Praca licencjacka.doc (115 KB) Pobierz Menschen hinter dem Stacheldraht erlebt. Aus diesem Grund habe ich mich für das Thema entschieden. Ich muss selbst eingestehen, dass ich früher, bevor ich mich dafür interessierte, auch keine Ahnung hatte, was sich dort erreignete, wer dort lebte etc. Jetzt hoffe ich diese Geschichte besser kennen zu lernen. Die im Rahmen meiner Arbeit gestellten Ziele will ich mit folgeneden Methoden erreichen: - gründliches Studium der entsprechenden Literatur, - Auswertung von Materialien und Dokumenten aus Woldenberczykow – Museum in Dobiegniew, - Interview mit Offizieren, die die Geschichte des Oflag II C miterlebt haben. 1. Zur Politik des Deutschen Reiches gegenüber den polnischen Offizieren in Lagern 1.1. Das Verhältnis des Deutschen Reiches zu den internationalen Beschlüssen über die Behandlung von Kriegsgefangenen Während des Zweiten Weltkriegs wurden in der Politik des Deutschen Reiches gegenüber den Offizieren in Lagern die Haager- und Genfer-Konvention berücksichtigt. Die Genfer-Konvention wurde schon im Jahre 1934, also nachdem Adolf Hitler an die Macht kam, von Dr. Edmund Rhomberg ratifiziert. Polen hat diese Konventionen im Jahre 1932 unterschrieben. Sie handelten von der humanistischen Behandlung des Offiziers in Lagern und auferlegten die Pflicht, die Offiziere vor jeglichen Boshaftigkeiten und Niederträchtigkeiten zu schützen. Es wurde verboten, den Offizieren ihre Dienstgrade und Auszeichnungen wegzunehmen, sie zu gefährlicher, ungesunder und schwerer Arbeit zu zwingen, Vergeltungsmaβnahmen und Massenstrafen anzuwenden. Die Gefangenen durften auf keinen Fall für die Verfehlungen vor der Gefangennahme zur Rechtshaftung herangezogen werden und vor ein bürgerliches Gericht gestellt werden. Die Konventionen qarantierten menschliche Lebensbedingungen, dh. die Staaten, die Gefangene annahmen, sollten ihnen gefahrlose und hygienische Unterbringung, richtige Uniformen, medizinische Hilfe und Ernährung gewährleisten. Nach den Konventionen besaβen die Gefangenen das Recht zu Bildungs- Kunst- und Unterhaltungstätigkeiten, zum religiösen Leben und Korrespondenz. Im Licht der internationalen Beschlüsse war die Gefangenschaft keine politische Verfolgung und Rachetat, sondern eine vorläufige Freiheitsbeschränkung und es wurde gar erlaubt, die Gefangenen zu eksterminieren.[1] In Wirklichkeit befolgte das Deutsche Reich kaum diese Konventionen. Es zog sich von dem Befolgen der Rechtsnormen und der humanitären Behandlung zurück. Man hat zwar noch andere, mit den internationalen Beschlüssen übereinstimmende Akten ratifiziert, aber während des Zweiten Weltkriegs verloren sie ihre Gültigkeit, obwohl niemand sie anullierte. In der Zeit vom 1. September 1939 bis 1941 wurden die Konventionen noch befolgt, aber ab Juni 1941 wich das Deutsche Reich nach und nach von den internationalen Beschlüssen ab und es breitete sich die Gesamtverstärkung des Regimes aus. Als ein Beispiel dafür gilt die beispiellose Ausrottung der Sowjetarmee. An der westlichen Front und in Offizierslagern wurden Kommissare, Kommunisten, Juden und Sowjetsoldaten ermordet. Die anderen Sowjetgefangenen lebten unter unmenschlichen Lebensbedingungen, wo sie verhungerten und in Massen zugrunde gingen. Das Deutsche Reich entzog ihnen alle Rechte. In dieser Zeit ratifizierte Hitler viele verbrecherische Befehle, die die Gefangenen betrafen.