Der Inhalt des Nagoya-Protokolls Die Biodiversität nimmt weltweit

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FAKTENBLATT 4
BIODIVERSITÄTSKONFERENZ NAGOYA UND BIODIVERSITÄTSZIELE 2020
Der Inhalt des Nagoya-Protokolls
Die Biodiversität nimmt weltweit, auch in der Schweiz, stark ab. Biodiversität ist aber eine
wichtige Lebensgrundlage für uns alle. Ökosystemleistungen wie das natürliche Angebot
an Trinkwasser, eine gesunde Luftqualität, wertvolle Natur- und Kulturlandschaften für den
Tourismus oder der Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen oder Steinschlag sind für
Wirtschaft und Umwelt unverzichtbar.
Die Staatengemeinschaft hat sich deshalb im Herbst 2010 in Nagoya (Japan) den folgenden Auftrag gegeben: „Die Staaten der Biodiversitätskonvention ergreifen umgehend geeignete Massnahmen, um den Verlust der Biodiversität einzudämmen, damit bis 2020 die
Ökosysteme widerstandsfähig sind und ihre wesentlichen Leistungen weiterhin bereitstellen.“ Zur Konkretisierung des Auftrags haben sich die Staaten auf 20 Ziele zur Erhaltung der Biodiversität geeinigt, die bis 2020 erreicht werden müssen, die sogenannten
Aichi-Ziel.
Die Aichi-Ziele
Nicht alle 20 Ziele haben die gleiche Relevanz für den Kanton Bern und für die Umsetzung
des Aktionsprogramms „Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern“. Bei den folgenden
Zielen bestehen sehr direkte Zusammenhänge und Abhängigkeiten: 3, 7, 11, 17, 20 (fett
markiert).
Die Ursachen des Verlustes bekämpfen
Ziel 1: Alle Leute sind sich des Wertes der Biodiversität bewusst, kennen die Massnahmen
zu ihrer Sicherung und wenden sie an.
Ziel 2: Der Wert der Biodiversität ist bei allen nationalen und lokalen Entscheiden
berücksichtigt, ganz besonders bei allen Planungen, Erlassen, Gesetzen und
Finanzbeschlüssen, und wird in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und in die
staatliche Berichterstattung einbezogen.
Ziel 3: Anreize und Subventionen, welche die Biodiversität schädigen, sind
abgeschafft, abgebaut oder so abgeändert, dass sie keine negativen Einflüsse mehr
auf die Biodiversität haben. Es werden positive Anreize zur Erhaltung der
Biodiversität geschaffen und zur Anwendung gebracht.
Ziel 4: Produktion und Konsum sind durch die öffentliche Hand und durch die Wirtschaft
auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, und ihr Einfluss auf die Biodiversität und auf die
natürlichen Ressourcen liegt innerhalb ökologisch sicherer Grenzen.
Den Druck auf die Biodiversität minimieren und ihre Nutzung nachhaltig gestalten
Ziel 5: Der Verlust der natürlichen Lebensräume ist zumindest halbiert und wo möglich bis
auf null reduziert, ihr Qualitätsverlust und ihre Zerschneidung deutlich reduziert.
Ziel 6: Eine Übernutzung der Fischbestände ist verhindert und die Auswirkungen der
Fischerei auf Fischbestände, Arten und Ökosysteme liegen innerhalb sicherer
ökologischer Grenzen.
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Biodiversitätskonferenz Nagoya und Biodiversitätsziele 2020
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Ziel 7: Die von der Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft genutzten
Flächen sind unter Gewährleistung der Erhaltung der Biodiversität nachhaltig
bewirtschaftet.
Ziel 8: Die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem durch Überdüngung, ist auf ein für
die Ökosysteme und die Biodiversität unschädliches Niveau gebracht.
Ziel 9: Invasive gebietsfremde Arten und ihre Einschleppung sind soweit unter Kontrolle,
dass die einheimische Biodiversität nicht gefährdet wird.
Ziel 10: Die Belastungen der Korallenriffe und anderer verletzlicher Ökosysteme durch
Klimawandel und Versauerung der Ozeane ist auf ein Minimum reduziert.
Die Ökosysteme, Arten und genetische Vielfalt erhalten und fördern
Ziel 11: Mindestens 17% der Landfläche und 10% der Meeresfläche, insbesondere
Gebiete von besonderer Bedeutung für die Biodiversität und die
Ökosystemleistungen, sind geschützt. Dies erfolgt durch wirksam und gerecht
betreute, ökologisch repräsentative, gut vernetzte und in die weitere Landschaft
integrierte Systeme von Schutzgebieten oder durch andere effektive,
gebietsbezogene Schutzmassnahmen.
Ziel 12: Das Aussterben bekanntermassen gefährdeter Arten ist verhindert, ihr
Erhaltungszustand ist verbessert und er bleibt es auch.
Ziel 13: Die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und der landwirtschaftlichen Nutztiere
sowie der wilden Artverwandten einschliesslich anderer sozioökonomisch sowie kulturell
wertvoller Arten ist gesichert.
