2014 - Stadt Münster, Rathaus

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Jahresbericht 2013 / 2014
Jugendhilfe in der Villa Interim
Das zwischen dem Schulamt für die Stadt Münster,
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und
dem Amt für Schule und Weiterbildung entwickelte
Kooperationsprojekt „Villa Interim“ befand sich im
Berichtszeitraum im zweiten Projektjahr.
Der Standort am Schürbusch im Gebäude einer
ehemaligen Grundschule in Mecklenbeck wurde
zunächst befristet beibehalten, ein Standortwechsel
jedoch weiterhin geplant. Durch die Erfahrungen des
ersten Projektjahres konnten in der Villa Interim
weitere konzeptionelle Fortentwicklungen
angestoßen werden. Dazu gehörten die Optimierung
der Datenbank zu Evaluationszwecken sowie die
Einführung und Erprobung eines Konzeptes zur
Reaktion auf Unterrichtsstörungen.
Darauf wird nachfolgend noch einmal genauer
eingegangen.
Des Weiteren wurde die Zielgruppe des Projektes auch
auf Hauptschüler/-innen ausgeweitet, wodurch nun
alle weiterführenden Schulen der Stadt Münster auf
das schulische Unterstützungsprojekt zurückgreifen
konnten, um Schüler/-innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich
emotionale und soziale Entwicklung so zu fördern,
dass sie in ihren Regelschulsystemen verbleiben
konnten.
Konzept
Die konzeptionelle Gestaltung der Sozialpädagogik in
der „Villa Interim“ orientierte sich insbesondere an
dem zentralen Ziel der dauerhaften Beschulung an der
Stammschule durch eine zeitbefristete Förderung
(max. 12 Monate). Die persönlichen Fähigkeiten von
Schüler/-innen wurden in den Blick genommen und
gestärkt. In Funktion eines Fallscouts koordinierte der
Mitarbeiter der Jugendhilfe den Fallverlauf, indem er
das System der Schüler/-innen, d. h. ihre/seine Familie,
Schule, Lehrer, Befunde und beteiligte Personen bei
dem Ziel der Beschulung an der Stammschule mit
einbezog. Dies wurde vor allem durch die
Fallkonferenzen erreicht, die der Fallscout koordinierte
und in Zusammenarbeit mit den sonderpädagogischen
Fachkräften strukturierte und leitete. Außerdem
wurde er zu den für die Villa Interim relevanten
Fallclearingstellensitzungen als beratendes Mitglied
eingeladen.
Konzept zur Reaktion auf Unterrichtsstörungen
Unterrichtsstörungen wurden, in Anlehnung an
bestehende Trainingsraumkonzepte, mit Hinweisen
geahndet, welche an einer Tafel im Klassenraum
gesammelt wurden. Bekam ein/-e Schüler/-in in einer
Stunde drei Hinweise, musste er/sie den
Unterrichtsraum verlassen und einen Hinweiszettel
erarbeiten, indem das Verhalten beschrieben wurde,
welches zu einem Gruppenausschluss führte, sowie
einen Plan erstellen, wie so ein Ausschluss in einer
2
zukünftigen ähnlichen Situation vermieden werden
kann. Zusätzlich mussten Schüler/-innen zu Beginn
jeder Stunde ihre Unterrichtsbereitschaft signalisieren
und hatten in jeder Stunde die Möglichkeit, ein
Timeout zu nehmen, welches entweder durch
Bewegung oder Ruhe geprägt war. Das Konzept
bewährte sich in der Arbeit und führte dazu, dass die
Schüler/-innen immer wieder bewusste
Entscheidungen, bezogen auf ihr Verhalten, treffen
mussten. Direkte Konfrontation wurde somit
vermieden und ausgetauscht durch eine zu erwartende
Abfolge von Konsequenzen auf unerwünschtes
Verhalten.
Ziel 1
Leitsatz aus dem fachlichen Controlling:
Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch die
Stärkung sozialer Kompetenzen
Die teilnehmenden Schüler/-innen sind in ihrer
emotionalen und sozialen Kompetenz gestärkt.
Zielkennzahl:
90 % der teilnehmenden Schüler/-innen sind in ihrer
emotionalen und sozialen Kompetenz gestärkt.
