Beeinträchtigung der wassergebundenen Fauna und Flora durch Kanutouristik Störpotential und Ableitung eines Nutzungskonzeptes für die Fränkische Saale – II. Phase 2008 Lkr. Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen & Main-Spessart Im Auftrag des Fischereiverbandes Unterfranken e.V. Bearbeiter: Dipl.-Biologe Stefan Kaminsky Dipl.-Biologin Alexandra Kaminsky Geise & Partner www.geise-und-partner.de Oktober 2008 Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 1 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Zusammenfassung.........................................................................................................4 2. Einleitung ........................................................................................................................6 3. Das Untersuchungsgebiet .............................................................................................8 4. Erfassung der Vogel-Leitarten ......................................................................................9 5. 6. 7. 4.1. Methodik ...................................................................................................................9 4.2. Ergebnisse..............................................................................................................10 Bootszählungen............................................................................................................14 5.1. Methodik .................................................................................................................14 5.2. Ergebnisse..............................................................................................................15 5.2.1. Detailergebnisse der einzelnen Zählstellen ....................................................16 5.2.2. Vergleich zwischen den Jahren ......................................................................21 5.2.3. Bootsgrößen ...................................................................................................22 5.2.4. Herkunft der Bootstouristen ............................................................................23 5.2.5. Zusätzliche Beobachtungen ...........................................................................25 Artenschutzrechtliche Betrachtung............................................................................26 6.1. Einleitung ................................................................................................................26 6.2. Betroffenheit der Arten ...........................................................................................29 6.2.1. Streng und besonders geschützte Tierarten...................................................29 6.2.2. Besonders geschützte Tierarten.....................................................................37 6.2.3. Besonders geschützte Pflanzenarten .............................................................41 6.2.4. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen............42 Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes 5627-371.............................................44 7.1. Einleitung ................................................................................................................44 7.2. Betroffenheit der Arten ...........................................................................................47 7.2.1. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen............53 8. Weitere Entwicklung der Fränkischen Saale und Lenkungskonzept ......................54 9. Ausblick auf die Untersuchungsphase III. 2009 ........................................................57 10. Literatur .........................................................................................................................60 Fotodokumentation..............................................................................................................65 ____________________________________________________________________________________________________ 2 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 3 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 1. Zusammenfassung Um den beobachteten Artenrückgang an der Fränkischen Saale zu stoppen, wurde 2007 im Rahmen einer Studie damit begonnen, das Störpotential der zunehmenden Kanuaktivitäten gezielt zu ermitteln und ein Konzept zu entwickeln, das eine verträgliche Freizeitnutzung sichert. In der vorliegenden Untersuchung standen weitergehende Kartierungen von Leitarten und ausführlichere Bootszählungen im Vordergrund. Die dann zur Verfügung stehende zweijährige Datenbasis diente insbesondere als Grundlage dafür, potenzielle negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von national und europarechtlich geschützten Arten sowie auf die Erhaltungsziele des im besonderen Maße betroffenen NATURA 2000-Gebietes 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ auszuarbeiten. Die Auswertung der Bootszählungen bestätigte die bereits 2007 festgestellte Entwicklung einer deutlichen Zunahme von Booten gerade im Bereich der Oberen Fränkischen Saale. Insgesamt waren mehr als die Hälfte der Bootstouristen eindeutig gewerblich organisiert, von überregionalen Bootsvermietungen stammte knapp ein Fünftel der Boote gewerblicher Herkunft. Die artenschutzrechtliche Betrachtung ergab, dass auf der Fränkischen Saale derzeit für neun streng und/oder besonders geschützte Arten potenzielle Verbotstatbestände speziell durch den Bootstourismus ausgelöst werden. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes 5627-371 wurde in der Form offenbar, als dass derzeit potenziell der Erhaltungszustand von neun charakteristischen Arten des Lebensraumtyps (LRT) 3260 speziell durch den Bootstourismus negativ beeinflusst wird. Zur Vermeidung dieser potenziellen negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von national und europarechtlich geschützten Arten sowie auf die Erhaltungsziele des betroffenen NATURA 2000-Gebietes 5627-371 werden folgende konfliktvermeidende Maßnahmen empfohlen: • Befahrungsverbot der Fränkischen Saale bis 30. Juni eines Jahres • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen • Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen ____________________________________________________________________________________________________ 4 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 5 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 2. Einleitung Im Bereich der Fränkischen Saale führt insbesondere die massive Zunahme von Kanuaktivitäten seit einigen Jahren zu Verdrängungseffekten der gewässergebundenen Fauna und Flora. Mehrere Gutachten zeigten bereits die schädlichen Einflüsse der Kanufahrer auf Fische und Fischnährtiere der Fränkischen Saale (Strohmeier 2003, Tombek 2002 & 2003, GuFi 2002), aber auch Beobachtungen von Ornithologen zeigten in den vergangenen Jahren einen deutlichen Rückgang der Brutvorkommen bei Eisvogel, Wasseramsel, Blässhuhn, Teichhuhn und Wildenten. Die Flora der Fränkischen Saale ist offensichtlich ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, denn vielerorts ist die Schwimmblattvegetation fast verschwunden und somit wichtige Laichplätze für viele Fischarten. Dass dieser Artenrückgang gestoppt werden muss, darüber besteht Konsens zwischen Naturschutz, Fischerei und Kanuorganisationen. Damit die Fränkische Saale der Natur und den Erholungssuchenden erhalten bleibt, wurde daher 2007 das Störpotential gezielt ermittelt und ein Konzept abgeleitet, welches eine verträgliche und nachhaltige Nutzung sichern könnte (Kaminsky & Kaminsky 2008). Das Untersuchungsgebiet dieser Untersuchung (Phase I.) erstreckte sich von der Saalebrücke der B 19 bei Salz (Flusskilometer 94) bis zur Mündung der Fränkischen Saale in den Main bei Gemünden (Flusskilometer 0). Die Methodik stellte die Erfassung der Schutzgüter und das Störpotential in den Mittelpunkt. Das fachlich nachvollziehbare Bewertungsverfahren beinhaltete eingehende Naturraumanalysen und tierartenspezifische Bestandserfassungen. Zusätzlich wurde die Nutzungsintensität anhand von vergleichbaren Bootszählungen ermittelt und in die übrigen Ergebnisse eingearbeitet. Ziel war es, möglichst wenige und wiederkehrende Lenkungsregeln für eine einheitliche Anwendung bereitzustellen. Das Ergebnis der Bewertung war, dass der mit Booten befahrbare Bereich der Fränkischen Saale einerseits, in Bezug auf die seltene bzw. störanfällige Fauna, eher großräumig zusammenzufassen ist. Andererseits, in Bezug auf wertvolle Strukturen und die Naturraumausstattung, aber sehr kleinräumig gegliedert ist, so dass eine Unterteilung in unterschiedlich reglementierte Abschnitte nicht sinnvoll erschien. Die Ergebnisse der Störungsanalyse bestätigten ein steigendes Bootsaufkommen über die letzten Jahre. Vor dem Hintergrund zahlreicher wissenschaftlicher Studien, die signifikante Beeinträchtigungen von Wirbeltieren und Invertebraten durch die Kanutouristik aufzeigen, deuteten verschiedene Beobachtungen sowie die Betrachtung der Verteilung von faunistischen Leitarten in Abhängigkeit vom Bootsaufkommen auf kausale Beeinträchtigungen ____________________________________________________________________________________________________ 6 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 durch Bootswanderer hin. Vor allem intensiv und bis in den Abend befahrenen Abschnitten drohen weitere Artenverluste, vor allem da sich empfindliche Arten dort nicht mehr fortpflanzen können. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge wurden folgende generelle Empfehlungen für ein Lenkungskonzept erarbeitet: • jahreszeitliche Sperrung der Fränkischen Saale für den Kanutourismus auch zur „Frühjahrsschonzeit“ bis 30. Juni eines Jahres, • tageszeitliche Befahrungsbeschränkung bis 18:00 Uhr *1), • Befahrungsverbot für alle gesetzlich geschützten Fischschonbezirke inkl. der Mäander Aschach und Gräfendorf *1), • Eindeutige Beschilderung der Umsetzstellen zur Vermeidung der Befahrung von Flachwasserbereichen In der vorliegenden Untersuchung (II. Phase 2008) standen weitergehende Kartierungen von Leitarten und ausführlichere Bootszählungen im Vordergrund. Die dann zur Verfügung stehende zweijährige Datenbasis sollte als Grundlage dafür dienen, potenzielle negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand von national und europarechtlich geschützten Arten sowie auf die Erhaltungsziele des im besonderen Maße betroffenen NATURA 2000-Gebietes 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ auszuarbeiten. __________________________________________________________________________ *1) Anmerkung: Seit Juli 2007 ist von der Regierung von Unterfranken eine Änderung der bestehenden Verordnung (siehe z.B. Kaminsky & Kaminsky 2008) geplant. Folgende Punkte sind im Entwurf zur Änderung bereits festgehalten: „2. Ganzjährig dürfen nicht befahren werden c) die Fischschonbezirke Mäander von Aschach und Gräfendorf 3. Ganzjährig ist das Befahren der Fränkischen Saale und ihrer Nebengewässer in der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr verboten.“ ____________________________________________________________________________________________________ 7 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 3. Das Untersuchungsgebiet Wie in der Phase I. 2007 erstreckte sich das Untersuchungsgebiet von der Saalebrücke der B 19 bei Salz (Flusskilometer 94) bis zur Mündung der Fränkischen Saale in den Main bei Gemünden (Flusskilometer 0). Ca. 9 km der untersuchten Fließstrecke befinden sich im Landkreis Rhön-Grabfeld, ca. 67 km im Landkreis Bad Kissingen und ca. 18 km im Landkreis Main-Spessart (Abb. 1; Naturräumliche Einordnung, Geographie und Klima vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008). Abbildung 1: Untersuchungsgebiet ____________________________________________________________________________________________________ 8 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 4. Erfassung der Vogel-Leitarten 4.1. Methodik Von allen für die Fränkische Saale wichtigen Fließgewässer-Leitarten (Kaminsky & Kaminsky 2008; vgl. Tab. 1) wurden in der diesjährigen Phase 2008 nur die Vogelarten nochmals erhoben. Da diese Artengruppe sehr empfindlich auf Störungen reagiert und sich punktgenau mit Brutstatus kartieren lässt, bietet sie sich für eine vergleichende Untersuchung besonders an. Des weiteren sind für viele Vogelarten die negativen Auswirkungen verschiedenster Sport- und Freizeitaktivitäten durch zahlreiche Studien sehr gut untersucht (BfN 2008). Die Vogel-Leitarten (Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Eisvogel und Wasseramsel; vgl. Tab. 1) wurden durch zwei Befahrungen der gesamten Untersuchungsstrecke mittels Kanu gezielt erhoben. Bei den Kartierungen 2007 ergaben sich trotz verhältnismäßig vieler Beobachtungen von Flussuferläufern (Rote Liste Bayern 1 = vom Aussterben bedroht) keine Hinweise auf einen Brutverdacht dieser sehr gefährdeten Art im Untersuchungsgebiet. Um gerade in Bezug auf den Brutstatus des Flussuferläufers noch genauere Angaben zu erhalten, wurden beide Befahrungen 2008 innerhalb der artspezifisch empfohlenen Erfassungszeiträume Mitte Mai und Anfang Juni durchgeführt (1. Befahrung: 13.-23.05.2008; 2. Befahrung: 03.05.06.2008; vgl. Südbeck et al. 2005). Die Erfassung aller Vogel-Leitarten erfolgte durch Sichtbeobachtungen und Verhören. Ergänzt wurden die Daten durch Beobachtungen im Rahmen der Kanuzählungen. Tabelle 1: Leitarten, Beeinträchtigungen durch Kanutourismus und empfohlene Schutzzeiten (aus Kaminsky & Kaminsky 2008); kartierte Vogel-Leitarten 2008 grau hinterlegt *Hinweise bezüglich der formulierten Schutzzeiten: - Die Schutzzeiten der Fischarten beinhalten sowohl die eigentliche Phase der Fortpflanzung (vgl. Schonzeiten laut AVFiG), als auch die anschließende Zeit der Ei- und Larvalentwicklung bis nach dem Dottersackstadium. Die letztgenannten Entwicklungszeiten sind insbesondere abhängig von der Wassertemperatur („Tagesgrade“) und deshalb selbst innerartlich sehr variabel. - Die Schutzzeiten der Vogelarten beinhalten sowohl die eigentliche Phase der Fortpflanzung, als auch die Zeiten der Eibebrütung und der Jungenaufzucht bis hin zum selbständig werden der Jungvögel. - Alle Schutzzeiten wurden an die klimatische Situation in Unterfranken angepasst. Priorität Störwirkung auf Schutzzeit* Vögel Reviersuche, Brutplatzwahl, Fortpflanzung, Flussuferläufer 1 Flussregenpfeifer 1 Eisvogel 2 Brutplatzwahl, Fortpflanzung 15.2. - 30.7. Wasseramsel 3 Brutplatzwahl, Fortpflanzung 1.2. - 30.6. Populationsdichte Reviersuche, Brutplatzwahl, Fortpflanzung, Populationsdichte 1.4. - 30.6. 