Sponsoringvertrag zwischen … (Anschrift) - nachfolgend „Sponsor“ genannt und … (Anschrift) - nachfolgend „Verein“ genannt Präambel Der Sponsor ist ein kommunales Unternehmen im Bereich der … und fühlt sich der regionalen …förderung in besonderem Maße verpflichtet. Der Verein ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner satzungsmäßigen Zwecke u.a. soziale, medizinische, kulturelle, landwirtschaftliche und … Projekte in ... Die Parteien sind an einer Zusammenarbeit interessiert. Hierbei wird der Sponsor dem Verein finanzielle Mittel zukommen lassen und der Verein dem Sponsor dafür die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen bzw. Hinweise des Sponsors auf die Förderung des Vereins auch unter Verwendung des Namens einschließlich zum Zwecke der Werbung dulden wird. Der Sponsor bezweckt mit dem Sponsoring neben dem Imagegewinn die Förderung des … Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende: 1. Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Sponsor wird dem Verein die nach Maßgabe dieses Vertrages vereinbarten Mittel zukommen lassen. 1.2 Der Verein wird dem Sponsor die nach Maßgabe dieses Vertrages vereinbarten Gegenleistungen erbringen. 2. Leistung des Sponsors 2.1 Der Sponsor wird den Verein während der Laufzeit des Vertrages wie folgt finanziell unterstützen: Seite 1 von 4 2.2 Für seine Gegenleistung nach Maßgabe dieses Vertrages erhält der Verein vom Sponsor nach Unterzeichnung des Vertrages eine Einmalzahlung in Höhe von EUR … sowie zu Beginn eines jeden weiteren Vertragsjahres einen Betrag in Höhe von EUR …. 2.3 Die vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils zzgl. einer etwaigen Umsatzsteuer. 3. Zahlungsmodalitäten 3.1 Die Zahlung des Sponsoringbetrages erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Vereins auf ein vom Verein zu benennendes Konto. 3.2 Zahlungen des Sponsors sollen unter dem Stichwort … erfolgen. 4. Leistungen des Vereins 4.1 … 4.2 Weiterhin gestattet der Verein dem Sponsor die Nutzung des Vereinsnamens sowie des oder der Vereinsembleme und -logos in allen Medien, insbesondere im Print- und Online-Bereich, um auf seine Förderung des Vereins hinzuweisen. Die Gestattung bezieht sich auch auf die Nutzung auf sämtlichen Produkten (z.B. Textilien, Flaschen oder anderen Behältnissen), die der Sponsor unmittelbar vertreibt oder durch Dritte vertreiben lässt. 4.3 Der Sponsor wird bei der Ausübung des Namensnennungsrechts die Interessen des Vereins wahren. 4.4 Im Falle der Kündigung dieses Vertrages nach Maßgabe der Ziff. 6 steht dem Sponsor eine Aufbrauchfrist von sechs Monaten hinsichtlich der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung produzierten Waren zu. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vereins. 4.5 Nicht gestattet ist dem Sponsor eine Werbung mit folgenden Inhalten: - Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen verstößt - Werbung, die das Ansehen und die Würde der öffentlichen Verwaltung und des Staates verletzt - Werbung mit parteipolitischem Inhalt, insbesondere Wahlwerbung - Werbung, die durch ihren Inhalt oder ihre Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt - Werbung für Nikotin, Alkohol und andere Suchtmittel 4.6 Des Weiteren ist der Verein verpflichtet, an geeigneter prominenter Stelle auf der seiner Website auf das Sponsoring durch den Sponsor hinzuweisen. Gleiches gilt für weitere Veröffentlichungen einschließlich der Werbung für oder im Zusammenhang mit Projekten oder sonstigen Tätigkeiten, für die Mittel aus dem Sponsoring unmittelbar verwendet werden. Ziff. 4.3 und 4.4 gelten insoweit entsprechend. 4.7 Im Übrigen wird der Verein mindestens jährlich eine Veranstaltung durchführen und hierin über seine Aktivitäten umfassend informieren. Zu der Veranstaltung sind mindestens … Personen einzuladen, und sie hat an einem angemessenen Ort stattzufinden. Für die Veranstaltungen gilt Ziff. 4.6 entsprechend. Seite 2 von 4 5. Mittelverwendung und Dokumentation 5.1 Der Verein wird die vom Sponsor geleisteten Mittel für die Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen sowie verbleibende Mittel nur für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke verwenden. 5.2 Der Verein wird dem Sponsor innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss eines jeweiligen Kalenderjahres einen detaillierten schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Sponsoringmittel in dem abgelaufenen Kalenderjahr zukommen lassen sowie eine schriftliche Bestätigung über die im abgelaufenen Kalenderjahr erhaltenen Mittel ausstellen. 5.3 Der Verein ist verpflichtet, die ihm gewährten Mittel ausschließlich für die nach diesem Vertrag vereinbarten Zwecke zu verwenden. Anderweitig verwendete Mittel kann der Sponsor nach eigenem Ermessen jederzeit zurückfordern. Gleiches gilt für Mittel, die nicht innerhalb von … Jahren verwendet worden sind. 6. Vertragslaufzeit und Kündigung 6.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. 6.2 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede der Parteien hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere, - wenn die andere Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - wenn die andere Partei Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung der Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. 6.3 Der Sponsor ist insbesondere dann zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Verein die Mittel nicht nach Maßgabe dieses Vertrages verwendet. 6.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Auf diesen Vertrag findet nur deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist …. Bei Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand …. 7.2 Sollte sich eine der Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise als ungültig erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Ist die ungültige Bestimmung keine allgemeine Geschäftsbedingung, zum Beispiel zwischen den Parteien verhandelt, ist sie sinngemäß auszulegen und durch eine neue Vorschrift zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich erreicht. Seite 3 von 4 7.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform, soweit dieser Vertrag nicht im Einzelfall Abweichendes bestimmt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. ________________________ _________________________ Ort, Datum Ort, Datum ________________________ _________________________ (Sponsor) (Verein) Seite 4 von 4