Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen: [ doc / 33 KB ]

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I. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011
1.
Der von der Stadtkämmerei Weilheim vorgelegte Rechnungsabschluss 2011
mit Rechenschaftsbericht vom 14. Juni 2012 wird anerkannt.
2. a) Die Jahresrechnung 2011 wird gem. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
festgestellt:
Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von
davon entfallen auf
1.1 den Verwaltungshaushalt
1.2 den Vermögenshaushalt
1.
b)
3.216.561,86 €
639.383,40 €
2.
Stand der allgemeinen Rücklage auf 01.01.2011
Stand auf 31.12.2011
579.122,80 €
820.146,03 €
3.
Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt
181.203,27 €
4.
Rücklagenzuführung
241.023,23 €
5.
Ausweisung eines Fehlbetrages
0,00 €
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste des Verwaltungshaushaltes
Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes
Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes
Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
Die Jahresrechnung besteht aus folgenden Teilen:
der Haushaltsrechnung
dem kassenmäßigen Abschluss
der Vermögensrechnung
der Vermögensübersicht
dem Rechnungsquerschnitt und der Gruppierungsübersicht
dem Rechenschaftsbericht
Die Vermögensrechnung 2011 wird mit
dem Aktivbestand in Höhe von
davon Geldanlagen in Höhe von
und einem Passivbestand in Höhe von
davon Kredite
und Kassenkredite
festgestellt.
c)
3.855.945,26 €
913.101,32 €
0,00 €
1.087.463,20 €
0,00 €
0,00 €
Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2011 ist gemäß § 95
Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt
zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an 7
Tagen öffentlich auszulegen.
3. Vom Beteiligungsbericht zum 31.12.2011 gem. § 105 Abs. 2 GemO wird Kenntnis
genommen.
II. Jahresabschluss 2011 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
1. Der von der PWC/Wibera AG zusammen mit der Stadtkämmerei Weilheim an der
Teck erarbeitete Jahresabschluss 2011 für die Wasserversorgung Holzmaden
wird in der vorgelegten Fassung anerkannt.
2. Der Jahresabschluss 2011 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Feststellung des Jahresabschlusses
1.1
Bilanzsumme
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
565.925,83 €
1.2
Jahresverlust
1.2.1 Summe der Erträge
1.2.2 Summe der Aufwendungen
9.080,80 €
127.011,11 €
136.091,91 €
523.215,68 €
42.710,15 €
338.122,91 €
37.816,00 €
6.780,00 €
183.206,92 €
Behandlung des Jahresverlustes/Behandlung des Verlustvortrags
2.
Verwendung des Jahresverlustes
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) zur Einstellung in Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
- 9.080,80 €
Verlustvortrag insgesamt
11.877,09 €
3. Der Abschluss im Vermögensplan wird wie folgt festgestellt:
Einnahmen
Ausgaben
Deckungsmittel-Fehlbetrag 2011
50.205,95 €
70.503,50 €
20.297,55 €
Dieser ist nach 2012 vorzutragen.
Jürgen Riehle
Bürgermeister
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