Katalog Fragen – Antworten im SW 20111 Städtebau Bestehen Planunterlagen für das 'Zoofenster'? Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die dem AIV vorliegen. Im Anhang "Flächenentwicklung der Hochschule" S.50 wird von einem Leitbild "Science City im Park" gesprochen, könnten sie zu diesem Bereich bitte die Quelle angeben. "Science-City im Park" ist ein programmatisch gesetzter Titel für die Aufgabe, begründet auch in der TU-Baugeschichte. In welchen Umfang dürfen bestehende Gebäude abgerissen werden? Aus den Planunterlagen "PLW_CityWest.tif" geht heraus, dass Bestandsgebäude im Campus Ost indirekt als Abriss definiert werden. In wie weit stimmen diese Aussagen . Bestehen Unterlagen mit möglichen Gebäude, welche abgerissen werden dürfen und welche als besonders Erhaltenswert definiert sind? Wobei bei den Unterlagen untereinander Diskrepanzen aufweisen. (Denkmalschutz und Revision von Gebäuden) Den Unterlagen ist ein Plan (Lageplan Disposition) beigefügt, in dem Gebäude gekennzeichnet sind, deren Rückbau geprüft werden kann. Einige dieser Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ihr Rückbau muss im Rahmen des Konzepts begründet werden. Ihre Flächen sind an anderer Stelle im Konzept nachzuweisen. Besteht ein Bestands-DXF-Plan zur Grünordnung im Südlichen Teil der Universitätsanlage? Nein, hierzu liegt kein Plan vor. Die Daten können aus dem Luftbild übertragen werden. Städtebau/Architektur (V.5) Im Raumprogramm des Learning Centers ist von einer Mensa die Rede. Stellt diese Mensa einen Ersatz der vorhandenen Mensa an der Hardenbergstr. im Falle eines Abrisses dar oder handelt es sich um eine zweite Mensa? Die im Raumprogramm ausgewiesene Cafeteria / Mensa stellt ein Zusatzangebot zur vorhandenen Mensa an der Hardenbergstraße dar. Sollte diese ältere Mensa im Zuge der Gesamtkonzeption entfallen könnte die neue Mensa im Learning Center entsprechend größer ausfallen oder an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden. (V.1) Kann die Planung für das „Great Wheel“ vernachlässigt werden? Wie ist mit der privaten Grundstücksfläche umzugehen? Können Lage und Zuschnitt der Grundstücksfläche geändert werden? Zum Umgang mit diesem Grundstück sind in der Auslobung Aussagen getroffen worden (vgl. Auslobung S. 25): "Das für das Riesenrad vorgehaltene Grundstück bleibt, auch nach der anstehenden Nutzungsänderung, in privater Hand. Neben Wissenschafts- oder Wirtschaftsbauten mit Hochschulbezug sind auf dieser Fläche auch andere, die Hochschule sinnvoll ergänzende Nutzungen denkbar. Damit bietet sich die Chance, den Campus Ost räumlich und durch ein entsprechendes Nutzungsangebot stärker mit dem Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten zu verknüpfen. Zur besseren Einordnung in das städtebauliche Konzept können Zuschnitt und Lage der Fläche verändert werden. Die Flächengröße des bestehenden Grundstücks soll annähernd beibehalten werden." (V.1, V.5) Überschneiden sich die Nutzungsvorschläge für das städtebauliche Nutzungsprogramm mit dem Raumprogramm der Architekturaufgabe (Learning Center)? Die beiden Programm-Vorschläge überschneiden sich. Für eine kooperative Bearbeitung können sie von den Teilnehmern aufeinander abgestimmt werden. (V.1, V.5) Können neben den zur Disposition stehenden Bestandsbauten ggf. weitere Bestandsbauten abgerissen oder umgebaut werrden? Können außerdem Bauten im Block Jebensstr.-Hertzallee-Fasanenstr.-Hardenbergstr. abgerissen werden? In der Karte 'Disposition' sind die Bauten zusammengestellt, dessen Rückbau erwogen werden kann. Grundsätzlich muss sich der Rückbau konzeptionell begründen lassen und zu einer erkennbaren Verbesserung der städtebaulichen Qualität des Campus beitragen. Dazu wird eher ein Vorgehen im Sinne einer 'Akupunktur' angeraten (vgl. dazu Auslobung S.24). (V.1) Ist für die Schleuseninsel eine Umnutzung bzw. Verlagerung der gegebenen Nutzung vorgesehen? vgl. dazu Auslobung S. 38 (V.1) Gibt es bereits bekannte Planungen zum Hardenbergplatz? Zum Hardenbergplatz liegen dem AIV keine Planungen vor. (V.1) Ist bei der Wegnahme von PKW-Stellplätzen (z.B. Str. des 17.Juni) Ersatz zu schaffen? Die Schaffung von Ersatzflächen ist nicht zwingend erforderlich. (vgl. Auslobung S. 24) Ist die Müller-Breslau-Str. für den Autoverkehr offenzuhalten oder kann sie geschlossen werden (Ab Fasanenstr. östlich)? Die Müller-Breslau-Straße kann für den Autoverkehr geschlossen werden. Für den Campus Ost ist ein Erschließungskonzept nachzuweisen. (V.1) Sind die im Nutzungsvorschlag vorgesehenen Hallen/ Werkstätten/ Versuchsanlagen/ Labore in Straßennähe zulässig (Frage wegen Erschütterungsgefahr o.