten Abschnitten
bis: a) 30. Juni, b) 15. Juni, c) 31. Mai des Jahres
4.
Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen
____________________________________________________________________________________________________
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
7. Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes 5627-371
7.1.
Einleitung
Das Natura 2000-Gebiet 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ bildet den obersten Abschnitt im Untersuchungsgebiet (Abb. 20). Das Schutzgebiet erstreckt
sich über 296 Hektar und stellt insbesondere die Saale als FFH-Lebensraum „3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis“ (Fluthahnenfuss-Fließwassergesellschaften) unter Schutz. Daneben sind
jedoch auch gewässerbegleitende Strukturen wie Auwälder und Hochstaudenfluren als Lebensraumtypen zu nennen, die ebenfalls im vorgefundenen Zustand erhalten bleiben müssen. Für sie gilt, wie für alle Lebensraumtypen in einem ausgewiesenen Natura 2000-Gebiet,
ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.
Laut Standard-Datenbogen (SDB, LfU Stand 2007) kommen als im Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG aufgeführte Arten dort zum einen die Koppe (Cottus gobio) vor, zum anderen die
Bachmuschel (Unio crassus). Die Populationen dieser Arten (beide mit Erhaltungszustand C
= schlecht bewertet) genießen im Natura 2000-Gebiet ebenfalls ein Verschlechterungsverbot, so dass weitere Bestandsrückgänge nach EU-Recht nicht geduldet werden können. Außerdem bietet das NATURA 2000-Gebiet 5627-371 laut SDB Lebensraum für stark gefährdete Brut- und Zugvogelbestände.
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Abbildung 20:
Das Natura2000-Gebiet 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“
Für das NATURA 2000-Gebiet 5627-371 sind die Erhaltungsziele im SDB bislang noch nicht
gebietsbezogen konkretisiert. Erhaltungsziele sind jedoch allgemein definiert zum Zweck der
Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten (neben den im SDB aufgeführten Arten Koppe und Bachmuschel ist hier auch das in diesem Bereich ebenfalls nachgewiesene Bachneunauge zu nennen) und der in Anhang I FFH-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume (einschließlich ihrer charakteristischen Arten).
Charakteristische/typische Arten des LRT 3260 (LfU & LWF 2007), die im FFH-Gebiet
5627-371 potenziell durch Kanus gefährdet sind:
-
Fische:
o
Rhitral (Bachregion): Bachneunauge, Koppe, Schneider, Nase, Gründling, Döbel,
Hasel, Elritze, Bachforelle, Äsche
o
Potamal (Flussregion): Barbe, Laube, Schied, Nerfling, Rotauge
-
Muscheln: Bachmuschel (Unio crassus)
-
Vögel: Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze
-
Säugetiere: Biber
-
Libellen: Kleine Zangenlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle, Gebänderte Prachtlibelle
Den Hauptteil der für den LRT 3260 aufgeführten charakteristischen Arten stellen Fische dar (Räumliche Verteilung der Fischarten in der Fränkischen Saale vgl. Abb. 21).
Die Auswirkungen auf die Fischfauna fassen Zauner & Ratschan (2004) zusammen. Sie
beschreiben zum einen negative Aspekte der Fischökologie wie direkte Schädigung (mechanischer Kontakt), indirekte Schädigung (Verhaltensänderung der Fische und Scheuchwirkung), Beeinflussung von benthischen Invertebraten und Verfügbarkeit von Fischnährtieren,
Wassertrübung, Sedimenthaushalt, Gewässerbelastung (vgl. auch Seifert 1997).
Zum anderen betrachten sie negative Aspekte des Kanusports für die Fischereiwirtschaft.
Hier wird neben der Beeinträchtigung des Fischbestandes auch ein erhöhter Bewirtschaftungsaufwand, die Behinderung der Angelfischerei, die Verringerung des Erholungs- und
Erlebniswertes für Fischer durch Trubel und Lärm, der illegale Fischfang durch Kanusportler
und die damit verbundene Verringerung des fischereiwirtschaftlichen Wertes diskutiert (vgl.
auch Seifert 1997).
