11 3. Änd._Frühz-Bet_Konzept_2013-02-21_ta

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Stadt Celle
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst 60 – Stadtentwicklungsplanung
Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung
für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“
Eine wesentliche Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“
war die damals bekannte Linienführung der
Ortsumgehung der Bundesstraße 3. Im Laufe
der Jahre ist die Trasse der Ortsumgehung
überarbeitet worden. Durch Veränderungen an
der Lage der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten bedarf der Bebauungsplan einer Anpassung an die endgültige Trasse
der Ortsumgehung.
Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der
Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und
an die Fachplanung angepasst werden.
Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für
einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße
N
benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren sollen im Zuge
Räumliche Einordnung des Geltungsbereiches der 3. Änd.
der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung des Bebauungsplanes Nr. 11 Lüneburger Heer-straße/Nord“;
im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ohne Maßstab
ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll an die Planung der Ortsumgehung angepasst
werden. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden.
Geltungsbereich
Der rd. 17 ha große Änderungsbereich liegt ca. 1,7 km nordöstlich der Celler Innenstadt im
Ortsteil Hehlentor. Der Änderungsbereich wird im Süden von der Lüneburger Heerstraße und
im Westen von der Sprengerstraße begrenzt. Im Norden bildet die Trasse der Bahn sowie im
Osten die neue Trasse der B3 die Grenze des Geltungsbereichs.
Derzeitiges Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Celle „Lüneburger Heerstraße/Nord“ ist aktuell in seiner
2. Änderung rechtskräftig. Er setzt für den Änderungsbereich überwiegend Reines Wohngebiet
fest. Für die Grundstücke der SVO (Stromversorgungsverband Osthannover), Sprengerstraße
2 und 2B, ist eine Gemeinbedarfsfläche für Stromversorgung und für die Grundstücke Lüneburger Heerstraße Nr. 65 bis 69 ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Stand: 26.02.2013
Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann
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Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“
Im gesamten Plangebiet gilt die offene Bauweise. Im Reinen Wohngebiet in den Bereichen der
Einfamilienhäuser ist eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Im Bereich der Reihen- und
Mehrfamilienhäuser liegt die Geschossigkeit bei 2 Vollgeschossen. Zwei der Mehrfamilienhäuser sind dreigeschossig und ein weiteres fünfgeschossig festgesetzt. Die Grundflächenzahlen
(GRZ) variieren dabei von 0,15 bis 0,23 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 bis 0,75.
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,0 zulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 festgesetzt.
Östlich des Kirschenweges und entlang der geplanten Trasse der Ortsumgehung der B3 sind
öffentliche Freiflächen geplant.
Aufgrund der geänderten Trassenführung hat der Rat der Stadt Celle in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2012 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Celle
„Lüneburger Heerstraße/Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Diese ist am 25.05.2012 in Kraft getreten.
Derzeitige Nutzung und Bebauung
Das Plangebiet ist größtenteils bebaut und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Entlang der Sprengerstraße und der Lüneburger Heerstraße sind vereinzelt nicht störende
Gewerbebetriebe angesiedelt. Das Verwaltungsgebäude der SVO befindet sich in der Sprengerstraße 2 und 2B. Der östliche Bereich des Plangebietes entlang der neuen Ortsumgehung
der B3 liegt derzeit noch brach bzw. wird landwirtschaftlich genutzt.
Anlass und Ziele der Planung
Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll eine weitere bauliche Entwicklung
auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden.
Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße
benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Um diese Flächen künftig entwickeln zu können, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Lage der geänderten
Trasse der Ortsumgehung angepasst.
Des Weiteren sollen im Zuge der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung im Plangebiet
festgestellt und als Baufläche ausgewiesen werden.
Beabsichtigte Festsetzungen
Die Bereiche der derzeitigen Reinen Wohngebiete sollen künftig als Allgemeine Wohngebiete
festgesetzt werden. Aus heutiger Sicht sind die Nutzungsmöglichkeiten gegenüber der seinerzeit festgesetzten Reinen Wohngebiete zu stark eingeschränkt. Daher ist es planerische
Absicht, im Plangebiet zeitgemäße gemischte Nutzungsstrukturen zu ermöglichen.
Der Bereich entlang der Lüneburger Heerstraße soll den tatsächlichen Nutzungen entsprechend festgesetzt werden. Zusätzlich soll im Plangebiet überprüft werden, ob es Potentiale zur
Nachverdichtung gibt und die Baugrenzen dementsprechend erweitert bzw. angepasst werden.
Im östlichen Plangebiet muss die Planung an die geänderte Trassenführung angepasst werden. Hier muss mittels eines Schalltechnischen Gutachtens überprüft werden, wie weit an die
künftige Trasse der B3 herangebaut werden darf.
Stand: 26.02.2013
Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann
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Verkehr
Der Änderungsbereich ist verkehrlich voll erschlossen und ist von der Lüneburger Heerstraße
über die Sprengerstraße zu erreichen. Die Erschließung im Plangebiet selbst erfolgt mittels
Ringstraßen und Sackgassen. Fuß- und Radwege verbinden die Straßen zusätzlich untereinander.
Stellplätze für die Anlieger befinden sich auf den Grundstücken oder in Garagen- bzw. Stellplatzanlagen. Für Besucher stehen ausreichend Parkplätze im öffentlichen Raum zur
Verfügung. Mehrere Haltestellen des ÖPNV befinden sich entlang der Lüneburger Heerstraße
und der Sprengerstraße.
Grünflächen, Landschaftsplanung und Umweltschutz
Für den Änderungsbereich besteht bereits ein Baurecht gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB).
Da es sich bei dem Änderungsbereich um eine Nachverdichtung sowie eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches handelt, soll die Änderung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet ist
rd. 17 ha groß, allerdings sind die Flächen, die durch die Planung zusätzlich überbaut werden
können, kleiner als 70.000 qm. Liegen die zusätzlich überbaubaren Flächen zwischen 20.000
und 70.000 qm muss eine Vorprüfung im Einzelfall durchgeführt werden.
Flächennutzungsplan
Für den Änderungsbereich stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle Wohnbaufläche und
Grünfläche dar. Die Darstellung Wohnbaufläche entspricht der geordneten städtebaulichen
Entwicklung der Stadt Celle. Die Änderung der Grünfläche in Wohnfläche beispielweise ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlage
◦ Geltungsbereich
Aufgestellt:
Fachbereich 3 – Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst 60 – Stadtentwicklungsplanung
Celle, den 26.02.2013
Im Auftrag
Anja Tann
(Technische Angestellte)
Stand: 26.02.2013
Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann
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