Seite 1 von 3 Titel: SIG Ethische Grundsätze für Lieferanten SIG Ethische Grundsätze für Lieferanten Die in diesem Dokument aufgeführten ethischen Grundsätze beschreiben die Prinzipien von SIG und ihrer Schwester- und Tochtergesellschaften für ein verantwortungsvolles Handeln hinsichtich Ethik, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt. Das Dokument bildet Bestandteil der zwischen der SIG und ihren Lieferanten abgeschlossenen Verträge. SIG verlangt, dass die Lieferanten von SIG sich ebenfalls an diese Grundsätze halten. 1 Geschäftliche Integrität und fairer Wettbewerb a) Die Lieferanten verpflichten sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien einzuhalten. In Ländern oder in Situationen, in welchen für eine bestimmte Tätigkeit oder Handlung keine gesetzliche Regelung besteht, verpflichten sich die Lieferanten, sich an die in diesem Dokument festgehaltenen Grundsätze zu halten. SIG behält sich das Recht vor, mit geeigneten Mitteln zu überprüfen, ob sich seine Lieferanten an diese Grundsätze halten. b) Die Lieferanten sollen niemals, sei es direkt oder unter Beizug von Mittelspersonen, ungebührliche Vorteile anbieten, versprechen, hierüber Vereinbarungen treffen, um Geschäfte zu machen oder fortzuführen oder sich andere Vorteile von SIG oder einem Dritten, egal ob öffentlich oder privat, zu verschaffen. c) Die Mitarbeitenden des Lieferanten sollen beim Fällen von Geschäftsentscheidungen oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Interessenkonflikte zwischen persönlichen Interessen und Geschäftsinteressen und -zielen vermeiden. d) Die Lieferanten halten sich an die Grundsätze eines rechtmässigen und freien Wettbewerbs unter Beachtung der einschlägigen nationalen und internationalen Gesetzgebung. 2 Das Arbeitsverhältnis mit dem Lieferanten wird von dessen Mitarbeitenden frei gewählt a) Es besteht keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. b) Mitarbeitende werden nicht aufgefordert, ein „Pfand“ oder ihre Ausweisdokumente bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen, und es ist ihnen freigestellt, ihren Arbeitgeber nach einer angemessenen Kündigungsfrist zu verlassen. 3 Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen werden respektiert a) Mitarbeitende haben ohne Ausnahme das Recht, sich einer Gewerkschaft ihrer eigenen Wahl anzuschliessen oder eine solche zu gründen und Tarifverhandlungen durchzuführen. b) Der Arbeitgeber nimmt gegenüber den Aktivitäten von Gewerkschaften und deren organisatorischer Aktivitäten eine offene Haltung ein. c) Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und haben die Möglichkeit, ihre repräsentativen Funktionen am Arbeitsplatz auszuführen. d) Wo das Vereinigungsrecht und das Recht auf Tarifverhandlungen durch die Gesetzgebung beschränkt wird, erleichtert der Arbeitgeber die Entwicklung gleichberechtigter Mittel für unabhängige und freie Vereinigung und Verhandlungen und behindert diese nicht. Seite 2 von 3 SIG Ethische Grundsätze für Lieferanten 4 Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch a) Es wird ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld unter Berücksichtigung des allgemeingültigen Wissens der Branche und bestimmter Gefahren gewährleistet. Es werden angemessene Massnahmen getroffen, um arbeitsbedingte oder mit der Arbeit im Zusammenhang stehende Unfälle und Gesundheitsschädigungen zu verhindern, indem mit dem Arbeitsumfeld einhergehende Gefahren, soweit dies in vernünftiger Weise umsetzbar ist, minimiert werden. b) Mitarbeitende erhalten ein regelmässiges und dokumentiertes Gesundheits- und Sicherheitstraining. Dieses Training wird für neue oder in andere Aufgaben versetzte Arbeitnehmer wiederholt. c) Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und trinkbarem Wasser und, wenn angebracht, Einrichtungen für die Lebensmittellagerung werden bereitgestellt. d) Sofern Unterkünfte bereitgestellt werden, sind diese sauber und sicher und entsprechen den Grundbedürfnissen der Mitarbeitenden. 5 Keine Kinderarbeit a) Es liegt kein Einsatz von Kinderarbeit vor. b) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht während der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt. c) Der Lieferant hält sich diesbezüglich an die entsprechenden ILO-Standards. 