01 Checkliste Gebäudeverkauf

Werbung
Checkliste Gebäudeverkauf
1.
2.
3.
4.
5.
Gegenstand/
Aufgabenstellung
Hinweise
Feststellung der
Verzichtbarkeit des Gebäudes
für Zwecke der
Kirchengemeinde und anderer
kirchlicher Rechtsträger
Grundsatzbeschluss des
Gemeindekirchenrates (GKR)
zur Abgabe des Gebäudes
Innerkirchliche Abstimmung
Vgl. § 2 Grundstücksgesetz
In die Überlegungen sind z. B. einzubeziehen:
Gegenüberstellung Mieteinnahmen –
Unterhaltungskosten bzw. Investitionsumfang unter
Berücksichtigung von bereits vorhandenen oder noch
aufzunehmenden Darlehen und evtl. zu erwartenden
Kommunalabgaben
Einholung Zustimmung Regionalbischof und
Kreiskirchenrat
Abwarten, bis diese Stellungnahmen eingegangen
sind
Feststellung der
Unabhängig von der Frage Erbbaurecht oder
Grundstücksfläche, die künftig Mitveräußerung des Grund und Bodens ist eine
zum abzugebenden Gebäude Grundstücksteilung zu prüfen, da grundsätzlich die
gehören soll.
Separierung von selbst nutzbaren Grundstücken
Soweit kein Ersatzraum für
anzustreben ist oder im Falle der Veräußerung mit
aufzugebende Räume
dem kirchlichen Grund und Bodens dieser nur im
vorhanden ist oder erst
unbedingt erforderlichen Maße erfolgen darf
gebaut werden muss, ist die
(Grundsatz der Unveräußerlichkeit).
Nutzung wie bisher vom
Erwerber zu gewährleisten
(ggf. Vereinbarung einer
entsprechenden Dienstbarkeit
im Grundbuch)
Auftrag zur Erstellung eines
Das Gutachten dient der Entscheidungsfindung auf
Verkehrswertgutachtens
der kirchlichen Seite und muss daher vorfinanziert
durch einen öffentlich
werden. Interessenten ist das Gutachten
bestellten und vereidigten
grundsätzlich nicht zugänglich zu machen. Nach
Sachverständigen für bebaute Vertragsschluss kann das Gutachten dem Erwerber
und unbebaute
auf Wunsch, ggf. gegen anteilige Kostenübernahme,
Grundstücksflächen
überlassen werden.
Befindet sich das Gebäude in einem sehr schlechten
Zustand (bestätigt durch Bauabteilung des
Kreiskirchenamtes) und ist deshalb mit einem
entsprechend geringen Verkehrswert zu rechnen,
genügt ein mit Fotoaufnahmen unterlegter
Zustandsbericht der Bauabteilung des
Kreiskirchenamtes.
Übersendung aller Unterlagen Das Kreiskirchenamt übersendet zusätzlich zu den
an das Landeskirchenamt der Beschlüssen folgende Unterlagen an das
EKM (Referat Grundstücke)
Landeskirchenamt (Referat F4):
und Abstimmung der weiteren
 Grundstückszustands- bzw.
Vorgehensweise
Grundstücksnutzungsangaben
 Verbleib von Archivalien usw.
 Verkehrswertgutachten
 aktuelle Flurkarte
 Lageplan mit Einzeichnung der
abzugebenden Baulichkeiten und ggf.
Vorschlag zur Grundstücksteilung
Ausführender/
Auftraggeber
Kirchengemeinde
KKA
KKA
KKA
Kirchengemeinde
KKA
KKA
-2-
Ausführender/
Auftraggeber
Gegenstand/
Aufgabenstellung
Hinweise
Werbung von Interessenten
mittels Zeitungsinserat durch
Kirchengemeinde und
Einstellung des Objektes
unter
www.kirchengrundstuecke.de
(Gebäudeverkauf/Vorrang des
Erbbaurechts) durch
Kreiskirchenamt.
Bericht über die Werbung mit
Angabe des bevorzugten
Interessenten und
Übersendung der Angebote
an das Kreiskirchenamt
Abstimmung mit dem
Kreiskirchenamt über die
Vertragsart und die
Beurkundung des Vertrages.
Ist bereits ein Interessent vorhanden, der bereit ist,
das Gebäude zum Gutachtenwert auf der Basis eines
Erbbaurechts über den Grund und Boden zu
erwerben, könnte weitere Werbung unterbleiben. Ein
Zeitungsinserat und die Werbung im Internet kann
dann erforderlich sein, wenn bis dahin zwar mehrere
Interessenten vorhanden sind, diese aber über den
Grund und Boden lediglich ein Kaufangebot
abgegeben haben.
Interessenten (Angebote) sind direkt an das
Kreiskirchenamt zu verweisen;
Erbbaurechtsnehmer sollen grundsätzlich den Vorzug
erhalten
Kirchengemeinde
KKA
Die Grundstücksabteilung des Kreiskirchenamtes
stimmt sich mit dem Landeskirchenamt (Referat F4 in
Magdeburg) über den konkreten Vertrag ab.
KKA
7.
Vertragsbeurkundung
KKA
8.
Herauslösung
gebäudebezogener Wertanteil
aus dem Grundstücksfonds
Vertragsunterzeichnung durch KKA
Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der
Genehmigung des Landeskirchenamtes.
Die Kirchengemeinde erhält eine Kopie des
Kaufvertrages.
siehe gesondertes Blatt „Pfarrhausverkauf“
6.
5.
6.
Kirchengemeinde
KKA
Kirchengemeinde
Herunterladen