Fallbeispiel Arzthaftung und Unfall A. Wurde am 24. Januar 1997 im Kantonsspital Basel-Stadt bei der operativen Behebung eines Hydrozephalus verletzt und erlitt eine Schädigung des Gehirns. Sie bezieht bei einem Invaliditätsgrad von 100% eine ganze Rente der Eidg. IV und der beruflichen Vorsorge. Im April 1998 liess A. ihrem Arbeitgeber ein Schreiben zuhanden der Unfallversicherung zukommen, dass sie die Operationsfolgen als Unfall erachte. Die Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung wurden jedoch nicht weiter verfolgt. Vielmehr forderte A. im Jahr 2005 vom Kanton Basel-Stadt Schadenersatz von CHF 15’000’000.-. Mittels Vergleichs wurde das Verfahren sodann durch Zahlung von CHF 3’000’000.- per Saldo aller Ansprüche abgeschlossen. Im Januar 2007 richtete A. ein erneutes Schreiben an die Unfallversicherung und beantragte damit Leistungen nach UVG. Die Unfallversicherung lehnt die Ansprüche ab. (vgl. BGE 137 V 394)