Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
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A.
Einleitung
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I.
Die Melodie
II. Die Klangfarbe
III. Der Rhythmus
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B.
Die Bedeutung der einzelnen Parameter in verschiedenen
Epochen und Musikrichtungen
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Die Entwicklung in der so genannten „ernsten Musik“
1. Mittelalter und Renaissance
2. Barock
3. Klassik
4. 19. Jahrhundert
5. 20. Jahrhundert
a) Expressionismus
b) Serielle Musik
c) Elektronische Musik
II. Die Unterhaltungsmusik des 20. Jahrhunderts
1. Jazz
2. Rock- und Popmusik
3. Hip-Hop/Rap
4. Techno und House-Musik
III. Bewertung
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C.
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I.
I.
II.
Der Schutz von Melodien im deutschen Urheberrecht
Die Melodie als persönliche geistige Schöpfung
Der so genannte „starre Melodienschutz“ nach § 24 Abs. 2 UrhG
als Ausnahme von der freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG
III. Historischer Hintergrund der Vorschrift
1. Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken,
Abbildungen, musikalischen Kompositionen und
dramatischen Werken vom 11. Juni 1870
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2.
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der
Literatur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901
3. Beibehaltung des starren Melodienschutzes im heutigen
Urheberrechtsgesetz von 1965
IV. Die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UrhG
1. Anwendbarkeit
a) Schaffung eines selbständigen Werkes
b) Übernahme eigenpersönlicher Züge
c) In freier Benutzung des anderen Werkes
aa) Die von der Rechtsprechung entwickelte
„Verblassens-Formel“
bb) Die Rechtsprechung zum „inneren Abstand“
cc) Die freie Benutzung von Melodien
2. Der Begriff der Melodie
a) Der allgemeine Sprachgebrauch
b) Das musikwissenschaftliche Verständnis
aa) Der Melodiebegriff nach musikwissenschaftlichem
Verständnis
bb) Abgrenzung zu den Begriffen „Motiv“ und „Thema“
c) Der Melodiebegriff nach juristischem Verständnis
aa) Rechtsprechung
bb) Literatur
d) Beurteilung
aa) Verhältnis von musikwissenschaftlichem und
juristischem Melodiebegriff
bb) Das Merkmal der Tonfolge
cc) Das Erfordernis der urheberrechtlichen
Schutzfähigkeit
dd) Das Merkmal der Abgeschlossenheit
ee) Das Merkmal der Geordnetheit
ff) Die Bedeutung der Melodie innerhalb des Werkes
gg) Die Mindestlänge der Melodie
hh) Das Kriterium der Wiedererkennbarkeit
ii) Vorschlag für eine Definition des Melodiebegriffs
3. Entnahme
4. Erkennbarkeit der Übernahme
5. Zugrundelegung
V. Einige Fallgruppen
1. Ausnahmefall: Das musikalische Zitat nach § 51 Nr. 3 UrhG
2. Variationen, Fantasien und Potpourris
3. Jazz
4. Sampling von Melodien
5. Parodien
VI. Die Haltung von Rechtsprechung und Literatur
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Rechtsprechung: Zurückhaltung bei der Anwendung der
Vorschrift
2. Literatur
a) Die Regelung ist deklaratorisch
b) Die Regelung macht jede freie Benutzung von Musikwerken
praktisch unmöglich und verhindert wertvolle
Neuschöpfungen
c) Die Regelung ist verfassungswidrig
aa) Verstoß gegen den Gleichheitssatz
bb) Verletzung der Kunstfreiheit
VII. Möglichkeiten einer einschränkenden Auslegung von
§ 24 Abs. 2 UrhG
1. Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs der
Zugrundelegung im Falle von Parodien
2. Richard Strauss „Ein Heldenleben“ OLG Dresden 1909:
Beschränkung auf Fälle wirtschaftlicher Schädigung
3. Begrenzung auf Fälle der „Ausbeutung“
a) Kein Erfordernis einer unmittelbaren Konkurrenzsituation
b) Generelle Zulässigkeit der musikalischen Parodie
c) Genehmigungsfreiheit bei Life-Jazz-Improvisationen –
Genehmigungserfordernis bei Tonaufnahmen
d) Andere Formen der Melodie-Übernahme
e) Zugleich verfassungskonforme Auslegung
VIII. De lege ferenda
IX. Zwischenergebnis
D.
