Zahl der Woche: Ist auch Ihr Mieter ein Raucher?

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Zahl der Woche: Ist auch Ihr Mieter ein
Raucher?
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Am 31.05. ist wieder Welt-Nichtrauchertag. Schön, wenn auch Ihr Mieter zum Kreis
der Nichtraucher zählt: Das tut nicht nur seiner Gesundheit gut, sondern auch Ihrer
Wohnung.
Der Zigarettenkonsum hat zwar deutlich abgenommen, doch noch gibt es sie: Die
Raucher. Wer die durchs Rauchen verursachten Wohnungsschäden zahlen muss,
lesen Sie hier.
Autor: Heidi Schnurr
Worum geht es?
Welche Schäden rauchende Mieter bei Mietvertragsende übernehmen müssen.
Rund 80 Milliarden Zigaretten wurden im vergangenen Jahr in Deutschland versteuert, so
wenig wie seit Jahrzehnten nicht. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes
hervor.
1991 waren es fast noch doppelt so viele.
Vergilbte Wohnung: Wer renovieren muss
Stellen Sie sich einmal vor, auch Ihr Mieter wäre Raucher - und das riechen Sie leider schon
beim Betreten des Treppenhauses. Außerdem sieht man es auch nach einer gewissen Zeit:
Nikotin lagert sich auf den Tapeten und im Teppich ab.
Raucherwohnungen müssen deswegen häufiger renoviert werden als "ganz normale"
Wohnungen. Die Frage ist nur, wer die Renovierung einer Raucherwohnung bezahlen muss:
der rauchende Mieter oder sein Vermieter?
Reicht normales Überstreichen nicht, winkt Schadenersatz
Diese Frage klärte bereits der Bundesgerichtshof in 2 Grundsatzurteilen. Das erste Urteil
gab bereits den ersten Fingerzeig zugunsten der Raucher: Rauchen - so die Richter - zählt
noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (BGH, Urteil v. 28.06.2006, VIII ZR
124/05-1, WM 2006, S. 513).
Ein übervertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache liegt allerdings vor, wenn
sich die Nikotinspuren nicht mehr durch "normales" Renovieren im Rahmen der
Schönheitsreparaturen "wegrenovieren" lassen (BGH, Urteil v. 05.03.2008, VIII ZR 37/07,
WM 2008, S. 151). In diesem Fall haben Sie dann einen Anspruch auf Schadenersatz.
Unwirksame Renovierungsklausel: Was jetzt?
Stellt sich heraus, dass Ihre Renovierungsklausel unwirksam ist, gilt: Sie können nur
dann vom Mieter Schadenersatz für den stinkenden Teppich und die vergilbten Tapeten
verlangen, wenn sein exzessives Rauchen zu einer übervertragsgemäßen Abnutzung
geführt hätte.
Rauchen trotz Rauchverbot: Das ist gut für Ihre Geldbörse
Haben Sie dagegen mit dem Mieter vereinbart, dass in der Wohnung nicht geraucht
werden darf, stellt das Rauchen eine Pflichtwidrigkeit dar. Das bedeutet: Die Spuren seines
Nikotinkonsums muss der Mieter beim Auszug entfernen.
Können Sie dagegen keine solche individualvertraglich getroffene Abrede vorweisen, verhält
sich Ihr Mieter noch vertragsgemäß, wenn er in Ihrer Mietwohnung raucht und dadurch
Nikotinablagerungen an den Wänden verursacht.
Die gemütliche Zigarette am Abend auf dem Balkon ist erlaubt
Das gilt auch, wenn er gemütlich jeden Abend auf seinem Balkon seine Zigarre pafft. Ärgern
sich Mitmieter, dass der Mieter darunter bei geöffnetem Küchenfenster raucht, müssen sie
das hinnehmen. Nur im Treppenhaus bzw. im Hausflur darf Ihr Mieter nicht rauchen!
Umstritten ist, ob Sie schon per Mietvertrag dem Mieter verbieten dürfen, dass er raucht.
Jedenfalls muss Ihnen ein Mietinteressent nicht schon bei Mietvertragsabschluss von sich
aus offenbaren, dass er ein starker Raucher ist.
Fragen Sie ihn aber und erzählt er Ihnen, er hätte mit dem Rauchen aufgehört, bleibt Ihr
Mietvertrag selbst dann wirksam, wenn er später wieder mit dem Rauchen beginnt!
meineimmobilie.de-Tipp
Wenn Sie nicht eine total verrauchte Wohnung zurückhaben wollen, bleibt Ihnen nur eines:
Vereinbaren Sie mit Ihrem Mieter individualvertraglich, dass nicht in Ihren Mieträumen
geraucht werden darf. Am besten Sie schreiben das handschriftlich in Ihren Mietvertrag
hinein!
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