melderecht

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MELDERECHT*
*Fragen und Antworten
zum neuen Bundesmeldegesetz
Die FDP hat sich schon lange für mehr Datenschutz bei Werbung und Adresshandel eingesetzt. So
unterstützte die FDP schon 2008 die Verankerung eines Einwilligungsvorbehalts für Werbung und
Adresshandel bei der damaligen Reform des Bundesdatenschutzgesetzes
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Neuregelung scheiterte
jedoch an der damaligen Koalition aus CDU und SPD. Auch bei der Neufassung des Melderechts war eine
Einwilligungslösung mit unserem Koalitionspartner kein Konsens. Wir freuen uns, dass CSU und CDU nun
einen Sinneswandel
Sinneswandel vollzogen haben. Damit ist der
der Weg frei für ein Gesetz, das über die bereits erzielten
Verbesserungen hinaus die Forderungen der Liberalen noch stärker berücksichtigt. Denn entgegen der
öffentlichen Diskussion ist das neue bundeseinheitliche Melderecht
Melderecht schon in der nun vorliegenden Fassung
eine Verbesserung gegenüber der bestehenden Rechtslage.
WARUM WURDE DAS MELDERECHT NEU
GEREGELT?
Bei der Föderalismusreform I wurde auf Wunsch
der Länder vereinbart, die Landeskompetenz im
Melderecht auf den Bund zu übertragen.
WARUM GIBT ES ÜBERHAUPT EINE
MELDEREGISTERAUSKUNFT?
Die Auskunft dient z. B. Gläubigern, die eine
Klage einreichen wollen und deshalb die
korrekte Anschrift ihres Schuldners ermitteln
müssen.
WELCHE REGELUNGEN GELTEN BISHER?
Ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen
Meldeauskünfte ist bislang in keinem
Landesmeldegesetz vorgesehen, erst recht kein
Einwilligungsvorbehalt. Zwar gibt es nach der
Rechtsprechung die Möglichkeit, Direktwerbung
zu widersprechen, ein genereller Widerspruch für
Werbung und Adresshandel ist dies aber nicht.
Ein Widerspruch ist nach den Landesmeldegesetzen nur für Parteienwerbung möglich.
Zudem gelten natürlich für alle Behörden die
Maßstäbe und Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle 16 Landesgesetze sehen
schon bisher einfache Melderegisterauskünfte
vor, die voraussetzungslos möglich sind, sofern
es sich um namentlich benannte Personen
handelt. Erweiterte Auskünfte sind möglich, wenn
ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Daneben gibt es Gruppen- oder Listenauskünfte für
nicht namentlich benannte Personen nach
bestimmten Kriterien wie Alter und Gemeinde; diese
müssen jedoch im öffentlichen Interesse liegen
(z. B. Forschungszwecke).
WAS HAT DIE FDP BEI DER NEUREGELUNG
DURCHGESETZT?
Die FDP hat ein zentrales Melderegister verhindert
und durchgesetzt, dass zumindest die Widerspruchsregelung eingeführt wird.
WELCHEN VORTEIL HAT DIE NEUE
WIDERSPRUCHSLÖSUNG?
Künftig müssen die Meldeämter alle Bürger bei ihrer
Anmeldung darauf hinweisen, dass es ein
gesetzliches Widerspruchsrecht gegen die
Weitergabe der Adresse gibt. Dieser Widerspruch ist
auch jederzeit nach einer Anmeldung möglich.
Daneben gilt weiterhin das Bundesdatenschutzgesetz, wonach von Unternehmen grundsätzlich die
Löschung der eigenen Daten verlangt werden kann.
Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen,
droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
WARUM WIRD DAS GESETZ JETZT NOCH
EINMAL ÜBERPRÜFT?
Der FDP als Partei der Bürgerrechte liegt der
Datenschutz besonders am Herzen. Das jüngst
verabschiedete Bundesmeldegesetz trägt dem
Rechnung und birgt vielerlei Verbesserungen
gegenüber der bisher geltenden Gesetzeslage in
den Ländern. Wir sind jedoch stets für weitere
Änderungen für mehr Bürgerrechte offen und
begrüßen den kurzfristigen Sinneswandel
unseres Koalitionspartners.
WIE GEHT ES WEITER?
Wir laden unseren Koalitionspartner ein,
schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im
Melderecht zu kommen. Wenn eine Mehrheit mit
der Union im Bundestag für eine solche Lösung
besteht, wird die FDP diese sehr gerne nutzen.
WAS GESCHIEHT, WENN DAS GESETZ
NICHT VERABSCHIEDET WIRD?
Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hätte
zur Folge, dass es bei der unbefriedigenden
Lösung in den Landesgesetzen bleibt, die weder
ein gesetzliches Widerspruchsrecht noch einen
Einwilligungsvorbehalt vorsehen.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN
WIDERSPRUCHSRECHT UND
EINWILLIGUNGSVORBEHALT?
Beim Einwilligungsvorbehalt dürfen die Daten erst
dann weitergegeben werden, wenn der Bürger aktiv
in die Weitergabe einwilligt. Bei der
Widerspruchslösung können die Daten von Hause
aus weitergegeben werden, bis der Bürger dies
durch seinen Widerspruch unterbindet.
WAS KANN ICH SELBST FÜR DEN SCHUTZ
MEINER DATEN TUN?
Gehen Sie sparsam mit Ihren persönlichen Daten
um. Beispielsweise ist die Teilnahme an
Gewinnspielen häufig mit der Einwilligung zur
Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten verbunden.
Erhalten Sie unaufgefordert Werbung, kontaktieren
Sie am besten den Absender. Er muss Ihnen die
Herkunft Ihres Datensatzes transparent machen.
Daneben können Sie auch die Löschung Ihrer Daten
verlangen. Grundsätzlich können Sie sich auch auf
die sogenannte Robinsonliste setzen lassen. Die
Robinsonliste ist eine Schutzliste, die 1971 als
freiwillige Maßnahme der Werbewirtschaft
eingeführt wurde. Sie schützt Verbraucher vor
unerwünschter Werbung. Weitere Informationen
finden Sie dazu im Internet unter der Adresse
www.robinsonliste.de.
Für uns Liberale ist klar: Das neue Melderecht ist kein Freibrief für Datenhandel oder Werbung.
Werbung. Im Gegenteil:
Es bietet ein Mehr an Transparenz und Datenschutz. Mit dem zusätzlichen Widerspruchsrecht schränken wir
die Weitergabe von Melderegisterdaten ein. Wir Freien Demokraten lassen auch künftig nicht zu, dass durch
den Verkauf von Melderegisterdaten
Melderegisterdaten ein Geschäft zulasten des Datenschutzes und der Bürgerrechte gemacht
wird.
Stand: Juli 2012
www.fdp.de/wachstum
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