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Menschen hinter dem Stacheldraht erlebt. Aus diesem Grund habe ich mich für das
Thema entschieden. Ich muss selbst eingestehen, dass ich früher, bevor ich mich
dafür interessierte, auch keine Ahnung hatte, was sich dort erreignete, wer dort lebte
etc. Jetzt hoffe ich diese Geschichte besser kennen zu lernen.
Die im Rahmen meiner Arbeit gestellten Ziele will ich mit folgeneden
Methoden erreichen:
-
gründliches Studium der entsprechenden Literatur,
-
Auswertung von Materialien und Dokumenten aus Woldenberczykow –
Museum in Dobiegniew,
-
Interview mit Offizieren, die die Geschichte des Oflag II C miterlebt
haben.
1.
Zur Politik des Deutschen Reiches gegenüber den polnischen
Offizieren in Lagern
1.1.
Das Verhältnis des Deutschen Reiches zu den internationalen
Beschlüssen über die Behandlung von Kriegsgefangenen
Während des Zweiten Weltkriegs wurden in der Politik des Deutschen Reiches
gegenüber den Offizieren in Lagern die Haager- und Genfer-Konvention
berücksichtigt. Die Genfer-Konvention wurde schon im Jahre 1934, also nachdem
Adolf Hitler an die Macht kam, von Dr. Edmund Rhomberg ratifiziert. Polen hat
diese Konventionen im Jahre 1932 unterschrieben. Sie handelten von der
humanistischen Behandlung des Offiziers in Lagern und auferlegten die Pflicht, die
Offiziere vor jeglichen Boshaftigkeiten und Niederträchtigkeiten zu schützen. Es
wurde verboten, den
Offizieren
ihre Dienstgrade und
Auszeichnungen
wegzunehmen, sie zu gefährlicher, ungesunder und schwerer Arbeit zu zwingen,
Vergeltungsmaβnahmen und Massenstrafen anzuwenden. Die Gefangenen durften
auf keinen Fall für die Verfehlungen vor der Gefangennahme zur Rechtshaftung
herangezogen werden und vor ein bürgerliches Gericht gestellt werden. Die
Konventionen qarantierten menschliche Lebensbedingungen, dh. die Staaten, die
Gefangene annahmen, sollten ihnen gefahrlose und hygienische Unterbringung,
richtige Uniformen, medizinische Hilfe und Ernährung gewährleisten. Nach den
Konventionen besaβen die Gefangenen das Recht zu Bildungs- Kunst- und
Unterhaltungstätigkeiten, zum religiösen Leben und Korrespondenz. Im Licht der
internationalen Beschlüsse war die Gefangenschaft keine politische Verfolgung und
Rachetat, sondern eine vorläufige Freiheitsbeschränkung und es wurde gar erlaubt,
die Gefangenen zu eksterminieren.[1]
In Wirklichkeit befolgte das Deutsche Reich kaum diese Konventionen. Es zog
sich von dem Befolgen der Rechtsnormen und der humanitären Behandlung zurück.
Man hat zwar noch andere, mit den internationalen Beschlüssen übereinstimmende
Akten ratifiziert, aber während des Zweiten Weltkriegs verloren sie ihre Gültigkeit,
obwohl niemand sie anullierte. In der Zeit vom 1. September 1939 bis 1941 wurden
die Konventionen noch befolgt, aber ab Juni 1941 wich das Deutsche Reich nach
und nach von den internationalen Beschlüssen ab und es breitete sich die
Gesamtverstärkung des Regimes aus. Als ein Beispiel dafür gilt die beispiellose
Ausrottung der Sowjetarmee. An der westlichen Front und in Offizierslagern wurden
Kommissare, Kommunisten, Juden und Sowjetsoldaten ermordet. Die anderen
Sowjetgefangenen lebten unter unmenschlichen Lebensbedingungen, wo sie
verhungerten und in Massen zugrunde gingen. Das Deutsche Reich entzog ihnen alle
Rechte. In dieser Zeit ratifizierte Hitler viele verbrecherische Befehle, die die
Gefangenen betrafen.[2] Die schlimmsten davon sind:
-
“Nacht und Nebelerlass”[3] im Jahre 1941 ratifiziert, der von Strapazierung
der Sowjetkommissaren und vom Verschwinden der
Widerstandsbewegungsangehörigen handelte;
-
“Stufe III”[4] auf deren Grund sollten alle Entflohener und wieder
Gefangenen in die Hände des SS gelangen, um “besonders” behandelt zu werden;
-
“Kugelerlass”[5] aufgrund dessen gingen Tausende von Gefangenen und
Zivilpersonen zugrunde.
