GEMEINDE UNTERMEITINGEN

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GEMEINDE
UNTERMEITINGEN
8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
ÄNDERUNGSBEREICH
„WESTLICH DES LECHRINGS I“
ENTWURF
BEGRÜNDUNG
OPLA
Bürogemeinschaft für
Ortsplanung & Stadtentwicklung
Architekten & Stadtplaner SRL
Werner Dehm
Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg
Tel: 0821 / 15 98 750
Fax: 0821 / 15 98 752
Mail: [email protected]
Fassung vom 10.05.2012
GEMEINDE UNTERMEITINGEN
8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
1
BEGRÜNDUNG
FASSUNG VOM 10.05.2012
ANLASS DER PLANUNG
Der Anlass der 8. Flächennutzungsplanänderung ist die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 42 im Bereich westlich des Lechrings. Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Untermeitingen die Errichtung eines
Pflegezentrums ermöglichen, um dem demographischen Wandel zu begegnen.
Die im Bereich der Lechfelder Straße vorhandene Einzelhandelsnutzung soll durch
weitere Mischnutzungen, insbesondere aus dem Gesundheitssektor, ergänzt
werden. Außerdem sieht die Gemeinde einen Bedarf an Flächen für die Errichtung
von Wohnbebauung. Dabei wird das Gebiet westlich des Lechrings insbesondere
aufgrund der Nähe von Infrastruktureinrichtungen (Schule) und Einzelhandel als
ein geeigneter Standort für eine Wohnbauentwicklung und die Ansiedelung eines
Pflegeheims gesehen.
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Westlich des Lechrings I“ ist größtenteils nicht aus
dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, der für den gesamten
Geltungsbereich Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) darstellt. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes wird deshalb nach § 8 Abs. 3 BauGB der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
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BESCHREIBUNG DES ÄNDERUNGSBEREICHES
Der Änderungsbereich liegt im Osten der Gemeinde Untermeitingen, rund 700 m
vom Ortszentrum entfernt. Der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst ca.
49.250 m² (rund 5 ha). Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt
nördlich der Lechfelder Straße und westlich des Lechrings.
Das zu bebauende Gelände dient im nördlichen Teil bislang als landwirtschaftliche
Nutzfläche, Schwerpunkt Ackernutzung, und enthält keine erhaltenswerten
Grünstrukturen. Im Süden des Plangebiets liegt die bestehende Schulzufahrt,
Stellplatzflächen, das Schützenheim und der Skate- und Streetball-Platz.
Im Nordosten des Änderungsbereiches bestehen landwirtschaftlich genutzte
Ackerflächen. Im Südosten und südlich der Lechfelder Straße sind die
angrenzenden Flächen mit großflächigen Einzelhandelsnutzungen bebaut. Im
Westen grenzt die Hauptschule mit Sportplatz an den Geltungsbereich und im
Nordwesten schließt ein Wohngebiet mit Einfamilienhausbebauung an.
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ZIELE DER FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Pflegezentrums und zur Schaffung von
Wohn- und Mischbauflächen geschaffen.
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8. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
BEGRÜNDUNG
FASSUNG VOM 10.05.2012
Durch die Flächennutzungsplanänderung soll das Angebot an Seniorenbetreuung
entsprechend den steigenden Erfordernissen ausgebaut werden und die
Errichtung eines Pflegezentrums ermöglicht werden.
Die Gemeinde Untermeitingen ist im Regionalplan der Region Augsburg (9) vom
20. November 2007 als bevorzugt zu entwickelndes Unterzentrum ausgewiesen.
Die Flächennutzungsplanänderung dient der nachhaltigen Stärkung der
Versorgungsstruktur Untermeitingens. Durch die Flächennutzungsplanänderung
können sich im Bereich der gemischten Bauflächen Nutzungen ansiedeln, die die
bereits bestehenden Einzelhandelsnutzungen im Bereich des Kreisverkehrs und
entlang der Lechfelder Straße ergänzen.
Die Gemeinde Untermeitingen schafft mit der Flächennutzungsplanänderung die
Voraussetzung für die Ausweisung eines neuen Wohngebiets und begegnet damit
dem Bedarf an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet.
Ein weiteres Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Sicherung von
Grünstrukturen entlang der Lechfelder Straße und des Donaurings sowie im
Bereich des nördlichen Ortsrandes. Auch zwischen Mischbauflächen und dem
Bereich der Schule soll eine Grünachse entstehen.
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ERLÄUTERUNG DES ÄNDERUNGSBEREICHES
Art der Nutzung im wirksamen Flächennutzungsplan

Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) nach § 5 Abs. 2 Nr.2 BauGB,
welche im Süden, Osten und Norden von Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr.
5 BauGB umgrenzt sind
Art der Nutzung im geänderten Flächennutzungsplan





Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) nach § 5 Abs. 2 Nr.2 BauGB
gemischte Bauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr.2 BauNVO
Sondergebietsfläche Pflegezentrum nach § 11 BauNVO
Wohnbauflächen nach § 1 Abs. 1 Nr.1 BauNVO
im Süden, Osten und Norden des Änderungsbereiches sowie westlich und
nördlich der gemischten Bauflächen Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB
Begründung für den Änderungsbereich
Es ist langfristig nicht mit einem steigenden Bedarf an Räumlichkeiten und einem
damit verbundenen Erweiterungsbau am heutigen Standort für die Hauptschule zu
rechnen. Die Umwidmung der bisher als Flächen für den Gemeinbedarf (Schule)
dargestellten Flächen ist eine sinnvolle Maßnahme der Siedlungsentwicklung, da
sonst große, gut an den bestehenden Ort und die Infrastruktur angebundene
Flächen umsonst vorgehalten werden.
Die Flächen eignen sich aufgrund ihrer integrierten Lage, der Nähe von
Einzelhandels- und Infrastruktureinrichtungen (Schule) sehr gut für die
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BEGRÜNDUNG
FASSUNG VOM 10.05.2012
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und die Ansiedlung eines Pflegezentrums.
Entlang der Lechfelder Straße bestehen bereits mehrere Einzelhandelsbetriebe
(im Bereich des Kreisverkehrs insbesondere Lebensmittelmärkte), die durch
weitere gemischte Nutzungen sinnvoll ergänzt werden können. Hierdurch
entstehen Synergieeffekte, welche den Einzelhandelsstandort Untermeitingen
zusätzlich stärken und außerdem zu einer Vermeidung von Verkehr im Sinne einer
‚Stadt der kurzen Wege‘ beitragen können.
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