Werbung, die (sich) bewegt Vermietung von Werbeflächen auf Linienbussen Golden Werbe- und Verkehrsbetrieb GmbH & Co KG 1201 Wien, Stromstraße 11 Tel. 01/33 100-240 • Fax 01/33 100-308 Mail: [email protected] • www.richard.at Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] G esehen werden - das A und O damit Sie bei Ihren potentiellen Kunden bekannt werden. Mit einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis ist die Werbung in und an Bussen ideal, um bei den Menschen in der Region mit einem positiven Image bekannt zu werden. Vergleichen Sie selbst: Die Monatsmiete für einen Bus kostet etwa so viel wie eine zweispaltige Zeitungsanzeige. Heute gesehen, wahrscheinlich sogar überlesen, morgen im Altpapier. Printmedien sind nur für den Augenblick. Dabei sind nach Erfahrungen von Werbefachleuten im Schnitt mindestens sieben Blickkontakte notwenig, um überhaupt wahrgenommen zu werden! Bewegte Werbung wird besser wahrgenommen. „Ihren“ Bus sehen viele Menschen, Tag für Tag. Ob aus dem Auto, als Fußgänger oder Busnutzer - Sie werden in Ihrer Region wahrgenommen! Mit unseren Regionalbussen erreichen Sie besonders gut auch das kaufkräftige Stadtumland. Werbung, die (sich) bewegt Seite 2 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Werbeflächen Heckscheibe Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie, gelocht oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Heckfläche Mindestabmessungen*: 1900 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Seitenfläche, links durchlaufend Mindestabmessungen*: 4200 x 350 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Werbung, die (sich) bewegt Seite 3 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Seitenfläche, links vorne Mindestabmessungen*: 2000 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Seitenfläche, links hinten Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Seitenfläche, rechts hinten u. vorne Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Dachleiste, links oder rechts Mindestabmessungen*: 5700 x 270 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie Werbung, die (sich) bewegt Seite 4 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] HeckTotal Die etwas andere Art der Werbung Mit HeckTotal steht Ihnen eine flexible und kosteneffektive Werbeart zur Verfügung. Einsetzbare Folien: Die Folien müssen den in Österreich typengenehmigten Folien entsprechen (BM f. Verkehr). Die Abmessungen variieren je nach Bustype und Baujahr Montagekosten werden individuell nach Aufwand berechnet. Wir informieren Sie gerne! Die Montage der Folien erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Folien. Größere Aufträge werden laufend bearbeitet. Werbung, die (sich) bewegt Seite 5 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Preise 2015 Werbefläche Miete/Monat Heckscheibe (1800x400) Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie, gelocht oder Einzelzeichen auf Trägerfolie € 76,00 (2100x500) GRAF & STIFT Heckfläche (1800x400) Mindestabmessungen*: 1900 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie € 80,00 (2100x500) GRAF & STIFT Seitenfläche, links durchlaufend Mindestabmessungen*: 4200 x 350 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie H = 220 M (4800x400) M (1800x400) Seitenfläche, links vorne Mindestabmessungen*: 2000 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie H = 220 M (4800x400) M (1800x400) Seitenfläche, links