144. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung und Umweltbericht Teil I Begründung Verfahrensstand: Entwurf Stadt Lippstadt Fachdienst 61 | Stadtplanung und Umweltschutz Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziele der Planung ................................................................................... 3 1.1 Das Gewerbegebiet "Damaschkestraße" ............................................................. 3 1.2 Planungsanlass ................................................................................................... 3 1.3 Aufstellungsbeschluss ......................................................................................... 4 2 Erörterung alternativer Lösungswege ...................................................................... 4 3 Änderungsbereich ..................................................................................................... 5 4 Planungsrechtliche Situation .................................................................................... 6 4.1 Landesplanung .................................................................................................... 6 4.2 Regionalplanung .................................................................................................. 6 4.3 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................ 7 4.4 Landschaftsplanung............................................................................................. 7 5 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ......................................... 8 5.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB ................................. 8 5.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB ............................................... 8 6 Darstellungen der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes ............................. 9 6.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB ................................. 9 6.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB ............................................... 9 7 Erschließung .............................................................................................................. 9 7.1 Verkehr ................................................................................................................ 9 7.2 Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung................................................ 9 8 Immissionen ............................................................................................................... 9 9 Altlasten / Kampfmittel ............................................................................................ 10 10 Denkmalschutz und Denkmalpflege ....................................................................... 10 11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ............................................................... 10 12 Artenschutz .............................................................................................................. 11 13 Klima ......................................................................................................................... 11 14 Umweltbericht .......................................................................................................... 11 Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 3 von 12 1 Anlass und Ziele der Planung 1.1 Das Gewerbegebiet "Damaschkestraße" Im Osten der Kernstadt Lippstadt befindet sich das Gewerbegebiet "Damaschkestraße". Der ca. 5 ha große Bereich wird im Westen von der B 55, im Süden von der Straße "Roßfeld" und im Norden von der Bahntrasse begrenzt. In verkehrsgünstiger Lage zur B 55 haben sich in den letzten Jahren mehrere Betriebe an diesem Standort niedergelassen. Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen werden nahezu vollständig gewerblich genutzt. Abbildung 1: Lage des Gewerbegebietes "Damaschkestraße" im Stadtgebiet 1.2 Planungsanlass Die Erweiterungsabsichten zweier Unternehmen, die ihren Sitz an der "Damaschkestraße" haben, sind Auslöser der Planung. Die Betriebe gehören mit insgesamt etwa 65 Beschäftigten zu wichtigen Arbeitgebern im Stadtgebiet und sollen auch zukünftig am Standort gehalten werden: Seit 1964 hat ein Transportbetonwerk im Westen des Gewerbegebietes, unmittelbar an der B 55, seinen Standort. Der Firmeninhaber hat in der Vergangenheit bereits eine südlich der Straße "Roßfeld" gelegene Fläche erworben, um dort Stellplätze für Mitarbeiter- und Firmenfahrzeuge zu schaffen. Es handelt sich dabei um den Bereich zwischen dem Zubringer zur Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 4 von 12 B 55 und der zur südlich gelegenen Wohnbebauung führenden Straße "Unterdorf". Diese Fläche ist durch den Bebauungsplan Nr. 195, welcher in erster Linie aufgestellt wurde, um den Anschlussbereich "Roßfeld" an die B 55 zu regeln, als "Fläche für Stellplätze" festgesetzt worden. Aufgrund der aktuellen Erfordernisse ist dort neben der weiterhin bestehenden Nutzung als Park- und Abstellfläche, die Errichtung einer LKW-Waschhalle und eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die dafür benötigte Fläche steht im Gewerbegebiet nördlich der "Damaschkestraße" nicht zur Verfügung. Infolge der durch diese Bauvorhaben bedingten Flächeninanspruchnahme wird es notwendig, die Betriebsflächen des Transportbetonwerkes in östliche Richtung über die Straße "Unterdorf" hinaus zu vergrößern. Auch ein seit 1980 im Gewerbegebiet "Damaschkestraße" ansässiger, metallverarbeitender Betrieb benötigt weitere gewerblich nutzbare Flächen als Park- und Abstellfläche. Langfristig ist auch der Neubau einer Halle nicht ausgeschlossen. Der Betriebsinhaber hat ebenfalls Interesse an dem Erwerb einer Fläche südlich der Straße "Roßfeld" und östlich der Straße "Unterdorf" bekundet. 