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GEMEINDE
NORDENDORF
BEGRÜNDUNG ZUR
3. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
ÄNDERUNGSBEREICHE:
1) GEWERBEGEBIET NORD
2) GEMEINBEDARF / WOHNEN
3) BLANKENBURG DORFGEBIET
4) LANDSCHAFTRAUM SÜDOST
5) GEWERBEGEBIET NORDOST
Fassung vom 13.01.2009
Geändert am 07.04.2009
BÜRO OPLA - AUGSBURG
Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
1.
ANLASS
Die Gemeinde Nordendorf beabsichtigt mit den vier Änderungsbereichen:
- GEWERBEGEBIET NORD
- GEMEINBEDARF / WOHNEN
- BLANKENBURG DORFGEBIET
- LANDSCHAFTRAUM SÜDOST
- GEWERBEGEBIET NORDOST
den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fortzuschreiben und den
städtebaulichen Erfordernissen der weiteren Entwicklung der Grundzüge der gemeindlichen Entwicklungsziele gerecht zu werden.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Gemeinderat beschlossen, die 2.
Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Beauftragt wurde hierzu das Büro OPLA Augsburg, Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung.
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LAGE UND ABGRENZUNG DER ÄNDERUNGSBEREICHE
2.1. GEWERBEGEBIET NORD
Der Änderungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Nordenburg, grenzt im
Osten und im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Süden mit einer kleinen Zäsur
an die vorhandenen Badeseen. Westlich grenzt das Gewerbegebiet an.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord befindet sich im östlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Nord“ beidseits der Kreisstraße.
Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nr.:
623, 623/1, 623/2, 623/3, 623/4, 623/5, 623/6, sowie Teile der Flur Nr. 620/4, 622 und
620/1.
2.2 GEMEINBEDARF / WOHNEN
Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Nordendorf, grenzt
im Osten an eine Wohnbaufläche und im Norden an eine Grünfläche die eine Zäsur zur
Dieselstraße darstellt. Im Süden grenzen mit einer kleinen Grünzäsur die vorhandenen
Badeseen an. Westlich grenzt das Gewerbegebiet mit der beabsichtigten Änderung des
Mischgebietes an.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord befindet sich östlich und südöstlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Nord“ südöstlich der Dieselstraße.
Der Geltungsbereich umfasst die Teilflur Nr.: 603/1, 603/2, 603/3, und 625.
2.3. BLANKENBURG DORFGEBIET
Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Blankenburg, er
grenzt im Süden an eine Waldfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft an. Im Norden grenzt das Dorfgebiet, im
Osten grenzen Gehölzstrukturen und im Westen grenzt Fläche für die Landwirtschaft an.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Blankenburg Dorfgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Blankenburg und umfasst die Teilflur Nr.: 69/1, und 67.
2.4. LANDSCHAFTSRAUM IM SÜDOSTEN
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des südöstlichen Bereiches der Gemarkung von Nordendorf. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes, im Süden grenzt die Westendorfer Gemeindeflur an.
Die Flächen sind gesamt als Flächen für die Landwirtschaft mit der Überlagerung von
Flächen für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft dargestellt.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Landschaftsraum im Südosten befindet sich westlich der B 2 am südöstlichen Rand des Gemarkungsgebietes der Gemeinde Nordendorf.
Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nr.: Entfall der Maßnahmenflächen 295 und 296.
Darstellung der neuen Maßnahmenflächen: 301, 302, 303, 304, und Teilfläche Fl. Nr.:
323.
2.5 GEWERBEGEBIET NORDOST
Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des Gemeindegebietes Nordendorf, zwischen der Bundesstraße B 2 und der Schienentrasse der Bahn AG Augsburg - Donauwörth.
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.
Die derzeitige Nutzung ist intensive landwirtschaftliche Fläche derzeit Ackernutzung. Eine
Umsetzung der Änderungsbereichsfläche als Grünflächen ist planerisch nicht motiviert
und ergibt angesichts der Zerschneidung durch die Bundesstraße und die Bahnlinie keinen Sinn.