hinten Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie H = 220 M (4800x400) M (1800x400) Seitenfläche, rechts hinten u. vorne Mindestabmessungen*: 1800 x 400 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie (1800x400) (1800x400) € 65,00 € 47,00 (2000x400) Heckfläche ½ Seitenfläche Heckscheibe Seitenfläche, durchgehend Montagekosten € 35,00 € 56,00 Demontagekosten € 35,00 € 56,00 Folientausch € 35,00 € 56,00 Sonstige Kosten € 65,00 € 65,00 (2000x400) Dachleiste, links oder rechts Mindestabmessungen*: 5700 x 270 mm Folie oder Einzelzeichen auf Trägerfolie € 95,00 Die Kosten für die Herstellung der selbstklebenden Folien gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich Werbeflächen auf unseren Omnibussen anbieten, Folien können über uns nicht bezogen werden. Preise verstehen sich pro Monat, exkl. 5 % Werbeabgabe, exkl. 20% Mwst. * Die Abmessungen der Folien können bei unverändertem Preis, je nach Bustype und Baujahr variieren. Die Montage der Folien erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt. Größere Aufträge werden laufend bearbeitet Werbung, die (sich) bewegt Seite 6 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Linienverzeichnis Wien Auf folgenden Linien in Wien können Sie Werbeflächen mieten: Linie Strecke 20B: U6 Floridsdorf S-Bahn - U6 Neue Donau - Donauturm - Arbeiterstrandbad - U1 Alte Donau U1 Kaisermühlen V.I.C 33B: U6 Floridsdorf S-Bahn - Jedlesee - Überfuhrstraße - Schwarzlackenau - Wolsteingasse - Strebersdorf S-Bahn 42A: Hernals S-Bahn - Schafberghöhe 43A: Hernals S-Bahn - Neuwaldegg - Höhenstraße - Cobenzl 44B: Hernals S-Bahn - Dornbach - Heuberg - Mitterberg 45B: U3 Ottakring S-Bahn - Maroltingergasse - An der Scheibenwiese 46B: U3 Ottakring S-Bahn - Maroltingergasse - Ottakringer Bad - Feuerwache Am Steinhof Schloß Wilhelminenberg 146B: U3 Ottakring S-Bahn - Maroltingergasse - Paulinensteig - Predigtstuhl - Schloß Wilhelminenberg 53B: U4 Hütteldorf S-Bahn - Schweizertalstraße - Wolfrathplatz - Spohrstraße 54B: U4 Ober St. Veit - Spohrstraße - Wolkersbergenstraße - Stock im Weg 55B: U4 Ober St. Veit - Wolfrathplatz - Seifertstraße - Stock im Weg 56B: U4 Hietzing - Am Rosenhügel - Atzgersdorf Mauer S-Bahn - Maurer Hauptplatz 156B: U4 Hietzing - Speising - Nästlbergergasse - Maurer Hauptplatz 58B: U4 Hietzing - ORF Zentrum - Am Rosenhügel - Atzgersdorf S-Bahn 60B: Hermesstraße - Dr. Schober Straße - Lainzer Tor 71A: Kaiserebersdorf - Pantucekgasse - Zentralfriedhof - Schwechat 73A: U3 Simmering S-Bahn - Kaiserebersdorfer Straße - Schloß Neugebäude - Pantucekgasse - Landwehrstraße 76A: Simmering Grillgasse - Haidestraße S-Bahn - Alberner Hafenzufahrtsstraße - Kaiserebersdorf Münnichplatz 77A Rennweg S-Bahn - U3 Schlachthausgasse - U2 Stadion - Lusthaus 79A/79B Kaiserebersdorf Münichplatz – Donaumarina, Chrastekgasse 85A: Hausfeldstraße - Breitenlee Rautenweg 89A: U2 Aspern Nord - Invalidensiedlung 93A: U1 Kagran - Industriestraße - U2 Donaustadtbrücke - Biberhaufen - U2 Aspernstraße 95A: Großer Biberhaufen - U2 Aspern Nord 95B: Hirschstetten Ort - U2 Hausfeldstraße S-Bahn 96A: Schillwasserweg - Erzherzog-Karl-Straße S-Bahn 97A: U2 Aspernstraße - U2 Hausfeldstraße - Breitenlee Schule 98A: U2 Hirschstetten - U2 Aspernstraße - Essling Schippanisiedlung 99A/99B: Essling Schule - U2 Aspern Nord Werbung, die (sich) bewegt Seite 7 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Linienverzeichnis Niederösterreich Auf folgenden