GEMEINDE NORDENDORF BEGRÜNDUNG ZUR 3. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG ÄNDERUNGSBEREICHE: 1) GEWERBEGEBIET NORD 2) GEMEINBEDARF / WOHNEN 3) BLANKENBURG DORFGEBIET 4) LANDSCHAFTRAUM SÜDOST 5) GEWERBEGEBIET NORDOST Fassung vom 13.01.2009 Geändert am 07.04.2009 BÜRO OPLA - AUGSBURG Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf 1. ANLASS Die Gemeinde Nordendorf beabsichtigt mit den vier Änderungsbereichen: - GEWERBEGEBIET NORD - GEMEINBEDARF / WOHNEN - BLANKENBURG DORFGEBIET - LANDSCHAFTRAUM SÜDOST - GEWERBEGEBIET NORDOST den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fortzuschreiben und den städtebaulichen Erfordernissen der weiteren Entwicklung der Grundzüge der gemeindlichen Entwicklungsziele gerecht zu werden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Gemeinderat beschlossen, die 2. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Beauftragt wurde hierzu das Büro OPLA Augsburg, Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung. 2 LAGE UND ABGRENZUNG DER ÄNDERUNGSBEREICHE 2.1. GEWERBEGEBIET NORD Der Änderungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Nordenburg, grenzt im Osten und im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Süden mit einer kleinen Zäsur an die vorhandenen Badeseen. Westlich grenzt das Gewerbegebiet an. Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord befindet sich im östlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ beidseits der Kreisstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nr.: 623, 623/1, 623/2, 623/3, 623/4, 623/5, 623/6, sowie Teile der Flur Nr. 620/4, 622 und 620/1. 2.2 GEMEINBEDARF / WOHNEN Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Nordendorf, grenzt im Osten an eine Wohnbaufläche und im Norden an eine Grünfläche die eine Zäsur zur Dieselstraße darstellt. Im Süden grenzen mit einer kleinen Grünzäsur die vorhandenen Badeseen an. Westlich grenzt das Gewerbegebiet mit der beabsichtigten Änderung des Mischgebietes an. Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord befindet sich östlich und südöstlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ südöstlich der Dieselstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Teilflur Nr.: 603/1, 603/2, 603/3, und 625. 2.3. BLANKENBURG DORFGEBIET Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Blankenburg, er grenzt im Süden an eine Waldfläche und Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -2- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf und zur Entwicklung von Natur und Landschaft an. Im Norden grenzt das Dorfgebiet, im Osten grenzen Gehölzstrukturen und im Westen grenzt Fläche für die Landwirtschaft an. Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Blankenburg Dorfgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Blankenburg und umfasst die Teilflur Nr.: 69/1, und 67. 2.4. LANDSCHAFTSRAUM IM SÜDOSTEN Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des südöstlichen Bereiches der Gemarkung von Nordendorf. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Wasserschutzgebietes, im Süden grenzt die Westendorfer Gemeindeflur an. Die Flächen sind gesamt als Flächen für die Landwirtschaft mit der Überlagerung von Flächen für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung – Änderungsbereich Landschaftsraum im Südosten befindet sich westlich der B 2 am südöstlichen Rand des Gemarkungsgebietes der Gemeinde Nordendorf. Der Geltungsbereich umfasst die Flur Nr.: Entfall der Maßnahmenflächen 295 und 296. Darstellung der neuen Maßnahmenflächen: 301, 302, 303, 304, und Teilfläche Fl. Nr.: 323. 2.5 GEWERBEGEBIET NORDOST Der Änderungsbereich befindet sich im Norden des Gemeindegebietes Nordendorf, zwischen der Bundesstraße B 2 und der Schienentrasse der Bahn AG Augsburg - Donauwörth. Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Die derzeitige Nutzung ist intensive landwirtschaftliche Fläche derzeit Ackernutzung. Eine Umsetzung der Änderungsbereichsfläche als Grünflächen ist planerisch nicht motiviert und ergibt angesichts der Zerschneidung durch die Bundesstraße und die Bahnlinie keinen Sinn. 3. BEGRÜNDUNG DER ÄNDERUNGSBEREICHE 3.1. GEWERBEGEBIET NORD Die bauliche Entwicklung in dem Gebiet des wirksamen Flächennutzungsplanes vollzog sich von den Grundstücksgrößen und den baulichen Kubaturen eher kleingliedrig und von der Art der Bebauung eher gemischt (Wohnen und Gewerbe) als rein gewerblich. Der reale Charakter eines Gewerbegebietes liegt vor Ort nicht vor. Die Ausnahmsweise Zulassung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter wurde zur Regel. So befindet sich auf einem Grundstück ein Betriebsinhaberwohnen ohne Gewerbe. De Fakto liegt in der Beurteilung des Gebietscharakters ein klassisches Mischgebiet vor, von einem Gewerbegebiet kann nicht ausgegangen werden. Zudem besteht die derzeitige Nachfrage eher in kleineren Grundstücken mit gemischter Nutzung Wohnen und Gewerbe. Deshalb beinhaltet der Änderungsbereich Gewerbegebiet Nord die Umnutzung von gewerblicher Baufläche zu einem Mischgebiet, das aus immissionsschutzfachlichen Gründen zum bestehenden Gewerbegebiet durch eine gewerbliche Baufläche mit reduzierten Emissionen gegliedert wird. Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -3- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf Südlich der Kreisstraße soll im Osten an das Gebiet der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eine weitere Wohnbauentwicklung erfolgen. 3.2 GEMEINBEDARF / WOHNEN Die Zielnutzung des Änderungsbereiches ist das Heranrücken der östlich angrenzenden Wohnbaufläche. Die große Grünzäsur, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt ist, war aus immissionsschutzfachlichen Gründen zischen dem GE und der Wohnbaufläche erforderlich. Nach der Umnutzung zu einem Mischgebiet, ergibt sich nicht mehr die zwingende Notwendigkeit eines Abstandsflächengrüns. Die Flächen des Änderungsbereiches sind derzeit intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen (Ackerbau). Südlich des Änderungsbereiches der Heranrückens der Wohnbaufläche zu dem Mischgebiet wird zwischen dem Badesee und dem landwirtschaftlichen Erschließungsweg eine kleine Gemeinbedarfsfläche mit aufgenommen. Diese Gemeinbedarfsfläche hat die Zielsetzung und Zweckbestimmung eine Fischerhütte des Nordendorfer Fischereivereins aufzunehmen. 3.3. BLANKENBURG DORFGEBIET Im wirksamen Flächennutzungsplan wurde die damalige reale Nutzung des Änderungsbereiches als landwirtschaftliche Hofstelle mit dem Gebietscharakter Dorfgebiet dargestellt. Dabei wurde auf den Flächen des Änderungsbereiches nicht zwischen dem Wohnhaus, den landwirtschaftlichen Gebäuden und den landwirtschaftlichen Nebengebäuden unterschieden. Das gesamte landwirtschaftliche Anwesen war in den Gebietscharakter Dorfgebiet einbezogen. Nachdem heute die landwirtschaftliche Hofstelle nicht mehr als Landwirtschaft in Betrieb ist, erscheint es der Gemeinde Nordendorf erforderlich diese Fläche städtebaulich neu zu ordnen. Diese Neuordnung beschränkt den Dorfgebietscharakter auf den wesentlichen ehemaligen Hofbereich, der südliche mit Nebengebäuden versehene Teil der Fläche wird als Dorfgebiet herausgenommen. Insbesondere in diesem südlichen Teil der Fläche soll keine neue bauliche Entwicklung, insbesondere keine Wohnbauentwicklung erfolgen. Die Erforderlichkeit der Neuordnung bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich für die Gemeinde aufgrund der hohen Sensibilität der südlichen Bereiche der Fläche. Die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle grenzt im Osten an die exponierte Blankenburger Kirche, und im Süden an eine reich strukturierte und naturschutzfachlich wertvolle Landschaft oberhalb der Hangkante. 