Wie erfolgt die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern? Gemäß Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (Az: 5220-I.1) soll die Anweisung der Ihnen zustehenden Entschädigung nur noch im unbaren Zahlungsverkehr erfolgen. Das bedeutet: Ihre Entschädigung wird auf Ihr Konto überwiesen. Um den Anweisungsbeamten bei den Gerichten die Arbeit zu erleichtern und eventuelle Missverständnisse vorab zu vermeiden, werden Sie gebeten, dieses For mular zu vervollständigen und zusammen mit Ihren Belegen (z.B. Verdienstausfallbeschei nigung, Fahrkarten u.a.) sowie mit dem „Beleg zur Auszahlung von Zeugen und Sachverständigenentschädigung“ der Ihnen im Anschluss an Ihre Vernehmung vom Richter ausgehändigt werden wird, in der Justizwachtmeisterei (am Ausgang des Amtsgerichtsgebäudes) abzugeben. Alle anderen, der Ladung beigefügten Hinweise behalten ihre Gültigkeit. Gerichtliches Aktenzeichen:............................................................ ............. Name:.......................................................................................................... Anschrift, falls nicht identisch mit der auf der Ladung: .Sollten Sie nicht der Inhaber des Kontos sein, geben Sie bitte den Kontoinhaber an.................................................................................. Geldinstitut: ................................................................................................. Konto-Nr. .........................................Bankleitzahl ........................................ An- und Abreise: Pkw/km insgesamt:................................Bahn/Preis ............................. Beginn der Reise zum Termin: ........................................................... ............ Voraussichtliches Ende der Reise nach dem Termin:............................... Datum:............................... ............................................ (Unterschrift) Sie werden gebeten, auf dem Formular, das Ihnen der Richter nach der Vernehmung aushändigen wird, keine Eintragungen vorzunehmen! Mit freundlichen Grüßen Amtsgericht Perleberg Ihre Anweisungsstelle