Linien in Niederösterreich können Sie Werbeflächen mieten: Linie Strecke 03 U6 Floridsdorf - S-Bahn - Gföhl - Rastenfeld - Zwettl - Großgöttfritz 124 Gerasdorf - Süßenbrunner Platz 125 Strebersdorfer Platz - Stammersdorf - Leopoldau U1 206 Liesing S-Bahn - Perchtoldsdorf - Maria Enzersdorf - Biedermannsdorf 207 Liesing S-Bahn - Vösendorf SCS - Brunn/Gebirge - Mödling Bahnhof 212 Ortsverkehr Brunn am Gebirge 220 Gerasdorf - Kapellerfeld S-Bahn - Strebersdorfer Platz 225 Föhrenhain - Seyring - Gerasdorf 228 U6 Floridsdorf - S-Bahn - Hagenbrunn - Enzersfeld - Großebersdorf - Manhartsbrunn - Wolkersdorf 233 Stammersdorf - Hagenbrunn - Enzersfeld - Korneuburg 234 Stadtverkehr Korneuburg 266 U1 Reumannplatz - Leopoldsdorf - Hennersdorf - Biedermannsdorf - Vösendorf - U6 Siebenhirten - Brunn/ Geb. - Maria Enzersdorf - Mödling S-Bahn 271 U1 Reumannplatz - Wendstattgasse - Kurzentrum Oberlaa - Kledering - Schwechat 279 Mannswörth - Albern - Schwechat 332 Korneuburg S-Bahn - Unterrohrbach - Spillern - Stockerau S-Bahn 333 Korneuburg S-Bahn - Leobendorf - Tresdorf - Ober-, Unterrohrbach - Stockerau S-Bahn 334 Stadtverkehr Stockerau - Unter-, Oberzögersdorf 420 U6 Floridsdorf S-Bahn - Brünner Straße - Wolkersdorf - Bad Pirawarth - Hohenruppersdorf - Zistersdorf 426 U6 Floridsdorf S-Bahn - Seyring - Wolkersdorf - Schleinbach S-Bahn - Bogenneusiedl - Mistelbach S-Bahn 435 Stockerau - Bruderndorf - Maisbirbaum 494 U1 Rennbahnweg - Aderklaa - Deutsch Wagram - Straßhof - Gänserndorf S-Bahn - Angern/March - Ebenthal 495 U1 Rennbahnweg - Aderklaa - Deutsch-Wagram - Bockfließ - Auersthal - Groß Schweinbarth - Bad Pirawarth 533 U6 Floridsdorf S-Bahn - Korneuburg S-Bahn - Stetten - Großrußbach - Ernstbrunn - Niederleis - Klement Pyhra 534 Stockerau S-Bahn - Oberolberndorf - Sierndorf - Oberhautzenthal - Unterparschenbrunn - Stranzendorf 536 Stockerau S-Bahn - Oberzögersdorf - Hausleiten - Eggendorf - Stetteldorf - Absdorf-Hippersdorf 566/567 U1 Südtiroler Platz - Vösendorf - Laxenburg - Münchendorf - Ebreichsdorf - Hornstein - Eisenstadt 593 U2 Hausfeldstraße - Breitenlee Ort - Raasdorf S-Bahn - Großenzersdorf - Ober-, Untersiebenbrunn - Lassee Markthof Werbung, die (sich) bewegt Seite 8 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Linienverzeichnis Niederösterreich (Fortsetzung) Auf folgenden Linien in Niederösterreich können Sie Werbeflächen mieten: Linie Strecke 238 U4 Heiligenstadt S-Bahn - Klosterneuburg-Kierling - Weißer Hof - Hadersfeld 239 U4 Heiligenstadt S-Bahn - Klosterneuburg-Kierling - Maria Gugging 340 Maria Gugging - Steinriegl - Ober-, Unterkirchbach - Hintersdorf - Haselbach - St. Andrä-Wördern 341/439 U4 Heiligenstadt S-Bahn - Klosterneuburg-Kierling - Maria Gugging - St. Andrä-Wördern - Königstetten - Zeiselmauer - Muckendorf - Langenlebarn - Tulln Burgenland, Steiermark Auch für Werbeflächen im Burgenland und in der Steiermark können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot machen. Kontaktieren Sie uns! Werbung, die (sich) bewegt Seite 9 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Werbeflächen am Bus Heckansicht (1800x400) (2100x500) GRAF & STIFT Gehsteigansicht (1800x400) (2000x400) Strassenansicht H = 220 M Werbung, die (sich) bewegt M (4800x400) (1800x400) Seite 10 Tel. (01) 33 100-240, Fax (01) 33 100-308 [email protected] Allgemeine Vertragsbedingungen Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind