Rückfax: 0 61 31/144 92 60 Sie können diese Anwortkarte auch an das Mainzer Medieninstitut zurückfaxen: Absender: Veranstaltungshinweise: Ort: Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Atrium maximum (Alte Mensa), Becherweg 5 Zeit: 19. Juni 2006, 18.00 Uhr Name/Vorname mainzer medieninstitut Anmeldung auf beiliegender Antwortkarte wird erbeten bis zum 13. Juni 2006. Straße/Hausnummer Veranstaltungsleitung: lic. iur. Birgit Harz Geschäftsführerin des Mainzer Medieninstituts, Kaiserstraße 32, 55116 Mainz Telefon: 0 6131/144 92 50, Fax: 0 6131/144 92 60 e-Mail: [email protected] Internet: http://www.mainzer-medieninstitut.de 7. Mainzer Mediengespräch „Kohle“ oder Vertrauenswürdigikeit? Name in Druckbuchstaben K nehme ich nicht teil K nehme ich teil Am 7. Mainzer Mediengespräch am 19. Juni 2006 um 18.00 Uhr in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz PLZ/Ort Zur geplanten Liberalisierung von Product Placement im Fernsehen 19. Juni 2006 Atrium maximum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Mit Unterstützung der „Kohle“ oder Vertrauenswürdigikeit? Zur geplanten Liberalisierung von Product Placement im Fernsehen Programm 18.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Professor Dr. Roland Euler Direktor des Mainzer Medieninstituts Vorsitzender des Juristischen Fakultätentages 19.00 Uhr Diskussion Dr. Hermann Eicher Leiter ARD-Clearingstelle gegen Schleichwerbung Dr. Christoph Fiedler Leiter Europa- und Medienpolitik, VDZ Dr. Tobias Schmidt Leiter Abteilung Medienpolitik, RTL Moderation: Professor Axel Buchholz Anschließend Empfang Absender: Professor Dr. Peter M. Huber Name/Vorname Einführender Vortrag Straße/Hausnummer 18.30 Uhr An das Mainzer Medieninstitut Kaiserstraße 32 Bitte freimachen Darüber möchten wir mit Ihnen und den Referenten diskutieren. Deshalb laden wir Sie herzlich ein, an dem Gespräch teilzunehmen. Professor Dr. Dieter Dörr 55116 Mainz Schleichwerbung ist in Deutschland verboten. Zudem verlangt der Rundfunkstaatsvertrag, dass Werbung und Programm klar getrennt werden. Nun plant aber die Europäische Kommission im Zuge der Novellierung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, bezahlte Produktplatzierungen bei entsprechender Kennzeichnung zu erlauben. Damit wäre eine Vermischung von Programm und Werbebotschaften kaum mehr zu verhindern. Auch das Vertrauen in die Medien und deren Glaubwürdigkeit wären erschüttert. Dekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz PLZ/Ort Product Placement – das bedeutet, Unternehmen platzieren ihre Produkte in Massenmedien – ist eine häufige und rechtlich umstrittene Form der Werbung und wird immer professioneller betrieben. Oft ist es schwierig zu erkennen, wo dabei die Grenzen zwischen dem Einsatz von Filmrequisiten und Schleichwerbung liegen. Filmproduzenten sehen angesichts der steigenden Produktionskosten hier eine zusätzliche Finanzierungsquelle.