BE LG IS E CH A E BG OR DN E N TE KA MM ER Nr 36.00 Internationale Parlamentarische Versammlungen Der Europarat Gründungsdatum 5. Mai 1949 (Londoner Vertrag) Zusammensetzung 47 Mitgliedsstaaten (worunter die Mitgliedsstaaten der EU) 6 Länder mit Beobachterstatus beim Ministerkomitee (Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, die Vereinigten Staaten und Israel) Ein Land kann nur Mitglied des Europarates werden, wenn es die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und die Rechtsstaatlichkeit respektiert. Ziele Die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen. Die sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedsstaaten harmonisieren. Das bewusstsein für die europäische Identität, die sich auf die gemeinsamen und über die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet, wecken. Seit 1989 bestehen seine wesentlichen Aufgaben darin: – Politischer Anker und Hüter der Menschenrechte für die postkommunistischen Demokratien Europas zu sein. – Den Ländern Mittel- und Osteuropas zu helfen, politische, rechtliche, konstitutionelle und Wirtschaftsreformen durchzuführen. – Sachkenntnisse in Bereichen wie Menschenrechte, kommunale Demokratie, Erziehung, Kultur und Umwelt zur Verfügung zu stellen. Organe Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarates. Das Komitee ist aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt. Die Parlamentarische Versammlung ist das Beratungsorgan des Europarates. Institutionen Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Der Menschenrechtskommissar Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas: ein Diskussionsforum, in dem Kommunal- und Regionalbehörden Erfahrungen austauschen. Ein Kontrollmechanismus über spezifische Einrichtungen Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) wurde beim Wiener Gipfel im Jahr 1993 gegründet. Die EKRI ist ein unabhängiger Kontrollmechanismus, der die Mitgliedstaaten des Europarates im Kampf gegen den Rassismus, die Fremdenfeindlichkeit, den Antisemitismus und die Intoleranz unterstützen soll. Die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) wurde 1999 vom Europarat gegründet, um zu kontrollieren, dass die Mitgliedstaaten die eingeführten Antikorruptionsregeln einhalten. Der GRECO macht die Mängel in den politischen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene deutlich und unterstützt die Mitgliedstaaten darin, die notwendigen legislativen, institutionellen und praktischen Reformen durchzuführen. Die Kommission von Venedig gibt rechtliche Stellungnahmen ab und unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen zur Anpassung des rechtlichen und institutionellen Rahmens auf die europäische Gesetzgebung im Bereich der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates. Parlamentarische Versammlung Die Parlamentarische Versammlung wurde gleichzeitig mit dem Europarat gegründet. Ihr Sitz befindet sich in Straßburg (Europapalast). Zusammensetzung Die 318 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung und ihre 318 Stellvertreter werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im nationalen Parlament entsprechen. Arbeitweise Die Versammlung hält eine jährliche Sitzung ab, die über vier zeitliche Abschnitte von jeweils etwa einer Woche im Winter (Januar), Frühling (April), Sommer (Juni) und Herbst (September) verteilt wird. Zwischenzeitlich tritt der Ständige Ausschuss im Namen der Parlamentarischen Versammlung auf. Befugnisse Die Versammlung verabschiedet Empfehlungen, Resolutionen und Richtlinien. Die Parlamentsmitglieder äußern sich dabei persönlich. Ihre Meinungen verpflichten ihre Regierung nicht. Im Allgemeinen halten sie sich jedoch an die Abstimmungsanweisungen, die innerhalb der fünf Fraktionen der Versammlung vereinbart wurden. Organisation Die Tätigkeiten der Versammlung werden von acht Fachausschüssen vorbereitet: - Ausschuss für Politik und Demokratie - Ausschuss für Recht und Menschenrechte - Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung - Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Heimatlose - Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien - Ausschuss für Gleichheit und Nichtdiskriminierung - Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunitäten und Institutionelle Fragen - Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen Europarat: www.coe.int Parlamentarische Versammlung: http://assembly.coe.int 30.06.2014 Für mehr Informationen: Belgische Abgeordnetenkammer - Direktion Public Relations und internationale Beziehungen, 1008 Brüssel Tel.: (32)(2)549 81 36 — e-mail: [email protected] — [email protected] — www.dekamer.be — www.lachambre.be