GEMEINDE UNTERMEITINGEN 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG ÄNDERUNGSBEREICH „WESTLICH DES LECHRINGS I“ ENTWURF BEGRÜNDUNG OPLA Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung Architekten & Stadtplaner SRL Werner Dehm Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg Tel: 0821 / 15 98 750 Fax: 0821 / 15 98 752 Mail: [email protected] Fassung vom 10.05.2012 GEMEINDE UNTERMEITINGEN 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG 1 BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM 10.05.2012 ANLASS DER PLANUNG Der Anlass der 8. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 im Bereich westlich des Lechrings. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Untermeitingen die Errichtung eines Pflegezentrums ermöglichen, um dem demographischen Wandel zu begegnen. Die im Bereich der Lechfelder Straße vorhandene Einzelhandelsnutzung soll durch weitere Mischnutzungen, insbesondere aus dem Gesundheitssektor, ergänzt werden. Außerdem sieht die Gemeinde einen Bedarf an Flächen für die Errichtung von Wohnbebauung. Dabei wird das Gebiet westlich des Lechrings insbesondere aufgrund der Nähe von Infrastruktureinrichtungen (Schule) und Einzelhandel als ein geeigneter Standort für eine Wohnbauentwicklung und die Ansiedelung eines Pflegeheims gesehen. Der Bebauungsplan Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ ist größtenteils nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, der für den gesamten Geltungsbereich Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) darstellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird deshalb nach § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. 2 BESCHREIBUNG DES ÄNDERUNGSBEREICHES Der Änderungsbereich liegt im Osten der Gemeinde Untermeitingen, rund 700 m vom Ortszentrum entfernt. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst ca. 49.250 m² (rund 5 ha). Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt nördlich der Lechfelder Straße und westlich des Lechrings. Das zu bebauende Gelände dient im nördlichen Teil bislang als landwirtschaftliche Nutzfläche, Schwerpunkt Ackernutzung, und enthält keine erhaltenswerten Grünstrukturen. Im Süden des Plangebiets liegt die bestehende Schulzufahrt, Stellplatzflächen, das Schützenheim und der Skate- und Streetball-Platz. Im Nordosten des Änderungsbereiches bestehen landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Im Südosten und südlich der Lechfelder Straße sind die angrenzenden Flächen mit großflächigen Einzelhandelsnutzungen bebaut. Im Westen grenzt die Hauptschule mit Sportplatz an den Geltungsbereich und im Nordwesten schließt ein Wohngebiet mit Einfamilienhausbebauung an. 3 ZIELE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Pflegezentrums und zur Schaffung von Wohn- und Mischbauflächen geschaffen. OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 2/4 GEMEINDE UNTERMEITINGEN 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM 10.05.2012 Durch die Flächennutzungsplanänderung soll das Angebot an Seniorenbetreuung entsprechend den steigenden Erfordernissen ausgebaut werden und die Errichtung eines Pflegezentrums ermöglicht werden. Die Gemeinde Untermeitingen ist im Regionalplan der Region Augsburg (9) vom 20. November 2007 als bevorzugt zu entwickelndes Unterzentrum ausgewiesen. Die Flächennutzungsplanänderung dient der nachhaltigen Stärkung der Versorgungsstruktur Untermeitingens. Durch die Flächennutzungsplanänderung können sich im Bereich der gemischten Bauflächen Nutzungen ansiedeln, die die bereits bestehenden Einzelhandelsnutzungen im Bereich des Kreisverkehrs und entlang der Lechfelder Straße ergänzen. Die Gemeinde Untermeitingen schafft mit der Flächennutzungsplanänderung die Voraussetzung für die Ausweisung eines neuen Wohngebiets und begegnet damit dem Bedarf an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet. Ein weiteres Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Sicherung von Grünstrukturen entlang der Lechfelder Straße und des Donaurings sowie im Bereich des nördlichen Ortsrandes. Auch zwischen Mischbauflächen und dem Bereich der Schule soll eine Grünachse entstehen. 4 ERLÄUTERUNG DES ÄNDERUNGSBEREICHES Art der Nutzung im wirksamen Flächennutzungsplan Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) nach § 5 Abs. 2 Nr.2 BauGB, welche im Süden, Osten und Norden von Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB umgrenzt sind Art der Nutzung im geänderten Flächennutzungsplan Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) nach § 5 Abs. 2 Nr.2 BauGB gemischte Bauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr.2 BauNVO Sondergebietsfläche Pflegezentrum nach § 11 BauNVO Wohnbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr.1 BauNVO im Süden, Osten und Norden des Änderungsbereiches sowie westlich und nördlich der gemischten Bauflächen Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Begründung für den Änderungsbereich Es ist langfristig nicht mit einem steigenden Bedarf an Räumlichkeiten und einem damit verbundenen Erweiterungsbau am heutigen Standort für die Hauptschule zu rechnen. Die Umwidmung der bisher als Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) dargestellten Flächen ist eine sinnvolle Maßnahme der Siedlungsentwicklung, da sonst große, gut an den bestehenden Ort und die Infrastruktur angebundene Flächen umsonst vorgehalten werden. Die Flächen eignen sich aufgrund ihrer integrierten Lage, der Nähe von Einzelhandels- und Infrastruktureinrichtungen (Schule) sehr gut für die OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 3/4 GEMEINDE UNTERMEITINGEN 8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FASSUNG VOM 10.05.2012 Ausweisung neuer Wohnbauflächen und die Ansiedlung eines Pflegezentrums. Entlang der Lechfelder Straße bestehen bereits mehrere Einzelhandelsbetriebe (im Bereich des Kreisverkehrs insbesondere Lebensmittelmärkte), die durch weitere gemischte Nutzungen sinnvoll ergänzt werden können. Hierdurch entstehen Synergieeffekte, welche den Einzelhandelsstandort Untermeitingen zusätzlich stärken und außerdem zu einer Vermeidung von Verkehr im Sinne einer ‚Stadt der kurzen Wege‘ beitragen können. OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 4/4