Im Jahre1944, nach der Flucht von 80 Fliegern aus dem Stalag Luft 3 Sagan, wurde
der “Sagan Befehl” ratifiziert, auf dessen Grund wurden 50 Flieger erschossen und
ihre Leichen verbrannt. Dieses Geschehen gilt als ein Beispiel für Nichtbefolgung
der internationalen Beschlüsse über die Behandlung der Gefangenen in Lagern.[6]
Das Deutsche Reich umging und brach die Genfer-Konvention auch in Bezug
auf die polnischen Gefangenen. Ebenfalls wurden die Rechte des polnischen
Soldaten und Offiziere in Lagern und Stalagen begrenzt und nicht befolgt. Seit 1940
besaβen sie keinen Vormundschaftsstaat mehr, bisdahin war es Schweden, aber das
Deutsche Reich entzog ihm nach dem Jahr 1940 diese Funktion. Von
Sicherheitsgefühl und menschlicher Behandlung konnten Offiziere und Soldaten
lediglich träumen. Sie unterlagen ständig starken Kontrollen und Revisionen,
wurden oft isoliert und verfolgt. Mit besonderem Eifer behandelte man diejenigen,
die vor der Gefangennahme in Bromberg kämpften. Es wurden alle Stalagen und
Lager gründlich durchsucht, um diese “Verbrecher” herauszufinden und sie hart
dafür zu bestrafen, was sie noch vor der Gefangennahme begangen hatten, obwohl
die internationalen Beschlüsse der Genfer-Konvention solche Handlungen
kategorisch verboten. Diese Scheinverbrecher wurden nicht vor dem militärischen
Gerichtshof, sondern vor ein bürgerliches Sondergericht gestellt, das sie zum Tode
verurteilte. Das Verhalten gegenüber den polnischen Gefangenen war ein Verstoβ
gegen die Genfer-Konvention, weil nach ihren Beschlüssen kein Gefangener auf
diese Art und Weise behandelt werden sollte.
Zu anderen, ebenfalls von den Rechtsnormen verbotenen Tätigkeiten gehörte
die Teilung und Segregierung der Soldaten und Offizieren nach der Nationalität.
Sehr schlecht wurden polnische Offiziere jüdischer Herkunft behandelt. Sie wurden
entweder in getrennten Baracken isoliert, wo keine Menschenrechte und
humanitären
Lebensbedingungen
herrschten,
oder
sie
wurden
aus
der
Gefangenschaft “entlassen” und gingen in Ghettos oder in Vernichtungslagern
zugrunde. Die Wehrmacht beging auch ein fürchterliches Verbrechen an 56
Feldgeistlichen Priester-Offizieren der Polnischen Armee. Am 18. Dezember 1940
wurden sie aus dem Oflag IX C Rothenburg in die Hände der Gestapo überwiesen.
Endgültig befanden sie sich in den Konzentrationslagern: Buchenwald und Dachau,
wo die Hälfte von ihnen ermordet wurde. Auch Entflohene und Wiedergefangene
aus dem Oflag VI B Doessel waren in Buchenwald umgekommen.[7]
Das Deutsche Reich nutzte stets eine Form der psychischen und physischen
Erpressung
der
Gefangenen.
