Gemeinde Küsnacht ZH Abteilung Hochbau Sie möchten Ihre Scheune zum Wohnen nutzen? Liebe Eigentümer von Scheunen auf Küsnachter Gemeindegebiet In der Gemeinde Küsnacht existieren einige Scheunen unterschiedlichen Alters, die ursprünglich für die Tier- und Lagerhaltung gebaut wurden. Sollen sie neu dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind die Anforderungen an die Umwandlung dieser Bauten überdurchschnittlich hoch und erfordern ein entsprechend, gut ausgewiesenes Fachwissen in Bezug auf Planung, Architektur und die gesetzlichen Vorgaben. Die Umnutzung und die Erstellung von Ersatzbauten bisheriger Scheunen, die im Inventar schützenswerter Bauten enthalten sind oder anderweitig planungsrechtlichem Schutz unterstehen, ist einerseits mit Einschränkungen verbunden, andererseits ist sie für alle Beteiligten eine attraktive Herausforderung, da diese Gebäude heutigen Bedürfnissen gerecht werden und trotzdem als ursprüngliche Zeugen einer landwirtschaftlich geprägten Umgebung wahrgenommen werden sollen. Scheunen bestimmen die ursprünglich landwirtschaftlich geprägten Ortsbilder massgeblich. Ihre meist grossen Volumen sind leicht gebaut, besitzen eine einfache Trag- und Materialstruktur und weisen insbesondere wenig bis keine Fenster- und Türöffnungen auf. Bei einem Um- oder Neubau stehen diese baulichen Vorgaben häufig im Widerspruch zu zeitgemässen Wohnvorstellungen und entsprechend hohen Nutzungsansprüchen. Gesetzliche Anforderungen der Wohnhygiene, wie z.B. eine genügende natürliche Belichtung der Räume, sind nicht immer einfach zu erfüllen. Infolgedessen besteht die Gefahr, herkömmliche Wohnbauten hinter einer „Scheunenverpackung“ zu verstecken. Damit aber werden sowohl die historischen Bauten als auch das Ortsbild verfälscht. Solche „Verpackungen“ sind deshalb nicht bewilligungsfähig. Die Baubehörden und ihre gemeindeeigenen Fachleute des Natur- und Denkmalschutzes werden leider erst in die Vorstellungen und Absichten eines Bauherrn eingeweiht, wenn schon viel Geld und Herzblut für die Planung geflossen sind. Das ist für alle Beteiligten äussert unerfreulich. Um eine baurechtliche Bewilligung erteilen zu können, die sowohl den Ansprüchen der zukünftigen Bewohner als auch dem denkmalpflegerischen Schutz und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, braucht es neben dem Verständnis der Bauherrschaft viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen der planenden Architekten und einen möglichst frühen Dialog mit der Baubehörde. Jede Baute hat gemäss ihrer Lage innerhalb der Siedlung und gemäss ihrer Geschichte eine eigene Ausprägung und Aufgabe. Diese zwei Aspekte müssen zuerst sorgfältig geklärt werden. Erst anschliessend können die neuen, oft hohen Nutzungsansprüche darauf abgestimmt werden. Insbesondere die folgenden Ansprüche an die bestehenden als auch die neuen Bauten sind zu erreichen: • • • Übereinstimmung der inneren Struktur mit dem äusseren Erscheinungsbild. Gestalterische Qualität in den Teilen und im Detail, insbesondere bei der Ausgestaltung von Fassaden und Dächern für Zugänge, Belichtung und Belüftung. Einheitlichkeit und Angemessenheit der materiellen Erscheinung. - 1 von 4 - Diese Regeln der Baukunst sind zeitlos und liegen deshalb auch Um- und Ersatzbauten von Scheunen zugrunde. Das nachstehende Merkblatt erwähnt die wichtigsten, grundsätzlichen Vorgaben in Ihrem Planungs- und Realisationsprozess. Gerne beraten und unterstützen wir Sie persönlich vor und während Ihrem anspruchsvollen, wichtigen und auf Sie persönlich zugeschnittenen Vorhaben. Baukommission und Abteilung Hochbau Küsnacht