Anlage3_Sponsoringvertrag

Werbung
Sponsoringvertrag
Zwischen
…
Vertreten durch
…
- nachstehend Sponsor genannt –
Und
Stadt Northeim
Vertreten durch den Bürgermeister
Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim
- nachstehend Stadt genannt –
§ 1 Leistungen des Sponsors
Der
Sponsor
stellt
zur
Förderung
der
Stadt
zweckgebundene
Finanzmittel/Sachmittel/Sachleistungen/Dienstleistungen zur Verfügung.
Möglichst genaue Beschreibung über Art und Umfang der Leistungen (Druck, Material,
Lebensmittel, Bereitstellung von Anlagen, Produkten, Personaleinsatz,…)
§ 2 Leistungen der Stadt
Die Stadt verpflichtet sich für den Sponsor in geeigneter Weise zu werben.
Möglichst genaue Beschreibung über Art und Umfang der Leistungen (Erwähnung auf
Einladungen, Programmen, Anzeigen, Logo auf Artikeln, Verteilung von Werbemitteln, Aufstellen
von Bannern,…)
§ 3 Ausschluss
Ausgeschlossen ist Werbung folgenden Inhalts
 Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt
 Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates
verletzt
 Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung
 Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt
 Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel
§ 4 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag tritt zum … in Kraft und endet, ohne dass er einer Kündigung bedarf am …
§ 5 Nebenkosten
Entstehen für die Durchführung der unter §§ 1 und 2 genannten Leistungen Kosten, sind diese vom
Sponsor zu tragen.
§ 6 Weitere Vereinbarungen
Die Stadt ist berechtigt, Verträge mit weiteren gleichrangigen Nebensponsoren zu schließen, die
keine direkten Wettbewerber des Sponsors sind.
Eine Haftung der Stadt für die durch den Sponsor zur Verfügung gestellten Sachmittel ist
ausgeschlossen.
Der Sponsor stellt die Stadt von Haftungsschäden frei, die durch Mängel der zur Verfügung
gestellten Sachmittel oder durch den von diesen möglicherweise ausgehenden Gefahren verursacht
werden.
§ 7 Schlussbestimmungen
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabsprachen sind ungültig.
Die Parteien verpflichten sich, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten bei der Regelung
des Vertragsverhältnisses möglichst im Einvernehmen zu klären.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird damit
die Gültigkeit aller übrigen Teile nicht berührt. Der Gesamtvertrat ist vielmehr sinngemäß
auszuführen.
§ 8 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist …
Northeim, den …
Der Bürgermeister
Hans-Erich Tannhäuser
…, den …
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