Die Berücksichtigung der Klangfarbe im Urheberrecht
I.
II.
Die verschiedenen Einflussfaktoren
Urheberrechtlicher Schutz der Klangfarbe
1. Die Instrumentierung als urheberrechtsbegründendes Element
2. Die unmittelbare Gestaltung des Klangs in der elektronischen
Musik durch Komponisten und Sounddesigner
a) Abgrenzung zwischen Urheberrecht und
Leistungsschutzrechten
aa) Elektronische Musik als konkretes Werk
bb) Die Rolle des Diskjockeys
b) Die elektronische Gestaltung der Klangfarbe
c) Der elektronisch generierte Klang als persönliche geistige
Schöpfung
aa) Ergebnis eines Schaffensprozesses in wahrnehmbarer
Form
bb) Individueller geistiger Gehalt
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d) Die Klangfarbe als künstlerisches Allgemeingut
e) Zwischenergebnis
3. Der Schutz des ausübenden Künstlers als „Urheber“ des Klangs
III. Leistungsschutzrechtlicher Schutz der Klangfarbe
1. Die Leistung des Interpreten im Bezug auf die Klangfarbe
2. Die unmittelbare Übernahme der Leistung des Interpreten durch
Sampling
3. Der Musiker als ausübender Künstler im Sinne von § 73 UrhG
a) Das dargebotene Werk
aa) Erfordernis eines urheberrechtlich aktuell geschützten
Werks
bb) Erforderliche Schöpfungshöhe des dargebotenen
Werks
b) Die Darbietung
aa) Umsetzung eines abstrakten Werkes in eine konkrete
Ausdrucksform
bb) Für Dritte wahrnehmbar gemacht
cc) Künstlerische Ausgestaltung
4. Das Vervielfältigungsrecht nach § 77 Abs. 2 UrhG
a) Urheberrechtliche Schutzfähigkeit des dargebotenen
Abschnitts
b) Individuelle Prägung des übernommenen Klangs
c) Interpretatorische Gestaltung des Klangs
d) Erkennbarkeit als Darbietungsteil
e) Das Freihaltebedürfnis als Gegenargument
5. Zwischenergebnis
6. Die Rechtfertigung von Sampling als freie Benutzung nach
§ 24 Abs. 1 UrhG
a) Die analoge Anwendbarkeit von § 24 Abs. 1 UrhG auf
Leistungsschutzrechte
b) Die Voraussetzungen der freien Benutzung beim Sampling
aa) Die unmittelbare Übernahme der fremden Leistung als
„Anlehnung“
bb) Die Möglichkeit, den gesampleten Klang selbst
einzuspielen, als Grenze der freien Benutzung
cc) Das Verblassen des Samples im neuen Werk
dd) Analoge Anwendung von § 24 Abs. 2 UrhG im
Bereich der Leistungsschutzrechte?
ee) Zwischenergebnis
IV. Das Wettbewerbsrecht als Alternative?
1. Das Verhältnis von Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
2. Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses
3. Wettbewerbliche Eigenart
4. Hinzutreten besonderer Umstände
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5. Die Schließung von Schutzlücken über das Wettbewerbsrecht
Der Schutz des Tonmeisters
1. Die Leistung des Tonmeisters
2. Der Tonmeister als Urheber
a) Die Rechtsprechung zum Mischtonmeister im Filmwerk
b) Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Leistung des
Tonmeisters bei Musikwerken
3. Ein Leistungsschutzrecht für den Tonmeister?
a) Künstlerische Tätigkeit
b) Unterschiedliche Auslegungen des Darbietungsbegriffs
c) Die tatsächliche Situation des Tonmeisters
VI. Zwischenergebnis zum Schutz der Klangfarbe
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E.
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V.
Der Schutz von Rhythmen
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I.
Der Rhythmus als abstrakte Erscheinung
II. Die Schutzfähigkeit des Rhythmus als abstrakte Erscheinung
III. Der Schutz von Schlagzeugrhythmen
1. Freihaltebedürfnis
2. Individualität von Rhythmen
IV. Der Schutz elektronisch generierter Rhythmen
V. Ein starrer Rhythmenschutz?
VI. Die Bedeutung des Rhythmus bei der Beurteilung der
urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Werkes
VII. Die Miturheberschaft des Schlagzeugers am Musikwerk
VIII. Zwischenergebnis
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F.
Bewertung
176
G.
Zusammenfassung
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Literaturverzeichnis
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