Anlage 7 Abrechnung Blindstrommehrbedarf für Kunden mit Leistungsmessung Bei Netzkundenanlagen mit separater Erfassung der Blindarbeit soll der mittlere Leistungsfaktor (cos phi) den Wert 0,96 induktiv übersteigen und keine kapazitiven Werte annehmen. Unterschreitet der cos phi den Wert 0,96 induktiv, wird die höchste innerhalb eines Abrechnungsmonats als Mittelwert über eine Dauer von 15 Minuten gemessene Leistung in kW durch den entsprechenden Leistungsfaktor dividiert. Die Monatsleistung wird auf 1 Dezimalstelle, der Leistungsfaktor auf 4 Dezimalstellen gerundet. Die sich ergebenden kVA werden zum Leistungspreis gemäß Preisblatt für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen abgerechnet /d. h. pro kVA ist der entsprechende Preis für kW zu bezahlen.