BKB-Metallkonto Wollen Sie Ihr Vermögen diversifiziert anlegen und an den Wertschwankungen der Edelmetalle partizipieren? Gleichzeitig wollen Sie sich aber nicht um deren sichere Aufbewahrung kümmern? Dann ist das BKB-Metallkonto die geeignete Lösung für Sie. Was bietet Ihnen das BKB-Metallkonto? Edelmetalle können Sie in Unzen oder in Gramm über das BKB-Metallkonto kaufen und buchhalterisch verwalten lassen. So müssen Sie sich nicht um die sichere Aufbewahrung kümmern und können Ihr Guthaben jederzeit verkaufen. Ähnlich dem Devisenhandel können Sie Kassa-, Termin- und Swap-­ Geschäfte tätigen und auch Optionen sowie strukturierte Produkte darüber verbuchen. Pro Metall und Einheit (Gramm/Unze) führt die Basler Kantonalbank ein separates Konto. Für wen ist es geeignet? Das BKB-Metallkonto eignet sich für Privatpersonen und Firmen, die einen Teil ihres Vermögens in Edelmetallen anlegen, sich aber nicht um die sichere Aufbewahrung kümmern wollen. So können Sie Ihre Anlagen diversifizieren und an den Wertschwankungen des Edelmetalls partizipieren. Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie. Telefon 061 266 33 33 Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr Sa 9.00 – 14.00 Uhr www.bkb.ch/edelmetalle Konditionen • Konto eröffnen: kostenlos • Konto führen*: Gold: 0,30 % des Handelswertes Silber: 0,75 % des Handelswertes Palladium: 0,30 % des Handelswertes Platin: 0,30 % des Handelswertes Minimalgebühr: CHF 30 p.a. • Konto saldieren: kostenlos • Titel an Drittbanken übertragen: CHF 60 pro zu liefernder Position Ihre Vorteile auf einen Blick 601 0060 P703 9.16 Vorteile Edelmetalle • Wertbeständige Anlage in instabilen Zeiten • K nappe Edelmetall-Ressourcen bei konstant hoher Nachfrage • Portfolio ideal diversifizieren Vorteile BKB-Metallkonto • Flexibel handeln • Metalle sicher und einfach aufbewahren • Keine Mehrwertsteuer, wenn Sie das Metall auf das BKB-Metallkonto buchen** * Die BKB belastet anfallende Preise sowie allfällige Steuern und Abgaben jährlich per 31. Dezember bzw. saldiert pro rata. Dazu benötigen Sie ein BKB-Basiskonto. ** Bei allfälliger Auslieferung von Silber, Palladium und Platin wird MWSt auf den aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold unterliegt nicht der MWSt. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 1 / 2 Bedingungen für BKB-Metallkonten 1. Geltungsbereich Die vorliegenden Metallkontobedingungen gelten für Edelmetalle in handelsüblicher Form (nachstehend Metalle), die Sie in Kontoform (BKB-Metallkonto) bei der Basler Kantonalbank (BKB) führen. 2. Anspruch des Kontoinhabers Als Kontoinhaber haben Sie Anspruch auf die entsprechende Menge Metall in der Höhe Ihres Kontoguthabens. Erst wenn die BKB das Metall physisch ausliefert, sind Sie dessen Eigentümer. Liefern Sie es physisch auf das Metallkonto ein, verlieren Sie das Eigentumsrecht. Die BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen ein Minimalgewicht festlegen. 3. Physische Auslieferung Verlangen Sie, dass die BKB das Metall physisch ausliefert, erfolgt dies auf Ihre Kosten an einem Standort der BKB. Um eine rechtzeitige Bereitstellung zu ermöglichen, sind Auslieferungsbegehren frühzeitig anzumelden. Die BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen ein Minimalgewicht festlegen. 4. Ausführung von physischen und buchmässigen Transfers Die BKB kann das Ausliefern und Entgegennehmen von Einlieferungen von physischem Metall wie auch buchmässige Transfers jederzeit vorübergehend einschränken und/ oder Kündigungsfristen einführen. 6. Mehrwertsteuer (MWSt) Auslieferungen von Silber, Palladium und Platin unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Diese wird auf dem aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold hingegen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Vorbehalten bleiben Änderungen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. 7. Zinsen Das BKB-Metallkonto wird zinslos geführt. 8. Preis Die Gebühren für die Führung des BKB-Metallkontos sowie damit verbundene Dienstleistungen und Transaktionen richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die BKB händigt Ihnen ein Exemplar davon aus. Für die Belastung der anfallenden Gebühren sowie allfälliger Steuern und Abgaben sind Sie verpflichtet, ein BKB-Basiskonto zu führen. 9. Änderungen der Bedingungen und der Preise Die BKB kann die vorliegenden Bedingungen sowie die Preise jederzeit ändern bzw. anpassen. Die jeweiligen Änderungen bzw. Anpassungen gibt Ihnen die BKB in geeigneter Weise bekannt. 10. Allgemeine Geschäftsbedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Basler Kantonalbank. Basel, August 2016 601 0060 P703 9.16 5. Art der Auslieferung Die BKB liefert das Metall physisch in Barren handelsüblicher Grösse und Qualität aus. Ansprüche, die nicht den handelsüblichen Grössen entsprechen, werden in jeweils kleineren Einheiten abgegolten. Bei physischen Auslieferungen fallen für Sie die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fabrikationszuschläge sowie allfällige weitere mit der Lieferung verbundene Gebühren an. Alle gegenwärtigen und künftigen Steuern und Abgaben, die bei einer Lieferung von Metall aus Kontoguthaben entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch für die Kosten, die bei buchmässigen Transfers anfallen. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 2 / 2