PRESSEBERICHT „Meisterhaft Bauen“ im Dachdeckerhandwerk – die gewerkübergreifende Imagekampagne der Deutschen Bauwirtschaft Am 16. 12. 2008 wurden die ersten Zertifikate den teilnehmenden Mitgliedsbetrieben des Landesinnungsverbandes im Rahmen einer Feierstunde durch den Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes Oswald Höfer, sowie durch den Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Elmar Esser überreicht. In seiner Eröffnungsrede unterstreicht Geschäftsführer Oswald Höfer die Bedeutung der Kampagne „Meisterhaft“ und die Bedeutung des Meistertitels in der Öffentlichkeit. Die Fachverbände der deutschen Bauwirtschaft haben sich zusammengeschlossen, um über ihren gewerkspezifischen werblichen Auftritt hinaus gemeinsam auf die Qualität der Meisterbetriebe hinzuweisen. Die „Meisterhaft“-Kampagne bringt dem Betrieb viele Vorteile. Das Siegel der Kampagne „Meisterhaft“ erhält seine Wirkung in der Öffentlichkeit durch die gemeinsame Darstellung der Betriebe der deutschen Bauwirtschaft. Die hohe handwerkliche Qualifikation, die der Betrieb dem Kunden anbietet, wird hiermit wirksam unterstrichen. Das Unternehmen hebt sich positiv von anderen Unternehmen ab und erhält von Anfang an einen Vertrauensvorschuss vom potentiellen Kunden. Das Siegel garantiert eine hohe Aufmerksamkeit beim Verbraucher, da dieser immer noch die hohe handwerkliche Leistung mit dem Meistertitel ursächlich verbindet. Die tatsächlichen Marktgegebenheiten sind aber völlig unübersichtlich, was zu einer Verunsicherung der Verbraucher geführt hat. Die Mitgliedschaft in „Meisterhaft“ gibt dem Kunden eine wichtige Orientierungshilfe. Auf der Homepage www.meisterhaftbauen.de können sich die teilnehmenden Betriebe auf einer Internetdatenbank listen lassen, mit deren Hilfe Kunden postleitzahlengenau Meisterhaft-Betriebe in ihrer Umgebung filtern können. PRESSEBERICHT Das Qualifizierungssystem „Meisterhaft“ Qualifizierung des 3-Sterne Meisterbetriebes Ziel ist es, überdurchschnittliche Leistungen in Fortbildung, Qualitätssicherung und Unternehmensführung, orientiert am Stand der Technik und den Markterfordernissen im Sinne einer nachhaltigen und ganzheitlichen Qualifikation des Unternehmens zu gewährleisten. Mitgliedsunternehmen, die die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft erfüllen, wird das „Meisterhaft“ 3-Sterne Siegel für die Dauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum der Urkunde verliehen. Sie müssen sich in diesem Zeitraum einem internen Qualifizierungsprozess stellen. Dieser umfasst den Besuch von mind. vier Veranstaltungen innerhalb von zwei Jahren, nämlich: • Je zwei Innungsversammlungen • sowie je zwei Fachveranstaltungen des Landes- und / oder Zentralverbandes bzw. der organisationseigenen Weiterbildungseinrichtungen. Die Pflichtveranstaltungen der 3-Sterne-Klasse kommen aus folgenden Bereichen: • Unternehmensführung • Technik • Recht Die Veranstaltungen werden jeweils mit 50 Punkten belegt. Die Betriebe müssen innerhalb der zwei Jahre 200 Punkte nachweisen, um die 3-Sterne-Auszeichnung weiterhin führen zu dürfen. Für den Besuch des Fachprogramms im Rahmen der Landesverbandstage bzw. des Bundeskongresses werden ebenfalls 50 Punkte der Kategorie 2 (Verbandsveranstaltung) vergeben. 2 PRESSEBERICHT Qualifizierung des 4-Sterne Meisterbetriebes Ziel ist es, herausragende Leistungen in den Bereichen Arbeitsschutz/Personal, Marketing, Technik und Umwelt und Unternehmensführung im Sinne einer nachhaltigen Qualifikation des Unternehmens zu gewährleisten. Voraussetzung für den Erwerb der Vier-Sterne-Kategorie ist die Erfüllung der Anforderungen der Drei-Sterne-Klasse (200 Punkte). Für die Vier-Sterne-Kategorie müssen die Betriebe pro Jahr zusätzlich mind. zwei Fortbildungstagewerke aus den folgenden vier Bereichen nachweisen: • Arbeitsschutz / Personal/Sicherheit/Umweltschutz • Unternehmensführung/Recht • Marketing • Bautechnik/Arbeitstechnik/Verarbeitung Die Veranstaltungen werden jeweils mit 100 Punkten belegt. Dies ergibt in der Summe 400 Punkte in zwei Jahren, die zusätzlich zu den 200 Punkten aus der Drei-Sterne-Kategorie nachgewiesen werden müssen, um weitere zwei Jahre in der Vier-Sterne-Kategorie verbleiben zu können. 3 PRESSEBERICHT Qualifizierung des 5-Sterne Meisterbetriebes Ziel ist es, besonders herausragende Leistungen in Fortbildung, Qualitätsmanagement und Unternehmensführung durch Selbstverpflichtung und Zertifizierung in den Bereichen Arbeitsschutz/Personal, Marketing, Technik und Umwelt und Unternehmensführung im Sinne einer nachhaltigen und ganzheitlichen Qualifikation des Unternehmens zu gewährleisten. Für die Höherstufung in die Fünf-Sterne-Klasse ist grundsätzlich der Nachweis der 4-SterneQualifizierung (= 400 Punkte) sowie der 3-Sterne-Klasse (= 200 Punkte) erforderlich. Die Betriebe müssen zum Nachweis ihrer Fünf-Sterne-Qualifikation mindestens 1.500 Punkte, und zwar jeweils 750 Punkten aus den Bereichen „Technik / Umwelt / Sicherheit“ und „Unternehmensführung“, nachweisen. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 wird mit 1.500 Punkten bewertet und deckt beide Bereiche ab. Weiterer Nachweise bedarf es in diesem Fall nicht. Technik / Umwelt / Sicherheit externe Güteüberwachung Punkte Energieberater im Dachdeckerhandwerk *) Geprüfter Gebäudeenergieberater Handwerk *) 750 750 Betriebswirt des Handwerks *) Öffentlich Bestellter und vereidigter Sachverständiger *) Sachverständiger ÖBuV Sachverständigentage etc. 750 MID Manager im Dachdeckerhandwerk *) 750 375 Präqualifikation – Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ Bau)- jeweils auch bei Fortschreibung der Präqualifikation 750 750 Rating durch anerkannte externe Ratingagentur 750 SiGeKo Sicherheits- und GesundheitsKoordinator – Nachweise B + C *) SiGeKo - Aufschulung INQA-Bauen 750 375 750 Unternehmensführung Anerkannter Betriebsvergleich Anerkanntes Marketingkonzept Punkte 375 375 750 (Mindesteinstufung BB – bzw. Ausfallwahrscheinlichkeit < 2,1 %.) Rating durch Banken und Kreditversicherer 4 375 AMS Bau 375 Nachweis der Kundenzufriedenheit 20 Fragebogen in 2 Jahren, Benotung im Durchschnitt 2,0 750 DIN EN ISO 14001 oder EMAS 750 Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erforderliche Gesamtpunktzahl: aus beiden Bereichen je 750 Punkte oder 1.500 Punkte aus der Zertifizierung DIN EN ISI 9001 5 1.500