fixer Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Firma Golden Werbe- und Verkehrsbetrieb GmbH & Co KG, 1201 Wien, Stromstraße 11 (nachfolgend Golden genannt) und deren Kunde für die Innen- und Außenwerbung an Autobussen der Dr. Richard-Gruppe (nachfolgend Dr. Richard genannt) abgeschlossen werden. §1 1. Inhalt, technische Form, Umfang, Aussehen und Farbe der Werbung müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen. Politische und pornographische Werbung, sowie Werbung, die gesetzliche Bestimmungen zuwider läuft, ist ausnahmslos untersagt. 2. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben bei der Beschriftung ist nicht möglich. §2 1. Die Golden wird bestrebt sein, dass die mit der Werbung des Kunden versehenen Busse während der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit im Betrieb stehen, sowie die Werbung vertragsgemäß und unbeschädigt zu montieren. 2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Golden keine Gewähr für einen einheitlichen und gleichbleibenden Einsatz auf den Verkehrsmitteln von Dr. Richard übernehmen kann, da innerhalb der Kraftfahrlinien Verschiebungen auftreten können. 3. Einschränkungen und Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchen Grund immer, an mit Werbemitteln des Kunden versehenen Verkehrsmittel, insbesondere auch bei nur vorübergehendem Verkehrseinsatz von Objekten, an welchen aus technischen oder anderen Gründen die Werbung nicht mehr rechtzeitig angebracht werden konnte, berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. 4. Wird ein Verkehrsmittel, auf dem vom Kunden Werbung gemäß diesem Antrag durchgeführt wird, länger als einen Monat aus dem Verkehr gezogen, oder einer Linie zugeteilt, die vom Kunden nicht gewünscht wird, ist der Kunde berechtigt, die Zeitspanne, in der infolge des Ausfalls oder der geänderten Linien-Zuteilung des Verkehrsmittels die Werbung nicht wirksam wurde, durch über die Vertragsdauer hinausgehende, nachfolgende Zeit nachholen zu lassen. §3 1. Sollte das Anbringen oder der Verbleib von Werbung durch eine Behörde eingestellt werden, oder das Verfügungsrecht der Golden über das Ankündigungsobjekt enden, verliert dieser Vertrag seine Rechtswirksamkeit zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Golden dem Kunden mittels eingeschriebenem Brief das Eintreten eines der vorangeführten Vertragsauflösungsgründe bekannt gibt. 2. Der Kunde erhält für den Fall der Vertragsauflösung den alliquoten Anteil einer eventuell geleisteten Vorauszahlung – abzüglich der Bearbeitungsspesen – refundiert. 3. Weitere Ansprüche, besonders Schadenersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. §4 1. Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Preise sind aus der beigefügten Preistabelle ersichtlich und sohin Vertragsinhalt. 2. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigungstabelle und Mehrwertsteuer. Jede gesetzliche Änderung der oben genannten Abgaben wird umgehend dem Kunden weiterbelastet. §5 1. Das Vertragsentgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden an die Golden netto ¼ jährlich im vorhinein zur Zahlung fällig. Die gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Kunden. 2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Golden berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Golden berechtigt, dem Kunden Spesenersatz in Höhe von € 5,-- für die zweite Mahnung in Rechnung zu stellen. 