[2] Die schlimmsten davon sind: - “Nacht und Nebelerlass”[3] im Jahre 1941 ratifiziert, der von Strapazierung der Sowjetkommissaren und vom Verschwinden der Widerstandsbewegungsangehörigen handelte; - “Stufe III”[4] auf deren Grund sollten alle Entflohener und wieder Gefangenen in die Hände des SS gelangen, um “besonders” behandelt zu werden; - “Kugelerlass”[5] aufgrund dessen gingen Tausende von Gefangenen und Zivilpersonen zugrunde. Im Jahre1944, nach der Flucht von 80 Fliegern aus dem Stalag Luft 3 Sagan, wurde der “Sagan Befehl” ratifiziert, auf dessen Grund wurden 50 Flieger erschossen und ihre Leichen verbrannt. Dieses Geschehen gilt als ein Beispiel für Nichtbefolgung der internationalen Beschlüsse über die Behandlung der Gefangenen in Lagern.[6] Das Deutsche Reich umging und brach die Genfer-Konvention auch in Bezug auf die polnischen Gefangenen. Ebenfalls wurden die Rechte des polnischen Soldaten und Offiziere in Lagern und Stalagen begrenzt und nicht befolgt. Seit 1940 besaβen sie keinen Vormundschaftsstaat mehr, bisdahin war es Schweden, aber das Deutsche Reich entzog ihm nach dem Jahr 1940 diese Funktion. Von Sicherheitsgefühl und menschlicher Behandlung konnten Offiziere und Soldaten lediglich träumen. Sie unterlagen ständig starken Kontrollen und Revisionen, wurden oft isoliert und verfolgt. Mit besonderem Eifer behandelte man diejenigen, die vor der Gefangennahme in Bromberg kämpften. Es wurden alle Stalagen und Lager gründlich durchsucht, um diese “Verbrecher” herauszufinden und sie hart dafür zu bestrafen, was sie noch vor der Gefangennahme begangen hatten, obwohl die internationalen Beschlüsse der Genfer-Konvention solche Handlungen kategorisch verboten. Diese Scheinverbrecher wurden nicht vor dem militärischen Gerichtshof, sondern vor ein bürgerliches Sondergericht gestellt, das sie zum Tode verurteilte. Das Verhalten gegenüber den polnischen Gefangenen war ein Verstoβ gegen die Genfer-Konvention, weil nach ihren Beschlüssen kein Gefangener auf diese Art und Weise behandelt werden sollte. Zu anderen, ebenfalls von den Rechtsnormen verbotenen Tätigkeiten gehörte die Teilung und Segregierung der Soldaten und Offizieren nach der Nationalität. Sehr schlecht wurden polnische Offiziere jüdischer Herkunft behandelt. Sie wurden entweder in getrennten Baracken isoliert, wo keine Menschenrechte und humanitären Lebensbedingungen herrschten, oder sie wurden aus der Gefangenschaft “entlassen” und gingen in Ghettos oder in Vernichtungslagern zugrunde. Die Wehrmacht beging auch ein fürchterliches Verbrechen an 56 Feldgeistlichen Priester-Offizieren der Polnischen Armee. Am 18. Dezember 1940 wurden sie aus dem Oflag IX C Rothenburg in die Hände der Gestapo überwiesen. Endgültig befanden sie sich in den Konzentrationslagern: Buchenwald und Dachau, wo die Hälfte von ihnen ermordet wurde. Auch Entflohene und Wiedergefangene aus dem Oflag VI B Doessel waren in Buchenwald umgekommen.[7] Das Deutsche Reich nutzte stets eine Form der psychischen und physischen Erpressung der Gefangenen. Sie wurden dazu gezwungen, auf ihren Gefangenenstatus zu verzichten und einen Zwangsarbeiterstatus anzunehmen. Auf diese Art und Weise gewann die Wehrmacht eine Menge von angeblich freiwilligen Arbeitern und die Wirtschaft, Industrie u.s.v. konnten florieren. Seit diesem Geschehen wurden den Gefangenen alle Rechte, Pflege, Vorsorgung geraubt, was ebenfalls die Genfer-Konvention verneinte. In äuβersten Notfall wollte die Wehrmacht zur Vernichtung der polnischen Gefangenen scheiten, aber eine ganzheitliche Verwirklichung dieses Planes gelang nie. Es spricht viel dafür, dass das Deutsche Reich auf Schritt und Tritt internationale Beschlüsse der Genfer-Konvention brach. Im Allgemeinen kann man feststellen, dass es keine internationalen Beschlüsse über die Behandlung von Kriegsgefangenen in Lagern gab, die von den Deutschen befolgt wurden. In der Politik des Deutschen Reiches wurde eine Geringschätzung der Rechtsnormen, Sittlichkeitsnormen und humanitärer Lebensbedingungen sichtbar. 