Influenza - Niedersächsisches Landesgesundheitsamt

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Influenza
Allgemeine Informationen
Sicherung des Informationsflusses
Regelwerke
Unterbringung / Gemeinschaftsleben
Hygienemaßnahmen
Influenza
Allgemeine Informationen zu Influenza
Influenza („Grippe“) ist eine gefährliche Infektionserkrankung, die durch
verschiedene Orthomyxoviren ausgelöst werden kann.
- Inkubationszeit: 1 – 3 Tage
- Ansteckungsdauer: 3 – 5 Tage, schon 24 Std. vor den Symptomen
ansteckungsfähig
- Symptome: plötzlich einsetzendes Fieber, Muskel-, Kopf- und
Gliederschmerzen, Atemwegssymptome und schweres Krankheitsgefühl
- Diagnose anhand der klinischen Symptome
- Therapie: meist symptomatisch, bei gefährlichen Virusvarianten Viristatika
wie Amantadin (Amanta®) oder Oseltamivir (Tamiflu®)
- Prävention: Jährliche Impfungen (besonders wichtig für Kinder, alte
Menschen und Pflegende)
Erkrankungshäufung in den Wintermonaten.
Übertragung vorwiegend aerogen durch Tröpfchen aber auch durch
Kontakte.
Gefährdet sind vor allem alte Menschen, speziell in Alten- und
Pflegeheimen. Es besteht die Gefahr von Infektionsausbrüchen.
Regelwerke
Influenza
Infektionsschutzgesetz
KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“
RKI-Ärztemerkblätter über Influenza
§
Influenza
Maßnahmen bei Influenza im Pflegeheim
Allgemeine Maßnahmen (Basishygiene)

Personalhygiene.
Umgebungshygiene.
Hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer
Maßnahmen.
Zusätzliche Maßnahmen (spezielle Hygiene)
+
Sicherung des Informationsflusses
Separate Unterbringung erkrankter Bewohner
Intensivierung der Personalhygiene
Intensivierung der Umgebungshygiene
Influenza
Sicherung des Informationsflusses / Transporte
Meldepflicht
Einzelfälle von Influenza sind nicht meldepflichtig
Influenza-Ausbrüche müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Generell zu informieren sind:
Betreuende und behandelnde Personen.
Mitarbeiter des hauswirtschaftlichen Dienstes.
Besucher (wenn Bewohner einverstanden).
Bei Verlegungen und Transporten:
Wohnbereichsleitung informiert weiterbetreuende Institutionen frühzeitig.
Dem Transportdienst ist die Infektion bei der Anmeldung mitzuteilen.
Begleitende Personen sollen während des Transportes Schutzhandschuhe,
Schutzkittel und Mund-Nasenschutz-Masken (FFP-1) tragen.
Influenza
Unterbringung / Gemeinschaftsleben
Erkrankte Bewohner sind (in Absprache mit dem Gesundheitsamt)
möglichst zu isolieren.
Die Zimmer erkrankter Bewohner sind als Isolierzimmer zu gestalten.
Erkrankte Bewohner sollen für die Zeit der Ansteckungsgefahr
im Zimmer bleiben.
Sie sollen innerhalb der Ansteckungszeit nicht in andere Zimmer
verlegt werden.
Mitbewohner sollen für die Dauer der Ansteckungszeit nicht mit dem
Erkrankten in einem Zimmer wohnen.
Mögl. keine Besuche während der Ansteckungszeit.
Influenza

Personalhygiene
Maßnahmen der Standardhygiene
Verzicht auf Handschmuck bei Pflegenden und
Betreuenden.
Situationsgerechte Durchführung der
Händedesinfektion, d.h.
−
−
−
−
−
VOR Bewohnerkontakt
VOR aseptischen Tätigkeiten
NACH Kontakt mit infektiösem Material
NACH Bewohnerkontakt
NACH Kontakt mit der unmittelbaren BewohnerUmgebung (falls Bewohner bettlägerig)
Situationsgerechte Nutzung von Persönlicher
Schutzausrüstung, d.h.
- Schutzhandschuhe bei allen Tätigkeiten, bei denen ein
Handkontakt mit infektiösen Substanzen möglich ist.
- Sterile Handschuhe bei aseptischen Arbeiten.
- Flüssigkeitsdichte Schürzen bzw. langärmlige Schutzkittel
bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr.
- Mund-Nasenschutzmasken bei pflegerischen Arbeiten mit
Gefahr einer aerogenen Übertragung.
+
zusätzliche
Maßnahmen
 Betreuung von infizierten
Bewohnern nur durch
geimpftes Personal.
 Händedesinfektion auch
nach sonstigen Kontakten
mit erkrankten Bewohnern
oder kontaminierten Mat.
 Verwendung von zimmergebundenen, täglich zu
wechselnden, langärmligen Schutzkitteln und von
Mund-Nasenschutzmasken
(FFP-1) bei Betreten des
Zimmers.
MRSA

Umgebungshygiene
Maßnahmen der Standardhygiene
 Unterhalts- und Grundreinigung mit gewohntem
Leistungsumfang unter Anwendung der gewohnten Methoden
und in den gewohnten Intervallen.
 Gleiches gilt für die Aufbereitung von Steckbecken,
Urinflaschen und Medizinprodukten.
 Schmutzwäsche und Abfälle werden nach den Vorgaben des
Hygieneplanes entsorgt und aufbereitet.
 Pflegeutensilien sollen möglichst bewohnerbezogen
verwendet werden.
 Gemeinschaftlich benutzte Sanitäreinrichtungen (Wannen,
Duschen etc.) werden nach Gebrauch gemäß den Vorgaben
des Reinigungs- und Desinfektionsplanes wischdesinfiziert.
 Desinfektion auch nach Kontamination (Blut, Erbrochenes,
Fäzes).
 Schlussdesinfektion des Zimmers nach Bewohnerwechsel.
+
zusätzliche
Maßnahmen
 Reinigung von Isolierzimmern zum Schluss.
 Schmutzwäsche und
Abfälle werden im Zimmer
gesammelt und sollen das
Zimmer nur in geschlossenen Säcken verlassen.
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen
Diskussionen
Anregungen
Hinweise:
Diese Schulungsdatei wird Ihnen als teilnehmende Einrichtung am
Niedersächsischen Hygienesiegel für betriebsinterne Schulungen
zur Erreichung des QZ 10 zur Verfügung gestellt. Die Aussagen beziehen
sich auf die Richtlinie „Influenza“ (QZ 7).
Die zu dieser Datei gehörenden Textpassagen und Abbildungen dürfen Sie
frei editieren, ergänzen und in Ihre Schulungsunterlagen übernehmen.
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dieser Schulungsdatei:
Peter Bergen / Hygienefachkraft
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Roesebeckstr. 4 - 6, 30449 Hannover
Tel.: 0511-4505-208 / Fax: 0511-4505-140
[email protected]
Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitätsund Transparenzsiegel
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