Die Leistungen der Biodiversität aufwerten
Ziel 14: Ökosysteme, die lebenswichtige Leistungen erbringen, sind wiederhergestellt und
gesichert.
Ziel 15: Die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme an den Klimawandel und ihr Beitrag zur
CO2-Speicherung ist erhöht und mindestens 15% von beeinträchtigten Ökosystemen sind
wiederhergestellt.
Ziel 16: Bis 2015 ist das Protokoll über den Zugang zu den genetischen Ressourcen und
die ausgewogene und gerechte Verteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile
(Access and Benefit Sharing ABS) in Kraft und unter der nationalen Gesetzgebung in
Betrieb.
Die Umsetzung und Finanzierung der Biodiversitätspolitik verbessern
Ziel 17: Die Länder haben bis 2015 ihre Biodiversitätsstrategie und Aktionspläne als
wichtige Politikinstrumente erarbeitet und setzen sie um.
Ziel 18: Das der Sicherung und Förderung der Biodiversität dienende Wissen von
indigenen und lokalen Gemeinschaften wird eingesetzt und respektiert.
Ziel 19: Das Wissen, die wissenschaftlichen Grundlagen und die Methoden zur Sicherung
und Förderung der Biodiversität sind verbessert, verbreitet und werden angewandt.
Ziel 20: Die finanziellen Mittel für die wirksame Umsetzung der Biodiversitätsziele in
der Schweiz und für die globalen Herausforderungen sind gesichert.
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Biodiversitätskonferenz Nagoya und Biodiversitätsziele 2020
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Die Umsetzung durch den Bund: Strategie Biodiversität Schweiz
Am 16. September 2011 hat der Bund die Vernehmlassung zur „Strategie Biodiversität
Schweiz“ eröffnet. Die Strategie erfüllt einen parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr
2008. Die Schweiz kommt damit gleichzeitig ihrer internationalen Verpflichtung nach, eine
nationale Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten.
Die „Strategie Biodiversität Schweiz“ umfasst zehn strategische Ziele. Der Bund betont,
dass zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität die Ziele als gemeinsames Paket zu
verfolgen sind. Unter anderem wurden Ziele formuliert zur nachhaltigen Nutzung der
Biodiversität, zur Schaffung einer ökologischen Infrastruktur, zur Förderung der
Biodiversität im Siedlungsraum und zur Berücksichtigung des Zustands der Biodiversität in
der nationalen Wohlfahrtsmessung.
Um die Aichi-Ziele zu erfüllen, müssen mindestens 17 % der Landesfläche als Schutzgebiete ausgeschieden und geschützt werden. Dazu hat sich die Schweiz in Nagoya
verpflichtet. Die „Strategie Biodiversität Schweiz“ hält explizit fest, dass die Schweiz dieses
Ziel bis 2020 erreichen und das Schutzgebietssystem entsprechend vervollständigen will.
Die Umsetzung durch den Kanton Bern
Die Biodiversitätsstrategie legt Rahmenbedingungen wie Instrumente und Finanzierung in
der Biodiversitätsförderung für die ganze Schweiz fest. Die Ziele, die der Bund gemäss der
Vernehmlassungsvorlage erreichen will, sind ambitioniert. Sie können nur erreicht werden,
wenn der Bund die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellt.
Der Kanton Bern hat bereits 2008 als erster Kanton ein Aktionsprogramm zur Stärkung der
Biodiversität vorgelegt. Die Umsetzung ist auf Kurs, es braucht jedoch weitere
Anstrengungen, um im Jahr 2016 eine erfolgreiche Schlussbilanz ziehen zu können.
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm sind auf dem Faktenblatt „Aktionsprogramm
Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern: Zwischenbilanz 2011“ zu finden.
Fazit
Die Stossrichtung des Aktionsprogramms „Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern“, die
Förderung der Qualität und Vernetzung in den Gunstlagen des Mittellandes, stimmt mit
den Aichi-Zielen von Nagoya grundsätzlich überein. Die Rahmenbedingungen werden
aber grösstenteils auf Bundesebene festgelegt, insbesondere in der „Strategie
Biodiversität Schweiz“ und im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 und der konkreten
Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems WDZ.
Sowohl bei der „Strategie Biodiversität Schweiz“ (Vernehmlassung eröffnet am
16.09.2011) als auch bei der Agrarpolitik 2014-2017 (Vernehmlassung abgeschlossen am
29.06.2011) sind wichtige Entscheide noch ausstehend, welche die Biodiversität im
Kanton Bern entscheidend beeinflussen können.
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
Biodiversitätskonferenz Nagoya und Biodiversitätsziele 2020
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Weiterführende Informationen
Bundesamt für Umwelt BAFU, Thema Biodiversität:
http://www.bafu.admin.ch/biodiversitaet/index.html
Gruner AG: „Die Konsequenzen der Aichi-Ziele für die Schweizer Biodiversitätspolitik“, im
Auftrag von Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz
http://www.gruner.ch/gruner/ueberuns/aktuell/test
Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern
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