I. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 1. Der von der Stadtkämmerei Weilheim vorgelegte Rechnungsabschluss 2011 mit Rechenschaftsbericht vom 14. Juni 2012 wird anerkannt. 2. a) Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt: Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von davon entfallen auf 1.1 den Verwaltungshaushalt 1.2 den Vermögenshaushalt 1. b) 3.216.561,86 € 639.383,40 € 2. Stand der allgemeinen Rücklage auf 01.01.2011 Stand auf 31.12.2011 579.122,80 € 820.146,03 € 3. Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt 181.203,27 € 4. Rücklagenzuführung 241.023,23 € 5. Ausweisung eines Fehlbetrages 0,00 € 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste des Verwaltungshaushaltes Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 Die Jahresrechnung besteht aus folgenden Teilen: der Haushaltsrechnung dem kassenmäßigen Abschluss der Vermögensrechnung der Vermögensübersicht dem Rechnungsquerschnitt und der Gruppierungsübersicht dem Rechenschaftsbericht Die Vermögensrechnung 2011 wird mit dem Aktivbestand in Höhe von davon Geldanlagen in Höhe von und einem Passivbestand in Höhe von davon Kredite und Kassenkredite festgestellt. c) 3.855.945,26 € 913.101,32 € 0,00 € 1.087.463,20 € 0,00 € 0,00 € Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2011 ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. 3. Vom Beteiligungsbericht zum 31.12.2011 gem. § 105 Abs. 2 GemO wird Kenntnis genommen. II. Jahresabschluss 2011 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Der von der PWC/Wibera AG zusammen mit der Stadtkämmerei Weilheim an der Teck erarbeitete Jahresabschluss 2011 für die Wasserversorgung Holzmaden wird in der vorgelegten Fassung anerkannt. 2. Der Jahresabschluss 2011 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 565.925,83 € 1.2 Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen 9.080,80 € 127.011,11 € 136.091,91 € 523.215,68 € 42.710,15 € 338.122,91 € 37.816,00 € 6.780,00 € 183.206,92 € Behandlung des Jahresverlustes/Behandlung des Verlustvortrags 2. Verwendung des Jahresverlustes a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) zur Einstellung in Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 € 0,00 € 0,00 € - 9.080,80 € Verlustvortrag insgesamt 11.877,09 € 3. Der Abschluss im Vermögensplan wird wie folgt festgestellt: Einnahmen Ausgaben Deckungsmittel-Fehlbetrag 2011 50.205,95 € 70.503,50 € 20.297,55 € Dieser ist nach 2012 vorzutragen. Jürgen Riehle Bürgermeister