EU-weite Regelung der Kennzeichnung „Ohne Gentechnik hergestellt“ Notwendige Eckpfeiler auf Basis der österreichischen Erfahrungen (Status: 3. Dez. 2012) 1. Aktueller Status Im Augenblick läuft ein EU-weiter Konsultationsprozess, um die Notwendigkeit bzw. allfällige Voraussetzungen und Kernelemente einer EU-weiten Regelung zur Kennzeichnung ohne Gentechnik hergestellter Lebensmittel zu erheben. In Österreich gibt es seit mittlerweile 15 Jahren eine erfolgreich am Markt etablierte Kennzeichnungsregelung; die Herstellung ohne Gentechnik hat sich in vielen Produktionsbereichen als Branchenstandard bzw. als Merkmal für Qualitätsmarken fix etabliert. Über einen Erlass der damals für Lebensmittel zuständigen Ministerin Barbara Prammer wurden bereits 1998 entsprechende Regelungen (unter anderem auch die von der ARGE Gentechnik-frei definierten Vorgaben für Produktion und Kontrolle Gentechnik-frei erzeugter Lebensmittel) im Rahmen des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) festgehalten. Damit wurde erstmals ein umfassender Standard definiert und ein Wildwuchs an unterschiedlichen Kennzeichnungen und Interpretationen verhindert. Die Österreichische Codex-Richtlinie (Richtlinie zur Definition der ‚Gentechnik-freien Produktion’ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung) wurde in den letzten 15 Jahren mehrfach auf Basis der in der Praxis gemachten Erfahrungen angepasst und adaptiert. Sie stellt damit eine wertvolle und in der Praxis erprobte Vorlage für eine europaweite Produktionsvorgabe dar. Die Erfahrungen der österreichischen Unternehmen beim Export ihrer als „Ohne Gentechnik hergestellt“ ausgelobten Produkte zeigen jedenfalls eindeutig: Eine europaweit einheitliche bzw. vergleichbare Regelung ist – um Verwirrung und Vertrauensverlust beim Konsumenten und ungleichen Produktionsvorgaben auf unterschiedlichen Märkten vorzubeugen – dringend vonnöten. Die Notwendigkeit für eine EU-weit in ihren Anforderungen an Produktion, Kontrolle und Auslobung einheitliche, stringente und rückverfolgbare Regelung für ohne Gentechnik hergestellte Lebensmittel ergibt sich nicht zuletzt aus den Kennzeichnungsregeln der EUVerordnung (EG) 1829/2003, die keine verpflichtende Kennzeichnung bei Lebensmitteln von Tieren, bei denen gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kamen, vorsieht. 1 2. Wesentliche Eckpfeiler bzw. Kernelemente einer europaweit harmonisierten Regelung für die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik hergestellt“ aus österreichischer Sicht: > > > > > > > > > > > Es bedarf eines durchgängigen Systems, das sowohl die Produktionsvorgaben, als auch die Kontrollvorgaben (risikobasierter Ansatz hinsichtlich Kontrollfrequenz und –tiefe) regelt. Die Art der Kennzeichnung (Formulierung, Kennzeichen) kann auf Grund der unterschiedlichen Sprachen national unterschiedlich sein; eine optische Ähnlichkeit wäre im Sinne einer europaweit wiedererkennbaren Information für den Konsumenten wünschenswert. Das System muss eine sinnvolle Balance ermöglichen – zwischen den hohen Ansprüchen der Konsumenten an die Gentechnik-Freiheit einerseits und einer glaubwürdigen und rückverfolgbaren, aber auch ökonomisch machbaren Umsetzbarkeit in die Praxis andererseits. Das System soll – im Sinne einer einheitlichen und verständlichen Information der Konsumenten – wo immer möglich analog zu den bereits im Bereich der EU BioVerordnung 834/2007 geregelten Vorgaben für Gentechnik-Freiheit entwickelt werden. Eine Abweichung von den für die Bio-Produktion definierten Standards sollte primär dann erfolgen, wenn sich aus den Produktionsbedingungen der konventionellen Landwirtschaft bzw. Lebensmittelproduktion eine argumentierbare Notwendigkeit ergibt. Kein Einsatz von Lebens- oder Futtermitteln, die nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 und RL 2001/18/EG kennzeichnungspflichtig sind. Erfassung der gesamten Produktionskette von Lebensmitteln und Futtermitteln (alle Rohwaren, aber auch alle Zutaten und Zusatzstoffe), sowie der agrarischen Betriebsmittel (Düngemittel, Pestizide, etc.) Bei Lebensmitteln: Kein Einsatz von Zutaten, die GVO sind, aus GVO bestehen oder durch GVO hergestellt wurden. Bei Futtermitteln: Kein Einsatz von Zutaten, die GVO sind oder aus GVO bestehen. GVO-freie Fütterung während der gesamten Phase der tierischen Veredlung (Mast, Milch, Eier etc.); mit einmaligen Umstellungsfristen für landwirtschaftliche Betriebe, die neu in das System aufgenommen werden. Verpflichtende Kontrollen durch externe und unabhängige Kontrollstellen (analog zur Bio-Produktion). Möglichkeit für Ausnahmeregelungen für den Fall, dass gewisse Bestandteile für die Produktion nicht kontinuierlich in Gentechnik-freier Qualität erhältlich sind. Die zusätzliche Auslobung der Produktion ohne Gentechnik auch auf Bio-Produkten hat sich in Österreich im Sinne der Konsumenten bewährt und sollte daher möglich bleiben. 2