6 Zahlung von Mindestlöhnen a) Löhne und Vergütungen, die für eine reguläre Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen wenigstens den nationalen gesetzlichen Vorgaben oder dem branchenüblichen Standardwert, je nachdem, welche Vorgabe höher ausfällt. Auf jeden Fall sollen Löhne immer ausreichend sein, um die Grundbedürfnisse des Mitarbeitenden zu decken und etwas frei verfügbares Einkommen bereitzustellen. b) Vor Aufnahme der Arbeit erhalten alle Mitarbeitenden schriftliche und verständliche Informationen zu den Vertragsbedingungen in Bezug auf Löhne sowie bei jeder Auszahlung Details zur Lohnzahlung für den jeweiligen Bezugszeitraum. c) Abzüge vom Lohn als Disziplinierungsmassnahme sind nicht gestattet, und Abzüge vom Lohn, die nicht durch die nationale Gesetzgebung erlaubt sind, dürfen nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des betroffenen Mitarbeitenden vorgenommen werden. Alle Disziplinarmassnahmen werden dokumentiert. 7 Die Arbeitszeit ist nicht überhöht a) Die Arbeitszeit stimmt mit der nationalen Gesetzgebung und dem branchenüblichen Standardwert überein, je nachdem wo der grössere Schutz geboten wird. b) Die Mitarbeitenden werden nicht aufgefordert, auf regelmässiger Basis mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Sie verfügen im Durchschnitt mindestens alle 7 Tage über wenigstens einen freien Tag. Überstunden werden freiwillig geleistet und übersteigen die Zahl von 12 Wochenstunden nicht. Sie werden nicht regelmässig eingefordert und stets mit einem Überstundenzuschlag vergütet. 8 Diskriminierung wird nicht praktiziert a) Es gibt keine Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Zulassung zum Training, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionierung aufgrund von Rasse, Kaste, Nationalität, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Ehestand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder politischer Zugehörigkeit. Seite 3 von 3 SIG Ethische Grundsätze für Lieferanten 9 Es besteht ein geregeltes Arbeitsverhältnis a) Die geleistete Arbeit wird soweit möglich auf Grundlage der anerkannten, durch nationale Gesetzgebung und Praxis etablierten Arbeitsbeziehung durchgeführt. b) Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden, die durch das Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht und Vorschriften bezüglich eines regulären Arbeitsverhältnisses entstehen, dürfen nicht umgangen werden durch die Verwendung von reinen Arbeitsverträgen, Subunternehmertum oder Heimarbeit oder durch Ausbildungspläne ohne wirkliche Absicht, Fähigkeiten zu vermitteln oder ein reguläres Arbeitsverhältnis bereitzustellen, noch sollen derartige Verpflichtungen durch die übermässige Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen umgangen werden. 10 Unmenschliche und brutale Behandlung ist nicht erlaubt a) Körperliche Misshandlung oder Disziplinierung, die Androhung körperlicher Misshandlung, sexuelle oder anderweite Belästigung sowie Beschimpfung oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten. 11 Umweltschutz a) Die Lieferanten sind verpflichtet, ihr Geschäft in einer Weise zu führen, dass die Umwelt geschont und erhalten bleibt. Dies umfasst bspw. den Erhalt natürlicher Ressourcen, die weitest gehende Vermeidung des Einsatzes gefährlicher oder schädlicher Substanzen und den verantwortlichen Umgang mit Abfällen. b) Die Lieferanten sind insbesondere dazu verpflichtet, sämtliche nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften zu beachten und alle nötigen Umweltgenehmigungen zur Führung ihres Betriebs einzuholen. c) Zudem erklären die Lieferanten, von den umweltbezogenen Prinzipien und Vorgaben der SIG Kenntnis genommen zu haben und erklären sich bereit, sich daran zu halten. Die entsprechenden Prinzipien und Vorgaben können auf unserer Homepage auf http://www.sig.biz/sig-global/en/environment/ourcommitment/ eingesehen werden. Die Bestimmungen dieses SIG Business Ethics Code legen Mindeststandards und nicht Höchstanforderungen fest. Sollte es Bestimmungen der Gesetzgebung geben, die dieselben Themen ansprechen, werden die Bestimmungen angewendet, welche den grösseren Schutz bieten.