BKB-Metallkonto

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BKB-Metallkonto
Wollen Sie Ihr Vermögen diversifiziert anlegen und an den Wertschwankungen der Edelmetalle
partizipieren? Gleichzeitig wollen Sie sich aber nicht um deren sichere Aufbewahrung
kümmern? Dann ist das BKB-Metallkonto die geeignete Lösung für Sie.
Was bietet Ihnen das BKB-Metallkonto?
Edelmetalle können Sie in Unzen oder in Gramm über das BKB-Metallkonto
kaufen und buchhalterisch verwalten lassen. So müssen Sie sich nicht um die
sichere Aufbewahrung kümmern und können Ihr Guthaben jederzeit verkaufen. Ähnlich dem Devisenhandel können Sie Kassa-, Termin- und Swap-­
Geschäfte tätigen und auch Optionen sowie strukturierte Produkte darüber
verbuchen.
Pro Metall und Einheit (Gramm/Unze) führt die Basler Kantonalbank ein
separates Konto.
Für wen ist es geeignet?
Das BKB-Metallkonto eignet sich für Privatpersonen und Firmen, die einen Teil
ihres Vermögens in Edelmetallen anlegen, sich aber nicht um die sichere
Aufbewahrung kümmern wollen. So können Sie Ihre Anlagen diversifizieren
und an den Wertschwankungen des Edelmetalls partizipieren.
Haben Sie Fragen? Möchten
Sie sich beraten lassen?
Kontaktieren Sie uns. Wir freuen
uns auf Sie.
Telefon 061 266 33 33
Mo – Fr 8.00 – 20.00 Uhr
Sa
9.00 – 14.00 Uhr
www.bkb.ch/edelmetalle
Konditionen
• Konto eröffnen: kostenlos
• Konto führen*: Gold: 0,30 % des Handelswertes
Silber: 0,75 % des Handelswertes
Palladium: 0,30 % des Handelswertes
Platin: 0,30 % des Handelswertes
Minimalgebühr: CHF 30 p.a.
• Konto saldieren: kostenlos
• Titel an Drittbanken
übertragen: CHF 60 pro zu liefernder Position
Ihre Vorteile auf einen Blick
601 0060 P703 9.16
Vorteile Edelmetalle
• Wertbeständige Anlage in instabilen Zeiten
• K
nappe Edelmetall-Ressourcen bei konstant hoher Nachfrage
• Portfolio ideal diversifizieren
Vorteile BKB-Metallkonto
• Flexibel handeln
• Metalle sicher und einfach aufbewahren
• Keine Mehrwertsteuer, wenn Sie das Metall auf das BKB-Metallkonto
buchen**
* Die BKB belastet anfallende Preise sowie allfällige Steuern und Abgaben jährlich per 31. Dezember bzw. saldiert pro rata. Dazu benötigen Sie ein BKB-Basiskonto.
** Bei allfälliger Auslieferung von Silber, Palladium und Platin wird MWSt auf den aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold unterliegt nicht der MWSt.
© Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch
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Bedingungen für BKB-Metallkonten
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Metallkontobedingungen gelten für
Edelmetalle in handelsüblicher Form (nachstehend
Metalle), die Sie in Kontoform (BKB-Metallkonto) bei der
Basler Kantonalbank (BKB) führen.
2. Anspruch des Kontoinhabers
Als Kontoinhaber haben Sie Anspruch auf die entsprechende Menge Metall in der Höhe Ihres Kontoguthabens.
Erst wenn die BKB das Metall physisch ausliefert, sind Sie
dessen Eigentümer. Liefern Sie es physisch auf das
Metallkonto ein, verlieren Sie das Eigentumsrecht. Die
BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen
ein Minimalgewicht festlegen.
3. Physische Auslieferung
Verlangen Sie, dass die BKB das Metall physisch ausliefert, erfolgt dies auf Ihre Kosten an einem Standort der
BKB. Um eine rechtzeitige Bereitstellung zu ermöglichen,
sind Auslieferungsbegehren frühzeitig anzumelden. Die
BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen
ein Minimalgewicht festlegen.
4. Ausführung von physischen und buchmässigen
Transfers
Die BKB kann das Ausliefern und Entgegennehmen von
Einlieferungen von physischem Metall wie auch buchmässige Transfers jederzeit vorübergehend einschränken und/
oder Kündigungsfristen einführen.
6. Mehrwertsteuer (MWSt)
Auslieferungen von Silber, Palladium und Platin unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Diese wird auf
dem aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold
hingegen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Vorbehalten bleiben Änderungen durch die Eidgenössische
Steuerverwaltung.
7. Zinsen
Das BKB-Metallkonto wird zinslos geführt.
8. Preis
Die Gebühren für die Führung des BKB-Metallkontos
sowie damit verbundene Dienstleistungen und Transaktionen richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die
BKB händigt Ihnen ein Exemplar davon aus. Für die
Belastung der anfallenden Gebühren sowie allfälliger
Steuern und Abgaben sind Sie verpflichtet, ein BKB-Basiskonto zu führen.
9. Änderungen der Bedingungen und der Preise
Die BKB kann die vorliegenden Bedingungen sowie die
Preise jederzeit ändern bzw. anpassen. Die jeweiligen
Änderungen bzw. Anpassungen gibt Ihnen die BKB in
geeigneter Weise bekannt.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Basler Kantonalbank.
Basel, August 2016
601 0060 P703 9.16
5. Art der Auslieferung
Die BKB liefert das Metall physisch in Barren handelsüblicher Grösse und Qualität aus. Ansprüche, die nicht den
handelsüblichen Grössen entsprechen, werden in jeweils
kleineren Einheiten abgegolten. Bei physischen Auslieferungen fallen für Sie die zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Fabrikationszuschläge sowie allfällige weitere mit
der Lieferung verbundene Gebühren an. Alle gegenwärtigen und künftigen Steuern und Abgaben, die bei einer
Lieferung von Metall aus Kontoguthaben entstehen,
gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch für die Kosten, die
bei buchmässigen Transfers anfallen.
© Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch
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