Nr 36.00 Internationale Parlamentarische Versammlungen

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Nr 36.00
Internationale Parlamentarische Versammlungen
Der Europarat
 Gründungsdatum
5. Mai 1949 (Londoner Vertrag)
 Zusammensetzung
 47 Mitgliedsstaaten (worunter die Mitgliedsstaaten
der EU)
 6 Länder mit Beobachterstatus beim Ministerkomitee
(Kanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, die Vereinigten Staaten und Israel)
Ein Land kann nur Mitglied des Europarates werden, wenn
es die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze
und die Rechtsstaatlichkeit respektiert.
 Ziele
 Die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen.
 Die sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedsstaaten harmonisieren.
 Das bewusstsein für die europäische Identität, die
sich auf die gemeinsamen und über die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet, wecken.
 Seit 1989 bestehen seine wesentlichen Aufgaben darin:
– Politischer Anker und Hüter der Menschenrechte
für die postkommunistischen Demokratien Europas
zu sein.
– Den Ländern Mittel- und Osteuropas zu helfen,
politische, rechtliche, konstitutionelle und Wirtschaftsreformen durchzuführen.
– Sachkenntnisse in Bereichen wie Menschenrechte, kommunale Demokratie, Erziehung, Kultur und
Umwelt zur Verfügung zu stellen.
 Organe
 Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium
des Europarates. Das Komitee ist aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammengesetzt.
 Die Parlamentarische Versammlung ist das Beratungsorgan des Europarates.
 Institutionen
 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
 Der Menschenrechtskommissar
 Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:
ein Diskussionsforum, in dem Kommunal- und
Regionalbehörden Erfahrungen austauschen.
 Ein Kontrollmechanismus über
spezifische Einrichtungen
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI) wurde beim Wiener Gipfel im Jahr 1993 gegründet. Die EKRI ist ein unabhängiger Kontrollmechanismus, der die Mitgliedstaaten des Europarates im Kampf gegen den Rassismus, die Fremdenfeindlichkeit, den Antisemitismus und die Intoleranz unterstützen soll.
Die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) wurde 1999 vom Europarat gegründet, um zu kontrollieren,
dass die Mitgliedstaaten die eingeführten Antikorruptionsregeln einhalten. Der GRECO macht die Mängel in den politischen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene deutlich und unterstützt die Mitgliedstaaten darin, die notwendigen legislativen, institutionellen und praktischen Reformen durchzuführen.
Die Kommission von Venedig gibt rechtliche Stellungnahmen ab und unterstützt die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen zur Anpassung des rechtlichen und institutionellen
Rahmens auf die europäische Gesetzgebung im Bereich der
Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates.
 Parlamentarische Versammlung
Die Parlamentarische Versammlung wurde gleichzeitig mit
dem Europarat gegründet. Ihr Sitz befindet sich in Straßburg
(Europapalast).
 Zusammensetzung
Die 318 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung
und ihre 318 Stellvertreter werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder
nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im
nationalen Parlament entsprechen.
 Arbeitweise
Die Versammlung hält eine jährliche Sitzung ab, die über
vier zeitliche Abschnitte von jeweils etwa einer Woche im
Winter (Januar), Frühling (April), Sommer (Juni) und Herbst
(September) verteilt wird.
Zwischenzeitlich tritt der Ständige Ausschuss im Namen der
Parlamentarischen Versammlung auf.
 Befugnisse
Die Versammlung verabschiedet Empfehlungen, Resolutionen und Richtlinien. Die Parlamentsmitglieder äußern sich
dabei persönlich. Ihre Meinungen verpflichten ihre Regierung nicht. Im Allgemeinen halten sie sich jedoch an die Abstimmungsanweisungen, die innerhalb der fünf Fraktionen
der Versammlung vereinbart wurden.
 Organisation
Die Tätigkeiten der Versammlung werden von acht
Fachausschüssen vorbereitet:
- Ausschuss für Politik und Demokratie
- Ausschuss für Recht und Menschenrechte
- Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Gesundheit und
Nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und
Heimatlose
- Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien
- Ausschuss für Gleichheit und Nichtdiskriminierung
- Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunitäten und Institutionelle Fragen
- Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten
des Europarates eingegangenen Verpflichtungen
Europarat:
www.coe.int
Parlamentarische Versammlung:
http://assembly.coe.int
30.06.2014
Für mehr Informationen:
Belgische Abgeordnetenkammer - Direktion Public Relations und internationale Beziehungen, 1008 Brüssel
Tel.: (32)(2)549 81 36 — e-mail: [email protected][email protected] — www.dekamer.be — www.lachambre.be
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