Als Monatsleistung gilt die höchste innerhalb eines

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Anlage 7
Abrechnung Blindstrommehrbedarf
für Kunden mit Leistungsmessung
Bei Netzkundenanlagen mit separater Erfassung der Blindarbeit soll der mittlere
Leistungsfaktor (cos phi) den Wert 0,96 induktiv übersteigen und keine kapazitiven Werte
annehmen.
Unterschreitet der cos phi den Wert 0,96 induktiv, wird die höchste innerhalb eines
Abrechnungsmonats als Mittelwert über eine Dauer von 15 Minuten gemessene Leistung
in kW durch den entsprechenden Leistungsfaktor dividiert. Die Monatsleistung wird auf
1 Dezimalstelle, der Leistungsfaktor auf 4 Dezimalstellen gerundet. Die sich ergebenden
kVA werden zum Leistungspreis gemäß Preisblatt für die Netznutzung von
Elektrizitätsverteilungsnetzen abgerechnet /d. h. pro kVA ist der entsprechende Preis für
kW zu bezahlen.
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