3. BEGRÜNDUNG DER ÄNDERUNGSBEREICHE
3.1. GEWERBEGEBIET NORD
Die bauliche Entwicklung in dem Gebiet des wirksamen Flächennutzungsplanes vollzog
sich von den Grundstücksgrößen und den baulichen Kubaturen eher kleingliedrig und
von der Art der Bebauung eher gemischt (Wohnen und Gewerbe) als rein gewerblich.
Der reale Charakter eines Gewerbegebietes liegt vor Ort nicht vor. Die Ausnahmsweise
Zulassung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter wurde zur Regel. So befindet sich auf einem Grundstück ein
Betriebsinhaberwohnen ohne Gewerbe.
De Fakto liegt in der Beurteilung des Gebietscharakters ein klassisches Mischgebiet vor,
von einem Gewerbegebiet kann nicht ausgegangen werden. Zudem besteht die derzeitige Nachfrage eher in kleineren Grundstücken mit gemischter Nutzung Wohnen und Gewerbe.
Deshalb beinhaltet der Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord die Umnutzung von gewerblicher Baufläche zu einem Mischgebiet, das aus immissionsschutzfachlichen Gründen zum bestehenden Gewerbegebiet durch eine gewerbliche Baufläche mit reduzierten
Emissionen gegliedert wird.
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
Südlich der Kreisstraße soll im Osten an das Gebiet der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eine weitere Wohnbauentwicklung erfolgen.
3.2 GEMEINBEDARF / WOHNEN
Die Zielnutzung des Änderungsbereiches ist das Heranrücken der östlich angrenzenden
Wohnbaufläche.
Die große Grünzäsur, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt ist, war
aus immissionsschutzfachlichen Gründen zischen dem GE und der Wohnbaufläche erforderlich. Nach der Umnutzung zu einem Mischgebiet, ergibt sich nicht mehr die zwingende Notwendigkeit eines Abstandsflächengrüns.
Die Flächen des Änderungsbereiches sind derzeit intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen (Ackerbau).
Südlich des Änderungsbereiches der Heranrückens der Wohnbaufläche zu dem Mischgebiet wird zwischen dem Badesee und dem landwirtschaftlichen Erschließungsweg eine
kleine Gemeinbedarfsfläche mit aufgenommen.
Diese Gemeinbedarfsfläche hat die Zielsetzung und Zweckbestimmung eine Fischerhütte
des Nordendorfer Fischereivereins aufzunehmen.
3.3. BLANKENBURG DORFGEBIET
Im wirksamen Flächennutzungsplan wurde die damalige reale Nutzung des Änderungsbereiches als landwirtschaftliche Hofstelle mit dem Gebietscharakter Dorfgebiet dargestellt. Dabei wurde auf den Flächen des Änderungsbereiches nicht zwischen dem Wohnhaus, den landwirtschaftlichen Gebäuden und den landwirtschaftlichen Nebengebäuden
unterschieden. Das gesamte landwirtschaftliche Anwesen war in den Gebietscharakter
Dorfgebiet einbezogen.
Nachdem heute die landwirtschaftliche Hofstelle nicht mehr als Landwirtschaft in Betrieb
ist, erscheint es der Gemeinde Nordendorf erforderlich diese Fläche städtebaulich neu zu
ordnen. Diese Neuordnung beschränkt den Dorfgebietscharakter auf den wesentlichen
ehemaligen Hofbereich, der südliche mit Nebengebäuden versehene Teil der Fläche wird
als Dorfgebiet herausgenommen. Insbesondere in diesem südlichen Teil der Fläche soll
keine neue bauliche Entwicklung, insbesondere keine Wohnbauentwicklung erfolgen.
Die Erforderlichkeit der Neuordnung bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich für die Gemeinde aufgrund der hohen Sensibilität der südlichen Bereiche
der Fläche.