Gemeindehaus, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht Telefon 044 913 12 53 www.kuesnacht.ch Baukommission und Natur- und Denkmalschutzkommission Küsnacht Von der Baukommission Küsnacht verabschiedet am 8. April 2008. - 2 von 4 - Umnutzung von Scheunen in Küsnacht Ein Merkblatt für Bauherren und Architekten Ortsbild Verschiedene landwirtschaftliche Oekonomiegebäude liegen in Küsnacht in einer Kernzone mit erhöhtem Schutz des Ortsbildes. Prägend für diese Ortsbilder sind sowohl das Volumen als auch das äussere Erscheinungsbild dieser Bauten. Eine ebenso wichtige Rolle für die Wahrnehmung des Ortsbildes nehmen die umgebenden Freiräume ein. Vor der Planung sind diese hinsichtlich ihrer ortstypischen Gegebenheiten präzis zu erfassen und anschliessend konzeptuell entsprechend zu berücksichtigen. Nutzungsdruck Bauliche Investitionen aller Art haben ökonomischen Ansprüchen zu genügen. Da sie Interesse an einer maximalen Nutzung der bestehenden Volumen, findet jedoch ihre Beschränkung in der gesetzlich vorgeschriebenen Beachtung des Schutzumfangs. Gegenläufige Interessen Verständliche Bedürfnisse nach der natürlicher Belichtung und effizienter Wärmedämmung können im Widerstreit mit den Zielen eines integralen Schutzes stehen. Wenn Fassaden und historisch geschlossene Dachlandschaften stark verändert werden sollen ist die Kreativität und Kompetenz seitens der beauftragten Planer besonders stark gefragt, um bewilligungsfähige Konzepte zu entwickeln. Kulissenarchitektur Um- oder Ersatzbauten von Scheunen sollen das, was in ihrem Innern strukturell geplant ist, auch in ihrem Äusseren zum Ausdruck bringen. Die historische Hülle nur als „Verpackung“ zu übernehmen, ist nicht zulässig. Dasselbe gilt umgekehrt für Ersatzbauten, die sich hinter einer „auf Alt gemachten“ Fassade verbergen möchten. Das historische Ortsbild darf nicht zu einem sinnentleerten Kulissendorf aus Imitaten und Kopien werden. Neue Konzepte Räumliche, wohnhygienische und technische Anforderungen sind daher immer in Einklang mit den vorhandenen, meist einfachen Konstruktionen und der äusseren Erscheinung zu bringen. Die planerische und bautechnische Transformation muss das Gebäude konzeptionell neu interpretieren und ihm damit auch eine neue Eigenständigkeit verleihen. Kurz zusammengefasst ist ein Gebäudetypus im Bezug zu seinem unmittelbaren Aussenraum und seinen Umgebungsbauten zu generieren, der weder seine Vergangenheit leugnet, noch seine Gegenwart und Zukunft ausser Acht lässt. Die Planung und Umsetzung von Um- und Ersatzbauten von Scheunen erfordert deshalb grösste Sorgfalt und gestalterische Qualitäten. Empfehlung zum Vorgehen Bevor mit der Planung eines Um- oder Ersatzbaus begonnen wird, sind folgende Fragen zu klären: 1. Ist das Objekt im Zonenplan schwarz bezeichnet? Schwarz bezeichnete Gebäude lassen sich nur in Kernzonen finden. Nicht schwarz bezeichnete Gebäude verlieren mit dem Abbruch auch ihre Bestandesgarantie bezüglich Höhe, Abstände, Volumen etc. 2. Ist das Objekt in einem kommunalen oder überkommunalen Inventar schützenswerter Bauten verzeichnet? - 3 von 4 - 3. Liegt das Objekt in- oder ausserhalb einer Bauzone? Ausserhalb von Bauzonen (Landwirtschaftszone, Feihaltezone, Wald etc.) braucht es nach Raumplanungsgesetz eine kantonale Bewilligung. Alle notwendigen Auskünfte sind beim Bauamt der Gemeinde Küsnacht erhältlich. Finanzierung Im Übrigen verweisen wir in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten auf folgendes Merkblatt: - Richtlinien über Beiträge an Private für Massnahmen im Interesse von Objekten des Heimatschutzes und der Denkmalpflege von kommunaler Bedeutung vom 01. Juli 2004 - 4 von 4 -