1.3. - 15.6. ____________________________________________________________________________________________________ 9 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Säuger Biber Fortpflanzung, Populationsdichte Ganzjährig 19:00-9:00 Uhr Fische Äsche 2 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.3. - 31.5. Koppe 2 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.3. - 15.6. Bachforelle 3 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 15.10. - 28.2. Bachneunauge 1 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.3. - 30.6. Barbe 2 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.5. - 15.7. Schneider 1 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.4. - 15.6. 1-2 Laichbeschädigung, Trübung, Fortpflanzung 1.4. - 31.5. Nase Muscheln Teichmuschel Bachmuschel Beschädigung, durch Trübung auf Fortpflanzung Ganzjährig Beschädigung, durch Trübung auf Fortpflanzung Ganzjährig Libellen Kleine Zangenlibelle Durch Trübung auf Fortpflanzung Ganzjährig Blauflügelige Prachtlibelle Durch Trübung auf Fortpflanzung Ganzjährig 4.2. Ergebnisse Vom Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) wurden 2008 lediglich zwei Einzeltiere beobachtet. Eines im Bereich der „Großen Steine“ unterhalb von Bad Kissingen während der ersten Befahrung Mitte Mai, eines oberhalb der Rossmühle bei der zweiten Befahrung Anfang Juni (vgl. Abb. 2 und 3). Analog wie in der I. Phase der Untersuchung (2007) wurde der Brutstatus vom Flussuferläufer anhand der gängigen Kriterien (Südbeck et al. 2005) daher aktuell als A (Brutzeitfeststellung/mögliches Brüten) eingeordnet. Der Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) wurde bei den Befahrungen 2008 nicht festgestellt, und ist demzufolge aktuell nicht als Brutvogel im Bereich der Fränkischen Saale einzustufen. Der Eisvogel (Alcedo atthis) wurde während beider Erfassungen, insbesondere aber im Juni im gesamten Untersuchungsabschnitt beobachtet. Schwerpunkte waren dabei der Be____________________________________________________________________________________________________ 10 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 reich der Oberen und Mittleren Saale (vgl. Abb. 2 und 3). Aufgrund der Beobachtung von Futter tragenden Altvögeln ist der Brutstatus vom Eisvogel aktuell als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Auffällig war, dass 2008 eine Brutröhre im Mäander Aschach offensichtlich aufgegeben wurde (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Auch die Wasseramsel (Cinclus cinclus) wurde während beider Erfassungen, insbesondere aber im Juni im gesamten Untersuchungsabschnitt beobachtet. Der Schwerpunkt war dabei der Bereich der Oberen Saale (vgl. Abb. 2 und 3). Aufgrund der Beobachtung von Jungvögeln ist zumindest in diesem Bereich der Brutstatus der Wasseramsel aktuell als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Auffällig war, dass 2008 der in den Vorjahren regelmäßig besetzte Brutplatz unter der Diebacher Saalebrücke offensichtlich nicht von Wasseramseln genutzt wurde. ____________________________________________________________________________________________________ 11 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 2: Nachgewiesene Vogel-Leitarten 2008 – Vögel 1. Begehung Mitte Mai ____________________________________________________________________________________________________ 12 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 3: Nachgewiesene Vogel-Leitarten 2008 – Vögel 2. Begehung Anfang Juni ____________________________________________________________________________________________________ 13 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 5. Bootszählungen 5.1. Methodik Die Nutzungsintensität mehrerer Abschnitte wurde anhand von vergleichbaren Zählungen ermittelt. Dazu wurden zum einen am 24.08.2008 gleichzeitig an sechs Stellen tagsüber achtstündige (9:00-17:00 Uhr) Zählungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden drei nachmittägliche/abendliche Zählungen an klassischen Ausstiegstellen durchgeführt (Beobachtungsstellen siehe Abb. 4). Bei den Zählungen wurden ein besonderes Augenmerk auf die getrennte Erfassung von gewerblich und privat organisierten Bootstouristen gelegt. So wurden Boote, die von gewerblichen Vermietern an Ein- oder Ausstiegstellen ge- oder entladen wurden und vorbeifahrende Bootsgruppen (> 3 Boote) mit eindeutigem, gleichen Logo einer Bootsvermietung als gewerblich organisiert gewertet. Einzelfahrer und kleinere Gruppen mit gleichen Booten (bis 2 Boote) wurden als privat organisiert eingestuft, im Zweifelsfall erfolgte die Einstufung als fraglich (vgl. Abb. 18 und 19). Bootsvermieter mit den KFZ-Kennzeichen NES, KG und KG wurden als regional, alle anderen als überregional eingestuft. Besondere Störungen, weitere relevante Beobachtungen etc. während der Zählungen wurden gesondert vermerkt. Ergänzt wurden die eigenen Erhebungen durch die Befragung von Ortskennern (Kanuveranstalter, Angelvereine, Naturschutzbehörden etc.). Abbildung 4: Beobachtungsstellen zur Bootszählung 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 14 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 5.2. Ergebnisse Während der simultanen Zählung am 24.08.2008 (relativ bewölkter und verhältnismäßig kühler Sonntag) wurden von 9:00-17:00 insgesamt 420 Personen in 132 Booten registriert (Zählstellen 1-6; vgl. Tab. 2 und Abb. 5). Im Rahmen der stichprobenhaft durchgeführten, nachmittäglichen/abendlichen Zählungen wurden bei der ebenfalls achtstündigen Zählung an der Probestelle Rossmühle am 30.08.2008 im Zeitraum von 12:30-20:30 Uhr (sehr sonniger und heißer Samstag) alleine 177 Personen in 72 Booten beobachtet (Zählstelle 9; vgl. Tab. 2 und Abb. 5). Tabelle 2: Ergebnisse der Bootszählungen 2008 Nummer Standort Datum Zeit Boote gesamt Personen gesamt 1 Roth-Ruppelmühle 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 15 37 2 Aschach-Mäander 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 11 27 3 Euerdorf 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 17 48 4 Westheim 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 33 91 5 Diebach-Rödermühle 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 46 126 6 Gräfendorf-Mäander 24.08.08 09.00-17.00 Uhr 43 91 132 420 Summe 24.08.2008 9:00-17:00 Uhr 7 Roßmühle 24.08.08 17.00-21.00 Uhr 17 44 8 Gemünden 24.08.08 17.00-21.00 Uhr 9 23 9 Roßmühle 30.08.08 12.30-20.30 Uhr 72 177 ____________________________________________________________________________________________________ 15 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 5: Ergebnisse der Bootszählungen 2008 (rot = Zählung am 24.08.08, 9:00-17:00 Uhr; grün = Zählung am 24.08.08, 17:00-21:00 Uhr; gelb = Zählung am 30.08.08, 12:30-20:30 Uhr) 5.2.1. Detailergebnisse der einzelnen Zählstellen 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 6: Bootszählungen Ruppelmühle, Roth 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote An der Ruppelmühle wurden insgesamt 15 Boote registriert (Abb. 6; ähnlich wie 2007 ca. 1/3 Einsteiger, die an der Einsatzstelle unterhalb des Wehres ihre jeweilige Tagesetappe begannen; ca. 1/3 Umsteiger, die ab mittags an der Ausstiegsstelle oberhalb des Wehres eintrafen, ihre Boote umsetzten und die Tour an der Einstiegsstelle fortsetzten; 1/3 Bootstouristen, die an der Ausstiegsstelle ihre Tagestour beendeten). Wie 2007 wurden hier bei Zusatzbeobachtungen vielfach Gruppen registriert, die gegen Abend eintrafen und im Bereich der Ausstiegsstelle ohne Genehmigung auf einer privaten Wiese bis zum nachfolgenden Tag zelteten (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Im Bereich des Aschacher Mäanders wurden insgesamt 11 passierende Boote während der Zählung registriert, von denen 73% (acht Boote) den Mäander selbst durchfuhren. Hinsichtlich der zeitlichen Verteilung zeigte sich wie 2007 kein besonderes Muster (Abb. 7). In Euerdorf (Abb. 8) wurden ausschließlich zwischen 12:30 und 14:00 Uhr Boote registriert, wobei es sich bei allen um vorbeifahrende Boote handelte (die aber teilweise dort anlegten). ____________________________________________________________________________________________________ 16 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 7: Bootszählungen Mäander, Aschach 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 8: Bootszählungen Euerdorf 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote Ähnlich wie 2007 wurde in Westheim ca. die Hälfte der Boote bereits morgens registriert (Abb.9). Dabei handelte es sich bei allen um Einsteiger, die an der Einsatzstelle ihre jeweilige Tagesetappe begannen. ____________________________________________________________________________________________________ 17 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 9: Bootszählungen Westheim 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote Wie 2007 zeigte sich in Diebach (Abb. 10), dass im gesamten Tagesverlauf kontinuierlich Boote eintrafen und/oder neu eingesetzt wurden (insgesamt 46 Boote). 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 10: Bootszählungen Diebach 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote ____________________________________________________________________________________________________ 18 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 11: Bootszählungen Mäander, Gräfendorf 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote Am Mäander bei Gräfendorf wurden insgesamt 43 passierende Boote während der Zählung registriert (Abb. 11). Mehrere Boote versuchten dabei vergeblich in den Mäander einzufahren, einem Boot gelang dieses. Wie 2007 zeigte sich auch hier wiederum eine kontinuierliche Bootsaktivität über de gesamten Tagesverlauf. Bei den abendlichen Zählungen an der Rossmühle und in Gemünden von 17:00-21:00 Uhr am Sonntag, 24.08.2008 wurden insgesamt 67 Personen in 26 Booten registriert (Abb. 12 und 13). Auffällig war hierbei, dass einzelne Boote an der Rossmühle sogar noch mehr als eine Stunde nach Sonnenuntergang (19:01 Uhr) eintrafen. Im Rahmen der am Samstag, 30.08.2008 ebenfalls an der Rossmühle durchgeführten nachmittäglichen/abendlichen Zählung von 12:30-20:30 Uhr zeigte sich eine vergleichbare Bootsaktivität in den späten Abendstunden (Abb.14). So wurden auch hier noch mehrere Boote mehr als eine Stunde nach Sonnenuntergang (18:49 Uhr) registriert. Der Vergleich beider Zählungen an der Rossmühle (Abb. 13 und 14) belegt die in Abhängigkeit von Wochentag und Wetter sehr unterschiedlich hohe Bootsaktivität gerade in diesem Bereich der Mittleren Fränkischen Saale (vgl. Bayerischer Kanu-Verband 2001). So wurden ab 17:00 Uhr am 30.08. (sehr heißer und sonniger Samstag) 104 Personen in 44 Booten, am 24.08. (relativ kühler und bewölkter Sonntag) 44 Personen in 17 Booten registriert. ____________________________________________________________________________________________________ 19 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 12: Bootszählungen Gemünden 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 13: Bootszählungen Rossmühle 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote (24.08.2008) ____________________________________________________________________________________________________ 20 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 16 14 12 10 8 6 4 2 0 Abbildung 14: Bootszählungen Rossmühle 2008 – Zeitliche Verteilung der Boote (30.08.2008) 5.2.2. Vergleich zwischen den Jahren 2) Die Variabilität wird auch beim Vergleich* der diesjährigen Daten mit den im Jahr 2001 vom Bayerischen Kanu-Verband e.V. erhobenen Daten sowie den Zählungsergebnissen der I. Phase 2007 deutlich (Abb. 15). So lagen die Zählerergebnisse 2008 in der Summe im Bereich des Mittelwertes der bisherigen Zählungen. Wie in 2007 wurde auch 2008 insbesondere eine deutliche Zunahme von Booten im Bereich der Oberen Fränkischen Saale ersichtlich. So wurden abermals in Steinach und Aschach bereits bei der einmaligen Zählung am 24.08.2008 jeweils Bootszahlen registriert, die um ein Mehrfaches über den Maximalzahlen von 2001 lagen. __________________________________________________________________________ *2) Anmerkung: Die Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes e.V. wurden 2001 an fünf Stellen (Steinach, Aschach, Trimberg, Diebach, Schönau) durchgeführt, die prinzipiell den Zählstellen 2008 entsprechen. So sind Steinach, Aschach und Diebach 2001 und 2008 als identisch anzusehen. Darüber hinaus gibt es zwischen den Zählstellen Gräfendorf 2008 und Schönau 2001 keine Ausstiegsstelle, so dass auch diese beiden Stellen von der Datenauswertung her als identisch zu betrachten sind. Im Falle von Trimberg 2001 ist davon auszugehen, dass die Zahlen mit der Summe aus den drei umsetzenden Booten in Westheim 2008 (Einsteiger in Trimberg) plus den passierenden Booten in Euerdorf 2008 (Aussteiger in Trimberg) zu vergleichen sind (vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008). ____________________________________________________________________________________________________ 21 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Schönau 260 Diebach Trimberg Aschach Steinach 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 12.05. 14.06. 30.06. 