Einzelne Störfaktoren des Freizeitbootverkehrs auf die Fischfauna behandelt Lamping
(1994). Das Aufwirbeln von Feinsediment kann noch nach Stunden zur Trübung des Was____________________________________________________________________________________________________
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Geise & Partner
Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
sers und zum Zuschlämmen von Sand- und Kieslückensystemen führen. Hierdurch wird dieser Kleinlebensraum ungeeignet für die Besiedelung durch die entsprechenden Wirbellosen
und als Laichsubstrat. Zudem kommt es durch ufernahes Befahren sowie mechanischer
Einwirkungen wie Herausreißen submerser Vegetation zu erheblichen Schäden an den Uferzonen. Die Folgen sind Lichtung der Pflanzenbestände und Erosion der Ufer (vgl. auch Seifert 1997).
Die Gutachtergemeinschaft Fischerei und Gewässerökologie (GuFi 2002) beschreibt direkte
Schädigungen der aquatischen Bewohner der Fränkischen Saale in Form von direkter
Zerstörung der Tiere, des Gewässergrundes, von Laichbetten und von Kleinlebensräumen
auf Kiesbänken, in Flachwasser- bzw. Uferzonen und in Makrophytenbeständen durch direkten Kontakt und/oder die Einschwemmung von Feinsedimenten. Auch die Scheuchwirkung
durch Druckwellen von Ruder- und Bugwellenschlag, durch akustische Signale (Paddelschlagen und Sprache) und durch Schattenwurf der Boote wird in diesem Zusammenhang
genannt.
Indirekte Schädigungen lassen sich nur schwer nachweisen, man kann jedoch nach GuFi
(2002) davon ausgehen, dass die natürlichen Aktivitätsphasen der Fische und anderer Gewässerbewohner durch die häufigen Störungen verändert und kleinräumige Fischbewegungen behindert oder unterbunden werden. Das kann sich wiederum negativ auf den
Schwarmzusammenhalt und die allgemeine Konstitution der Tiere auswirken. Auch die Gewässerbelastung durch unbedachte Müllentsorgung ist nicht zu unterschätzen.
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Abbildung 21:
7.2.
Räumliche Verteilung von Fischarten in der Fränkischen Saale (Kaminsky & Kaminsky 2008)
Betroffenheit der Arten
Wie in Kapitel 6. dargestellt und auf den Bereich des FFH-Gebietes übertragbar, bestehen
für die Gebirgsstelze, den Biber und die beiden Prachtlibellen keine potenziellen Beeinträchtigungen speziell durch den Bootstourismus. Demzufolge ist davon auszugehen, dass der
Bootstourismus speziell sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand von Gebirgsstelze, Biber und die beiden Prachtlibellen im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Wie ebenfalls in Kapitel 6. dargelegt, bestehen für Bachneunauge, Bachmuschel, Eisvogel,
Wasseramsel und Kleine Zangenlibelle potenziell besonderen Beeinträchtigungen speziell
durch den Bootstourismus. Die dargelegten Beeinträchtigungen lassen sich für alle vier Arten
prinzipiell auch auf das FFH-Gebiet übertragen, d.h. für Bachneunauge, Bachmuschel,
Eisvogel, Wasseramsel und Kleine Zangenlibelle besteht potenziell die Gefahr, dass
ein günstiger Erhaltungszustand im FFH-Gebiet 5627-371 bei der derzeitigen Bootsnutzung nicht erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Vergleichsweise wie für die Prachtlibellen in Kapitel 6. erarbeitet und daher ebenfalls übertragbar stellt sich prinzipiell die Situation für die krautlaichenden Fischarten dar. So ist hier
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
