Unser Ort gehört zu den bekannten Winzerorten am

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Unser Ort gehört zu den bekannten Winzerorten am Main mit den
Weinlagen „Maustal“ und „Cyriakusberg“. Wir dürfen vor allem stolz
sein auf unser mittelalterliches Stadtbild, das wir mit viel Mühen
erhalten und gestalten. Sie werden aber feststellen, dass Sulzfeld a.
Main mehr als eine interessante Geschichte und ein bekanntes
Ensemble zu bieten hat.
In Sulzfeld a. Main wurden auch die weit über das Frankenland
hinaus bekannten „Meterbratwürste“ kreiert und vom hier lebenden Künstler Harald
Schmaußer die phantastisch-prähistorischen „fränkischen Tierli“ entdeckt.
Wir sind ein Ort mit vielfältigen Aktivitäten im gesellschaftlichen, kulturellen, kirchlichen und sportlichen Bereich. Unsere Vereine und Gruppen bieten ein interessantes
und abwechslungsreiches Freizeitangebot, an dem sich jeder Einwohner nach Belieben beteiligen kann. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alte Menschen finden Alternativen vor, die unseren Ort als Wohnort attraktiv machen.
Wir wollen die Zukunft mit ihren gesellschaftlichen Veränderungen nicht aus den Augen verlieren und uns weiter entwickeln. Hierzu bitten wir besonders auch alle Neubürger um ihre aktive Teilnahme am Gemeindeleben.
Gemeinde Sulzfeld a. Main
Erster Bürgermeister Gerhard Schenkel
97320 Sulzfeld a. Main
Tel.: 09321 / 23855
Handy: 0172 / 667 5474
Stand: 13.09.2010
Sulzfeld a. Main bietet Ihnen ein reges
Vereinsleben für alle Altersgruppen,
Interessenslagen und vor allem mit
einer guten Jugendarbeit.
Katholischer Kindergarten, Grund- und
Hauptschule sind vor Ort, im
Kindergartenweg
2
ist
eine
Krabbelstube und das Jugendhaus der
Gemeinde eingerichtet. Ihr(e) Kind(er)
können die Musikschule der Stadt
Kitzingen
oder
alternativ
die
Musikschule Marktbreit und Umgebung e.V. besuchen.
Auch für die Senioren ist gesorgt: Die Kath. Kirchengemeinde veranstaltet mehrfach
Altennachmittage. Jeden Sonntag findet ein katholischer Gottesdienst statt, jeden
ersten Sonntag im Monat ein evangelischer Gottesdienst.
Die Sparkasse Mainfranken und die Volksbank-Raiffeisenbank Kitzingen eG haben
in Sulzfeld a. Main Zweigstellen eingerichtet.
Ihre Naherholung ist in der Mainlände gesichert – die herrliche Mainlandschaft lädt zur qualitätsvollen Freizeitgestaltung ein.
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main im Wein-Landkreis Kitzingen bietet zwei voll erschlossenen Bauplätze Am Uptal 4 (2 Doppelhausbauplätze à 401 qm und jeweils
ein Stellplatz à 11 qm (auch als Einzelhausbauplatz mit 802 qm möglich) im Neubaugebiet „Burgweg“ in Erbbaurecht oder auch zum Kauf an:
Ziel der Gemeinde Sulzfeld a. Main ist es, vor allem jungen Familien ein kostengünstiges Bauen zu ermöglichen:
Bauwillige müssen keinen hohen Grundstückspreis aufbringen, sondern nur ihr Bauwerk finanzieren und den Erbauzins zahlen.
Was bedeutet Erbbaurecht?
Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem Grundstück ein
Gebäude zu bauen und zu haben; für die Bestellung des Erbbaurechts ist ein Erbbauzins zu bezahlen.
Erbbauzins oder Kaufpreis
Erbbaurecht - Verzinsung von jährlich 4 % von 75 EUR / qm)
oder Kaufpreis: 75 EUR / qm
Was für Finanzierungsmodelle gibt es?
Der gesamte Grundstückspreis (einschließlich Erschließung) kann über Erbbauzins
finanziert werden;
alternativ kann eine „Mischfinanzierung“ gewählt werden: Z. B. Erbbauzins für den
Grundstückspreis und Zahlung aller Erschließungsbeiträge
99 Jahre und was dann?
WICHTIG: Die Zeitspanne für ein Erbbaurecht kann frei vereinbart werden und muss
nicht 99 Jahre betragen.
Die Gemeinde Sulzfeld a. Main bietet an, dass das Grundstück vom Erbauberechtigten später erworben werden kann.
Alle Grundstücke sind wie folgt erschlossen:
 Straße
 Wasserversorgung
 Abwasserentsorgung mit bereits installierter gemeinsamer
Abwasserhebeanlage (Für die Abwasserhebeanlage sind noch
geringfügige Kostenanteile zu entrichten).
 Breitbandkabel
 Gasanschluss
Die Grundstücke liegen in einem allgemeinen Wohngebiet; es sind zwei Vollgeschosse zulässig:
2 Doppelhausbauplätze An der Winterleite 7 und 9 mit 549qm bzw. 504 qm An der Winterleite 7 und 9
(auch als Einzelhausbauplatz mit 1.053 qm möglich)
Auf den Grundstücken verläuft eine Hochspannungsleitung.
Kaufpreis jeweils 75 EUR / qm
Diese Grundstücke sind erschlossen mit:
 Straße
 Wasserversorgung
 Abwasserentsorgung
Alle Bauplätze werden mit einem Baugebot belegt; die Bauplätze sind ab Datum
des notariellen Kaufvertrages innerhalb einer Frist von 3 Jahren mit einem
Wohngebäude zu bebauen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Baugebotspflicht hat die Gemeinde das Recht, das
Grundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen; alle anfallenden Kosten einschließlich Grunderwerbssteuer trägt der jetzige Käufer.
Die Bauplätze dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden.
Frau Thoma
[email protected]
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen
Friedrich-Ebert-Straße 5
97318 Kitzingen
Tel. 09321 / 9166-100
FAX: 09321 / 9166-150
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