28.07. Zählungen Kanuverband 2001 (Auszug) Abbildung 15: 26.08. 2007 24.08.08 Zählungen 2007/08 2) Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes (2001) und Zählungen 2007/08 im Vergleich * 5.2.3. Bootsgrößen Bezüglich der Bootsgrößen (Abb. 16) zeigte sich wie 2001 und 2007, dass der überwiegende Teil der Boote (82%) in allen Abschnitten von zwei oder drei Personen gefahren wird. Als gemäß der gültigen Verordnung mit einer verbotenen Personenzahlen besetztes Boot (> vier Personen) wurde ein mit sieben Personen besetztes Schlauchboot in Gräfendorf registriert. Entsprechend der registrierten Bootszahlen zeigt sich ein ähnliches Bild bei der Betrachtung der Verteilung von Personen auf die verschiedenen Bootsgrößen (Abb. 17), d.h. 83% der Personen fuhren zu zweit oder dritt in einem Boot. ____________________________________________________________________________________________________ 22 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 1-er Boot 2-er Boot 3-er Boot 4-er Boot 7-er Boot (verboten!) 75 50 25 0 Ruppelmühle Abbildung 16: Aschach Euerdor f West heim Diebach Roßmühle Gr äf endor f Gemünden Bootszählungen 2008 – Anteile der verschiedenen Bootsgrößen 1-er Boot 2-er Boot 3-er Boot 4-er Boot 7-er Boot (verboten!) 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Ruppelmühle Abbildung 17: Aschach Euerdor f West heim Diebach Roßmühle Gräf endorf Gemünden Bootszählungen 2008 – Anteile von Personen in den verschiedenen Bootsgrößen 5.2.4. Herkunft der Bootstouristen Bezüglich der Herkunft/Organisation der Boote zeigte sich, dass insgesamt 53% der Boote eindeutig als gewerblich organisiert einzustufen sind (Abb. 18). Von überregionalen Bootsvermietungen stammten 17% der gewerblich organisierten Boote (11 Boote in Westheim, 8 Boote an der Rossmühle). Als privat organisiert wurden 14% eingestuft. Gerade ____________________________________________________________________________________________________ 23 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 aufgrund des hohen Anteils an fraglichen Booten in Aschach und Gräfendorf (hier befanden sich keine Ein- oder Ausstiegstellen, so dass kein An- oder Abtransport beobachtet werden konnte) wurden 33% der Boote als fraglich eingestuft. Entsprechend der eingestuften Boote wurden insgesamt 56% der Personen als gewerblich organisiert eingestuft, wobei 15% der Personen von überregionalen Veranstaltern betreut wurden (Abb. 19). 75 Gewer blich ( überr egional) Gewer blich ( regional) Privat Fr aglich 50 25 0 Ruppelmühle Abbildung 18: Aschach Euerdor f West heim Diebach Roßmühle Gräf endorf Gemünden Bootszählungen 2008 – Herkunft der Boote 180 160 Gewerblich (über regional) Gewerblich (r egional) 140 Pr ivat Fraglich 120 100 80 60 40 20 0 Ruppelmühle Abbildung 19: Aschach Euerdor f West heim Diebach Roßmühle Gräf endorf Gemünden Bootszählungen 2008 – Organisation der Bootstouristen ____________________________________________________________________________________________________ 24 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 5.2.5. Zusätzliche Beobachtungen Folgende Einzelbeobachtungen wurden während der Vogelerhebungen und/oder Bootszählungen gemacht bzw. ergaben sich im Zuge der Erhebungen: a) An den Einstiegstellen wurde beobachtet, dass die 2007 installierten Infotafeln mit ausführlichen Informationen zu den einzelnen Strecken und eben naturschutzrelevanten Verhaltensregeln etc. überhaupt nur von sehr wenigen Personen beachtet wurden, wobei die Tafeln auch in diesen Fällen nur „angelesen“ wurden. b) An den Mäandern in Aschach und Gräfendorf befinden sich derzeit noch keine Hinweistafeln, dass dieses Bereiche nicht befahren werden sollen/dürfen. Aufgrund des unklaren Tourenverlaufes fährt deshalb gerade in Aschach ein Großteil der Bootstouristen nach wie vor durch den Mäander, in Gräfendorf wird dieses zumindest häufig versucht. c) Nach wie vor sind vereinzelt mit mehr als vier Personen besetzte Boote auf der Fränkischen Saale unterwegs. d) Wiederholt wurden stark alkoholisierte Bootstouristen beobachtet. e) Die überregionalen Bootsvermietungen stammten aus dem Raum Fulda, Frankfurt und Hassfurt. f) Anwohner in Westheim berichteten, dass am Tag vor den Bootszählungen insgesamt ca. 30 Boote verbotenerweise direkt am Wehr umgesetzt wurden und demzufolge im sehr flachen Wasser der dortigen Muschelbank unterwegs waren. Das Wasser war zu dieser Zeit derart flach, dass fast alle Boote im Endeffekt über die Muschelbank gezogen werden mussten (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Nahezu ständige, deutlich hörbare Grundberührungen waren die Folge. Im Rahmen der Zählungen wurden ca. 50% der Boote verbotenerweise direkt hinter dem Wehr wieder eingesetzt. g) Wie 2007 wurden auch bei der Rödermühle (Diebach) und bei der Ruppelmühle (Roth) zahlreiche Boote verbotenerweise über die Wehre gezogen bzw. die Wehre wurden überfahren. Hierdurch wurden nicht zuletzt die in den Flachwasserzonen befindlichen Jungfische massiv gestört. h) Wie 2007 wurden mehrfach zusammengebundene Boote beobachtet. i) Im Bereich der „Großen Steine“ unterhalb von Bad Kissingen und im Bereich der Ausstiegstelle an der Ruppelmühle wurde mehrfach größere Gruppen von Bootstouristen beobachtet, die dort „wild“ übernachteten (vgl. Fotodokumentation im Anhang). Gerade im Bereich der „Großen Steine“ wurden dabei unmittelbar an benachbarte Waldbestände angrenzend wiederholt Lagerfeuer entzündet. j) Wiederholt wurde beobachtet, dass Bootsfahrer mutwillig durch Schwimmblattpflanzenbestände und/oder in die Gehölzsäume des Ufer fuhren. In vielen Fällen wurde an nicht ausgewiesenen Ein- und Ausstiegstellen gehalten, das Ufer wurde dort betreten und beschädigt. ____________________________________________________________________________________________________ 25 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 6. Artenschutzrechtliche Betrachtung 6.1. Einleitung In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.01.2006 (Rs. C-98/03) u.a. zur Unvereinbarkeit des § 43 Abs. 4 BNatSchG a.F. mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie wurde das Bundesnaturschutzgesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Die hinsichtlich des Artenschutzes relevanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am 18.12.2007 in Kraft getreten. Mit dieser Novelle werden die Verbotstatbestände in § 42 Abs. 1 BNatSchG an die FFH- und Vogelschutzrichtlinie angepasst: „§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).“ Die folgende Tabelle stellt eine Auswahl von besonders und/oder streng geschützten Arten dar, die entweder im Rahmen dieser Studie (vgl. auch Kaminsky & Kaminsky 2008) beobachtet wurden oder deren Nachweise der ASK, Tombek (2002 & 2003), Strohmeier (2003) oder aktuellen WRRL-Befischungen (2007) entstammen und die aufgrund ihrer Lebensraumansprüche, Verhaltensweisen und/oder aufgrund von Literaturhinweisen grundsätzlich durch Bootstourismus beeinträchtigt sind oder potenziell sein könnten. ____________________________________________________________________________________________________ 26 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Tabelle 3: Besonders und/oder streng geschützte, potenziell betroffene Tier- und Pflanzenarten RL Bay = Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns (Bayerisches Landesamt für Naturschutz 2003) RL D = Rote Liste Deutschlands 2002 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: potenziell gefährdet Gefährdungskategorie Deutscher Wissenschaftlicher RL RL Name Name Bay D 2 2 1 FFH Anhang IV-Arten (streng und besonders geschützt) Biber Castor fiber Bachmuschel Unio crassus Europäische Vogelarten (streng und besonders geschützt) Flussuferläufer Actitis hypoleucos 1 Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 Wasseramsel Cinclus cinclus Eisvogel Alcedo atthis Bachstelze Motacilla alba Bläßhuhn Fulica atra Gebirgsstelze Motacilla cinerea Höckerschwan Cygnus olor Reiherente Aytha fuligula Stockente Anas platyrhynchos Teichhuhn Gallinula chloropus Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus V V V V Weitere national besonders geschützte Tierarten Bachneunauge Lampetra planeri 1 2 Große Teichmuschel Anodonta cygnea 3 2 Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo V 3 2 2 Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens Kleine Zangenlibelle Onychogomphus forcipatus National besonders geschützte Pflanzenarten Gelbe Teichrose Nuphar lutea ____________________________________________________________________________________________________ 27 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Das Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, potenzielle artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 Änderung BNatSchG, die durch den Kanutourismus potenziell erfüllt werden könnten, exemplarisch zu ermitteln, darzustellen und konfliktvermeidende Maßnahmen aufzuzeigen. Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen orientieren sich dabei auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 08.01.2008 (Gz. IID2-4022.2-001/05) eingeführten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" (OBB 2008). *3) __________________________________________________________________________ *3) Anmerkung: In einer eigentlichen saP werden für Eingriffsvorhaben lediglich die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Änderung BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt, sowie für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird geprüft, ob der Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG (entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist. ____________________________________________________________________________________________________ 28 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 6.2. Betroffenheit der Arten 6.2.1. Streng und besonders geschützte Tierarten Biber (Castor fiber) Tierart nach Anhang IV FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Biber leben in Einehe, in der Regel das Elternpaar mit zwei Generationen Jungtieren. Jede Familie besitzt ein Revier, das in guten Lebensräumen etwa 1-2 km Flussstrecke umfasst. Die besten Biberreviere sind langsam fließende oder stehende Gewässer mit ausreichender (>80 cm) Wassertiefe, reich gegliederten Ufern bestehend aus grabbarem Substrat und ausreichend Vegetation für Sommer- und Winternahrung am Ufer (vgl. LfU 1994). Lokale Population: Biber sind im gesamten Einzugsbereich der Fränkischen Saale einschließlich der Sinn inzwischen wieder weit verbreitet. In der Saale selbst ist eine zunehmende Dichte hin zur Mündung festzustellen, die wahrscheinlich in erster Linie auf die dort abnehmende Fließgeschwindigkeit zurück zu führen ist. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen des Bibers durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Trotz seiner überwiegenden nächtlichen Aktivität sind Störungen speziell durch Bootstouristen für diese Art nicht auszuschließen. Vor allem lautstarke Störungen lösen ggf. Fluchtreaktionen aus. Außerdem nutzen Biber sehr gerne Teichrosen als Winternahrung. Werden diese Schwimmpflanzen durch Kanus abgerissen, leidet darunter auch der Biber. Insgesamt sind die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen aber als unerheblich einzustufen, weil davon auszugehen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch nicht verschlechtert. Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten des Bibers durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt ____________________________________________________________________________________________________ 29 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Bachmuschel, Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) Tierart nach Anhang IV FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 2 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Bachmuscheln bewohnen Bäche und Flüsse mit klarem, schnell fließendem Wasser über sandigem und kiesigem Substrat. Die Art ist getrenntgeschlechtlich. Zur Fortpflanzungszeit von April bis Juli verlagern die Weibchen die Eier von der Keimdrüse in die Bruttaschen am äußeren Kiemenpaar. Nach erfolgter Besamung entwickeln sich die Glochidien (Muschellarven), die im Mai bis August an das bewohnte Gewässer abgegeben werden. Als Wirtsfischarten für die Glochidien kommen unter anderem die Elritze, der Döbel, die Mühlkoppe oder aber die Rotfeder in Frage. Die Glochidien lassen sich nach 4 bis 6 Wochen von den Wirtsfischen abfallen und wandern für 2 bis 5 Jahre in die Gewässersohle. Die Art erreicht normalerweise ein Alter von 15 bis 35 Jahren, kann aber auch bis zu 50 Jahre alt werden. Als Filtrierer nehmen die Tiere Schwebe- und Sinkstoffe als Nahrung zu sich. Lokale Population: Im Bereich der Fränkischen Saale existieren derzeit keine Hinweise auf eine von Bachmuscheln gebildete Muschelbank. Aktuelle Funde älterer Schalen bei Diebach, Westheim und aus dem FFH-Gebiet 5627-371 sowie ein vor einigen Jahren im Milzbereich gefundenes Tier deuten aber an, dass dieses Art noch vereinzelt im Einzugsbereich der Fränkischen Saale zu finden ist und sich daher potenziell wieder im Untersuchungsraum etablieren könnte. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Relativ schnell durchströmte, sandig-kiesige Flachwasserbereiche wie z.B. unterhalb der Wehre in Unterebersbach und Westheim stellen potenzielle Lebensräume für die Bachmuschel dar. In diesen Bereichen besteht prinzipiell die Gefahr einer direkten mechanischen Schädigung von dort potenziell vorkommenden Adulttieren sowie der Glochidien durch Boote. Darüber hinaus kann es durch die vermehrte und häufige Aufwirbelung von Sedimenten durch die Boote zu indirekten Schädigungen kommen (ggf. Verstopfen des Kiemendarmes und somit Ersticken; vgl. Tobias 1995 bei Libellenlarven). Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störungen speziell durch Bootstouristen können sich während der Fortpflanzungszeit dadurch ergeben, dass die für die Entwicklung der Glochidien notwendigen Wirtsfische durch das häufige Befahren der Flachwasserbereiche von dort immer wieder vertrieben werden. Gerade in der Phase des Abfallens der Glochidien von den Wirtsfischen können diese Störungen bewirken, dass potenzielle Lebensstätten nicht besiedelt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit einer potenziellen Wiederbesiedlung der Fränkischen Saale durch diese Störungen sinkt, ist davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch noch weiter verschlechtert. Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. ____________________________________________________________________________________________________ 30 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereichen besteht prinzipiell auch die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten der Bachmuschel. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 1 Bayern: 1 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Der Flussuferläufer lebt in Uferbereichen von Flüssen, Altwässern und Gebirgsbächen. Das Nest baut er in der Nähe von Gewässern direkt auf den Boden von vegetationsarmen oder vegetationsfreien Sand-, Kies- und Schotterbänken. Ideale Brutplätze liegen auf festem kiesigem und sandigen Untergrund mit Pioniervegetation oder lockerem Gehölzbestand. Flussuferläufer führen eine monogame Saisonehe. Die Revierbesetzung erfolgt zwischen Mitte April und Ende Mai. Anhängig von der Revierbesetzung beginnt die Eiablage Ende April und dauert bis Anfang Juni. Ein Vollgelege besteht aus ca. vier Eiern, die innerhalb von 21-22 Tagen von beiden Eltern ausgebrütet werden. Nach dem Schlüpfen werden die Jungen noch ca. 26-28 Tage geführt, eine zweite Brut findet nicht statt. Lokale Population: Derzeit ist in ganz Bayern von nur 150-180 Brutpaaren des Flussuferläufers auszugehen (Bezzel et al. 2005), der gesamte Bestand in Deutschland liegt bei maximal ca. 320 Brutpaaren (Sudfeldt et al. 2007, Bauer et al. 2002). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung war er im Bereich der Fränkischen Saale zumindest noch 1998 als B (wahrscheinlich brütend/Brutverdacht) eingestuft, bei den aktuellen Kartierungen 2007/2008 wurde er jedoch nur während der Brutzeit nachgewiesen (Status A). Gerade die unerwartet hohe Anzahl von dabei festgestellten Einzeltieren 2007 deutet an, welche Bedeutung die Fränkische Saale selbst für die lokale Population dieser Art in ihrem Gewässereinzugsbereich besitzt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Gerade sandig-kiesige Uferbereiche abseits der regulären Umsetzstellen werden sporadisch von Bootstouristen angefahren und betreten. Diese ansonsten ungestörten Bereiche stellen oft Optimalhabitate zur Anlage eines potenziellen Nestes dar. Demzufolge besteht prinzipiell die Gefahr, dass hier insbesondere Eier im sehr gut getarnten Nest unbeabsichtigt beschädigt bzw. zerstört werden. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen ____________________________________________________________________________________________________ 31 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Durch zahlreiche Studien ist belegt, dass Störungen speziell durch Bootstouristen dazu führen können, dass potentielle Brutplätze erst gar nicht belegt werden oder dass Bruten aufgegeben werden (siehe z.B. Kneucker 2003, Matthes & Meyer 2001). Gegenüber 1996 ergaben sich aktuell keine Hinweise auf einen Brutverdacht vom Flussuferläufer im Bereich der Fränkischen Saale. Gleichzeitig zeigte sich gerade im oberen Bereich eine deutliche Zunahme von Bootstouristen über die letzten Jahre. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass diese Art aktuell aufgrund der Störungen durch Bootstouristen nicht mehr im Untersuchungsraum brütet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population hat sich demzufolge potenziell durch diese Störungen bereits verschlechtert. Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot von potenziell geeigneten Abschnitten bis 30. Juni des Jahres 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: • ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Ursprüngliche Bruthabitate vom Flussregenpfeifer sind unbewachsene Schotter-, Kies- und Sandufer sowie kahle oder spärlich bewachsene abtrocknende, schlammige Uferstreifen. Ideale Brutplätze liegen auf übersichtlichen Stellen mit kiesigem bzw. schottrigem Untergrund, auf Sandflächen werden Stellen mit Kies oder Muscheln bevorzugt (typischer „Sandstrand“). Flussregenpfeifer führen eine monogame Saisonehe. Die Ankunft im Brutgebiet erfolgt bereits Anfang/Mitte März, die Eiablage erfolgt im Mittel 35 Tage später. Die Hauptlegezeit erstreckt sich dabei von Ende April bis Ende Mai. Ein Vollgelege besteht aus drei bis vier Eiern, die innerhalb von 22-28 Tagen von beiden Eltern ausgebrütet werden. Nach dem Schlüpfen werden die Jungen noch ca. 24-29 Tage geführt, eine zweite Brut ist möglich. Lokale Population: Derzeit ist in ganz Bayern von nur noch 400-600 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) war er im Bereich der Fränkischen Saale zumindest noch 1996/97 bei Hammelburg, Bad Bocklet und Salz anzutreffen – teilweise sogar mit der Einstufung C (gesichertes Brüten/Brutnachweis). Bei den aktuellen Kartierungen wurde er dagegen nur einmal 2007 beobachtet, demzufolge ist der Brutstatus im Bereich der gesamten Saale aktuell höchstens nur noch als A (Brutzeitfeststellung/mögliches Brüten) einzuordnen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich ____________________________________________________________________________________________________ 32 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Gerade sandig-kiesige Uferbereiche („Sandstrand“) abseits der regulären Umsetzstellen werden sporadisch von Bootstouristen angefahren und betreten. Diese ansonsten ungestörten Bereiche stellen oft Optimalhabitate zur Anlage eines potenziellen Nestes dar. Demzufolge besteht prinzipiell die Gefahr, dass hier insbesondere Eier im sehr gut getarnten Nest unbeabsichtigt beschädigt bzw. zerstört werden. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Durch zahlreiche Studien ist auch für den Flussregenpfeifer belegt, dass Störungen speziell durch Bootstouristen dazu führen können, dass potentielle Brutplätze erst gar nicht belegt werden oder dass Bruten aufgegeben werden (siehe z.B. Kneucker 2003, Matthes & Meyer 2001). Gegenüber 1996/97 ergaben sich aktuell keine Hinweise auf einen Brutverdacht vom Flussregenpfeifer im gesamten Bereich der Fränkischen Saale. Gleichzeitig zeigte sich gerade im Oberen Bereich eine deutliche Zunahme von Bootstouristen über die letzten Jahre. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass diese Art aktuell aufgrund der Störungen durch Bootstouristen nicht mehr in diesem Bereich brütet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population hat sich demzufolge potenziell durch diese Störungen bereits verschlechtert. Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot von potenziell geeigneten Abschnitten bis 15. Juni des Jahres 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: • ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Wasseramsel (Cinclus cinclus) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Die Wasseramsel brütet vorwiegend an rasch fließenden, permanent wasserführenden Gewässern des Epirhitrals. Das Ufer sollte einen lockeren Gehölzbestand aufweisen und das Wasser höchstens mäßig verunreinigt sein. Das Gewässer muss einen steinigen oder kiesigen Grund mit eingestreuten Felsbrocken haben und darf nur stellenweise seichte Wasserstellen enthalten. Diese Ausprägung des Gewässerbettes gewährleistet die erforderlichen Turbulenzen und die damit verbundene Sauerstoffsättigung. Das Nest befindet sich auf einer Höhe von 0,5 m bis 3,5 m meist unmittelbar am Wasser. Bevorzugte natürliche Standorte sind Halbhöhlen oder dunkle Winkel, Höhlräume an Felsspalten, Verwitterungshöhlen, Erdrisse und unterspülte Wurzeln. ____________________________________________________________________________________________________ 33 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Wasseramseln weisen eine große Revier-, Brutplatz- und Partnertreue auf. Sie verteidigen ihr Revier hartnäckig und benutzen jahrzehntelang das gleiche Nest. Die Paarbildung findet bereits im Herbst statt, die Brutzeit geht von März bis Juni. Die Dauer des Nestbaus ist sehr variabel und dauert abhängig von der Wetterlage 9-28 (39) Tage. Das Weibchen legt vier bis sechs Eier, die in 14-18 Tagen ausgebrütet werden. Nach weiteren 20-24 Tagen werden die Jungen Anfang April bis Ende Juni flügge. Lokale Population: In ganz Bayern ist noch von 2.000-4.000 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) ist sie im Bereich der Fränkischen Saale verbreitet und vielfach als C (gesichertes Brüten/Brutnachweis) eingestuft. Bei den Erfassungen wurde sie im gesamten Untersuchungsraum nachgewiesen, Schwerpunkte der Beobachtungen war dabei der Bereich der Oberen Saale. Aufgrund der Beobachtung von Jungvögeln, die von Altvögeln gefüttert wurden, ist zumindest im Bereich der Mittleren und Oberen Saale der Brutstatus der Wasseramsel aktuell noch als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen der Wasseramsel durch Bootstouristen besteht nicht (Hinweis: der durch Störungen potenziell indirekt verursachte Tod von Jungvögeln wird nachfolgend unter 2.2 betrachtet). Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Für Wasseramseln ist belegt, dass Störungen, die ab dem zwölften Tag nach dem Schlüpfen auftreten, zum vorzeitigen Verlassen des Nestes führen können. Die meisten Jungen überleben das nicht (vgl. Kneucker 2003). Für die Wasseramsel liegen keine verlässlichen Daten zur Bestandsentwicklung im Bereich der Fränkischen Saale vor. Sie ist derzeit zwar noch weit verbreitet und als Brutvogel angetroffen wurden. Insgesamt sind aber die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen als erheblich einzustufen, weil nicht auszuschließen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch mittelfristig verschlechtert (siehe z.B. fehlender Brutnachweis Diebach 2008). Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot von schwerpunktmäßig besiedelten Abschnitten bis 31. Mai des Jahres (Ende der Erstbrut) 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: • ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt ____________________________________________________________________________________________________ 34 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Eisvogel (Alcedo atthis) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: V Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Der Eisvogel brütet vorwiegend an langsam fließenden Gewässern mit klarem Wasser und ausreichendem Fischbestand. Notwendige Vorraussetzungen sind Sitzwarten im oder am Wasser sowie durch Vegetation geschützte Prallhänge oder Steilufer, die zum Anlegen der Brutröhren dienen. Er nistet jedoch auch in Wurzeltellern umgeworfener Bäume oder in Erdaufschlüssen. Ab Februar beginnen Eisvögel, ihre Reviere zu besetzten. Die Eiablage beginnt im März und erstreckt sich bis in den Juni hinein. In der Regel bestehen die Gelege aus sechs bis sieben Eiern und werden in der 18-21 Tage dauernden Brutzeit von Männchen und Weibchen bebrütet. Nach etwa 25 Tagen verlassen die Jungen das Nest und die zweite Jahresbrut wird begonnen. Lokale Population: Derzeit ist in ganz Bayern noch von 1.500-2.000 Brutpaaren auszugehen (Bezzel et al. 2005). Gemäß der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) ist er im Bereich der Fränkischen Saale als C (gesichertes Brüten/Brutnachweis) eingestuft. Bei den Erfassungen wurde der Eisvogel im gesamten Untersuchungsraum nachgewiesen, Schwerpunkte der Beobachtungen waren dabei die Bereiche der Mittleren und Oberen Saale. Aufgrund der Beobachtung von futtertragenden Altvögeln ist zumindest in diesen Bereichen der Brutstatus aktuell noch als C (Brutnachweis/gesichertes Brüten) einzuordnen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen des Eisvogels durch Bootstouristen besteht nicht (Hinweis: der durch Störungen potenziell indirekt verursachte Tod von Jungvögeln wird nachfolgend unter 2.2 betrachtet). Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Die Gefährdung für den Eisvogel durch Bootswanderer besteht in erster Linie in der Aufgabe der Bruten bzw. in langen Fütterungspausen bei häufiger Störung (vgl. Kneucker 2003). Auch für den Eisvogel liegen keine verlässlichen Daten zur Bestandsentwicklung im Bereich der Fränkischen Saale vor. Auch er ist derzeit zwar noch weit verbreitet und als Brutvogel angetroffen wurden. Insgesamt sind aber die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen als erheblich einzustufen, weil nicht auszuschließen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population dadurch mittelfristig verschlechtert (siehe z.B. verlassene Brutröhre im Mäander Aschach 2008). Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot von schwerpunktmäßig besiedelten Abschnitten bis 31. Mai des Jahres (Ende der Erstbrut) 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht. ____________________________________________________________________________________________________ 35 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: • ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Weitere, gewässergebundene Vogelarten (Bachstelze, Bläßhuhn, Gebirgsstelze, Höckerschwan, Reiherente, Stockente, Teichhuhn, Teichrohrsänger) Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - bis V Bayern: - bis V Arten im UG nachgewiesen potenziell möglich Lokale Population: Bei allen Arten handelt es sich um weit verbreitete, derzeit ungefährdete Arten (z.B. Bezzel et al. 2005). Alle aufgeführten Arten wurden bei den eigenen Kartierungen als Brutvögel im Bereich der Fränkischen Saale nachgewiesen. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Eine spezielle Gefahr der Tötung oder der Beschädigung von Entwicklungsformen durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Prinzipiell besteht auch bei diesen Arten die Gefahr der Aufgabe von Bruten bzw. in langen Fütterungspausen bei häufiger Störung (vgl. Kneucker 2003). Insgesamt sind die speziell durch Bootsfahrer potenziell verursachten Störungen aber als unerheblich einzustufen, weil davon auszugehen ist, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen dieser häufigen Arten dadurch nicht verschlechtert. Störungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten speziell durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: • ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt ____________________________________________________________________________________________________ 36 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 6.2.2. Besonders geschützte Tierarten Bachneunauge (Lampetra planeri) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 1 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Die wurmförmigen Bachneunaugen gehören nicht zu den echten Fischen sondern zur Gruppe der Rundmäuler. Sie können 12 bis 17 cm lang werden. Die Larven der Bachneunaugen bezeichnet man als "Querder". Sie sind augen- und zahnlos und ernähren sich indem sie abgestorbenes Pflanzenmaterial und Algen aus dem Sand des Gewässerbettes filtern. Die Querder leben etwa vier bis fünf Jahre und wandeln sich dann in die erwachsenen Bachneunaugen um. Dabei bilden sich Augen und Zähne aus, der Darm schrumpft und die Geschlechtsorgane entwickeln sich. Nach dieser Umwandlungsphase, die bis zu einem dreiviertel Jahr dauern kann, nehmen die Tiere keine Nahrung mehr auf. Die Eier werden zwischen März und Juni an flachen Stellen im Sand- oder Kiesgrund abgelegt. Nach dem Laichen sterben die Tiere. Bachneunaugen kommen in kleinen und mittelgroßen sauerstoffreichen Bäche der Mittelgebirge vor. Häufig sind sie mit Groppe und Bachforelle vergesellschaftet. Weitere Vorkommen findet man in sandigen Tieflandbächen deren Untergrund nicht allzu hart ist. Lokale Population: In sauerstoffreichen Bächen im Einzugsbereich der Fränkischen Saale sind Bachneunaugen vermutlich noch weit verbreitet. In der Fränkischen Saale selbst ist diese Art nur noch zwischen Elfershausen und Aura und im Oberlauf bei Salz zu finden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Sandig Flachwasserbereiche wie z.B. unterhalb der Wehre in Unterebersbach und Westheim stellen potenzielle Lebensräume für das Bachneunauge dar. Ebenso einzelne sandige Uferbereiche abseits der regulären Umsetzstellen. Alle Bereiche werden regelmäßig bzw. sporadisch von Bootstouristen betreten. Es existieren derzeit zwar keinerlei Hinweise in der Literatur, dass die Querder im Substrat durch das Betreten geschädigt werden. Die Eier hingegen sind grundsätzlich der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereiche besteht prinzipiell auch die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten des Bachneunauges. ____________________________________________________________________________________________________ 37 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Große Teichmuschel (Anodonta cygnea) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 3 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Mit einer Gehäuselänge von bis über 20 Zentimetern ist die Große Teichmuschel die größte einheimische Großmuschel. Die dünnwandige Schale ist innen perlmuttglänzend, das Schloßband lang und schmal. Die Wirbelskulptur besteht aus zu den Anwachsstreifen parallelen, bisweilen welligen Fältchen. Sie lebt in Seen, Altwässern, Kiesgruben, langsamfließenden, häufig aufgestauten Bereichen von Bächen und Flüssen. Höchste Bestandsdichten erreicht sie auf schlammigem Untergrund. Als Wirtsfische kommen Bachforelle, Flußbarsch, Zander und der Dreistachelige Stichling in Betracht. Als Filtrierer nehmen die Tiere Schwebe- und Sinkstoffe als Nahrung zu sich. Lokale Population: Die Große Teichmuschel ist in ganz Bayern mit Ausnahme der höheren Lagen weit verbreitet. In der Fränkischen Saale selbst wurde sie bei den Kartierungen 2007 ober- und unterhalb der Wehre Westheim und Diebach nachgewiesen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Die aufgestauten Bereiche wie z.B. oberhalb der Wehre in Diebach und Westheim stellen optimale Lebensräume für die Große Teichmuschel dar. Darüber hinaus deuten die Kartierungsergebnisse an, dass zahlreiche Exemplare auch in den Flachwasserbereichen unterhalb der Wehre zu finden sind. Hier besteht prinzipiell die Gefahr einer direkten mechanischen Schädigung von dort potenziell vorkommenden Adulttieren sowie der Glochidien durch Boote. Darüber hinaus kann es durch die vermehrte und häufige Aufwirbelung von Sedimenten durch die Boote zu indirekten Schädigungen kommen (ggf. Verstopfen des Kiemendarmes und somit Ersticken; vgl. Tobias 1995 bei Libellenlarven). Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene mechanische Verdichtung besteht prinzipiell auch die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der derzeitigen Lebensstätten zumindest unterhalb der Wehre. ____________________________________________________________________________________________________ 38 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - und 3 Bayern: - und V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Die Prachtlibellen sind vor allem Bewohner von langsam fließenden Flüssen und Bächen, in denen sich auch die Larven der Tiere entwickeln. Die Ruheplätze liegen meist in direkter Nähe des Wassers, die Tiere sind wenig flugaktiv. Wie alle Libellen ernähren sie sich von Fluginsekten, wobei sie keine besondere Spezialisierung aufweisen. Die Larven der Prachtlibellen leben zwischen Wasserpflanzen in Fließgewässern. Alle Prachtlibellenlarven benötigen für ihre Entwicklung relativ unverschmutztes Wasser, wobei die Blauflügel-Prachtlibelle etwas empfindlicher ist als die Gebänderte Prachtlibelle. Die Larvalentwicklung der Prachtlibellen dauert in Mitteleuropa etwa zwei Jahre, kann bei optimalen Bedingungen jedoch auch auf ein Jahr verkürzt sein. Die Larven sind vor allem an der Vegetation im Wasser zu finden. Sie benötigen die Stängel und Blätter vor allem in Bereichen mit stärkerer Strömung, um sich daran festzuhalten. An vegetationsarmen Stellen sowie an flach auslaufenden Ufern oder Bereichen mit glattem Steinboden findet man sie dagegen nur äußerst selten. In ruhigeren Bereichen leben sie zwischen angeschwemmtem Laub oder an freiliegenden Wurzeln des Uferbewuchses. Auch an Unterwasserpflanzen oder anderen Pflanzen sind sie zu finden. Dabei halten sie sich im Regelfall in Tiefen von wenigen Zentimetern bis einigen Dezimetern auf. Die letzte Häutung zur Imago erfolgt außerhalb des Wassers an Wasserpflanzen etwa 10 bis 40 Zentimeter über dem Wasserspiegel. Lokale Population: Beide Prachtlibellenarten sind in ganz Bayern noch weit verbreitet. In der Fränkischen Saale selbst wurden sie bei den Kartierungen 2007 und 2008 flächendeckend und häufig beobachtet. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Schorr (2000) kommt am Beispiel der Libellen an der Wieslauter zwar grundsätzlich zu den Schlussfolgerungen, dass auf die Larven wesentliche Schädigungswirkungen von Bootsportaktivitäten ausgehen. Durch Schrammen über der Gewässersohle und beim Aus- und Einsteigen in Boote werden Larven verletzt oder getötet bzw. verdriftet. Die Verwirbelung von Feinsediment kann zum Verstopfen des Kiemendarmes und somit zum Ersticken der Larven führen (vgl. auch Tobias 1995). Darüber hinaus kann Wellenschlag beim Schlüpfen zum Tod oder zumindest zu Entwicklungs- und Verhaltensstörungen der adulten Libellen führen, was insbesondere Arten betrifft, die unmittelbar oberhalb der Spülsaumlinie schlüpfen. Die Larven beider Prachtlibellen sind aber vor allem an Wasserpflanzen und eben nicht an den besonders durch Bootstouristen frequentierten sandig-kiesigen Flachwasserbereichen zu finden. Darüber hinaus findet die Häutung im Bereich von 10-40 cm über der Spülsaumlinie statt, so dass bei beiden Arten grundsätzlich keine erhöhte Schädigungsgefahr von durch Booten verursachten Wellenschlag besteht. ____________________________________________________________________________________________________ 39 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Eine besondere Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten der Prachtlibellen durch Bootstouristen besteht nicht. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt Kleine Zangenlibelle (Onchychogomphus forcipatus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 2 Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Die Kleine Zangenlibelle kommt hauptsächlich an warmen Bächen und Flüssen mit kiesigem oder sandigem Ufer vor. Sie entwickelt sich in schnell fließenden Bächen und breiten Flüssen. Dort bevorzugt sie sonnige Gewässerabschnitte, die eine ausreichende Gewässergüte (Indikator für Güteklasse II), einen naturnahen Charakter und gering bewachsene Kiesbänke besitzen. Die Larven leben eingegraben im Grund ihrer Gewässer. Die Entwicklung dauert 3-5 Jahre. Die letzte Häutung zur Imago erfolgt außerhalb des Wassers unmittelbar oberhalb des Wasserspiegels. Lokale Population: Die Kleine Zangenlibelle ist in ganz Bayern nur noch punktuell verbreitet. An der Fränkischen Saale selbst wurden bei den Kartierungen 2007 lediglich drei fliegende Individuen im sandigkiesigen, weit auslaufenden Uferbereich unterhalb des Westheimer Wehres festgestellt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Schorr (2000) kommt am Beispiel der Libellen an der Wieslauter grundsätzlich zu den Schlussfolgerungen, dass auf die Larven wesentliche Schädigungswirkungen von Bootsportaktivitäten ausgehen. Durch Wellenschlag, ausgehend von den Bugwasserwellen der Boote, werden im Moment der Emergenz, d.h. in der Zeitspanne der Metamorphose von der Larve zum geflügelten Insekt, Deformationen an der Imago verursacht, die eine erfolgreiche Reproduktion unterbinden. Auf die Schlüpfpopulation wirken weitere Sekundäreffekte. Schlüpfende Libellen, die bei der Metamorphose gestört werden, verhalten sich teilweise so auffällig, dass sie von Vögeln leicht gefunden und erbeutet werden. Dieses Problem gilt insbesondere für die Kleine Zangenlibelle, die primär Gewässerbereiche als Lebensraum nutzt, die auch für Kanuten eine besondere Attraktivität haben ("Sand/Kiesstrand"). Darüber hinaus schlüpft sie unmittelbar oberhalb der Spülsaumlinie des Wasserspiegels. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein ____________________________________________________________________________________________________ 40 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Durch die von Booten verursachte Sedimentation sowie die ebenfalls dadurch hervorgerufene mechanische Verdichtung von sandig-kiesigen Flachwasserbereiche besteht prinzipiell auch die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- und Lebensstätten der Kleinen Zangenlibelle. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: entfällt 6.2.3. Besonders geschützte Pflanzenarten Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: - Bayern: - Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Die Gelbe Teichrose gedeiht in stehendem bis leicht fließendem Gewässern. Sie ist eine ausdauernde krautige Pflanze. Sie bildet Rhizome als Überdauerungsorgane, die einen Durchmesser von 3 bis 8 cm aufweisen. In seichtem Wasser ragen die Blätter über den Wasserspiegel hinaus, in tieferen Teichen schwimmen sie an der Oberfläche. Wenn die Pflanze nicht genügend Platz hat und durch andere Pflanzen verdeckt wird, treibt sie große runde leicht am Rand gewellte, dem Rhabarber ähnliche, Blätter unter Wasser. Sobald der „Stau“ beseitigt ist, treibt sie ihre normalen Blätter aus, die sich unter Wasser zu entrollen beginnen und sich dann auf die Wasseroberfläche schieben. Die Blüten ragen an kräftigen, etwa 50 cm langen, glatten Blütenstielen knapp über die Wasserfläche hinaus. Die sattgelben, zwittrigen, radiärsymmetrischen Blüten erreichen Durchmesser von 4 bis 12 cm und erinnern in ihrer Form und Farbe an übergroße, kugelförmige Dotterblumen. Am Morgen öffnet sich die Blüte und schließt sich wieder am frühen Nachmittag. Die Blütezeit liegt zwischen Juli und September. Lokale Population: Die Gelbe Teichrose ist in der Fränkischen Saale wie auch in ganz Bayern weit verbreitet und häufig. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel - schlecht (C) Bewertung nicht möglich ____________________________________________________________________________________________________ 41 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 2.1 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: entfällt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: entfällt 2.3 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: entfällt 2.4 Prognose des Schädigungsverbots nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: Bei den Erhebungen 2007 und 2008 wurde wiederholt beobachtet, dass Bestände der Gelben Teichrose absichtlich sowie unbeabsichtigt von Booten durchfahren wurden. Dabei wurde beobachtet, dass Pflanzenteile aus den Beständen unbeabsichtigt, aber auch mutwillig herausgerissen wurden. Schädigungsverbot ist potenziell erfüllt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen 6.2.4. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen Die zusammenfassende Betrachtung verdeutlicht, dass auf der Fränkischen Saale für neun streng und/oder besonders geschützte Arten potenziell Verbotstatbestände speziell durch den Bootstourismus ausgelöst werden (Tab. 4). Allerdings ist davon auszugehen, dass sämtliche Verbotstatbestände vermieden werden können, wenn die in der Phase I. formulierten Vermeidungsmaßnahmen (Kaminsky & Kaminsky 2008) umgesetzt und befolgt werden. ____________________________________________________________________________________________________ 42 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Tabelle 4: Übersicht über potenziell durch Bootstouristen ausgelöste Verbotstatbestände und konfliktvermeidende Maßnahmen Verbotstatbestand potenziell erfüllt Deutscher Name § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 1 Vorgeschlagene Vermeidungsmaßnahmen Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Biber - - - - Bachmuschel + + + - 1. Flussuferläufer + + - - 2. und 3a. Flussregenpfeifer + + - - 2. und 3b. Wasseramsel - + - - 3c. Eisvogel - + - - 3c. Bachstelze - - - - Bläßhuhn - - - - Gebirgsstelze - - - - Höckerschwan - - - - Reiherente - - - - Stockente - - - - Teichhuhn - - - - Teichrohrsänger - - - - Bachneunauge + - + - 1. und 2. Große Teichmuschel + - + - 1. Blauflügel-Prachtlibelle - - - - Gebänderte Prachtlibelle - - - - Kleine Zangenlibelle + - + - 1. und 2. Gelbe Teichrose - - - + 4. Vermeidungsnahmen: 1. Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2. Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 3. Befahrungsverbot von potenziell für die Fortpflanzung geeigneten Abschnitten bis: a) 30. Juni, b) 15. Juni, c) 31. Mai des Jahres 4. Vermeidung des Befahrens von Wasserpflanzenbeständen ____________________________________________________________________________________________________ 43 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 7. Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes 5627-371 7.1. Einleitung Das Natura 2000-Gebiet 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ bildet den obersten Abschnitt im Untersuchungsgebiet (Abb. 20). Das Schutzgebiet erstreckt sich über 296 Hektar und stellt insbesondere die Saale als FFH-Lebensraum „3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis“ (Fluthahnenfuss-Fließwassergesellschaften) unter Schutz. Daneben sind jedoch auch gewässerbegleitende Strukturen wie Auwälder und Hochstaudenfluren als Lebensraumtypen zu nennen, die ebenfalls im vorgefundenen Zustand erhalten bleiben müssen. Für sie gilt, wie für alle Lebensraumtypen in einem ausgewiesenen Natura 2000-Gebiet, ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Laut Standard-Datenbogen (SDB, LfU Stand 2007) kommen als im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten dort zum einen die Koppe (Cottus gobio) vor, zum anderen die Bachmuschel (Unio crassus). Die Populationen dieser Arten (beide mit Erhaltungszustand C = schlecht bewertet) genießen im Natura 2000-Gebiet ebenfalls ein Verschlechterungsverbot, so dass weitere Bestandsrückgänge nach EU-Recht nicht geduldet werden können. Außerdem bietet das NATURA 2000-Gebiet 5627-371 laut SDB Lebensraum für stark gefährdete Brut- und Zugvogelbestände. ____________________________________________________________________________________________________ 44 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 20: Das Natura2000-Gebiet 5627-371 „Fränkische Saale zwischen Heustreu und Steinach“ Für das NATURA 2000-Gebiet 5627-371 sind die Erhaltungsziele im SDB bislang noch nicht gebietsbezogen konkretisiert. Erhaltungsziele sind jedoch allgemein definiert zum Zweck der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten (neben den im SDB aufgeführten Arten Koppe und Bachmuschel ist hier auch das in diesem Bereich ebenfalls nachgewiesene Bachneunauge zu nennen) und der in Anhang I FFH-RL aufgeführten natürlichen Lebensräume (einschließlich ihrer charakteristischen Arten). Charakteristische/typische Arten des LRT 3260 (LfU & LWF 2007), die im FFH-Gebiet 5627-371 potenziell durch Kanus gefährdet sind: - Fische: o Rhitral (Bachregion): Bachneunauge, Koppe, Schneider, Nase, Gründling, Döbel, Hasel, Elritze, Bachforelle, Äsche o Potamal (Flussregion): Barbe, Laube, Schied, Nerfling, Rotauge - Muscheln: Bachmuschel (Unio crassus) - Vögel: Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze - Säugetiere: Biber - Libellen: Kleine Zangenlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle, Gebänderte Prachtlibelle Den Hauptteil der für den LRT 3260 aufgeführten charakteristischen Arten stellen Fische dar (Räumliche Verteilung der Fischarten in der Fränkischen Saale vgl. Abb. 21). Die Auswirkungen auf die Fischfauna fassen Zauner & Ratschan (2004) zusammen. Sie beschreiben zum einen negative Aspekte der Fischökologie wie direkte Schädigung (mechanischer Kontakt), indirekte Schädigung (Verhaltensänderung der Fische und Scheuchwirkung), Beeinflussung von benthischen Invertebraten und Verfügbarkeit von Fischnährtieren, Wassertrübung, Sedimenthaushalt, Gewässerbelastung (vgl. auch Seifert 1997). Zum anderen betrachten sie negative Aspekte des Kanusports für die Fischereiwirtschaft. Hier wird neben der Beeinträchtigung des Fischbestandes auch ein erhöhter Bewirtschaftungsaufwand, die Behinderung der Angelfischerei, die Verringerung des Erholungs- und Erlebniswertes für Fischer durch Trubel und Lärm, der illegale Fischfang durch Kanusportler und die damit verbundene Verringerung des fischereiwirtschaftlichen Wertes diskutiert (vgl. auch Seifert 1997). Einzelne Störfaktoren des Freizeitbootverkehrs auf die Fischfauna behandelt Lamping (1994). Das Aufwirbeln von Feinsediment kann noch nach Stunden zur Trübung des Was____________________________________________________________________________________________________ 45 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 sers und zum Zuschlämmen von Sand- und Kieslückensystemen führen. Hierdurch wird dieser Kleinlebensraum ungeeignet für die Besiedelung durch die entsprechenden Wirbellosen und als Laichsubstrat. Zudem kommt es durch ufernahes Befahren sowie mechanischer Einwirkungen wie Herausreißen submerser Vegetation zu erheblichen Schäden an den Uferzonen. Die Folgen sind Lichtung der Pflanzenbestände und Erosion der Ufer (vgl. auch Seifert 1997). Die Gutachtergemeinschaft Fischerei und Gewässerökologie (GuFi 2002) beschreibt direkte Schädigungen der aquatischen Bewohner der Fränkischen Saale in Form von direkter Zerstörung der Tiere, des Gewässergrundes, von Laichbetten und von Kleinlebensräumen auf Kiesbänken, in Flachwasser- bzw. Uferzonen und in Makrophytenbeständen durch direkten Kontakt und/oder die Einschwemmung von Feinsedimenten. Auch die Scheuchwirkung durch Druckwellen von Ruder- und Bugwellenschlag, durch akustische Signale (Paddelschlagen und Sprache) und durch Schattenwurf der Boote wird in diesem Zusammenhang genannt. Indirekte Schädigungen lassen sich nur schwer nachweisen, man kann jedoch nach GuFi (2002) davon ausgehen, dass die natürlichen Aktivitätsphasen der Fische und anderer Gewässerbewohner durch die häufigen Störungen verändert und kleinräumige Fischbewegungen behindert oder unterbunden werden. Das kann sich wiederum negativ auf den Schwarmzusammenhalt und die allgemeine Konstitution der Tiere auswirken. Auch die Gewässerbelastung durch unbedachte Müllentsorgung ist nicht zu unterschätzen. ____________________________________________________________________________________________________ 46 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 21: 7.2. Räumliche Verteilung von Fischarten in der Fränkischen Saale (Kaminsky & Kaminsky 2008) Betroffenheit der Arten Wie in Kapitel 6. dargestellt und auf den Bereich des FFH-Gebietes übertragbar, bestehen für die Gebirgsstelze, den Biber und die beiden Prachtlibellen keine potenziellen Beeinträchtigungen speziell durch den Bootstourismus. Demzufolge ist davon auszugehen, dass der Bootstourismus speziell sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand von Gebirgsstelze, Biber und die beiden Prachtlibellen im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Wie ebenfalls in Kapitel 6. dargelegt, bestehen für Bachneunauge, Bachmuschel, Eisvogel, Wasseramsel und Kleine Zangenlibelle potenziell besonderen Beeinträchtigungen speziell durch den Bootstourismus. Die dargelegten Beeinträchtigungen lassen sich für alle vier Arten prinzipiell auch auf das FFH-Gebiet übertragen, d.h. für Bachneunauge, Bachmuschel, Eisvogel, Wasseramsel und Kleine Zangenlibelle besteht potenziell die Gefahr, dass ein günstiger Erhaltungszustand im FFH-Gebiet 5627-371 bei der derzeitigen Bootsnutzung nicht erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Vergleichsweise wie für die Prachtlibellen in Kapitel 6. erarbeitet und daher ebenfalls übertragbar stellt sich prinzipiell die Situation für die krautlaichenden Fischarten dar. So ist hier ____________________________________________________________________________________________________ 47 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 davon auszugehen, dass der Bootstourismus speziell sich nicht negativ auf den Erhaltungszustand der krautlaichenden Fischarten im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Wie z.B. von Seifert (1997) für die Ammer erarbeitet, ist aber gerade bei den kies- und gerölllaichenden Fischarten (Koppe, Nase, Bachforelle, Äsche und Barbe) prinzipiell mit Beeinträchtigungen durch den Bootstourismus zu rechnen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen sind Laichbeschädigung, Wassertrübung und daraus resultierende Störungen der Fortpflanzung. Während Nase, Äsche, Bachforelle, und Barbe Geröll- bzw. Kieslaicher mit Larven am Gewässergrund sind, betreibt die Koppe sogar Brutpflege und baut ein Nest. Die ohnehin relativ seltenen Laichstrukturen aller Arten werden durch Kanusport gerade bei Niedrigwasser leicht zerstört bzw. die dort laichenden Alttiere werden gestört. Insbesondere bei Nase und Äsche wurde bei der von Strohmeier (2003) durchgeführten Befragung von fast allen befragten Fischereiberechtigten ein drastischer Rückgang in den vergangenen Jahren bis Jahrzehnten beschrieben. Allgemein ist bei allen Arten, die auf kiesige Unterwasserbereiche angewiesen sind, davon auszugehen, dass sich die Situation im Zuge des Klimawandels bedingt durch noch geringere Niederschlagsmengen während der Sommermonate sowie längere Trockenperioden (STMGUV 2008) nochmals verschärfen wird. Strohmeier (2003) stellt die besondere Bedeutung des im FFH-Gebiet 5627-371 befindlichen Teils der Fränkischen Saale für die kieslaichenden Arten hervor, indem er diesen Bereich folgendermaßen charakterisiert: „Bei Unterebersbach und Nickersfelden gibt es vereinzelt Kiesbänke. ... Ab Niederlauer weitet sich der Talraum deutlich auf. Der Lauf nimmt einer stärker mäandernde Form an. Bereiche mit guter Strömungsvariabilität sind häufig, ebenso wie Kiesbänke, aber auch Flachwasserzonen und Krautlaichplätze. Insgesamt ist die strukturelle Ausstattung höher als in den meisten Abschnitten der Saale. In diesem Bereich münden auch mehrere bedeutendere Seitengewässer ein, die potenziell als Laichgründe für Kieslaicher geeignet wären.“ Das Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, für diese Arten aus der Gegenüberstellung von sensibler Fortpflanzungszeit und der Bootsaktivität (Abb. 22) das artspezifische Gefährdungspotenzial durch den Bootstourismus darzulegen und die daraus etwaig resultierenden negativen Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg und damit letztendlich auf den Erhaltungszustand zu erarbeiten („worst-case“-Ansatz). Das Ziel ist es dann, Vermeidungsmaßnahmen analog denen in Kapitel 6. aufzuzeigen. ____________________________________________________________________________________________________ 48 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 225 200 175 Boote 150 125 100 75 50 Barbe 25 Schneider Äsche 0 01.05. Abbildung 22: 15.05. 29.05. 12.06. 26.06. 10.07. 24.07. Nase Sensible Fortpflanzungszeiten (Laichzeit, Ei- und Larvalphase) kieslaichender Fischarten und gleichzeitige Bootsaktivität gemäß der Zählungen des Bayerischen Kanu-Verbandes e.V. (2001). Hinweis: Die sensiblen Zeiten beinhalten die eigentliche Phase der Fortpflanzung sowie die Zeit der Ei- und Larvalentwicklung bis nach dem Dottersackstadium. Die Entwicklungszeiten sind abhängig von der Wassertemperatur („Tagesgrade“) und deshalb selbst innerartlich sehr variabel. Die Zeiten wurden an die klimatische Situation in Unterfranken angepasst. Äsche (Thymalus thymalus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 3 Bayern: 2 Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen potenziell möglich Die Äsche ist ein rheophiler Standfisch und kommt in schnell fließenden, sauerstoffreichen Gewässern mit festem Grund vor. Sie legt ihre Eier an flach überströmten Kiesbänken (oft nur 13 cm) ab, indem das Weibchen mit der Schwanzflosse eine Laichgrube schlägt, die es nach der Befruchtung der 3.000-6.000 drei bis Millimeter großen Eier wieder mit Kies bedeckt. Die Laichzeit dauert von März bis April, die Brutdauer beträgt etwa zwei Wochen. 2. Prognose Ihre sensible Fortpflanzungszeit, insbesondere die Phase der Larvalentwicklung, erstreckt sich ca. bis 31. Mai und überlappt daher deutlich mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Larven und/oder Eiern der Äsche durch Boote kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der Äsche im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot bis 31. Mai des Jahres ____________________________________________________________________________________________________ 49 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen Barbe (Barbus barbus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 3 Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen potenziell möglich Die rheophile Barbe ist ein geselliger Grundfisch in sauerstoffreichen, klaren Fließgewässern mit Sand- und Kiesgrund. Die Laichplätze der Barbe befinden sich über flachen Kiesbänken. Die Eiablage erfolgt Mai bis Juni in mehreren Etappen, wobei pro Rogner 3.000-9.000 Eier abgegeben werden. Die Brutdauer beträgt 10-15 Tage. Der hohe Anspruch an das Laichsubstrat und die Laichgründe führt auch dazu, dass die Bestände allgemein zurückgehen. 