davon auszugehen, dass der Bootstourismus speziell sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand der krautlaichenden Fischarten im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Wie z.B. von Seifert (1997) für die Ammer erarbeitet, ist aber gerade bei den kies- und gerölllaichenden Fischarten (Koppe, Nase, Bachforelle, Äsche und Barbe) prinzipiell mit Beeinträchtigungen durch den Bootstourismus zu rechnen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen
sind Laichbeschädigung, Wassertrübung und daraus resultierende Störungen der Fortpflanzung. Während Nase, Äsche, Bachforelle, und Barbe Geröll- bzw. Kieslaicher mit Larven am
Gewässergrund sind, betreibt die Koppe sogar Brutpflege und baut ein Nest. Die ohnehin
relativ seltenen Laichstrukturen aller Arten werden durch Kanusport gerade bei Niedrigwasser leicht zerstört bzw. die dort laichenden Alttiere werden gestört. Insbesondere bei Nase
und Äsche wurde bei der von Strohmeier (2003) durchgeführten Befragung von fast allen
befragten Fischereiberechtigten ein drastischer Rückgang in den vergangenen Jahren bis
Jahrzehnten beschrieben. Allgemein ist bei allen Arten, die auf kiesige Unterwasserbereiche
angewiesen sind, davon auszugehen, dass sich die Situation im Zuge des Klimawandels
bedingt durch noch geringere Niederschlagsmengen während der Sommermonate sowie
längere Trockenperioden (STMGUV 2008) nochmals verschärfen wird.
Strohmeier (2003) stellt die besondere Bedeutung des im FFH-Gebiet 5627-371 befindlichen
Teils der Fränkischen Saale für die kieslaichenden Arten hervor, indem er diesen Bereich
folgendermaßen charakterisiert:
„Bei Unterebersbach und Nickersfelden gibt es vereinzelt Kiesbänke. ... Ab Niederlauer weitet sich der Talraum deutlich auf. Der Lauf nimmt einer stärker mäandernde Form an. Bereiche mit guter Strömungsvariabilität sind häufig, ebenso wie Kiesbänke, aber auch Flachwasserzonen und Krautlaichplätze. Insgesamt ist die strukturelle Ausstattung höher als in den
meisten Abschnitten der Saale. In diesem Bereich münden auch mehrere bedeutendere Seitengewässer ein, die potenziell als Laichgründe für Kieslaicher geeignet wären.“
Das Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, für diese Arten aus der Gegenüberstellung
von sensibler Fortpflanzungszeit und der Bootsaktivität (Abb. 22) das artspezifische Gefährdungspotenzial durch den Bootstourismus darzulegen und die daraus etwaig resultierenden
negativen Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg und damit letztendlich auf den Erhaltungszustand zu erarbeiten („worst-case“-Ansatz). Das Ziel ist es dann, Vermeidungsmaßnahmen analog denen in Kapitel 6. aufzuzeigen.
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225
200
175
Boote
150
125
100
75
50
Barbe
25
Schneider
Äsche
0
01.05.
Abbildung 22:
15.05.
29.05.
12.06.
26.06.
10.07.
24.07.
Nase
Sensible Fortpflanzungszeiten (Laichzeit, Ei- und Larvalphase) kieslaichender Fischarten und
gleichzeitige Bootsaktivität gemäß der Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes e.V. (2001).
Hinweis: Die sensiblen Zeiten beinhalten die eigentliche Phase der Fortpflanzung sowie die Zeit der
Ei- und Larvalentwicklung bis nach dem Dottersackstadium. Die Entwicklungszeiten sind abhängig
von der Wassertemperatur („Tagesgrade“) und deshalb selbst innerartlich sehr variabel. Die Zeiten
wurden an die klimatische Situation in Unterfranken angepasst.
