Begründung und Umweltbericht

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144. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung und Umweltbericht
Teil I Begründung
Verfahrensstand:
Entwurf
Stadt Lippstadt
Fachdienst 61 | Stadtplanung und Umweltschutz
Begründung zur 144. Flächennutzungsplanänderung
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Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Ziele der Planung ................................................................................... 3
1.1 Das Gewerbegebiet "Damaschkestraße" ............................................................. 3
1.2 Planungsanlass ................................................................................................... 3
1.3 Aufstellungsbeschluss ......................................................................................... 4
2 Erörterung alternativer Lösungswege ...................................................................... 4
3 Änderungsbereich ..................................................................................................... 5
4 Planungsrechtliche Situation .................................................................................... 6
4.1 Landesplanung .................................................................................................... 6
4.2 Regionalplanung .................................................................................................. 6
4.3 Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................ 7
4.4 Landschaftsplanung............................................................................................. 7
5 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes ......................................... 8
5.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB ................................. 8
5.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB ............................................... 8
6 Darstellungen der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes ............................. 9
6.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB ................................. 9
6.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB ............................................... 9
7 Erschließung .............................................................................................................. 9
7.1 Verkehr ................................................................................................................ 9
7.2 Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung................................................ 9
8 Immissionen ............................................................................................................... 9
9 Altlasten / Kampfmittel ............................................................................................ 10
10 Denkmalschutz und Denkmalpflege ....................................................................... 10
11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ............................................................... 10
12 Artenschutz .............................................................................................................. 11
13 Klima ......................................................................................................................... 11
14 Umweltbericht .......................................................................................................... 11
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1 Anlass und Ziele der Planung
1.1 Das Gewerbegebiet "Damaschkestraße"
Im Osten der Kernstadt Lippstadt befindet sich das Gewerbegebiet "Damaschkestraße". Der
ca. 5 ha große Bereich wird im Westen von der B 55, im Süden von der Straße "Roßfeld" und
im Norden von der Bahntrasse begrenzt. In verkehrsgünstiger Lage zur B 55 haben sich in
den letzten Jahren mehrere Betriebe an diesem Standort niedergelassen. Die zur Verfügung
stehenden Grundstücksflächen werden nahezu vollständig gewerblich genutzt.
Abbildung 1: Lage des Gewerbegebietes "Damaschkestraße" im Stadtgebiet
1.2 Planungsanlass
Die Erweiterungsabsichten zweier Unternehmen, die ihren Sitz an der "Damaschkestraße" haben, sind Auslöser der Planung. Die Betriebe gehören mit insgesamt etwa 65 Beschäftigten
zu wichtigen Arbeitgebern im Stadtgebiet und sollen auch zukünftig am Standort gehalten werden:
Seit 1964 hat ein Transportbetonwerk im Westen des Gewerbegebietes, unmittelbar an der
B 55, seinen Standort. Der Firmeninhaber hat in der Vergangenheit bereits eine südlich der
Straße "Roßfeld" gelegene Fläche erworben, um dort Stellplätze für Mitarbeiter- und Firmenfahrzeuge zu schaffen. Es handelt sich dabei um den Bereich zwischen dem Zubringer zur
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B 55 und der zur südlich gelegenen Wohnbebauung führenden Straße "Unterdorf". Diese Fläche ist durch den Bebauungsplan Nr. 195, welcher in erster Linie aufgestellt wurde, um den
Anschlussbereich "Roßfeld" an die B 55 zu regeln, als "Fläche für Stellplätze" festgesetzt worden. Aufgrund der aktuellen Erfordernisse ist dort neben der weiterhin bestehenden Nutzung
als Park- und Abstellfläche, die Errichtung einer LKW-Waschhalle und eines Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Die dafür benötigte Fläche steht im Gewerbegebiet nördlich der "Damaschkestraße" nicht zur Verfügung. Infolge der durch diese Bauvorhaben bedingten Flächeninanspruchnahme wird es notwendig, die Betriebsflächen des Transportbetonwerkes in
östliche Richtung über die Straße "Unterdorf" hinaus zu vergrößern.