3.4. LANDSCHAFTSRAUM IM SÜDOSTEN Im Rahmen der Fortschreibung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes werden auch die im Südosten befindlichen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft neu geordnet. Der nördliche Rand des Wäldchens – bisher Gehölz- Heckenstruktur in der engsten Schutzzone des Wasserschutzgebietes wird als Wald dargestellt. Vorgelagert ist eine Strauch- Gehölzstruktur. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fl. Nr. 295 und 296 entfallen, da Sie zu Teilen seit längerer Zeit nicht mehr vorhanden sind. Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -4- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fl. Nr. 301, 302, 303, 304, und Teilfläche von 323 werden dafür als Zielsetzung mit aufgenommen. 3.5 GEWERBEGEBIET NORDOST Die wie bereits in der Änderungsbeschreibung erläuterte Umnutzung der Grünfläche als Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet Nord Ost ergibt sich aus folgenden Planungskriterien: - Eine Umsetzung einer Grünfläche an dieser Stelle zwischen der B 2 und der Bahnlinie Augsburg – Donauwörth ergibt planerisch keinen Sinn, die Grünfläche kann in keinem Verbund mit anderen Grünflächen hergestellt werden. - Die derzeitige Nutzung als landwirtschaftliche Restfläche ergibt seitens der Bewirtschaftung Probleme und ist mittelfristig nicht mehr tragbar. - Der Änderungsraum ist massiven Emissionen unterworfen – Straßenverkehrslärm und Schienenlärm sowie in Randbereichen Erschütterungen. - Der Änderungsraum stellt eine für die Gemeinde Nordendorf sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Gewerbegebietes Nordost dar. 4. UMWELTPRÜFUNG NACH § 2 ABS. 4 BAUGB Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB muss für die Flächennutzungsplanänderung ein Umweltbericht erstellt werden. In diesem erfolgt eine Bestandserfassung und –bewertung der umweltrelevanten Schutzgüter, die Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und eine Prognose über die Auswirkungen der Planung. In der Umweltprüfung wird sowohl die Flächennutzungsplanebene als auch die Ziele des im Parallelverfahren laufenden Bebauungsplanes behandelt. Der Umweltbericht liegt als Anlage zur Änderung des Flächennutzungs- und der Bebauungsplanänderung „1. Änderung des Gewerbegebietes Nord“ bei. 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden. Im Wohnsiedlungsbereich umfasst die organische Siedlungsentwicklung der Gemeinde Nordendorf die Deckung des Bedarfs, ihre Bevölkerung sowie eine angemessene Bevölkerungszuwanderung. Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. auf das charakteristische orts- und Landschaftsbild soll geachtet werden. die Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten, insbesondere an solche, die über die erforderlichen Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung verfügen, ausgewiesen werden. Durch die Planung werden die obigen Belange nicht in Frage gestellt. Das Baugebiet rundet die Ortschaft ab und fügt sich in die Ortsstruktur ein. Der Ortsrand erfährt eine Aufwertung und verbessert das Orts- und Landschaftsbild. Die Neubauflächen entstehen in Anbindung an die bestehende Siedlungseinheit. Die ökologische und landschaftliche Situation in der Gemeinde Nordendorf (mehrere Biotope und das Landschaftsschutzgebiet Augsburg westliche Wälder) erfordert eine enge Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -5- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf Abstimmung der Belange des Siedlungswesens mit denen von Naturschutz und Landschaftspflege. Regionalplanerische Ziele Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen sind die landschaftliche Einbindung und Eingrünung der Ortsränder und das Freihalten von Terrassenrändern, exponierten Hanglagen. Die Einbindung und Eingrünung des Ortsrandes wird im Vergleich zur bestehenden Situation verbessert. Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Für die „Westliche Hügellandschaft“ (Iller-Lech-Schotterplatten), besteht u.a. das folgende übergeordnete Ziel der Förderung strukturreicher Leiten- und Hanglagen als lineare Vernetzungsstrukturen für wärme- und trockenheitsliebende Organismen. Der Strukturreichtum der Leite wird durch die Schaffung von Flächen für die Eingrünung erhöht. 7. IMMISSIONSSCHUTZ Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Nach § 50 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, BImSchG, sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Um zu beurteilen, ob durch die zukünftige Nutzung innerhalb des Bebauungsplangebietes diese Anforderung für die schützenswerte Bebauung hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt sind, können die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 herangezogen werden. Für den Bereich der Änderung der Nutzung im Gewerbegebiet Nord wurde im Bebauungsplanänderungsverfahren eine "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Nordendorf" der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der Bezeichnung LA08-121-G01.doc vom 10.10.2008 beigefügt. In der verbindlichen Bauleitplanung ist die Verträglichkeit zwischen Änderungsbereich 1 und 2 zu untersuchen. Auch im Änderungsbereich 5 (Gewerbegebiet Nordost) ist auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zwischen benachbarter Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung eine Verträglichkeitsuntersuchung (zwischen dem Änderungsbereich 5 und der Nachbarschaft erforderlich. Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -6- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf 8. KULTUR- UND SACHGÜTER Im Umfeld des Änderungsbereiches 1 und 2 befinden sich weder Sach- noch Kulturgüter. Im Umfeld des Änderungsbereiches 3 befindet sich südlich das im FNP dargestellte Bodendenkmal D 2: Mittelalterlicher Burgstall; Inv.Nr. D-7-7430-0045 FlstNr. 11/3; 11/5; 61; 64; 67; 67/1; 69/1; 69/2; 90; 91; 94; 352; 356; 365; 366; 368/3 [Gmkg. Blankenburg] Im Westen des Änderungsbereiches: Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, Brandgrab der mittleren Latnezeit; Inv.Nr. D-77430-0247 FlstNr. 11; 11/5; 69/1; 69/2; 70; 89; 90; 90/1; 90/2; 91 [Gmkg. Blankenburg] Durch die Zurücknahme des Dorfgebietes wird eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals ausgeschlossen. Im Änderungsbereich 4 befindet sich südwestlich das im FNP dargestellte Bodendenkmal D 16: Siedlungsspuren und Kreisgraben unbekannter Zeitstellung; Inv.Nr. D-7-7431-0203 FlstNr. 265; 266; 267; 268; 270; 271; 272; 273; 273/2; 276; 277; 278; 282; 283; 284; 285; 286; 287; 288; 290; 466 [Gmkg. Nordendorf] Durch die östlich davon neu dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals ausgeschlossen. Im Änderungsbereich 4 befindet sich zudem nordwestlich eine Siedlung unbekannter Zeitstellung im Luftbild (D11); Inv.Nr. D-7-7431-0057 FlstNr. 276; 323; 324; 465; 466 [Gmkg. Nordendorf] Im Norden des Änderungsbereichs 4 befindet sich zudem eine Siedlung unbekannter Zeitstellung im Luftbild; Inv.Nr. D-7-7431-0056 FlstNr. 323; 324; 325; 326; 327; 327/1 [Gmkg. Nordendorf] 9. SONSTIGES Über diese Änderungen hinaus gilt weiterhin der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordendorf. Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 -7- Begründung zur 3. FNP Änderung, Gemeinde Nordendorf -8- GEMEINDE NORDENDORF, den …………………….. ……………………………. 1. Bürgermeister Schöniger Gemeinde Nordendorf, 13.01.2009, geändert am 07.04.2009 Siegel