1.2. Die organisatorische Struktur des Gefangenensystems im Deutschen Reich Das Deutsche Reich berücksichtige in seinen Plänen des Eroberungseuropas ebenfalls die Organisierung des Gefangenensystems. Zu den fundamentalen Aufgaben gehörten die Übernahme der Gefangenensoldaten und Offiziere der Gegnerstaaten von der Armee und anschlieβend die Lokalisierung von ihnen in Lagern. In diesem Lager gelangten Gemeine und Offiziere, deren Arbeit für die Bedürfnisse des Deutschen Reiches ausgenutzt wurden. Die Organisierung dieses Systems wurde Anfang 1939 beendet. Während der Kriegsjahre unterlag sie wesentlich einem unterheblichen Wandel. Das Gefangenensystem wurde dem höchsten Militärgewalt untergeordnet. In der Kriegshandelszone übte diese Macht das Oberkommando des Herres aus. Die anderen Gebiete des Deutschen Reiches, das General Gouvernement, die Komissariate im Westen, in Norwegen und im besetzten Teil Frankreich unterlagen dem Oberkommando der Wehrmacht. Die Luftwaffe und die Kriegsmarine besaβen ebenfalls eigene Lager, in denen sich lediglich Flieger und Matrosen befanden, die aus den Ländern Westeuropas, Amerikas und Australien stammten. Der oberste Vorgesetzte des Gefangenenapparats war Adolf Hitler, dem alle Streitkräfte untergeordnet wurden.[8] In den Jahren von 1939 bis 1941 wurden, nach der Entwaffnung und Separation von den Offizieren, die Soldaten aus Gegnerstaaten in Kriegsgefangenensammelstellen der Divisionen und Korps lokalisiert. Während dieser Zeit führte die Feldgendarmerie oder das Wachbatalion die Aufsicht über sie. Aus den Kriegsgefangenensammelstellen wurden die Gefangene in die Durchgangslager transportiert. Dort wartete auf sie die Übernahme durch das Oberkommando der Wehrmacht. In Durchgangslagern geschieht die Schlussteilung in zwei Gruppen. Zu der ersten Gruppe zählten Offiziere, die weiterhin in Offizierslager gelangten. Die zweite Gruppe bildeten Unteroffiziere, Gemeine und Offiziersanwärter. Sie wurden in die Mannschaftsstammlager geschickt.[9] Das Oberkommando der Wehrmacht unterteilte sich in mehrere Abteilungen. Die bedeutendste für die Gefangenenproblematik war das Allgemeine Wehrmachtsamt. Es bestand aus drei Amtsgruppen. Die wichtigste war die III. Amtsgruppe. Sie bildete eine Abteilung des Kriegsgefangenenwesens, die direkt über die Gefangenenangelegenheiten zu entscheiden hatte. Zu den fundamentalen Aufgaben gehörten u.a die technische Sachen, Korrespondenz mit dem Auβenministerium, mit dem Internationalen Roten Kreuz, mit den Länderregierungen. Ebenfalls wurde die Unterbringung, Ernährung, Sold, Post der Offiziere berücksichtigt.[10] Die Leitung von Offizierslagern fand durch die Wehrkreise, 21 an der Zahl, statt. Sie erfassten das ganze Vorkriegsgebiet des Deutschen Reiches und die anderen eingegliderten Flächen. In jedem Wehrkreis führte ein Kommandeur der Kriegsgefangenen die Aufsicht. Zu seiner Verfügung stand ein Mehrpersonenstab. Die Kommandeure entschieden über das Schicksal der Offiziere.[11] Die Offizierslager auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wurden mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Dies entsprach den Kreisnummern, den groβen Alphabetbuchstaben und den Ortsnamen. Beispielweise im II. Wehrkreis-Stettin befanden sich folgende Lager: “Stalag II A Neubrandenburg, Stalag II B Hammerstein, Stalag II C Greifswald, Stalag II D Stargard, Stalag II E Schwerin, Stalag II H Rederitz, Stalag 351 Barkenbrügge, Oflag II A Prenzlau, Oflag II B Arnswalde, Oflag II C Woldenberg, Oflag II D Gross Born, Rederitz, Oflag II E Neubrandenburg und Oflag 67 Neubrandenburg”.[12] In der Kriegszeit fand ständig Umzerlegung der Gefangenen statt. Einige Lager entstanden neu, andere wurden liquidiert. Letzlich, bis Ende 1944 überdauerten nur: Oflag II C Woldenberg, Oflag II D Gross Born, Oflag VI B Doessel und Oflag VII A Murnau. 