Äsche (Thymalus thymalus)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 3
Bayern: 2
Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen
potenziell möglich
Die Äsche ist ein rheophiler Standfisch und kommt in schnell fließenden, sauerstoffreichen
Gewässern mit festem Grund vor. Sie legt ihre Eier an flach überströmten Kiesbänken (oft nur
13 cm) ab, indem das Weibchen mit der Schwanzflosse eine Laichgrube schlägt, die es nach
der Befruchtung der 3.000-6.000 drei bis Millimeter großen Eier wieder mit Kies bedeckt. Die
Laichzeit dauert von März bis April, die Brutdauer beträgt etwa zwei Wochen.
2. Prognose
Ihre sensible Fortpflanzungszeit, insbesondere die Phase der Larvalentwicklung, erstreckt
sich ca. bis 31. Mai und überlappt daher deutlich mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im
FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Larven und/oder Eiern der Äsche durch Boote
kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der
Äsche im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot bis 31. Mai des Jahres
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
Barbe (Barbus barbus)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 3
Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen
potenziell möglich
Die rheophile Barbe ist ein geselliger Grundfisch in sauerstoffreichen, klaren Fließgewässern
mit Sand- und Kiesgrund. Die Laichplätze der Barbe befinden sich über flachen Kiesbänken.
Die Eiablage erfolgt Mai bis Juni in mehreren Etappen, wobei pro Rogner 3.000-9.000 Eier
abgegeben werden. Die Brutdauer beträgt 10-15 Tage. Der hohe Anspruch an das Laichsubstrat und die Laichgründe führt auch dazu, dass die Bestände allgemein zurückgehen.
2. Prognose
Ihre sensible Fortpflanzungszeit beginnt erst mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden
Bootsaktivität und überlappt daher vollständig (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Eiern und Larven
der Barbe durch Boote kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges
ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den
Erhaltungszustand der Barbe im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot bis 15. Juli des Jahres
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
Nase (Chondrostoma nasus)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: 2
Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen
potenziell möglich
Die Nase ist rheophil B. Sie kommt in Fließgewässern der Äschen- und Barbenregion, aber
auch in Seen mit einmündenden Bächen und Flüssen vor. Als Schwarmfisch hält sie sich
meist in Bodennähe über flach überströmten Kiesbänken auf. Die Laichzeit in der Fränkischen Saale ist März bis April. Die laichreifen Tiere wandern dann in Rudeln flussaufwärts,
um ihre bis zu 100.000 Eier über seichten Kiesbänken, oft an Stellen mit stärkerer Strömung,
abzusetzen.
2. Prognose
Ihre sensible Fortpflanzungszeit, insbesondere die Phase der Larvalentwicklung, erstreckt
sich ca. bis 31. Mai und überlappt daher deutlich mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im
FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Larven und/oder Eiern der potenziell vorkom____________________________________________________________________________________________________
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
menden Nase durch Boote kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ
auf den Erhaltungszustand der potenziell vorkommenden Nase im FFH-Gebiet 5627-371
auswirkt.
Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot bis 31. Mai des Jahres
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
Bachforelle (Salmo trutta m. fario)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 3
Bayern: V
Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen
potenziell möglich
Bachforellen sind sehr standortstreue Fische, die ihren Platz nur zur Fortpflanzung verlassen
und auch nach Störungen in der Regel an ihre angestammten Plätze zurückkehren. Die erwachsene Bachforelle beansprucht ein eigenes Revier. Bachforellen laichen zwischen Oktober und Januar. Die Fische fächeln durch schnelle Bewegungen des Schwanzstiels und der
Schwanzflosse flache Gruben in steinigen Bodengrund, in denen sie etwa 1000 bis 1500 rötliche 4 bis 5 Millimeter große Eier in mehrere Gruben legen. Die Fischlarven schlüpfen nach 2
bis 4 Monaten.
