Unser Ort gehört zu den bekannten Winzerorten am Main mit den Weinlagen „Maustal“ und „Cyriakusberg“. Wir dürfen vor allem stolz sein auf unser mittelalterliches Stadtbild, das wir mit viel Mühen erhalten und gestalten. Sie werden aber feststellen, dass Sulzfeld a. Main mehr als eine interessante Geschichte und ein bekanntes Ensemble zu bieten hat. In Sulzfeld a. Main wurden auch die weit über das Frankenland hinaus bekannten „Meterbratwürste“ kreiert und vom hier lebenden Künstler Harald Schmaußer die phantastisch-prähistorischen „fränkischen Tierli“ entdeckt. Wir sind ein Ort mit vielfältigen Aktivitäten im gesellschaftlichen, kulturellen, kirchlichen und sportlichen Bereich. Unsere Vereine und Gruppen bieten ein interessantes und abwechslungsreiches Freizeitangebot, an dem sich jeder Einwohner nach Belieben beteiligen kann. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alte Menschen finden Alternativen vor, die unseren Ort als Wohnort attraktiv machen. Wir wollen die Zukunft mit ihren gesellschaftlichen Veränderungen nicht aus den Augen verlieren und uns weiter entwickeln. Hierzu bitten wir besonders auch alle Neubürger um ihre aktive Teilnahme am Gemeindeleben. Gemeinde Sulzfeld a. Main Erster Bürgermeister Gerhard Schenkel 97320 Sulzfeld a. Main Tel.: 09321 / 23855 Handy: 0172 / 667 5474 Stand: 13.09.2010 Sulzfeld a. Main bietet Ihnen ein reges Vereinsleben für alle Altersgruppen, Interessenslagen und vor allem mit einer guten Jugendarbeit. Katholischer Kindergarten, Grund- und Hauptschule sind vor Ort, im Kindergartenweg 2 ist eine Krabbelstube und das Jugendhaus der Gemeinde eingerichtet. Ihr(e) Kind(er) können die Musikschule der Stadt Kitzingen oder alternativ die Musikschule Marktbreit und Umgebung e.V. besuchen. Auch für die Senioren ist gesorgt: Die Kath. Kirchengemeinde veranstaltet mehrfach Altennachmittage. Jeden Sonntag findet ein katholischer Gottesdienst statt, jeden ersten Sonntag im Monat ein evangelischer Gottesdienst. Die Sparkasse Mainfranken und die Volksbank-Raiffeisenbank Kitzingen eG haben in Sulzfeld a. Main Zweigstellen eingerichtet. Ihre Naherholung ist in der Mainlände gesichert – die herrliche Mainlandschaft lädt zur qualitätsvollen Freizeitgestaltung ein. Die Gemeinde Sulzfeld a. Main im Wein-Landkreis Kitzingen bietet zwei voll erschlossenen Bauplätze Am Uptal 4 (2 Doppelhausbauplätze à 401 qm und jeweils ein Stellplatz à 11 qm (auch als Einzelhausbauplatz mit 802 qm möglich) im Neubaugebiet „Burgweg“ in Erbbaurecht oder auch zum Kauf an: Ziel der Gemeinde Sulzfeld a. Main ist es, vor allem jungen Familien ein kostengünstiges Bauen zu ermöglichen: Bauwillige müssen keinen hohen Grundstückspreis aufbringen, sondern nur ihr Bauwerk finanzieren und den Erbauzins zahlen. Was bedeutet Erbbaurecht? Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem Grundstück ein Gebäude zu bauen und zu haben; für die Bestellung des Erbbaurechts ist ein Erbbauzins zu bezahlen. Erbbauzins oder Kaufpreis Erbbaurecht - Verzinsung von jährlich 4 % von 75 EUR / qm) oder Kaufpreis: 75 EUR / qm Was für Finanzierungsmodelle gibt es? Der gesamte Grundstückspreis (einschließlich Erschließung) kann über Erbbauzins finanziert werden; alternativ kann eine „Mischfinanzierung“ gewählt werden: Z. B. Erbbauzins für den Grundstückspreis und Zahlung aller Erschließungsbeiträge 99 Jahre und was dann? WICHTIG: Die Zeitspanne für ein Erbbaurecht kann frei vereinbart werden und muss nicht 99 Jahre betragen. Die Gemeinde Sulzfeld a. Main bietet an, dass das Grundstück vom Erbauberechtigten später erworben werden kann. Alle Grundstücke sind wie folgt erschlossen: Straße Wasserversorgung Abwasserentsorgung mit bereits installierter gemeinsamer Abwasserhebeanlage (Für die Abwasserhebeanlage sind noch geringfügige Kostenanteile zu entrichten). Breitbandkabel Gasanschluss Die Grundstücke liegen in einem allgemeinen Wohngebiet; es sind zwei Vollgeschosse zulässig: 2 Doppelhausbauplätze An der Winterleite 7 und 9 mit 549qm bzw. 504 qm An der Winterleite 7 und 9 (auch als Einzelhausbauplatz mit 1.053 qm möglich) Auf den Grundstücken verläuft eine Hochspannungsleitung. Kaufpreis jeweils 75 EUR / qm Diese Grundstücke sind erschlossen mit: Straße Wasserversorgung Abwasserentsorgung Alle Bauplätze werden mit einem Baugebot belegt; die Bauplätze sind ab Datum des notariellen Kaufvertrages innerhalb einer Frist von 3 Jahren mit einem Wohngebäude zu bebauen. Nach fruchtlosem Ablauf der Baugebotspflicht hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zum gleichen Preis zurückzukaufen; alle anfallenden Kosten einschließlich Grunderwerbssteuer trägt der jetzige Käufer. Die Bauplätze dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden. Frau Thoma [email protected] Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen Friedrich-Ebert-Straße 5 97318 Kitzingen Tel. 09321 / 9166-100 FAX: 09321 / 9166-150