•
Schüler/-innen der 5. – 8. Klasse aller
weiterführenden Schulen
Von insgesamt 14 Fördervorgängen konnten in den
acht abgeschlossenen Fördervorgängen die
teilnehmenden Schüler/-innen zu 100 % in ihrer
emotionalen und sozialen Kompetenz gestärkt
werden.
•
eine Grundmotivation, die Schule zu besuchen,
musste vorhanden sein
Ziel 2
•
Schüler/-innen vorübergehend nicht beschulbar
•
Abgeschlossenes sonderpädagogisches
Fördergutachten
Zielgruppe
Leistungen
•
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
•
Lösungsorientierte Einzelfallhilfe
•
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen sowie
Weitervermittlung in passgenaue
Hilfemaßnahmen
•
Intensive Abstimmung des fachlich-methodischen
Handelns mit den Lehrkräften der „Villa Interim“
•
Kooperation mit den jeweiligen zuständigen
Unterstützungs- und Hilfesystemen
•
Kooperation mit der Fallclearingstelle –
Jugendhilfe als Fallscout
•
Dokumentation im Rahmen einer Datenbank
Kennzahlen / Zielerreichung
Die entwickelten Leitsätze für die Leistungen galten
für alle Jugendhilfeangebote an Schulen
gleichermaßen. Die Besonderheiten in der Zielsetzung
und Aufgabenstellung fanden je nach Aufgabengebiet
Berücksichtigung.
Leitsatz aus dem fachlichen Controlling:
Sicherstellung des Schulbesuchs durch
Jugendhilfeangebote
Die dauerhafte Beschulung des Schülers/der
Schülerin an der Stammschule wird durch eine
zeitbefristete Förderung seiner emotionalen und
sozialen Kompetenz gesichert.
90 % der Schüler/-innen , die gefördert wurden,
konnten wieder am regulären Unterricht ihrer
Stammschule teilnehmen.
Von den insgesamt 14 Schüler/-innen beendeten acht
den Fördervorgang. Davon konnten fünf Schüler/innen wieder am regulären Unterricht ihrer
Stammschule teilnehmen. Dies entsprach 62,5 %.
Analyse
Das erste Ziel, 90% der Schüler/-innen in ihrer
emotionalen und sozialen Kompetenz zu stärken,
wurde erreicht. Alle Schüler/-innen profitierten
deutlich von der intensiven Förderung und zeigten
bereits nach einem halben Jahr Förderung sichtbare
Verbesserungen in den Bereichen:
3
•
Psychische/Emotionale Stabilität
•
Sozialverhalten
•
Empathie
•
Kommunikationsverhalten
Durchschnittliche Veränderung im Förderschwerpunkt
Empathie:
Die Optimierung der Datenbank ermöglichte nun eine
genauere Betrachtung der Wirksamkeit in den vier
unterschiedlichen Förderbereichen. Dazu wurde zu
Beginn und zum Ende der Projektteilnahme eine
Skaleneinschätzung von -2 bis +2 durch den Fallscout
in den vier Förderbereichen der Schüler/-innen
vorgenommen.
Somit konnte die durchschnittliche Veränderung aller
vier insgesamt, aber auch jedes einzelnen
Förderbereiches, für ein Schuljahr sichtbar gemacht
werden. Daraus ließen sich wiederum in der Analyse
unterschiedliche Ergebnisse auswerten, die
Rückschlüsse auf die Wirkungsweise der Förderung
zuließen.
Durchschnittliche Veränderung aller
Förderschwerpunkte im Schuljahr 2013/2014:
Anfangswert
Endwert
Veränderung
- 1.06
0,27
1,33
Durchschnittliche Veränderung im Förderschwerpunkt
Psychische und emotionale Stabilität:
Anfangswert
Endwert
Veränderung
- 1,00
0,53
1,53
Durchschnittliche Veränderung im Förderschwerpunkt
Sozialverhalten:
Anfangswert
Endwert
Veränderung
- 1,08
0,38
1,46
Anfangswert
Endwert
Veränderung
- 1,13
0,08
1,21
Durchschnittliche Veränderung im Förderschwerpunkt
Kommunikationsverhalten:
Anfangswert
Endwert
Veränderung
- 1,03
0,09
1,12
Das größte Defizit zeigte sich bei den Schüler/-innen
im Schuljahr 2013/2014 im Bereich der Empathie.