2. Prognose
Die Bachforelle hat als Winterlaicher weniger Konfliktpunkte mit dem Kanusport. Ihre sensible Fortpflanzungszeit ist vor der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität zu
Ende. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zu
keiner nennenswerten Schädigung von Larven der potenziell vorkommenden Bachforelle
durch Boote kommt. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der
Bootstourismus nicht negativ auf den Erhaltungszustand der potenziell vorkommenden
Bachforelle im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt
Koppe (Cottus gobio)
1
Grundinformationen
Rote-Liste Status D: 2
Bayern: V
Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen
potenziell möglich
Die Koppe ist ein typischer Fisch der Forellenregion (Epirhithral). Sie besitzt keine Schwimmblase und ernährt sich als bodenorientierter Kleinfisch überwiegend von Insektenlarven und
Kleinkrebsen (invertivor). Die Fortpflanzung erfolgt zwischen Februar und April. Zur erfolgreichen Reproduktion benötigt die Koppe eine hohe Substratvielfalt, d.h. verschiedene Korngrößen (2-20 cm) in enger räumlicher Nachbarschaft. Sie ist vom Laichtyp als speleophil zu bezeichnen, d.h. die Eiablage erfolgt in kleinen Höhlen und unter Steinen am Gewässergrund.
Der Milchner (männlicher Fisch) bewacht während der gesamten Entwicklungsdauer das
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Gelege und betreibt somit echte Brutpflege.
2. Prognose
Ihre sensible Fortpflanzungszeit beginnt teilweise erst im April und überlappt daher mit der
bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Eiern und Larven der Koppe durch Boote kommt. Darüber hinaus besteht bei der Koppe die ständige Gefahr von Individuenverlusten – auch von Adulttieren. Dieses ist dadurch bedingt, dass die Koppe aufgrund ihrer guten Tarnung dazu tendiert, sich bei Gefahr zu verbergen und nicht zu flüchten. Aufgrund des dadurch zu erwartenden Individuenverlustes und des verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der Koppe im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt.
Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt:
ja
nein
vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen:
•
Befahrungsverbot bis 15. Juli des Jahres
•
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
•
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
____________________________________________________________________________________________________
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7.2.1. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen
Die zusammenfassende Betrachtung verdeutlicht, dass im FFH-Gebiet 5627-371 potenziell
der Erhaltungszustand von neun charakteristischen Arten des LRT 3260 speziell durch
den Bootstourismus negativ beeinflusst wird (Tab. 5).
Allerdings ist davon auszugehen, dass dieses weitestgehend vermieden werden kann,
wenn die in der Phase I. formulierten Vermeidungsmaßnahmen (Kaminsky & Kaminsky
2008) umgesetzt und befolgt werden.
Tabelle 5: Übersicht über charakteristische Arten des LRT 3260, deren Erhaltungszustand im FFH-Gebiet 5627371 potenziell durch Bootstouristen negativ beeinflusst wird, sowie konfliktvermeidende Maßnahmen
Deutscher
Erhaltungszustand potenziell
Vorgeschlagene
Name
negativ beeinflusst
Vermeidungsmaßnahmen
Krautlaichende Fischarten
-
Äsche
+
1., 2. und 3a.
Barbe
+
1., 2. und 3b.
Nase
+
1., 2. und 3a.
Bachforelle
-
Koppe
+
Biber
-
Gebirgsstelze
-
Bachmuschel
+
1.
Wasseramsel
+
3a.
Eisvogel
+
3a.
Bachneunauge
+
1. und 2.
Kleine Zangenlibelle
+
1. und 2.
1., 2. und 3b.
Vermeidungsnahmen:
1.
Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc.
2.
Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen
3.
Befahrungsverbot bis: a) 31. Mai, b) 15. Juli des Jahres
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8. Weitere Entwicklung der Fränkischen Saale und Lenkungskonzept
(vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008)
Aktuell leidet die aquatische Ökologie der Fränkischen Saale unter dem Fehlverhalten der
Kanuten, das es trotz Verordnung und neu aufgestellter Schautafeln häufig gibt. In Übereinstimmung mit GuFi (2002) ist die aktuelle Verordnung nicht wirksam, da sie von einem erheblichen Anteil der Bootsfahrer nicht eingehalten und am Gewässer nur ungenügend durchgesetzt wird.
