U S B Tödlicher Stromschlag im Taufbecken Zur Meldung in „Die Gemeinde“ 26/2005 (bzw. Idea Ausgabe 45/2005) möchte ich als zuständiger Sicherheitsingenieur des BEFG und des BFP Stellung nehmen. In dem aus den USA gemeldeten Fall scheint es so gewesen zu sein, dass das Mikrofon unter voller Netzspannung stand. Dies kann passieren, wenn beschädigte Anschlusskabel einen Körperschluss verursachen und das Mischpult nicht geerdet ist. Bei Wechselspannung geht man schon ab 50 Volt von gefahrbringender Spannung aus. In Deutschland ist es nach der Norm DIN VDE 0100T702 vorgeschrieben, Nassbereiche mit einem RCD (Fehlerstromschutzeinrichtung) auszurüsten. Hiermit wird der gefahrbringende Strom auf 30mA begrenzt. Im Abstand von 2m um das Taufbecken, darf keine Netzspannung sein, Anschlüsse sind z.B. mit Gummimatten gegen Spritzwasser zu schützen. Personen im und um das Taufbecken dürfen keine spannungsführenden Teile berühren können. Es ist der Einsatz von Funkmikrofonen und eine regelmäßige Geräteüberprüfung gemäß BGV A3 zu empfehlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an [email protected] . Mit freundlichem Gruß Stefan Breite Den idea-Artikel finden Sie als pdf-Datei unter Ortskräfte/downloads