Vereinbarung über die Einhaltung von Standesregeln und Grundsätzen in der Werbung Der Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wird bei der Basler Kantonalbank eine grosse Bedeutung zugemessen. Wir sind davon überzeugt, durch verantwortungsvolles Handeln einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaftleisten zu können. Dieses Engagement stellt darüber hinaus einen bedeutsamen Bestandteil zur Wertsteigerung und zur Zukunftssicherung unserer Bank dar. Die Einhaltung der Gesetzgebung sowie nationaler Normen und Standards ist für die Basler Kantonalbank ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung. Wir erwarten deshalb von unseren Auftragnehmern, dass sie sich ihrerseits zur Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung bekennen. Die Basler Kantonalbank verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und möchte darüber hinaus soziale und nachhaltige Praktiken vorleben. Für die Werbepraxis sind insbesondere folgende gesetzliche Grundlagen von Bedeutung: - Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Einhaltung Markenschutzgesetz (MSchG) - Einhaltung der Bestimmungen Datenschutzgesetzte (DSG), insbesondere bei der Nutzung von Drittadressen - Einhaltung der Bestimmungen Preisbekanntgabeverordnung (PBV) bei der Erstellung von Werbekampagnen und Marketingmassnahmen - Einhaltung Fernmeldegesetz (FMG) bei Massen-E-Mail-Versänden - Einhaltung des Lotteriegesetzes (LG) bei der Durchführung von Werbegewinnspielen - Wahrung der Urheberrechte (URG) bei der Zusammenarbeit mit Dritten - Entrichtung von Nutzungsgebühren bei Einsatz von Musik und audiovisuellen Werken (SUISA, Suissimage) Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben ist in diesem Kontext die Einhaltung der Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission und der Bestimmungen der ICC (International Chamber of Commerce) massgebend für die Werbepraxis. Mit dieser Vereinbarung sollen im Bereich der Werbung und der Zusammenarbeit mit Agenturen, welche Dienstleistungen bereit stellen, diese Grundlagen sichergestellt werden. Damit wird ein Beitrag zur Verhinderung von unlauterer Werbung geleistet und die Umsetzung einer ethischen, verantwortungsvollen und wahrheitsgetreuen Werbepraxis sichergestellt. Grundsätze Die Basler Kantonalbank verpflichtet sich mit ihrem Claim „fair banking“ zu einer ethischen und fairen Geschäftspolitik. Dies beinhaltet auch den Umgang mit Lieferanten, insbesondere auch im Dienstleistungsbereich. Die Basler Kantonalbank arbeitet mit Agenturen, Werbe- und Kommunikationsschaffenden zusammen und agiert teilweise auch selbst in einer dieser Funktionen. Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Werbemassnahmen keinen unlauteren Zwecken dienen. Zu Grunde liegen die Regeln der Werbeselbstregulierung der Schweizerischen Lauterkeitskommission und die Bestimmungen der ICC (International Chamber of Commerce). Die Basler Kantonalbank verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung die gesetzlichen Vorgaben, die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission und die Bestimmungen der ICC einzuhalten und so dieselben Ansprüche an sich selbst zu stellen, welche sie von ihren Auftragnehmern fordert. Selbstverpflichtung des Anbietenden Die Werbeagenturen verpflichten sich, die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission und die Bestimmungen der ICC neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sollten Zweifel an der Rechtmässigkeit der Umsetzung bestehen, verpflichtet sich die Agentur eigenständig und lückenlos über diese aufzuklären und mögliche Risiken einer Verletzung dieser Grundsätze, Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben transparent zu machen. Da es sich in der Werbepraxis (gesetzliche Vorgaben) vermehrt und häufig um auslegungswürdige Begriffe handelt, ist die Einhaltung dieser Bestimmung mit der Unterschrift verpflichtend. Die Selbstverpflichtung muss bereits mit der Offertstellung unterzeichnet vorliegen. Anbieter, die nicht bereit sind, die Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, werden bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Auftragnehmer, die gegen die Auflagen der Selbstverpflichtung verstossen, werden von künftigen Einladungen zur Offertstellung ausgeschlossen. Der Unterzeichnete anerkennt hiermit, dass ein erheblicher Verstoss gegen diese Selbstverpflichtung durch ihn für die Bank einen wichtigen Grund darstellen kann, der sie zum Widerruf von erteilten Aufträgen oder zur ausserordentlichen Kündigung von Zusammenarbeitsverträgen berechtigt. Hiermit bestätige/n ich/wir, dass unser Unternehmen die vorgenannten Bedingungen einhält. _____________________________________________________________ (Name, Adresse) ____________________________________________ (Ort, Datum) ____________________________________________ (rechtsgültige Unterschrift/en) Dokumente: http://www.faire-werbung.ch/wordpress/wp-content/uploads/2013/09/Grundsaetze.pdf http://www.iccwbo.org/policy/marketing/id8532/index.html Disclaimer Wiedergabe der vorliegenden Vereinbarung über die Einhaltung von Standesregeln und Grundsätzen in der Werbung, auch auszugsweise, und elektronische Wiedergabe nur mit schriftlicher Genehmigung. © Basler Kantonalbank Fachstelle Nachhaltigkeit, P82, September 2016