1.3 Aufstellungsbeschluss Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Maßnahmen zu schaffen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Lippstadt vom 18.06.2015 wurde daher der Beschluss gefasst, die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 277 "Erweiterung Gewerbegebiet Damaschkestraße" aufzustellen. 2 Erörterung alternativer Lösungswege Im Vorfeld der Planung wurden die verschiedenen Möglichkeiten zur Deckung des Flächenbedarfes geprüft sowie alternative Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die vorhandenen und derzeit planungsrechtlich als Gewerbegebiet festgesetzten Betriebsgrundstücke sind vollständig ausgenutzt. Freiflächen stehen nicht zur Verfügung und können auch durch Umstrukturierungen oder eine Neuaufteilung der bestehenden Areale nicht geschaffen werden. Eine Verlagerung der Betriebe ist sowohl aus betriebswirtschaftlichen Gründen als auch aus Gründen der Stadtentwicklung nicht in Erwägung zu ziehen. Eine direkte Vergrößerung der jeweiligen Betriebsgrundstücke ist aufgrund der das Gewerbegebiet umschließenden Straßen- und Nutzungsstrukturen ausgeschlossen. Im Nahbereich stehen die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Straße "Roßfeld" zur Verfügung. Diese schließen zwar nicht unmittelbar an die Gewerbegrundstücke der beiden Firmen an, sind jedoch verkehrlich über die "Damaschkestraße" sehr gut mit ihnen Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 5 von 12 verbunden. Eine Erweiterung der Gewerbeflächen südlich der Straße "Roßfeld" wird somit als realistische Lösung angestrebt. 3 Änderungsbereich Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Kernstadt und zwar in der Gemarkung Lippstadt, Flur 36, in etwa 1,5 km Entfernung zum Stadtkern. Der Änderungsbereich der 144. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Luftbild gekennzeichnet. Abbildung 2: Luftbild mit Umgrenzung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich umfasst die südlich der Straße "Roßfeld" und östlich der Straße "Unterdorf" gelegene landwirtschaftliche Fläche sowie einen im Südwesten daran anschließenden Gehölzbestand. Darüber hinaus wird ein Teil der dort verlaufenden Grabenparzelle sowie ein Abschnitt der Straße "Unterdorf" in die Planung einbezogen1. Insgesamt ist das Gebiet somit ca. 1,35 ha groß. Die den Änderungsbereich umgebenden Nutzungen sind nicht homogen: Während sich im Norden "hinter" den Straßen "Roßfeld" und "Damaschkestraße" das gleichnamige Gewerbegebiet befindet, schließt im Westen die "Fahrzeugabstellfläche" des Transportbetonwerks an. 1 Die Einbeziehung der Straße "Unterdorf" geschieht aus "formalen Gründen": So kann in der Darstellung die Verbindung zu der bereits im Flächennutzungsplan als "gewerbliche Baufläche" dargestellten Fläche westlich der Straße "Unterdorf" hergestellt werden. Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 6 von 12 Im Osten setzen sich die landwirtschaftlich genutzten Bereiche fort und im Süden liegt in geringer Entfernung von nur ca. 100 m das Wohngebiet "Unterdorf". 4 Planungsrechtliche Situation 4.1 Landesplanung Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt Bereiche fest, die vorrangig Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen sollen (Ziel 2-3). Freiraumbereiche sind laut Ziel 1.21 des Landesentwicklungsplanes von 1995 "als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum" grundsätzlich zu erhalten und in ihren Funktionen zu verbessern. Aus diesem Grund sollen Freiraumbereiche nur in bestimmten Fällen in Anspruch genommen werden (Ziel 1.23). Eine solche Inanspruchnahme ist beispielsweise erforderlich, wenn der "Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes […] gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungsund Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht." Eine Siedlungsentwicklung im Freiraum sollte jedoch stets auf einen bestimmten Bedarf, beispielsweise den eines vorhandenen Betriebes, ausgerichtet sein (Ziel 2-3). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit dieser Planung einhergehende Inanspruchnahme von Freiraum zwecks Betriebserweiterung den Zielen der Landesplanung nicht widerspricht. 4.2 Regionalplanung Die Vorgaben aus dem LEP werden in den Regionalplänen konkretisiert. Im rechtskräftigen Regionalplan Arnsberg für den Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis (Stand März 2012), Blatt 2, sind die bestehenden Firmengelände fast vollständig als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)" ausgewiesen. Anknüpfend daran kann nach den Vorgaben der Landesplanung eine auf den Bedarf der jeweiligen Firma ausgerichtete Erweiterung der Gewerbeflächen erfolgen. Der Änderungsbereich ist dem Typus "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" zugeordnet. Dieser "Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich" ist mit keiner besonderen Freiraumfunktion überlagert. In den zugehörigen Grundsätzen wird gefordert, dass bei einer Inanspruchnahme dieser Flächen insbesondere die landwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieses Vorhabens sind keine Konflikte mit Landwirten zu erwarten. Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 7 von 12 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem wirksamen Regionalplan mit Darstellung der Grenze des Änderungsbereiches Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Regionalplanungsbehörde hat zu der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes bereits die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bescheinigt. 4.3 Verbindliche Bauleitplanung Für den Änderungsbereich besteht derzeit kein Bebauungsplan. Dieser wird im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. 4.4 Landschaftsplanung Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes I "Obere Lippetalung – Geseker Unterbörde" des Kreises Soest vom 14. Juni 2003. Die Festsetzungskarte zeigt, dass durch die Planung keine Schutzgebiete betroffen sind. In der Entwicklungskarte wird für die bislang intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen das Ziel 2: "Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen" formuliert. In diesen Bereichen sollen insbesondere gliedernde Landschaftselemente, wie Hecken oder Baumreihen angelegt und Gewässer naturnah gestaltet werden. Eine über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung hinausgehende Inanspruchnahme im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dieser Räume kann mit diesem Entwicklungsziel vereinbar sein, wenn wertvolle Biotopstrukturen erhalten und ggf. durch neu anzulegende Pflanzungen ergänzt oder vernetzt werden. Die im Zuge der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigte Erweiterung der gewerblichen Baufläche steht somit nicht im unmittelbaren Widerspruch zu den Festsetzungen des Landschaftsplanes. Neben dem Landschaftsplan wurde auch das Biotopkataster des LANUV auf Hinweise und Vorgaben für das Plangebiet geprüft. Dieses zeigt, dass Teile des Änderungsbereiches in den Biotopkatasterflächen BK-4316-525, Gebietsname "Obstwiesen- und Gartenbrache südlich Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 8 von 12 Rossfeld, östlich der Straße Unterdorf" und BK-4316-517 "Weihe und Nebenbach zwischen der B 55 und der Unionsstraße" liegen. Bei den Flächen handelt es sich um die im Süden des Änderungsbereiches vorhandene Gehölzfläche, die Obstbaumallee entlang der Straße "Unterdorf" sowie die an der südlichen Grenze des Änderungsbereiches verlaufende Grabenparzelle. Als Schutzziele für die Biotopkatasterfläche BK-4316-525 werden die Erhaltung und Pflege der Obstwiesenbestände u.a. durch Obstbaumpflege und Nachpflanzung genannt, die über die Bauleitplanung gesichert werden sollen. Für die Grabenparzelle wird als Schutzziel die Erhaltung des Wasserlaufes sowie der gewässerbegleitenden Vegetation zum Aufbau eines innerstädtischen Biotopverbundsystems formuliert. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung werden entsprechende Darstellungen bzw. Festsetzungen zum Schutz der genannten Landschaftsbestandteile getroffen. 5 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes 5.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lippstadt aus dem Jahr 1980 stellt die Flächen im Änderungsbereich vollständig als "Flächen für die Landwirtschaft" gemäß § 5 (2) Nr. 9 a BauGB dar. Abbildung 4: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lippstadt mit Darstellung der Grenze des Änderungsbereiches 5.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB Der Flächennutzungsplan übernimmt nachrichtlich die festgesetzte Richtfunktrasse mit zugehöriger Baubeschränkungszone, die den Änderungsbereich im Nordwesten tangiert. Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 9 von 12 6 Darstellungen der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB Vor dem Hintergrund, dass mit der Flächennutzungsplanänderung eine Erweiterung der bereits westlich der Straße "Unterdorf" gewerblich genutzten Flächen vorbereitet werden soll, wird der überwiegende Teil des Änderungsbereiches als "Gewerbliche Baufläche" gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO dargestellt. Dabei erfolgt eine Ausweitung der bisher dargestellten "gewerblichen Baufläche" um gemittelt ca. 120 m nach Osten. Im Süden, östlich der Straße „Unterdorf“, wird ein ca. 30 bis 40 m breiter Streifen als "Grünfläche" gemäß § 5 (2) Nr. 5 BauGB dargestellt. Darin sind die - als Bestandteile der unter 4.4 genannten Biotopkatasterflächen geltenden - vorhandenen Gehölzstrukturen sowie ein Abschnitt der dort verlaufenden Grabenparzelle eingebunden. Der Grünzug soll mit Blick auf die benachbarte Wohnbebauung abschirmende bzw. trennende Funktionen übernehmen und kann, bei Aufwertung des östlich bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Abschnitts, den im Plangebiet zu erwartenden Eingriff mindern. 6.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB Die nachrichtliche Übernahme der Richtfunktrasse mit entsprechender Baubeschränkungszone wird unverändert aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen. 7 Erschließung 7.1 Verkehr Das Plangebiet verfügt über eine gute Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Die B 55 stellt die Anbindungen an die A 2 und A 44 her. Wichtige Straßen wie bspw. die K 51 ("Roßfeld") und die L 636 ("Rixbecker Straße") knüpfen ein dichtes Verkehrswegenetz Richtung Innenstadt, in die benachbarten Gewerbegebiete hinein und in die Region. 7.2 Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser, Gas und Elektrizität kann über Anschlüsse an die bestehenden Leitungsnetze erfolgen. Die Entsorgung des Abwassers erfolgt im Trennsystem. Das auf den Flächen anfallende Niederschlagswasser soll in ausreichend dimensionierten Regenrückhaltebecken gesammelt werden. Anschließend kann es gedrosselt dem vorhandenen Grabensystem zugeführt und schließlich in die "Alte Weihe" als Vorfluter eingeleitet werden. 