Ufficio Lavori Pubblici e Patrimonio Amt für Öffentliche Arbeiten und Vermögen Prot. Nr. int. 0013562/14/LL.PP./ed Laives Leifers 29/11/2014 Incaricato Sachbearbeiter: Thomas Ebner An alle Verwaltungsmitarbeiter und Techniker des Amtes für öffentiliche Arbeiten und Vermögen IM HAUSE Orari al pubblico Parteienverkehr: Lunedì-venerdì Montag-Freitag 9.00-12.30 Giovedì pomeriggio Donnerstag Nachmittag:14.30-17.00 Rundschreiben: Verfahren bei An- und Verkäufen von Gemeindeimmobilien Das Amt für öffentliche Arbeiten und Vermögen gibt sich bei An- und Verkäufen von Gemeindeimmobilien folgende Richtlinie: A) Bei Ankäufen: 1. Marktstudie: Bei Ankäufen von Immobilien bzw. damit zusammenhängenden Rechten (ausgenommen Enteignungen bzw. Enteignungen gleichzusetzende Kauf- oder Tauschverträge bzw. Kauf- oder Tauschverträge von Flächen die bereits eine öffentliche Zweckbestimmung in den einschlägigen Planungsinstrumenten erhalten haben und die Transaktion daher zwansgsläufig mit den jeweiligen Besitzern erfolgen muss bzw. es sinnvoll erscheint diese bereits als von öffentlichem Interesse deklarierten Gründe bzw. Strukturen zu erwerben) veröffentlicht die Gemeinde auf der institutionellen Webseite der Gemeinde (albo pretorio) eine öffentliche Ankündigung. In dieser gibt sie Ihre Absicht bekannt in einem gewissen Gebiet für einen bestimmten Zweck Vermögenswerte bzw. Flächen oder Rechte im Zusammenhang mit Immobilien zu erwerben. Dabei wird, neben eventuell weiter als nützlich erachtete Informationen, der voraussichtliche Bedarf bzw. der Zweck des Erwerbs und das Gebiet in Responsabile del procedimento Verantwortlicher des Verfahrens dott. arch. Thomas Ebner via Pietralba 24 - Weissensteinerstrasse Nr. 24 - 39055 Laives Leifers Tel. 0471/595791 - Fax 0471 595 799 - [email protected] C.F./St.Nr. 80003880210 - P.IVA/MwSt.Nr. 00232110213 Ufficio Lavori Pubblici e Patrimonio Amt für Öffentliche Arbeiten und Vermögen welchem die Immobilie liegen soll bekannt gegeben und eine Frist innerhalb der interessierte Anbieter Ihr grundsätzliches Interesse melden können eine entsprechende Transaktion durchzuführen. 2. Bewertung der Angebote: Haben sich mehrere Interessierte Verkäufer gemeldet erstellt die Gemeinde einen Katalog an Bewertungskriterien mit entsprechenden Punktezahlen (Preis oder im Idealfall Preis/Qualität, wobei beispielweise der Standort der Immobilien, das Umfeld, Ihre Erhaltungszustand etc. bewertet werden können) und läd die interessierten Verkäufer ein, ein entsprechendes formales Angebot abzugeben. Eine daraufhin ernannte Kommission prüft die Angebote und reiht die Angebote. Diese Bewertung wird dem Gemeindeausschuss bzw. dem Gemeinderat für eine endgültige Entscheidung über den Verhandlungspartner und die Opportunität das Immobiliengeschäft abzuschließen vorgelegt. Die Gemeinde sollte sich stets das Recht vorbehalten, die entsprechenden Transaktion auch nicht durchzuführen. Die Anfrage um Angebote sollte stets mit dem Zusatz versehen sein, dass die Gemeinde durch die Einholung der Angebote für die Gemeinde keinerlei bindende Auswirkungen hat. Hat sich im Rahmen der Marktstudie und im für die Bekundung des grundsätzlichen Interesses festgelegten Zeitraum kein oder nur ein interessierter Verkäufer gemeldet, so kann direkt mit diesem verhandelt werden. Meldet sich später ein weiterer potentieller Verkäufer kann aber muss die Gemeinde nicht auch mit diesem Verhandlungen aufnehmen. 3. Die Angemessenheit des finanziellen Teiles der Transaktion muss duch eine Schätzung eines Technikers bestätigt werden. B) Bei Verkäufen: 1. Der Ausgangswert der zu veräußernden Vermögensgüter muss duch eine Schätzung eines Technikers geschätzt werden. 2. Handelt es sich um so genannte “Restflächen” oder Rechte (z.B. Nutzungsrechte, Fruchtgenussrechte etc.) auf bestimmte Vermögensgüter die Dritten gehören bzw. an dern Responsabile del procedimento Verantwortlicher des Verfahrens dott. arch. Thomas Ebner via Pietralba 24 - Weissensteinerstrasse Nr. 24 - 39055 Laives Leifers Tel. 0471/595791 - Fax 0471 595 799 - [email protected] C.F./St.Nr. 80003880210 - P.IVA/MwSt.Nr. 00232110213 Ufficio Lavori Pubblici e Patrimonio Amt für Öffentliche Arbeiten und Vermögen Immobilien direkt angrenzen und diesen direkt funktional sind, kann, in einer Optik der angemessenen und rationellen Nutzung des Territoriums, direkt mit diesen direkt über einen Verkauf verhandelt werden (z.B. Verkauf eines Durchgagangsrechtes zu Gunsten einer angrenzenden Grundparzelle, Verkauf von Restflächen von Straßenparzellen an die angrenzenden Nachbaren). 