Empathie befähigt Schüler/-innen dazu, die Gefühle
anderer Menschen zu erkennen und zu verstehen.
Gleichzeitig ist die Grundlage für Empathie die eigene
Selbstwahrnehmung, denn nur wenn man seine
eigenen Emotionen versteht, kann man diese auch
besser bei seinen Mitmenschen deuten.
Daraus ließ sich schlussfolgern, dass bei der Förderung
der Schüler/-innen die Entwicklung von
Selbstwahrnehmungsfähigkeiten mehr in den Fokus
genommen werden musste.
Interessant war auch, dass der Förderschwerpunkt der
„Psychischen und emotionalen Stabilität“ im Schuljahr
2013/2014 den niedrigsten Ausgangswert zeigte, hier
aber durch die Arbeit der Villa Interim die größten
Veränderungsprozesse zu verzeichnen waren. Ebenso
war im Förderschwerpunkt „Sozialverhalten“ eine
größere Veränderung wahrzunehmen als in den
Bereichen Empathie und Kommunikationsverhalten.
Im Bereich Kommunikationsverhalten war die
geringste Veränderung wahrnehmbar, auch wenn die
Tendenz in allen vier Bereichen hin zu einer positiven
Entwicklung zeigte.
Ein weiterer Aspekt, der durch die Datenbank erfasst
wurde, war die Erarbeitung und Festlegung von
individuellen, auf die Schüler/-innen zugeschnittenen
Förderzielen. Diese orientierten sich an dem
individuellen Förderbedarf des Kindes und waren
somit für jeden/jede Schüler/-in unterschiedlich. Daher
ließ sich in nachfolgender Abbildung auch nur die
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Veränderungswirksamkeit bezogen auf diese Ziele
ablesen. Der Ausgangswert war dementsprechend
sehr niedrig, da es bei den größten Defiziten ansetzte,
die erreichte Veränderungswirkung war dafür aber
umso höher, weil gezielt an diesen Zielen mit den
Schülern/-innen gearbeitet wurde.
Durchschnittliche Veränderung bei individuellen
Förderzielen:
Anfangswert
Endwert
Veränderung
-1,90
0,03
1,93
Erst in den nächsten Jahren, wenn mehr Schüler durch
die Datenbank erfasst werden, wird sich im Vergleich
der Schuljahre ein genaueres Bild darstellen lassen,
wie die Entwicklungen der vier Förderbereiche zu
bewerten sind und ob diese sich durch gezielte
Veränderungen in der Förderung verändern lassen.
Das zweite Ziel, 90 % der geförderten Schüler/-innen
wieder eine Teilnahme am Unterricht Ihrer
Stammschulen zu ermöglichen, wurde nicht erreicht.
Von acht Schüler/-innen konnten dennoch fünf
Schüler/-innen, die ohne die intensive Förderung in der
Villa Interim aus dem Regelschulsystem
herausgefallen wären, wieder dauerhaft in ihre
Stammschulen zurückgeführt werden. Ein Schüler
verließ das Projekt aufgrund eines Umzuges. Ein
Schüler wurde in seinem Sozialverhalten deutlich
stabilisiert, konnte aber die für sein Schuljahr
erforderlichen Leistungen nicht erbringen. Er wurde in
eine berufsvorbereitende Maßnahme vermittelt. Der
dritte Schüler konnte aufgrund massiver
Schulverweigerung nicht erfolgreich in das
Regelschulsystem rückgeführt werden und wurde in
eine stationäre therapeutische Maßnahme vermittelt.
Ausblick Schuljahr 2014/2015
•
Terminierung und Durchführung eines
Ehemaligen-Treffens
•
Überprüfung und Weiterentwicklung der
Datenbank
•
Fortentwicklung des Rückführungskonzeptes
•
Verstetigung des Jugendhilfeangebotes in der
Villa Interim
Kontakt
Impressum
Villa Interim
Schürbusch 45, 48163 Münster
Telefon: 02 51 – 97 42 91 16, Fax: 02 51 – 97 42 91 30
Felix Zimmer
E-Mail: [email protected]
www.stadt-muenster.de/jugendamt/jugendsozialarbeit/
jugendhilfe-an-schulen.html
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
April 2015
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