ä.) Bei der Anordnung der genannten Gebäudetypen ist besonders ihre stadträumliche Wirkung und ihre Wechselwirkung mit dem öffentlichen Raum zu berücksichtigen. Entlang der Straßenräume sollten sich die Hochschulnutzungen attraktiv, einladend und offen präsentieren. Landschaftsarchitektur In wieweit kann die Schleuseninsel als Übergang mit einbezogen werden? Derzeit ist das Gelände bis auf eine kleine Ecke komplett als Werksgelände eingezäunt. Ist dort von einer Öffnung auszugehen oder wird es dabei bleiben? Auszug Auslobung: Die Umgestaltung der Schleuseninsel mit einer neuen Erschließung und einer Umnutzung der VWS von Ludwig Leo wird insbesondere für eine Kooperation von Architekten, Landschaftsplanern und Tragwerksplanern vorgeschlagen. Innovative, ingeniöse Lösungen für die fußläufige Anbindung der Insel und für die Erschließung des geheimnisvollen, denkmalgeschützten Ingenieurbauwerks sind gefragt. Leider ist der Layer Bäume leer, obwohl gerade für die landschaftsarchitektonische Durchdringung der Aufgabenstellung ein Bestandsplan der Bäume absolut unerlässlich ist. Da kein Baumkataster vorliegt, können wir diese Informationen nicht zur Verfügung stellen. Wie auch in professionellen Wettbewerben mittlerweile oft üblich, müssen wir Sie leider auf Google Maps verweisen und Ihre Studierenden bitten, die Informationen zu den Bäumen aus dieser Grundlage zu übertragen. Dem Auslober ist bekannt, das das Kataster wichtige Plangrundlagen wäre, es ist jedoch aus Kostengründen ausgeschlossen, durch den AIV ein Aufmaß der Bäume vornehmen zu lassen. Weiterhin bitte ich zu berücksichtigen, das die gesamte Durchführung des Wettbewerbs, eingeschlossen die Zusammenstellung der Plangrundlagen, auf der ehrenamtlichen Arbeit der Ausschussmitglieder basiert. In Eigeninitiative der Teilnehmer weitere Pläne zu recherchieren, ist natürlich möglich. Inwieweit ist der Masterplan "Uni Campus City West" als Grundlage des Wettbewerbs anzusehen? Sind beispielsweise neu geplante Gebäude als solche in den Landschaftsentwurf mit einzubeziehen? Der Masterplan ist zur Information den Unterlagen beigefügt. Konzeptabhängig können müssen aber nicht - die Gebäude mit einbezogen werden. Besteht die Möglichkeit, Teile des Gebäudes am Ernst-Reuter-Platz, welches sich in der Verlängerung der Hertz-Allee befindet, abzureißen? Das fragliche Gebäude steht unter Denkmalschutz und wird derzeit aufwändig saniert. Teil der Aufgabe ist eine Bewertung und Neuordnung des Gebäude- und Freiraumbestandes (teilweise denkmalgeschützt). Angaben zu möglicherweise abzubrechenden Gebäude finden Sie in der Planunterlage, in der diese dargestellt sind. Steht der Gebäudebestand am Einsteinufer zur Disposition (auch für den Teilbereich Landschaftsarchitektur)? Sind dort teilweise Eingriffe, beispielsweise zur Schaffung von neuen Blickbeziehungen, zugelassen? Teilweise Eingriffe in den Gebäudebestand sind konzeptabhängig möglich. Sie sind jedoch detailliert zu begründen und ihre Qualitätssteigerung für den Freiraum ist nachzuweisen. Umgang mit den PKW Stellplätzen? Die Stellplätze können verringert werden ohne Ersatz nachzuweisen. (Auslobung S. 24) Bei der Bearbeitung der Aufgabe Fachsparte StrV muss nachgewiesen werden, wohin Stellplätze verlegt werden, bzw. es muss ein Bewirtschaftungskonzept dargestellt werden. Umgang mit dem Baumbestand? Konzeptabhängig können Bäume gefällt werden. Welchen Stellenwert hat der beigefügte Masterplan? Der Masterplan dient zur Information, er ist nicht Planungsgrundlage. Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden? In der Karte 'Disposition' sind die Bauten zusammengestellt, dessen Rückbau erwogen werden kann. Grundsätzlich muss sich der Rückbau konzeptionell begründen lassen und zu einer erkennbaren Verbesserung der städtebaulichen Qualität des Campus beitragen. Dazu wird eher ein Vorgehen im Sinne einer 'Akupunktur' angeraten (vgl. dazu Auslobung S.24). Liegen Höhenangaben zum Ufer vor? Nein, die Höhenangaben sind zu schätzen. Nordcampus: Verbinden bzw. Vernetzen von Gebäuden TU – UdK, ggf. Öffnen von Gebäuden Teilweise Eingriffe in den Gebäudebestand sind konzeptabhängig möglich. Sie sind jedoch detailliert zu begründen. Die mit den Eingriffen verbundene Qualitätssteigerung ist nachzuweisen. Die Flächen sind an anderer Stelle nachzuweisen (vgl. Auslobung S. 24). Umgang mit dem privaten Grundstück für das Riesenrad Die Fläche des Grundstücks beträgt rund 7800 m2. Zum Umgang mit diesem Grundstück sind in der Auslobung Aussagen getroffen worden (vgl. Auslobung S. 25): "Das für das Riesenrad vorgehaltene Grundstück bleibt, auch nach der anstehenden Nutzungsänderung, in privater Hand. Neben Wissenschafts- oder Wirtschaftsbauten mit Hochschulbezug sind auf dieser Fläche auch andere, die Hochschule sinnvoll ergänzende Nutzungen denkbar. Damit bietet sich die Chance, den Campus Ost räumlich und durch ein entsprechendes Nutzungsangebot stärker mit dem Bereich um den Bahnhof Zoologischer Garten zu verknüpfen. Zur besseren Einordnung in das städtebauliche Konzept können Zuschnitt und Lage der Fläche verändert werden. Die Flächengröße des bestehenden Grundstücks soll annähernd beibehalten werden." Umgang mit dem geplanten Hochhaus? Die neugeplante Hochhaus-Scheibe zwischen Architekturfakultät und Mathematik-Gebäude wird vorerst nicht gebaut und muss daher nicht berücksichtigt werden. Umgang mit dem Busbahnhof Seitens der BVG besteht ein Bedarf an der Fläche, denn sie entlastet den Busbahnhof Zoo. Mittelfristig soll der Bahnhof an eine andere Stelle verlagert werden. Im Masterplan ist ein stufenweises Konzept denkbar, die zunächst der Busbahnhof an der Stelle erhält und eine Verlagerung zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht. Konstruktiver Ingenieurbau Achse der zu planenden Brücke? Auf dem Plan „Geländeschnitt Schleuseninsel“ ist die Schnittlinie B – B die vorgesehene Brückenachse. Wäre ein Auflager (Mitteauflager als Ponton denkbar? Die beiden Arme des Landwehrkanals sind Stützenfrei zu überbrücken (Schiffbarkeit). Welche Strömungen und Wasserhöhenunterschiede sind vorhanden? Die Wasserhöhe im Landwehrkanal wird reguliert - die angegebenen Bezugspegel sind für die Entwürfe anzusetzen. Bei dem langen Gebäude mit Tiefwasserrinne und Flachwasserrinne ist eine Umnutzung denkbar? Wenn ja, welche Veränderungen an der Fassade, Dach etc. dürfen vorgenommen werden? Das westliche Ende der Rinnengebäude steht unter Denkmalschutz (S. Denkmalkarte). Diese Bauwerke sind in das zu entwickelnde Nutzungskonzept mit einzubeziehen. Kann die Fluchttreppe aus dem Leobau auch als offene Treppe konzipiert werden? Ja, unter Berücksichtigung der Anforderungen an Fluchttreppen. Dürfen Brückenbauteile auf die bestehenden Dächer/Hallenkonstruktionen aufliegen und sie belasten? Es ist nicht davon auszugehen, dass bestehende Bauteile für größere Lasten als ihre vorgesehene Nutzung ausgelegt sind. Wo neue Bauwerke in den Bestand eingreifen sind Konzepte für den Anschluss an den Bestand / bzw. für die Ertüchtigung zu liefern. Dürfen die Hallen (Wasserrinnen) auch im Denkmalgeschützten Bereich umgebaut werden? Es ist nicht ausgeschlossen, dass denkmalgeschützte Bauwerke umgebaut oder transformiert werden. Vorgeschlagene Änderungen müssen im Rahmen des Gesamtkonzepts nachvollziehbar und mit dem Denkmal verträglich sein. Dies ist in den abgegebenen Planunterlagen nachzuweisen. Beurteilungskriterien Fachsparte Städtebau: Qualität und Prägnanz der städtebaulichen Idee - Einbindung in die Umgebungen - Öffnungen und Verbindungen - Maßstab, Vielfalt und Funktion des urbanen Ensembles / der gewählten Stadtbausteine Qualität der öffentlichen Räume Wege, Zugänge, Orientierung mit Sichtlinien und Sichtmarken Campusmitten und Verknüpfungen Brauchbarkeit der Freiflächen Programmerfüllung und Angemessenheit städteb. Mittel Qualität, Lesbarkeit und Überzeugung der Plandarstellung