Die dargestellten Zusammenhänge und die zunehmenden Bootszahlen lassen erwarten,
dass in den nächsten Jahren weitere bedrohte Arten verschwinden werden. Momentan ist
noch eine gewisse Artenvielfalt zu verzeichnen, aber gerade in besonders stark befahrenen
Streckenabschnitten wie z.B. bei Diebach wurden auffällig wenige der störungsanfälligen
Vogelarten beobachtet. Gerade dieser Abschnitt wird sehr intensiv befahren, und zwar den
ganzen Tag über. In anderen Abschnitten findet der Bootsverkehr oft nur während fünf bis
sechs Stunden am Tag statt nach denen sich die Fauna wieder erholen kann und es steht
noch genügend Zeit zur Nahrungssuche zur Verfügung. Alles deutet darauf hin, dass die in
diesem Bereich auf bis zu zwölf Stunden verlängerte Störungszeit (den begrenzenden Faktor
für das Vorkommen vieler lärm- und störungsempfindlicher Tierarten darstellt.
Außerdem bleibt offen, ob sich empfindliche Arten wie der Flussregenpfeifer und der Flussuferläuferläufer überhaupt noch im Gebiet fortpflanzen können. Die bestehende Störungsintensität verhindert aktuelle Bruten, obwohl geeignete Habitate vorhanden wären und auch
vor einigen Jahren noch Brutnachweise gemacht wurden. Weiter zunehmende Beeinträchtigungen wären gerade für diese Arten fatal.
Um die Fränkische Saale für die Allgemeinheit in ihrem erhaltenswerten Zustand zu
bewahren, muss ihre Nutzung geändert werden.
Wünschenswert nach dem Bewertungsschema von Strojec (2001) wäre die Festlegung eines
einzigen gesperrten Tabubereiches, denn die meisten untersuchten Abschnitte vertragen auf
Grund der hohen Wertigkeit und Artenausstattung keinerlei Bootsnutzung. Eine Totalsperrung der Fränkischen Saale auf ganzer Länge ist in diesem Fall jedoch nicht zu realisieren.
Ein unüberschaubares Regelwerk an verschiedenen Ver- und Geboten für unterschiedliche
Gewässerabschnitte und Zeiten ist ebenso wenig umsetzbar und deshalb auch zu vermeiden. Darüber hinaus ist der befahrbare Bereich der Fränkischen Saale einerseits in Bezug
auf die Fauna eher zusammen zufassen, andererseits in Bezug auf wertvollere Strukturen
sehr kleinräumig gegliedert, so dass eine Unterteilung in verschieden geregelte Abschnitte
nicht sinnvoll wäre.
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Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008
Eine räumlich veränderte Nutzung wäre demnach nicht anzustreben und auch eine Veränderung des Nutzerverhaltens ist nicht durchzusetzen. Es bleibt die Möglichkeit der verringerten
Nutzerzahl und der veränderten zeitliche Nutzung. Um diese beiden Ziele zu erreichen, sollte
die Fränkische Saale in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni vollständig für den
Bootsbetrieb gesperrt werden.
Durch diese zeitliche Reglementierung zur „Frühjahrsschonzeit“ soll das höhere Störpotential
während der Fortpflanzungszeit diverser empfindlicher und schützenswerter Arten berücksichtigt werden. Nicht nur für den Flussuferläufer, sondern für viele der beobachteten Arten
(die meisten Vögel, viele Fische, Libellen) stellt gerade die Zeit von Anfang Mai bis Ende
Juni eine sensible Phase dar, die über den Brut- bzw. Fortpflanzungserfolg des jeweiligen
Jahres entscheidet. Wie aufgezeigt kam es im Mai 2007 zeitgleich mit dem Einsetzen des
Bootsverkehrs zu massiven Bestandsabnahmen bei zahlreichen Leitarten (Vögel) und nicht
zuletzt zu teilweise erheblichen Beeinträchtigungen vieler Jungfische, die während dieser
Zeit ihre Jugendentwicklung in den Flachwasserbereichen weitestgehend abschließen und
vom Bootsverkehr im wahrsten Sinnen des Wortes überrollt wurden.
