Anschrift - gerita gmbh

Werbung
Peter L. Steinke
was ich Ihnen noch sagen wollte
Rabattaktion muss Waren genau bezeichnen
Werden bei der Werbung für Sonderangebote bestimmte Waren von der Preissenkung
ausgenommen, müssen diese genau spezifiziert werden. Andernfalls handelt es sich um unlautere
Werbung, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten ist. Die
Richter des Oberlandesgerichts Hamm kamen in einem aktuellen Urteil zu dem Schluss, dass der
Begriff "Werbeware" keine ausreichende Spezifizierung der nicht reduzierten Ware darstellt (4 U
143/06).
Im verhandelten Fall ging es um ein Möbelhaus, das mit großzügigen Rabatten geworben hatte.
Von den angepriesenen Sonderkonditionen ausgenommen waren so genannte "Werbewaren".
Was darunter allerdings genau zu verstehen sei, wurde in der Werbung nicht erläutert.
Sowohl der Kläger als auch die Richter sahen hierin eine unlautere Werbung. Der Kunde könne im
Vorfeld nicht wissen, welche Waren nicht reduziert seien. Da der Begriff "Werbewaren" nicht
eindeutig definiert sei, könne er die Bedeutung nur ableiten. Es sei zu vermuten, dass damit
Waren, für die früher einmal geworben worden war, gemeint seien. Davon wären aber nahezu alle
Waren betroffen, da die meisten Waren in der Vergangenheit bereits beworben worden waren.
Das Argument des Möbelhauses, dass die von den Rabatten ausgenommenen Waren in den
Verkaufsräumen entsprechend gekennzeichnet seien, ließen die Richter nicht gelten. Denn so
habe der Kunde vor Betreten des Ladens keine Möglichkeit, grundsätzlich zu entscheiden, ob die
Angebote für ihn überhaupt interessant seien oder nicht.
Wie eiskalt ist dies Händchen
Die scherzhafte Redensart, mit der man die Berührung einer kalten Hand kommentiert, geht auf
Giacomo Puccinis Oper "La Boheme" (italienisch: "Che gelida manina", deutscher Text von L.
Hartmann, neue Übersetzung von H. Swarowsky) zurück, die 1896 uraufgeführt wurde. Im 1. Bild
wird die Liebesszene zwischen Mimi und Rudolf damit eingeleitet, dass die Kerzen verlöschen und
bei der Suche im Dunkeln sich beider Hände berühren. Das ist der Anlass für Rudolfs Arie "Wie
kalt ist dieses Händchen".
Personal
Nach einem Urteil des LAG Hamm gilt im Falle der Insolvenz für eine für den Arbeitnehmer
abgeschlossene Direktversicherung: „Hat der Arbeitnehmer ein eingeschränkt unwiderrufliches
Bezugsrecht an einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung, dann steht ihm in der
Insolvenz des Arbeitgebers das sog. Aussonderungsrecht zu. Dieses bezieht sich auf den
Rückkaufswert der zu seinen Gunsten angeschlossenen Direktversicherung“ (LAG Hamm mit
Urteil vom 22.9.2006, Az: 4 Sa 629/06).
Steuern
Nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des BFH gilt: Wer wegen Steuerverkürzung angezeigt
wird, kann die Bekanntgabe des Namens des Informanten nicht durchsetzen - insbesondere, wenn
die Informationen zur Steuerverkürzung im Wesentlichen stimmen. Treffen jedoch die Aussagen
des Informanten weitgehend nicht zu, - so der Umkehrschluss – muss der Name des Informanten
Alle Beiträge sind nach bestem Gewissen aus der Literatur zusammengestellt. Eine Haftung kann nicht übernommen werden
gerita gmbh – Bahnhofstraße 17 – D-56427 Siershahn –
Tel. +49 (0)2623-951410 – Fax 951421 - www.gerita.de – Mail: [email protected]
HRB 2073 Montabaur – Geschäftsführer: Peter L. Steinke
März 2007
Peter L. Steinke
was ich Ihnen noch sagen wollte
offen gelegt werden. Folge: Jeder Einzelfall ist genau zu prüfen und nach Abwägung aller
Umstände zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 07.12.2007, Az: V B 163/05).
Recht
Im Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie wird das Gebührenrecht für
Abmahnungen neu geregelt: Danach wird der Kostenerstattungsanspruch für die anwaltliche
Abmahnung in einfach gelagerten Fällen auf 50 Euro beschränkt. Den Gesetzentwurf dazu hat die
Bundesregierung am 24.1. beschlossen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) steht kritisch
zu der neuen Regelung. Die meisten Abmahnverfahren - z. B. bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (GUW) oder bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
im Rahmen von Stellenausschreibungen - dürften danach „einfach gelagerte“ Fälle sein und
demnach nur noch mit 50 Euro in Rechnung gestellt werden. Das wird dazu führen, dass sich in
Bagatellfällen Abmahnungen nicht mehr rechnen und völlig unterbleiben werden.
Gruppenunfallversicherung durch den Arbeitgeber: Leistungen sind steuerpflichtiger
Arbeitslohn
Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter
abgeschlossen hat, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der
Gruppenunfallversicherung durch den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Zu diesem
Urteil kamen jüngst die Richter des Finanzgerichts Köln (11 K 5028/04).
Geklagt hatte die Witwe eines Arbeitnehmers, der auf einer Dienstfahrt tödlich verunglückt war. Die
Frau hatte Leistungen aus einer Unfallversicherung erhalten, die der Arbeitgeber für seine
Arbeitnehmer abgeschlossen hatte. Der Abschluss der Unfallversicherung war arbeitsvertraglich
vereinbart gewesen. Das Finanzamt bewertete die Leistungen aus der Unfallversicherung als
steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dagegen wandte sich die Witwe mit der Begründung, bei der
Leistung der Unfallversicherung handele es sich um "eine materielle Entschädigung, die an
Hinterbliebene zum Verlust des Angehörigen geleistet werde und nichts mit dessen
Arbeitsverhältnisses oder dem Verlust des Arbeitsentgelts zu tun habe". Dieser Argumentation
schlossen sich die Richter aber nicht an. Da der Abschluss der Unfallversicherung explizit im
Arbeitsvertrag erwähnt worden sei, gehöre er zu den "vertraglich vereinbarten Gegenleistungen für
die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft" des entsprechenden Arbeitnehmers. Ein direkter
Zusammenhang zwischen der Versicherung und dem Arbeitsverhältnis sei damit gegeben. Da der
Arbeitsgeber alleiniger Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft sei, könnten die bloßen
Beitragszahlungen nicht als Arbeitslohn bewertet werden. Leistungen aus der Versicherung, die
der Arbeitnehmer bzw. dessen Angehörigen erhalten, müssten dagegen der Einkommensteuer
unterliegen. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Das Lächeln ist ein Fenster,
durch das man sieht, ob das Herz zu Hause ist.
Sprichwort aus Russland
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