Sie
wurden
dazu
gezwungen,
auf
ihren
Gefangenenstatus zu verzichten und einen Zwangsarbeiterstatus anzunehmen. Auf
diese Art und Weise gewann die Wehrmacht eine Menge von angeblich freiwilligen
Arbeitern und die Wirtschaft, Industrie u.s.v. konnten florieren. Seit diesem
Geschehen wurden den Gefangenen alle Rechte, Pflege, Vorsorgung geraubt, was
ebenfalls die Genfer-Konvention verneinte. In äuβersten Notfall wollte die
Wehrmacht zur Vernichtung der polnischen Gefangenen scheiten, aber eine
ganzheitliche Verwirklichung dieses Planes gelang nie.
Es spricht viel dafür, dass das Deutsche Reich auf Schritt und Tritt internationale
Beschlüsse der Genfer-Konvention brach. Im Allgemeinen kann man feststellen,
dass
es
keine
internationalen
Beschlüsse
über
die
Behandlung
von
Kriegsgefangenen in Lagern gab, die von den Deutschen befolgt wurden.
In der Politik des Deutschen Reiches wurde eine Geringschätzung der
Rechtsnormen, Sittlichkeitsnormen und humanitärer Lebensbedingungen sichtbar.
1.2. Die organisatorische Struktur des Gefangenensystems im
Deutschen Reich
Das Deutsche Reich berücksichtige in seinen Plänen des Eroberungseuropas
ebenfalls die Organisierung des Gefangenensystems. Zu den fundamentalen
Aufgaben gehörten die Übernahme der Gefangenensoldaten und Offiziere der
Gegnerstaaten von der Armee und anschlieβend die Lokalisierung von ihnen in
Lagern. In diesem Lager gelangten Gemeine und Offiziere, deren Arbeit für die
Bedürfnisse des Deutschen Reiches ausgenutzt wurden. Die Organisierung dieses
Systems wurde Anfang 1939 beendet. Während der Kriegsjahre unterlag sie
wesentlich einem unterheblichen Wandel.
Das Gefangenensystem wurde dem höchsten Militärgewalt untergeordnet. In
der Kriegshandelszone übte diese Macht das Oberkommando des Herres aus. Die
anderen Gebiete des Deutschen Reiches, das General Gouvernement, die
Komissariate im Westen, in Norwegen und im besetzten Teil Frankreich unterlagen
dem Oberkommando der Wehrmacht. Die Luftwaffe und die Kriegsmarine besaβen
ebenfalls eigene Lager, in denen sich lediglich Flieger und Matrosen befanden, die
aus den Ländern Westeuropas, Amerikas und Australien stammten. Der oberste
Vorgesetzte des Gefangenenapparats war Adolf Hitler, dem alle Streitkräfte
untergeordnet wurden.[8]
In den Jahren von 1939 bis 1941 wurden, nach der Entwaffnung und Separation
von
den
Offizieren,
die
Soldaten
aus
Gegnerstaaten
in
Kriegsgefangenensammelstellen der Divisionen und Korps lokalisiert. Während
dieser Zeit führte die Feldgendarmerie oder das Wachbatalion die Aufsicht über sie.
Aus den Kriegsgefangenensammelstellen wurden die Gefangene in die
Durchgangslager transportiert. Dort wartete auf sie die Übernahme durch das
Oberkommando der Wehrmacht. In Durchgangslagern geschieht die Schlussteilung
in zwei Gruppen. Zu der ersten Gruppe zählten Offiziere, die weiterhin in
Offizierslager gelangten. Die zweite Gruppe bildeten Unteroffiziere, Gemeine und
Offiziersanwärter. Sie wurden in die Mannschaftsstammlager geschickt.[9]
Das Oberkommando der Wehrmacht unterteilte sich in mehrere Abteilungen.
Die
bedeutendste
für
die
Gefangenenproblematik
war
das
Allgemeine
Wehrmachtsamt. Es bestand aus drei Amtsgruppen. Die wichtigste war die III.
