Informationen zum Pflichtpraktikum, Erstfach Soziologie (Bachelor

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INSTITUT FÜR SOZIOLOGIE
02.03.2009
Informationen zum Pflichtpraktikum, Erstfach Soziologie (Bachelor)
Gemäß § 4 (2) der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Soziologie im ZweiFach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg müssen Studierende im Erstfach
Soziologie im Rahmen ihres Studiums ein zweimonatiges Pflichtpraktikum in einer
berufsbezogenen Tätigkeit absolvieren. Das Praktikum ist im Bereich der
Schlüsselqualifikationen angesiedelt. Es beruht auf einer 40-Stunden-Arbeitswoche und
umfasst 10 ECTS.
§ 8 (2) der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge der
Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg
regelt darüber hinaus, dass ein Praktikum dann anerkannt werden kann, wenn von den
Studierenden ein Praktikumsbericht angefertigt wird, der Angaben über die Dauer (inkl.
Wochenarbeitsstunden) sowie Art und Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthält und vom
Arbeitgeber unterschrieben ist.
Die Betreuung der Durchführung von Praktika wird seitens des Instituts für Soziologie von
der Studienfachberatung (Dr. Aida Bosch, Vertretung: Matthias Klemm M.A.) übernommen.
Der Weg zur Anrechnung des Pflichtpraktikums
1. Vor dem Praktikum
Stimmen Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums mit der Studienfachberatung über den Ort des
Praktikums und seine Dauer ab. Im Gespräch mit der Studienfachberatung wird festgestellt,
ob das Praktikum als „berufsbezogene Tätigkeit“ gewertet werden kann.
Gegebenenfalls erhalten Sie eine Bestätigung, dass im Rahmen des Studiums ein
Pflichtpraktikum zu erbringen ist. Einige Praktikumsstellen verlangen eine solche
Bestätigung.
2. Während des Praktikums
Während des Praktikums erstellen Sie den Praktikumsbericht mit den Angaben über die
Dauer, die Art und den Umfang der erbrachten Tätigkeiten. Den Bericht muss der
Arbeitgeber unterschreiben. Dem Bericht soll neben den angeführten Informationen eine
knappe Skizze von etwa einer Seite hinzugefügt werden, in der Sie Ihre
Praktikumserfahrungen mit Blick auf Ihr Soziologie-Studium resümieren. Der
Praktikumsbericht muss insgesamt nicht länger als drei bis fünf Seiten ausfallen.
3. Nach dem Praktikum
Reichen Sie den Praktikumsbericht bei der Studienfachberatung ein. Die
Studienfachberatung stellt Ihnen daraufhin eine Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als
Pflichtpraktikum aus. Die Anerkennung enthält neben der Angabe der Praktikumsstelle den
Umfang der anzurechnenden ECTS-Punkte (maximal zehn).
Die Anerkennung als Pflichtpraktikum geben Sie beim Prüfungsamt ab. Die Leistung wird
dort in „mein campus“ eingetragen.
INSTITUT FÜR SOZIOLOGIE
02.03.2009
Bisher gestellte Fragen zum Praktikum
Welche Praktikumsstellen sind anrechenbar?
Da das Spektrum „berufbezogener Tätigkeiten“ für angehende SoziologInnen breit
gestreut ist, gibt es keine Vorabeinschränkung von Praktikumsmöglichkeiten seitens des
Instituts.
Wie komme ich an eine Praktikumsstelle?
Die Auswahl einer Praktikumsstelle erfolgt selbsttätig nach den eigenen
Interessengebieten. Beachten Sie aber Aushänge am Institut sowie die „virtuellen“
Aushänge
auf
der
Seite
des
Studien-Service-Center
der
Fakultät:
http://www.studienservicecenter.phil.uni-erlangen.de/praktika.shtml
Wie lange dauert das Pflichtpraktikum?
Das Pflichtpraktikum umfasst zwei Monate bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche. Auch
längere Praktika können natürlich angerechnet werden, aber nur bis zur Höchstzahl von
zehn ETCS-Punkten.
Kann das Praktikum „gesplittet“ werden?
Im Prinzip: Ja, aber in Absprache mit der Studienfachberatung.
Wann im Studienverlauf sollte das Praktikum absolviert werden?
Hierzu gibt es keine verbindliche Regelung. Empfohlen wird jedoch, das Praktikum
zwischen dem vierten und dem sechsten Semester zu absolvieren (siehe
Musterstudienplan). Dann ist etwas mehr „Luft“ im Studienplan, Sie verfügen über
Einsichten und Kenntnisse ins Fach und können das Praktikum besser auf Ihren
Studienverlauf (und Ihre Schwerpunktsetzungen) abstimmen.
Wo gibt es weitere,
Schlüsselqualifikationen?
fachübergreifende
Informationen
Studien-Service-Center
der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie
Hindenburgstr. 34, 91054 Erlangen
Dr. Andrea Heinz
09131-85-23046
[email protected]
Kontakt:
Institut für Soziologie
Studienfachberatung Soziologie
Dr. Aida Bosch / Matthias Klemm M.A.
Kochstr. 4, R. 5.020, Tel.: 09131-8522386
www.soziologie.phil.uni-erlangen.de
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