Anhang I Seite 1 von 2 Anlage 11 Umweltgerechtes Management und Betriebsorganisation 1. Allgemeines Auf der Grundlage MO 50/2004 über die Organisation und die Koordinierungsverfahren für das Umweltmanagement und –auditsysteme, die auf der Grundlage der EMAS-Verordnung EC 761/2001 der EU erlassen wurde, kann ein Betreiber seine betriebliche Umweltstrategie durch die Umweltbehörde förmlich anerkennen lassen und damit verbindlich bestimmte Rechte und Pflichten des Umweltschutzes übernehmen. Hierzu gehören im Wesentlichen folgende Schwerpunkte: - Die Hauptkriterien für den Umweltschutz sollen systematisch untersucht, ausgewertet und mit Maßnahmen untersetzt werden sowie eine Berichterstattung darüber erfolgen - Erarbeitung von Programmen für die Begrenzung der Auswirkungen des Anlagenbetriebes allgemein, bei besonderen Betriebssituationen und vor allem bei Störungen im genehmigten Betriebsablauf - Existenz schriftlicher Anweisungen für die Vorgehensweise, die Untersuchung, die Kommunikationswege und die Berichte bei vorläufigen und möglichen Fällen der Nichtübereinstimmung, einschließlich der Behebungsmaßnahmen - Vorgehensweise bei Umweltbeschwerden, inklusive der Maßnahmen zur ihrer Abstellung und Vermeidung - Vorbeugende Instandhaltungsprogramme für die relevanten Anlagen und Ausrüstungen und Registrierung der Instandhaltungen und Überprüfung des Instandhaltungsbedarfs - Regelmäßige Anhörungen, bei denen die die Übereinstimmung der Tätigkeiten mit den genannten Anforderungen überprüft wird - Berichterstattung an die Behörden und/oder die Öffentlichkeit über die Umweltleistungen auf der Grundlage von Ergebnissen der Managementanalysen und Wirksamkeit des Managementsystems im Hinblick auf die Umweltziele und -zwecke des Betriebes und die zukünftigen geplanten Verbesserungen (jährlich oder entsprechend dem Auditzyklus). 2. Messung und Überwachung Es soll ein Programm für die Messung und Überwachung eingerichtet und erhalten werden, das den Überblick über die Umweltleistungen und dessen Verbesserung ermittelt und registriert. Es soll zur Vermeidung und Bekämpfung unzulässiger Auswirkungen beitragen und zu ergreifende Gegenmaßnahmen benennen. 3. Schulung Existenz eines Schulungssystems für die gesamte relevante Belegschaft, inklusive des Einkaufspersonals und der Vertragspartner, das folgendes umfasst: Das Bewusstsein der Mitbeteiligung an den Festlegungen der integrierten Umweltgenehmigung für die Betriebs- und Arbeitsabläufe; Das Bewusstsein der möglichen Auswirkungen auf die Umwelt während normaler und anormaler Betriebsbedingungen; Das Bewusstsein der Notwendigkeit, Verstöße gegen die Festlegungen der Umweltgenehmigung zu melden; Die Vorbeugung gegen das Auftreten unbeabsichtigter Emissionen und das Eingreifen im Falle unbeabsichtigter Emissionen; Das Bewusstsein der Einführung und Weiterführung von Schulungsunterlagen Es sind Aussagen über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung für die Schlüsselpositionen zu treffen und die Ausbildungsnormen für den betreffenden Industriesektor festzulegen und mit den Anforderungen zu vergleichen. Dokument: 2004_09_5218 (www.anpm.ro) Anhang I Seite 2 von 2 Anlage 11 4. Revision und Berichterstattung über die Umweltleistungen Es ist schriftlich nachzuweisen, dass die Führungskräfte der Anlage die Umweltleistungen analysieren und, wenn erforderlich, die angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Festlegungen des Umweltmanagements überprüft und erfüllt werden? Die wichtigsten Führungspositionen, die sich mit der Analyse der Umweltleistungen beschäftigen sollen benannt und festgelegt werden, dass die Führungskräfte der Anlage die Entwicklung und die Verbesserung der Umweltqualität regelmäßig (ein Mal im Jahr?) analysieren Empfehlenswert ist ein Nachweis darüber, dass die Umweltgesichtspunkte in den folgenden Bereichen, wie sie von der IPPC-RL gefordert werden, berücksichtigt sind: Aufsicht über Änderungen in der Anlage; Planung und Überprüfung neuer Anlagen, Technologien und anderer wichtiger Projekte; Absicherung der Finanzierung; Bewilligung der Ressourcen; Planung und Vorbereitung; Einbeziehung der Umweltschutzanforderungen in den operativen Betriebsablauf; Beschaffungsgrundsätze; Ermittlung der Umweltkosten und Vergleiche mit den Kosten des Prozesses und den Gemeinkosten. Dokument: 2004_09_5218 (www.anpm.ro)