KATH. KIRCHGEMEINDE GETTNAU Auszug aus der Kirchenrechnung 2015 Der Kirchenrat hat die Jahresrechnung 2015 erstellt. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Jahresrechnung inkl. Erläuterungen zu den wichtigsten Positionen. Die vollständige Jahresrechnung kann ab sofort bei der Gemeindekanzlei Gettnau eingesehen werden. Nach § 2 der Kirchgemeindeordnung und § 59 Abs. 1 lit. i. KGG wird die Jahresrechnung der Kirchgemeinde einschliesslich des Antrags des Kirchenrats zur Verwendung eines allfälligen Ertragsüberschuss unter Vorbehalt des fakultativen Referendums durch die Rechnungskommission genehmigt. Die Rechnungskommission hat die Jahresrechnung geprüft und genehmigt. Dieser Entscheid wird gemäss § 24 KGG rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen ab Datum der amtlichen Publikation im Anschlagkasten bei der Kirche 5 % der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde, höchstens aber 500 Stimmberechtigte das Begehren stellen, die Rechnung sei der Kirchgemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung zu unterbreiten. Gettnau, 8. März 2016 Kirchenrat Gettnau Bernhard Twerenbold Kirchgemeindepräsident Urs Meyer Kirchenratsschreiber Erläuterungen zur Bestandesrechnung per 31.12.2015 1016.02 Festgeld über Fr. 150‘000.00 für 1 Jahr wurde abgeschlossen. 1143.01 Die ordentlichen Abschreibungen wurden auf der Pfarrkirche vorgenommen. Erläuterungen zur Laufenden Rechnung 2015 Der positive Rechnungsabschluss ist auf generell geringere Ausgaben sowie hohen Nach- und Strafsteuern (900.400.40) zurückzuführen. 020.315 Anschaffung SQL Lizenzen und Installationen für PC Kirchmeierin 219.352 29 Schulkinder à Fr. 280.00 Oberstufe Willisau und 2 Kinder à Fr. 949.00 HPS Willisau und HPZ Schüpfheim 361.361 Beitrag an Landeskirche beträgt 0.022 Einheiten 392.314 2 neue Dachfenster im Pfarrhaus 900.400.40 hoher Eingang Nach- und Strafsteuern Erläuterungen zur Verwendung des Ertragsüberschusses 2015 von Fr. 37‘411.70 Der Kirchenrat beantragt den Ertragsüberschuss von Fr. 37‘411.70 auf das Eigenkapital 2390 zu übertragen. Hinweis: Bericht zur Prüfung der Rechnung 2014 Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 11. Juni 2015 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz). Bericht der Rechnungskommission an die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Gettnau Als Rechnungskommission haben wir die Buchführung und die Jahresrechnung (Bestandesrechnung, Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Anhang, gemäss § 46 Kirchgemeindegesetz) der Kirchgemeinde Gettnau für das Jahr 2015 geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Kirchenrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen von römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Luzern. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden. Wir prüften die Posten und Angaben der Jahresrechnung mittels Analysen und Erhebungen auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Gemäss unserer Prüfung bestätigen wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung und der Jahresrechnung. Der Antrag des Kirchenrates zur Verwendung des Rechnungsergebnisses entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Genehmigung der Jahresabrechnung Gemäss § 2 der Kirchgemeindeordnung der kath. Kirchgemeinde Gettnau genehmigen wir die Jahresrechnung 2015 einschliesslich den Antrag zur Verwendung des Rechnungsergebnisses des Kirchenrates. Gettnau, 23. März 2016 Rechnungskommission kath. Kirchgemeinde Gettnau Der Präsident: Hans Christen Die Mitglieder: Cornelia Waser Silvan Roos