Amtsgruppe. Sie bildete eine Abteilung des Kriegsgefangenenwesens, die direkt
über die Gefangenenangelegenheiten zu entscheiden hatte. Zu den fundamentalen
Aufgaben gehörten u.a die technische Sachen, Korrespondenz mit dem
Auβenministerium,
mit
dem
Internationalen
Roten
Kreuz,
mit
den
Länderregierungen. Ebenfalls wurde die Unterbringung, Ernährung, Sold, Post der
Offiziere berücksichtigt.[10]
Die Leitung von Offizierslagern fand durch die Wehrkreise, 21 an der Zahl,
statt. Sie erfassten das ganze Vorkriegsgebiet des Deutschen Reiches und die
anderen eingegliderten Flächen. In jedem Wehrkreis führte ein Kommandeur der
Kriegsgefangenen die Aufsicht. Zu seiner Verfügung stand ein Mehrpersonenstab.
Die Kommandeure entschieden über das Schicksal der Offiziere.[11]
Die Offizierslager auf dem Gebiet des Deutschen Reiches wurden mit
römischen Ziffern gekennzeichnet. Dies entsprach den Kreisnummern, den groβen
Alphabetbuchstaben und den Ortsnamen. Beispielweise im II. Wehrkreis-Stettin
befanden sich folgende Lager: “Stalag II A Neubrandenburg, Stalag II B
Hammerstein, Stalag II C Greifswald, Stalag II D Stargard, Stalag II E Schwerin,
Stalag II H Rederitz, Stalag 351 Barkenbrügge, Oflag II A Prenzlau, Oflag II B
Arnswalde, Oflag II C Woldenberg, Oflag II D Gross Born, Rederitz, Oflag II E
Neubrandenburg und Oflag 67 Neubrandenburg”.[12]
In der Kriegszeit fand ständig Umzerlegung der Gefangenen statt. Einige
Lager entstanden neu, andere wurden liquidiert. Letzlich, bis Ende 1944
überdauerten nur: Oflag II C Woldenberg, Oflag II D Gross Born, Oflag VI B
Doessel und Oflag VII A Murnau.
2. Das Kriegsgefangenenleben im Lager Oflag II C Woldenberg
Während des Zweiten Weltkriegs war Oflag II C Woldenberg das gröβte Lager
für die polnischen Offiziere auf dem Gebiete des Deutschen Reiches. Seit 28.
September 1939 wurde es als Stalag II C anerkannt, in dem sich polnische Offiziere,
Unteroffiziere und Gemeine befanden, die bei der Bau des zukünftigen Lagers
ausgebeutet wurden. Die Bezeichnung Stalag II C wurde zuerst Mitte Mai 1940
durch Oflag II C Woldenberg ersetzt. Am 28. Mai 1940 wurden die ersten
Gefangenen, 667 Personen, aus anderen Lagern transportiert. Die Zahl der
Gefangenen breitete sich allmählich aus. Nach den statistischen Angaben vom 1.
Februar 1941 überschritt die Kriegsgefangenenzahl im Oflag II C Woldenberg sogar
6000.[13]
Die Evakuierung der Gefangenen aus dem Lager erfolgte am 25.I.1945. Nach
fünftägigem Marsch nach Westen, in einem kleinen Ort Dziedzice erlangten die
Gefangenen die lange erwartete Freiheit wieder. Während der Kämpfe sind ungefähr
100 polnische Offiziere gefallen. Die befreiten Offiziere siedelten nach Osten um.
Heutzutage befinden sich auf dem Gebiet des ehemaligen Oflag II C Woldenberg
lediglich Überreste von Baracken. Es wurde ein Museum zum Ehren der Gefangenen
eingerichtet.