2. Das Kriegsgefangenenleben im Lager Oflag II C Woldenberg Während des Zweiten Weltkriegs war Oflag II C Woldenberg das gröβte Lager für die polnischen Offiziere auf dem Gebiete des Deutschen Reiches. Seit 28. September 1939 wurde es als Stalag II C anerkannt, in dem sich polnische Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine befanden, die bei der Bau des zukünftigen Lagers ausgebeutet wurden. Die Bezeichnung Stalag II C wurde zuerst Mitte Mai 1940 durch Oflag II C Woldenberg ersetzt. Am 28. Mai 1940 wurden die ersten Gefangenen, 667 Personen, aus anderen Lagern transportiert. Die Zahl der Gefangenen breitete sich allmählich aus. Nach den statistischen Angaben vom 1. Februar 1941 überschritt die Kriegsgefangenenzahl im Oflag II C Woldenberg sogar 6000.[13] Die Evakuierung der Gefangenen aus dem Lager erfolgte am 25.I.1945. Nach fünftägigem Marsch nach Westen, in einem kleinen Ort Dziedzice erlangten die Gefangenen die lange erwartete Freiheit wieder. Während der Kämpfe sind ungefähr 100 polnische Offiziere gefallen. Die befreiten Offiziere siedelten nach Osten um. Heutzutage befinden sich auf dem Gebiet des ehemaligen Oflag II C Woldenberg lediglich Überreste von Baracken. Es wurde ein Museum zum Ehren der Gefangenen eingerichtet. 2.1. Zur Struktur und Lage des Oflag II C Woldenberg In einer Entfernung von 20 Kilometern von der deutsch-polnischen Vorkriegsgrenze und 270 Kilometern von der Grenze des General Gouvernements enfernt, auf dem Gebiete des II Wehrkreise mit der Kommandostelle in Stettin, lag das 3000-Einwohner-zählende-Städchen Woldenberg. In der nord-westlichen Richtung, zwei Kilometern von diesem Städtchen entfernt, wurde das Oflag II C situiert. Es lag auf der linke Seite der nach Strzelce Krajeńskie führenden Straβe.[14] Die Fläche, auf der sich das Oflag II C Woldenberg befand, stach in Wirklichkeit nicht besonders hervor. Das Oflag wurde auf einer sandigen und flachen Ebene lokalisiert. Von Westen, Osten und Süden umgaben es Anbaufelder. Lediglich gleich bei der Straβe, zwischen dem Lager und dem Städtchen, wurde ein kleines Gehölz sichtbar. Auf der Fläche von ungefähr 25 Hektar wurden Baracken und viele andere, kleinere Gebäude errichtet. Das vollständige Objekt teilte sich in drei Hauptteile. Den ersten und zugleich kleinsten Teil bildeten sieben Baracken, die den Deutschen zur Verfügung standen. Da wurden u.a.: Abwehra, Wachlokal, Kasino, Baracke für die deutschen Offiziere enthalten. Die Polen hatten keinen Zugang zu diesen Plätzen. In dem zweiten Teil des Lagers befand sich das sog. Vorlager. Es umfasste 8 Baracken, die u.a.: als Bad, Arrest, Quarantänestation, Krankenrevier, Vorratsräume dienten. Der gröβte, dritte Teil des Objekts hatte die Funktion des tatsächlichen Gefangenenlagers. Es wurden 25 Steinbaracken für die Unterbringung der Gefangenen errichtet, aber auch viele andere Gebäude, die den Gefangenen zur Verfügung standen. Offensichtlich wurden diese Gebäude am weitesten von der Straβe entfernt errichtet.[15] Auβer Unterkunftsräumen konnten die Gefangenen auch von anderen “Haushaltsräumen” Gebrauch machen. Zu denen zählten z.B.: zwei Küchen in der Mitte des Lagers, Gemeinschaftsräume, Arbeitsräume, Vorlesungs- und Theatersäle, Kantinen. Die Unterbringungsräume wurden in zwei gleiche Teile geteilt, zwischen denen sich kleine und primitive Waschräume befanden. Die Baracke wurden mit dreistöckigen, hlözernen Pritschen ausgestattet. In einer Baracke konnten ungefähr 300 Gefangene untergebracht worden. In der Nähe der Baracken wurden Sanitärräume lokalisiert.[16] Das gesamte Lager umgab ein Doppelstacheldrahtzaun in einer Höhe von cirka drei Metern. Dazwischen, gleich auf der Erde, lagen Stacheldrahtrollen. Auf der inneren Seite des Stacheldrahts waren kleine Schilder mit der Aufschrift: “Jence woyenne stoy!”