Auch ein seit 1980 im Gewerbegebiet "Damaschkestraße" ansässiger, metallverarbeitender
Betrieb benötigt weitere gewerblich nutzbare Flächen als Park- und Abstellfläche. Langfristig
ist auch der Neubau einer Halle nicht ausgeschlossen. Der Betriebsinhaber hat ebenfalls Interesse an dem Erwerb einer Fläche südlich der Straße "Roßfeld" und östlich der Straße "Unterdorf" bekundet.
1.3 Aufstellungsbeschluss
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Maßnahmen zu schaffen,
sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Lippstadt vom
18.06.2015 wurde daher der Beschluss gefasst, die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 277 "Erweiterung Gewerbegebiet
Damaschkestraße" aufzustellen.
2 Erörterung alternativer Lösungswege
Im Vorfeld der Planung wurden die verschiedenen Möglichkeiten zur Deckung des Flächenbedarfes geprüft sowie alternative Lösungsmöglichkeiten erörtert.
Die vorhandenen und derzeit planungsrechtlich als Gewerbegebiet festgesetzten Betriebsgrundstücke sind vollständig ausgenutzt. Freiflächen stehen nicht zur Verfügung und können
auch durch Umstrukturierungen oder eine Neuaufteilung der bestehenden Areale nicht geschaffen werden. Eine Verlagerung der Betriebe ist sowohl aus betriebswirtschaftlichen Gründen als auch aus Gründen der Stadtentwicklung nicht in Erwägung zu ziehen. Eine direkte
Vergrößerung der jeweiligen Betriebsgrundstücke ist aufgrund der das Gewerbegebiet umschließenden Straßen- und Nutzungsstrukturen ausgeschlossen.
Im Nahbereich stehen die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Straße
"Roßfeld" zur Verfügung. Diese schließen zwar nicht unmittelbar an die Gewerbegrundstücke
der beiden Firmen an, sind jedoch verkehrlich über die "Damaschkestraße" sehr gut mit ihnen
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verbunden. Eine Erweiterung der Gewerbeflächen südlich der Straße "Roßfeld" wird somit als
realistische Lösung angestrebt.
3 Änderungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Kernstadt und zwar in der Gemarkung
Lippstadt, Flur 36, in etwa 1,5 km Entfernung zum Stadtkern. Der Änderungsbereich der 144.
Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Luftbild gekennzeichnet.
Abbildung 2: Luftbild mit Umgrenzung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich umfasst die südlich der Straße "Roßfeld" und östlich der Straße "Unterdorf" gelegene landwirtschaftliche Fläche sowie einen im Südwesten daran anschließenden
Gehölzbestand. Darüber hinaus wird ein Teil der dort verlaufenden Grabenparzelle sowie ein
Abschnitt der Straße "Unterdorf" in die Planung einbezogen1. Insgesamt ist das Gebiet somit
ca. 1,35 ha groß.
Die den Änderungsbereich umgebenden Nutzungen sind nicht homogen: Während sich im
Norden "hinter" den Straßen "Roßfeld" und "Damaschkestraße" das gleichnamige Gewerbegebiet befindet, schließt im Westen die "Fahrzeugabstellfläche" des Transportbetonwerks an.
1
Die Einbeziehung der Straße "Unterdorf" geschieht aus "formalen Gründen": So kann in der Darstellung die Verbindung zu der bereits im Flächennutzungsplan als "gewerbliche Baufläche" dargestellten
Fläche westlich der Straße "Unterdorf" hergestellt werden.
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Im Osten setzen sich die landwirtschaftlich genutzten Bereiche fort und im Süden liegt in geringer Entfernung von nur ca. 100 m das Wohngebiet "Unterdorf".
