Die römischen Hilfstruppen (Auxiliartruppen) der römischen Kaiserzeit In den Auxiliartruppen bzw. Hilfstruppen dienten nur Männer, die kein Römisches Bürgerrecht besaßen und daher keine römischen Bürger waren. Wer innerhalb der Reichsgrenzen (Provinzbewohner) lebte und über kein Bürgerrecht verfügte, wurde als Peregrinus (Fremder) bezeichnet. Nach ehrenvoller Entlassung eines Auxiliarsoldaten (missio honesta) erhielt dieser für seinen 25-jährigen Waffendienst das Römische Bürgerrecht in Form eines bronzenen Militärdiploms überreicht. Dieses Recht erstreckte sich auf seine Frau und seine Kinder. Es brachte gewisse Annehmlichkeiten mit sich. Wer eines Kapitalverbrechens beschuldigt wurde, durfte als römischer Bürger den Kaiser bzw. das kaiserliche Gericht anrufen, während ein Peregrinus dieses Recht nicht für sich in Anspruch nehmen konnte. Ein Peregrinus konnte ohne Appellationsverfahren vor dem kaiserlichen Gerichtshof vom Provinzstatthalter zum Tode verurteilt werden. Da beispielsweise Paulus römischer Bürger war, stand ihm das Recht zu, an den Kaiser zu appellieren. Dies führte zu seiner Überführung nach Rom (dort tagte das kaiserliche Gericht). 1 Die Hilfstruppen wurden von römischen Offizieren befehligt und nach dem Vorbild der Legionen organisiert. Damit bewirkten sie in hohem Maße die Romanisierung der ‚Fremden‘. Sie lernten dort die lateinische Sprache, die römischen Sitten und Gepflogenheiten kennen und schätzen. Die Auxiliartruppen wurden in kleineren Verbänden (100-1000 Soldaten) flächendeckend an den Grenzen des Römischen Reiches stationiert, während die viel größeren, elitären Legionsverbände (5000-6000 Soldaten) im Hinterland verblieben. Dort bildeten die Legionen den Kern der römischen Kampfkraft und kamen nur bei größeren Konflikten zum Einsatz. Mehr erfahren Sie unter www.histouristika.de 2