Das Keyhole-Modell

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Quelle: Anita Laser Reuterswärd, NFA
WISSEN IN BESTFORM
Positivkennzeichnung
in Schweden – das
Keyhole-Modell
Schweden gehörte zu den ersten Ländern, die sich Gedanken darüber gemacht haben, wie man Lebensmittel so kennzeichnen kann,
dass Verbraucherinnen und Verbraucher gesündere von weniger
gesunden Produkten unterscheiden können. Schon 1989 führte
die zentrale staatliche Behörde für Ernährung und Trinkwasser,
die National Food Administration (NFA) das grüne Schlüsselloch
ein. Das Schlüsselloch-Symbol steht für eine Kombination aus
Ernährungspyramide als Basis und Ernährungskreis an der Spitze.
Es kennzeichnet Lebensmittel, die fettarm, zuckerarm, salzarm und
ballaststoffreich sind. Gut 2000 Produkte sind damit ausgezeichnet.
mendations“ herangezogen. Seit 1992 dürfen auch Fertigprodukte
und Restaurants unter bestimmten Bedingungen das SchlüssellochSymbol verwenden.
Nährstoffanforderungen für einige Produktgruppen
Produktgruppe
Nährstoffanforderungen
Quelle: NFA
Magermilch
maximaler Fettgehalt:
und andere fettarme Milch 0,5 g/100 g
Produktgruppen und Vergabekriterien
Lebensmittel, die das Schlüsselloch-Symbol tragen, enthalten
weniger Fett, Zucker und Salz, weisen günstigere Fettmuster auf
und enthalten mehr Ballaststoffe als andere Produkte ihrer Kategorie. Produkte, die generell nicht als gesund gelten, dürfen das
Symbol nicht tragen.
Für 26 Produktgruppen wurden Vergabekriterien entwickelt.
Dazu gehören Milch und Milchprodukte, vegetarische Gerichte
ohne Süßungsmittel, Margarine und Aufstriche, Fleisch und
Fleischgerichte, Fisch und Fischgerichte, Speisefette und Speisefettzubereitungen, Fertiggerichte (z. B. Pizza, Suppen oder Pasteten),
Pasta, Früchte und Beerenfrüchte, Gemüse, Kartoffeln und Getreideprodukte wie Brot, Frühstückscerealien und Mehl.
Die Anforderungen sind je nach Produktgruppe unterschiedlich.
So darf ein Aufstrich mehr Fett enthalten als Milch. Denn ein Anteil
von 40 % Fett ist für einen Aufstrich wenig, für ein Milchprodukt
aber sehr viel. Als Basis für die Produktanforderungen wurden die
nordischen Ernährungsempfehlungen „Nordic Nutrition Recom-
© aid infodienst 2008
unbehandeltes Fleisch
(Muskelgewebe) von Rindern,
Schweinen, Schafen, Geflügel,
Wild (zerkleinern und tiefkühlen sind zulässig)
maximaler Fettgehalt
von 10 g/100 g
weiches Brot und Backmischung zu der nur Wasser
und Hefe hinzugefügt werden
muss
maximaler Fettgehalt von
7 g/100 g,
maximaler Mono- und Disaccharidgehalt von 10 g/100 g
maximaler Natriumgehalt
von 600 mg/100 g
Mindestballaststoffgehalt
von 4,5 g/1000 kcal
(1,9 g/100 kcal)
Pasta
Mindestballaststoffgehalt
4,5 g/1000 kcal
Frühstückscerealien
und Müsli
maximaler Fettgehalt von
7 g/100 g,
maximaler Mono- und Disaccharidgehalt von 13 g/100 g,
maximaler Natriumgehal
von 500 mg/100 g,
Mindestballaststoffgehalt
von 4,5 g/1000 kJ
(1,9 g/100 kcal)
Positivkennzeichnung in Schweden – das Keyhole-Modell
Junk-Food und Lebensmittel für Kleinkinder
ausgenommen
Lebensmittel für Kinder unter drei Jahren sind von der Kennzeichnung ausgenommen. Auch die Produktgruppe Öl kann bisher
nicht mit dem Symbol gekennzeichnet werden. 2005 wurde auch
Eiscreme wegen des zu hohen Zuckergehaltes von der Kennzeichnung ausgeschlossen.
Anders als zum Beispiel bei dem niederländischen Modell wird
eine Kennzeichnung von Süßwaren und Knabberartikeln mit dem
Schlüsselloch von der NFA kategorisch abgelehnt. Als Begründung
heißt es, diese Produkte seien zu kalorienhaltig und zu fett- und
zuckerreich, sie leisten daher keinen Beitrag zu einer gesunden
Ernährung.
Wer kann mitmachen?
Weltweit kann jedes Unternehmen seine Produkte mit dem Symbol
kennzeichnen. Die Teilnahme ist kostenlos und für alle Unternehmen offen. Lizenzen werden nicht vergeben. Die Verantwortung
dafür, dass die Produkte den Anforderungen der National Food
Administration entsprechen, liegt bei den Herstellern. Die Einhaltung der Anforderungen wird durch die lokalen Gesundheitsbehörden überwacht.
Nichts für Senioren und Schwerstarbeiter
Produkte mit dem Schlüsselloch tragen zu einer gesunden Ernährung von gesunden Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern bei.
Allerdings kann es für manche Bevölkerungsgruppen besser sein,
auf Produkte zu verzichten, die das Label tragen. Nachteilig kann
zum Beispiel der geringere Energiegehalt für Personen sein, die
aus physiologischen Gründen auf energiereiche Lebensmittel angewiesen sind. Dazu gehören Senioren, die Probleme mit
Untergewicht haben, Personen mit bestimmten Krankheiten
oder Schwerstarbeiter.
Ein grundsätzliches Problem bei der Kennzeichnung von einzelnen Produkten ist, dass ein Lebensmittel allein nicht gesund oder
ungesund ist. Darauf weist auch die Deutsche Gesellschaft für
Ernährung, DGE, hin. Es kommt immer darauf an, wie die gesamte
Ernährung aussieht. Die NFA verabschiedete daher im Jahr 2004
in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Schulen, Wirtschaft,
Wissenschaft und Organisationen einen Nationalen Aktionsplan für
gesundes Ernährungsverhalten und mehr Bewegung.
Ampel hat nicht überzeugt
Das britische Ampelmodell hat die Schweden nicht überzeugt.
Dr. Anita Laser Reuterswärd von der NFA, meint dazu: Für den
Verbraucher ist es schwierig, sich schnell für die gesündeste Variante zu entscheiden, wenn ein Produkt aus mehreren grünen, orangenen und roten Punkten besteht. Mit dem Schlüsselloch-Symbol ist
das einfacher. Alle Produkte, die das Schlüsselloch tragen, wurden
von der NFA als gesund bewertet. Der Verbraucher muss nicht mehr
selber abwägen für welche gute Alternative er sich entscheidet.
Außerdem, betont Reuterswärd, wurde für jede Produktkategorie
ein eigenes Nährstoffprofil erstellt. Das ist bei der Ampelkennzeichnung anders, dort gelten einheitliche Kriterien für alle Lebensmittel.
Die schwedischen Vergabekriterien werden derzeit an die aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.
Text: Anne Probst, Bonn
Redaktion: Gesa Maschkowski, aid
Quellen und Links:
Informationen der schwedischen NFA zum Schlüssellochmodell:
http://www.slv.se/templates/SLV_Page.aspx?id=12220
&epslanguage=EN-GB
Präsentation über das Schlüsselloch:
www.efsa.eu.int/EFSA/DocumentSet/Presentation_
health%20claims_Anita%20Laser.pdf
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