2. Prognose Ihre sensible Fortpflanzungszeit beginnt erst mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität und überlappt daher vollständig (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Eiern und Larven der Barbe durch Boote kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der Barbe im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot bis 15. Juli des Jahres • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen Nase (Chondrostoma nasus) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: 2 Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen potenziell möglich Die Nase ist rheophil B. Sie kommt in Fließgewässern der Äschen- und Barbenregion, aber auch in Seen mit einmündenden Bächen und Flüssen vor. Als Schwarmfisch hält sie sich meist in Bodennähe über flach überströmten Kiesbänken auf. Die Laichzeit in der Fränkischen Saale ist März bis April. Die laichreifen Tiere wandern dann in Rudeln flussaufwärts, um ihre bis zu 100.000 Eier über seichten Kiesbänken, oft an Stellen mit stärkerer Strömung, abzusetzen. 2. Prognose Ihre sensible Fortpflanzungszeit, insbesondere die Phase der Larvalentwicklung, erstreckt sich ca. bis 31. Mai und überlappt daher deutlich mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität (vgl. Abb. 22). Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Larven und/oder Eiern der potenziell vorkom____________________________________________________________________________________________________ 50 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 menden Nase durch Boote kommt. Aufgrund des dadurch verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der potenziell vorkommenden Nase im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot bis 31. Mai des Jahres • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen Bachforelle (Salmo trutta m. fario) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 3 Bayern: V Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen potenziell möglich Bachforellen sind sehr standortstreue Fische, die ihren Platz nur zur Fortpflanzung verlassen und auch nach Störungen in der Regel an ihre angestammten Plätze zurückkehren. Die erwachsene Bachforelle beansprucht ein eigenes Revier. Bachforellen laichen zwischen Oktober und Januar. Die Fische fächeln durch schnelle Bewegungen des Schwanzstiels und der Schwanzflosse flache Gruben in steinigen Bodengrund, in denen sie etwa 1000 bis 1500 rötliche 4 bis 5 Millimeter große Eier in mehrere Gruben legen. Die Fischlarven schlüpfen nach 2 bis 4 Monaten. 2. Prognose Die Bachforelle hat als Winterlaicher weniger Konfliktpunkte mit dem Kanusport. Ihre sensible Fortpflanzungszeit ist vor der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität zu Ende. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zu keiner nennenswerten Schädigung von Larven der potenziell vorkommenden Bachforelle durch Boote kommt. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus nicht negativ auf den Erhaltungszustand der potenziell vorkommenden Bachforelle im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: entfällt Koppe (Cottus gobio) 1 Grundinformationen Rote-Liste Status D: 2 Bayern: V Art im FFH-Gebiet 5627-371 nachgewiesen potenziell möglich Die Koppe ist ein typischer Fisch der Forellenregion (Epirhithral). Sie besitzt keine Schwimmblase und ernährt sich als bodenorientierter Kleinfisch überwiegend von Insektenlarven und Kleinkrebsen (invertivor). Die Fortpflanzung erfolgt zwischen Februar und April. Zur erfolgreichen Reproduktion benötigt die Koppe eine hohe Substratvielfalt, d.h. verschiedene Korngrößen (2-20 cm) in enger räumlicher Nachbarschaft. Sie ist vom Laichtyp als speleophil zu bezeichnen, d.h. die Eiablage erfolgt in kleinen Höhlen und unter Steinen am Gewässergrund. Der Milchner (männlicher Fisch) bewacht während der gesamten Entwicklungsdauer das ____________________________________________________________________________________________________ 51 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Gelege und betreibt somit echte Brutpflege. 2. Prognose Ihre sensible Fortpflanzungszeit beginnt teilweise erst im April und überlappt daher mit der bereits im Mai deutlich zunehmenden Bootsaktivität. Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass es im FFH-Gebiet 5627-371 zur Schädigung von Eiern und Larven der Koppe durch Boote kommt. Darüber hinaus besteht bei der Koppe die ständige Gefahr von Individuenverlusten – auch von Adulttieren. Dieses ist dadurch bedingt, dass die Koppe aufgrund ihrer guten Tarnung dazu tendiert, sich bei Gefahr zu verbergen und nicht zu flüchten. Aufgrund des dadurch zu erwartenden Individuenverlustes und des verminderten Fortpflanzungserfolges ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich speziell der Bootstourismus negativ auf den Erhaltungszustand der Koppe im FFH-Gebiet 5627-371 auswirkt. Erhaltungszustand wird potenziell negativ beeinflußt: ja nein vorgeschlagene konfliktvermeidende Maßnahmen: • Befahrungsverbot bis 15. Juli des Jahres • Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. • Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen ____________________________________________________________________________________________________ 52 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 7.2.1. Zusammenfassung von Betroffenheit und Vermeidungsmaßnahmen Die zusammenfassende Betrachtung verdeutlicht, dass im FFH-Gebiet 5627-371 potenziell der Erhaltungszustand von neun charakteristischen Arten des LRT 3260 speziell durch den Bootstourismus negativ beeinflusst wird (Tab. 5). Allerdings ist davon auszugehen, dass dieses weitestgehend vermieden werden kann, wenn die in der Phase I. formulierten Vermeidungsmaßnahmen (Kaminsky & Kaminsky 2008) umgesetzt und befolgt werden. Tabelle 5: Übersicht über charakteristische Arten des LRT 3260, deren Erhaltungszustand im FFH-Gebiet 5627371 potenziell durch Bootstouristen negativ beeinflusst wird, sowie konfliktvermeidende Maßnahmen Deutscher Erhaltungszustand potenziell Vorgeschlagene Name negativ beeinflusst Vermeidungsmaßnahmen Krautlaichende Fischarten - Äsche + 1., 2. und 3a. Barbe + 1., 2. und 3b. Nase + 1., 2. und 3a. Bachforelle - Koppe + Biber - Gebirgsstelze - Bachmuschel + 1. Wasseramsel + 3a. Eisvogel + 3a. Bachneunauge + 1. und 2. Kleine Zangenlibelle + 1. und 2. 1., 2. und 3b. Vermeidungsnahmen: 1. Vermeidung des Befahrens von Flachwasserbereichen hinter Wehren etc. 2. Vermeidung des Betretens von Uferbereichen abseits der Umsetzstellen 3. Befahrungsverbot bis: a) 31. Mai, b) 15. Juli des Jahres ____________________________________________________________________________________________________ 53 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 8. Weitere Entwicklung der Fränkischen Saale und Lenkungskonzept (vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008) Aktuell leidet die aquatische Ökologie der Fränkischen Saale unter dem Fehlverhalten der Kanuten, das es trotz Verordnung und neu aufgestellter Schautafeln häufig gibt. In Übereinstimmung mit GuFi (2002) ist die aktuelle Verordnung nicht wirksam, da sie von einem erheblichen Anteil der Bootsfahrer nicht eingehalten und am Gewässer nur ungenügend durchgesetzt wird. Die dargestellten Zusammenhänge und die zunehmenden Bootszahlen lassen erwarten, dass in den nächsten Jahren weitere bedrohte Arten verschwinden werden. Momentan ist noch eine gewisse Artenvielfalt zu verzeichnen, aber gerade in besonders stark befahrenen Streckenabschnitten wie z.B. bei Diebach wurden auffällig wenige der störungsanfälligen Vogelarten beobachtet. Gerade dieser Abschnitt wird sehr intensiv befahren, und zwar den ganzen Tag über. In anderen Abschnitten findet der Bootsverkehr oft nur während fünf bis sechs Stunden am Tag statt nach denen sich die Fauna wieder erholen kann und es steht noch genügend Zeit zur Nahrungssuche zur Verfügung. Alles deutet darauf hin, dass die in diesem Bereich auf bis zu zwölf Stunden verlängerte Störungszeit (den begrenzenden Faktor für das Vorkommen vieler lärm- und störungsempfindlicher Tierarten darstellt. Außerdem bleibt offen, ob sich empfindliche Arten wie der Flussregenpfeifer und der Flussuferläuferläufer überhaupt noch im Gebiet fortpflanzen können. Die bestehende Störungsintensität verhindert aktuelle Bruten, obwohl geeignete Habitate vorhanden wären und auch vor einigen Jahren noch Brutnachweise gemacht wurden. Weiter zunehmende Beeinträchtigungen wären gerade für diese Arten fatal. Um die Fränkische Saale für die Allgemeinheit in ihrem erhaltenswerten Zustand zu bewahren, muss ihre Nutzung geändert werden. Wünschenswert nach dem Bewertungsschema von Strojec (2001) wäre die Festlegung eines einzigen gesperrten Tabubereiches, denn die meisten untersuchten Abschnitte vertragen auf Grund der hohen Wertigkeit und Artenausstattung keinerlei Bootsnutzung. Eine Totalsperrung der Fränkischen Saale auf ganzer Länge ist in diesem Fall jedoch nicht zu realisieren. Ein unüberschaubares Regelwerk an verschiedenen Ver- und Geboten für unterschiedliche Gewässerabschnitte und Zeiten ist ebenso wenig umsetzbar und deshalb auch zu vermeiden. Darüber hinaus ist der befahrbare Bereich der Fränkischen Saale einerseits in Bezug auf die Fauna eher zusammen zufassen, andererseits in Bezug auf wertvollere Strukturen sehr kleinräumig gegliedert, so dass eine Unterteilung in verschieden geregelte Abschnitte nicht sinnvoll wäre. ____________________________________________________________________________________________________ 54 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Eine räumlich veränderte Nutzung wäre demnach nicht anzustreben und auch eine Veränderung des Nutzerverhaltens ist nicht durchzusetzen. Es bleibt die Möglichkeit der verringerten Nutzerzahl und der veränderten zeitliche Nutzung. Um diese beiden Ziele zu erreichen, sollte die Fränkische Saale in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni vollständig für den Bootsbetrieb gesperrt werden. Durch diese zeitliche Reglementierung zur „Frühjahrsschonzeit“ soll das höhere Störpotential während der Fortpflanzungszeit diverser empfindlicher und schützenswerter Arten berücksichtigt werden. Nicht nur für den Flussuferläufer, sondern für viele der beobachteten Arten (die meisten Vögel, viele Fische, Libellen) stellt gerade die Zeit von Anfang Mai bis Ende Juni eine sensible Phase dar, die über den Brut- bzw. Fortpflanzungserfolg des jeweiligen Jahres entscheidet. Wie aufgezeigt kam es im Mai 2007 zeitgleich mit dem Einsetzen des Bootsverkehrs zu massiven Bestandsabnahmen bei zahlreichen Leitarten (Vögel) und nicht zuletzt zu teilweise erheblichen Beeinträchtigungen vieler Jungfische, die während dieser Zeit ihre Jugendentwicklung in den Flachwasserbereichen weitestgehend abschließen und vom Bootsverkehr im wahrsten Sinnen des Wortes überrollt wurden. Aus der Gegenüberstellung von sensiblen Fortpflanzungszeiten und Bootsaktivität wird ersichtlich, dass die meisten repräsentativen Vertreter aus den Artengruppen der Vögel und Fische von dieser Maßnahme massiv profitieren würden. So wären Flussuferläufer sowie Flussregenpfeifer bis zum Abschluss ihrer Fortpflanzungsperiode frei von Störungen durch den Kanutourismus. Im Fall von Eisvogel und Wasseramsel wäre zumindest eine störungsfreie Zeit für die Erstbrut gegeben. Für die meisten repräsentativen kieslaichenden Arten wie Äsche, Nase und Schneider wäre bei einem Kanuverbot bis 30. Juni ebenfalls eine ungestörte Fortpflanzung möglich. Die Tatsache, dass für die Barbe selbst dann - aufgrund ihrer relativ lang andauernden Fortpflanzungszeit - eine potenzielle Reststörung durch den Kanutourismus verbleibt, verdeutlicht darüber hinaus die Notwendigkeit des Fortbestehens weiterer Verhaltensmaßregeln (Verbot des Befahrens von Flachwasserbereichen) neben der jahreszeitlichen Beschränkung. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung repräsentativer krautlaichender Arten. So wären in diesem Fall eine störungsfreie Fortpflanzungszeit für Frühjahrslaicher wie Moderlieschen, Karausche und Rotfeder gegeben, für sommerlaichende Arten wie Karpfen und Schleien wären darüber hinaus aber auch weitere Verhaltensmaßregeln von imminenter Bedeutung (Verbot des Befahrens von Bereichen mit Wasserpflanzen etc.). ____________________________________________________________________________________________________ 55 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Weiterhin wünschenswert wäre die tageszeitliche Beschränkung bis 18:00 Uhr statt wie derzeit bis 21:00 Uhr. (wie im Entwurf der derzeitigen Änderungsverordnung bereits vorgesehen) Mit dieser Regelung wird erreicht, dass die Tiere mit Aktivitäten, bei denen sie tagsüber durch den Bootsverkehr gestört werden, auf die bootsfreien Zeiten ausweichen. Vor allem besonders störungsempfindlichen Vogelarten bleibt so vor Sonnenuntergang noch Zeit für die Nahrungssuche. Das kann sogar soweit gehen, dass die Fütterung von Vogeljungen verstärkt auf die Morgen- und Abendstunden verlegt wird (Mattes & Meyer 2001). Auch nachtund dämmerungsaktive Fischarten könnten durch diese Maßnahme weitestgehend geschützt werden. Außerdem sollte das Befahren der gesetzlich geschützten Fischschonbezirke „Mäander von Aschach“ und „Gräfendorf“ auch in der Verordnung untersagt werden. (wie im Entwurf der derzeitigen Änderungsverordnung bereits vorgesehen) Diese neu angelegten Seitenarme sind nicht Teil der befahrbaren Bootsstrecke. Da bei der Befahrung der Fränkischen Saale an diesen Stellen nicht unbedingt ersichtlich ist, welcher Arm der zu befahrende Hauptarm ist, fahren viele der Kanuten in den geschützten Bereich ohne es zu wollen/wissen. An diesen Stellen muss für mehr Information gesorgt werden, z.B. durch Infotafeln und/oder Bojenketten. Arten, die durch die oben genannten Beschränkungen noch nicht abgedeckt werden, sind in den Flachwasserbereichen die Jungfische, die sich dort auch noch den Sommer über entwickeln, die Muscheln und viele Insektenlarven. Diese Arten sind das ganze Jahr über durch mechanische Einwirkungen bedroht, so dass zeitliche Regelungen nicht greifen. Deshalb sollten zumindest die Flachwasserbereiche an den Wehren so ausgeschildert werden, dass der vorgeschlagene Weg zum Umsetzen klar erkennbar ist. So wird den Bootswanderern die Möglichkeit gegeben, ohne Auskundschaften und unbeabsichtigte Störungen das Boot umzusetzen. Im Laufe der Untersuchung wurde zwar das neue Infosystem installiert, dessen Wirksamkeit sollte jedoch noch überprüft werden (u.a. während der Kontrollen durch die Naturschutzwacht). ____________________________________________________________________________________________________ 56 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 9. Ausblick auf die Untersuchungsphase III. 2009 (vgl. Kaminsky & Kaminsky 2008) Je nachdem, ob und wie schnell das empfohlene Lenkungskonzept umgesetzt wird, ergeben sich nach wie vor drei verschiedene Ansätze, die gewonnen Erkenntnisse zu vertiefen bzw. auszubauen: Ansatz A: Für den Fall, dass die empfohlenen jahreszeitlichen und tageszeitlichen Begrenzungen bereits bis zum Frühjahr 2009 umgesetzt werden: - Erneute Kartierung der Leitarten (insbesondere die Vögel), um eventuell höhere Populationsdichten und Bruterfolge zu erfahren (Monitoring). - Detaillierte Zählungen des zu erwartenden geänderten Bootsaufkommens - Weitere Beobachtungen von Störungen - Beurteilung des neuen Leitsystems (Beschilderung) Ansatz B: Für den Fall, dass die Umsetzung der empfohlenen Begrenzungen (noch) nicht auf ganzer Strecke erfolgt, jedoch auf Referenzstrecken getestet werden kann: Um die ausgeführten Beobachtungen und Hinweise zu untermauern, wäre es wünschenswert, zumindest bestimmte Referenzstrecken während der restlichen Projektphase (2009) jahreszeitlich begrenzt bis jeweils 30. Juni 2009 für den Bootsverkehr zu sperren. Wie ausgeführt, stellt für viele der beobachteten Arten gerade die Zeit im Mai und Juni eine sensible Phase dar, die über den Brut- bzw. Fortpflanzungserfolg entscheidet. Gerade Erhebungen in dieser Zeit ohne Störungen durch Boote (Kartierung der Leitarten, etwaige Brutnachweise vom Flussuferläufer etc.) könnten mit den nun für 2007 und 2008 vorliegenden Detaildaten verglichen werden und durch den direkten Vergleich „vorher/nachher“ bzw. „ohne/mit Bootsverkehr“ könnte ein weiterer direkter Zusammenhang zwischen Ursache und Störung aufgezeigt werden. Folgende zwei Pilotabschnitte (vgl. Abb. 23) wären in diesem Fall wünschenswert (in absteigender Wertigkeit): 1. Bad Kissingen/Kläranlage bis Trimberg 2. Unterebersbach bis Saline Bad Kissingen ____________________________________________________________________________________________________ 57 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Abbildung 23: Vorgeschlagene Referenzstrecken 2009 mit Befahrungsverbot bis 30. Juni ____________________________________________________________________________________________________ 58 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Ansatz C: Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen 2009 nicht umzusetzen sein, wird die weitere Entwicklung der Fränkischen Saale dokumentiert: - Weitergehende Kartierung der Leitarten (insbesondere der Vögel), um eventuell noch geringere Populationsdichten und etwaige Artenverluste aufzuzeigen (insgesamt dreijähriges Monitoring 2007-2009) - Weitergehende Bootszählungen inkl. noch gezielter Dokumentation von Störungen ____________________________________________________________________________________________________ 59 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 10. Literatur (verwendet und zitiert) Aßmann, O. (1997): Grundlagen und Vorschläge für ein Gesamtkonzept zur Regelung von naturschutzrelevanten Einflüssen auf die Ammerschlucht. Gutachten im Auftrag der Regierung von Oberbayern. Bauer, H.-G., P. Berthold, P. Boye, W. Knief, P. Südbeck & K. Witt (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. Ber. Vogelschutz 39: 13–60. Bayerischer Kanu-Verband e.V. (2001): Zähl- und Befragungsaktion an der Fränkischen Saale – Eine Aktion des Bezirks Unterfranken im Bayerischen Kanu-Verband e.V. Bezzel, Geiersberger, v. Lossow & Pfeifer (2005): Brutvögel in Bayern – Verbreitung von 1996 bis 1999. Ulmer-Verlag, Stuttgart. BfN (Bundesamt für Naturschutz) (2008): Dokumentsammlung über empirisch fundierte Untersuchungen, die Auswirkungen verschiedenster Sport- und Freizeitaktivitäten (unter anderem Kanu- und Kajaksport sowie Angeln) auf Lebensräume, Tiere und Pflanzen (Einzelfalluntersuchungen) enthalten. Stand: 27.10.2008; Quelle: http://www.bfn.de/natursport/test/SportinfoHTML/sportart_1.php Bundesamt für Naturschutz (BfN, 2007): 2. Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie an die EU-Kommission, inkl. Verbreitungskarten der Arten. Download unter: http://www.bfn.de/0316_bericht2007.html Bohl, E., Kleisinger, H. & Leuner, E. (2003): Rote Liste gefährdeter Fische (Pisces) und Rundmäuler (Cyclostomata) Bayerns. In LfU (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Schriftenreihe Heft 166: 52-55. EU-Kommission (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC. Deutsche Version: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Falkner, G., Colling, M., Kittel, K. & Strätz, C. (2003): Rote Liste gefährdeter Schnecken und Muscheln (Mollusca) Bayerns. In LfU (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Schriftenreihe Heft 166: 337-347. Fünfstück, H.J., v. Lossow, G. & Schöpf, H. (2003): Rote Liste gefährdeter Brutvögel (Aves) Bayerns. In LfU (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Schriftenreihe Heft 166: 39-44. Gellermann, M. (2007): Die „Kleine Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes. Natur und Recht 29 (12):783-789. Glutz v. Blotzheim, U. N. (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas auf CD-ROM. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim. Görner, M. (1996): Verzeichnis der Vögel des Biosphärenreservates Rhön. Acta ornithoecol., Jena 3.3: 245-251. Gutachtergemeinschaft Fischerei und Gewässerökologie (GuFi) (2002): Auswirkungen des Freizeitbootsverkehrs auf die aquatische Ökologie der Fränkischen Saale - Auftraggeber: Bezirk Unterfranken, Fachberatung für Fischerei. ____________________________________________________________________________________________________ 60 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Holzhausen, J. (1999): Die Vogelwelt des Biosphärenreservates Rhön. Mitteilungen aus dem Biosphärenreservat Rhön, Bd. 4: 16-28. Ifanos (1999): Gewässerentwicklungsplan Fränkische Saale. Im Auftrag des WWA Schweinfurt. Kaminsky, S. (2002): Untersuchung zum Vorkommen von Flusskrebsen: Streu und Obere Fränkische Saale. Gutachten im Auftrag der Fischereifachberatung, Bezirk Unterfranken. Kaminsky, S. (2003): Untersuchung zum Vorkommen von Flusskrebsen im Bereich der Mittleren Fränkischen Saale. Gutachten im Auftrag der Fischereifachberatung, Bezirk Unterfranken. Kaminsky, S. (2004): Untersuchung zum Vorkommen von Flusskrebsen in Unterfranken (u.a. in der Unteren Fränkischen Saale). Gutachten im Auftrag der Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken. Kaminsky, S. & Kaminsky, A. (2008): Beeinträchtigung der wassergebundenen Fauna und Flora durch Kanutouristik – Störpotential und Ableitung eines Nutzungskonzeptes für die Fränkische Saale. I. Phase 2007 (Endfassung vom 17.01.2008). Gutachten im Auftrag des Fischereiverbandes Unterfranken e.V. Kneucker, Ch. (2003): Konzept zur Förderung eines umweltschonenden Kanusports an der Fränkischen Saale – Diplomarbeit im Fachbereich Landschaftsarchitektur, Fachhochschule Weihenstephan. Lamping, A. (1994): Wasserwandern – Chance für einen umweltorientierten Tourismus? Untersuchung am Beispiel der Neustrelitzer Kleinseenplatte. Diplomarbeit Fach Angewandte Geographie/Fremdenverkehrsgeographie Fachbereich VI der Universitär Trier. LfU (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) (2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Schriftenreihe Heft 166. LfU (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) & LWF (Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) (2007): Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern. März 2007. Mattes, H. & E. I. Meyer (2001): Kanusport und Naturschutz – Forschungsbericht über die Auswirkungen des Kanusports an Fließgewässern in NRW. Herausgeber: Institut für Landschaftsökologie & Institut für Spezielle Zoologie, Abt. F. Limnologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. OBB (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) (2008): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Fassung mit Stand 12/2007). Download unter: http://www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/veroeffentlichungen/16638/ Plachter, H., Bernotat, D., Müssner, R. & Riecken, U. (2002): Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 70, Bundesamt für Naturschutz, Bonn – Bad Godesberg. Reck, H. (1996): Flächenbewertung für die Belange des Arten- und Biotopschutzes. In: Bewertung im Naturschutz. Beiträge der Akademie für Natur- und Umweltschutz BadenWürttemberg, Band 23: 71-112. ____________________________________________________________________________________________________ 61 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Richarz, K., Bezzel, E. & Hoffmann, M. (2001): Taschenbuch für Vogelschutz. Aula-Verlag, Wiebelsheim. Schmidt, B. (1997): Untersuchung von Besucherlenkungsmaßnahmen (v.a. Kanubetrieb) an der mittleren Jagst aus naturschutzfachlicher Sicht am Beispiel von wassergebundenen Vogelarten. Abschlußbericht zum WV 12/97. Im Auftrag der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart. Schorr, M. (2000): Potenzielle Konflikte zwischen Bootsportaktivitäten auf Fließgewässern und Arten- und Biotopschutz – dargestellt am Beispiel der Libellen im Bereich der Wieslauter (Pfälzerwald, Rheinland-Pfalz). Fauna und Flora in Rheinland, 10. Seifert, K. (1997): Erarbeitung von Grundlagen und Vorschläge zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Regelung von naturschutzrelevanten Einflüssen auf der Ammerschlucht – Teilbeitrag: Gewässerökologie, Fischfauna, Fischerei. Gutachten im Auftrag der Regierung von Oberbayern. STMGUV (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) (2008): Übergabe des Berichts zur Trinkwasserversorgung in Unterfranken; Rede von Staatsminister Dr. Werner Schnappauf (Würzburg, am 26. April 2007) - Manuskriptfassung. Stand: 17.01.2008; Quelle: http://www.stmugv.bayern.de/aktuell/reden/detailansicht.htm?tid=12118 Strohmeier (2003): Kartierung und Bewertung fischbiologisch relevanter Strukturen in der Fränkischen Saale - Auftraggeber: Bezirk Unterfranken Fachberatung für Fischerei. Strojec (2001): Fließgewässerschutz und Wassersport in Hessen. Stand: 03.08.2007; Quelle: http://www.flussinfo.de Sudfeldt, C., R. Dröschmeister, C. Grüneberg, A. Mitschke, H. Schöpf & J. Wahl (2007): Vögel in Deutschland – 2007. DDA, BfN, LAG VSW, Münster. Südbeck P., Andretzke H., Fischer S., Gedon K., Schikore T., Schröder K. & C. Sudfeldt (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell. Tobias, A. (1995): Einfluß von Feinsandüberschichtungen auf grabende Libellenlarven (Gomphidae) – Tagungsbericht der Dt. Gesellschaft f. Limnologie (DGL). Berlin. S. 435-439 Tombek, B. (2002): Machbarkeitsstudie zur Wiederansiedlung der Lachse im unterfränkischen Maingebiet. Schriftenreihe des Landesfischereiverbandes Bayern (Hrsg.), Heft 8. Tombek, B. (2002): Kartierung der Struktur und Beschreibung der fischereibiologischen Funktionen der Fränkischen Saale von der Quellen bis zur Mündung der Streu (Bayern, Lkr. Rhön-Grabfeld) – Auftraggeber: Fachberatung für Fischerei, Bezirk Unterfranken. Tombek, B. (2003): Erfassung und Bewertung der fischereibiologischen Funktionen im Bereich der Unteren Fränkischen Saale (Bayern, Lkr. Bad Kissingen u. Lkr. Main-Spessart) – Auftraggeber: Fischereiverband Unterfranken. Trautner J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche Annährung. Naturschutz in Recht und Praxis – online (2008) Heft 1: 2-20, www.naturschutzrecht.net. Trautner J., Kockelke K., Lambrecht, H. & J. Mayer. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren - Books on Demand GmbH, Norderstedt. ____________________________________________________________________________________________________ 62 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Wessels (2002): „Lenkungskonzept Bootswandern auf der Fränkischen Saale“. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde. Winterholler, M. (2003): Rote Liste gefährdeter Libellen (Odonata) Bayerns. In LfU (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns, Schriftenreihe Heft 166: 59-61. Zauner, G. & C. Ratschan (2004): Auswirkungen des Kanusports auf die Fischfauna – unter Berücksichtigung von Fliessgewässern mit Wildwassercharakter im Mittelgebirge und alpinen Bereich. Studie im Auftrag des Deutschen Kanu-Verbandes e. V. ____________________________________________________________________________________________________ 63 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 64 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 Fotodokumentation „Große Steine“ (unterhalb Bad Kissingen): Wildes Camping/Übernachten inkl. Lagerfeuer Einsatzstelle Diebach: Störung von Höckerschwänen Ruppelmühle: Wildes Camping auf privater Wiese Mäander Aschach: fehlende Beschilderung Mäander Aschach: verlassene Eisvogelbrutröhre Westheim: Beschilderung der Umsetzstelle unklar ____________________________________________________________________________________________________ 65 Geise & Partner Beeinträchtigung der Fränkischen Saale durch Kanutouristik – II. Phase 2008 ____________________________________________________________________________________________________ 66 Geise & Partner