3. Die Golden ist berechtigt, bei Änderungen ihrer Kalkulationsgrundlagen eine neue Preistabelle zu erstellen, ab deren Bekanntgabe die vom Kunden zu erbringenden Leistungen sich nach der neuen Preistabelle zu richten haben. §6 1. Die Dauer der Werbung auf den Verkehrsmitteln von Dr. Richard beträgt 12 Monate. Bei kürzerer Laufzeit werden Aufschläge, den Kunden verpflichtend, verrechnet. 2. Der Auftrag wird um die ursprünglich vereinbarte Zeit verlängert, wenn der GOLDEN nicht spätestens vier Wochen vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit die Kündigung des Vertrages durch den Kunden bekanntgegeben wird. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. §7 Der Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen auf den Verkehrsmitteln von Dr. Richard wird nicht vereinbart. §8 1. Die Laufzeit des Vertrages und sohin die Fakturierung an den Kunden beginnt mit dem Tag der Anbringung der Werbung. Ein bestimmter Tag für die Anbringung der Werbung wird auf Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigt, kann jedoch nicht garantiert werden. 2. Als Vertragsbeginn wird vereinbart: Bei Anbringung der Werbung a) zwischen dem 1. und 15. eines Monats: mit dem 1. des Monats der Anbringung; und b) zwischen dem 16. und Monatsende: mit dem 1. des folgenden Monats. Die Übermittlung der Rechnung gilt gleichzeitig als Verständigung des Kunden von der erfolgten Montage der Werbung durch die GOLDEN. 3. Sämtliches Werbematerial geht mit Übergabe in das Eigentum der GOLDEN über. Die Anbringung und Entfernung der Werbemittel erfolgt grundsätzlich durch Organe von Dr. Richard und wird von Dr. Richard laut Preistabelle dem Kunden verrechnet und führt zu direkter Forderungsberechtigung von Dr. Richard gegenüber dem Kunden. 4. Für alle Montagen, die nicht durch Dr. Richard vorgenommen werden sollen, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigung der Anbringung. 5. Die Kosten der für die Werbung erforderlichen wieder ablösbaren Folien gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat das Werbematerial innerhalb von 9 Wochen nach Unterfertigung des Auftrages durch Kunden kostenlos und in ausreichender Menge an die GOLDEN zu liefern, wobei empfohlen wird, bei Aufträgen von 1 bis 5 Werbeflächen 1 Stück, 6 bis 10 Werbeflächen 2 Stück und mehr als 10 Werbeflächen 3 Stück Ersatzfolien zusätzlich an die GOLDEN zu liefern. 6. Bei verspäteter Lieferung wird als Vertrags- und Zahlungsbeginn der nächste auf die neunwöchige Frist folgende Monatserste vereinbart. Darüber hinaus kann von der GOLDEN eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. 7. Für die Instandhaltung der Werbemittel hat der Kunde zu sorgen. 8. Nach Ablauf des Vertrages sind die Verkehrsmittel wieder in den früheren Zustand zu versetzen und insbesonders Lackschäden zu beseitigen, die zu Lasten des Kunden gehen. §9 Allfällige Kosten für die Herstellung und Anbringung von zusätzlichen selbstklebenden Plastikfolien auf Grund von etwaigen Beschädigungen der Werbefolie durch Witterungseinflüsse, Vandalismus oder Unfälle, deren Verschulden nicht einem Bediensteten von Dr. Richard anzulasten sind, gehen zu Lasten des Kunden. §10 Abänderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen ausnahmslos der Schriftform. §11 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Wien. Werbung, die (sich) bewegt Seite 11 Golden Werbe- und Verkehrsbetrieb GmbH & Co KG 1201 Wien, Stromstraße 11 Tel. 01/33 100-240 • Fax 01/33 100-308