Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleching Landkreis Traunstein Für den Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6 Gemarkung Schleching Der Planer: Die Veranlasserin: Vinzenz Bachmann e.K. Raitener Straße 17 83259 Schleching Gemeinde Schleching Kirchplatz 1 83259 Schleching Tel.: 08649 / 98 80 -0 Tel.: 08649 / 98 89 - 0 Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6 - Gemarkung Schleching 1. Planungsrechtliche Voraussetzung : 1.1 Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Ettenhausen Dorfeingang“ (Bebauungsplan, in Kraft getreten am 28.11.1997. Sie ist darin als „Dorfgebiet“ (MD) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. en 2. Lage, Größe und Beschaffenheit der betroffenen Flächen: 2.1) Die betroffene Fläche liegt im Ortsgebiet Ettenhausen , eingegrenzt von der Wagrainer Straße im Süden, bestehender Bebauung mit teilweise Landwirtschaft im Westen, einer Landwirtschaftsfläche im Norden und der B 307 im Osten. 2.2) Die von der Änderung betroffene Fläche umfasst die Flurstücke (mit zugehöriger ca. Fläche in m²): 560/2 (1728 m²), 560/4 (939), 560/5 (1073) als Zufahrt zu den Bauparzellen im Änderungsbereich – im Besitz der Gemeinde, 560/6 (965), 651 (1158), 651/1 (939), 651/2 (198) und 651/6 (939). 2.3) Das Gelände ist im Wesentlichen eben. Es befindet sich inmitten einer Senke, die umgrenzt wird von einem Hang weit im Süden (Huber Rain), von abfallendem Gelände der Schuttkegel des Maisbachs und des Alpbachs im Westen, von der Einmündung der Schlechinger Straße in die B 307 im Norden und vom Damm der B 307 im Osten. 3. Änderungsgrund: Beim Hochwasser am 02.06.2013 bildete sich in der oben beschriebenen Senke ein See aus sauberem Wasser von mehr als 1 m tiefe. Die Herkunft des Wassers wird, ohne genauere Untersuchung, in oberflächlich abfließendem Regenwasser und zum Teil in Schichten- und Grundwasser vermutet. Die Tiefe des gebildeten Sees wurde offenbar begrenzt durch die Leistungsfähigkeit einer Rohrdurchführung unter der B 307 leicht nördlich des Änderungsbereichs. Auf dieser Beobachtung basierend hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleching in seiner Sitzung vom 18.11.2013 den Änderungsbereich mit einer Veränderungssperre belegt, um die Auswirkung künftiger Hochwasserereignisse auf das Baugebiet eingehend untersuchen zu können. Die ersten Konsultationen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatten zum Ergebnis, dass für das gegenständliche Areal neben der beobachteten See-Bildung auch ein Hochwasserereignis im Alpbach maßgebend sein könnte. Dieser ist derzeit nicht für ein hundertjähriges Hochwasser (HQ100) ausgebaut. Dieses sollte zur Verhinderung von Gefahren für künftige Bebauungen dringend untersucht werden. Die Gemeinde hat daraufhin den Planer beauftragt, eine entsprechende Untersuchung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. ® Das Ingenieurbüro aquasoli in Traunstein hat unter der Projektnummer 14005-01 ein hydrotechnisches Gutachten über ein HQ100 im Alpbach erstellt und dabei in einer Teilausarbeitung insbesondere die Auswirkungen auf den Änderungsbereich untersucht. Diese sind im hydrotechnischen Gutachten vom 31.10.2014 erläutert. Das Gutachten liegt dieser Begründung als Anlage bei. 2 von 5 Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6 - Gemarkung Schleching 4. Zusammenfassung der Ergebnisse und der Auswirkung auf den Änderungsbereich Im Falle eines HQ100 würde der Alpbach spätestens unterhalb des Kiesfanges in der Scheibwies mit großen Teilen seiner Wasserführung sein Bett verlassen und weite Teile des unterliegenden, auch bereits bebauten Geländes überfluten. Die zu erwartenden Wassertiefen liegen im Normalbereich – also außerhalb von Geländevertiefungen und abseits von Staulagen – in der Größenordnung von 20 cm. Im Bereich der oben bereits beschriebenen Senke wird sich ein See bilden, dessen Tiefe nicht mehr durch die Leistungsfähigkeit des Durchlasses unter der B 307 begrenzt ist, sondern durch die Überströmung der B 307 im Bereich der Einmündung der Schlechinger Straße. Im Änderungsbereich stellen sich dann Wassertiefen von über 1,40 m ein. Eine Bebauung des Gebietes nach den ortsüblichen, am Bestandsgelände orientierten Höhenfestlegungen würde im Fall eines HQ100 im Alpbach die Bebauung mehr als 1 m unter Wasser setzen. Siehe hierzu Seiten 14 und 15 des hydrotechnischen Gutachtens in der Anlage. Der Änderungsbereich liegt also im faktischen Überschwemmungsgebiet des Alpbaches. 