Aus der Gegenüberstellung von sensiblen Fortpflanzungszeiten und Bootsaktivität wird ersichtlich, dass die meisten repräsentativen Vertreter aus den Artengruppen der Vögel und
Fische von dieser Maßnahme massiv profitieren würden. So wären Flussuferläufer sowie
Flussregenpfeifer bis zum Abschluss ihrer Fortpflanzungsperiode frei von Störungen durch
den Kanutourismus. Im Fall von Eisvogel und Wasseramsel wäre zumindest eine störungsfreie Zeit für die Erstbrut gegeben.
Für die meisten repräsentativen kieslaichenden Arten wie Äsche, Nase und Schneider wäre
bei einem Kanuverbot bis 30. Juni ebenfalls eine ungestörte Fortpflanzung möglich. Die Tatsache, dass für die Barbe selbst dann - aufgrund ihrer relativ lang andauernden Fortpflanzungszeit - eine potenzielle Reststörung durch den Kanutourismus verbleibt, verdeutlicht
darüber hinaus die Notwendigkeit des Fortbestehens weiterer Verhaltensmaßregeln (Verbot
des Befahrens von Flachwasserbereichen) neben der jahreszeitlichen Beschränkung.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung repräsentativer krautlaichender Arten. So
wären in diesem Fall eine störungsfreie Fortpflanzungszeit für Frühjahrslaicher wie Moderlieschen, Karausche und Rotfeder gegeben, für sommerlaichende Arten wie Karpfen und
Schleien wären darüber hinaus aber auch weitere Verhaltensmaßregeln von imminenter Bedeutung (Verbot des Befahrens von Bereichen mit Wasserpflanzen etc.).
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Weiterhin wünschenswert wäre die tageszeitliche Beschränkung bis 18:00 Uhr statt
wie derzeit bis 21:00 Uhr.
(wie im Entwurf der derzeitigen Änderungsverordnung bereits vorgesehen)
Mit dieser Regelung wird erreicht, dass die Tiere mit Aktivitäten, bei denen sie tagsüber
durch den Bootsverkehr gestört werden, auf die bootsfreien Zeiten ausweichen. Vor allem
besonders störungsempfindlichen Vogelarten bleibt so vor Sonnenuntergang noch Zeit für
die Nahrungssuche. Das kann sogar soweit gehen, dass die Fütterung von Vogeljungen verstärkt auf die Morgen- und Abendstunden verlegt wird (Mattes & Meyer 2001). Auch nachtund dämmerungsaktive Fischarten könnten durch diese Maßnahme weitestgehend geschützt werden.
Außerdem sollte das Befahren der gesetzlich geschützten Fischschonbezirke „Mäander von Aschach“ und „Gräfendorf“ auch in der Verordnung untersagt werden.
(wie im Entwurf der derzeitigen Änderungsverordnung bereits vorgesehen)
Diese neu angelegten Seitenarme sind nicht Teil der befahrbaren Bootsstrecke. Da bei der
Befahrung der Fränkischen Saale an diesen Stellen nicht unbedingt ersichtlich ist, welcher
Arm der zu befahrende Hauptarm ist, fahren viele der Kanuten in den geschützten Bereich
ohne es zu wollen/wissen. An diesen Stellen muss für mehr Information gesorgt werden, z.B.
durch Infotafeln und/oder Bojenketten.
Arten, die durch die oben genannten Beschränkungen noch nicht abgedeckt werden, sind in
den Flachwasserbereichen die Jungfische, die sich dort auch noch den Sommer über entwickeln, die Muscheln und viele Insektenlarven. Diese Arten sind das ganze Jahr über durch
mechanische Einwirkungen bedroht, so dass zeitliche Regelungen nicht greifen. Deshalb
sollten zumindest
die Flachwasserbereiche an den Wehren so ausgeschildert werden, dass der vorgeschlagene Weg zum Umsetzen klar erkennbar ist.