2.1. Zur Struktur und Lage des Oflag II C Woldenberg
In einer Entfernung von 20 Kilometern von der deutsch-polnischen
Vorkriegsgrenze und 270 Kilometern von der Grenze des General Gouvernements
enfernt, auf dem Gebiete des II Wehrkreise mit der Kommandostelle in Stettin, lag
das 3000-Einwohner-zählende-Städchen Woldenberg. In der nord-westlichen
Richtung, zwei Kilometern von diesem Städtchen entfernt, wurde das Oflag II C
situiert. Es lag auf der linke Seite der nach Strzelce Krajeńskie führenden Straβe.[14]
Die Fläche, auf der sich das Oflag II C Woldenberg befand, stach in Wirklichkeit
nicht besonders hervor. Das Oflag wurde auf einer sandigen und flachen Ebene
lokalisiert. Von Westen, Osten und Süden umgaben es Anbaufelder. Lediglich
gleich bei der Straβe, zwischen dem Lager und dem Städtchen, wurde ein kleines
Gehölz sichtbar.
Auf der Fläche von ungefähr 25 Hektar wurden Baracken und viele andere,
kleinere Gebäude errichtet. Das vollständige Objekt teilte sich in drei Hauptteile.
Den ersten und zugleich kleinsten Teil bildeten sieben Baracken, die den Deutschen
zur Verfügung standen. Da wurden u.a.: Abwehra, Wachlokal, Kasino, Baracke für
die deutschen Offiziere enthalten. Die Polen hatten keinen Zugang zu diesen Plätzen.
In dem zweiten Teil des Lagers befand sich das sog. Vorlager. Es umfasste 8
Baracken, die u.a.: als Bad, Arrest, Quarantänestation, Krankenrevier, Vorratsräume
dienten. Der gröβte, dritte Teil des Objekts hatte die Funktion des tatsächlichen
Gefangenenlagers. Es wurden 25 Steinbaracken für die Unterbringung der
Gefangenen errichtet, aber auch viele andere Gebäude, die den Gefangenen zur
Verfügung standen. Offensichtlich wurden diese Gebäude am weitesten von der
Straβe entfernt errichtet.[15]
Auβer Unterkunftsräumen konnten die Gefangenen auch von anderen
“Haushaltsräumen” Gebrauch machen. Zu denen zählten z.B.: zwei Küchen in der
Mitte des Lagers, Gemeinschaftsräume, Arbeitsräume, Vorlesungs- und Theatersäle,
Kantinen. Die Unterbringungsräume wurden in zwei gleiche Teile geteilt, zwischen
denen sich kleine und primitive Waschräume befanden. Die Baracke wurden mit
dreistöckigen, hlözernen Pritschen ausgestattet. In einer Baracke konnten ungefähr
300 Gefangene untergebracht worden. In der Nähe der Baracken wurden
Sanitärräume lokalisiert.[16]
Das gesamte Lager umgab ein Doppelstacheldrahtzaun in einer Höhe von cirka
drei Metern. Dazwischen, gleich auf der Erde, lagen Stacheldrahtrollen. Auf der
inneren Seite des Stacheldrahts waren kleine Schilder mit der Aufschrift: “Jence
woyenne stoy!”[17] zu sehen. Am Rande des Lagers wurden 8 Bewachungstürme
errichtet, die mit schweren oder leichten Maschinengewehren, Scheinwerfern und
Fernsprechapparaten
ausgestattet
wurden.
Die
Wachmänner,
die
vom
Morgengrauen bis zur Dämmerung Wache standen, besaβen das Recht und die
Pflicht, auf jeden Gefangenen zu schieβen, der das Gebiet mit dem Schild
überschritt. Im ganzen Umkreis des Stacheldrahts, jede 50 Meter, wurden
Abhöranlagen installiert. Sie dienten der Aufdeckung des Graben von.
Den Zugang zu dem Lager ermöglichte die Toreinfahrt an der nördlichen Seite
des Objekts. Vom Haupttor, mittendurch das Lager, bis dem Südtor verlief ein
Schlackenweg, der die zwei Teile des Lagers: “West” und “Ost” von sich abtrennte.
