Stadt Celle Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Fachdienst 60 – Stadtentwicklungsplanung Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“ Eine wesentliche Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“ war die damals bekannte Linienführung der Ortsumgehung der Bundesstraße 3. Im Laufe der Jahre ist die Trasse der Ortsumgehung überarbeitet worden. Durch Veränderungen an der Lage der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten bedarf der Bebauungsplan einer Anpassung an die endgültige Trasse der Ortsumgehung. Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden. Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße N benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Des Weiteren sollen im Zuge Räumliche Einordnung des Geltungsbereiches der 3. Änd. der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung des Bebauungsplanes Nr. 11 Lüneburger Heer-straße/Nord“; im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ohne Maßstab ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll an die Planung der Ortsumgehung angepasst werden. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Geltungsbereich Der rd. 17 ha große Änderungsbereich liegt ca. 1,7 km nordöstlich der Celler Innenstadt im Ortsteil Hehlentor. Der Änderungsbereich wird im Süden von der Lüneburger Heerstraße und im Westen von der Sprengerstraße begrenzt. Im Norden bildet die Trasse der Bahn sowie im Osten die neue Trasse der B3 die Grenze des Geltungsbereichs. Derzeitiges Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Celle „Lüneburger Heerstraße/Nord“ ist aktuell in seiner 2. Änderung rechtskräftig. Er setzt für den Änderungsbereich überwiegend Reines Wohngebiet fest. Für die Grundstücke der SVO (Stromversorgungsverband Osthannover), Sprengerstraße 2 und 2B, ist eine Gemeinbedarfsfläche für Stromversorgung und für die Grundstücke Lüneburger Heerstraße Nr. 65 bis 69 ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Stand: 26.02.2013 Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann Seite 1 / 3 Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“ Im gesamten Plangebiet gilt die offene Bauweise. Im Reinen Wohngebiet in den Bereichen der Einfamilienhäuser ist eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Im Bereich der Reihen- und Mehrfamilienhäuser liegt die Geschossigkeit bei 2 Vollgeschossen. Zwei der Mehrfamilienhäuser sind dreigeschossig und ein weiteres fünfgeschossig festgesetzt. Die Grundflächenzahlen (GRZ) variieren dabei von 0,15 bis 0,23 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,3 bis 0,75. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 1,0 zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind eine GRZ von 0,3 und eine GFZ von 0,6 festgesetzt. Östlich des Kirschenweges und entlang der geplanten Trasse der Ortsumgehung der B3 sind öffentliche Freiflächen geplant. Aufgrund der geänderten Trassenführung hat der Rat der Stadt Celle in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2012 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Celle „Lüneburger Heerstraße/Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. Diese ist am 25.05.2012 in Kraft getreten. Derzeitige Nutzung und Bebauung Das Plangebiet ist größtenteils bebaut und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Entlang der Sprengerstraße und der Lüneburger Heerstraße sind vereinzelt nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt. Das Verwaltungsgebäude der SVO befindet sich in der Sprengerstraße 2 und 2B. Der östliche Bereich des Plangebietes entlang der neuen Ortsumgehung der B3 liegt derzeit noch brach bzw. wird landwirtschaftlich genutzt. Anlass und Ziele der Planung Mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes soll eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden. Gleichfalls können Flächen, die nicht mehr für einen Knoten an der Lüneburger Heerstraße benötigt werden, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Um diese Flächen künftig entwickeln zu können, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans an die Lage der geänderten Trasse der Ortsumgehung angepasst. Des Weiteren sollen im Zuge der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ausgewiesen werden. Beabsichtigte Festsetzungen Die Bereiche der derzeitigen Reinen Wohngebiete sollen künftig als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Aus heutiger Sicht sind die Nutzungsmöglichkeiten gegenüber der seinerzeit festgesetzten Reinen Wohngebiete zu stark eingeschränkt. Daher ist es planerische Absicht, im Plangebiet zeitgemäße gemischte Nutzungsstrukturen zu ermöglichen. Der Bereich entlang der Lüneburger Heerstraße soll den tatsächlichen Nutzungen entsprechend festgesetzt werden. Zusätzlich soll im Plangebiet überprüft werden, ob es Potentiale zur Nachverdichtung gibt und die Baugrenzen dementsprechend erweitert bzw. angepasst werden. Im östlichen Plangebiet muss die Planung an die geänderte Trassenführung angepasst werden. Hier muss mittels eines Schalltechnischen Gutachtens überprüft werden, wie weit an die künftige Trasse der B3 herangebaut werden darf. Stand: 26.02.2013 Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann Seite 2 / 3 Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“ Verkehr Der Änderungsbereich ist verkehrlich voll erschlossen und ist von der Lüneburger Heerstraße über die Sprengerstraße zu erreichen. Die Erschließung im Plangebiet selbst erfolgt mittels Ringstraßen und Sackgassen. Fuß- und Radwege verbinden die Straßen zusätzlich untereinander. Stellplätze für die Anlieger befinden sich auf den Grundstücken oder in Garagen- bzw. Stellplatzanlagen. Für Besucher stehen ausreichend Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Mehrere Haltestellen des ÖPNV befinden sich entlang der Lüneburger Heerstraße und der Sprengerstraße. Grünflächen, Landschaftsplanung und Umweltschutz Für den Änderungsbereich besteht bereits ein Baurecht gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Da es sich bei dem Änderungsbereich um eine Nachverdichtung sowie eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches handelt, soll die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Plangebiet ist rd. 17 ha groß, allerdings sind die Flächen, die durch die Planung zusätzlich überbaut werden können, kleiner als 70.000 qm. Liegen die zusätzlich überbaubaren Flächen zwischen 20.000 und 70.000 qm muss eine Vorprüfung im Einzelfall durchgeführt werden. Flächennutzungsplan Für den Änderungsbereich stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Celle Wohnbaufläche und Grünfläche dar. Die Darstellung Wohnbaufläche entspricht der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Celle. Die Änderung der Grünfläche in Wohnfläche beispielweise ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Anlage ◦ Geltungsbereich Aufgestellt: Fachbereich 3 – Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Fachdienst 60 – Stadtentwicklungsplanung Celle, den 26.02.2013 Im Auftrag Anja Tann (Technische Angestellte) Stand: 26.02.2013 Stadt Celle w Stadtentwicklungsplanung w Bearbeitung: Anja Tann Seite 3 / 3