3. Handelt es sich um Immobilien, Gründe oder Rechte die von anderen öffentlichen Körperschaften im öffentlichen Interesse oder von öffentlichen Versorgungsunternehmen oder diesen Gleichgestellten (Ausführung von Ihrer Aufgaben die einer breiteren Schicht der Bevölkerung zu Gute kommen und zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen einer öffentlichen Konzessionen wie z.B. Gasversorgungsunternehmen, Fernwärmeunternehmen, Telekommunikationsunternehmen mit öffentlichen Konzessionen etc.) kann im Falle von Spontanbewerbungen von der Veröffentlichung der Absicht der Veräußerung der Vermögenswerte der Gemeinde auf der institutionellen Webseite (albo pretorio) abgesehen werden, da die Veräußerung einem öffentlichen Zweck / der Aufrechterhaltung eines öffentlichen Dienstes dient. Haben sich spontan mehrere Institutionen bzw. Versorgungsunternehmen an den selben Immobilien bzw. Rechten Interesse bekundet, so ist laut nachfolgendem Punkt zu verfahren. 4. Im Regelfall (spezielle Situationen werden von Fall zu Fall behandelt und der Verfahrensweg begründet) ist außer im Falle der vorhergehenden Punkte die Absicht der Veräußerung der Vermögenswerte der Gemeinde auf der institutionellen Webseite (albo pretorio) kundzutun. Dabei wird, neben eventuell weiter als nützlich erachtete Informationen, der Gegenstand der beabsichtigten Veräußerung bekannt gegeben und eine Frist innerhalb der interessierte Anbieter Ihr grundsätzliches Interesse melden können die entsprechende Transaktion durchzuführen. 5. Bewertung der Angebote: Haben sich mehrere Interessierte Käufer gemeldet entscheidet die Gemeinde ob Sie dem Höchstbietenden verkaufen will, oder den Verkauf auch an zusätzliche Leistungen zu Gunsten der Öffentlichkeit binden will (z.B. zukünftige Nutzung im öffentlichen Interesse) oder einen Tausch binden will (z.B. Erwerb von anderen Vermögenswerten in andern Responsabile del procedimento Verantwortlicher des Verfahrens dott. arch. Thomas Ebner via Pietralba 24 - Weissensteinerstrasse Nr. 24 - 39055 Laives Leifers Tel. 0471/595791 - Fax 0471 595 799 - [email protected] C.F./St.Nr. 80003880210 - P.IVA/MwSt.Nr. 00232110213 Ufficio Lavori Pubblici e Patrimonio Amt für Öffentliche Arbeiten und Vermögen Gebieten des gemeindeterritoriums). Sodann erstellt die Gemeinde einen Katalog an Bewertungskriterien mit entsprechenden Punktezahlen (z.B. Preis oder Preis/Qualität) und läd die interessierten Käufer ein, ein entsprechendes formales Angebot abzugeben. Eine daraufhin ernannte Kommission prüft und reiht die Angebote. Diese Bewertung wird dem Gemeindeausschuss bzw. dem Gemeinderat für eine endgültige Entscheidung über den Verhandlungspartner und die Opportunität das Immobiliengeschäft abzuschließen vorgelegt. Die Gemeinde sollte sich stets das Recht vorbehalten, die entsprechenden Transaktion auch nicht durchzuführen. Die Anfrage um Angebote sollte stets mit dem Zusatz versehen sein, dass die Gemeinde durch die Einholung der Angebote für die Gemeinde keinerlei bindende Auswirkungen hat. Hat sich im Rahmen der Marktstudie und im für die Bekundung des grundsätzlichen Interesses festgelegten Zeitraum kein oder nur ein interessierter Käufer gemeldet so kann direkt mit diesem verhandelt werden. Meldet sich später ein weiterer potentieller Verkäufer kann aber muss die Gemeinde nicht auch mit diesem Verhandlungen aufnehmen. 6. Nachdem es sich unter Punkt 1) um eine Schätzung handelt bei der der angemessene Preis auch innerhalb einer gewissen Bandbreite liegen kann, kann es vorkommen, dass im Zuge von Verhandlungen der Wert leicht berichtigt werden muss. Die Angemessenheit des effektiven Verkaufspreises muss jedenfalls duch einen Techniker bestätigt werden. Schlussbemerkungen Dieses Rundschreiben klammert Spezialfälle explizit aus und gilt als Richtlinie im Regelfall. Im Falle von Käufen oder Verkäufen in speziellen Situationen wird das verfahren vom Amt zusammen mit den Gemeindejuristen und dem Gemeindeausschuss unter Berücksichtigung der speziellen Situation und den speziellen Rahmenbedingungen von Fall zu Fall einzeln geklärt und mit einer Begründung festgehalten. Der Direktor des Amtes dür öffentliche Arbeiten und Vermögen Responsabile del procedimento Verantwortlicher des Verfahrens dott. arch. Thomas Ebner via Pietralba 24 - Weissensteinerstrasse Nr. 24 - 39055 Laives Leifers Tel. 0471/595791 - Fax 0471 595 799 - [email protected] C.F./St.Nr. 80003880210 - P.IVA/MwSt.Nr. 00232110213 Ufficio Lavori Pubblici e Patrimonio Amt für Öffentliche Arbeiten und Vermögen DDr. Arch. Thomas Ebner Responsabile del procedimento Verantwortlicher des Verfahrens dott. arch. Thomas Ebner via Pietralba 24 - Weissensteinerstrasse Nr. 24 - 39055 Laives Leifers Tel. 0471/595791 - Fax 0471 595 799 - [email protected] C.F./St.Nr. 80003880210 - P.IVA/MwSt.Nr. 00232110213