So wird den Bootswanderern die Möglichkeit gegeben, ohne Auskundschaften und unbeabsichtigte Störungen das Boot umzusetzen. Im Laufe der Untersuchung wurde zwar das neue
Infosystem installiert, dessen Wirksamkeit sollte jedoch noch überprüft werden (u.a. während
der Kontrollen durch die Naturschutzwacht).
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9. Ausblick auf die Untersuchungsphase III. 2009
(vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008)
Je nachdem, ob und wie schnell das empfohlene Lenkungskonzept umgesetzt wird, ergeben
sich nach wie vor drei verschiedene Ansätze, die gewonnen Erkenntnisse zu vertiefen bzw.
auszubauen:
Ansatz A: Für den Fall, dass die empfohlenen jahreszeitlichen und tageszeitlichen Begrenzungen bereits bis zum Frühjahr 2009 umgesetzt werden:
-
Erneute Kartierung der Leitarten (insbesondere die Vögel), um eventuell höhere Populationsdichten und Bruterfolge zu erfahren (Monitoring).
-
Detaillierte Zählungen des zu erwartenden geänderten Bootsaufkommens
-
Weitere Beobachtungen von Störungen
-
Beurteilung des neuen Leitsystems (Beschilderung)
Ansatz B: Für den Fall, dass die Umsetzung der empfohlenen Begrenzungen (noch)
nicht auf ganzer Strecke erfolgt, jedoch auf Referenzstrecken getestet werden kann:
Um die ausgeführten Beobachtungen und Hinweise zu untermauern, wäre es wünschenswert, zumindest bestimmte Referenzstrecken während der restlichen Projektphase (2009)
jahreszeitlich begrenzt bis jeweils 30. Juni 2009 für den Bootsverkehr zu sperren. Wie ausgeführt, stellt für viele der beobachteten Arten gerade die Zeit im Mai und Juni eine sensible
Phase dar, die über den Brut- bzw. Fortpflanzungserfolg entscheidet. Gerade Erhebungen in
dieser Zeit ohne Störungen durch Boote (Kartierung der Leitarten, etwaige Brutnachweise
vom Flussuferläufer etc.) könnten mit den nun für 2007 und 2008 vorliegenden Detaildaten
verglichen werden und durch den direkten Vergleich „vorher/nachher“ bzw. „ohne/mit Bootsverkehr“ könnte ein weiterer direkter Zusammenhang zwischen Ursache und Störung aufgezeigt werden.
Folgende zwei Pilotabschnitte (vgl. Abb. 23) wären in diesem Fall wünschenswert (in absteigender Wertigkeit):
1. Bad Kissingen/Kläranlage bis Trimberg
2. Unterebersbach bis Saline Bad Kissingen
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Abbildung 23:
Vorgeschlagene Referenzstrecken 2009 mit Befahrungsverbot bis 30. Juni
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Ansatz C: Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen 2009 nicht umzusetzen sein, wird
die weitere Entwicklung der Fränkischen Saale dokumentiert:
-
Weitergehende Kartierung der Leitarten (insbesondere der Vögel), um eventuell noch
geringere Populationsdichten und etwaige Artenverluste aufzuzeigen (insgesamt dreijähriges Monitoring 2007-2009)
-
Weitergehende Bootszählungen inkl. noch gezielter Dokumentation von Störungen
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10. Literatur
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Fotodokumentation
„Große Steine“ (unterhalb Bad Kissingen): Wildes Camping/Übernachten inkl. Lagerfeuer
Einsatzstelle Diebach: Störung von Höckerschwänen
Ruppelmühle: Wildes Camping auf privater Wiese
Mäander Aschach: fehlende Beschilderung
Mäander Aschach: verlassene Eisvogelbrutröhre
Westheim: Beschilderung der Umsetzstelle unklar
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