In der Nähe vom Südtor befand sich auch eine Wachstube. Das Südtor wurde sehr
selten geöffnet, lediglich bei der Beerdigung einer Gefangenen, weil sich hinter
diesem Tor ein Lagerfriedhof befand.
2.2. Zur Charakteristik der Gefangenen im Oflag II C Woldenberg
Mitte Mai 1940 wurden die Arbeiten an dem Bau des ersten Barackenteils des
künftigen Lagers, des sog. “Ostlagers”, beendet. Der erste Teil war schon
gebrauchsfertig, was die Annahme der ersten neuen “Bewohner” ermöglichte. Am
28. Mai 1940 kam eine Gruppe mit polnischen Gefangenen, 495 Offiziere und 172
Gemeine an der Zahl, im Oflag II C an.[18] Zu dieser Gruppe zählten die aus anderen
Lagern transportierten Gefangenen: aus dem Oflag XVIII A Lienz, XVIII B
Wolfsberg, XVIII C Spittal.
Infolge des Abschlusses von nächstfolgenden Baracken steigerte die Anzahl der
Gefangenen im Lager. In den weiteren Monaten des Jahres 1940 wurden die
nächsten Gefangenengruppen ins Oflag II C transportiert. Die zahlreichste Gruppe,
mit 1600 Personen an der Zahl, bestimmten die Kriegsgefangenen aus dem Oflag XI
B Braunschweig, die am 26. Juni befördert wurden. An demselben Tag wurden
ebenfalls Offiziere und Gemeine aus dem Oflag IX A Rothenburg transportiert.
Anfang August erfolgte der Abtransport der Offiziere aus dem Oflag XI A
Osterrode, die ebenfalls im Oflag II C Woldenberg eintrafen. Mitte September
kamen 1063 Personen aus dem Oflag II B Arnswalde. In Woldenberg befand sich
auch eine kleine Gruppe aus dem Oflag VII C Laufen und Offiziere, die 1940 in
franzözische Gefangenschaft gerieten. Ende 1940 wurden polnischen Gefangenen
aus dem Oflag II A Prenzlau antransportiert.[19]
Die Zunahme der Gefangenenteil im Woldenberger Lager in den folgenden
Jahren war geringfügig. Noch eine relativ groβe Gruppe bestimmten die am 20. April
1942 aus dem Oflag X C Lubeka beförderte Personen. Es wurden dennoch stets
kleinere Gruppen u.a. aus dem Oflag II B Arnswalde und Stalag II A
Neubrandenburg zugeführt. Zu der gesamten Gemeinschaft zählten auch: Offiziere
aus dem Gefängnis in Hannover; Offiziere, die auf dem Gebiet der Sowjetunion
gefangengenommen wurden; Kriegsgefangene aus dem Oflag IV C “S” Colditz, II
D Gross Born, II E Neubrandenburg;[20] wie auch ältere Offiziere von der
Volksarmee, die am Warschauer Aufstand 1944 beteiligt gewesen sind. Erneut
beraten lässt es sich feststellen, dass den gröβten Teil der Menschen im Lager jedoch
die Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1939 bildeten.[21]
Die statistischen Angaben vom 31. Dezember 1943 legen dar, dass die Anzahl
der Kriegsgefangenen im Lager Oflag II C Woldenberg 6697 Personen betrug. Diese
Zahl enthielt 5964 Offiziere und 733 Gemeine. Eine genaue Teilung der Offiziere
und Gemeinen nach ihren Dienstgraden präsentiert die Tabelle Nr. 1 und Nr. 2.
Tabelle Nr.1.: Die Offiziere des Oflag II C Woldenberg nach dem Dienstgrads
Dienstgrad
Im Ganzen anwesend auβerhalb
...
General
Oberst
Oberstleutnant
Major
Kapitan
Oberleutnant
Leutnant
Fähnrich
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