MELDERECHT* *Fragen und Antworten zum neuen Bundesmeldegesetz Die FDP hat sich schon lange für mehr Datenschutz bei Werbung und Adresshandel eingesetzt. So unterstützte die FDP schon 2008 die Verankerung eines Einwilligungsvorbehalts für Werbung und Adresshandel bei der damaligen Reform des Bundesdatenschutzgesetzes Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Neuregelung scheiterte jedoch an der damaligen Koalition aus CDU und SPD. Auch bei der Neufassung des Melderechts war eine Einwilligungslösung mit unserem Koalitionspartner kein Konsens. Wir freuen uns, dass CSU und CDU nun einen Sinneswandel Sinneswandel vollzogen haben. Damit ist der der Weg frei für ein Gesetz, das über die bereits erzielten Verbesserungen hinaus die Forderungen der Liberalen noch stärker berücksichtigt. Denn entgegen der öffentlichen Diskussion ist das neue bundeseinheitliche Melderecht Melderecht schon in der nun vorliegenden Fassung eine Verbesserung gegenüber der bestehenden Rechtslage. WARUM WURDE DAS MELDERECHT NEU GEREGELT? Bei der Föderalismusreform I wurde auf Wunsch der Länder vereinbart, die Landeskompetenz im Melderecht auf den Bund zu übertragen. WARUM GIBT ES ÜBERHAUPT EINE MELDEREGISTERAUSKUNFT? Die Auskunft dient z. B. Gläubigern, die eine Klage einreichen wollen und deshalb die korrekte Anschrift ihres Schuldners ermitteln müssen. WELCHE REGELUNGEN GELTEN BISHER? Ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen Meldeauskünfte ist bislang in keinem Landesmeldegesetz vorgesehen, erst recht kein Einwilligungsvorbehalt. Zwar gibt es nach der Rechtsprechung die Möglichkeit, Direktwerbung zu widersprechen, ein genereller Widerspruch für Werbung und Adresshandel ist dies aber nicht. Ein Widerspruch ist nach den Landesmeldegesetzen nur für Parteienwerbung möglich. Zudem gelten natürlich für alle Behörden die Maßstäbe und Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle 16 Landesgesetze sehen schon bisher einfache Melderegisterauskünfte vor, die voraussetzungslos möglich sind, sofern es sich um namentlich benannte Personen handelt. Erweiterte Auskünfte sind möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Daneben gibt es Gruppen- oder Listenauskünfte für nicht namentlich benannte Personen nach bestimmten Kriterien wie Alter und Gemeinde; diese müssen jedoch im öffentlichen Interesse liegen (z. B. Forschungszwecke). WAS HAT DIE FDP BEI DER NEUREGELUNG DURCHGESETZT? Die FDP hat ein zentrales Melderegister verhindert und durchgesetzt, dass zumindest die Widerspruchsregelung eingeführt wird. WELCHEN VORTEIL HAT DIE NEUE WIDERSPRUCHSLÖSUNG? Künftig müssen die Meldeämter alle Bürger bei ihrer Anmeldung darauf hinweisen, dass es ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Adresse gibt. Dieser Widerspruch ist auch jederzeit nach einer Anmeldung möglich. Daneben gilt weiterhin das Bundesdatenschutzgesetz, wonach von Unternehmen grundsätzlich die Löschung der eigenen Daten verlangt werden kann. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. WARUM WIRD DAS GESETZ JETZT NOCH EINMAL ÜBERPRÜFT? Der FDP als Partei der Bürgerrechte liegt der Datenschutz besonders am Herzen. Das jüngst verabschiedete Bundesmeldegesetz trägt dem Rechnung und birgt vielerlei Verbesserungen gegenüber der bisher geltenden Gesetzeslage in den Ländern. Wir sind jedoch stets für weitere Änderungen für mehr Bürgerrechte offen und begrüßen den kurzfristigen Sinneswandel unseres Koalitionspartners. WIE GEHT ES WEITER? Wir laden unseren Koalitionspartner ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im Melderecht zu kommen. Wenn eine Mehrheit mit der Union im Bundestag für eine solche Lösung besteht, wird die FDP diese sehr gerne nutzen. WAS GESCHIEHT, WENN DAS GESETZ NICHT VERABSCHIEDET WIRD? Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hätte zur Folge, dass es bei der unbefriedigenden Lösung in den Landesgesetzen bleibt, die weder ein gesetzliches Widerspruchsrecht noch einen Einwilligungsvorbehalt vorsehen. WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WIDERSPRUCHSRECHT UND EINWILLIGUNGSVORBEHALT? Beim Einwilligungsvorbehalt dürfen die Daten erst dann weitergegeben werden, wenn der Bürger aktiv in die Weitergabe einwilligt. Bei der Widerspruchslösung können die Daten von Hause aus weitergegeben werden, bis der Bürger dies durch seinen Widerspruch unterbindet. WAS KANN ICH SELBST FÜR DEN SCHUTZ MEINER DATEN TUN? Gehen Sie sparsam mit Ihren persönlichen Daten um. Beispielsweise ist die Teilnahme an Gewinnspielen häufig mit der Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten verbunden. Erhalten Sie unaufgefordert Werbung, kontaktieren Sie am besten den Absender. Er muss Ihnen die Herkunft Ihres Datensatzes transparent machen. Daneben können Sie auch die Löschung Ihrer Daten verlangen. Grundsätzlich können Sie sich auch auf die sogenannte Robinsonliste setzen lassen. Die Robinsonliste ist eine Schutzliste, die 1971 als freiwillige Maßnahme der Werbewirtschaft eingeführt wurde. Sie schützt Verbraucher vor unerwünschter Werbung. Weitere Informationen finden Sie dazu im Internet unter der Adresse www.robinsonliste.de. Für uns Liberale ist klar: Das neue Melderecht ist kein Freibrief für Datenhandel oder Werbung. Werbung. Im Gegenteil: Es bietet ein Mehr an Transparenz und Datenschutz. Mit dem zusätzlichen Widerspruchsrecht schränken wir die Weitergabe von Melderegisterdaten ein. Wir Freien Demokraten lassen auch künftig nicht zu, dass durch den Verkauf von Melderegisterdaten Melderegisterdaten ein Geschäft zulasten des Datenschutzes und der Bürgerrechte gemacht wird. Stand: Juli 2012 www.fdp.de/wachstum V.i.S.d.P.: FDPFDP-Bundesgeschäftsstelle · ThomasThomas-DehlerDehler-Haus · Reinhardtstraße 14 · 10117 Berlin