Influenza Allgemeine Informationen Sicherung des Informationsflusses Regelwerke Unterbringung / Gemeinschaftsleben Hygienemaßnahmen Influenza Allgemeine Informationen zu Influenza Influenza („Grippe“) ist eine gefährliche Infektionserkrankung, die durch verschiedene Orthomyxoviren ausgelöst werden kann. - Inkubationszeit: 1 – 3 Tage - Ansteckungsdauer: 3 – 5 Tage, schon 24 Std. vor den Symptomen ansteckungsfähig - Symptome: plötzlich einsetzendes Fieber, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen, Atemwegssymptome und schweres Krankheitsgefühl - Diagnose anhand der klinischen Symptome - Therapie: meist symptomatisch, bei gefährlichen Virusvarianten Viristatika wie Amantadin (Amanta®) oder Oseltamivir (Tamiflu®) - Prävention: Jährliche Impfungen (besonders wichtig für Kinder, alte Menschen und Pflegende) Erkrankungshäufung in den Wintermonaten. Übertragung vorwiegend aerogen durch Tröpfchen aber auch durch Kontakte. Gefährdet sind vor allem alte Menschen, speziell in Alten- und Pflegeheimen. Es besteht die Gefahr von Infektionsausbrüchen. Regelwerke Influenza Infektionsschutzgesetz KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ RKI-Ärztemerkblätter über Influenza § Influenza Maßnahmen bei Influenza im Pflegeheim Allgemeine Maßnahmen (Basishygiene) Personalhygiene. Umgebungshygiene. Hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen (spezielle Hygiene) + Sicherung des Informationsflusses Separate Unterbringung erkrankter Bewohner Intensivierung der Personalhygiene Intensivierung der Umgebungshygiene Influenza Sicherung des Informationsflusses / Transporte Meldepflicht Einzelfälle von Influenza sind nicht meldepflichtig Influenza-Ausbrüche müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Generell zu informieren sind: Betreuende und behandelnde Personen. Mitarbeiter des hauswirtschaftlichen Dienstes. Besucher (wenn Bewohner einverstanden). Bei Verlegungen und Transporten: Wohnbereichsleitung informiert weiterbetreuende Institutionen frühzeitig. Dem Transportdienst ist die Infektion bei der Anmeldung mitzuteilen. Begleitende Personen sollen während des Transportes Schutzhandschuhe, Schutzkittel und Mund-Nasenschutz-Masken (FFP-1) tragen. Influenza Unterbringung / Gemeinschaftsleben Erkrankte Bewohner sind (in Absprache mit dem Gesundheitsamt) möglichst zu isolieren. Die Zimmer erkrankter Bewohner sind als Isolierzimmer zu gestalten. Erkrankte Bewohner sollen für die Zeit der Ansteckungsgefahr im Zimmer bleiben. Sie sollen innerhalb der Ansteckungszeit nicht in andere Zimmer verlegt werden. Mitbewohner sollen für die Dauer der Ansteckungszeit nicht mit dem Erkrankten in einem Zimmer wohnen. Mögl. keine Besuche während der Ansteckungszeit. Influenza Personalhygiene Maßnahmen der Standardhygiene Verzicht auf Handschmuck bei Pflegenden und Betreuenden. Situationsgerechte Durchführung der Händedesinfektion, d.h. − − − − − VOR Bewohnerkontakt VOR aseptischen Tätigkeiten NACH Kontakt mit infektiösem Material NACH Bewohnerkontakt NACH Kontakt mit der unmittelbaren BewohnerUmgebung (falls Bewohner bettlägerig) Situationsgerechte Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung, d.h. - Schutzhandschuhe bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Handkontakt mit infektiösen Substanzen möglich ist. - Sterile Handschuhe bei aseptischen Arbeiten. - Flüssigkeitsdichte Schürzen bzw. langärmlige Schutzkittel bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr. - Mund-Nasenschutzmasken bei pflegerischen Arbeiten mit Gefahr einer aerogenen Übertragung. + zusätzliche Maßnahmen Betreuung von infizierten Bewohnern nur durch geimpftes Personal. Händedesinfektion auch nach sonstigen Kontakten mit erkrankten Bewohnern oder kontaminierten Mat. Verwendung von zimmergebundenen, täglich zu wechselnden, langärmligen Schutzkitteln und von Mund-Nasenschutzmasken (FFP-1) bei Betreten des Zimmers. MRSA Umgebungshygiene Maßnahmen der Standardhygiene Unterhalts- und Grundreinigung mit gewohntem Leistungsumfang unter Anwendung der gewohnten Methoden und in den gewohnten Intervallen. Gleiches gilt für die Aufbereitung von Steckbecken, Urinflaschen und Medizinprodukten. Schmutzwäsche und Abfälle werden nach den Vorgaben des Hygieneplanes entsorgt und aufbereitet. Pflegeutensilien sollen möglichst bewohnerbezogen verwendet werden. Gemeinschaftlich benutzte Sanitäreinrichtungen (Wannen, Duschen etc.) werden nach Gebrauch gemäß den Vorgaben des Reinigungs- und Desinfektionsplanes wischdesinfiziert. Desinfektion auch nach Kontamination (Blut, Erbrochenes, Fäzes). Schlussdesinfektion des Zimmers nach Bewohnerwechsel. + zusätzliche Maßnahmen Reinigung von Isolierzimmern zum Schluss. Schmutzwäsche und Abfälle werden im Zimmer gesammelt und sollen das Zimmer nur in geschlossenen Säcken verlassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Diskussionen Anregungen Hinweise: Diese Schulungsdatei wird Ihnen als teilnehmende Einrichtung am Niedersächsischen Hygienesiegel für betriebsinterne Schulungen zur Erreichung des QZ 10 zur Verfügung gestellt. Die Aussagen beziehen sich auf die Richtlinie „Influenza“ (QZ 7). Die zu dieser Datei gehörenden Textpassagen und Abbildungen dürfen Sie frei editieren, ergänzen und in Ihre Schulungsunterlagen übernehmen. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dieser Schulungsdatei: Peter Bergen / Hygienefachkraft Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Roesebeckstr. 4 - 6, 30449 Hannover Tel.: 0511-4505-208 / Fax: 0511-4505-140 [email protected] Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitätsund Transparenzsiegel