[17] zu sehen. Am Rande des Lagers wurden 8 Bewachungstürme errichtet, die mit schweren oder leichten Maschinengewehren, Scheinwerfern und Fernsprechapparaten ausgestattet wurden. Die Wachmänner, die vom Morgengrauen bis zur Dämmerung Wache standen, besaβen das Recht und die Pflicht, auf jeden Gefangenen zu schieβen, der das Gebiet mit dem Schild überschritt. Im ganzen Umkreis des Stacheldrahts, jede 50 Meter, wurden Abhöranlagen installiert. Sie dienten der Aufdeckung des Graben von. Den Zugang zu dem Lager ermöglichte die Toreinfahrt an der nördlichen Seite des Objekts. Vom Haupttor, mittendurch das Lager, bis dem Südtor verlief ein Schlackenweg, der die zwei Teile des Lagers: “West” und “Ost” von sich abtrennte. In der Nähe vom Südtor befand sich auch eine Wachstube. Das Südtor wurde sehr selten geöffnet, lediglich bei der Beerdigung einer Gefangenen, weil sich hinter diesem Tor ein Lagerfriedhof befand. 2.2. Zur Charakteristik der Gefangenen im Oflag II C Woldenberg Mitte Mai 1940 wurden die Arbeiten an dem Bau des ersten Barackenteils des künftigen Lagers, des sog. “Ostlagers”, beendet. Der erste Teil war schon gebrauchsfertig, was die Annahme der ersten neuen “Bewohner” ermöglichte. Am 28. Mai 1940 kam eine Gruppe mit polnischen Gefangenen, 495 Offiziere und 172 Gemeine an der Zahl, im Oflag II C an.[18] Zu dieser Gruppe zählten die aus anderen Lagern transportierten Gefangenen: aus dem Oflag XVIII A Lienz, XVIII B Wolfsberg, XVIII C Spittal. Infolge des Abschlusses von nächstfolgenden Baracken steigerte die Anzahl der Gefangenen im Lager. In den weiteren Monaten des Jahres 1940 wurden die nächsten Gefangenengruppen ins Oflag II C transportiert. Die zahlreichste Gruppe, mit 1600 Personen an der Zahl, bestimmten die Kriegsgefangenen aus dem Oflag XI B Braunschweig, die am 26. Juni befördert wurden. An demselben Tag wurden ebenfalls Offiziere und Gemeine aus dem Oflag IX A Rothenburg transportiert. Anfang August erfolgte der Abtransport der Offiziere aus dem Oflag XI A Osterrode, die ebenfalls im Oflag II C Woldenberg eintrafen. Mitte September kamen 1063 Personen aus dem Oflag II B Arnswalde. In Woldenberg befand sich auch eine kleine Gruppe aus dem Oflag VII C Laufen und Offiziere, die 1940 in franzözische Gefangenschaft gerieten. Ende 1940 wurden polnischen Gefangenen aus dem Oflag II A Prenzlau antransportiert.[19] Die Zunahme der Gefangenenteil im Woldenberger Lager in den folgenden Jahren war geringfügig. Noch eine relativ groβe Gruppe bestimmten die am 20. April 1942 aus dem Oflag X C Lubeka beförderte Personen. Es wurden dennoch stets kleinere Gruppen u.a. aus dem Oflag II B Arnswalde und Stalag II A Neubrandenburg zugeführt. Zu der gesamten Gemeinschaft zählten auch: Offiziere aus dem Gefängnis in Hannover; Offiziere, die auf dem Gebiet der Sowjetunion gefangengenommen wurden; Kriegsgefangene aus dem Oflag IV C “S” Colditz, II D Gross Born, II E Neubrandenburg;[20] wie auch ältere Offiziere von der Volksarmee, die am Warschauer Aufstand 1944 beteiligt gewesen sind. Erneut beraten lässt es sich feststellen, dass den gröβten Teil der Menschen im Lager jedoch die Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1939 bildeten.[21] Die statistischen Angaben vom 31. Dezember 1943 legen dar, dass die Anzahl der Kriegsgefangenen im Lager Oflag II C Woldenberg 6697 Personen betrug. Diese Zahl enthielt 5964 Offiziere und 733 Gemeine. Eine genaue Teilung der Offiziere und Gemeinen nach ihren Dienstgraden präsentiert die Tabelle Nr. 1 und Nr. 2. Tabelle Nr.1.: Die Offiziere des Oflag II C Woldenberg nach dem Dienstgrads Dienstgrad Im Ganzen anwesend auβerhalb ... 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