Die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle grenzt im Osten an die exponierte Blankenburger Kirche, und im Süden an eine reich strukturierte und naturschutzfachlich wertvolle
Landschaft oberhalb der Hangkante.
3.4. LANDSCHAFTSRAUM IM SÜDOSTEN
Im Rahmen der Fortschreibung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes werden
auch die im Südosten befindlichen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft neu geordnet.
Der nördliche Rand des Wäldchens – bisher Gehölz- Heckenstruktur in der engsten
Schutzzone des Wasserschutzgebietes wird als Wald dargestellt. Vorgelagert ist eine
Strauch- Gehölzstruktur.
Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fl. Nr. 295 und
296 entfallen, da Sie zu Teilen seit längerer Zeit nicht mehr vorhanden sind.
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft Fl. Nr. 301, 302, 303, 304, und Teilfläche von 323 werden dafür als
Zielsetzung mit aufgenommen.
3.5 GEWERBEGEBIET NORDOST
Die wie bereits in der Änderungsbeschreibung erläuterte Umnutzung der Grünfläche als
Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet Nord Ost ergibt sich aus folgenden Planungskriterien:
- Eine Umsetzung einer Grünfläche an dieser Stelle zwischen der B 2 und der
Bahnlinie Augsburg – Donauwörth ergibt planerisch keinen Sinn, die Grünfläche
kann in keinem Verbund mit anderen Grünflächen hergestellt werden.
- Die derzeitige Nutzung als landwirtschaftliche Restfläche ergibt seitens der Bewirtschaftung Probleme und ist mittelfristig nicht mehr tragbar.
- Der Änderungsraum ist massiven Emissionen unterworfen – Straßenverkehrslärm
und Schienenlärm sowie in Randbereichen Erschütterungen.
- Der Änderungsraum stellt eine für die Gemeinde Nordendorf sinnvolle Ergänzung
und Erweiterung des Gewerbegebietes Nordost dar.
4.
UMWELTPRÜFUNG NACH § 2 ABS. 4 BAUGB
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB muss für die Flächennutzungsplanänderung ein Umweltbericht
erstellt werden. In diesem erfolgt eine Bestandserfassung und –bewertung der umweltrelevanten Schutzgüter, die Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und eine Prognose
über die Auswirkungen der Planung. In der Umweltprüfung wird sowohl die Flächennutzungsplanebene als auch die Ziele des im Parallelverfahren laufenden Bebauungsplanes
behandelt.
Der Umweltbericht liegt als Anlage zur Änderung des Flächennutzungs- und der Bebauungsplanänderung „1. Änderung des Gewerbegebietes Nord“ bei.
5.
ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden.
Im Wohnsiedlungsbereich umfasst die organische Siedlungsentwicklung der Gemeinde
Nordendorf die Deckung des Bedarfs, ihre Bevölkerung sowie eine angemessene Bevölkerungszuwanderung. Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung
und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. auf das charakteristische orts- und
Landschaftsbild soll geachtet werden. die Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten, insbesondere an solche, die über die erforderlichen Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung verfügen, ausgewiesen werden.
Durch die Planung werden die obigen Belange nicht in Frage gestellt. Das Baugebiet
rundet die Ortschaft ab und fügt sich in die Ortsstruktur ein. Der Ortsrand erfährt eine
Aufwertung und verbessert das Orts- und Landschaftsbild. Die Neubauflächen entstehen
in Anbindung an die bestehende Siedlungseinheit.
Die ökologische und landschaftliche Situation in der Gemeinde Nordendorf (mehrere Biotope und das Landschaftsschutzgebiet Augsburg westliche Wälder) erfordert eine enge
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
Abstimmung der Belange des Siedlungswesens mit denen von Naturschutz und Landschaftspflege.
Regionalplanerische Ziele
Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen sind die landschaftliche Einbindung und Eingrünung
der Ortsränder und das Freihalten von Terrassenrändern, exponierten Hanglagen.