4 Planungsrechtliche Situation
4.1 Landesplanung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt Bereiche fest, die vorrangig Siedlungsfunktionen
(Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen sollen (Ziel 2-3). Freiraumbereiche sind laut Ziel 1.21 des Landesentwicklungsplanes von 1995 "als Lebensraum
und ökologischer Ausgleichsraum" grundsätzlich zu erhalten und in ihren Funktionen zu verbessern. Aus diesem Grund sollen Freiraumbereiche nur in bestimmten Fällen in Anspruch
genommen werden (Ziel 1.23). Eine solche Inanspruchnahme ist beispielsweise erforderlich,
wenn der "Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes […] gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum
unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungsund Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht." Eine Siedlungsentwicklung im Freiraum sollte jedoch stets auf einen bestimmten Bedarf, beispielsweise den eines vorhandenen Betriebes,
ausgerichtet sein (Ziel 2-3).
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit dieser Planung einhergehende Inanspruchnahme von Freiraum zwecks Betriebserweiterung den Zielen der Landesplanung
nicht widerspricht.
4.2 Regionalplanung
Die Vorgaben aus dem LEP werden in den Regionalplänen konkretisiert. Im rechtskräftigen
Regionalplan Arnsberg für den Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis (Stand März
2012), Blatt 2, sind die bestehenden Firmengelände fast vollständig als "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)" ausgewiesen. Anknüpfend daran kann nach den Vorgaben der Landesplanung eine auf den Bedarf der jeweiligen Firma ausgerichtete Erweiterung
der Gewerbeflächen erfolgen.
Der Änderungsbereich ist dem Typus "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich" zugeordnet.
Dieser "Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich" ist mit keiner besonderen Freiraumfunktion
überlagert. In den zugehörigen Grundsätzen wird gefordert, dass bei einer Inanspruchnahme
dieser Flächen insbesondere die landwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen sind. Im
Rahmen dieses Vorhabens sind keine Konflikte mit Landwirten zu erwarten.
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Abbildung 3: Ausschnitt aus dem wirksamen Regionalplan mit Darstellung der Grenze des Änderungsbereiches
Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Regionalplanungsbehörde hat zu der geplanten
Änderung des Flächennutzungsplanes bereits die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bescheinigt.
4.3 Verbindliche Bauleitplanung
Für den Änderungsbereich besteht derzeit kein Bebauungsplan. Dieser wird im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.
4.4 Landschaftsplanung
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes I "Obere Lippetalung – Geseker Unterbörde" des Kreises Soest vom 14. Juni 2003. Die Festsetzungskarte zeigt, dass
durch die Planung keine Schutzgebiete betroffen sind.
In der Entwicklungskarte wird für die bislang intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
das Ziel 2: "Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen" formuliert. In diesen Bereichen
sollen insbesondere gliedernde Landschaftselemente, wie Hecken oder Baumreihen angelegt
und Gewässer naturnah gestaltet werden. Eine über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung
hinausgehende Inanspruchnahme im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
dieser Räume kann mit diesem Entwicklungsziel vereinbar sein, wenn wertvolle Biotopstrukturen erhalten und ggf. durch neu anzulegende Pflanzungen ergänzt oder vernetzt werden.
Die im Zuge der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigte Erweiterung der
gewerblichen Baufläche steht somit nicht im unmittelbaren Widerspruch zu den Festsetzungen
des Landschaftsplanes.
Neben dem Landschaftsplan wurde auch das Biotopkataster des LANUV auf Hinweise und
Vorgaben für das Plangebiet geprüft. Dieses zeigt, dass Teile des Änderungsbereiches in den
Biotopkatasterflächen BK-4316-525, Gebietsname "Obstwiesen- und Gartenbrache südlich
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Rossfeld, östlich der Straße Unterdorf" und BK-4316-517 "Weihe und Nebenbach zwischen
der B 55 und der Unionsstraße" liegen. Bei den Flächen handelt es sich um die im Süden des
Änderungsbereiches vorhandene Gehölzfläche, die Obstbaumallee entlang der Straße "Unterdorf" sowie die an der südlichen Grenze des Änderungsbereiches verlaufende Grabenparzelle. Als Schutzziele für die Biotopkatasterfläche BK-4316-525 werden die Erhaltung und
Pflege der Obstwiesenbestände u.a. durch Obstbaumpflege und Nachpflanzung genannt, die
über die Bauleitplanung gesichert werden sollen. Für die Grabenparzelle wird als Schutzziel
die Erhaltung des Wasserlaufes sowie der gewässerbegleitenden Vegetation zum Aufbau eines innerstädtischen Biotopverbundsystems formuliert. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung werden entsprechende Darstellungen bzw. Festsetzungen zum Schutz der genannten Landschaftsbestandteile getroffen.