8 Immissionen Bislang ist es zu keinen Konflikten zwischen der Wohnnutzung und den angrenzend an den Änderungsbereich vorhandenen gewerblichen Nutzungen gekommen. Dies liegt nicht zuletzt Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 10 von 12 daran, dass bspw. das Transportbetonwerk in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Minderung der Geräuschimmissionen durchgeführt hat. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein weiteres Heranrücken der Gewerbegrundstücke an die Wohnnutzung vorbereitet. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch die DEKRA Automobil GmbH erarbeitet, das zu dem Ergebnis kommt, dass „eine Nutzung der Planflächen als eingeschränktes Gewerbegebiet (…) auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen aus schalltechnischer Sicht gegeben (ist)“. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist demnach kein Konfliktpotenzial erkennbar, welches nicht im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes oder schließlich im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden kann. 9 Altlasten / Kampfmittel Während im Änderungsbereich das Vorkommen von Altlasten aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht zu erwarten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Boden Kampfmittel- oder Kampfmittelrückstände befinden. In den parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird daher vorsorglich ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden auffälliger Spuren oder möglicher Anzeichen für Kontaminationen oder Kampfmittel aufgenommen. 10 Denkmalschutz und Denkmalpflege Innerhalb des Plangebietes und der Umgebung befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde jedoch seitens der LWLArchäologie mitgeteilt, dass "Vermutete Bodendenkmäler" nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) innerhalb des Plangebietes liegen. Im Zuge entsprechender Baggersondagen, die gemäß der Vorgaben der LWL-Archäologie auf dem Gelände durchgeführt wurden, konnten keine erhaltenen archäologischen Befunde festgestellt werden. Mit Schreiben vom 28. November 2016 wurde das Plangebiet daher durch die LWL-Archäologie für die geplante Bebauung freigegeben. In den parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird dennoch ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden von möglichen Bodendenkmälern aufgenommen. 11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Mit der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wird planungsrechtlich die gewerbliche bzw. bauliche Nutzung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 18 (1) BNatSchG vorbereitet. Die Vermeidung und der Ausgleich des mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffs sind gemäß § 1a (3) BauGB Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 11 von 12 in der Abwägung zu berücksichtigen. Da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar Baurechte auslösen, kann in diesem Fall auf die im Parallelverfahren erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 der Stadt Lippstadt verwiesen werden. Der Bebauungsplan Nr. 277 umfasst den gesamten Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes und darüber hinaus auch die westlich angrenzenden Flächen. Im Rahmen dieser verbindlichen Bauleitplanung wurde eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten im Bestand und im Planungszustand durch das Büro Stelzig2 erarbeitet und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. 12 Artenschutz Die Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde durch das Fachbüro Stelzig vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass keine artenschutzrelevanten Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu erwarten sind. Wie schon in Bezug auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist auch hier festzustellen, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG auslösen. Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 im Parallelverfahren erfolgt, ist die artenschutzrechtliche Prüfung in die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 eingebunden und Anlage der Begründung. 13 Klima Die mit der Flächennutzungsplanänderung vorbereitete Erweiterung des Gewerbegebietes wird aufgrund der zu erwartenden Versiegelung umfangreicher bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen kleinräumig zu Erwärmungen und im Sommer zur Aufheizung von Dach- und Hofflächen führen. Eine Beeinträchtigung von wichtigen Frischluftschneisen ist aufgrund der Lage angrenzend an die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und am Damm der B 55 nicht zu erwarten. Die Wohnsiedlung "Unterdorf" ist durch einen Grünzug vom Gewerbegebiet getrennt, sodass klimatische Auswirkungen der Planung dort kaum zu spüren sein werden. Zudem werden die für die Frischluftzufuhr relevanten Freiflächen im Umfeld der Wohnbebauung durch die Planung weder tangiert noch in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. 14 Umweltbericht Der Umweltbericht, der im Zuge der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet wurde, ist Anlage zu dieser Begründung. 2 Büro Stelzig – Landschaft l Ökologie l Planung l, Thomä-Grandweger-Wallstr. 16, 59494 Soest Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung Seite 12 von 12 Meschede, den 20. Dezember 2016 Ingenieurgesellschaft Gierse – Klauke Emhildisstraße 16, 59872 Meschede Anlagen: - Umweltbericht zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes des Büros Stelzig