Webinar: Newsletter und E-Mail Marketing – the basics 23. Juni 2014 RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 1 Überblick – Worum geht’s . . . . . Was ist Werbung/Marketing per E-Mail Voraussetzungen für den korrekten Versand von Newsletter und E-Mail Marketing Verwendung von Kundendaten Beschaffung von potenziellen Kundendaten Rechtsgebiete: . . . Wettbewerbsrecht/Lauterkeitsrecht (UWG) Datenschutzrecht (DSG) Ausländisches Recht? Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 2 Werbung per E-Mail Ausgangslage Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 3 Werbung oder Spam? Definition Werbung: «Unter Werbung werden die Massnahmen der kommerziellen Kommunikation verstanden, welche zum Ziel haben, die Adressaten zu einem bestimmten Denken, Handeln oder Verhalten zu veranlassen. Die Einstellung von Personen zu bestimmten Gütern und Dienstleistungen soll in einer Weise beeinflusst werden, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit diesen Waren und Dienstleistungen gefördert wird » (Quelle: Lucas David/Mark A. Reuter, Schweizerisches Werberecht, S. 7). Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 4 Werbung oder Spam? Definition von Spam: Spam: «Als Spam oder Junk (Abfall ) werden unerwünschte, in der Regel auf elektronischem Weg übertragene Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt zugestellt werden und häufig werbenden Inhalt enthalten» (Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Spam) Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 5 „Spamartikel“ UWG . Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, Satz 1: Grundsatz . Unlauter handelt, wer «Massenwerbung Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen» Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 6 Inhalt von Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG . Werbung per EE-Mail ist verboten, wenn: . . . . . . (1) Massenwerbung (2) fernmeldetechnisch (3) versendet oder Versand veranlasst wird (4) ohne Einwilligung des Empfängers (5) ohne Angabe von korrektem Absender (6) ohne Ablehnungsmöglichkeit Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 7 Einwilligung bei der E-Mail Werbung Einwilligung des Empfängers (opt (optopt-in) . . . . . . E-Mail-Werbung nur zulässig bei Einwilligung Kein Unterschied zwischen B2C und B2B Form der Einwilligung? Problem: Beweisbarkeit der Einwilligung Form der Einwilligung unter UWG Form der Einwilligung unter DSG Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 8 Einwilligung bei der E-Mail Werbung Einwilligung des Empfängers (opt (optopt-in) . . . . . Single Opt-in Double Opt-in Empfehlung Double Opt-in – Warum? UWG - DSG Darf Häckchen für NL-Empfang bereits gesetzt sein, z.B. beim Bestellprozess in einem Onlineshop? Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 9 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 10 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 11 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 12 Beispiel aus der Praxis: Double Opt-in Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 13 Einwilligung bei der E-Mail Werbung AUSNAHME: AUSNAHME: keine Einwilligung des Empfängers . . Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG Satz 2: «Wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet» Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 14 Einwilligung bei der E-Mail Werbung AUSNAHME: AUSNAHME: keine Einwilligung des Empfängers . . . Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden Werbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen . Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit (opt-out) . privilegiert nicht die Werbung von Schwestergesellschaften (kein Konzernprivileg) Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 15 Beispiele aus der Praxis Zulässigkeit von ReaktivierungsReaktivierungs-Email? Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 16 Beispiele aus der Praxis Zulässigkeit von ReaktivierungsReaktivierungs-Email? Denkbar bei Bestandskunden, Bestandskunden wenn Folgendes vorliegt: . . . Kein Opt-out in die Werbung per E-Mail Einwilligung in die Nutzung von Daten zu Werbezwecken Einwilligung in das Tracking des Nutzerverhaltens beim Bestellvorgang Bei anderen Kunden ist Reaktivierung unzulässig . Einwilligung liegt nicht vor (vgl. auch Kaufabbrecher) Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 17 Beispiele aus der Praxis Werbung in Transaktionsmails (E(E-Mails im Rahmen von Bestellprozessen) . kein Problem, wenn generell Einwilligung in Werbung per E-Mail vorliegt . im Übrigen: einerseits: Werbung per elektronischer Post andererseits: E-Mail als solche im Rahmen des Kaufs zulässig . . . zulässig, wenn . Werbung ist möglichst dezent und tritt hinter den eigentlichen Zweck der Mail zurück Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 18 Beispiele aus der Praxis TellTell-a-friend Funktion: . Nutzer kann E-Mail-Adresse eines Dritten eintragen . automatisch generierte E-Mail Dritte . in CH: Massenwerbung? Automatisiert? . In DE: unzulässig Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 19 Weitere Anforderungen an Werbung per EMail? . . . . . . . Keine aggressive Werbung (Art. 3 Abs. 1 lit. h UWG) Werbung mit Preisaktionen Werbung mit Gewinnspielen Werbung mit Geografischer Herkunft Spezialbestimmungen Jugendschutz Keine Werbung für gefälschte Produkte keine Verstösse gegen Markenrecht oder anderweitig geschützte Zeichen (z.B. FIFA WM etc.) Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 20 Werbung per E-Mail . . . Soft-Faktoren Frequenz Blacklists Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 21 Beschaffung von E-Mail Adressen Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 22 Beschaffung von E-Mail Adressen . . . . Relevanz der datenschutzrechtliche Bestimmungen Grundsatz: E-Mail Adressen = Persondendaten Bedeutung: Zweck und Erkennbarkeit Richtigkeit der erhobenen Daten Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 23 Beschaffung von E-Mail Adressen Arten der Beschaffung von Kundendaten: (1) Beschaffung im Rahmen eines Kaufs (2) Beschaffung ausserhalb eines Vertragsschlusses (3) Beschaffung aus öffentlich zugänglichen Quellen? (4) Beschaffung durch Dritte Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 24 Beschaffung von E-Mail Adressen (1) Beschaffung im Rahmen eines Kaufs: . . . . . . Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden Werbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen Hinweis auf Ablehnungsmöglichkeit (opt-out) Konsequenz: ohne vorherige Einwilligung Weitergehende Werbung: Einwilligung notwendig Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 25 Beschaffung von E-Mail Adressen (2) Beschaffung ausserhalb eines Vertragsschlusses . . . . z.B. bei einem Gewinnspiel Verknüpfung Einwilligung zum Erhalt von Newsletter an Teilnahme am Gewinnspiel? Einwilligung? Form der Einwilligung, z.B. in Datenschutzerklärung? Double-opt in Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 26 Beschaffung von E-Mail Adressen (3) Beschaffung aus öffentlich zugänglichen Quellen . . . . z.B. „Recherche“ im Internet (Spezialsoftware) keine Geschäftsbeziehung keine Einwilligung Unzulässig! Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 27 Beschaffung von E-Mail Adressen (4) Beschaffung durch Dritte . z.B. Adresskauf und – miete . Einwilligung des Empfängers . Form der Einwilligung – in AGB verpackt? . Bedingung für den Bezug von Leistungen (z.B. Zattoo) . ABER: Kreis der Dritten nicht unerwartet gross . Händler von Adressdatenbanken, die Ihre Daten einschränkungslos allen zur Verfügung stellen müssen deutlich darauf hinweisen Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 28 Grenzüberschreitender Versand . . . . . Ausländische Kunden in Adressdatei Grenzüberschreitender Versand von Newsletter Ausrichtung Anwendbarkeit von ausländischen Bestimmungen Beispiel: In Deutschland genügt schon eine einzige E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers, um als Spammer eine Abmahnung zu kassieren, mit der Unterlassungsansprüche geltend gemacht und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 29 Do‘s und Don‘ts Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 30 Do‘s und Dont‘s Do‘s . . . . Einwilligung gem. Double Opt-in Verfahren Korrekter Absender Problemloses Abbestellen mittels Link Softfaktoren berücksichtigen Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 31 Dos und Dont‘s Dont‘s . . . Keine Verwendung von E-Mail Adressen aus öffentlich zugänglichen Quellen Vorsicht bei Tell-a-friend Funktion (ausländischen Kunden) Vorsicht bei Versand ins Ausland Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 32 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG www.br-legal.ch Webinar «Newsletter und E-Mail Marketing» 23. Juni 2014 33