5 Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes
5.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lippstadt aus dem Jahr 1980 stellt die Flächen
im Änderungsbereich vollständig als "Flächen für die Landwirtschaft" gemäß § 5 (2) Nr. 9 a
BauGB dar.
Abbildung 4: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lippstadt mit Darstellung der Grenze des
Änderungsbereiches
5.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB
Der Flächennutzungsplan übernimmt nachrichtlich die festgesetzte Richtfunktrasse mit zugehöriger Baubeschränkungszone, die den Änderungsbereich im Nordwesten tangiert.
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6 Darstellungen der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes
6.1 Darstellungen im Änderungsbereich gemäß § 5 (2) BauGB
Vor dem Hintergrund, dass mit der Flächennutzungsplanänderung eine Erweiterung der bereits westlich der Straße "Unterdorf" gewerblich genutzten Flächen vorbereitet werden soll,
wird der überwiegende Teil des Änderungsbereiches als "Gewerbliche Baufläche" gemäß § 5
(2) Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO dargestellt. Dabei erfolgt eine Ausweitung der
bisher dargestellten "gewerblichen Baufläche" um gemittelt ca. 120 m nach Osten.
Im Süden, östlich der Straße „Unterdorf“, wird ein ca. 30 bis 40 m breiter Streifen als "Grünfläche" gemäß § 5 (2) Nr. 5 BauGB dargestellt. Darin sind die - als Bestandteile der unter 4.4
genannten Biotopkatasterflächen geltenden - vorhandenen Gehölzstrukturen sowie ein Abschnitt der dort verlaufenden Grabenparzelle eingebunden. Der Grünzug soll mit Blick auf die
benachbarte Wohnbebauung abschirmende bzw. trennende Funktionen übernehmen und
kann, bei Aufwertung des östlich bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Abschnitts, den
im Plangebiet zu erwartenden Eingriff mindern.
6.2 Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB
Die nachrichtliche Übernahme der Richtfunktrasse mit entsprechender Baubeschränkungszone wird unverändert aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
7 Erschließung
7.1 Verkehr
Das Plangebiet verfügt über eine gute Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz. Die B 55 stellt die Anbindungen an die A 2 und A 44 her. Wichtige Straßen wie bspw. die
K 51 ("Roßfeld") und die L 636 ("Rixbecker Straße") knüpfen ein dichtes Verkehrswegenetz
Richtung Innenstadt, in die benachbarten Gewerbegebiete hinein und in die Region.
7.2 Ver- und Entsorgung / Oberflächenentwässerung
Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser, Gas und Elektrizität kann über Anschlüsse an
die bestehenden Leitungsnetze erfolgen.
Die Entsorgung des Abwassers erfolgt im Trennsystem. Das auf den Flächen anfallende Niederschlagswasser soll in ausreichend dimensionierten Regenrückhaltebecken gesammelt
werden. Anschließend kann es gedrosselt dem vorhandenen Grabensystem zugeführt und
schließlich in die "Alte Weihe" als Vorfluter eingeleitet werden.
8 Immissionen
Bislang ist es zu keinen Konflikten zwischen der Wohnnutzung und den angrenzend an den
Änderungsbereich vorhandenen gewerblichen Nutzungen gekommen. Dies liegt nicht zuletzt
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daran, dass bspw. das Transportbetonwerk in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen
zur Minderung der Geräuschimmissionen durchgeführt hat.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein weiteres Heranrücken der Gewerbegrundstücke an die Wohnnutzung vorbereitet. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wurde
ein schalltechnisches Gutachten durch die DEKRA Automobil GmbH erarbeitet, das zu dem
Ergebnis kommt, dass „eine Nutzung der Planflächen als eingeschränktes Gewerbegebiet (…)
auch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen aus schalltechnischer Sicht gegeben (ist)“.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist demnach kein Konfliktpotenzial erkennbar, welches
nicht im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes oder schließlich im
Baugenehmigungsverfahren gelöst werden kann.