Die Einbindung und Eingrünung des Ortsrandes wird im Vergleich zur bestehenden Situation verbessert.
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)
Für die „Westliche Hügellandschaft“ (Iller-Lech-Schotterplatten), besteht u.a. das folgende übergeordnete Ziel der Förderung strukturreicher Leiten- und Hanglagen als lineare
Vernetzungsstrukturen für wärme- und trockenheitsliebende Organismen.
Der Strukturreichtum der Leite wird durch die Schaffung von Flächen für die Eingrünung
erhöht.
7.
IMMISSIONSSCHUTZ
Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Nach § 50 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, BImSchG, sind
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und
von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem
Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie
möglich vermieden werden.
Um zu beurteilen, ob durch die zukünftige Nutzung innerhalb des Bebauungsplangebietes diese Anforderung für die schützenswerte Bebauung hinsichtlich des Schallschutzes
erfüllt sind, können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 "Schallschutz
im Städtebau", Teil 1 herangezogen werden.
Für den Bereich der Änderung der Nutzung im Gewerbegebiet Nord wurde im Bebauungsplanänderungsverfahren eine "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Nordendorf" der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der Bezeichnung LA08-121-G01.doc vom 10.10.2008 beigefügt.
In der verbindlichen Bauleitplanung ist die Verträglichkeit zwischen Änderungsbereich 1
und 2 zu untersuchen.
Auch im Änderungsbereich 5 (Gewerbegebiet Nordost) ist auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung zwischen benachbarter Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung eine
Verträglichkeitsuntersuchung (zwischen dem Änderungsbereich 5 und der Nachbarschaft
erforderlich.
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
8.
KULTUR- UND SACHGÜTER
Im Umfeld des Änderungsbereiches 1 und 2 befinden sich weder Sach- noch Kulturgüter.
Im Umfeld des Änderungsbereiches 3 befindet sich südlich das im FNP dargestellte Bodendenkmal D 2:
Mittelalterlicher Burgstall; Inv.Nr. D-7-7430-0045
FlstNr. 11/3; 11/5; 61; 64; 67; 67/1; 69/1; 69/2; 90; 91; 94; 352; 356; 365; 366; 368/3
[Gmkg. Blankenburg]
Im Westen des Änderungsbereiches:
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Brandgrab der mittleren Latnezeit; Inv.Nr. D-77430-0247
FlstNr. 11; 11/5; 69/1; 69/2; 70; 89; 90; 90/1; 90/2; 91 [Gmkg. Blankenburg]
Durch die Zurücknahme des Dorfgebietes wird eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals ausgeschlossen.
Im Änderungsbereich 4 befindet sich südwestlich das im FNP dargestellte Bodendenkmal
D 16:
Siedlungsspuren und Kreisgraben unbekannter Zeitstellung; Inv.Nr. D-7-7431-0203
FlstNr. 265; 266; 267; 268; 270; 271; 272; 273; 273/2; 276; 277; 278; 282; 283; 284; 285;
286; 287; 288; 290; 466 [Gmkg. Nordendorf]
Durch die östlich davon neu dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals ausgeschlossen.
Im Änderungsbereich 4 befindet sich zudem nordwestlich eine Siedlung unbekannter
Zeitstellung im Luftbild (D11); Inv.Nr. D-7-7431-0057
FlstNr. 276; 323; 324; 465; 466 [Gmkg. Nordendorf]
Im Norden des Änderungsbereichs 4 befindet sich zudem eine Siedlung unbekannter
Zeitstellung im Luftbild; Inv.Nr. D-7-7431-0056
FlstNr. 323; 324; 325; 326; 327; 327/1 [Gmkg. Nordendorf]
9.
SONSTIGES
Über diese Änderungen hinaus gilt weiterhin der wirksame Flächennutzungsplan der
Gemeinde Nordendorf.
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
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Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf
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GEMEINDE NORDENDORF, den ……………………..
…………………………….
1. Bürgermeister Schöniger
Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009
Siegel
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