5 Untersuchte Lösungsmöglichkeiten für die Überflutungsgefahr durch ein HQ100 des Alpbaches Die maßgebende Wasserspiegellage im Änderungsbereich für ein HQ100 des Alpbaches liegt bei 568,38 m ü.NN. Als Freibord für die Bebauung wurden 50 cm angesetzt, so dass unter der ortsüblichen Festsetzung „die Oberkante des Rohfußbodens darf höchstens 30 cm über Gelände liegen“ eine Geländehöhe von 568,59 m ü.NN. , also oberhalb der maßgebenden Wasserspiegellage festzusetzen wäre. Die Höhenlage der Erschließungsstraße müsste zur Ermöglichung der Einfahrt in die Garagen mit einer vertretbaren Steigung in etwa in Höhe des Wasserspiegels sein. 5.1 Aufschüttung Zur Herstellung des vor beschriebenen Geländes kommt zunächst eine Aufschüttung des Geländes in Betracht. Dieser Zustand wurde hydrologisch voruntersucht, durch eine komplette Durchflussblockade im Änderungsbereich. Die hydrologische Auswirkung für dieses Modell war ein Retentionsraumverlust von ca. 13.000 m³. Dieser ist ca. zur Hälfte auf die Aufschüttung selbst zurück zu führen (ca. 6500 m³), zum anderen Teil auf den behinderten Abfluss in Richtung Süden und die daraus resultierende Absenkung des Wasserspiegels dort. Nach Abschätzung des Gutachters könnte diese Behinderung des Abflusses durch wasserbauliche Maßnahmen wie einer Abflussmulde am Rand der B 307 wohl gemindert, jedoch nicht beseitigt werden. Der direkt aus der Aufschüttung resultierende Retentionsraumverlust von ca. 6500 m³ besteht auf alle Fälle. 3 von 5 Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6 - Gemarkung Schleching Abb. 1 Differenzen im Wassersiegel durch eine Aufschüttung im Änderungsbereich Retentionsraumverlust Wie oben bereits erwähnt ist bei einer Lösung durch Anhebung des Geländes mit einem Retentionsraumverlust von mindestens 6.500 m³ und bis zu 13.000 m³ zu rechnen. Dieser ist nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) „zeit- und ortsnah“ auszugleichen. Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, Herrn Stettwieser bedeutet „ortsnah“ auch, dass der Ausgleich im selben Gewässer bzw. Hochwasserereignis wirksam sein muss. Eine Möglichkeit, diesen Ausgleich „ortsnah“ herzustellen wird derzeit nicht gesehen. 5.2 Alternativen zur Aufschüttung In Diskussion war eine Lösung mit Flutkanälen zwischen den Baufenstern. Diese würde zum Einen den Retentionsraumverlust zwar abmindern, keinesfalls jedoch unter den Betrag der direkten Verdrängung durch die Aufschüttung selbst. Zum Anderen würde das Brückenbauwerke für die Erschließungsstraße über die Kanäle erfordern. Dieser Ansatz wurde nicht weiter verfolgt. Weitere Alternativen wie die komplette Aufständerung des „Geländes“ und der Bebauung oder die Schwimmfähigkeit der Bauwerke wurden nicht verfolgt. Eine Möglichkeit zur weiteren Bebauung im Änderungsbereich wird in Summe nicht gesehen. 4 von 5 Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schleching im Bereich der Flurnummern 560/2, 560/4, 560/5, 560/6, 651, 651/1, 651/2 und 651/6 - Gemarkung Schleching 6. Hochwasser der Tiroler Ache Der Änderungsbereich liegt auf dem Niveau des sog. Achenfeldes, das ohne den bestehenden Deich am Westufer der Tiroler Ache auch im Fall eines HQ100 der Tiroler Ache überschwemmt würde. Derzeit wird in den Hochwasserberechnungen für die Tiroler Ache davon ausgegangen, dass der Deich im Fall eines HQ100 standsicher ist und der Änderungsbereich nicht überflutet wird. Im Fall eines HQextrem der Tiroler Ache aber wird davon ausgegangen, dass der Deich nicht standhält und auch der Änderungsbereich überflutet wird. Der maßgebliche Wasserspiegel in diesem Fall liegt mit 569,53 m ü. NN mehr als 1 m über dem eines HQ100 des Alpbaches und über 60 cm über den bisher besprochenen „Rohdecken Oberkanten“. Die Einflüsse der oben beschriebenen Aufschüttung auf den Abfluss eines HQextrem sind derzeit nicht bekannt und wären im Fall einer Ausführung auf alle Fälle zu untersuchen. 7. Geplante bauliche und sonstige Nutzung: Eine über die Bestandsbebauung hinausgehende bauliche Nutzung ist nicht zulässig. Die Nutzung im Änderungsbereich wird deshalb als „private Grünfläche“ festgesetzt. 8. Eingriffsregelung in der Änderung des Flächennutzungsplanes: Da nur Baurecht zurückgenommen wird, ist ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß telefonischer Auskunft der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Traunstein, Herrn Selbertinger vom 09.12.2014 nicht erforderlich. Schleching den 26.10.2015 ( Der Planer ) _____________________ V.R. Bachmann 5 von 5