9 Altlasten / Kampfmittel
Während im Änderungsbereich das Vorkommen von Altlasten aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung nicht zu erwarten ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich
im Boden Kampfmittel- oder Kampfmittelrückstände befinden. In den parallel aufzustellenden
Bebauungsplan wird daher vorsorglich ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden auffälliger Spuren oder möglicher Anzeichen für Kontaminationen oder Kampfmittel aufgenommen.
10 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Innerhalb des Plangebietes und der Umgebung befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde jedoch seitens der LWLArchäologie mitgeteilt, dass "Vermutete Bodendenkmäler" nach dem Denkmalschutzgesetz
(DSchG NW) innerhalb des Plangebietes liegen. Im Zuge entsprechender Baggersondagen,
die gemäß der Vorgaben der LWL-Archäologie auf dem Gelände durchgeführt wurden, konnten keine erhaltenen archäologischen Befunde festgestellt werden. Mit Schreiben vom 28. November 2016 wurde das Plangebiet daher durch die LWL-Archäologie für die geplante Bebauung freigegeben.
In den parallel aufzustellenden Bebauungsplan wird dennoch ein Hinweis zur Vorgehensweise
beim Auffinden von möglichen Bodendenkmälern aufgenommen.
11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Mit der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wird planungsrechtlich die gewerbliche
bzw. bauliche Nutzung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen und damit ein Eingriff
in Natur und Landschaft gem. § 18 (1) BNatSchG vorbereitet. Die Vermeidung und der Ausgleich des mit Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffs sind gemäß § 1a (3) BauGB
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in der Abwägung zu berücksichtigen. Da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht
unmittelbar Baurechte auslösen, kann in diesem Fall auf die im Parallelverfahren erfolgende
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 der Stadt Lippstadt verwiesen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 277 umfasst den gesamten Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes und darüber hinaus auch die westlich angrenzenden Flächen. Im Rahmen dieser verbindlichen Bauleitplanung wurde eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten
im Bestand und im Planungszustand durch das Büro Stelzig2 erarbeitet und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.
12 Artenschutz
Die Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde durch
das Fachbüro Stelzig vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass keine artenschutzrelevanten
Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten zu erwarten sind. Wie schon in Bezug auf die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist auch hier festzustellen, dass die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44
BNatSchG auslösen. Da die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 im Parallelverfahren
erfolgt, ist die artenschutzrechtliche Prüfung in die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277
eingebunden und Anlage der Begründung.
13 Klima
Die mit der Flächennutzungsplanänderung vorbereitete Erweiterung des Gewerbegebietes
wird aufgrund der zu erwartenden Versiegelung umfangreicher bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen kleinräumig zu Erwärmungen und im Sommer zur Aufheizung von Dach- und
Hofflächen führen. Eine Beeinträchtigung von wichtigen Frischluftschneisen ist aufgrund der
Lage angrenzend an die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und am Damm der B 55 nicht
zu erwarten.
Die Wohnsiedlung "Unterdorf" ist durch einen Grünzug vom Gewerbegebiet getrennt, sodass
klimatische Auswirkungen der Planung dort kaum zu spüren sein werden. Zudem werden die
für die Frischluftzufuhr relevanten Freiflächen im Umfeld der Wohnbebauung durch die Planung weder tangiert noch in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt.
14 Umweltbericht
Der Umweltbericht, der im Zuge der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet wurde, ist Anlage zu dieser Begründung.
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Büro Stelzig – Landschaft l Ökologie l Planung l, Thomä-Grandweger-Wallstr. 16, 59494 Soest
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Meschede, den 20. Dezember 2016
Ingenieurgesellschaft Gierse – Klauke
Emhildisstraße 16, 59872 Meschede
Anlagen:
-
Umweltbericht zur 144. Änderung des Flächennutzungsplanes des Büros Stelzig
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